Was kann bei Nutztieren rechtlich einwandfrei anstelle von Antibiotika eingesetzt werden?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Was kann bei Nutztieren rechtlich einwandfrei anstelle von Antibiotika eingesetzt werden?"

Transkript

1 Was kann bei Nutztieren rechtlich einwandfrei anstelle von Antibiotika eingesetzt werden? Dr. Gerd Riedel-Caspari almapharm GmbH + Co. KG, Wildpoldsried

2 Thema mit zwei Fragestellungen: 1. Welche Mittel taugen als Antibiotikaersatz (neben Homöopathika und Phytotherapeutika)? 2. Was ist der rechtliche Rahmen für den Einsatz?

3 Anstelle von Antibiotika : nicht nur Anwendung alternativer bakterizider oder viruzider/virustatischer Substanzen Ziel 1: Krankheitserreger schädigen und vernichten Antibiotika Bio-Antibiotika Bio-Fungizide Bio-Viruzide Ziel 2: Stärkung der körpereigenen Abwehr Immunmodulation, Entzündungsmodulation Stärkung der autochthonen Flora Stärkung der Barrierefunktionen an Schleimhäuten Toxinadsorption Expectorantia (Schleimlösende und auswurffördernde Mittel)

4 Ziel 1: Sekundäre Pflanzenstoffe als Bio- Antibiotika Pflanzen sind prädestinierte Quellen antimikrobieller Stoffe

5 Enzyme Strukturproteine Regul. Proteine Polyphenole Isothiocyanate Aldehyde SH-Reagentien Epoxide Chinone Actinfilamente Cytochalasin B Phalloidin Microtubuli Taxol Colchicin Vinblastin Podophyllotoxin Biomembran Saponine Terpenoide Rezeptoren Alkaloide Signaltransduktion Alkaloide Lysosom Ionenkanäle Alkaloide Ribosomen Proteinbiosynthese Emetin ER Transporter Alkaloide DNA Replication Transcription Repair PAs Furocumarine Alkaloide Camptothecin Epoxide Golgi Indolizidinalkaloide Mitochondrium HCN Prof. Dr. M. Wink, 2012

6 Mikrobizide Stoffe Pflanzliche Stoffe mit antimikrobieller Wirkung Ätherische Öle Phenolische Stoffe Alkaloide Saponine Senfölglycoside Weitere Stoffe mit antimikrobieller Wirkung Spurenelemente (Zink und Kupfer) Hefebestandteile Immunglobuline (Kolostrum, Ei) Die Herausforderung: den Krankheitserreger mehr schädigen als die Zellen des Wirts

7 Ziel 2: Stoffe zur Steigerung der körpereigenen Abwehr Nicht nur Pflanzen haben viel zu bieten

8 Abwehrsteigernde Stoffe (Beispiele) Immunmodulierende Stoffe Hefebestandteile Echinacea-Inhaltsstoffe Vitamine Entzündungshemmende Stoffe Sek. Pflanzenstoffe Vitamine Spurenelemente Expektoranzien Ätherische Öle Schleimstoffe Darmflorastabilisatoren Probiotika (Hefen, MSB) Präbiotika (FOS, MOS ) Organ. Säuren (Ameisen-, Butter-, Propion-, Essig-, Benzoesäure ) Toxinadsorbenzien Tonminerale Pflanzenkohle Hefebestandteile

9 Es gibt eine Reihe von Mitteln zur Unterstützung bei Infektionen der Tiere Was ist legal einsetzbar?

10 Rechtliche Kategorien am Beispiel pflanzlicher Zubereitungen Zuordnung entscheidend für Zulassungsaufwand, Auslobung und Anwendbarkeit

11 Das Spektrum pflanzlicher Präparate für Tiere Phyto- Pharmaka Pflanzl. Anthroposophika Reinstoff- Pharmaka Biozide Zubereitungen mit pflanzlichen Sekundärstoffen Pflanzl. Homöopathika Zusatzstoffe Tier- Pflegemittel Futtermittel

12 Gesetzeswerke für Tierarznei- und Futtermittel: zwei grob unterscheidbare Zielsetzungen Unter welchen Bedingungen dürfen Arzneimittel und Futtermittel - hergestellt, - angeboten und - angewendet werden? Welche Stoffe - pharmazeutische Rohstoffe - Einzelfuttermittel - Zusatzstoffe dürfen bei (Lebensmittelliefernden) Tieren verwendet werden

13 Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bei Tierarzneimitteln und Bioziden Europäische und nationale Rechtsgrundlagen Arzneimittel: Reinstoffpharmaka Phytopharmaka Pflanzliche Homöopatika Pflanzliche Anthroposophika Biozide RL 2004/28 EG Gemeinschaftscodex Tierarzneimittel Deutsches Arzneimittelgesetz Rückstandshöchstemengen-VO Früher: VO (EWG) 2377/90, Anhänge I IV Aktuell: VO (EG) 470/2009 und VO (EU) 37/2010 mit Tab. 1 und 2 RL (EG) 98/8 Biozide VO (EG) 1882/2003 Biozide

