Offshore-Windpark Nordergründe Kabelanbindung. Planfeststellungsunterlage nach 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

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1 Offshore-Windpark Nordergründe Kabelanbindung Planfeststellungsunterlage nach 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Hinweise zum Untersuchungsrahmen Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH Bernecker Str Bayreuth IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a Oldenburg Tel.: Zust. Geschäftsführer: Projektleitung: Bearbeitung: D. Todeskino C. Wietzorke A. Freund, C. Wietzorke Projekt-Nr.: 870 Datum:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Hinweise zum Scoping Bisherige Untersuchungen Untersuchungsrahmen und Untersuchungsgebiet Quellen- und Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Keine Abbildungen Tabellenverzeichnis Tabelle 1-1: Seetrasse: spezifische Untersuchungsgebiete und Untersuchungsumfang auf Basis der Ergebnisse der UVU zum ROV und der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung... 5 Tabelle 1-2: Landtrasse: spezifische Untersuchungsgebiete und Untersuchungsumfang auf Basis der Ergebnisse der UVU zum ROV und der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung... 9 Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite I von I

3 1 Hinweise zum Scoping Nachfolgend wird dargelegt, warum auf die Durchführung eines Scopingtermins mit einer förmlichen Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verzichtet werden konnte und welcher Untersuchungsrahmen und Untersuchungsumfang für die Umweltunterlagen Landschaftspflegerischer Begleitplan = LBP (Unterlage 8), Umweltverträglichkeitsuntersuchung = UVU (Unterlage 10.1), Fachbeitrag Natura 2000 = FFH-VU (Unterlage 10.2), Fachbeitrag Artenschutz = UsaP (Unterlage 10.3) und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie = WRRL-VU (Unterlage 10.4) vorgesehen ist. Es wird dargelegt, auf welche bereits vorhandenen Erfassungsdaten und Unterlagen zur Bearbeitung der Umweltunterlagen zurückgegriffen werden kann und warum bis auf wenige Ausnahme keine aktuellen Erfassungen für die Bearbeitung der Umweltunterlagen erforderlich sind. 1.1 Bisherige Untersuchungen Zur Kabelanbindung des Offshore-Windparks (OWP) Nordergründe wurde ein Raumordnungsverfahren (ROV) mit integrierter Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. In der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung (Bezirksregierung Lüneburg 2004) wurde festgestellt: Ergänzend zur Landesplanerischen Feststellung vom wird festgestellt, dass die Anbindung des Offshore-Windparks Nordergründe der EnergieKontor AG mit einem Stromkabel an das übergeordnete Stromnetz in dem Trassenverlauf der Trassenvariante KT 3, wie er in den anliegenden Karten (Anlage 1a für den Meeresbereich mit Landanbindung, Anlage 1b für den Verlauf an Land) eingetragen ist, mit den Erfordernissen der Raumordnung unter Beachtung der folgenden Maßgaben vereinbar ist. Aus dem Raumordnungsverfahren liegen folgende Umweltgutachten vor: Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) inkl. Raumverträglichkeitsuntersuchung (IBL Umweltplanung 2002) FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) (IBL Umweltplanung 2002) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) (IBL Umweltplanung 2002). Dieser LBP beinhaltet eine überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs und die Darlegung, wie erhebliche Beeinträchtigungen prinzipiell kompensiert werden könnten. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 1 von 12

