Baureferat Ingenieurbau

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1 Telefon Telefax Baureferat Ingenieurbau Neubau einer Lärmschutzwand entlang der A 9 Berlin-München (westlich) und entlang der Domagkstraße (nördlich) - ehemalige Funkkaserne - im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Projektkosten (Kostenobergrenze): 1,9 Mio. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen - 2 Planauszüge aus dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr b - Bedarfsprogramm Beschluss des Bauausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachstand Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat mit Beschluss vom 07. Juli 2010 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr b gebilligt (Sitzungsvorlage Nr / V 04517). Am erfolgte der Satzungsbeschluss durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (Sitzungsvorlage Nr / V 05504). Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr b ist am in Kraft getreten. Die Maßnahme Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der BAB A 9 Berlin- München (westlich) und entlang der Domagkstraße (nördlich) - ist durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr b und den Billigungsbeschluss vom ausgelöst. Mit o.g. Billigung wurde bezüglich der Lärmschutzwand Folgendes beschlossen: Das Baureferat wird gebeten, die außerhalb des Bebauungsplanumgriffs gelegene Lärmschutzwand an der Domagkstraße zu planen und zu errichten.

2 Seite 2 Die Landeshauptstadt München hat das Gelände der ehemaligen Funkkaserne auf der Grundlage der Verbilligungsgrundsätze des Bundes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Kaufvertrag vom erworben. Die Landeshauptstadt München hat sich im Kaufvertrag u.a. verpflichtet, eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) durchzuführen und im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rechtzeitig die für eine Bebauung bzw. Baugenehmigung notwendige Erschließung herzustellen. Die Dringlichkeit ist gegeben durch die Vorgabe (Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr b vom ), die Lärmschutzmaßnahmen als Immissionsschutz für die dahinter liegenden Wohnbereiche zeitlich vor der Errichtung der anderen Nutzungen herzustellen. Im Nordteil der ehemaligen Funkkaserne sind die ersten Bauflächen bereits vergeben. Baubeginn ist dort für das Jahr 2013 vorgesehen. Im Südteil ist die Ausschreibung für sämtliche Grundstücke (mit Ausnahme von WA16/18) erfolgt und die Vergabe bereits angelaufen. Baubeginn ist hier ab 2013 / Anfang 2014 vorgesehen. Als Ergebnis der Bedarfsableitung wurde das als Anlage beigefügte Bedarfsprogramm erarbeitet. Es wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt. 2. Projektbeschreibung Die Satzungsbestimmungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des aktiven Lärmschutzes wurden auf der Basis der Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung erstellt. Die südöstlichen Quartiere im Planungsgebiet werden zukünftig durch eine Lärmschutzwand vor Verkehrslärm aus der Domagkstraße und der BAB A 9 geschützt. Trassenverlauf: Entlang der Domagkstraße beginnt die Lärmschutzwand an der südlichen Zufahrt ins Planungsgebiet und folgt dann dem Straßenverlauf nach Südosten bis zur Überführung über die BAB A 9. Sie umschließt damit auch die entlang der Domagkstraße situierte Kleingartenanlage. Im westlichen Teil der Lärmschutzwand ist die Integration einer Bushaltestelle sowie eines Zufahrtstores zur Kleingartenanlage zu berücksichtigen. Der Straßenverlauf steigt zur Brücke über die Autobahn an und wird durch eine gleichermaßen ansteigende Böschung mit bis zu 4 m Höhenunterschied begleitet. Die Lärmschutzwand an der Autobahn beginnt an der Brücke über die A 9, wird dann entlang der Grundstücksgrenze am Rande des Kunsthofes nach Nordosten auf der Böschung der Autobahn geführt und verläuft weiter entlang der Bebauungsplangrenze nach Norden. Ein großes Teilstück der geplanten Lärmschutzwand verläuft auf einem Abwasserkanal der Münchner Stadtentwässerung (MSE). Die MSE hat zu dem geplanten Trassenverlauf ihre Zustimmung signalisiert. Des Weiteren wünscht die MSE ein Zufahrtstor zu einem Seiteneinstieg ihres Bauwerkes (noch in Abstimmung). Die Autobahndirektion Südbayern hat keine Einwände gegen diesen Trassenverlauf.

