Sucht im Betrieb IHK. Hagen, 23. Februar 2016
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- Paula Michel
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1 Sucht im Betrieb IHK Hagen, 23. Februar 2016
2 1. Was ist Sucht? 2. Aktuelle Daten In 45 Minuten 3. Rechtliches; Pflichten der Beteiligten 4. Alkohol (Warum nur Alkohol?) 5. Das Umfeld: Co-Abhängigkeit; Fehler 6. Der Betroffene am Arbeitsplatz 7. Der Weg: Unbehagen Gespräch Interventionskette 8. Die gute Betriebsvereinbarung 9. Das Bundesarbeitsgericht Dr. Maas
3 1. Sucht in Praxis und Betrieb 1. Was ist Sucht? 2. Welche Suchtformen gibt es? Dr. Maas 3
4 1. Was ist Sucht? Unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand Unterordnung der Kräfte des Verstandes unter dieses Verlangen Beeinträchtigung der freien Entfaltung der Persönlichkeit Zerstörung der sozialen Bindungen und sozialen Chancen des Individuums (nach DHS, Prof. Wanke)
5 1. Stoffgebundene Süchte Suchtformen Nicht stoffgebundene Süchte Der Konsum einer psychoaktiven Substanz verändert Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Handeln. Die zwanghafte Ausführung bestimmter Verhaltensweisen ruft im Gehirn ähnliche Belohnungseffekte hervor wie der Konsum psychoaktiver Substanzen. Beispiele: Alkohol Medikamente Harte Drogen Partydrogen Nikotin Schnüffelstoffe Beispiele: Spielsucht Onlinesucht Kaufsucht Fernsehsucht Bulimie (Ess- Brechsucht) Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 5
6 2. Prävalenz suchtbezogener Störungen Erwachsene 18 bis 64 Jahre Gesamt % Männer % Frauen % Gesamt N Alkohol-Missbrauch 3,1 4,7 1, Alkohol-Abhängigkeit 3,4 4, Tabak-Abhängigkeit 10,8 12, Drogen-Missbrauch 0,5 0,8 0,2 Drogen-Abhängigkeit 0,5 0,8 0,2 Medikamentenabhängigkeit Quelle: Jahrbuch 2015, DHS, Dr. Maas 6
7 3. Rechtliche Grundlagen Strafgesetzbuch Betäubungsmittelgesetz Verkehrsrecht Arbeitsschutzrecht Dr. Maas 7
8 3. Arbeitsschutzrecht Verpflichtung für Arbeitgeber und Beschäftigte Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet sowohl den Arbeitgeber als auch die Beschäftigten zur Sorge für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Arbeitgeber: Fürsorge für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Arbeitnehmer: Eigen- und Fremdvorsorge Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 8
9 3. Pflichten des Arbeitgebers Schutz der Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit Die wichtigsten Pflichten des Arbeitsgebers im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum: Abstellen belastender und damit suchtfördernder Arbeitsbedingungen Information und Unterweisung über die Gefahren Feststellen der Arbeitsfähigkeit und Diensttauglichkeit Einschreiten bei Verdacht/Kenntnis von Missbrauch oder Abhängigkeit Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 9
10 3. Pflichten der Beschäftigten Was sagen die Vorschriften? Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dies gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. (Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1, 15, Abs.2+3) Die wichtigsten Pflichten der Beschäftigten: Quelle: VBG, Medienpaket Sucht 2014 Eigenvorsorge Fremdvorsorge Melden von Gefahren Unterstützen der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen Dr. Maas 10
11 3. Pflichten der Beschäftigten Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen? Verletzt ein Beschäftigter seine Pflichten, drohen ihm auch rechtliche Konsequenzen: Kein Anspruch auf Arbeitsentgelt Übernahme zusätzlicher Kosten Arbeitsrechtliche Folgen (Abmahnung, Kündigung) Verlust des Versicherungsschutzes Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 11