4 Entlang der Trasse wurden folgende Erfassungen durchgeführt: Seetrasse Kartierung der Biotoptypen IBL Umweltplanung (2002): Kartierung im Zuge des Raumordnungsverfahrens IBL Umweltplanung (2010): Aktualisierung der obigen Kartierung per Seekarte im Frühsommer Side-Scan-Sonar-Untersuchung zur Untersuchung auf Vorkommen von Riffen der Sandkoralle (Sabellaria-Riffe) Nautik Nord (2004): inkl. Greiferbeprobung Nautik Nord (2005): ohne Greiferbeprobung Geo Ingenieurservice Nord-West (2010): inkl. Greiferbeprobung. Landtrasse Kartierung der Biotoptypen IBL Umweltplanung (2002): Trassenverlauf Hooksiel bis Inhausen IBL Umweltplanung (2004): am Anlandungspunkt Hooksiel IBL Umweltplanung (2010): Aktualisierung der obigen Kartierung, Trassenverlauf Hooksiel bis Inhausen. 1.2 Untersuchungsrahmen und Untersuchungsgebiet Auf die Durchführung eines Scopingtermins mit einer förmlichen Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) kann verzichtet werden. Dies ist darin begründet, dass einerseits vorsorglich und freiwillig auf Empfehlung der NLStBV (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hannover) eine UVU (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) im Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Anderseits liegen mit den Ergebnissen der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung (Bezirksregierung Lüneburg 2004) sowie den Ergebnissen aus anderen Kabelanbindungsverfahren des Antragsstellers (NordE.On 1 : Kabeltrasse Norderney, März 2008 und DolWin1 : Kabeltrasse über Norderney, 600 kv-leitung, Scoping vom ) hinreichend Erkenntnisse zu den Empfindlichkeiten der Schutzgüter sowie zu den Konfliktpotentialen von Kabeltrassen im niedersächsischen Küstenmeer vor. Insbesondere die Ergebnisse von Ecoplan (2007, 2009) und Bioconsult (2007) zu den tatsächlich eingetretenen Auswirkungen bei Kabelverlegungen im Wattenmeer werden berücksichtigt. Überdies wurden die zuständigen Naturschutzbehörden vorab über das geplante Vorhaben sowie über den vorgesehenen Untersuchungsumfang informiert (Schreiben vom ) und gaben dazu Anregungen und Hinweise zum Untersuchungsumfang für die Umweltunterlagen. Auch seitens der Naturschutzbehörden konnte auf die Durchführung eines Scoping-Termins verzichtet werden. Die nachfolgenden Darstellungen zum Untersuchungsrahmen und zum Untersuchungsgebiet beruhen auf den Festlegungen zur Kabelanbindung NordE.On 1 (Kabeltrasse Norderney, März 2008). Überdies sind die Anforderungen aus dem Scoping zum Verfahren DolWin1 (Kabeltrasse über Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 2 von 12

5 Norderney, 600 kv-leitung) vom eingeflossen. Für eine Reihe von Schutzgütern wurde bereits in der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung (Bezirksregierung Lüneburg 2004) vorab festgestellt, dass es zu keinen bzw. zu keinen gravierenden negativen vorhabensbedingten Auswirkungen kommt 1. Für diese Schutzgüter erübrigt sich eine weitere Befassung: Seetrasse Menschen Pflanzen, Gefäßpflanzen Boden Wasser, Grundwasser Klima Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Landtrasse Menschen Meeressäuger Fische/Neunaugen Makrozoobenthos Wasser, Grundwasser Klima Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Für die übrigen Schutzgüter ergibt sich jedoch das Erfordernis, eine weitere Bearbeitung in dieser UVU anzustellen, weil sich entweder Veränderungen an der technischen Planung ergeben haben oder die Bearbeitung des s in der UVU als Grundlage für die Bearbeitung weiterer Fachbeiträge (Eingriffsregelung, Natura 2000, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie) dient. Der jeweilige Untersuchungsumfang wird zu Beginn des jeweiligen kapitels dargelegt. Zusätzlich zu den in der UVU zu berücksichtigenden UVPG-Schutzgütern ergibt sich entsprechend den Ergebnissen des Scopingtermins zur Kabelanbindung DolWin1 die Berücksichtigung von Sonstigen Nutzungen und Raumansprüchen. Insgesamt ergibt sich, dass die verwendeten Daten zur Bearbeitung der Schutzgüter im Planfeststellungsverfahren als ausreichend und belastbar eingeschätzt werden können (siehe jeweilige kapitel der UVU, Unterlage 10.1). Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich keine neuen Erkenntnisse im Bezug auf Ursache-Wirkungsbeziehungen im Nachgang zum Raumordnungsverfahren ergeben haben und weil durch aktuelle Side-Scan-Untersuchungen im Sommer 2010 das Vorkommen von Sabellaria-Riffen im direkten Bereich der Kabeltrasse ausgeschlossen werden konnten. 1 Nach dem Untersuchungsrahmen zum Raumordnungsverfahren waren in Bezug auf die Kabelanbindung lediglich die Schutzgüter Menschen, Pflanzen/Biotoptypen, Tiere/Makrozoobenthos, Boden und Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu untersuchen. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 3 von 12

