Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 63
|
|
- Sabine Diefenbach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 H. Selbststudium(!): Direktionsrecht des Arbeitgebers I. zur Vertiefung: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Auflage 2014, 106 GewO (beck-online) Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 15. Auflage 2013, V. Buch, 1. Abschnitt, 45 Rn (beck-online) Beckscher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 106 GewO (beck-online) II. Grundsätze des Direktionsrechts (Überblick) Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag ivm. 106 GewO das Direktionsrecht gibt dem AG die Befugnis, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen Grenze: dies gilt nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind unzulässigen Weisungen muss der AN nicht Folge leisten Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 63
2 zur Problematik siehe: ErfK/Preis, 15. Auflage 2015, 106 GewO Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 14. Auflage, S Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht Band 1, 6. Auflage, S Preis, Arbeitsrecht, 4. Auflage, S. 238 ff. Preis, Unbillige Weisungsrechte und überflüssige Änderungskündigungen, NZA 2015, 1 Kühn, Rechtsfolgen rechtswidriger Weisungen, NZA 2015, 10 Reinecke, Weisungsrecht, Arbeitsvertrag und Arbeitsvertragskontrolle Rechtsprechung des BAG nach der Schuldrechtsreform, NZA-RR 2013, 393 Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 64
3 I. Fragen der Mitarbeiterkontrolle I. Allgemeines Unterscheidung der Kontrolle von Arbeitsergebnissen und Arbeitsverhalten Unterscheidung nach Kontrollmitteln Rechtsgrundlagen der Kontrollen: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag Grenzen: Persönlichkeitsrecht des AN (Art. 2 GG) Arbeitnehmerdatenschutzrecht Mitbestimmungsbefugnisse des Betriebsrats, insb. gem. 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG Konsequenzen der Erkenntnisse aus rechtmäßigen Kontrollen: Abmahnung Kündigung Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 65
4 Rechtsschutz der AN gegen unzulässige Kontrollen: Verweigerung der Kontrolle (sanktionslos) Unterlassungsklage bei Wiederholungsgefahr (analog 1004 BGB) Verwertungsverbote für Ergebnisse aus unzulässigen Kontrollen? (vgl. BAG, NZA 2012, 1025, sowie aktuell: BAG, Urt. v , 2 AZR 546/12 (juris) zu heimlicher Spindkontrolle) II. Praxisrelevante Fälle 1. Einsatz von Detektiven 2. Tor-/Taschenkontrollen 3. Durchsuchung des Arbeitsplatzes (Schreibtisch/ Spind) 4. Überwachung/Kontrolle von Telefon, PC, Internetnutzung 5. Blutentnahme (Alkohol-/Drogentests) 6. Leibesvisitationen 7. Zuverlässigkeitstest Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 66
5 zur Problematik siehe: ErfK/Kania, 15. Auflage 2015, 87 Rn. 48 ff., Art. 2 GG Rn. 97 ff. Byers/Pracka, Die Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, BB 2013, Bauer, Schansker, (Heimliche) Videoüberwachung durch den Arbeitgeber, NJW 2012, 3537 Byers, Initiativrecht des Betriebsrats bei technischer Überwachung am Arbeitsplatz, RdA 2014, 37 Wybitul/Pötters, BAG definiert Beschäftigtendatenschutz neu, BB 2014, Bauschke, Kündigung - Themenbereich Straftat - Ausgewählte aktuelle Entscheidungen, öat 2014, 156 Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 67
6 J. Mitarbeiterbeurteilung I. Anlass II. III. 1. Routinemäßig (z.b. jährlich) 2. Anlassbezogen bei Gehaltsüberprüfungen vor Beförderungen bei Personalentwicklungsmaßnahmen bei vorwerfbarem Verhalten bei Wechsel des Vorgesetzten (z.b. wegen dessen Pensionierung) 3. Zwischenzeugnis/Zeugnis Beurteilungsspielraum (für Leistung/Verhalten) Grenzen a BGB (Maßregelungsverbot) 2. AGG Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 68
