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1 Fall 1: "Berliner Testament" - Kinder als Erben 14 Dies ist eine weitverbreitete Form des Testaments, wobei die Eltern ihre Kinder als Erben einsetzen, während sie selbst sich ein uneingeschränktes Nießbrauchsrecht einräumen lassen. Fall 2: Vermögensübertragung auf den Ehepartner 16 Bei dieser Form des Testaments geht es um die Risikobeschränkung für die Ehefrau, was besonders wichtig für Geschäftsleute ist. Fall 3: Gütertrennung - Zugewinnausgleich 18 Bei der Gütertrennung findet ein Zugewinnausgleich nicht statt. Dadurch werden später Streitigkeiten, besonders auch im Hinblick auf eine Erbschaft weitgehend ausgeschlossen. Fall 4: "Toiletten-Testament" - vernichtet 20 Jedes Privattestament kann Knall und Fall durch Vernichtung beseitigt werden. Hier wird ein lustiger Fall im Kreise angeheiterter Studenten geschildert. Fall 5: Das "schwarze Schaf" erbt mit, aber weniger 22 In vielen Familien gibt es ein "schwarzes Schaf", das bei der Erbschaft weniger erhalten soll, als die anderen ("normalen") Geschwister. Wie geht das vor sich? Fall 6: Scheidung kann zu Arbeitstätigkeit der Ehefrau führen 24 Der geschiedene Mann braucht seiner Frau keinen Unterhalt zu zahlen. Klärung ist im Hinblick auf erbrechtliche Ansprüche wichtig. Fall 7: Kinder aus erster Ehe sollen die Firma erhalten 26 Ein Witwer will sich wieder verheiraten, jedoch seine Kinder aus erster Ehe als Erben einsetzen. Auch der Zugewinn soll seinen Kindern zufließen.

2 Fall 8: Testament verschwunden - was nun? 28 In der Praxis tritt immer wieder der Fall auf, daß ein Testament verschwunden ist. Ohne Erbschein kann das Nachlaßgericht nur die gesetzliche Erbfolge für die Erben bestimmen. Fall 9: Wertpapiere als Verzicht auf den Versorgungsausgleich 30 Bei einer Scheidung will der Ehemann seine Ehefrau im Hinblick auf den Versorgungsanspruch abfinden. Welche Möglichkeiten bieten sich ihm dann? Fall 10: Alle 10 Jahre sind DM an Kinder schenkungssteuerfrei 32 Hier geht es um ein legales Recht, durch Schenkungen an die Kinder - alle 10 Jahre DM - Schenkungsteuer zu sparen. Der Vater richtet für die Kinder ein Sparkonto ein. Fall 11: Erben zanken um den Erbschein 34 Der Erbschein ist im Falle einer Erbschaft ein wichtiges Dokument. Ein Adoptivkind verlangt "seinen Erbschein". Wie muß dem meuternden Adoptivkind begegnet werden? Fall 12: Freibetrag kommt für Lebensgefährtin nicht in Betracht 36 Die Sprechstundenhilfe will Erbin eines größeren Vermögens werden, weil sie einen Lohn für ihre 17jährige Tätigkeit nicht erhalten hat. Kommt sie mit diesem Ausspruch zum Ziel? Fall 13: Lebensgefährtin verlangt Gleichstellung mit Ehefrau 38 Eine Haushälterin hat den Erblasser bis zu seinem Tode längere Zeit gepflegt. Die Haushälterin beansprucht einen Ausgleich für ihre jahrelange unzureichend bezahlte Arbeit. Fall 14: Frau Faber erbt ein großes Betriebsvermögen 40 Bei der Erbschaft eines Betriebsvermögens kann die Erbschaftsteuerschuld gestundet werden, aber nur dann, wenn kein sonstiges Barvermögen vorhanden ist.

