P R O T O K O L L der AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG des Kleingartenverein Sport- und Erholungszentrum Breitenlee vom 26.

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1 P R O T O K O L L der AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG des vom 26. Jänner 2020 Anwesende Mitglieder: 105 (davon 78 stimmberechtigte Mitglieder (Eigentümer)) und 7 legitimiert durch Vollmacht Anwesend vom Vorstand: Christian Klein, Erich Narath, Margarete Wojta, Sandra Bilka, Sonja Enzelsberger, Ruth Kieweler Aufsichtsrat: Günter Leitner, Julia Lessacher Ort: Vorstadtbeisl Selitsch Wien, Gemeindeaugasse 14 Beginn: 14:13 Uhr Ende: 15:00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit CHRISTIAN KLEIN: Ich wünsche einen wunderschönen Nachmittag. Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren. Im Namen des gesamten Vorstandes möchte ich Sie zur heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung herzlich willkommen heißen. Wie wir Sie auch schon in unserer Einladung informiert haben, findet diese Mitgliederversammlung in einem ungewohnten Rahmen statt, weil der Lindenhof im August 2019 zugesperrt hat und wir gezwungen waren, eine andere Lokalität, unserer Mitgliederanzahl entsprechend, zu finden. Ich hoffe, Sie sind mit unserer Auswahl beim Selitsch zufrieden und es geht sich platzmäßig hier aus. Gemäß unserer Eingangskontrolle sind 105 Mitglieder (davon 78 Eigentümer) anwesend und die außerordentlichen Mitgliederversammlung daher beschlussfähig. Wie immer bitte ich um Beachtung des Rauchverbotes und bitte Sie, die Handys stumm zu schalten. Die Einladung mit der Tagesordnung wurde mit der Weihnachtspost versandt und am Anschlagbrett ausgehängt. Daher wie immer die Frage zur heutigen Tagesordnung, sind Sie damit einverstanden oder gibt es Einwände? Es gibt keine Einwände, damit ist die Tagesordnung genehmigt, danke schön. Dann würde ich gleich zum Punkt 2 unserer Tagesordnung, unserem Widmungsvorschlag kommen. 2. Beschluss Widmungsvorschlag GS Kleingarten Sport- und Erholungszentrum Breitenlee CHRISTIAN KLEIN: Wie sie beim Eintreffen zu dieser Versammlung bemerkt haben, haben nur die Eigentümer eine Abstimmkarte erhalten. Das liegt daran, dass grundsätzlich nur Eigentümer eines Grundstückes einen Widmungsvorschlag beantragen können. Der Eigentümer der Pachtgründe, Herr Präsident Ing. Wohatschek, der ZV Kleingärtner Projektentwicklungs GmbH, hat bereits seine Zustimmung und sein Stimmrecht für die Pachtgründe in Anspruch genommen und uns seine Zustimmung für eine Widmung GS (für Gartensiedlung) erteilt. Natürlich haben wir aber auch alle Pächter eingeladen, da sie ja alle Mitglieder sind und ein Recht auf alle Informationen haben, die unsere Anlage betreffen. Auf Bitte der MA21B mit dieser Abstimmung nicht bis zu unserer Jahreshauptversammlung zu warten, da die Behörden mit der Bearbeitung des Widmungsverfahren schon beginnen wollen, war diese außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig. Wie in unserer Aussendung mit der Weihnachtspost schon angekündigt, geht es um unsere zukünftige Widmung, wo wir gemeinsam mit der Firma Novaplan und der MA21B einen Widmungsvorschlag ausgearbeitet haben. Den Plan sehen Sie übrigens da hinten. Das ist ein Plan unserer Anlage, er ist zwar riesengroß, aber hinten sieht man trotzdem nichts. Diese Ausarbeitung war nicht billig, die hat ca gekostet, war aber zum Einen von der MA21 vorgeschrieben und zum Zweiten sehr wichtig, um unsere Umwidmung voranzutreiben. Für die Behörde ist dieser Beschluss sehr wichtig und wir müssen und werden ein Protokoll des Ergebnisses dieser heutigen Abstimmung an die MA21B weiterschicken. Um was geht es im Speziellen? Es geht um unsere zukünftige Widmung EKlw (Erholungsgebiet Kleingarten mit ganzjährigem Wohnen) oder GS (Gartensiedlung). In der Einladung zu unserer Versammlung haben wir Sie schon ein wenig vorab informiert um was es hier geht, damit Sie sich schon ein wenig darauf vorbereitet haben können. Die Nachteile der Variante EKlw habe ich im Schreiben schon gesagt. Ein Gemeinschaftsparkplatz, vorne der große Allgemeinparkplatz. Wobei das schon ein Problem ist, da wir für 123 Parzellen zu wenige Parkplätze haben und kein Parken mehr auf der Parzelle selbst, außer mit Behindertenausweis. Zweitens bleiben unsere Einfahrtstore zu bestimmten Jahreszeiten offen. Hierzu ein Auszug aus dem Wiener Kleingartengesetz bezüglich Zugänglichkeit: 17. Eingänge von Kleingartenanlagen sind von Anfang Mai bis Ende