Softwarepatente. von: Markus Henn. Klasse: IT04b der BBS 1 - Technik - Kaiserslautern Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Softwarepatente. von: Markus Henn. Klasse: IT04b der BBS 1 - Technik - Kaiserslautern Stand: 2007-02-15"

Transkript

1 Softwarepatente von: Klasse: IT04b der BBS 1 - Technik - Kaiserslautern Stand: Inhaltsverzeichnis 1 Problemstellung Möglichkeiten des Software-Schutzes Geheimhaltung Urheberrecht Patent Softwarepatent USA Europa Gesetze Entwicklung Kosten Pro & Contra Pro Contra Zukunft Fazit Quellen Problemstellung Ein mittelständisches deutsches Unternehmen hat eine neue Software entwickelt. Die Firma hat viel Zeit und Geld in ein darin verwirklichtes neuartiges Verfahren gesteckt und will dieses deshalb nicht durch die Veröffentlichung ihrer Software ihrer Konkurrenz kostenlos zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter müssen einen Weg finden, ihre Investition zu schützen. 2 Möglichkeiten des Software-Schutzes 2.1 Geheimhaltung Eine Möglichkeit seine Ideen zu schützen, besteht in der Geheimhaltung. Eine komplette Geheimhaltung ist natürlich nicht möglich, da die Erfindung ja schließlich in einem Produkt veröffentlicht werden soll. Deshalb wird die Bauweise oft verschleiert und auch die Konstruktionspläne werden geheim gehalten. Nachteil der Geheimhaltung ist allerdings, dass der Tod des Erfinders meist auch den Verlust der wertvollen Informationen über die Erfindung zur Folge hat. - 1 / 7 -

2 2.2 Urheberrecht Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. 1 Hierzu zählen auch Sprachwerke, wie z. B. Computerprogramme. Allerdings schützt es nur die konkrete Implementierung, nicht aber die Ideen, die eventuell dahinter stecken. Das Urheberrecht bzw. das Copyright gilt ohne weiteres Zutun bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. 2.3 Patent Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, welches dem Patentinhaber das Recht gibt, anderen die gewerbliche Nutzung der geschützten Erfindung für eine bestimmte Zeit (mindestens 20 Jahre) zu verbieten. Abbildung 1: [Quelle: 3 Softwarepatent Eine allgemein akzeptierte genaue Definition des Begriffs konnte sich bis heute nicht etablieren, eine juristische Definition ist ebenfalls nicht vorhanden. Grob kann man aber sagen, dass Softwarepatente Patente auf Methoden zur Programmierung eines digitalen Rechensystems (Computer) 2 sind. 4 USA Seit 1980 ist hier die Patentierung von Software möglich. Die zur Patentierung notwendigen Anforderungen wurden mehrere Male reduziert: ab 1994 mussten die Erfindungen nicht mehr im engen Bezug zu industriellen Prozessen aufweisen, seit 1999 können sogar Geschäftsideen patentiert werden. 5 Europa 5.1 Gesetze European Patent Convention (EPC) Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) wurde 1973 von der Europäischen Patentorganisation ins Leben gerufen. Seitdem können Patente, die in mehreren / 7 -

3 Mitgliedsstaaten Gültigkeit erlangen sollen, beim Europäischen Patentamt (EPO) eingereicht werden. Artikel 52: Europäische Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: [...] wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; [...] Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; die Wiedergabe von Informationen. Artikel 54: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Artikel 56: Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Artikel 57: Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) Der TRIPS-Vertrag ist ein 1994 von der WTO (World Trade Organization) gegründetes Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum, z. B. Marken-, Urheber- und Patentrecht. Artikel 10: Computerprogramme, gleichviel, ob sie in Quellcode oder in Maschinenprogrammcode ausgedrückt sind, werden als Werke der Literatur nach der Berner Übereinkunft (1971) geschützt. [...] Artikel 27: Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ist vorzusehen, dass Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind, sowohl für Erzeugnisse als auch für Verfahren, vorausgesetzt, dass sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. [...] Entwicklung 20. Februar 2002: Vorschlag der EU-Kommission zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen 24. September 2003: Das Parlament gibt eine stark veränderte Fassung an den Rat weiter. 18. Mai 2004: Der Rat der EU gibt eine eigens geänderte Fassung frei. 14. April 2005: Nach mehreren Beschwerden von verschiedenen Parlamentsvertretungen gegenüber den Ratsmitgliedern im vergangenen Jahr wird die 2. Lesung des Parlaments begonnen. 06. Juli 2005: Die Richtlinie wurde vom EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit (648 von 680 anwesenden Parlamentariern) abgelehnt / 7 -