14 Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bei Futtermitteln und Zusatzstoffen Europäische und nationale Rechtsgrundlage Futtermittel VO (EG) 178/2002 Lebensmittelbasisverodnung VO (EG) 183/2005 Futtermittelhygiene VO (EG) 767/2009 Verkehr und Verwendung von Futtermitteln RL (EG) 93/74 Diätfuttermittel LFGB Lebensmittel, Bedarfsgegenstände - u. Futtermittelgesetzbuch Futtermittelverordnung VO (EG) 68/2013 Katalog der Einzelfuttermittel EU Feed Materials Register Zusatzstoffe VO (EG) 1831/2003 Zusatzstoffe Tierernährung EU Feed Additives Register (Gemeinschaftsverzeichnis der Futterzusatzstoffe)

15 Legale Möglichkeiten der Heilpflanzenanwendung bei Lebensmitteltieren in Deutschland 1. Anwendung zugelassener Tierarzneimittel und Biozide 2. Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika 3. (Umwidmung zugelassener Humanarzneimittel) 4. (Herstellung in der tierärztlichen Hausapotheke) Rückgriff auf Nicht-Arzneimittel 5. Anwendung von speziellen Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen als Diät-/Ergänzungsfuttermittel 6. Anwendung von Tierpflegemitteln 15

16 Legale Möglichkeiten der Heilpflanzenanwendung bei Lebensmitteltieren in Deutschland 1. Anwendung zugelassener Veterinärarzneimittel und Biozide 2. Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika 3. (Umwidmung zugelassener Humanarzneimittel) 4. (Herstellung in der tierärztlichen Hausapotheke) Rückgriff auf Nicht-Arzneimittel 5. Anwendung von speziellen Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen als Diät-/Ergänzungsfuttermittel 6. Anwendung von Tierpflegemitteln 16

17 Die in Deutschland noch zugelassenen Veterinär-Phytotherapeutika (blau) ArnikaVet Tinktur (n.m.v.) Canisan Wurmtabletten (n.m.v.) Crataegus ad usum vet. Colosan Coffea praeparata inj. (n.m.v.) Coffea praeparata oral Darmfrei (n.m.v.) Eucacomp Eukalyptusöl N Euterbalsam Klausan-Paste Melissengeist Atembrise (n.m.v.) Rurex Stullmisan Traxaxan (n.m.v.) n.m.v.: im Gegensatz zu 2003 aktuell nicht mehr als Arzneimittel verkehrsfähig

18 Legale Möglichkeiten der Heilpflanzenanwendung beim Tier 1. Anwendung zugelassener Veterinärarzneimittel und Biozide 2. Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika 3. Umwidmung zugelassener Humanarzneimittel 4. Herstellung in der Hausapotheke Rückgriff auf Nicht-Arzneimittel 5. Anwendung von Diät-/Ergänzungsfuttermitteln 6. Anwendung von Tierpflegemitteln 18

19 Das Spektrum pflanzlicher Tierarzneimittel - für Tiere einsetzbare pflanzliche Tiefpotenzen Einzelpotenzen Arnica D3 Belladonna D3 Flor de Piedra D3 Okoubaka D3 Als Tierarzneimittel zugelassene Fixe Kombinationen Cralonin EuphraVet Augentropfen Scilla comp. PLV

20 Anwendung von Tiefpotenzhomöopathika Es gibt zahlreiche pflanzliche Tiefpotenzen (unter D4), die in der Wirkung den Phytotherapeutika ähnlich sind. Homöopathika sind nach 56a Abs. 2 von der Umwidmungskaskade weitgehend ausgenommen: Registrierte oder von der Registrierung freigestellte homöopathische Arzneimittel dürfen abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 verschrieben, abgegeben und angewendet werden; dies gilt für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur dann, wenn sie ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 als Stoffe aufgeführt sind, für die eine Festlegung von Höchstmengen nicht erforderlich ist. 20

21 Pflanzliche Homöopathika ohne Rückstandshöchstmenge unter D4 (lt. Tab. 1 VO (EU) 37/2010 Adonis vernalis Aesculus hippocastanum Agnus castus Ailanthus altissima Allium cepa Apocynum cannabinum Arnicae radix Artemisia abrotanum Atropa belladonna Bellis perennis Calendula officinalis Camphora Cardiospermum Convallaria majalis Crataegus Echinacea Eucalyptus globulus Euphrasia officinalis Ginko bilboa Ginseng Hamamelis virginiana Harpagophytum procumbens Harunga madagascar. Hypericum perforatum Lachnanthes tinctoria Lobaria pulmonaria Okoubaka aubrevillei Phytolacca americana Prunus laurocerasus Ruta graveolens Selenicereus grandiflorus Serenoa respens Silybum marianum Solidago virgaurea Syzygium cumini Thuja occidentalis Turnera diffusa Urginea maritima Virola sebifera Viscum album

22 Legale Möglichkeiten der Heilpflanzenanwendung beim Tier 1. Anwendung zugelassener Veterinärarzneimittel und Biozide 2. Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika 3. Umwidmung zugelassener Humanarzneimittel 4. Herstellung in der Hausapotheke Rückgriff auf Nicht-Arzneimittel 5. Anwendung von Diät-/Ergänzungsfuttermitteln 6. Anwendung von Tierpflegemitteln 22

23 Umwidmung von (Human-) Arzneimitteln nach 56a (2) AMG - Therapienotstand Allgemein gilt als Voraussetzung für eine Umwidmung von Phytotherapeutika* die übliche Kaskadenregel: 1. ein zugelassenes Arzneimittel für Anwendungsgebiet und Tierart steht nicht zur Verfügung (sonst muss dieses angewendet werden!) 2. die arzneiliche Versorgung ist ernstlich gefährdet 3. es ist keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier zu befürchten (* im Unterschied zur Umwidmung von Homöopathika!) 23