September zumindest in der Zeit von 9.00 bis Uhr offen zu halten. Gewidmete öffentliche Durchgänge sind ständig offen zu halten. Das würde bedeuten, dass jeder Zugang zu unserer Anlage und dem See hat. Ich denke, dass das keiner von uns möchte. Die Widmung EKlw ist auch aus der Sicht der Behörden, aus genau denselben Gründen, bei uns nicht anzuwenden. Die Vorteile und Nachteile einer Widmung GS, habe ich auch in unserem Schreiben schon gesagt, die Nachteile sind allerdings Kleinere. Es bleibt fast alles beim Alten. Das Wichtigste, das wir einhalten müssen, zumindest am Plan, sind die Grundstücksgrenzen, Wege mit einer Straßenbreite von 3 Metern und befahrbare Straßen von 6 Metern. Das Problem das ist, dass wir das nicht überall haben. Bei jenen Parzellen, wo die Strasse keine 6m breit ist, würde die MA37 keinen Parkplatz genehmigen, das heißt, diesen Parzellen würden wir am Allgemeinparkplatz pro forma ausreichend Parkplätze ausweisen. Das heißt wiederrum, dass alles beim Alten bleibt, solange wir einen genügend großen Allgemeinparkplatz haben und am Plan genug Parkplätze zuweisen können. Herr Klein zeigt auf den Plan: Das sieht man hier in der Ecke, der rote Bereich, das sind zugewiesene Parkplätze für die Parzellen, wo die Straße keine 6 Meter hat. Das würde sich ausgehen, dass sind ca. 63 Parzellen im Moment. Die mittlere Straße wäre weitgehendst breit genug und an der Uferstraße haben wir das so gelöst, dass wir ja zur Unterstützung der Straße, gegen das Unterschwämmen bei Hoch- und Niederwasser, und des zukünftigen Kanals Spundwände installieren. Das sind so Metallwände, die ins Erdreich eingeschlagen werden. Mit Hilfe dieser Wände können wir die Straße dann auch verbreitern, damit die Straße dann die 6 Meter hat und wir einen befahrbaren Ring in unserer Anlage haben. Etwas schwieriger wird es mit den Wegen bei den Parzellen 403, 404 und 405, das ist da bei der Mayredergasse, auf der Westseite unserer Anlage. Hier ist der Weg nicht einmal 3m breit und daher für einen Fußweg zu schmal. Es geht hier aber nur um ein paar Zentimeter. Hier müsste man dann, zumindest im neuen Teilungsplan, die Grundstücksgrenze um diese paar Zentimeter verschieben. Das Grundstück wird dann am Plan somit etwas kleiner, im Falle, dass die jeweiligen Pächter oder Eigentümer kein Problem damit haben. Die Parzelle 209 würde an der Grundstücksgrenze um 1,4m hineinwandern, dafür könnte man aber das Grundstück seeseitig verlängern. Wir hatten mit diesen Mitgliedern am ein gesondertes Treffen, wo wir im Detail darüber gesprochen haben. Ich habe diesen 4-6 betroffenen Mitgliedern den Vorschlag unterbreitet, diese 1-4m² nach dem damals bezahlten Kaufpreis abzukaufen bzw. die Pacht um diese 1-2m² zu reduzieren. Das Einverständnis unseres Vorstandes und des Zentralverbandes müsste ich hierfür allerdings noch einholen. Alle Mitglieder waren damit einverstanden und hatten Seite 1 von 5

2 nichts dagegen, wenn wir im neuen Teilungsplan die Grundgrenzen, so wie im Plan dargestellt, einzeichnen werden. Bei den Parzellen 209, 210 und 301 befinden wir uns noch in der Verhandlungsphase, aber auch hier sind wir zuversichtlich und denken, dass wir für beide Seiten eine faire Lösung finden werden und ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei den Betroffenen. Ich möchte Frau Reisinger, Parzelle 209, Herr Netter Markus, Frau Kreissl Katharina, Parzelle 301 und Ing. Helmut Wenzlovsky von der Parzelle 210 bitten, sich nach dieser Veranstaltung noch kurz Zeit zu nehmen. Ich habe mit der Firma Novaplan noch im Eilverfahren einen zweiten Vorschlag, auf Wunsch von Frau Reisinger, ausgearbeitet und den würde ich Ihnen gerne im Anschluss noch vorstellen. Aber wie gesagt, das betrifft alles nur den Teilungsplan, in der freien Natur könnte eigentlich alles so bleiben wie es ist. Vom Eigentümer der Pachtgründe Präsident Ing. Wohatschek, der unseren Vorschlag auf Widmung GS unterstützt, haben wir bereits eine Zusage und ein unterzeichnetes Protokoll. Die Vereinsleitung würde daher auch Ihnen, meine Damen und Herren, eine Widmung GS Gartensiedlung vorschlagen. Gibt es Fragen dazu? HEINZ KRAUSZ: Wegen den Kosten der Uferstraße. Ich meine, wenn wir sagen, wir verbreitern einfach die Straße, das sind ja nicht nur ein paar Meter?! CHRISTIAN KLEIN: Nein, das ist es nicht, da haben Sie recht. Die Kosten sind erheblich, aber die Kosten, wie ich genau im Detail bei der Jahreshauptversammlung im Mai erzählen/erklären/vorstellen werde, hängen mit dem Kanal zusammen. Die