7 IV. Besondere Vorgaben für arbeitsrechtliche Zeugnisse ( 109 GewO) 1. Wahlrecht des AN hinsichtlich Art des Zeugnisses Einfaches Zeugnis: über Art und Dauer der Tätigkeit Qualifiziertes Zeugnis: auch über Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis 2. Zeugnisgrundsätze (Achtung: Spannungsverhältnis!) Gebot der Klarheit: das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein die Benutzung von Geheimzeichen und Codes ist unzulässig Gebot der Objektivität: nur objektive Tatsachen dürfen in das Zeugnis einfließen reine Anschuldigungen, Annahmen, Unterstellungen und wahrheitswidrige Behauptungen sind unzulässig Grundsatz der Wahrheit: das Zeugnis muss inhaltlich der Wahrheit entsprechen alle wesentlichen Umstände müssen berücksichtigt werden (auch: Grundsatz der Vollständigkeit) Grundsatz der wohlwollenden Bewertung: das Zeugnis soll Leistung und Verhalten des AN grundsätzlich vorteilhaft beurteilen, ohne unwahr zu werden Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 69
8 3. Rechtsfolgen unrichtiger Zeugnisse Ansprüche des betroffenen AN: Berichtigungsanspruch Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Schlechterfüllung oder verspäteter Erfüllung gem. 611, 280 I, III, 281, 286, 249 BGB Schadensersatzansprüche des neuen AG wegen falschen Zeugnisses gem. 280 I, 826 BGB 4. Beispiele für unzulässige Geheimzeichen hat sich stets bemüht (es aber nicht hinbekommen) setzte sich stets für die Belange der anderen AN ein (war im Betriebsrat/ist Gewerkschafter) trug zur Geselligkeit bei (trank gerne Alkohol/war auf Betriebsfeiern besonders engagiert) hatte zu den anderen Mitarbeitern ein gutes Verhältnis (zum Chef aber nicht, wenn dieser nicht erwähnt wird im Zeugnis) hat seine Arbeit mit besonderer Genauigkeit und Sorgfalt erledigt (hat nur im Schneckentempo gearbeitet) wir wünschen ihm alles Gute, besonders Gesundheit (bei uns war er häufig krank) Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 70
9 zur Problematik siehe: Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 14. Auflage, S Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht Band 1, 6. Auflage, S ErfK/Müller-Glöge, 15. Auflage 2015, 109 GewO Rn. 1 ff. Preis, Arbeitsrecht, 4. Auflage, S. 973 ff. Kolbe, Zeugnisberichtigung und Beweislast, NZA 2015, 582 Burkard-Pötter, Das Arbeitszeugnis, NJW-Spezial 2013, 50 Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 71
10 K. Beendigung von Arbeitsverhältnissen I. Möglichkeiten der Beendigung Ordentliche Kündigung ( 620 ff. BGB) Außerordentliche Kündigung ( 626 BGB) Aufhebungsvertrag Ablauf einer Befristung Anfechtung Kraft Gesetzes ( 125, 134 BGB; 613 S. 1 BGB) durch gerichtliche Entscheidung ( 9 KSchG, 100 Abs. 3 BetrVG) II. Beendigungsgründe bei Kündigungen betriebsbedingt verhaltensbedingt personenbedingt Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 72
11 III. Prüfungsschema Ordentliche Kündigung 1. Kündigungserklärung ( 623 BGB) 2. Wirksamkeitsfiktion a) Anwendbarkeit der 4 bis 7 KSchG gem. 13 Abs. 2 u. 3, 23 KSchG b) Rechtzeitige Klageerhebung ( 4 S. 1, 7 KSchG) 3. Allgemeine Nichtigkeitsgründe 4. Ausschluss der ordentlichen Kündigung a) kraft Gesetzes b) kraft Vertrages 5. Zustimmungs- und Anzeigebedürftigkeit ( 85 SGB IX, 17 KSchG) 6. Kündigungsfrist ( 622 BGB) 7. Kündigungsschutzgesetz a) Anwendbarkeit des KSchG ( 1 Abs. 1, 14, 23 KSchG) b) Soziale Rechtfertigung ( 1 KSchG) vgl. dazu sogleich unter IV. (1) bei personenbedingter Kündigung ( 1 Abs. 2 S. 1 KSchG) (2) bei verhaltensbedingter Kündigung ( 1 Abs. 2 S. 1 KSchG) (3) bei betriebsbedingter Kündigung ( 1 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 KSchG) 8. Beteiligung des Betriebsrates ( 102 BetrVG) Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 73