24 Bei LML-Tieren gilt zusätzlich: Umwidmung nach 56a (2) AMG - Umwidmung bei LML-Tieren Anwendung nur durch den Tierarzt oder unter seiner Aufsicht Nur Stoffe aus Anhang 1 der Rückstandshöchstmengen-VO nur unter Festsetzung der Wartezeit nach TÄHAV Regelwartezeiten (Mindestwartezeiten) Fleisch 28 Tage, Milch 7 Tage, Eier 10 Tage 24

25 Legale Möglichkeiten der Heilpflanzenanwendung beim Tier 1. Anwendung zugelassener Veterinärarzneimittel und Biozide 2. Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika 3. Umwidmung zugelassener Humanarzneimittel 4. Herstellung in der tierärztlichen Hausapotheke Rückgriff auf Nicht-Arzneimittel 5. Anwendung von Diät-/Ergänzungsfuttermitteln 6. Anwendung von Tierpflegemitteln

26 Herstellung pflanzlicher Heilmittel in der Hausapotheke Herstellung in der tierärztlichen Hausapotheke nach 13 (2) Nr. 3 AMG (ohne Herstellungserlaubnis) und 21 (2) Nr. 4 (ohne Zulassung) als Homöopathikum aus freiverkäuflichen Stoffen oder entsprechenden Zubereitungen aus zugelassenen Fertigarzneimitteln und Hilfsstoffen bei LML-Tieren nur solche aus dem Anhang der VO (EU) 37/2010)

27 Fazit zur Arzneimittelanwendung bei Infektionen von LML-Tieren Homöopathie zur Stärkung körpereigener Abwehrkräfte ist (für den Tierarzt) rechtlich gut möglich. Stoffliche Präparate (Phytotherapeutika etc.) mit antimikrobieller Wirkung oder zur Steigerung der körpereigenen Abwehr sind für Lebensmitteltiere nur in äußerst beschränkter Zahl verfügbar.

28 Legale Möglichkeiten der Heilpflanzenanwendung beim Tier 1. Anwendung zugelassener Veterinärarzneimittel und Biozide 2. Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika 3. Umwidmung zugelassener Humanarzneimittel 4. Herstellung in der Hausapotheke Rückgriff auf Nicht-Arzneimittel 5. Anwendung von speziellen Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen als Diät-/Ergänzungsfuttermittel 6. Anwendung von Tierpflegemitteln 28

29 Ein dritter Bereich zwischen Arzneimittel und Futtermittel Arzneimittel Futtermittel Diät- /Ergänzungs -futtermittel

30 Die bisherigen Vorteile des dritten Bereichs: ungewohnte gestalterische Freiräume Für Tierpatienten: individuellere Therapie Für Tierbesitzer: günstigere Preise Für Anwender: breiteres Therapiespektrum Für Hersteller (v.a. mittelständische Unternehmen): einfacherer und schnellerer Marktzugang

31 Ein paar Definitionen Begriff Englisch Einzelfuttermittel Feed material Futterzusatzstoff Additive Vormischung Premixture Mischfuttermittel Compound feed Ergänzungsfuttermittel Complementary feed Diätergänzugsfuttermittel PARNUT Kurzdefinition Stoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft, das vordringlich den Nährstoffbedarf von Tieren deckt Stoff, der einen positiven Einfluss hat auf die Eigenschaften des Futters, der tierischen Produkte, die Umweltauswirkungen tierischer Produktion, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere die Verdaulichkeit und den MD-Trakt, den besonderen Nährstoffbedarf deckt oder Coccidien und Histomonaden kontrolliert Zusatzstoff(e) plus Trägerstoff(e) Mischung aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln Futtermittel deckt den Nährstoffbedarf nicht vollständig Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (PARticular NUTritional purposes)

32 Futtermittel als Gesundheitsmittel: die stoffliche und rechtliche Grundlage Einzelfuttermittel Listung im EU Feed Materials Register Meldung im EU Feed Materials Register Eigenanbau Zusatzstoffe EU-Zulassung und Listung im EU-Zusatzstoffregister 32

33 Zugelassene Zusatzstoffe mit gesundheitsfördernder Wirkung (1) Konservierungsmittel z.b. Sorbin-, Ameisen-, Essig-, Benzoesäure-verbindungen Bindemittel Mykotoxinbinder Vitamine Spurenelemente z.b. Klinoptilolith, Bentonit, Kaolinit, Sepiolith z.b. Coriobacteria SM 11798, Bentonit z.b. Vitamin A, D, E, C, B z.b. Kupfer-, Zinkverbindungen

34 Zugelassene Zusatzstoffe mit gesundheitsfördernder Wirkung (2) Darmflorastabilisatoren Zootechnische Zusatzstoffe Sensorische Zusatzstoffe (Aromastoffe) z.b. div. Saccharomyces-, Enterococcus- Bacillus subtilis- Stämme z.b. Kombi aus Na-Benzoat mit Kümmel- u. Zitronenöl sowie Pfefferminz-, Kamille-, Zimt- und weiteren Pflanzenpulvern z.b. Extrakte aus Thymian, Oreganum, Nelke, Zimt,