4 Abbildung 2: Mitentscheidungsverfahren der EU nachdem das Verfahren zur "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" durchgeführt und schließlich abgelehnt wurde [Quelle: selbst gezeichnet] - 4 / 7 -

5 Prüfung Recherche 5.3 Kosten Alle Preisangaben in Euro und ohne Gewähr. deutschlandweit 5 europaweit 6 Anmeldung (online) 50,- 95,- 350, , ,- Kosten ab 3. Jahr , ,- Erteilungsgebühr,- 750,- Benennungsgebühr pro Land,- 80,- Gesamt (mindestens) , ,- Zu diesen Grundgebühren kommen noch weitere Kosten hinzu, z. B. Anwalts- (mindestens ) oder Übersetzungskosten (25 / 100 Wörter). So steigen die Kosten für eine europaweite Patentanmeldung im Schnitt auf Pro & Contra 6.1 Pro WTO TRIPS Art. 27 kann so ausgelegt werden, dass er die Zulassung von Softwarepatenten erfordere Harmonisierung des EU-Patentrechts (verschiedene nationale Regelungen stiften Verwirrung) rein mechanische Lösungen rechtlich bevorzugt gegenüber modernen elektronischmechanisch gesteuerten Lösungen sollen Wirtschaft stärken und Innovation fördern Investoren für junge Unternehmen (da Unternehmenswert durch Patente gesteigert) 6.2 Contra 20 Jahre Gültigkeit sind zu lang für Softwareentwicklungen Trivialpatente bisherige Softwarepatentierung des europäischen Parlaments (ca ) illegal --> Rechtsunsicherheit, Beeinflussbarkeit Patente sollen geistiges Eigentum schützen: echte erfinderische Leistung, durch die für die Gesellschaft ein Mehrwert geschaffen wird Gefährdung von Entwicklung und Anwendung freier Software europäische Patente sind zu mehr als 70 % in den Händen von USA und Japan --> kein Nutzen für Europa Software keine technische Natur, sondern rein logische Anweisung zum Vorgehen / 7 -

6 freie Standards (z. B. fürs Internet) werden fast unmöglich Ziele der Befürworter werden aus USA-Erfahrung nicht erreicht hohe Patentdichte durch begrenzte Möglichkeiten --> eigene Patentabteilungen in Firmen Patentfirmen, die ihre Einkünfte allein aus ihren angemeldeten Patenten beziehen Großkonzerne bilden Patentpools aus denen sie schöpfen können und kleinere Konkurrenten ausschalten können Abbildung 3: Erfinderländer [Quelle: Abbildung 4: Trivialpatente: Ob Karteikarten, Fortschrittsbalken, Warenkorb, GIF-Format, MP3- Format oder die logische Entweder-Oder (XOR)-Verknüpfung von Pixeln. 7 Zukunft Seit Frühjahr 2006 arbeiten die EU-Gremien an einer Initiative zur Stärkung des geistigen Eigentums : European Patent Litigation Agreement (EPLA). Es geht darum, den Erwerb von Patenten und die Verfolgung von Patentverletzungen zu vereinfachen. 9 In den Vorschlägen ist zwar nicht explizit die Rede von Software, doch es soll ein Europäisches Patentgericht eingeführt werden, welches sich eng an die Vorgaben der Patentämter halten würde, welche ja bereits Softwarepatente vergeben. Die bisher vergebenen Softwarepatente würden damit wohl auf einen Schlag legitimiert werden / 7 -

7 8 Fazit Softwarepatentanmeldungen sind in Europa zur Zeit möglich aber rechtlich mehr als umstritten, weshalb sich gerade für kleine und mittelständische Unternehmen das finanzielle Risiko wohl nicht rentieren wird. Bei vielen Softwarepatenten handelt es sich außerdem um Trivialpatente oder zumindest um Patente, die für das Unternehmen keine hohen Investitionen erforderte und keine wirklichen Neuerungen aufweisen. Dies liegt vor allem daran, dass Software aus rein logischen Anweisungen zum Vorgehen besteht und somit allgemein nur eine Umsetzung von Erfindungen darstellen kann. Deshalb werden Softwarepatente mehr als "Konkurrenzauslöscher" als zum Schutz von eigenen Investitionen benutzt, was dem eigentlichen Sinn von Patenten widerspricht. Softwareentwickler sollten sich deshalb hauptsächlich auf das Urheberrecht verlassen. 9 Quellen / 7 -