12 IV. Prüfungsschemata Soziale Rechtfertigung ( 1 KSchG) 1. Personenbedingte Kündigung ( 1 Abs. 2 S. 1 KSchG) 1. Personenbedingter Kündigungsgrund a) in der Person liegender, nicht steuerbarer Umstand b) Entgegenstehen einer Weiterbeschäftigung im Betrieb 2. Interessenabwägung (1) Negative Prognose für die Zukunft (2) Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (3) Verhältnismäßigkeit (v.a.: 1 Abs. 2 S. 3 KSchG: Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Umschulung/ Fortbildung/unter geänderten Arbeitsbedingungen?) Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 74
13 IV. Prüfungsschemata Soziale Rechtfertigung ( 1 KSchG) 2. Verhaltensbedingte Kündigung ( 1 Abs. 2 S. 1 KSchG) 1. Verhaltensbedingter Kündigungsgrund a) Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten durch steuerbares Verhalten oder Verdacht auf schwerwiegende Pflichtverletzung (Verdachtskündigung) b) Verhältnismäßigkeit (1) vorherige Abmahnung regelmäßig erforderlich im Vertrauensbereich, wenn zur Wiederherstellung des Vertrauens geeignet im Leistungsbereich, wenn geeignet, künftige Pflichtverstöße zu verhindern Ausnahme: Abmahnung entbehrlich bei schwerwiegendem Pflichtverstoß, dessen Hinnahme durch den AG eindeutig ausgeschlossen ist und wenn die Warnfunktion der Abmahnung nicht eingreift (AN wird sich auch in Zukunft trotz Abmahnung nicht vertragstreu verhalten) (2) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn (v.a.: 1 Abs. 2 S. 3 KSchG) 2. Interessenabwägung Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 75
14 IV. Prüfungsschemata Soziale Rechtfertigung ( 1 KSchG) 3. Betriebsbedingte Kündigung ( 1 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 KSchG) 1. Betriebsbedingter Kündigungsgrund a) Betriebliches Erfordernis (1) Außer- oder innerbetriebliche Umstände (als Auslöser) (2) Gestaltende unternehmerische Entscheidung (als Reaktion) (3) Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze b) Verhältnismäßigkeit (1) Kündigung = geeignetes Mittel zur Reaktion auf betriebliches Erfordernis (2) Kündigung = durch betriebliches Erfordernis bedingt (dauerhaftes Entfallen einer Beschäftigungsmöglichkeit) (3) Dringlichkeit der Kündigung (Unvermeidbarkeit/keine Alternativen) 2. Interessenabwägung 3. Sozialauswahl ( 1 Abs. 3 KSchG) Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 76
15 V. Prüfungsschema Außerordentliche Kündigung 1. Kündigungserklärung ( 623 BGB) 2. Klagefrist ( 13 Abs. 1 S. 2 KSchG ivm. 4 S. 1, 7 KSchG) 3. Allgemeine Nichtigkeitsgründe 4. Ausschluss der außerordentlichen Kündigung (z.b. 9 MuSchG, 18 BEEG) 5. Zustimmungsbedürftigkeit (z.b. 91 SGB IX, 15 KSchG ivm. 103 BetrVG) 6. Vorliegen eines wichtigen Grundes a) Wichtiger Grund ( 626 Abs. 1 BGB) b) Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist ( 626 Abs. 2 BGB) 7. Anhörung des Betriebsrates ( 102 BetrVG) 8. ggf. Umdeutung in eine ordentliche Kündigung bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ( 140 BGB) Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 77
16 zur Problematik siehe: Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 14. Auflage, S. 178 ff. Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht Band 1, 6. Auflage, S. 389 ff. ErfK/Müller-Glöge, 15. Auflage 2015, 109 GewO Rn. 1 ff. Preis, Arbeitsrecht, 4. Auflage, S. 717 ff. Wank, Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der betriebsbedingten Kündigung, RdA 2012, 139 Schrader, Abmahnung und Vertrauenskapital, NJW 2012, 342 Scholl, Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers aus Glaubens- und Gewissensgründen, BB 2012, Vorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 78
Teil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrPrüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG
Prüfungsschemata I. Prüfungsschema einer ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung - Form 623 BGB - Vollmacht - Bedingung - Zugang 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag,
MehrKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrSchaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE
Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.
MehrArbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von
JA- Referendarskript 9 Arbeitsrecht Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl Dozent
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2007/2008, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2006/2007, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis
ARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut Ernst Schwindl Rechtsanwalt, Dozent für Arbeitsrecht
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2012/2013, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2010/11, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrIndividualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz
Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrDie arbeitsrechtlichen Sanktionen
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrDie unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung
Schriften zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 5 Die unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung Bearbeitet von Enrico Meier 1. Auflage 2011. Buch. 145 S. Hardcover
MehrArbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und
MehrPD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006
Humboldt-Universität zu Berlin WiSe 2005/2006 PD Dr Eva Kocher 1 Rechtsquellen und Normenkollisionen im Arbeitsrecht 4 Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 5 Wirksamkeit und Inhaltskontrolle
MehrGrundbegriffe des Arbeitsrechts
Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. iur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 6., völlig neubearbeitete und erweiterte
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2018, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff lies:
MehrBerichte aus der Rechtswissenschaft. Cevat Gökhan Erbas
Berichte aus der Rechtswissenschaft Cevat Gökhan Erbas Die Entwicklung des türkischen Kündigungsschutzrechts bis zur Neufassung und Rechtsvergleich des neuen türkischen Kündigungsschutzrechts mit dem deutschen
MehrRechtliche Aspekte personenbedingter Kündigungen
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands Frühjahrsseminar 2013: Personalwesen Bayreuth, 16. April 2013 Ernst Burger Landesarbeitsgericht München Rechtliche Aspekte personenbedingter Kündigungen I.
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2016, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff lies:
MehrBeschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
MehrRund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte
Rund ums Arbeitsrecht Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Inhalte I. Begründung des Arbeitsverhältnisses II. Laufendes Arbeitsverhältnis
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2015, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff lies:
MehrBeachte: Verweisungsnorm 46 II ArbGG auf 495 ZPO und damit auf die allg. Normen für zivilrechtliche Streitigkeiten (immer zitieren!!!
Die Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit Beachte: Verweisungsnorm 46 II ArbGG auf 495 ZPO und damit auf die allg. Normen für zivilrechtliche Streitigkeiten (immer zitieren!!!) I. Eröffnung des Rechtswegs
MehrWilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wiener Arbeitsrechtsforum, 2. Symposium, 7. Juni 2016
Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Wiener Arbeitsrechtsforum, 2. Symposium, 7. Juni 2016 Bestandsschutznormen in Deutschland Bestandsschutz in Deutschland - Gliederung
MehrV. Kündigungsrecht II
V. Kündigungsrecht II 1. Betriebsbedingte Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG 4. Anhörung der Mitarbeitervertretung 5. Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung
MehrRechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
MehrDie Klage gegen eine ordentliche Kündigung: Kündigungsschutzklage
Die Klage gegen eine ordentliche Kündigung: Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten, 2 I Nr. 3 b) ArbGG Def.: Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2013, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff Def.:
MehrArbeitsrecht. Verlag C. H. Beck München Dr. Martin Maties. von. Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bochum. 2.
Arbeitsrecht von Dr. Martin Maties Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bochum 2. Auflage B Verlag C. H. Beck München 2010 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Literaturverzeichnis
MehrE. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64
Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis. 13 Abkürzungsverzeichnis. 15 1 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess. 19 A. Allgemeines. 19 B. Mandatsannahme. 21 C. Interessenkonflikt. 22 D. Sachverhaltserfassung.
MehrFrank Rahmstorf. Die Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses 1/1/1=
Frank Rahmstorf Die Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses 1/1/1= -I- 0L1EDERUNG A. Einführung 1 I. Begriffsbestimmung 1 II. Konstellationen; 1 Einteilung nach 1. der Person des Druckausübenden 2 2. dem
MehrDITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft
Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz 21.11.2015 Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
MehrWie bleibe ich Chef in meinem Haus?
Wie bleibe ich Chef in meinem Haus? Referent: Andreas Riedel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht de faria & partner mbb, Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden Fon: 0611 39 39 60, Fax:
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule 10., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Rechtsanwältin Laura Altmayer Individualarbeitsrecht I, SoSe 2012, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff
MehrGrundbegriffe des Arbeitsrechts
Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. jur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 8., verbesserte Auflage Verlag W.