35 Das Spektrum pflanzlicher Gesundheitsmittel - phytogene Ergänzungsfuttermittel Ascot Pulmosan allequin Broncho CaniPulmin Derbymed Bronchopulmin Paramaxin

36 Zusatzstoffe/Vormischungen mit antimikrobieller Begleitwirkung für LML-Tiere (Beispiele) Zulassung als zootechn. Zusatzstoff Vetagro (Citronen-, Sorbinsäure, Thymol, Vanillin) Delacon (Natriumbenzoat, äth. Öle, Pflanzenextr.) Aromastoffmischungen Crina Ruminants DSM (äther. Öle) Crina Poultry plus DSM (Org. Säuren) Crina Pigs DSM (äther. Öle) Digestarom Biomin (Pflanzenextr., äth. Öle) Biotronic Top3 Biomin (Pflanzenextr., org. Säuren) Apex Kalb BFI (Pflanzenextr., äth. Öle) Apex Schwein BFI (Pflanzenextr., äth. Öle) Biostrong Delacon (Pflanzenextr., äth. Öle)

37 Legale Einsatzmöglichkeiten von Pflanzen mit antimikrobiellen Inhaltsstoffen bei LML-Tieren (Getrocknete) Pflanzen/-teile Extrakte Einzelfm.-Katalog Einzelfm.-Register Rückstandshöchstmengen-Anhang Zusatzstoff- Register Einzelfuttermittel Futterzusatzstoff Pharma-Rohst. Besonderer Ernährungszweck PARNUT (Ergänzungs-)Futterm. Prämix Tierarzneimittel

38 Mein Wunsch zum Abschluss: Spiel -Räume erhalten, nicht alles zu Tode regulieren (wie bei den Arzneimitteln)

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Merkblatt für Tierärzte (Stand ) Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

D as P fe rd a ls Le bens mi ttel lieferndes Tier E quiden pass

D as P fe rd a ls Le bens mi ttel lieferndes Tier E quiden pass D as P fe rd a ls Le bens mi ttel lieferndes Tier E quiden pass Seit dem 1. Juli 2000 ist für alle Equiden beim Verbringen aus dem Bestand ein Equidenpass mitzuführen, der eine eindeutige Identifizierung

Mehr

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Referat Futtermittelüberwachung Naumburger Str Jena Fax:

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Referat Futtermittelüberwachung Naumburger Str Jena Fax: Antrag auf (R) / (Z) / Anzeige (A) für Futtermittelunternehmen nach VO (EG) Nr. 183/2005 Futtermittelverordnung für gewerbliche Unternehmen Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb jede Betriebsstätte

Mehr

Merkblatt. für die Zulassung und Registrierung. von Drittlandsvertretern. Futtermittelhygiene (Band 8)

Merkblatt. für die Zulassung und Registrierung. von Drittlandsvertretern. Futtermittelhygiene (Band 8) Merkblatt für die Zulassung und Registrierung von Drittlandsvertretern Futtermittelhygiene (Band 8) Stand 12.02.2009 Merkblatt für die Zulassung sowie Registrierung von Betrieben als Drittlandsvertreter,

Mehr

Die Anforderungen an die Futterhygiene in der neuen Futtermittel-Verordnung

Die Anforderungen an die Futterhygiene in der neuen Futtermittel-Verordnung Die Anforderungen an die Futterhygiene in der neuen Futtermittel-Verordnung Daniel Guidon Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft Agroscope Liebefeld-Posieux, ALP Futtermittelhygiene

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

Kraft ß Emmerich. MemoVet. Dörfelt ß Abbrederis ß Hirschberger. Dosierungsvorschläge für Arzneimittel bei Hund und Katze. 6.

Kraft ß Emmerich. MemoVet. Dörfelt ß Abbrederis ß Hirschberger. Dosierungsvorschläge für Arzneimittel bei Hund und Katze. 6. Kraft ß Emmerich MemoVet Dörfelt ß Abbrederis ß Hirschberger Dosierungsvorschläge für Arzneimittel bei Hund und Katze 6. Auflage Al lg em ei ne H in weis e und Er läuter ung de r Sy mbol e Folgende Symbole

Mehr

Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU

Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU Gesine Hahn, BVL Berlin 18. September 2014 Seite 1 Gesetzliche Grundlagen Ein Tierarzneimittel darf in einem EU Mitgliedsstaat erst dann in Verkehr

Mehr

Deklaration von Heimtierfuttermitteln. Claudia Volles

Deklaration von Heimtierfuttermitteln. Claudia Volles Deklaration von Heimtierfuttermitteln Claudia Volles 1 Inhalt: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kennzeichnung 2.1 Ausgangsprodukte 2.2 Einzelfuttermittel 2.3 Mischfuttermittel 2.3.1 Ergänzungs- & Alleinfuttermittel

Mehr

(Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV) Änderung vom 17. Oktober Abschnitt: Zusatzstoffe und Vormischungen

(Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV) Änderung vom 17. Oktober Abschnitt: Zusatzstoffe und Vormischungen Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV) Änderung

Mehr

Bedürfnisse der Überwachung

Bedürfnisse der Überwachung Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) Bedürfnisse der Überwachung Tierarzneimittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft nach 2010 Dr. Christine Höfer

Mehr

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung

Mehr

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle 1 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel in 39a bis 39d (RL 2004/24/EG) Nach diesem Verfahren besteht die Möglichkeit,