6 Das Untersuchungsgebiet (UG) der UVU ist der Bereich, der alle schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete umfasst. Das jeweilige schutzgutspezifische Untersuchungsgebiet ist der Bereich, in dem mess- und beobachtbare direkte und/oder indirekte vorhabensbedingte Auswirkungen auf das zu erwarten sind. Das Untersuchungsgebiet wird in der Anhangsabbildung 1 der UVU, (Unterlage 10.1) veranschaulicht. In der nachfolgenden Tabelle werden der Untersuchungsrahmen und die Ausdehnung der einzelnen schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete (Seetrasse: Tabelle 1-1, Landtrasse: Tabelle 1-2) definiert. Zur Bemessung der Ausdehnung der schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete wurde auf die Festlegungen aus dem Verfahren zum Kabel NordE.On 1 (Kabeltrasse Norderney) zurück gegriffen. Schutzgüter, für die eine weitere Bearbeitung erforderlich wird, sind in diesen Tabellen grau hervorgehoben. Fazit: Im Bereich der Seetrasse sind folgende Schutzgüter zu berücksichtigen: Tiere/Meeressäuger, Tiere/Brutvögel, Tiere/Gastvögel, Tiere/Fische, Tiere/Makrozoobenthos, Pflanzen/Biotoptypen und Wasser/Oberirdische Gewässer einschl. Gewässersohle. Im Bereich der Landtrasse sind folgende Schutzgüter zu berücksichtigen: Tiere/Brutvögel, Tiere/Gastvögel, Pflanzen/Gefäßpflanzen, Pflanzen/Biotoptypen, Boden und Wasser/Oberirdische Gewässer einschl. Gewässersohle. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 4 von 12

7 Tabelle 1-1: Seetrasse: spezifische Untersuchungsgebiete und Untersuchungsumfang auf Basis der Ergebnisse der UVU zum ROV und der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung Menschen Meeressäuger Brutvögel Gastvögel Seetrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage seeseitig und landseitig betroffen. Die ergänzende landesplanerische Feststellung trifft folgende Aussage: Landtrassen Baubedingt treten bei der Verlegung des Kabels und in Störfällen durch Maschineneinsatz Lärm und Abgase auf. Diese Beeinträchtigungen sind räumlich überwiegend auf das Umfeld des Straßenrandes und zeitlich (auf wenige Tage) begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Erwärmung des Kabels und entstehende elektromagnetische Felder keine gesundheitlichen Auswirkungen haben, wenn kein Daueraufenthalt und soweit ein Abstand von mehr als 1 m bestehen. Aufgrund der Verlegeweise sind anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen nicht zu erwarten. Diese Auswirkungen betreffen die Trassen 3 und 4 gleichermaßen. Seetrassen Die oben beschriebenen baubedingten Auswirkungen auf das Mensch treten außer bei Personen, die sich im Rahmen der Bau- und Reparaturarbeiten vor Ort aufhalten, nicht auf. Für den Menschen sind durch Bau, Anlage und Betrieb des Kabels bei Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften keine erheblichen negativen Auswirkungen durch Lärm u. ä. zu erwarten. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. seeseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst m beidseits der Kabeltrasse. Es werden die vorhandenen, aktuellen Daten der Nationalparkverwaltung Wilhelmshaven herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. Hinweis: Zum Schutz von Seehunden erfolgt während der Wurfzeit (von Mai bis Juni) die Verlegung des Kabels nur außerhalb der Bereiche der Seehundwurfplätzen zuzüglich einer Restriktionszone von m. seeseitig betroffen. Auch wenn die Kabeltrasse in großer Entfernung zu geeigneten Brutstandorten verläuft (ca. 800 m bis zur Insel Mellum), kann sich durch die Verlegearbeiten eine Störwirkung auf die Nahrungshabitate der zur Brutzeit Nahrung suchenden Seeschwalben ergeben. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Brutgebiete der Seeschwalben auf den Inseln Mellum, Minsener Oog und Wangerooge bzw. die Nahrungsgebiete im Bereich der Kabeltrasse, siehe Untersuchungsgebiet Gastvögel. Es werden die vorhandenen, aktuellen Daten des NLWKN bzw. des Mellumrat e.v. herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. seeseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet den Bereich von m beidseits der Kabeltrasse. Es werden die vorhandenen, aktuellen Daten der Nationalparkverwaltung Wilhelmshaven, des NLWKN und des Mellumrat e.v. herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. Hinweis: zum Schutz von mausernden Eiderenten erfolgt während der Mauserzeit (von Juli bis August) die Verlegung des Kabels nur außerhalb des Mausergebiets zuzüglich einer Restriktionszone von m. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 5 von 12