Spundwände sind für uns wichtig. Nicht für die Umwidmung, sondern für unseren Kanal. Und wir brauchen diese Wände auf jeden Fall, wenn wir den Kanal bekommen. Wenn Sie die Uferstraße jetzt entlang fahren, sehen Sie, wie sich alles setzt, neigt und bricht und wenn wir eine Kanal hätten, dann wäre der schon lange kaputt. Die Wände sind auch jetzt in den Kostenvoranschlägen von den Kanalbaufirmen schon miteinberechnet. Also in den Kosten, die ich Euch damals gesagt habe vom Kanalbau, sind diese Spundwände schon inkludiert. Die Wände wurden auch von den Kanalbaufirmen vorgeschlagen um den neuen Kanal zu schützen, denn es bringt nichts, wenn wir 2-3x Hochwasser haben, dass dieser dann kaputt ist. Nur jetzt für die Umwidmung ist eben unsere Idee, dass wir die Spundwände nicht direkt an der Straße einschlagen werden, sondern erst einen halben Meter bis 1 Meter weiter drinnen, um die benötigte Breite der Uferstraße zu bekommen. BRIGITTE DINHOBL: Und was kostet das Ganze in etwa? CHRISTIAN KLEIN: Die Spundwände? BRIGITTE DINHOBL: Ja, die Spundwände und das Ablösen, dass wir den Leuten das Geld geben um das Stück des Grundstückes abzutreten? CHRISTIAN KLEIN: Die Spundwände kosten ca Den Rest kann ich noch nicht genau sagen, da kommt es noch auf die Einigung mit den 3 fehlenden Grundstücken an. Bei einem Grundstück ist es 1m², das heisst, dass Ing. Wohatschek um 8 weniger Pacht bekommt. Aber wir schenken ja nichts her, wir wandeln nur von einem Privat- oder Pachtgrund auf Allgemeinfläche um, somit bleibt es bei uns. Ich glaub es sind zwischen 1-4m². BRIGITTE DINHOBL: Und die Wände? CHRISTIAN KLEIN: Die Wände, wenn ich es richtig im Kopf habe, sind bei ca , sind aber bei den Kostenvoranschlägen um schon dabei. Wir werden bei der Jahreshauptversammlung eine Abstimmung machen. Es ist auch jeder herzlich eingeladen, sich im Vereinshaus die Kostenvoranschläge anzusehen. Im Osten unserer Anlage hat die Firma Pittel & Brausewetter schon einen Kanal gelegt und diese Firma ist derzeit die Günstigste und wir glauben auch die Beste. Wir werden den Vorschlag machen, den Kanal von der Firma Pittel & Brausewetter bauen zu lassen. Wir im Vorstand haben uns schon auf diese Firma geeinigt. Bei der Jahreshauptversammlung werden wir eine Abstimmung machen, ob Sie damit einverstanden sind. Die ungefähren Kosten liegen derzeit bei pro Parzelle, also um in etwa günstiger als alle anderen Firmen inklusive Spundwände. JOACHIM DINHOBL: Gibt es schon einen Zeitplan für den Kanal? CHRISTIAN KLEIN: Sobald wir die Umwidmung haben. JOACHIM DINHOBL: Also nach der Umwidmung? CHRISTIAN KLEIN: Ja, denn vorher wird schwer. Ich habe mit einigen Pächtern und Eigentümern gesprochen, bevor wir keine Umwidmung haben, geben Sie uns kein Geld. JOACHIM DINHOBL: Ist der nicht Voraussetzung für unsere Umwidmung? CHRISTIAN KLEIN: Es ist schwer. Es kann sein bzw. gehen wir davon aus, dass wir Ende 2020 die Umwidmung haben. Wenn wir dann noch immer keine haben sollten, kann es sein, dass uns Wien Kanal einen Brief schreibt und sagt, dass der Kanal da ist, also bitte schließt euch an. Das sind aber keine Dinge, die wir bestimmen können, sondern das wird dann von der Stadt Wien festgelegt. Auch die Stadt Wien exekutiert das, also man kann nicht einfach nein, ich schließ mich nicht an sagen. GÜNTER LEITNER: Das Ziel ist, einfach erst nachher anzuschließen bzw. den Kanal zu errichten, wenn wir die Widmung haben. Klar macht uns die Behörde den Druck, denn sie kann uns die billige Senkgrube entziehen und kann uns verpflichten. Aber wie gesagt, das Ziel ist, dass wir nach der Widmung den Kanal bekommen. CHRISTIAN KLEIN: Das ist richtig, aber sie werden uns die billige Senkgrube nicht entziehen und auch nicht verpflichten. So einfach wird es auch nicht sein, aber du hast natürlich recht, es könnte so sein. HEINZ KRAUSZ: Wir reden jetzt immer nur von Kanal? Ist da auch das Wasser dabei, also die Wasserleitung? CHRISTIAN KLEIN: Ja, ist dabei. Da hat uns Herr Wojta auf eine gute Idee gebracht. Ich musste zwar auch ein halbes Jahr darum kämpfen, dass die Firma Pittel & Brausewetter das auch tut, aber es ist geschehen. Wir haben hinten an der Ostseite gleich das Wasserrohr in die Kanalgrube legen lassen. Also dort ist das Wasserrohr für uns schon drinnen und somit müssen wir nicht nochmal die Straße aufreißen lassen. Aber in diesen 1,2 Millionen inkl. Spundwände usw., ist die Ringleitung selbstverständlich auch dabei. Die Kosten gehen zur jeweiligen Grundstücksgrenze. Alles was dann in