Mehr

Rechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG

Rechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG Rechtslage für Varroabekämpfungsmittel 2014 Stand: 6.5.2014 (Angaben ohne Gewähr) Zuständig für Zulassungen: BASG Rudolf Moosbeckhofer AGES, Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen

Mehr

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

Tiere kein GVO (Futtermittel, Mischfuttermittel, Futtermittelausgangserzeugnisse (zb Mais in Form von Körnern, Rapssaat), Futtermittel - Zusatzstoffe

Tiere kein GVO (Futtermittel, Mischfuttermittel, Futtermittelausgangserzeugnisse (zb Mais in Form von Körnern, Rapssaat), Futtermittel - Zusatzstoffe GZ 32.046/28-IX/B/1b/00 Beschluss betreffend Leitfaden zur Anwendung des Verbots der Verwendung von GVO und deren Derivaten zur Verordnung (EG) Nr. 2092/91, Biologische Landwirtschaft Das Bundesministerium

Mehr

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) Änderung vom 26. November 2008 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die

Mehr

Informationen für Pferdehalter

Informationen für Pferdehalter Informationen für Pferdehalter Merkblatt (Fassung vom 20.11.2006) der Stabsstelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübingen Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen

Mehr

Arzneimittelgesetz. Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Bestandsbuch. Arzneimittelgesetz LW01. RL 96/23/EG und 90/676/EG AMG

Arzneimittelgesetz. Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Bestandsbuch. Arzneimittelgesetz LW01. RL 96/23/EG und 90/676/EG AMG Arzneimittelgesetz Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Dirk Koslowski Wohnste Leif Broderson Deinste LW01 RL 96/23/EG und 90/676/EG Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel,

Mehr

Anwendung der Retterspitz Animal Pflegeprodukte bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung

Anwendung der Retterspitz Animal Pflegeprodukte bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung Kundeninformation der Retterspitz Animal Pflegeprodukte bei Tieren für die Lebensmittelgewinnung Diese Fragestellung wird durch die sogenannte Rückstandshöchstmengenverordnungen der EU, Nr. 470/2009 und

Mehr

Antrag auf Zulassung bzw. Registrierung nach 29 f. FMV bzw. Anzeige nach 30a FMV

Antrag auf Zulassung bzw. Registrierung nach 29 f. FMV bzw. Anzeige nach 30a FMV 56-021-I/04.15 - S - Antrag auf Registrierung bzw. Zulassung nach Artikel 9 / 10 VO (EG) Nr. 183/2005 für Futtermittelunternehmer, deren Tätigkeit über die Futtermittelprimärproduktion hinausgeht sowie

Mehr

Equiden: Arzneimittelrecht

Equiden: Arzneimittelrecht Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

NEO - DYS NEO - DYS. - der verdauungs- und appetitanregende phytogene Bio-Regulator für Schweine NEO - DYS NEO - DYS 50. erfolgreich füttern

NEO - DYS NEO - DYS. - der verdauungs- und appetitanregende phytogene Bio-Regulator für Schweine NEO - DYS NEO - DYS 50. erfolgreich füttern - der verdauungs- und appetitanregende phytogene Bio-Regulator für Schweine 50 erfolgreich füttern Phyto-Dings - Was ist das eigentlich? Phytogene Zusatzstoffe = sekundare Inhaltsstoffe von Pflanzen Alternativen

Mehr

für Wirkstoffe in der Tierernährung

für Wirkstoffe in der Tierernährung ARBEITSGEMEINSCHAFT für Wirkstoffe in der Tierernährung Der Einsatz von Futterzusatzstoffen in der ökologischen/biologischen Tierproduktion im Einklang mit der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 und (EG)

Mehr

Wesentliche Vorschriften des AM-Rechts einschließlich 12. Novelle des AMG

Wesentliche Vorschriften des AM-Rechts einschließlich 12. Novelle des AMG Wesentliche Vorschriften des AM-Rechts einschließlich 12. Novelle des AMG Dr. Rupert Braun und Dr. Gisela Popp Fachgruppe Tierarzneimittel Mobiler Veterinärdienst Bayern Oktober 2004 Fachgruppe Tierarzneimittel

Mehr

Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln

Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln Europäische Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln Karlsruher Futtermitteltag LTZ Augustenberg, 18. Juni 2015, MLR, Referat 32 - Tierarzneimittel Gliederung Vorschlag für eine Verordnung

Mehr

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 gemäß 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 gemäß 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: Bundesrat Drucksache 417/14 (Beschluss) 06.02.15 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung

Mehr

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 29.09. 02.10.2009 Garmisch-Partenkirchen MR in Dr. Undine Buettner-Peter 2 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Mehr

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl. I S. 2150) in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung vom 26. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2103) Erster Abschnitt Freigabe aus der Apothekenpflicht

Mehr

Carry Over von Cadmium in Lebensmittel tierischer Herkunft. H. Schenkel Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie

Carry Over von Cadmium in Lebensmittel tierischer Herkunft. H. Schenkel Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie Carry Over von Cadmium in Lebensmittel tierischer Herkunft H. Schenkel Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie Carry-Over von Cadmium in Lebensmittel tierischer Herkunft Toxikokinetik und dynamik