8 Fische/ Neunaugen Makrozoobenthos Pflanzen, Gefäßpflanzen Pflanzen, Biotoptypen Biologische Vielfalt Boden Seetrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage seeseitig betroffen. Durch die Tätigkeit der Verlegegeräte kommt es allenfalls zu sehr kurzfristigen Trübungsfahnen und entsprechenden Scheueffekten auf die Fischfauna. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Trübung im Gewässer sowie der vorhandenen Schiffsverkehre und Befischungsintensität trägt dies zu keinen gravierenden negativen Veränderungen des s bei. Überdies kommt es durch den Betrieb des Kabels aufgrund der gewählten Verlegetiefe zu keiner Erwärmung des Wassers. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst m beidseits der Kabeltrasse. Es werden vorhandene, im gewässerökologischen Gutachten zu Untersuchung der Potenziale zur Kühlwassernutzung am Kraftwerksstandort Wilhelmshaven (IBL Umweltplanung 2008) zusammengestellte Daten sowie die Daten des Schwarmfisch- Seeschwalbenprojekts der Vogelwarte Helgoland (Dänhardt & Becker 2008) herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. seeseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst 250 m beidseits der Kabeltrasse. Es werden die vorhandenen, im Zuge des Raumordnungsverfahrens gewonnen Daten (insbesondere die bisherigen Side-Scan-Untersuchungen aus den Jahren 2005 und 2008) sowie Daten aus dem Planfeststellungsverfahren zum JadeWeserPort (Bioconsult 2003b) sowie weitere Literaturquellen (Rachor & Nehmer 2003, Vorberg 2005 und Vorberg et al. 2009) herangezogen. Gesonderte Erfassungen des Makrozoobenthos sind nicht erforderlich. Eine Ausnahme stellt der Bereich dar, der zu zur Umgehung des Munitionsversenkungsgebiets von der genehmigten Trasse KT3 abweicht. Hier wird auf aktuelle (Frühjahr 2010: Geo Ingenieurservice Nord-West 2010) per Side-Scan-Sonar- Untersuchung gewonnenen Daten zurück gegriffen. Auf diese Weise wird gewährleistet, aktuelle Informationen zum Vorkommen von Sabellaria-Riffen in die Untersuchung einfließen. seeseitig nicht betroffen. Gefäßpflanzen kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. seeseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst m beidseits der Kabeltrasse. Gegenstand der Befassung sind Biotoptypen (inkl. gesetzlich geschützter Biotope) sowie FFH-Lebensraumtypen (= natürliche Lebensraumtypen im Sinne des Umweltschadensgesetzes). Es werden die vorhandenen, im Zuge des Raumordnungsverfahrens gewonnen Daten (insbesondere Side-Scan-Untersuchungen) herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. Ausnahme: Abweichungsbereich von Trasse KT3; hier fließen die aktuellen Daten der Side-Scan-Untersuchung sowie Auswertungen von Seekarten ein. Siehe oben, Tiere und Pflanzen seeseitig nicht betroffen. Das Boden im Sinne der Bodendefinition des Bundes-Bodenschutzgesetzes kommt im semisubhydrischen (Eulitoral = Watt) und subhydrischen (Sublitoral = dauerhaft wasserbedeckte Fläche) Bereich nicht vor. Auswirkungen auf den Meeresgrund werden beim Wasser, Teil Gewässersohle behandelt. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da das im Bereich der Seetrasse nicht vorkommt und folglich keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 6 von 12