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

MERKBLATT. Patent und Gebrauchsmuster: Was Erfinder wissen sollten

MERKBLATT. Patent und Gebrauchsmuster: Was Erfinder wissen sollten MERKBLATT Patent und Gebrauchsmuster: Was Erfinder wissen sollten Ansprechpartnerin: Freya Ruth, Tel.: 06031-6092505 (ruth@giessen-friedberg.ihk.de) Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg, Goetheplatz

Mehr

PATENTRECHT: EIN BLICK AUS DER PRAXIS DR. GEORGIOS KARAKATSANIS

PATENTRECHT: EIN BLICK AUS DER PRAXIS DR. GEORGIOS KARAKATSANIS PATENTRECHT: EIN BLICK AUS DER PRAXIS DR. GEORGIOS KARAKATSANIS Zu meiner Person Dr. Georgios Karakatsanis Managing Partner der Patentanwaltskanzlei HAFT KARAKATSANIS, München Patentanwalt seit 2000 Ausbildung:

Mehr

Patenrecht. 1. Allgemeines. 1.1 Geschichte. 1.2 Schutzräume. Referat Patentrecht

Patenrecht. 1. Allgemeines. 1.1 Geschichte. 1.2 Schutzräume. Referat Patentrecht Patenrecht Eine Erfindung ist eine auf einer individuellen Leistung beruhende Anwendung einer technischen Idee zur Verbesserung der menschlichen Bedürfnisbefriedigung. ([1]) 1. Allgemeines 1.1 Geschichte

Mehr

Unternehmer gegen Softwarepatentierung

Unternehmer gegen Softwarepatentierung Unternehmer gegen Softwarepatentierung www.patentfrei.de www.stop-swpat.de Übliche Ansprüche bei Patentverletzungen im Aussen- und Innenverhältnis Anspruch auf Unterlassung und Vernichtung Anspruch auf

Mehr

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Rosenheim, den 19. Oktober 2005 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München und Mehring Dr. Freiesleben Folie 1 Gliederung Einleitung

Mehr

Welche Erfindungen können patentiert werden?

Welche Erfindungen können patentiert werden? Welche Erfindungen können patentiert werden? Ein Vortrag von: Dr. Daniel Alge Sonn & Partner (AT) office@sonn.at www.sonn.at Im Rahmen der MUW-Veranstaltung Erfindungen an der MUW- Erste Erfahrungen und

Mehr

1. Worum geht es? 2. Aktueller Stand. 3. Wer sind die Akteure? 4. Probleme, Gefahren, Fakten. 5. Beispiele (Änderungen + Trivialpatente)

1. Worum geht es? 2. Aktueller Stand. 3. Wer sind die Akteure? 4. Probleme, Gefahren, Fakten. 5. Beispiele (Änderungen + Trivialpatente) Softwarepatente 1. Worum geht es? 2. Aktueller Stand 3. Wer sind die Akteure? 4. Probleme, Gefahren, Fakten 5. Beispiele (Änderungen + Trivialpatente) 6. (Gegen)Argumente, Informaterial 7. Was können wir

Mehr

Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen

Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Dr. Christof Friedrich 1. Allgemeines 2. Patentfähige Erfindungen 3. Patentprüfung 4. Biotechnologie 1 Was ist ein Patent? Vertrag

Mehr

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung

Mehr

Erfolgsfaktoren Marken & Co.

Erfolgsfaktoren Marken & Co. Erfolgsfaktoren Marken & Co. Dipl.-Infwirtin Birgit Reeg-Lumma 20.04.2016 Tag der Gründung Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek www.main-piz.de Offizieller Kooperationspartner

Mehr

Einheit 7.

Einheit 7. Einheit 7 www.softwareurheberrecht.org/folien/folien.htm Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen ist gestattet. Alle anderen Handlungen bedürfen der Einwilligung des Autors.