12 4. Wie viel Alkohol schadet? Und Ihr eigener Konsum? Männer Frauen Risikoarmer Konsum bis 24 g bis 12 g Riskanter Konsum g g Gefährlicher Konsum g g Hochkonsum Über 120 g Über 80 g Dr. Maas 12
13 4. Gesellschaftliche Funktionen des Alkoholkonsums Genussmittel Problemlöser Medizin Nahrungsmittel Soziales Schmiermittel Belohnung Symbolische Bedeutung Dazugehören Dr. Maas 13
14 5. Co-Abhängigkeit Co-abhängiges Verhalten unterstützt und fördert die Sucht und verlängert das Leiden des Betroffenen! Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 14
15 5. Phasen der Co-Abhängigkeit Erklärungsphase (Beschützerphase) Kontrollphase Anklagephase Dr. Maas 15
16 5. % Alkohol-Karriere eines Mitarbeiters II Jahre Betriebliche Maßnahme Dr. Maas 16
17 5. Häufige Fehler von Vorgesetzten Diagnostikversuche Inkonsequenz Unstrukturiertes Vorgehen Therapieversuche Dr. Maas 17
18 6. Der Betroffene am Arbeitsplatz I Leistungsschwankungen Unpünktlichkeit Zunehmende Unfallhäufigkeit Verändertes Arbeitsverhalten Kurzfristiges Verlassen des Arbeitsplatzes Dr. Maas 18 versäumte Termine Kurzfehlzeiten Entschuldigungen durch Dritte
19 6. Der Betroffene am Arbeitsplatz II Kurzfristige Stimmungsschwankungen Überreaktion bei Kritik Vermeiden kritischer Gespräche über Alkohol Veränderungen der Persönlichkeit Vernachlässigung des Äußeren Reaktion schwer einzuschätzen Überangepasstes Verhalten Dr. Maas 19
20 6. Der Betroffene am Arbeitsplatz III getarnte Fahne Zittern und Schwitzen, wenn kein Trinken möglich Demonstratives Nichttrinken Geändertes Trinkverhalten Suche nach Trinkgelegenheiten Auffälliger Konsum Anlegen von Alkoholvorräten Sichtbarer körperlicher Verfall Dr. Maas 20
21 7. Phase des Unbehagens Auslöser: eigene Wahrnehmung Informationen durch Dritte Beschwerden "etwas stimmt nicht mehr" Welche Veränderungen bereiten mir Unbehagen? Leistungs- Fehl- Kranken- Arbeits- körperlich/ äußerliche verhalten zeiten zeiten klima Veränderungen Dr. Maas 21
22 7. mit Alkoholauffälligen Gesprächsführung 1 konstruktiver Leidensdruck Konstruktiver Leidensdruck Dr. Maas 22
23 7. Gespräch mit Alkoholauffälligen K LA R Dr. Maas 23
24 7. Die Interventionskette Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 24
25 Die Interventionskette Stufe 1 Fürsorgegespräch Teilnehmer: Betroffener Direkter Vorgesetzter Optional: Vertrauensperson des Betroffenen Inhalt: Verhaltensauffälligkeiten Hinweis auf Suchtmittelzusammenhang Erwartete Verhaltensänderung Hilfsangebote des Unternehmens Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 25
26 Die Interventionskette Stufe 2 Klärungsgespräch Quelle: VBG, Medienpaket Sucht 2014 Teilnehmer: Betroffener Direkter Vorgesetzter Nächsthöherer Vorgesetzter Optional: Arbeitnehmervertretung Suchtkrankenhelfer oder Suchtberater Inhalt: Fortgesetzte Verhaltensauffälligkeiten Hinweis auf Suchtmittelzusammenhang Erwartete Verhaltensänderung Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen Hilfsangebote des Unternehmens Dr. Maas 26
27 Stufe 3 Die Interventionskette Teilnehmer: Betroffener Direkter Vorgesetzter Personalsachbearbeiter Arbeitnehmervertretung Optional: Betriebsarzt Sozialberatung Suchtkrankenhelfer oder Suchtberater Inhalt: Wie Stufe 2, zusätzlich: Ankündigung der 1. Abmahnung Ggf. weitere Regelungen Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 27
28 Stufe 4 Die Interventionskette Teilnehmer: Betroffener Direkter Vorgesetzter Personalsachbearbeiter Arbeitnehmervertretung Optional: Betriebsarzt Sozialberatung Suchtkrankenhelfer oder Suchtberater Inhalt: Wie Stufe 2, zusätzlich: Übergabe der 1. Abmahnung Ggf. weitere Regelungen Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 28