9 Wasser, Oberirdische Gewässer einschl. Gewässersohle Wasser, Grundwasser Klima Luft Seetrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage seeseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst m beidseits der Kabeltrasse. Es werden ausschließlich vorhandene Daten, insbesondere die im gewässerökologischen Gutachten zu Untersuchung der Potenziale zur Kühlwassernutzung am Kraftwerksstandort Wilhelmshaven (IBL Umweltplanung 2008) zusammengestellte Daten, herangezogen Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. Ausnahme: Abweichungsbereich von Trasse KT3; hier fließen die aktuellen Daten der Side-Scan-Untersuchung aus dem Frühjahr 2010 ein. seeseitig nicht betroffen. Das Grundwasser wird im Zuge der Kabelverlegung weder direkt noch indirekt betroffen. Überdies enthält die ergänzende landesplanerische Feststellung folgende Aussage: Von Variante KT 3 sind Vorrang- oder Vorsorgegebiete für Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Bau und Betrieb des Kabels haben keine Auswirkungen auf das Grundwasser bzw. die Vorranggebiete Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. seeseitig nicht betroffen. Die Emissionen der nur sehr kurzfristig im Untersuchungsgebiet verkehrenden Verlegegeräte sowie der übrigen, landseitigen Baugeräte tragen zu keinen Veränderungen des s bei. Überdies kommt es zu keiner Veränderung von Klimatopen. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Während des Baues treten Luftverunreinigungen durch den Einsatz von technischem Gerät, bei Verlegung des Kabels auf dem Meeresboden und im Watt zusätzlich durch Schiffsverkehr ein. Diese Auswirkungen sind räumlich begrenzt und kurzfristig. Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Reparaturbedingt treten ähnliche Auswirkungen wie durch den Bau auf. Dies gilt für beide Trassenvarianten. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. seeseitig betroffen. Die Emissionen der nur sehr kurzfristig im Untersuchungsgebiet verkehrenden Verlegegeräte sowie der übrigen, landseitigen Baugeräte tragen jedoch zu keinen gravierenden negativen Veränderungen des s bei. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Während des Baues treten Luftverunreinigungen durch den Einsatz von technischem Gerät, bei Verlegung des Kabels auf dem Meeresboden und im Watt zusätzlich durch Schiffsverkehr ein. Diese Auswirkungen sind räumlich begrenzt und kurzfristig. Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Reparaturbedingt treten ähnliche Auswirkungen wie durch den Bau auf. Dies gilt für beide Trassenvarianten. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 7 von 12

10 Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Sonstige Nutzungen und Raumansprüche Erläuterung: Seetrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage seeseitig betroffen. Die Sichtbarkeit der nur sehr kurzfristig im Untersuchungsgebiet verkehrenden Verlegegeräte (seeseitig) bzw. der nur kurzfristig im Untersuchungsgebiet anwesenden Baugeräte (landseitig) tragen jedoch zu keinen gravierenden negativen Veränderungen des s bei. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Landtrassen Während der Bauphase kommt es kurzfristig und räumlich begrenzt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baumaschinen. Der Betrieb beeinträchtigt die Landschaft bzw. das Landschaftsbild nicht. Dies gilt für beide Trassenvarianten. Seetrassen Zur Kreuzung der Fahrwasser Jade und Weser (KT 3) werden mehrere Schiffe, Pontons und andere landschaftstypische Wasserfahrzeuge für die Dauer von einigen Monaten eingesetzt. Von einer Landschaftsbeeinträchtigung durch den Bau des Kabels kann deshalb nicht gesprochen werden. Anlage und Betrieb des Kabels haben keine Auswirkungen auf dieses. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegt nicht vor. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. seeseitig ggf. betroffen. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Bei der Kabelverlegung könnten im Bereich von Bodendenkmalen archäologisch wertvolle Bodenschichten, Strukturen und Gegenstände zerstört werden. Auf vorhandene Bodendenkmale wurden von den Beteiligten nicht hingewiesen. Sollten sich bei Erdarbeiten Hinweise bzw. Spuren auf ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde ergeben, sind diese den zuständigen Denkmalpflegebehörden zu melden. Auswirkungen auf dieses können damit vermieden werden. Eine weitere Bearbeitung in der UVU in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bereits bei den Auswirkungsprognosen der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt Es ist keine gesonderte Bearbeitung in der UVU erforderlich Sonstige Nutzungen und Raumansprüche seeseitig ggf. betroffen. In der UVU zum Raumordnungsverfahren sowie in der ergänzenden landesplanerischen Feststellung werden bereits folgende Aussage getroffen. Durch die Maßgaben 2, 5, 9 und 10 [Hinweis: Wiedergabe in der UVU] sowie die nunmehr vorgesehene Trassenführung KT 3 treten keine Auswirkungen auf die sonstigen Planungen und Nutzungen ein. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird vorsorglich zu folgenden Belangen durchgeführt: UNESCO-Welterbe Wattenmeer Trilateraler Wattenmeerplan Altlasten Fischerei/Muschelkulturen Leitungstrassen Der jeweilige Untersuchungsumfang wird zu Beginn des jeweiligen kapitels dargelegt. Schutzgüter, für die eine weitere Bearbeitung erforderlich wird, sind in dieser Tabelle grau -unterlegt. Unter dem Begriff Gastvögel werden in den Umweltgutachten zum Planfeststellungsantrag alle sich im Untersuchungsgebiet aufhaltenden Vögel zusammenfasst, unabhängig davon ob die Vögel sich dort zur Rast-, Nahrungssuche oder zu sonstigen Verhaltensweisen aufhalten. Eingeschlossen sind damit die Bestände der zur Brutzeit Nahrung suchender Vögel. Die Auswirkungen auf die in einem Brutrevier brütenden Vögel werden unter dem Begriff Brutvögel abgehandelt. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 8 von 12

11 Tabelle 1-2: Menschen Meeressäuger Brutvögel Gastvögel Fische/ Neunaugen Makrozoobenthos Landtrasse: spezifische Untersuchungsgebiete und Untersuchungsumfang auf Basis der Ergebnisse der UVU zum ROV und der ergänzenden Landesplanerischen Feststellung Landtrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage landseitig betroffen. Die ergänzende landesplanerische Feststellung trifft folgende Aussage: Landtrassen Baubedingt treten bei der Verlegung des Kabels und in Störfällen durch Maschineneinsatz Lärm und Abgase auf. Diese Beeinträchtigungen sind räumlich überwiegend auf das Umfeld des Straßenrandes und zeitlich (auf wenige Tage) begrenzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Erwärmung des Kabels und entstehende elektromagnetische Felder keine gesundheitlichen Auswirkungen haben, wenn kein Daueraufenthalt und soweit ein Abstand von mehr als 1 m bestehen. Aufgrund der Verlegeweise sind anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen nicht zu erwarten. Diese Auswirkungen betreffen die Trassen 3 und 4 gleichermaßen. Seetrassen Die oben beschriebenen baubedingten Auswirkungen auf das Mensch treten außer bei Personen, die sich im Rahmen der Bau- und Reparaturarbeiten vor Ort aufhalten, nicht auf. Für den Menschen sind durch Bau, Anlage und Betrieb des Kabels bei Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften keine erheblichen negativen Auswirkungen durch Lärm u. ä. zu erwarten. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. landseitig nicht betroffen. keine weitere Bearbeitung in der UVU erforderlich landseitig nicht betroffen. Es wird keine weitere Bearbeitung in der UVU erforderlich, da aufgrund der bauzeitlichen Restriktion (in der Zeit von Mitte März bis Ende Juli) keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. ggf. landseitig betroffen. Es wird eine weitere (verkürzte) Bearbeitung in der UVU erforderlich, da negative Auswirkungen vorab nicht offensichtlich auszuschließen sind und die Ermittlung als Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Natura 2000, Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich von 500 m beidseits der Kabeltrasse. Es werden ausschließlich vorhandene aktuelle Daten des NLWKN herangezogen sowie Abschätzungen auf der Basis der aktualisierten Biotoptypenkartierung durchgeführt. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. landseitig nicht betroffen. Gewässer und damit Fischbestände werden im Zuge der Kabelverlegung weder direkt noch indirekt betroffen. Überdies enthält die ergänzende Landesplanerische Feststellung keine Aussage zum, da keine Auswirkungen zu erwarten sind Eine weitere Untersuchung wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. landseitig nicht betroffen. Gewässer werden im Zuge der Kabelverlegung weder direkt noch indirekt betroffen. Überdies enthält die ergänzende landesplanerische Feststellung keine Aussage zum, da keine Auswirkungen zu erwarten sind Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 9 von 12