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Lösungen zu den Aufgaben

Lösungen zu den Aufgaben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Ziel Ziel dieser Interpretation ist es, einen Beitrag zum einheitlichen

Mehr

Was ändert sich durch das neue Arzneimittelgesetz? Manfred Kietzmann Hannover

Was ändert sich durch das neue Arzneimittelgesetz? Manfred Kietzmann Hannover Was ändert sich durch das neue Arzneimittelgesetz? Manfred Kietzmann Hannover Tierärztliches Dispensierrecht Recht des Tierarztes, Arzneimittel zur Anwendung an von ihm behandelten Tieren vom Großhandel/Hersteller

Mehr

Formblatt Doku-Hilfe TÄHA - Grundliste Dokumentation - Dokumentation

Formblatt Doku-Hilfe TÄHA - Grundliste Dokumentation - Dokumentation Dokumentation Dokumente Der Tierarzt hat die Teilnahme am Arzneimittelverkehr vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt ( 67 Abs. 1 Satz 1 AMG). (1) In der Anzeige sind die

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 260/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1550 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2018 zur Erneuerung von Benzoesäure als in Futtermitteln für Absetzferkel und Mastschweine und zur Aufhebung der

Mehr

Was bringen pflanzliche Zusatzstoffe in der ökologischen Schweinehaltung?

Was bringen pflanzliche Zusatzstoffe in der ökologischen Schweinehaltung? Was bringen pflanzliche Zusatzstoffe in der ökologischen Schweinehaltung? Dr. Werner Hagmüller LFZ Raumberg-Gumpenstein Institut für Biologische Landwirtschaft Wels Einleitung Nahrung sei deine Medizin

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 23.10.2014 DE L 304/81 VERORDNUNG (EU) Nr. 1123/2014 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2008/38/EG mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere e (Text

Mehr

V. Verarbeitungsrichtlinien für Futtermittel

V. Verarbeitungsrichtlinien für Futtermittel Teil D.; V. Verarbeitungsrichtlinien für Futtermittel V. Verarbeitungsrichtlinien für Futtermittel Die Verarbeitungsrichtlinie für Futtermittel ist eine Ergänzung zu den Naturland Richtlinien Verarbeitung

Mehr

Rahmenbedingungen der Tierernährung Politik Fokussierung Fokussierungauf auf Verbraucherschutz Verbraucherschutzund und Lebensmittelqualität Lebensmit

Rahmenbedingungen der Tierernährung Politik Fokussierung Fokussierungauf auf Verbraucherschutz Verbraucherschutzund und Lebensmittelqualität Lebensmit Dr. H. Westendarp Fachgebiet Tierernä Tierernährung Bedeutung phytogener Stoffe in einer modernen & anspruchsvollen Ernährung der Nutztiere 23.11.2007 in Nürtingen 1 GLIEDERUNG 1. Definition 2. Rechtliche

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 69/18 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/447 R KOMMISSION vom 14. März 2017 zur der Zubereitung aus Bacillus subtilis (DSM 5750) und Bacillus licheniformis (DSM 5749) als in Futtermitteln

Mehr

ARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION. Tiergesundheitsdienst

ARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION. Tiergesundheitsdienst ARZNEIMITTEL ANWENDUNG UND DOKUMENTATION Tiergesundheitsdienst Arzneimittel - Anwendung und Dokumentation Der Einsatz von Arzneimitteln hat streng unter den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen zu

Mehr

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte

Mehr

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 6. Januar Pandemie - Teil IX

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 6. Januar Pandemie - Teil IX Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 6. Januar 2010 Pandemie - Teil IX -Dr. Michael Cramer-2010-01-06 Folie 1 Ministerium für,,, und Gesegnetes und Gesundes

Mehr

Pflanzliche Inhaltsstoffe nutzbar machen: Der Weg von der Pflanze zum Nahrungsergänzungsmittel

Pflanzliche Inhaltsstoffe nutzbar machen: Der Weg von der Pflanze zum Nahrungsergänzungsmittel Pflanzliche Inhaltsstoffe nutzbar machen: Der Weg von der Pflanze zum Nahrungsergänzungsmittel Vital Solutions Swiss Haupstrasse 137 C Ch 8274 Tägerwilen Bbi - Breeding Botanicals International Haupstrasse

Mehr

Mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher

Mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher Mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit der seit dem Jahr 2008 geltenden Regelung für eine freiwillige Ohne Gentechnik -Kennzeichnung von Lebensmitteln bekommen Verbraucherinnen und

Mehr

Anlage zum Schreiben des StMUV Antworten auf Ihre Fragen zu Medikamentengebrauch und dokumentation beim Veröden der Hornanlage bei Kälbern

Anlage zum Schreiben des StMUV Antworten auf Ihre Fragen zu Medikamentengebrauch und dokumentation beim Veröden der Hornanlage bei Kälbern Anlage zum Schreiben des StMUV Antworten auf Ihre Fragen zu Medikamentengebrauch und dokumentation beim Veröden der Hornanlage bei Kälbern Dokumentation Ist die Dokumentation auf dem Abgabebeleg ausreichend?