Mehr

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über

Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über gewerbliche Schutzrechte Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster

Mehr

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen

Mehr

FFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude

FFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude FFV-Workshop 13.3.2009 Die Marke ComNets Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? Was ist eine Marke? Erste Anmeldung ComNets durch den FFV Probleme für die Eintragung Neue

Mehr

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer

Mehr

Erfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Erfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden. GEBRAUCHSMUSTER Gebrauchsmuster gehören wie Patente zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. Auch das Gebrauchsmustergesetz (GbrMG)

Mehr

Science4Life Online-Seminar

Science4Life Online-Seminar Science4Life Online-Seminar Patente Chancen und Fallstricke 22. November 2012 Dr. Georg J. Hoppe Patentanwalt DARANi Anwaltskanzlei 1 Der Investment-Prozess 1. Vorauswahl in Frage kommender Gründungsvorhaben

Mehr

Wissen: Software-Patente

Wissen: Software-Patente Wissen: Software-Patente Attac Welthandelsrunde Kurt Jaeger, pi@c0mplx.org http://c0mplx.org Stuttgart, 01.Oktober 2005 Übersicht Geistiges Eigentum und Patente Richtlinie Erfolgskriterien für das Lobbying

Mehr

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (BT-Drs.

zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (BT-Drs. DEUTSCHER BAUERNVERBAND Berlin, 11. Juni 2013 SGS/21613 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (BT-Drs.

Mehr

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen Grundelemente der Wissensschutz Strategie Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster

Mehr

SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at

SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE 02.12.14 --- 1 --- SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE SAATGUTGIPFEL 12. APRIL 2016 VON DR. HEINZ-PETER ZACH 02.12.14 --- 2 --- QUELLENANGABEN: SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE Internationales

Mehr

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung

Mehr

Künstliche Intelligenz und Blockchain- Technologie in der Praxis des EPA. Heli Pihlajamaa Direktion Patentrecht Europäisches Patentamt

Künstliche Intelligenz und Blockchain- Technologie in der Praxis des EPA. Heli Pihlajamaa Direktion Patentrecht Europäisches Patentamt Künstliche Intelligenz und Blockchain- Technologie in der Praxis des EPA Heli Pihlajamaa Direktion Patentrecht 27. September 2018 Inhalt Anwendung der Patentierungsvoraussetzungen auf Erfindungen im Bereich

Mehr

Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design

Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen

Mehr

Herzlich Willkommen. Die Defensiv-Publikation als Alternative zum Patent

Herzlich Willkommen. Die Defensiv-Publikation als Alternative zum Patent Herzlich Willkommen Die Defensiv-Publikation als Alternative zum Patent Dipl. rer. com. Ramona Riesterer PR hoch drei GmbH Hohewartstraße 162 70469 Stuttgart Tel: 0711 / 820 866 68 riesterer@pr-hoch-drei.de

Mehr

Patentschutz und Innovation

Patentschutz und Innovation Christoph Kilchenmann Patentschutz und Innovation Eine ökonomische Analyse aus globaler und nationaler Sicht A 261639 PETER LANG Bern Berlin Bruxelles Frankfurt am Main New York Oxford Wien Inhaltsverzeichnis

Mehr

Science to Market. Inhalt:

Science to Market. Inhalt: Immaterialgüterrecht - Patentanmeldungen Peter Frei, Innovations Mentor Hightech Zentrum Aargau Inhalt: Immaterialgüterrechte, Schutz des geistigen Eigentums Informationen in Schutzrechten Patentanmeldungen

Mehr

Worum geht es? Probleme / Kritik Zusammenfassung ACTA. Ingo Ebel. Hochschule der Medien Stuttgart. Urheber-, Verlags- und Medienrecht, SS 2010

Worum geht es? Probleme / Kritik Zusammenfassung ACTA. Ingo Ebel. Hochschule der Medien Stuttgart. Urheber-, Verlags- und Medienrecht, SS 2010 Ingo Ebel Hochschule der Medien Stuttgart Urheber-, Verlags- und Medienrecht, SS 2010 Outline 1 2 Was ist? Anti-Counterfeiting Trade Agreement multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 29. Januar 2004 (09.02) (OR. en) 5570/04 Interinstitutionelles Dossier: 2002/0047 (COD) LIMITE

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 29. Januar 2004 (09.02) (OR. en) 5570/04 Interinstitutionelles Dossier: 2002/0047 (COD) LIMITE Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 29. Januar 2004 (09.02) (OR. en) PUBLIC 5570/04 Interinstitutionelles Dossier: 2002/0047 (COD) DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH LIMITE PI 7 COC 89 ARBEITSDOKUMENT