3 1. Wer ist Erbe nach dem Gesetz? 44 Das ist die gesetzliche Reihenfolge der Erben 44 Was geschieht mit dem Zugewinn? Wie wird der Zugewinnausgleich verwirklicht? 47 1/4 der Erbschaft für den Zugewinnpartner 47 Ohne Testament erhält Ihre Frau zweimal ein Viertel Was passiert, wenn mehrere gesetzliche Erben da sind? 49 Worüber und wie kann der Miterbe verfügen 49 Miterben verwalten gemeinsam! Wieviel kassiert das Finanzamt von einer Erbschaft? 50 Wie man die Erbschaftsteuer berechnet 50 Steuerbilanz und VermögensaufStellung 51 Wert des Nachlasses muß berechnet werden 53 In dieser Reihenfolge erbt man 53 Welche Freibeträge? 54 Soviel kassiert das Finanzamt 56 So kann man die Erbschaftsteuer vermindern Empfiehlt sich ein Testament? 61 Beim eigenhändigen Testament unterlaufen Fehler 62 Keine Schreibmaschine! Wohin mit dem Testament? 64 Schreibtischschublade zu risikoreich 64 Amtlich verwahrte Testamente 64

4 7. Ist man für immer an sein Testament gebunden? Was kann, was sollte man in einem Testament regeln? 65 Unterschied zwischen Vermächtnis und Testament Was versteht man unter einer Vor- und Nacherbschaft? Ist ein gemeinschaftliches Testament die optimale Lösung? 70 Gemeinschaftliches Testament verpflichtet gegenseitig Ist das "Berliner Testament" vorteilhaft? 70 Partner setzen sich gegenseitig als "Alleinerben" ein Was versteht der Jurist unter Vermächtnis und Auflage? 73 Vermächtnisbegünstigter ist nicht Erbe! 73 Das ist ein Vermächtnis 73 Was ist ein "Untervermächtnis"? 74 Was ist ein "Vorausvermächtnis"? 74 Auch der Vermächtnisnehmer muß Erbschaftsteuer zahlen 75 Und jetzt die "Auflage" im Testament Was bewirkt eine Teilungsanordnung? 76 Wer und was bekommen die Erben? 76 Unterschied zum "Vorausvermächtnis" 77 Auch Ausschluß der Teilung möglich! 77 Für Vererbung von Firmen vorteilhaft Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll? 78 Erbvertrag nur mit Notar 78 Bis zu seinem Tod kann der Erblasser frei verfügen 79 So kann man Aushöhlungen verhindern ' 79

5 15. Muster eines Erbvertrages Was sollte der Erblasser außerdem vor seinem Tod regeln? 83 Wir sorgen vor: Vollmacht für die Ehefrau schon zu Lebzeiten Muster einer Generalvollmacht 84 Vollmacht ohne Notar (Ausnahme nur bei Grundstücken) Wie ist es mit dem Pflichtteil? 84 Pflichtteil verhindert Willkür des Erblassers 84 Pflichtteil auch bei zu niedriger Erbquote Und so wird der Pflichtteil berechnet 86 Zugewinnausgleich der Ehegatten auch berücksichtigen 86 Erben müssen Auskunft geben Soll man einen Testamentsvollstrecker einsetzen? 87 Vorsicht: Der Testamentsvollstrecker hat eine starke Position 88 Testament oder Erbvertrag sind Richtschnur 88 Den "Steuerkram" muß der Testamentsvollstrecker erledigen 89 Welche angemessene Vergütung für den Testamentsvollstrecker? Muß man eine Erbschaft annehmen? 90 Form der Ausschlagung muß beachtet werden Muster für die Ausschlagung einer Erbschaft Wie macht man sein Erbe geltend? 91 Der Erbschein ist das "Sesam, öffne dich"! auch ein gemeinschaftlicher Erbschein 92

6 24. Wofür haften die Erben? 92 Wann Nachlaßkonkurs? 92 Inventar auf Wunsch des Nachlaßgerichts Wie regelt man am besten die Nachfolge für ein Unternehmen? 93 Vermeidung steuerlicher Nachteile Welches ist die günstigste Rechtsform für ein mittel ständisches Unternehmen? Die "offene Handelsgesellschaft" (OHG) 95 Jeder haftet bei der OHG Die "Kommanditgesellschaft" (KG) 95 Haftung nur bis zur Höhe des KG-Anteils Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 96 Bei der GmbH haftet man nicht mit dem Privatvermögen Die GmbH und Co. KG 96 GmbH und Co. KG als Idealform für Nachfolge? Welche Rechtsform ist nun die günstigste? 97 "Nummer sicher" heißt ohne Eigenhaftung 98 Jetzt keine Doppelbesteuerung mehr! 98 GmbH muß Vermögensteuer zahlen! Wann soll man die Unternehmensnachfolge regeln: Schon zu Lebzeiten oder erst durch Verfügung von Todes wegen? 100 Kinder schon früh einarbeiten! 101 Im Testament Unternehmensform anordnen! 101