MehrProf. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht, SoSe 2008,Seite 1 von 11 Rechtsanwältin Nina Litobarski
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht, SoSe 2008,Seite 1 von 11 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff
MehrMario Wertz (Autor) Die Verdachtskündigung unter Berücksichtigung des Vertrauenskapitals
Mario Wertz (Autor) Die Verdachtskündigung unter Berücksichtigung des Vertrauenskapitals https://cuvillier.de/de/shop/publications/7178 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,
MehrArbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren
Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsrechtliche Fragen der Adipositas bei Eingehung, Durchführung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und
MehrWasIhnen dieses Buchbietet 13. Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15
WasIhnen dieses Buchbietet 13 Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15 1 Betriebsbedingte Kündigungeinzelner Mitarbeiter 17 1.1 Beispiele für betriebsbedingte Kündigungsgründe 17 1.1.1 Auftragsrückgang/Umsatzrückgang
MehrVorwort. Literaturverzeichnis. A. Einfuhrung 1
Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Einfuhrung 1 I. Abgrenzung personen- und verhaltensbedingte Kündigung 2 1. Kündigung wegen alkohol- bzw. drogenbedingter Störung des Arbeitsverhältnisses
MehrFachtagung In den Räumen der Bucerius Law School
Fachtagung 14.02.2019 In den Räumen der Bucerius Law School Die Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Verletzung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Gesetzliche
Mehr2 Voraussetzungen HI660690
TK Lexikon Arbeitsrecht Außerordentliche Kündigung 2 Voraussetzungen HI660690 Nach 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund
MehrVorlesung Individualarbeitsrecht, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 32
C. Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers I. Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers 1. Allgemeines Rechtsgrundlage: 611 BGB ivm. dem Arbeitsvertrag Ergänzende Regelungen u.u. in anderen
MehrDer Einsatz von Arbeitnehmern in Matrixstrukturen multinationaler Konzerne
lan M. Maywald Der Einsatz von Arbeitnehmern in Matrixstrukturen multinationaler Konzerne Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis *-~".J' 15 Kapitel 1: Einleitung 17 A. Matrixstrukturen 18 I. Praxisbeispiel
MehrBeendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Befristung Aufhebungsvertrag Anfechtung Altersgrenze Die Kündigung Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der
MehrDr. Ulrich Boudon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ausbilder der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht
Dr. Ulrich Boudon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ausbilder der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht Veröffentlichungen in Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, Das Arbeitsrechtliche Mandat,
MehrArbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen.
Arbeitshilfen für Betriebsräte Weinbrenner Fischer Antworten für die Praxis Kündigung Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen Verlag Vahlen Einleitung Kündigung Einleitung Die Themen Kündigung und Kündigungsschutz
MehrTendenzen in der Kündigungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Ortstagung Hamm am 26.10.2016 Am 26.10.2016 begrüßte Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, im gut besuchten Foyer des Landesarbeitsgerichts den Referenten, Burghard Kreft, Vorsitzender
MehrArbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II
Liebe Leserin, lieber Leser, Arbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II Sie erinnern sich noch an unseren letzten Newsletter im Arbeitsrecht? Dort hatten wir
MehrAchSo! Arbeitsrecht. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Dr. Nadine Grau, Winfried Schwabe
AchSo! Arbeitsrecht Lernen mit Fällen Bearbeitet von Dr. Nadine Grau, Winfried Schwabe 5., überarbeitete Auflage 2013. Buch. 234 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 04952 9 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht >
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrKündigungsrecht. 2. Kündigungsberechtigung G ist als Geschäftsführer ( 35 GmbHG) der B-GmbH vertretungs- und kündigungsberechtigt.