Mehr

Einschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung. Anwendung von Tierarzneimitteln 23./

Einschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung. Anwendung von Tierarzneimitteln 23./ Einschlägige Rechtsvorschriften in der arzneimittelrechtlichen Überwachung Anwendung von Tierarzneimitteln 23./24.11.2011 Zielsetzung Der ordnungsgemäße Erwerb von Arzneimitteln und deren Anwendung ist

Mehr

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6305 18. Wahlperiode 02.10.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz und der Fraktion DIE

Mehr

Inventarliste Stallapotheke

Inventarliste Stallapotheke Inventarliste Stallapotheke Stand 21. Mai 2018 Rohr Susanne, Fuchsacker 28A, 3124 Belpberg; Mobile 079 218 82 49 A) Homöopathische Einzelmittel in Globuliform Abrotanum Acidum folicum Acidum phosphoricum

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 6.5.2015 DE L 115/25 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/724 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2015 über die von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung

Mehr

Neues aus der Rechtssetzung

Neues aus der Rechtssetzung Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung

Mehr

Hinweise zur Herstellung von Heimtierfuttermitteln in Privathaushalten, die über den Eigenbedarf hinausgehen

Hinweise zur Herstellung von Heimtierfuttermitteln in Privathaushalten, die über den Eigenbedarf hinausgehen Hinweise zur Herstellung von Heimtierfuttermitteln in Privathaushalten, die über den Eigenbedarf hinausgehen Hersteller von Heimtierfuttermitteln (z. B. für Hunde und Katzen) sind Futtermittelunternehmer

Mehr

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit Berlin, 11. November 2013 Ziele

Mehr

Thymian / Primel. Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13.

Thymian / Primel. Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Thymian / Primel Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni 2017 Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht 13. Juni 2017 Seite 1 Antrag Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 40/7

Amtsblatt der Europäischen Union L 40/7 11.2.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 40/7 VERORDNUNG (EG) Nr. 124/2009 DER KOMMISSION vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln

Mehr

Potenziert aber nicht homöopathisch!

Potenziert aber nicht homöopathisch! Contents Potenziert aber nicht homöopathisch!... 2 Biologische Tiermedizin von Heel... 2 Reckeweg ReVet -Serie für alle Tierarten... 3 WeraVet Homöopathie-Konzept vom Tierarzt entwickelt... 3 Potenziert

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.3.2018 L 68/3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/353 R KOMMISSION vom 9. März 2018 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1145 über die Marktrücknahme bestimmter gemäß den Richtlinien

Mehr

ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER

ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER LEITFADEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER Dr. Helga Vergara Orale Medikation Bedeutung

Mehr

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: )

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: ) Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: 29.08.2006) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff?

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015

zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015 Bundesrat Drucksache 417/1/14 26.01.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - G zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments

Mehr

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.

Mehr

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz Initialvorlesung WS 2011 / 2012 Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung in Mainz Folie 1 Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert traditionelle Arzneimittelherstellung

Mehr

Die. Alternative. Biologische (Tier-) Medizin aus Baden-Baden

Die. Alternative. Biologische (Tier-) Medizin aus Baden-Baden Die biologische Alternative Biologische (Tier-) Medizin aus Baden-Baden Präparate Viele Halter setzen bei der Behandlung ihrer Tiere auf homöopathische Präparate, weil sie effektiv, gut verträglich und

Mehr

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.

Mehr

Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII

Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Teil I Frische -Werbung... 1 1 Gibt es eine allgemein verbindliche gesetzliche Definition für Frische?... 1 2 Gibt es gesetzliche

Mehr

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 1 Dr. Rose Schraitle Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 4.

Mehr

Heilmittelverordnungspaket III Anhörung vom 5. März bis 5. Mai 2009

Heilmittelverordnungspaket III Anhörung vom 5. März bis 5. Mai 2009 http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04667/04673/index.html?lang=de Stellungnahme von Name / Firma / Organisation Abkürzung der Firma / Organisation : Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte

Mehr

1. 12 TÄHAV - Ordnungsgemäße Behandlung:

1. 12 TÄHAV - Ordnungsgemäße Behandlung: Regierungspräsidium Kassel - Tierarzneimittelüberwachung - Newsletter 18, März 2018 Fragen und Antworten zur TÄHAV (Stand: März 2018) Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche

Mehr

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit im Futtermittelsektor Futtermittelhygiene (Band 3) (Stand: 23. 02. 2007) Seite 2 Leitfaden zur Kontrolle der Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln

Mehr

6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt

6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt 6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt Darmstadt, 23. November 2016 1 Tierimpfstoffe Ausgangssituation

Mehr

13. Wahlperiode welche Tierarten an der Schwarzkopfkrankheit erkranken können;

13. Wahlperiode welche Tierarten an der Schwarzkopfkrankheit erkranken können; 13. Wahlperiode 19. 10. 2004 Antrag der Abg. Helmut Walter Rüeck u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Schwarzkopfkrankheit bei Puten Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Fortbildung FA Bieneninspektion: Tierarzneimittel. Aufbau 1. UM WAS GEHT ES? 1. Um was geht es?

Fortbildung FA Bieneninspektion: Tierarzneimittel. Aufbau 1. UM WAS GEHT ES? 1. Um was geht es? Fortbildung FA Bieneninspektion: Tierarzneimittel 01. Februar 2014 Zollikofen BE 08. Februar 2014 Waldstatt AR Dr. med. vet. Marco Jäggi, Abteilung Marktkontrolle Swissmedic Swissmedic Institut suisse

Mehr

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin-

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin- Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag auf Entlassung von Doramectin aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung bei Königspython, Abgottschlange und Bartagame bei einem

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 75, S. 3632, ausgegeben zu Bonn am

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 75, S. 3632, ausgegeben zu Bonn am Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 75, S. 3632, ausgegeben zu Bonn am 28.12.2005 Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln Es verordnen Vom 21. Dezember 2005 - das Bundesministerium

Mehr

Siliermittel unter dem neuen Aspekt der EU-Futtermittelgesetzgebung und Cross Compliance (CC) Was ist für den Landwirt (Primärproduzent) zu beachten?