Mehr

Die Bedeutung von Eigentumsrechten für Innovationen

Die Bedeutung von Eigentumsrechten für Innovationen Universität Bayreuth Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, insb. Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht www.geistiges-eigentum.info Die Bedeutung von Eigentumsrechten

Mehr

RATDER EUROPÄISCHENUNION. Brüsel,den24. Mai2004(27.05) (OR.en) 9713/04 InterinstitutionelesDosier: 2002/0047(COD) PI46 CODEC752

RATDER EUROPÄISCHENUNION. Brüsel,den24. Mai2004(27.05) (OR.en) 9713/04 InterinstitutionelesDosier: 2002/0047(COD) PI46 CODEC752 RATR EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den24. Mai2004(27.05) (OR.en) 9713/04 InterinstitutionelesDosier: 2002/0047(COD) PI46 COC752 VERMERK des GeneralsekretariatdesRates für diedelegationen Nr.Vordokument: 9277/04PI41COC693+ADD1

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. Abkürzungen und Symbole

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. Abkürzungen und Symbole Inhaltsverzeichnis Vorwort Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungen und Symbole vii xiv xv xvi 1 Einleitung i 1.1 Die Rolle von Patenten für Innovation und Wachstum.. i 1.2 Von der Ausgestaltung

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

(2005/C 144 E/02) gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95, auf Vorschlag der Kommission,

(2005/C 144 E/02) gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95, auf Vorschlag der Kommission, 14.6.2005 C 144 E/9 GEMEINSAMER STANDPUNKT (EG) Nr. 20/2005 vom Rat festgelegt am 7. März 2005 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2005/ /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die

Mehr

Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 4: Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 4: Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz Von Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Düsseldorf Patentanwalt und Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft

Mehr

Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften

Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Dr. Dipl.-Biol. Christian Keller Patentanwalt European Patent & Trademark Attorney Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger

Mehr

Software im Urheberrecht. Jörg Pohle. Einführung. Software im. 1. Korb. UrhG. Jörg Pohle. Zusammenfassung 06.02.2006

Software im Urheberrecht. Jörg Pohle. Einführung. Software im. 1. Korb. UrhG. Jörg Pohle. Zusammenfassung 06.02.2006 06.02.2006 1 2 3 4 5 Zur Geschichte seit den 60er Jahre Diskussion über den Umgang mit juristischen Kontext 1985: Einzug der Computerprogramme in das 1993: Einfügung der 2003: der snovelle????: 2. Korb

Mehr

Datenschutz als Grundrecht

Datenschutz als Grundrecht Datenschutz als Grundrecht Grundrecht auf Datenschutz Jede einzelne Person hat grundsätzlich das Recht, über die Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Mehr

Computerimplementierte Erfindungen

Computerimplementierte Erfindungen Europäisches European Office européen Patentamt Patent Office des brevets Computerimplementierte Erfindungen Abkommen auf dem Gebiet des Patentrechts Grundlegende Patentierungsvoraussetzungen gemäss EPÜ

Mehr

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Forschung 07.04.2016 Lesezeit 3 Min Patente Chinesen Wenn es um Innovationen geht, entwickelt sich China zu einem ernsthaften Konkurrenten für

Mehr

Patente, Geschmacksmuster. und Marken. Deutsches Patent- und Markenamt. Anmeldungen 2011 beim DPMA. Handwerk und Innovation DPMA.

Patente, Geschmacksmuster. und Marken. Deutsches Patent- und Markenamt. Anmeldungen 2011 beim DPMA. Handwerk und Innovation DPMA. Deutsches Patent- und amt, und Bedeutung und Anmeldeverfahren beim Erfindungen schützen Erfindungen nutzen Mühldorf, 24. Oktober 2012 Gewerbliche Schutzrechte beim Dr. Axel Born 1 2 Anmeldungen 2011 beim

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 7. März 2005 (OR. en) 11979/1/04 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0047 (COD) PI 61 CODEC 962

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 7. März 2005 (OR. en) 11979/1/04 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0047 (COD) PI 61 CODEC 962 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 7. März 2005 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2002/0047 (COD) 11979/1/04 REV 1 PI 61 COC 962 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: Gemeinsamer