Kündigungsrecht Teil 1 A hat 3 Möglichkeiten: 1. Die Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses akzeptieren und das Änderungsangebot annehmen; es gelten dann die neuen Bedingungen. 2. Das Änderungsangebot
MehrDie gewandelte Funktion der Abmahnung nach dem Emmely -Urteil des BAG: Vertrauen ohne Ende?,
Die gewandelte Funktion der Abmahnung nach dem Emmely -Urteil des BAG: Vertrauen ohne Ende?, Dr. Peter Bader 8. Tübinger Arbeitsrechtstag 22. März 2013 Die Abmahnung und die Kündigung im Überblick I Die
MehrTrennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Trennungsmanagement Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13.04.2016 Agenda Kurzüberblick Kündigung Kündigungsarten AG-Kündigung AN-Kündigung Probleme/Risiken/Möglichkeiten Formalien Mitteilung
MehrKündigungsrecht, Fall 3. Teil 1
A hat 3 Möglichkeiten: Kündigungsrecht, Fall 3 Teil 1 1. Die Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses akzeptieren und das Änderungsangebot annehmen, es gelten die neuen Bedingungen 2. Das Änderungsangebot
MehrEinleitung 11. Teil A: Grundsätze/Übersicht/Checklist 13. I. Begriff Abmahnung" 13. II. Übersicht/Checkliste 14. Teil B: Abmahnung in der Praxis 20
Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Teil A: Grundsätze/Übersicht/Checklist 13 I. Begriff Abmahnung" 13 II. Übersicht/Checkliste 14 Teil B: Abmahnung in der Praxis 20 I. Form und Inhalt der Abmahnung 20 1.
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrFALL 10. Gekündigt! Gliederung
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Prof. Dr. Holger Peres Examensrepetitorium Zivilrechtliche Nebengebiete (Lehrstuhl Prof. Dr. Breidenbach) Sommersemester 2015 FALL 10 Gekündigt! Gliederung
Mehr6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87
Abkürzungen..................... 11 1. Allgemeines................. 13 1.1 Begriff und Inhalt der Kündigung........ 14 1.1.1 Inhalt der Kündigung............. 14 1.1.2 Zeitliche Bestimmung der Kündigung.......
MehrInhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?
9 Abkürzungen... 19 Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 1. Anlässe... 21 2. Vorbeugender Schutz?... 21 2.1 Unterschiedliche Möglichkeiten... 21 2.2 Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter...
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 5. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 5. Mai 2006 2 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen
MehrBDCO-Frühjahrstagung 2014
BDCO-Frühjahrstagung 2014 Compliance und Beschäftigtendatenschutz 01. April 2014 Fragen der Teilnehmer Welche Fragen haben Sie im Zusammenhang mit Datenschutz? Welche Erwartungen haben Sie an dieses Seminar?
MehrDie betriebsbedingte Anderangskündigung
Wilfried Berkowsky Die betriebsbedingte Anderangskündigung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 1: Einleitung - Problemstellung 15 2: Begriff und
MehrSachbereich: Grundlagen
Sachbereich: Grundlagen die relevanten Rechtsnormen für personalrechtliche Entscheidungen nennen und bei konkreten Rechtsfragen die anwendbaren Normen zuordnen Quellenlehre Gesetze, Tarifverträge, etc.
MehrDie Mögliclikeilen der Weiterbeschäftigung gemäß 1 Absatz 2, Sätze 2 und 3 KSchG als Alternativen zur Beendigungskündigung
Die Mögliclikeilen der Weiterbeschäftigung gemäß 1 Absatz 2, Sätze 2 und 3 KSchG als Alternativen zur Beendigungskündigung Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit
Dr. iur. Alexander Eufinger, Dieter Sauerwein Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit ein Handbuch für die Praxis Impressum ISBN: 978-3-945251-82-9 1. Auflage, 2016 Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Allgemeines arbeitsrechtliches Schriftum. 1. Einleitung
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Allgemeines arbeitsrechtliches Schriftum XV XXIII 1. Einleitung I. Begriff des Arbeitsrechts 1 II. Aufteilung des Arbeitsrechts 2 III. Geschichtliche Entwicklung
MehrCheckliste: Besonderer Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglieder
Checkliste: Besonderer Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglieder Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt Mitglieder des Betriebsrats Mitglieder der JAV ( 60 ff Mitglieder der Bordvertretung ( 115 Mitglieder
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Krankheit in der Arbeitswelt 1 1.1 Fehlzeitentwicklung 1 1.2 Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Beamtenrecht 2 1.3 Verpflichtungen des
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 A. Der Gegenstand der Untersuchung 21 B. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kündigungsschutzes 22 C. Das Ziel der Untersuchung 24 D. Der methodische