3 Seite 3 Baumbestand und erforderliche Rodungen Im Jahr 2011 wurde ein Baumbestandsplan angefertigt sowie eine Baumvitalitätserhebung durchgeführt. Der Böschungsbereich zwischen Domagkstraße und der Kleingartenanlage ist sehr dicht mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Überwiegend sind hier Hainbuchen, Ahorn und Ulmen anzutreffen, aber auch viele Sträucher wie Weißdorn und Weiden. Die Gehölze werden alle (bis auf eine Robinie) als erhaltenswert bzw. bedingt erhaltenswert eingestuft. Die künftige Lärmschutzwand im Bereich der Domagkstraße (Kleingartenareal) befindet sich nicht im Geltungsbereich der Münchner Baumschutzverordnung. Der nordöstlich angrenzende Teilbereich auf dem ehemaligen Kasernengelände ist hingegen durch die Baumschutzverordnung geschützt. Von den insgesamt 147 kartierten Bäumen sind 67 Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt (entlang der Autobahn) bzw. weisen einen Stammumfang von mehr als 80 cm auf (entlang der Domagkstraße). Bei der gewählten Trassenführung der Lärmschutzwand entlang der Domagkstraße sind von diesen Bäumen voraussichtlich maximal 15 Bäume zu fällen. Bei der Lärmschutzwand entlang der Autobahn A 9 müssen im Zuge des Abbruchs der alten Kasernenmauer voraussichtlich 5 Bäume gefällt werden. Für die Errichtung der Lärmschutzwand sind dann voraussichtlich noch einmal maximal 10 Bäume zu fällen. Auf der gesamten Länge der Lärmschutzwand werden folglich maximal 30 baumschutzrelevante Bäume sowie Gehölzunterwuchs gefällt. Diese Angaben sind entsprechend dem jetzigen Planungsstand geschätzt und abhängig von den Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie von der zur Ausführung kommenden, konkreten Bauweise. Lärmschutzwand entlang der A 9 (Berlin - München) In diesem Bereich ist eine ökologische Konstruktion vorgesehen. Geplant wird eine Lärmschutzwand aus Gabionen. Diese Wand benötigt als Schwergewichtsmauer keine aufwendige Gründung und kann so entlang der Trasse der Kasernenmauer über dem vorhandenen Kanal der MSE errichtet werden. Die Lärmschutzwand hat eine nahezu konstante Höhe von 4,40 bis 4,50 m über Fahrbahn (dies entspricht ca. 4,00 m über Gelände) und bindet am Anschluss an die Domagkstraße in die Böschung der Brücke ein. Auf der Seite der Autobahn kann sich die Gabionenwand durch Wildwuchs begrünen. Auf der Seite der Kleingärten bzw. des Kunsthofes ist eine Begrünung der Wand vorgesehen. Lärmschutzwand entlang der Domagkstraße Die Lärmschutzwand ist mit einer erforderlichen Höhe von 4,00 m im Bereich der Zufahrt zum Planungsgebiet zu errichten. Optisch folgt die Wand der zur Autobahnbrücke hin ansteigenden Straßengradiente. Sie endet am Brückenanfang mit einer Höhe von 2,50 m. Die Lärmschutzwand ist straßenseitig hochabsorbierend auszuführen.

4 Seite 4 Die Ausstattung der Lärmschutzwand mit Photovoltaikelementen wurde geprüft. Leider ist die Wirtschaftlichkeit wegen der Verschattung durch die gegenüberliegenden Gebäude nicht gegeben. Die Lärmschutzwand entlang der Domagkstraße muss wegen der beengten Platzverhältnisse und um möglichst viele Bäume zu erhalten, so nah wie möglich am Gehweg mit einer schlanken Wandkonstruktion ausgeführt werden. Es ist vorgesehen, die Lärmschutzwand so intensiv zu begrünen, dass sie sich optimal in die bestehende Grünkulisse integriert. Für die Gründung kommt eine punktuelle Tiefgründung mit Pfählen oder Rammrohren zwischen den Baumkronen (zur Schonung der Wurzeln) in Frage. Verschattung Hinsichtlich möglicher Verschattungen durch die Lärmschutzwände wurde eine Untersuchung der Sonnenstände und der daraus resultierenden Schattenbildung durchgeführt. Lärmschutzwand entlang der Domagkstraße: Im Rahmen dieser Studie hat sich gezeigt, dass im Bereich der Kleingärten der Schatten der südseitigen Bebauung der Domagkstraße (Parkstadt Schwabing) mit sechs Geschossen auf die Kleingartenanlage fällt und die Verschattung durch die Lärmschutzwand nicht maßgebend ist. Lärmschutzwand entlang der Autobahn: Diese Wand ist nach Osten ausgerichtet. In den Morgenstunden führt die Lärmschutzwand beim Künstlerhof zu einer Verschattung bis max. 1,50 m Höhe. Vorläufiger Terminrahmen für die Errichtung der Lärmschutzwände: Die Projektgenehmigung ist für Ende 2013 vorgesehen. Die Ausführungsgenehmigung ist für das Frühjahr 2014 geplant, so dass der Baubeginn voraussichtlich Mitte des Jahres 2014 erfolgen kann. 3. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage des Grobkonzeptes den Kostenrahmen erstellt. Danach ergibt sich für das Projekt eine Kostenobergrenze von Darin enthalten ist eine Risikoreserve in Höhe von Es handelt sich hier um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung aufgrund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Baureferates sind im anliegenden Termin- und Mittelbedarfsplan nachrichtlich aufgeführt.

5 Seite 5 4. Finanzierung Das Bauvorhaben ist im Mehrjahresinvestitionsprogramm in der Investitionsliste 1 unter Maßnahme-Nr (Rangfolge-Nr. 67) mit Projektkosten in Höhe von (ohne Risikoreserve in Höhe von ) enthalten. Die Finanzierung erfolgt aus der Finanzreserve Entwicklungsmaßnahme Funkkaserne. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kommunalreferat und die Stadtkämmerei sind mit der Sachbehandlung einverstanden. Die Bezirksausschusssatzung sieht im vorliegenden Fall keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12 Schwabing - Freimann hat jedoch Abdrucke der Vorlage erhalten und wird satzungsgemäß im Rahmen der weiteren Planungsschritte eingebunden. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Herbert Danner, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Ingenieurbau, Herr Stadtrat Alexander Reissl, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

6 Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder 3. Bürgermeister Rosemarie Hingerl Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei - II/21 zur Kenntnis. V. Wv. im Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 12 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Kulturreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An die Stadtwerke München GmbH An das Baureferat - H, G, T, T0, TZ/K, V, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 An das Baureferat - J 0, J 1, J Z zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - J 111 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat - RG 4

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