Mehr

Inhaltsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Vorwort... Inhaltsverzeichnis... VII IX Abkürzungsverzeichnis... XIX Literaturverzeichnis...XXVII Materialienverzeichnis... LI Einleitung... 1 Problemstellung... 1 Abgrenzungen... 1

Mehr

2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze

2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze 2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze Patente auf Pflanzen und Tiere 9 2. Ein Einblick in die Welt der Patentindustrie und der Patentgesetze Das Patentsystem, so wie es

Mehr

Entschließung. Ständiger Ausschuss Patente. Vorbenutzungsrechte

Entschließung. Ständiger Ausschuss Patente. Vorbenutzungsrechte Kongress Toronto Verabschiedete Fassung 17. September 2014 Entschließung Ständiger Ausschuss Patente Vorbenutzungsrechte AIPPI Bemerkt: 1) Die Nutzung von Vorbenutzungsrechten ist nach wie vor ein Bereich

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN. Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN. Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN IM BEREICH

Mehr

Sortenschutz & Patente auf Pflanzen

Sortenschutz & Patente auf Pflanzen Sortenschutz & Patente auf Pflanzen FAQ Die wichtigsten Fragen und Antworten aus Perspektive der Sortenvielfalt Was ist der Sortenschutz? Sortenschutzrechte schützen das geistige Eigentum an neuen Pflanzenzüchtungen.

Mehr

Wolfram H. Mûller. Die zukùnttige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europâischen Gemeinschaft

Wolfram H. Mûller. Die zukùnttige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europâischen Gemeinschaft Wolfram H. Mûller Die zukùnttige Gestaltung des Vorbenutzungsrechts von Erfindungen in der Europâischen Gemeinschaft Ein Beitrag zur Harmonisierung des Europâischen Patentrechts ffntt BERLIN VERLAG Arno

Mehr

Urheberrecht. Rechtsquellen

Urheberrecht. Rechtsquellen Urheberrecht Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz 1936 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 Seite 106 1 Schutzgegenstand Werk 1 UrhG (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen

Mehr

Patent- und Designrecht: PatR

Patent- und Designrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht von Andreas Heinemann 12. Auflage Patent- und

Mehr

Seminar Informatik & Recht

Seminar Informatik & Recht Seminar Informatik & Recht Patentrecht: Patentverfahren bei der EPO Ralph Vidal EPO: Historisches 1474 erstes Patentgesetz im Venedig erlassen. EPO: Europäische Patent Organisation Europäisches Patentübereinkommen

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 ««««««««««««Rechtsausschuss 2009 VORLÄUFIG 2002/0047(COD) 29.4.2005 ***II ENTWURF EINER EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen

Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen VPE Swiss Seminar für Führungskräfte: Mehrwert von Innovationen in der Produktentwicklung Dr. Gregor Bühler Ausgangslage Grundsatz: Nachahmungsfreiheit

Mehr

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Plenarsitzungsdokument 2.5.2012 B7-0228/2012 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Mehr

Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ***I

Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ***I P5_TA(2003)0402 Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des

Mehr

EBA-Leitlinien. zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen EBA/GL/2012/5

EBA-Leitlinien. zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen EBA/GL/2012/5 EBA-Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen EBA/GL/2012/5 London, 27. Juli 012 Status der Leitlinien 1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel

Mehr

https://web.archive.org/web/20111225144235/http://www.patentanwalt.de/

https://web.archive.org/web/20111225144235/http://www.patentanwalt.de/ Patentanwaltskammer - Impulsgeber für Innovation und Technik https://web.archive.org/web/20111225144235/http://www.patentanwalt.de/ Seite 1 von 1 Innovationen Patentanwälte Ausbildung Weiterbildung Patentanwaltsfachangestellte

Mehr

Das Zeitalter der Aufklärung

Das Zeitalter der Aufklärung Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche

Mehr

Erfinderfachauskunft. SIGNO-Netzwerkpartner informieren zu Schutzrechten

Erfinderfachauskunft. SIGNO-Netzwerkpartner informieren zu Schutzrechten Erfinderfachauskunft SIGNO-Netzwerkpartner informieren zu Schutzrechten Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Einladung. Workshop Open Source und/oder proprietäre Software? Rechtliche Schutzmöglichkeiten, Verpflichtungen und Risiken

Einladung. Workshop Open Source und/oder proprietäre Software? Rechtliche Schutzmöglichkeiten, Verpflichtungen und Risiken Einladung Workshop Open Source und/oder proprietäre Software? Rechtliche Schutzmöglichkeiten, Verpflichtungen und Risiken 22. März 2012 Workshop Open Source und/oder proprietäre Software? Rechtliche Schutzmöglichkeiten,