Mehr1. Bedingter oder unbedingter Ausspruch der Kündigung 8. VI. Folgen der Zweigliedrigkeit der Änderungskündigung für den Prüfungsmaßstab 17
VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 I. Problemstellung, 1 II. Gang der Untersuchung 5 B. Die Struktur der Änderungskündigung 7 I. Das Kündigungselement 8 1. Bedingter oder unbedingter Ausspruch der
MehrMit langzeiterkrankten Tarifbeschäftigten richtig umgehen. Seminar Landkreis Cloppenburg 7. Juni 2018
Mit langzeiterkrankten Tarifbeschäftigten richtig umgehen Seminar Landkreis Cloppenburg 7. Juni 2018 Semiarablauf Arbeitsrechtliche Weisheiten Arbeitsrechtliche Grundlagen Kündigung (personenbedingt) Prävention
MehrDie Angabe des Kündigungsgrundes im arbeitsrechtlichen Kündigungsverfahren
Susann Heßler Die Angabe des Kündigungsgrundes im arbeitsrechtlichen Kündigungsverfahren im Verhältnis von Kündigungsberechtigtem und Kündigungsempfänger Verlag Dr. Kova Hamburg 2008 Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 1 1. KAPITEL: RECHTUCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNETNUTZUNG AM ARBEITSPLATZ 7 A. Datenschutzrecht 7 I. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 7 II. Das Telekommunikationsgesetz
MehrVorläufiger Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung nach 102 Abs. 5 BetrVG
Alexander Wolff Vorläufiger Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung nach 102 Abs. 5 BetrVG.4. BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Erstes Kapitel Einführung
MehrDer Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung
Jura Siegfried Schwab Der Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung Wissenschaftlicher Aufsatz Der Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung Prof. Dr. Dr.
MehrKündigungsschutz auch für
Kündigungsschutz auch für den GmbH-Geschäftsführer? am 29.09.2016 von Rechtsanwalt Klaus Herrmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Begriff des Geschäftsführers ist mehrdeutig und wird in verschiedenem Sinn
MehrJura Online - Fall: Die Tücke der Technik - Lösung
Jura Online - Fall: Die Tücke der Technik - Lösung Die Klage der L hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit der Klage Zunächst müsste die Klage der L zulässig sein. Die Zulässigkeit
MehrA Fragerecht des Arbeitgebers Recht zur Lüge?
A Fragerecht des Arbeitgebers Recht zur Lüge? Einleitung Umfang und Grenzen des Fragerechts Zulässigkeit einzelner Fragen 1. beruflicher Werdegang 2. frühere Gehälter 3. Vermögensverhältnisse 4. Wettbewerbsverbote
MehrDer Kündigungsschutzprozess
AnwaltsPraxis Der Kündigungsschutzprozess Strategie und Taktik Bearbeitet von Christof Kleinmann, Katharina Meyer-Renkes, Caroline Fündling 1. Auflage 2017. Buch. 292 S. Hardcover ISBN 978 3 8240 1436
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung,
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 29.04.2010 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen
MehrDr. Stefan Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig. Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis
NomosPraxis Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis Rechtshandbuch für die Arbeit 4.0 Nomos Vorwort... 5 1 Allgemeines... 13
MehrBasis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Basis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen 1 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Gliederung Befristungsablauf Auflösende Bedingung Rente, Erwerbsminderung Altersteilzeit Jahressonderzahlung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Allgemeines arbeitsrechtliches Schrifttum, XXV. 1. Einleitung. I. Begriff des Arbeitsrechts 1
Abkürzungsverzeichnis XVII Allgemeines arbeitsrechtliches Schrifttum, XXV 1. Einleitung I. Begriff des Arbeitsrechts 1 II. Aufteilung des Arbeitsrechts,., 2 III. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitsrechts
MehrAllgemeiner Kündigungsschutz (durch das KSchG)
Allgemeiner Kündigungsschutz (durch das KSchG) - Schränkt die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ein - Verleiht dem Arbeitsverhältnis Bestandsschutz und schützt den AN daher vor dem Entzug seiner Existenzgrundlage
MehrInhaltsverzeichnis. 2 Begründung des Arbeitsverhältnisses Rechtsanspruch auf Arbeitsplatz? Stellenausschreibung...
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung....................................................... 1 1.1 Schutzbereich................................................ 1 1.2 Geschichtlicher Überblick......................................
Mehr