die Grundstücke geht, ist von jedem privat zu begleichen. Es wird dann noch eine Abstimmung kommen, denn es müssen Wasseruhren installiert werden. Bei uns ist es so, dass die meisten Senkgruben (so ca. 80%) die Senkgruben an den Grundstücksgrenzen haben oder zumindest 2-3 Meter entfernt sind. Bis dorthin wird der Verein das machen. Wenn einer den Purator weiter drinnen hat, muss er das selber zahlen. Also die normalen Anschlusskosten sind bis zur Grundstücksgrenze. Die Einleitung ins Haus, dafür ist jeder selbst verantwortlich, aber da hat mir schon Herr Killer von Pittel & Brausewetter versprochen, zu jeden persönlich zu gehen um nachzufragen, da die Firma das gerne auch für Sie erledigen würde, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. WOLFANG SCHWEINBERGER: Ich hätte da noch eine Frage. Was hat denn die Behörde konkret für einen Terminplan vorgegeben? CHRISTIAN KLEIN: Die Behörde hat den Plan vorgegeben, dass wir anzahn sollen. Eigentlich wollte ich diese Abstimmung bei der Jahreshauptversammlung im Mai durchführen, aber sie haben uns gebeten nicht zu lange zu warten, denn sie wollen das Widmungsverfahren jetzt angehen. Sie wollen das Ende Februar/Anfang März starten. Also die Behörde macht Druck. Es müssen ja auch noch Anzeigen bearbeitet werden usw. Die stehen ja auch nicht so gut da, wegen den Anzeigengeschichten, also die wollen auch die Seite 2 von 5

3 Umwidmung so rasch wie möglich erledigt haben. Der Bezirksvorsteher steht auch hinter uns, von dem hab ich es schriftlich, dass 2020 das Widmungsverfahren gestartet wird und die warten alle jetzt einmal auf unsere Abstimmung. Also sobald wir die Abstimmung ausgerechnet haben, schicken wir diese am Montag gleich an die MA21B und das Rad beginnt zu laufen. ING. HELMUT WENZLOVSKY: Also wenn ich das richtig verstehe, ist es jetzt ein Ausblick auf eine Widmung, die so deutlich noch nie war? CHRISTIAN KLEIN: Richtig. ING. HELMUT WENZLOVSKY: Also wo jetzt wirklich die Umwidmung in einer absehbaren Zeit vor der Türe steht, und das sollte man vielleicht bedenken, wenn es heute um eine Abstimmung geht, dass diese Voraussetzungen, die für eine Umwidmung notwendig sind, auch wirklich erfüllt werden. CHRISTIAN KLEIN: Vollkommen richtig. ING. HELMUT WENZLOVSKY: Wenn wir zu der Erfüllung der Auflagen nicht kommen, dann wird es die Umwidmung nicht geben. CHRISTIAN KLEIN: Genau, dann wird es die Umwidmung nicht geben und das Rad steht wieder still und wir müssen uns überlegen was wir tun. Was mit unseren Baulichkeiten passiert, das weiß dann auch keiner. Ich will niemandem was unterstellen, aber ca % haben mehr als die erlaubten 30m² und jeder weiß, dass er vielleicht ein bisschen grösser ist. Und wenn es dann zu keiner Umwidmung kommt, diese Pläne auf 3 Jahre genehmigt werden und diese Frist dann abläuft, wissen wir auch nicht was weiter passiert. Also wir hoffen natürlich, dass das alles so bleibt, wie es jetzt ist oder besser wird und es ist von Ihnen, meine Damen und Herren, mit der heutigen Abstimmung abhängig, ob wir diese Widmung bekommen und auch starten können oder nicht. HORST STÖCKL: Wie groß darf ich dann bauen mit Gartensiedlung? CHRISTIAN KLEIN: Wenn wir die Gartensiedlung bekommen, also wenn die Abstimmung auf Gartensiedlung ausgeht, bestimmt dann der Gemeinderat. Sie haben uns erklärt, dass sie zuerst uns umwidmen wollen und dann nach uns auch die Umgebung auf uns ausrichten möchten. Aber die Größe bestimmt dann der Gemeinderat, aber zwischen 60-80m², oder bis zu einem Drittel der Grundstücksfläche. Ob Stock oder nicht Stock, auch das bestimmt alles der Gemeinderat. HORST STÖCKL: Also 80 ist dann schon das Größte oder wie? CHRISTIAN KLEIN: Nein, von 80m² bis zu einem Drittel der Grundstücksgröße, aber zu den wird s nicht kommen, denn sonst haben wir ja 150m² Häuser da stehen. Also der Gemeinderat wird das noch der Umgebung anpassen. JULIA LESSACHER: Mehr wie 100m² gibt s nicht. Maximal 100m² Grundfläche. Entweder ein Drittel der bebaubaren Fläche, ein Drittel des Bauloses, aber maximal 100m². CHRISTIAN KLEIN: Ok. Also dann zwischen 80m² und 100m². Aber dann sind zumindest unsere Baulichkeiten legalisiert und man könnte sich ein schönes Einfamilienhaus hinstellen. Aber da komm ich dann noch mit dem Plan dazu. In der Tagesordnung gibt es dann unter Punkt 3 Allgemeines und da hab ich dann noch paar Punkte zu erklären. Wenn jetzt keine Fragen mehr sind HEINZ KRAUSZ: Doch, ich hab noch eine. Wenn wir jetzt von dieser Umwidmung reden, also als Voraussetzung diese Straßenbreite und, und, und Ist dann auch eine Gasleitung dann vorgesehen? Oder irgendeine Möglichkeit zum Heizen? Darf man dann einen Kamin bauen? Darf ich dann mit Holz heizen oder was ist da geplant? Denn wenn ich bauen darf, dann muss ich ja auch heizen können. CHRISTIAN KLEIN: Also unsere Nachbarsiedlung hat diese Festbrennstoffe, die haben offene Kamine, aber wie es dann bei uns ausschauen wird, kann ich Ihnen ehrlich jetzt aber nicht sagen. Gas ist derzeit bei uns mal nicht vorgesehen, aus 2 Gründen. 