Siliermittel unter dem neuen Aspekt der EU-Futtermittelgesetzgebung und Cross Compliance (CC) Was ist für den Landwirt (Primärproduzent) zu beachten? Siliermittel unter dem neuen Aspekt der EU-Futtermittelgesetzgebung und Cross Compliance (CC) Was ist für den Landwirt (Primärproduzent) zu beachten? Dr. Horst Auerbach, ADDCON AGRAR GmbH, Bitterfeld/Bonn

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Anwender Traumeel Gel

Gebrauchsinformation: Information für Anwender Traumeel Gel Gebrauchsinformation: Information für Anwender Traumeel Gel Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Anwendung dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige

Mehr

Neue Regelungen im Tierarzneirecht

Neue Regelungen im Tierarzneirecht Thüringer Ökolandbau-Fachtagung Schwerpunkt Tierhaltung/-zucht Neue Regelungen im Tierarzneirecht Dr. Matthias Link, prakt. Tierarzt, 27259 Varrel Die Neuordnung der Tierarzneimittelgesetzgebung wurde

Mehr

Der Tiergesundheitsdienst. Pharmakologie

Der Tiergesundheitsdienst. Pharmakologie Der Tiergesundheitsdienst Pharmakologie Definition Pharmakologie ist die Wissenschaft, die die Wirkung von Arzneimitteln auf den Organismus untersucht. Wieso ist dieses Wissen interessant, sogar sehr wichtig

Mehr

Medizinische Gase. Arzneimittel und Medizinprodukte der Westfalen AG.

Medizinische Gase. Arzneimittel und Medizinprodukte der Westfalen AG. Medizinische Gase. Arzneimittel und Medizinprodukte der Westfalen AG. Fertigarzneimittel der Westfalen AG. Sauerstoff für medizinische Zwecke (gasförmig) Hierzu nutzt die Westfalen AG die Standardzulassung

Mehr

Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung PharmStV Ausfertigungsdatum: 03.08.1977 Vollzitat: "Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli

Mehr

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG)

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) Gesetzliche Regelungen für Arzneimittel Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) 1 Zweck des Gesetzes Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers

Mehr

077582/EU XXIV. GP. Eingelangt am 29/03/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 28. März 2012 (29.03) (OR. fr) 8286/12 AGRILEG 48 ENV 250

077582/EU XXIV. GP. Eingelangt am 29/03/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 28. März 2012 (29.03) (OR. fr) 8286/12 AGRILEG 48 ENV 250 077582/EU XXIV. GP Eingelangt am 29/03/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. März 2012 (29.03) (OR. fr) 8286/12 AGRILEG 48 ENV 250 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien nach 4 b Abs. 3 i.v.m. 21a Abs. 2-8 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Modul 0 Einstufung des Arzneimittels als Arzneimittel für neuartige Therapien

Mehr

Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring

Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Juni 2012 Unterscheidung Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Einzelfuttermittel : Erzeugnisse pflanzlichen

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Zugelassene Varroabekämpfungsmittel Zugelassene Varroabekämpfungsmittel Varroabehandlungen nach dem Abschleudern (Bayvarol ) (einfache Anwendung, jedoch vielerorts resistente Milben, auch in Bayern!) Thymol Ameisensäure Lange Behandlungsdauer

Mehr

Was geht ein urologisches Thema die Frauenärztin an? KFN-Pressekonferenz,

Was geht ein urologisches Thema die Frauenärztin an? KFN-Pressekonferenz, Was geht ein urologisches Thema die Frauenärztin an? KFN-Pressekonferenz, 14.09.2016 1 Harnwegsinfekte in der Gynäkologie Frauen sind gehäuft betroffen, auf Grund ihrer Anatomie: kurze Harnröhre, Nähe

Mehr

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO)

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff? Zusatzstoffe im Sinne

Mehr

Österreichisches Lebensmittelbuch

Österreichisches Lebensmittelbuch Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / A 4 / Aromen, Enzyme, Zusatzstoffe Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0020-II/B/13/2015 vom 3.8.2015 Seite 1 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Seite

Mehr

Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 1 ) 2 )

Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 1 ) 2 ) Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 1 ) 2 ) In der Neufassung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), geänd. durch 1. Änd.-VO vom 3.

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014

Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Arbeitskreis Futtermittelsicherheit Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014 Dr. Helga Behn Dezernatsleiterin 610 Überwachung

Mehr

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet Diese Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2131 vom 21. August 2001 verkündet und tritt am 24. September 2001 in Kraft. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel,

Mehr

Erklärung zur Unbedenklichkeit / Konformität

Erklärung zur Unbedenklichkeit / Konformität Erklärung zur Unbedenklichkeit / Konformität Produkt: PG/VG Base 50/50-1, 8% Nikotin Für dieses Produkt werden folgende Eigenschaften zugesichert oder ausgeschlossen (bei fehlender Markierung liegen keine

Mehr