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2015/2016 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Standort München Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch Jahrgang (0)

Standort München Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch Jahrgang (0) BARDEHLE PAGENBERG Team Christof Karl Dr. iur., LL.M., Dipl.-Inform. Rechts- & Patentanwalt, Partner; als Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland und New York; Patentanwalt und European Patent Attorney

Mehr

Patentierung. Übersicht. Aktualisiert am

Patentierung. Übersicht.   Aktualisiert am Aktualisiert am 09.11.2018 Übersicht 1. Weshalb sollte ich mein Medizinprodukt patentieren lassen?.. 2 2. Bei welcher Behörde muss ich mein Patent anmelden?... 3 3. Wann sollte ich mein Patent anmelden?..

Mehr

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? 02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee

Mehr

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht Marvin Bartels 23.06.2017 1 I. Immaterialgüterrecht Allgemeines Grundsatz:

Mehr

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Mühldorf, den 5. Oktober 2004 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München Zu erreichen

Mehr

Patent- und Musterrecht: PatR

Patent- und Musterrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Musterrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht von Andreas Heinemann 11. Auflage Patent-

Mehr

Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09)

Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09) Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09) 29.06.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - A - K - R - U - Wi zu Punkt der 935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015 Entschließung des

Mehr

Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme?

Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme? Blockchain Chancen, Recht und Regulierung, Münster 11/2017 Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme? Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität

Mehr

Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung

Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Werbung 3. Beziehungen zur Öffentlichkeit 4. Beziehungen zu

Mehr

expertlqß] vertag. Patentliteratur und ihre Nutzung Der Leitfaden zu den Quellen technischer Kreativität Dr. Claus Suhr

expertlqß] vertag. Patentliteratur und ihre Nutzung Der Leitfaden zu den Quellen technischer Kreativität Dr. Claus Suhr Patentliteratur und ihre Nutzung Der Leitfaden zu den Quellen technischer Kreativität 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com

Mehr

Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT

Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT 9.Tagung der DFN Nutzergruppe Hochschulverwaltung Leipzig 11. 13. 2009 Urheberrecht und seine Auswirkungen für die Hochschul IT Wolf Dieter Sepp Universität Kassel, Institut für Physik und Aktionsbündnis

Mehr

Daten = immateriell (nicht eigentumsfähig)

Daten = immateriell (nicht eigentumsfähig) Biobanken wem gehören die Daten? D A C H Symposium für klinische Prüfungen 07.03.2016 Freiburg Irene Schlünder (TMF) Was sind Daten aus rechtlicher Sicht? Biomaterialien = Sachen Sind sie auch genetische

Mehr

Patente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen?

Patente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen? Patente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen? Die Konsequenzen der Monopolisierung unserer Lebensmittel Dr. Ruth Tippe, Kein Patent auf Leben! Fulda, 21. April 2012 Übersicht Patente

Mehr

Häufige Fragen von Erfindern (FAQ)

Häufige Fragen von Erfindern (FAQ) Häufige Fragen von Erfindern (FAQ) Im Folgenden haben wir für Sie Fragen zusammengestellt, die uns von Erfindern häufig gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Antworten eine Beratung im Einzelfall

Mehr

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines Vorlesung Immaterialgüterrecht HS 2007 Prof. R.M. Hilty/Dr. M. Berger/Prof. A. Heinemann 4 II. SCHUTZGEGENSTAND 1. Allgemeines 1.1 Abgrenzungsfragen 1.2 Betrachtete Schutzrechte Urheberrecht Patentrecht

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Vortrag Patentschutz auf multimediale Informationstechnologie am 20. Juni 2001, 14:00 Uhr im Hause der Firma... Referent: PA Dipl.-Ing. G.

Vortrag Patentschutz auf multimediale Informationstechnologie am 20. Juni 2001, 14:00 Uhr im Hause der Firma... Referent: PA Dipl.-Ing. G. PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT/TRADEMARK ATTORNEYS NÜRNBERG-WÜRZBURG Vortrag Patentschutz auf multimediale Informationstechnologie am 20. Juni 2001, 14:00 Uhr im Hause der Firma... Referent: PA Dipl.-Ing.