12 Pflanzen, Gefäßpflanzen Pflanzen, Biotoptypen Biologische Vielfalt Boden Wasser, Oberirdische Gewässer einschl. Gewässersohle Wasser, Grundwasser Landtrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage landseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst 250 m beidseits der Kabeltrasse. Es werden gesonderte Erfassungen durchgeführt (IBL Umweltplanung 2010) und damit die im Zuge des Raumordnungsverfahrens gewonnen Daten (IBL Umweltplanung 2002, 2004) aktualisiert. landseitig betroffen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst 250 m beidseits der Kabeltrasse. Es werden gesonderte Erfassungen durchgeführt (IBL Umweltplanung 2010) und damit die im Zuge des Raumordnungsverfahrens gewonnen Daten (IBL Umweltplanung 2002, 2004) aktualisiert. Siehe oben, Tiere und Pflanzen landseitig betroffen. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Im Bereich der Kabelgräben weitgehend im Bereich von Straßen vorgesehen treten keine gravierenden Veränderungen der Bodenschichtung auf. Soweit möglich und bei der Querung von landwirtschaftlichen Flächen erforderlich können die genannten Veränderungen dadurch vermieden werden, dass die Verfüllung des Kabelgrabens wieder in der Schichtung und Zusammensetzung der gewachsenen Bodenstruktur erfolgt. Zu dauerhaftem Flächenverbrauch und Versiegelungen kommt es nicht. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst 250 m beidseits der Kabeltrasse. Es werden ausschließlich vorhandene aktuelle Daten herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. landseitig betroffen. Die ergänzende landesplanerische Feststellung enthält keine Aussage zum, da keine Auswirkungen zu erwarten sind. Nach den aktuellen technischen Planungen sind jedoch kurzfristige Auswirkungen auf einen Entwässerungsgraben infolge der Wasserhaltung im Kabelgraben nicht auszuschließen. Grundlage für die Erstellung weiterer Fachbeiträge (Artenschutz) dient. Das Untersuchungsgebiet umfasst 250 m beidseits der Kabeltrasse. Es werden ausschließlich vorhandene aktuelle Daten herangezogen. Gesonderte Erfassungen sind nicht erforderlich. landseitig nicht betroffen. Das Grundwasser wird im Zuge der Kabelverlegung weder direkt noch indirekt betroffen. Überdies enthält die ergänzende landesplanerische Feststellung folgende Aussage: Von Variante KT 3 sind Vorrang- oder Vorsorgegebiete für Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Bau und Betrieb des Kabels haben keine Auswirkungen auf das Grundwasser bzw. die Vorranggebiete Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 10 von 12

13 Klima Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Landtrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage landseitig nicht betroffen. Die Emissionen der nur sehr kurzfristig im Untersuchungsgebiet verkehrenden Verlegegeräte sowie der übrigen, landseitigen Baugeräte tragen zu keinen Veränderungen des s bei. Überdies kommt es zu keiner Veränderung von Klimatopen. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Während des Baues treten Luftverunreinigungen durch den Einsatz von technischem Gerät, bei Verlegung des Kabels auf dem Meeresboden und im Watt zusätzlich durch Schiffsverkehr ein. Diese Auswirkungen sind räumlich begrenzt und kurzfristig. Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Reparaturbedingt treten ähnliche Auswirkungen wie durch den Bau auf. Dies gilt für beide Trassenvarianten. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine negativen Auswirkungen zu besorgen sind. landseitig betroffen. Die Emissionen der nur sehr kurzfristig im Untersuchungsgebiet verkehrenden Verlegegeräte sowie der übrigen, landseitigen Baugeräte tragen jedoch zu keinen gravierenden negativen Veränderungen des s bei. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Während des Baues treten Luftverunreinigungen durch den Einsatz von technischem Gerät, bei Verlegung des Kabels auf dem Meeresboden und im Watt zusätzlich durch Schiffsverkehr ein. Diese Auswirkungen sind räumlich begrenzt und kurzfristig. Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich werden durch das Vorhaben nicht erwartet. Reparaturbedingt treten ähnliche Auswirkungen wie durch den Bau auf. Dies gilt für beide Trassenvarianten. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. landseitig betroffen. Die Sichtbarkeit der nur sehr kurzfristig im Untersuchungsgebiet verkehrenden Verlegegeräte (seeseitig) bzw. der nur kurzfristig im Untersuchungsgebiet anwesenden Baugeräte (landseitig) tragen jedoch zu keinen gravierenden negativen Veränderungen des s bei. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Landtrassen Während der Bauphase kommt es kurzfristig und räumlich begrenzt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baumaschinen. Der Betrieb beeinträchtigt die Landschaft bzw. das Landschaftsbild nicht. Dies gilt für beide Trassenvarianten. Seetrassen Zur Kreuzung der Fahrwasser Jade und Weser (KT 3) werden mehrere Schiffe, Pontons und andere landschaftstypische Wasserfahrzeuge für die Dauer von einigen Monaten eingesetzt. Von einer Landschaftsbeeinträchtigung durch den Bau des Kabels kann deshalb nicht gesprochen werden. Anlage und Betrieb des Kabels haben keine Auswirkungen auf dieses. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegt nicht vor. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. seeseitig und landseitig ggf. betroffen. In der ergänzenden landesplanerischen Feststellung wird folgende Aussage getroffen: Bei der Kabelverlegung könnten im Bereich von Bodendenkmalen archäologisch wertvolle Bodenschichten, Strukturen und Gegenstände zerstört werden. Auf vorhandene Bodendenkmale wurden von den Beteiligten nicht hingewiesen. Sollten sich bei Erdarbeiten Hinweise bzw. Spuren auf ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde ergeben, sind diese den zuständigen Denkmalpflegebehörden zu melden. Auswirkungen auf dieses können damit vermieden werden. Eine weitere Bearbeitung in der UVU in der UVU wird nicht erforderlich, da keine erheblich negativen Auswirkungen zu besorgen sind. Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bereits bei den Auswirkungsprognosen der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Es ist keine gesonderte Bearbeitung in der UVU erforderlich Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 11 von 12

14 Sonstige Nutzungen und Raumansprüche Erläuterung: Landtrasse: schutzgutspezifisches Untersuchungsgebiet, Datengrundlage Sonstige Nutzungen und Raumansprüche landseitig ggf. betroffen. In der UVU zum Raumordnungsverfahren sowie in der ergänzenden landesplanerischen Feststellung werden bereits folgende Aussagen getroffen. Durch die Maßgaben 2, 5, 9 und 10 [Hinweis: Wiedergabe der Maßgaben in der UVU] sowie die nunmehr vorgesehene Trassenführung KT 3 treten keine Auswirkungen auf die sonstigen Planungen und Nutzungen ein. Eine weitere Bearbeitung in der UVU wird vorsorglich zu folgenden Belangen durchgeführt: Altlasten Der jeweilige Untersuchungsumfang wird zu Beginn des jeweiligen kapitels dargelegt. Schutzgüter, für die eine weitere Bearbeitung erforderlich wird, sind in dieser Tabelle grau unterlegt. Unter dem Begriff Gastvögel werden in den Umweltgutachten zum Planfeststellungsantrag alle sich im Untersuchungsgebiet aufhaltenden Vögel zusammenfasst, unabhängig davon ob die Vögel sich dort zur Rast-, Nahrungssuche oder zu sonstigen Verhaltensweisen aufhalten. Eingeschlossen sind damit die Bestände der zur Brutzeit Nahrung suchender Vögel. Die Auswirkungen auf die in einem Brutrevier brütenden Vögel werden unter dem Begriff Brutvögel abgehandelt. 2 Quellen- und Abkürzungsverzeichnis Die in dieser Anlage aufgeführten Quellen sind dem Quellenverzeichnis der UVU (Unterlage 10.1) zu entnehmen. Projekt- Nr.: 870 Kurztitel: Kabelanbindung Nordergründe - Hinweise zum Untersuchungsrahmen Bearbeitet: A. Freund, C. Wietzorke Datum: Rev.-Nr.: 4-0 Geprüft: D. Todeskino Stand: Anhang 2 zu Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) Seite 12 von 12

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