29 Stufe 5 Die Interventionskette Teilnehmer: Betroffener Personalleitung Arbeitnehmervertretung Optional: Direkter Vorgesetzter Inhalt: Verlauf des bisherigen Verfahrens Übergabe der 2. Abmahnung Ankündigung der Kündigung Quelle: VBG, Medienpaket Sucht Dr. Maas 29
30 8. Nutzen einer Betriebsvereinbarung 1 Beschäftigte: Gesundheit der Beschäftigten erhalten Arbeits- und Betriebssicherheit erhöhen, suchtfördernde Arbeitsbedingungen eindämmen rechtzeitiges, fachgerechtes Hilfsangebot anbieten; faires, dem geltenden Recht entsprechendes Verfahren gewährleisten Dr. Maas 30
31 8. Nutzen einer Betriebsvereinbarung 2 Unternehmen und Vorgesetzte: Verantwortung und Fürsorgepflicht bewusst machen einheitliche Handlungsrichtlinie für: a)umgang mit akut unter Suchtmitteleinfluss stehenden Beschäftigten, b)vorgehen bei Verdacht auf Suchterkrankung Gleichbehandlung aller Mitarbeiter Unternehmenskosten senken Dr. Maas 31
32 9. Fallbeispiel 1 Berufskraftfahrer: verursacht schweren Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verhaltensbedingte Kündigung Grund: absolutes Alkoholverbot im Betrieb Dr. Maas 32
33 9. Fallbeispiel 1 Urteil Arbeitsgericht: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom Aktenzeichen: 7 Sa 852/14 ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt wegen der Schwere der Pflichtverletzung auch ohne Abmahnung Die Alkoholerkrankung könne den Arbeitnehmer nicht entlasten. Dr. Maas 33
34 9. Fallbeispiel 1 Verletzung arbeitsvertraglicher Hauptleistungspflichten kein Schuldvorwurf zu machen (BAG 9. April AZR 210/86 - zu B II 2 der Gründe, aao)!! Kündigung nur möglich, wenn Arbeitnehmer aufgrund Alkoholabhängigkeit arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann Bei Therapiebereitschaft kann vom AG erwartet werden, das Fehlverhalten abzumahnen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dr. Maas 34
35 9. Fallbeispiel 2 Hofarbeiter in einem Entsorgungsunternehmen (Stapler, Bagger, LKW, 33to-Kran) Alkoholverbot im Betrieb MA mehrfach stark alkoholisiert Mehrere betriebliche Kontrollen: bis 1,81 Promille Langzeitentwöhnung abgebrochen Unfall unter Alkoholeinfluss Monate später Vorlage eines tschechischen Führerscheins Dr. Maas 35
36 9. Fallbeispiel 2 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom BAG 2 AZR 565/12 Prognose negativ: Ordentliche Kündigung gerechtfertigt Voraussetzung: Abwendung durch mildere Mittel nicht möglich BEM:? konnte der Beklagten nicht mehr angesonnenwerden, den Kläger weiterhin mit seinen bisherigen Aufgaben zu betrauen und ihn dabei täglich -ggf. sogar wiederholt- auf seine Alkoholabstinenz hin zu kontrollieren Dr. Maas 36
37 9. Fallbeispiel 3 Ergotherapeut in Suchtklinik (bei Einstellung bekannt als trockener Alkoholiker) Rückfall 1. Abmahnung 2. Abmahnung Langzeitentwöhnung 0,76 Promille außerordentliche Kündigung Dr. Maas 37
38 9. Fallbeispiel 3 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , 2 AZR 32/11 Die fristlose Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Es fehlt an einem wichtigen Grund isv. 626 Abs. 1 BGB ordentliche Kündigung durch Gründe in der Person des Klägers bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt. Begründung: Prognose, der Arbeitnehmer biete aufgrund einer Alkoholsucht dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen Dr. Maas 38
39 Adressen und Links Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren Präventionsfachdienst Sucht und Psyche kostenlose Broschüren etc. Lernprogramm zum Medienpaket Sucht Musterbetriebsvereinbarungen Leitfaden Suchtmedizin Dr. Maas 39
40 Dr. Maas 40
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