Die gewandelte Funktion der Abmahnung nach dem Emmely -Urteil des BAG: Vertrauen ohne Ende?,

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1 Die gewandelte Funktion der Abmahnung nach dem Emmely -Urteil des BAG: Vertrauen ohne Ende?, Dr. Peter Bader 8. Tübinger Arbeitsrechtstag 22. März 2013

2 Die Abmahnung und die Kündigung im Überblick I Die Situation vor Emmely gekennzeichnet schwerpunktmäßig durch die Warn- und Ankündigungsfunktion der Abmahnung: Objektivierung der Negativprognose

3 Die Abmahnung und die Kündigung im Überblick II Die Emmely -Entscheidung (BAG AZR 541/09 -) und ihre Bedeutung Keine absoluten Kündigungsgründe (Leitsatz 2, Rn. 16) Vertrauenskapital (Rn. 47 ff.) Umstände nach der Kündigung (Orientierungssätze 3 und 4)

4 Die Abmahnung und die Kündigung im Überblick III Die Situation nach Emmely Abmahnung: Warn- und Ankündigungsfunktion Abmahnung: als mögliches milderes Mittel, in Richtung der Wiederherstellung von Vertrauen

5 Die Abmahnung: Funktionen und Abgrenzung I Rügefunktion und Dokumentationsfunktion Konkret beschriebenes Verhalten muss klar als Pflichtverletzung gerügt werden (BAG AZR 258/11 - Rn. 19 und 24) Erstreckt sich auch auf vergleichbare Pflichtverstöße, eine generalisierende Umschreibung ist nicht nötig (BAG a.a.o. Rn. 19) Kündigungsrechtliche Ankündigungsfunktion Hinweis auf Gefährdung von Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses (BAG AZR 258/11 - Rn. 20 bis 23) Ausreichend: Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen Nicht ausreichend: Androhung weiterer rechtlicher Schritte

6 Die Abmahnung: Funktionen und Abgrenzung II Sonstige Rügen/Ermahnungen Abgrenzung zur ordnungsgemäßen Abmahnung Abmahnung ohne Warnfunktion: Vertragsrüge Ermahnung (mit oder ohne Ankündigung etwa einer Abmahnung im Fortsetzungsfall) Schriftlichkeit

7 Klage auf Entfernung/Rücknahme der Abmahnung I Grundsätze Entfernungsanspruch gegeben, wenn der Abmahnung ein formelles Hindernis entgegen steht die Abmahnung hinsichtlich der darin angesprochenen Tatsachen ganz oder auch nur teilweise falsch ist bzw. die Tatsachen nicht nachgewiesen werden können die Abmahnung rechtlich unzutreffend wertet oder in Form oder Formulierung ehrverletzend ist die Abmahnung bedeutungslos geworden ist

8 Klage auf Entfernung/Rücknahme der Abmahnung II Die bedeutungslos gewordene Abmahnung Ausgangspunkt Entfernungsanspruch aus der Personalakte ausnahmsweise, wenn der beurkundete Vorgang für das Arbeitsverhältnis rechtlich bedeutungslos geworden ist (BAG-Rspr. aus den 80er und 90er Jahren - Nachweise bei BAG AZR 782/11 Rn. 18)

9 Klage auf Entfernung/Rücknahme der Abmahnung III Neuere Rechtsprechung (BAG AZR 782/11 -) 5 Fallgruppen (?): Lange zurückliegender nicht schwerwiegender Pflichtenverstoß, durch Beanstandungsfreiheit danach faktisch überholt Pflichtverletzung im Vertrauensbereich Ordnungsverstoß bei nur geringer Nachlässigkeit Schwere Pflichtverletzung im Leistungsbereich Vertrauen in die Integrität des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigt

10 Klage auf Entfernung/Rücknahme der Abmahnung IV Einordnung und Würdigung Dokumentationsinteresse des Arbeitgebers - in Richtung Interessenabwägung (Verlust der Warnfunktion) - in Richtung Personalakte (Beurteilung der Führung, der Leistungen und - der Fähigkeiten des Arbeitnehmers, auch seiner Vertrauenswürdigkeit) Damit Tendenz: Ausnahmecharakter des Entfernungsanspruchs verstärkt, längeres Verbleiben der Abmahnung in der Personalakte Betonung (im Leitsatz): Entfernungsanspruch nur, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist

11 Klage auf Entfernung/Rücknahme der Abmahnung V Nach BAG keine festen Kriterien Frage: Lässt sich anhand der Personalakte feststellen, ob für den Arbeitgeber die Abmahnung wirklich in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist? Abmahnungen/Rügen auch mündlich Stellenwert der bereits entfernten Abmahnung Ergebnis: Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte insgesamt regelmäßig nur nach längerer Zeit und bei kleineren Verstößen erfolgversprechend, dann aber wirklich sinnvoll?

12 Klage auf Entfernung/Rücknahme der Abmahnung VI Prozessuales Der richtige Antrag Darlegungs- und Beweislast

13 Zusammenfassung Die Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts führt nicht zu einem Vertrauen ohne Ende. Sie hat kündigungsrechtlich einige wichtige neue Akzente gesetzt und in der Folge insbesondere die Diskussion um den Stellenwert von Abmahnungen neu belebt diese Diskussion hat deutlich gemacht, dass speziell die Abmahnung und deren Verbleiben in der Personalakte dem Aufbau eines Vertrauenskapitals Grenzen setzen.

14 Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen sehr!

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