1. Wird es schon mal schwer werden, von 123 Parzellen jetzt mal das Geld für den Kanal zu bekommen, da nicht jeder so schnell bei der Hand hat und 2. Eine Gasleitung wird nicht in die Wasser- und Kanalkünette hineingelegt, sondern extra. Das heißt, auch wenn wir es vorsehen würden, müssten wir so und so eine zweite Künette auf der anderen Straßenseite oder in der Mitte aufgraben lassen. Das heißt, das können wir in 10 Jahren auch noch machen. Aber wenn wir eine Gasleitung jetzt installieren würden, dann würde das jetzt ca kosten, denn dann wäre es doppelt so teuer, denn es wäre das Gleiche wie wir jetzt mit Kanal und Wasser tun und ich denke, dass wir das Geld nicht zusammenbekommen würden. HEINZ KRAUSZ: Das ist schon klar, um das geht es mir jetzt ja auch gar nicht. Es geht mir darum, wenn man die Umweltsituationen usw. hernimmt und wie das alles jetzt momentan läuft, geht man ja überall eigentlich von diesen festen Brennstoffen eher weg und sagt, Wärmepumpe, Solar usw. CHRISTIAN KLEIN: Ja, zum Beispiel. Wärmepumpe ist eine gute Möglichkeit. HEINZ KRAUSZ: Eben und da wäre ja vielleicht auch eine Gasleitung mit einem Brennwertgerät oder so, dass man sagt, so kann man das Haus heizen. Es soll nur eine Frage sein, ob hier auch eine Auflage kommen könnte, mit was wir dort dann in Zukunft heizen. CHRISTIAN KLEIN: Bis jetzt haben wir solch eine Auflage nicht bekommen. Wir haben es einmal bei einem Termin angesprochen. Wärmepumpe ist eine Option, jeder kann sich eine Wärmepumpe installieren. ING. HELMUT WENZLOVSKY: Wenn man aufmerksam die Zeitung liest, merkt man, dass Gas nicht sehr beliebt ist, auch politisch gesehen. Man denkt sogar nach, Gas als Brennstoff in privaten Bereichen nicht mehr installieren zu lassen. BARBARA THEY: Ich hätte da noch eine Frage zum zeitlichen Ablauf. Die Widmung wird gemacht und dann beschließt erst der Gemeinderat die Größe oder weiß man das vorher? CHRISTIAN KLEIN: Nein, zuerst der Widmungsvorschlag, der wird dann bearbeitet, dann bekommen wir eventuell die Widmung. Alles andere kommt erst nachher. BARBARA THEY: Also wie groß dann gebaut werden darf, kommt erst danach. CHRISTIAN KLEIN: Genau, nach unserer Abstimmung. BARBARA THEY: Also es wird vorher beschlossen wie groß und dann kommt die Widmung? JULIA LESSACHER: Ja genau. CHRISTIAN KLEIN: Also, ja das schon, sonst weiss ja keiner, was er sich für ein Haus bauen darf. BARBARA THEY: Genau das war meine Frage. Und der Plan ist, dass das alles heuer noch passieren soll? CHRISTIAN KLEIN: Wir rechnen mit Ende GÜNTER LEITNER: Das Ziel ist es, die Widmung bei der ersten Gemeinderatsitzung reinzubringen. CHRISTIAN KLEIN: Und vor den Wien Wahlen, im Oktober, sollte es gelaufen sein. Ich glaub das ist auch ein Grund warum die Behörde da jetzt den großen Druck auf uns macht. Wir haben einen Widmungsantrag ausgearbeitet, da ich die Verhandlungen bei der MA21 und MA37 immer gemeinsam mit Julia Lessacher geführt habe. Deshalb würde ich dich bitten liebe Julia, auch in deiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied, den Antrag im genauen Wortlaut vorzutragen. JULIA LESSACHER: Ja. Seite 3 von 5

4 CHRISTIAN KLEIN: Anschließend daran machen wir dann die Abstimmung. JULIA LESSACHER: Aufgrund der Tatsache, dass wir diesen Antrag dann auch direkt an die MA21 weiterleiten, haben wir den Antrag diesmal sehr formal bzw. haben wir sehr auf formale Korrektheit geachtet und bringen wirklich diesen Antrag dann zur Abstimmung und ich darf auch das jetzt im Originalton mal vorlesen. Der Vorstand des Kleingartenvereins Sport- und Erholungszentrum Breitenlee stellt zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 26. Jänner 2020 folgenden Antrag: Die Mitgliederversammlung des KGV Breitenlee spricht sich dafür aus, die zuständigen Stellen der Stadt Wien, MA21B um die Einleitung des Verfahrens zur Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes, beziehend auf die Widmung der Flächen des Kleingartenverein Sport- und Erholungszentrum