Mehr

Frage Q 137. Die Zukunft des Patentsystems in Europa

Frage Q 137. Die Zukunft des Patentsystems in Europa Frage Q 137 Die Zukunft des Patentsystems in Europa Die AIPPI hat wiederholt Fragen im Zusammenhang mit der Harmonisierung des Patentrechts studiert (siehe den noch bestehenden besonderen Arbeitsausschuss

Mehr

Das Deutsche Patent- und Markenamt Partner und Dienstleister für die Wirtschaft

Das Deutsche Patent- und Markenamt Partner und Dienstleister für die Wirtschaft Das Deutsche Patent- und Markenamt Partner und Dienstleister für die Wirtschaft FORUMInnovation der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Volksbank Bonn Rhein-Sieg eg Gewerbliche Schutzrechte: Innovationssicherung

Mehr

Rechtsanwalt, Of Counsel. Standort München Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch Jahrgang (0)

Rechtsanwalt, Of Counsel. Standort München Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch Jahrgang (0) BARDEHLE PAGENBERG Team Jochen Pagenberg Dr. iur., LL.M. (Harvard) Rechtsanwalt, Of Counsel Standort München Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch Jahrgang 1941 +49.(0)89.928 05-0 pagenberg@bardehle.de

Mehr

Oliver Huber Slide No. 1

Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 2 Europäisches Patentamt Das europäische Patenterteilungsverfahren (Artikel 1 EPÜ) Oliver Huber, Prüfer, Telekommunikation Oliver Huber Slide No. 3 Programm

Mehr

Leitfaden für Erfinderinnen und Erfinder Vorgehen beim Schutz und der Verwertung von geistigem Eigentum

Leitfaden für Erfinderinnen und Erfinder Vorgehen beim Schutz und der Verwertung von geistigem Eigentum Leitfaden für Erfinderinnen und Erfinder Vorgehen beim Schutz und der Verwertung von geistigem Eigentum Dieser Leitfaden soll erste Fragen bezüglich des Themenbereichs Erfindungen, Schutzrechte, Patente,

Mehr

Interesting contents of seminars.

Interesting contents of seminars. Vorstellung der Seminarthemen I. 1. Patentmanagement im Unternehmen. 2. Legale Patentumgehung contra Patentverletzung. Veranstalter: TU Ilmenau, PATON Landespatentzentrum Thüringen. Referent: Herr Rolf

Mehr

Für und Wider: PATENTIERBARKEIT VON SOFTWARE (Computerprogramme und Geschäftsmethoden) Jürgen Betten. Patentanwalt Betten & Resch, München

Für und Wider: PATENTIERBARKEIT VON SOFTWARE (Computerprogramme und Geschäftsmethoden) Jürgen Betten. Patentanwalt Betten & Resch, München Für und Wider: PATENTIERBARKEIT VON SOFTWARE (Computerprogramme und Geschäftsmethoden) Jürgen Betten Patentanwalt Betten & Resch, München Betten & Resch, München (mail@bettenpat.com), November 2000 - 2

Mehr

VERORDNUNGEN. 16.6.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 152/1

VERORDNUNGEN. 16.6.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 152/1 16.6.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 152/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 469/2009

Mehr

Patentrecht 5. Vorlesungseinheit Das Recht an der Erfindung Prof. Dr. Christian Rohnke

Patentrecht 5. Vorlesungseinheit Das Recht an der Erfindung Prof. Dr. Christian Rohnke Patentrecht 5. Vorlesungseinheit Das Recht an der Erfindung Prof. Dr. Christian Rohnke # 1.633.596 1 1.1 Gesetzliche Regelung # 1.633.596 2 1.1 Gesetzliche Regelung 6 S. 1 PatG, Art. 60 Abs.1 S. 1 EPÜ:

Mehr

Patentrecht - Allgemeines

Patentrecht - Allgemeines Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,

Mehr

Erfinderfachauskunft. Mit Schutzrechten auf dem Weg von der Idee zum Produkt

Erfinderfachauskunft. Mit Schutzrechten auf dem Weg von der Idee zum Produkt 1 Erfinderfachauskunft Mit Schutzrechten auf dem Weg von der Idee zum Produkt Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie

Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie Hinkelmann & Huebner PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT ATTORNEYS Erfindungen schützen - Erfindungen nutzen HWK für München und Oberbayern Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie Dr. Stefan Rolf Huebner Oktober

Mehr