7 1. Wann entsteht Erbschaftsbesteuerung? Wann tritt Steuerpflicht ein? 106 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 106 Steuerpflicht im Verhältnis zur DDR 107 Umfang des Inlandsvermögens 107 Einschränkung der Steuerpflicht durch Doppelbesteuerungsabkommen Was heißt "Erwerb von Todes wegen"? 108 Allgemeines 108 Erwerb durch Erbanfall 109 Erwerb auf Grund Erbersatzanspruchs 113 Erwerb auf Grund eines Pflichtteilanspruchs 114 Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall 116 Erwerb auf Grund eines Vermächtnisses 116 Erwerb auf Grund eines Vertrages zugunsten Dritter 118 Erwerb auf Grund einer vom Erblasser angeordneten Stiftung 119 Erwerb auf Grund einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder Bedingung 119 Erwerb auf Grund einer staatlichen Genehmigung 119 Erwerb auf Grund einer Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil oder für die Ausschlagung einer Erbschaft Gütergemeinschaft nach dem Tode eines Ehegatten 120 Wie wird der Zugewinn behandelt? Wann erbt der Nacherbe? 123 Allgemeines 123 Besteuerung des Vorerben 124 Besteuerung des Nacherben 125

8 6. Wie werden Schenkungen behandelt? 126 Freigebige Zuwendung 126 Ausführung der Zuwendung 126 Gegenstand der Zuwendung 127 Bereicherung 129 Bereicherungswille 130 Steuerliche Bewertung der Zuwendung 132 Erwerb auf Grund einer Auflage 133 Erwerb durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft 133 Abfindung für einen Erbverzicht 134 Erwerb durch vorzeitigen Erbausgleich 135 Herausgabe der Erbschaft durch den Vorerben 135 Errichtung und Aufhebung einer Stiftung 136 Abfindung für aufschiebend bedingt, betagt oder befristet erworbene Ansprüche 136 Beteiligung an Personengesellschaften Zuwendungen für fremde Zwecke Wie erfolgt die Wertermittlung? 139 Allgemeines 139 Steuerpflichtiger Erwerb im Erbfall 140 Nachlaßverbindlichkeiten (Schulden) 140 Nicht abzugsfähige Schulden und Lasten 142 Schuldenabzug bei beschränkter Steuerpflicht 142 Bewertung der Schulden und Lasten Wie wird bewertet? 143 Allgemeines 143 Grundbesitz 143 Mineralgewinnungsrechte 145 Betriebsvermögen 145

9 III. Erbschaftsteuer Anteil an einer OHG 147 Notierte Wertpapiere 148 Nicht notierte Wertpapiere, GmbH-Anteile 148 Kapitalforderungen (außerhalb des Betriebsvermögens) 149 Ansprüche auf Sachleistungen 150 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen 150 Nießbrauch und Nutzungen Was bleibt bei der Erbschaftsteuer frei? 156 Allgemeines 156 Hausrat, Kunstgegenstände, Sammlungen und andere bewegliche körperliche Gegenstände 156 Kunstgegenstände, Sammlungen, Bibliotheken, Archive 157 Grundbesitz, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt usw Der Dreißigste 157 Schuldbefreiung 158 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern und Voreltern 158 Lastenausgleichsansprüche und ähnliche Ansprüche 158 Entgelt für Pflege und Unterhaltsgewährung 158 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern 159 Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch 160 Unterhalts- und Ausbildungszuwendungen 160 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen 160 übliche Gelegenheitsgeschenke 161 Zuwendungen an Gebietskörperschaften 161 Zuwendungen zu kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken. 161 Zuwendungen an politische Parteien 161 Erbschaftsteuerversicherung Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet? Welche Steuerklasse für die Erben? 164 Allgemeines 164

10 II!. Erbschaftsteuer Familienstiftungen (Vereine) 165 Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten Welche Freibeträge mindern die Steuer? Besonderer Versorgungsfreibetrag Die Steuersätze im einzelnen Anzeigepflicht der Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare 170

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