Breitenlee, in die Widmungskategorie GS Gartensiedlung zu ersuchen. Begründung und Erläuterung: Seit Jahren gibt es Bemühungen, eine Widmung für ganzjähriges Wohnen für unsere Anlage zu erreichen. In den letzten Monaten wurde in enger Zusammenarbeit mit der MA21 ein Gestaltungskonzept erarbeitet, das es der zuständigen Magistratsabteilung erleichtern soll, die tatsächlichen Gegebenheiten in unserer Anlage einzuschätzen. Im Rahmen dieser Gespräche hat sich herauskristallisiert, dass das Ziel des Widmungsverfahren die Widmungskategorie GS Gartensiedlung sein sollte, da die Flächenwidmung "EKlw" (Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges Wohnen) zentrale Bedürfnisse unserer Mitglieder beschneiden würde. Der vorliegende Plan ist die Grundlage der folgenden Erläuterungen: Die Flächenwidmung "EKlw" ist eine Widmungskategorie die im Wiener Kleingartengesetz geregelt ist. Dieses schreibt vor, dass: die Anlage öffentlich zugänglich sein muss das Abstellen der KFZ nicht auf den Parzellen gestattet ist. Beide Punkte würden einen massiven Einschnitt in den Status Quo bedeuten. Insbesondere die Zugänglichkeit ist in Bezug auf die zu erwartende, widerrechtliche Nutzung unseres Sees kaum denkbar. Um sicherzustellen, dass unsere Tore ganzjährig geschlossen bleiben, die Zufahrt und Parkmöglichkeit auf unseren Parzellen erhalten bleiben und derzeit zu groß ausgeführte Baulichkeiten genehmigungsfähig werden, ist aus unserer Sicht und aus Sicht der Behörden daher nur die Widmung Bauland Gartensiedlungsgebiet GS auf unsere Anlage anzuwenden. Die Flächenwidmung Bauland Gartensiedlungsgebiet GS ist eine Widmung, die zwischen Grünland - Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen und Bauland - Wohngebiet, Bauklasse I liegt. Es gelten die Bestimmungen der Bauordnung für Wien (BO). Ausnutzbarkeit, Gebäudehöhe, Abstandsvorschriften: Gebäudehöhe: max. 5,50 m Bebaute Fläche. Je nach Bebauungsplan max. 1/3 der Fläche des Bauloses (Grundstückes). Die Flächenwidmung Bauland Gartensiedlungsgebiet GS unterliegt einiger notwendiger Kriterien, die es zu erfüllen gilt. Einige davon erfüllen wir bereits (Parzellengrößen), einige sind bereits in Planung/Umsetzung (Kanal, Wasseranschluss). Weiters gibt es bestimmte Auflagen in Bezug auf die Aufschließung der Anlage: Aufschließungswege im Gartensiedlungsgebiet müssen mindestens 3 m breit sein, befahrbare Aufschließungswege im Gartensiedlungsgebiet müssen mindestens 6 m breit sein und bei Richtungsänderungen einen äußeren Radius von mindestens 10 m zulassen. Die Herstellung, Erhaltung, Beleuchtung und Reinigung der Aufschließungswege obliegen den Anrainern. Diese Auflagen werden im vorliegenden Plan berücksichtigt und sind den Vorgaben gemäß eingezeichnet. Leider ist es nicht möglich jede Parzelle im benötigten Ausmaß zu erschließen. Daher muss für jene Parzellen, die nicht mit einem 6 m breiten Zufahrtsweg erreichbar sind, ein Pflichtstellplatz auf der Allgemeinfläche vorhanden sein. Grundsätzlich ist auch mit der MA64 abgestimmt, dass es gemäß dem vorliegenden Plan möglich ist, für jede unserer Parzellen ein Baulos zu erhalten. Für eine rasche weitere Bearbeitung unseres Anliegens bitten wir um Beschlussfassung des Antrages! CHRISTIAN KLEIN: Danke liebe Julia und wir kommen nun zur Abstimmung. Abstimmung: Wenn Sie mit diesem Vorschlag zur Flächenwidmung Bauland Gartensiedlungsgebiet GS einverstanden sind, dann geben Sie bitte ein Zeichen der Zustimmung Danke, das schaut schon mal gut aus, ich würde sagen, wir machen das anders. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Danke, der Antrag wurde mit 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. *Applaus* Vielen Dank, sobald es etwas Neues bezüglich unserer Umwidmung oder unseres Ansuchens auf Widmung GS gibt, werden wie Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren. Wenn es dazu jetzt keine Fragen mehr gibt, dann kommen wir zu Punkt 3 3. Allgemeines Da komme ich jetzt auf die Anzeigen zu sprechen. Die Anzeigen die zurzeit von der MA37 und MA64 behandelt werden. Ich habe mit Frau Kaynar von der MA37 gesprochen. Sie teilte mir mit, dass es möglich ist, einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung auf 3 Jahre einzureichen. Sie hat uns empfohlen, diesen Antrag einzureichen. Ich meine damit nicht nur die Angezeigten, sondern alle Mitglieder, die zu groß gebaut haben. Es sollte jeder selbst entscheiden und wissen, ob er zu groß ist oder nicht. Wie tut man das? Wie in unserer Weihnachtspost schon erwähnt, ist dazu ein Einreichplan notwendig. Jeder der größer als 30m² ist, oder auch jene, die die 30m² noch nicht eingereicht und bewilligt haben, sollte einen Einreichplan mit den tatsächlichen Ist-Maßen zeichnen lassen. So wie es tatsächlich jetzt ist, auch wenn man zu groß ist! Dieser Plan wird dann hoffentlich für 3 Jahre genehmigt. Eine schriftliche Garantie dafür bekommen wir natürlich nicht, wir haben hier aber eine mündliche Zusage. In diesen 3 Jahren sollten wir dann umgewidmet sein. Ich sage das auch deshalb, weil auch nach einer Umwidmung ein zu großes Bauwerk, das keine Bewilligung hat, nicht genehmigt und daher illegal ist. Es ist auch so, dass ein genehmigtes Bauwerk auch nach einer Umwidmung stehen bleiben darf. Von einem Ansuchen nach einer Widmung, egal ob EKlw oder Gartensiedlung, ist abzuraten, da hier dann wieder andere Bauvorschriften einzuhalten sind. Ob die Behörde dann einen Wohnwagen oder ein Mobilheim als fest verankertes Bauwerk sieht, ist ein Graubereich und daher anzuzweifeln. Ich ersuche daher alle, jetzt einen Einreichplan nachzureichen. Jeder, der Interesse daran hat, kann sich bei uns melden und wir machen dann einen Sammeltermin mit dem Planzeichner. Wie in der Weihnachtspost schon erwähnt, beträgt der Pauschalpreis 700,00. Bei Interesse schreiben Sie ein an christian.klein@aon.at und ich organisiere dann den Sammel-Termin. Ich habe Herrn Felser, den Baumeister/Planzeichner wegen eventueller Fragen für heute eingeladen, er liegt aber noch immer mit einer Magen-Darm-Grippe im Bett. Daher haben wir auch schon den letzten Besichtigungstermin verschieben müssen, er lässt sich für heute entschuldigen. Gibt es Fragen zu Plänen oder dem Einreichen auf 3 Jahre? Jeder muss selber wissen, ob er zu groß ist oder nicht. Wenn jemand weiß, dass er zu groß ist, aber keinen Plan zeichnen lässt, weil er meint, dass er das erst nach der Umwidmung macht, dann kann es sein, dass derjenige dann ein Pech hat, da es andere Bauvorschriften gibt. Es muss nicht sein, dass es nach der Umwidmung stehen bleiben darf, daher bitte vor der Umwidmung diese Pläne machen, denn was vor einer Umwidmung genehmigt wurde, ist auch nachher genehmigt. Seite 4 von 5

5 3.1 Einzelpachtverträge Wie wir alle wissen, wurde der Generalpachtvertrag mit Ende 2019 gerichtlich gekündigt. Alle Pächter wurden vom Zentralverband angeschrieben, um einen Einzelpachtvertrag zu unterzeichnen. Ich denke, alle Pächter haben dieses Schreiben schon bekommen. Wenn nicht, sollten Sie es in den nächsten Tagen bekommen. Die weitere Abwicklung läuft dann ausschließlich über den Zentralverband. Ich habe den Pachtvertrag auch an Dr. Rischka weitergeleitet und ihn um seine Meinung gebeten. Es war aber leider ziemlich knapp, eine Woche vor der Versammlung. Ich habe aber bis heute leider noch keine Antwort bekommen. Sobald ich hier Informationen habe, oder es Haken im Vertrag gibt, werden wir die umgehend an Sie weitergeben. Aber ich denke/glaube, dass wir da nicht viel machen können, da wir den Vertrag nur als Information bekommen haben, weitergeleitet haben wir ihn aber natürlich schon. Der Vertrag wurde vom Anwalt des ZV Dr. Schischka erstellt. Wir haben Vorschläge eingebracht, aber die wurden aus rechtlichen Gründen vom Dr. Schischka nicht angenommen, aber es ist eh einheitlich, jeder zahlt seine 8 /m², außer Sonderabkommen. Einige Informationen über diese Einzelpachtverträge sind auch schon in unserer Weihnachtspost gestanden. Und nochmals zur Widmung: Pächter dürfen auch nach einer Widmung, egal EKlw oder GS nicht größer als 30m² bauen. So steht es in der Ausschreibung von Dr Schischka. Frau und Herr Kainz, wir haben dann eh auch schon telefoniert, haben uns gebeten, dass Dr. Rischka die Pachtverträge prüfen soll. Dazu kann ich nur sagen, dass sich Dr. Rischka nur den Entwurf des Pachtvertrages angesehen hat. Wenn Pächter zum Beispiel eine zu große Baulichkeit auf ihrem Grundstück errichtet haben und dadurch jetzt mit dem ZV Schwierigkeiten bekommen oder sich mit dem ZV einen speziellen Einzelpachtvertrag aushandeln, wird Dr. Rischka, also unser Anwalt, hier nichts auf Kosten des KGV unternehmen. Also jeder der zu groß gebaut hat, der weiss das und der KGV wird nicht für jeden einzelnen den Fall mitverhandeln, das muss sich jeder mit dem ZV selber ausmachen. Aber ich denke, dieses Verständnis sollte jeder haben. Im Übrigen hat auch der KGV hier bei Dr. Rischka keine kostenlose Rechtsberatung, so wie es in dem steht. Wir müssen hier ebenfalls für alle Beratungen bezahlen. INGRID KAINZ: So war es auch nicht gemeint, dass es nichts kostet, das ist schon klar. CHRISTIAN KLEIN: Warte, ich hab die Mail da, soll ich den Passus vorlesen oder es jetzt eh nicht so wichtig? ING. HELMUT WENZLOVSKY: Ganz kurze Frage. Ist der Verein nicht mehr Generalpächter? CHRISTIAN KLEIN: Nein, das sind alles nur noch Einzelpachtverträge und auch die Verrechnungen laufen nur noch über den ZV. BRIGITTE DINHOBL: Ich hab da noch eine Frage. Wenn wir jetzt umgewidmet werden, dürfen wir alle zwischen 80m² und 100m² bauen, sprich das dürfen nur die Eigentümer und die Pächter müssen die 30m² behalten? CHRISTIAN KLEIN: Ja, so steht es im Pachtvertrag drinnen, den die Pächter demnächst unterzeichnen. Diesen Einzelpachtvertrag hat Dr. Schischka, Anwalt des Zentralverbandes, für den ZV aufgesetzt. Wir haben ein Muster als Information zugesandt bekommen und da steht es eben so drin. GÜNTER LEITNER: Der Hintergrund ist, dass sich der Zentralverband offen behält, dass, wenn gebaut wird, er auch mehr verlangen könnte. Er kann dann nachher den Vertrag natürlich verwandeln, also ob und wie, das wissen wir nicht. Aber wenn es Pächter gibt, die bauen wollen, könnte sich da ja noch was ändern. CHRISTIAN KLEIN: Genau, der Zentralverband hat großes Interesse, sein Geld zurückzubekommen und dass die Grundstücke gekauft werden. Ing. Wohatschek sieht das so, dass wenn jemand um 8 / m 2 ein Grundstück pachtet, ich sage an dieser Stelle nicht ob dieser Betrag viel oder wenig ist, und dann der Pächter sich entschließt um eine Villa draufzustellen, dann könnte er sich theoretisch auch das Grundstück leisten. Er möchte nicht, dass Villen auf Pachtgrundstücke errichtet werden, sein Hauptinteresse liegt daran, die Grundstücke zu verkaufen. Es wird sicher im Sinne anderer Pächter sein und ich möchte es bei der außerordentlichen MG-Versammlung unter Punkt 3 Allfälliges der Tagesordnung erwähnt wissen. Ich lese vor: Nicht jeder hat die Möglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen... So sehe ich es natürlich auch, dass das nicht jeder hat, wir aber auch nicht. INGRID KAINZ: Dann lies den anderen Satz auch noch vor, bitte. CHRISTIAN KLEIN: Welchen? Du kannst ihn gerne selber vorlesen. INGRID KAINZ: Den Satz, dass der Rechtsanwalt mit der Sache vertraut ist. CHRISTIAN KLEIN: Les du ihn gerne vor. INGRID KAINZ: Nein. CHRISTIAN KLEIN: Ok, dann ist es ja egal. Aber wie gesagt, die Einzelpachtverträge muss sich eh jeder selber ausmachen. Also der KGV kann jetzt nicht unseren Rechtsanwalt hinschicken, weil er zu groß gebaut hat und mit dem ZV prozessiert oder so. So, es geht jetzt noch um den Kanal. 3.2 Kanal Sie sehen, es geht da echt einiges weiter und wir hoffen, dass wir noch dieses Jahr, Ende 2020, umgewidmet werden. Sobald wir die Widmung haben, wird der ZV einen neuen Teilungsplan in Auftrag geben und dann wollen wir auch mit dem Kanalbau beginnen. Ich möchte hier nochmals erwähnen, dass der Kanalbau und der Anschluss an das öffentliche Netz nicht unsere Privatsache ist, sondern dass das von der Stadt Wien und Wien Kanal vorgeschrieben wird. Während der Kanalarbeiten wird die Straße gesperrt und es besteht zu dieser Zeit selbstverständlich eine Bausperre in unserer Anlage, bis der Kanal fertig ist. Die Kanalarbeiten dürfen hier nicht behindert werden, da das dann Mehrkosten für uns alle wären und ich glaube, das möchte sicher niemand. Ich möchte Sie aber bitte jetzt nochmals daran erinnern, dass Sie jetzt schon Gedanken über die Aufschließungskosten machen und versuchen, dass Sie, wenn es soweit ist, das Geld beisammenhaben. Zur Jahreshauptversammlung im Mai, haben wir für Sie einen Fachmann und Filialleiter von der BAWAG eingeladen, der Sie gegebenenfalls noch beraten oder Ihnen ein spezielles Angebot zur Finanzierung der Aufschließungskosten anbieten kann. Danke Erich nochmals für die Organisation. Gibt es dazu Fragen? Nein. Das sind dann alle Punkte der Tagesordnung gewesen. Die Jahreshauptversammlung findet am 24. Mai 2020 ab 10:30 Uhr statt, da bekommen Sie natürlich noch rechtzeitig eine Einladung zuschickt. Wenn es nun keine Fragen mehr gibt, bleibt mir am Ende nur mehr, mich bei Ihnen, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit zu bedanken und die außerordentliche Mitgliederversammlung zu beenden. Damit schließe ich die außerordentliche Mitgliederversammlung und wünsche ihnen einen schönen Nachmittag. Danke. *Applaus* Seite 5 von 5

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