Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung,
|
|
- Elly Bruhn
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung,
2 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung Betriebsverfassungsrecht: betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen der Restrukturierung Tarifvertragsrecht Betriebsübergang und Umwandlung Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen Besonderheiten der Insolvenz 2
3 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (1) Anwendbarkeit des KSchG Arbeitsverhältnis hat länger als 6 Monate bestanden ( 1 I KSchG). Im Betrieb sind regelmäßig mehr als 10 AN beschäftigt ( 23 I 2 KSchG). Übergangsregelung für bis einschließlich begonnene Arbeitsverhältnisse beachten ( 23 I 3 KSchG)! Verfassungskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs in 23 KSchG (BVerfG BvL 15/87). Anwendbarkeit auf Organe und leitende Angestellte (vgl. 14 KSchG). 3
4 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (2) Systematik des KSchG Erster Abschnitt ( 1 14): Allgemeiner Kündigungsschutz. Zweiter Abschnitt ( 15, 16): Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung. Dritter Abschnitt ( 17 22): Anzeigepflichtige Entlassungen. Vierter Abschnitt ( 23 25): Schlussbestimmungen. Die betriebsbedingte Kündigung Beendigungskündigung/Änderungskündigung Prüfungsaufbau Beendigungskündigung: dringendes betriebliches Erfordernis/fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit/ Sozialauswahl 4
5 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (3) Das dringende betriebliche Erfordernis Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt - Außerbetriebliche Gründe - Innerbetriebliche Gründe (Die Kündigung als solche ist keine Unternehmerentscheidung in diesem Sinne) - Beachte: Unterscheidung des BAG zwischen inner- und außerbetrieblichen Gründen ist dogmatisch ohne Wert Wegfall des Arbeitsplatzes (vgl. dazu BAG AZR 66/04). Dringlichkeit: Nach BAG und hm wird nicht danach gefragt, ob die unternehmerische Entscheidung dringlich ist; insoweit finde nur eine Willkürkontrolle statt. Dabei sei nur eine beschränkte Verhältnismäßigkeitsprüfung (ohne Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) vorzunehmen. 5
6 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (4) Die Dringlichkeit im Einzelnen - Erforderlich ist, dass den unternehmerischen Vorgaben auf Betriebsebene nicht anders als durch Kündigung entsprochen werden kann (v. Hoyningen-Huene/Linck: Zu prüfen ist, ob nur der Entschluss zur Kündigung in den Rahmen der umgestalteten Betriebsorganisation passt oder ob dieser auch ohne Kündigung verwirklicht werden kann ). - Weil Dringlichkeit nach hm die Unternehmerentscheidung als Datum hinnimmt, Kündigung auch zur Gewinnsteigerung. - Abbau von Leiharbeit vorrangig? - Überstundenabbau vorrangig? - Kurzarbeit als milderes Mittel? 6
7 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (5) Unternehmensebene Betriebsebene Unternehmerische Überlegungen geben Anlass für betriebsbezogene Entscheidung Unternehmerentscheidung: Die Betriebsorganisation muss mit einem bestimmten Ziel geändert werden. Dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung liegt vor, wenn der Entscheidung über die Betriebsorganisation nur durch eine Kündigung Rechnung getragen werden kann. 7
8 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (6) Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Einzelnen: Nur freie Arbeitsplätze werden berücksichtigt. Dabei ist richtiger Weise auf das Freisein im Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist abzustellen (Was passiert, wenn Arbeitsplatz erst gewisse Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei wird?). Weiterbeschäftigungspflicht ist nach hm stets unternehmens-bezogen (auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG). Weiterbeschäftigungspflicht ist nicht konzernbezogen! Weiterbeschäftigungspflicht nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen bzw. zu geänderten Arbeitsbedingungen. 8
9 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (7) 100 % M-GmbH 100 % T1-GmbH T2-GmbH 9
10 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (8) Das Sozialauswahlerfordernis im Einzelnen (Prüfungsschema) Betriebsbezogenheit (also anders als nach hm bei Weiterbeschäftigungspflicht keine Unternehmensbezogenheit). Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer. - Einzubeziehen sind grds. nur AN, die austauschbar sind; also nur horizontaler, kein vertikaler Vergleich ( kein Verdrängungswettbewerb nach unten ); die AN müssen somit grds. derselben Hierarchieebene angehören (vgl. jüngst etwa BAG AZR 244/03). - Einarbeitungszeiten von mehr als 3 Monaten stehen Vergleichbarkeit regelmäßig entgegen. - Teilzeitarbeitnehmer/Vollzeitarbeitnehmer Herausnahme einzelner Arbeitnehmer bei berechtigtem betrieblichem Interesse. Gewichtung der 4 Sozialkriterien (besonders probl.: Alter) 10
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 5. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 5. Mai 2006 2 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 23.04.2008
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 23.04.2008 2 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz 1. Skript: Kündigungsrechtliche Grundlagen Prof. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg Sommersemester 2011 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 27.05.2010
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 27.05.2010 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (7) 100 % M-GmbH 100 % T1-GmbH T2-GmbH 2 Grundlagen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 2 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (8) Das Sozialauswahlerfordernis im Einzelnen
MehrDr. Ulrich Boudon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ausbilder der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht
Dr. Ulrich Boudon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ausbilder der Fachanwaltslehrgänge für Arbeitsrecht Veröffentlichungen in Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, Das Arbeitsrechtliche Mandat,
MehrPersonal und Arbeitsrecht. Landesakademie Esslingen Martin Röll, IG Metall Stuttgart
Personal und Arbeitsrecht Landesakademie Esslingen 06.12.2018 Martin Röll, IG Metall Stuttgart 1 Programm o Arbeitsrecht individuell und Kollektiv im Überblick: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat
MehrArbeitshilfen für Betriebsräte. Weinbrenner Fischer. Antworten für die Praxis. Kündigung. Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen.
Arbeitshilfen für Betriebsräte Weinbrenner Fischer Antworten für die Praxis Kündigung Kündigungsschutz Kündigungsgründe Fristen Verlag Vahlen Einleitung Kündigung Einleitung Die Themen Kündigung und Kündigungsschutz
MehrBetriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung 1. Abgrenzung zur personen- und verhaltensbedingten Kündigung 2. Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung 3. (Vorliegen der zur unternehmerischen Entscheidung führenden
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 6. Vorlesung,
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 6. Vorlesung, 14.07.2006 2 Die Grundstrukturen des gemeinsamen Betriebs (1) A-GmbH B-GmbH 15 AN Einheitliche Leitung
MehrIndividualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz
Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der
MehrAbkürzungsverzeichnis 17
Abkürzungsverzeichnis 17 Erstes Kapitel: Einfuhrung und Grundlagen 21 A. Einführung in den Problemstand 21 B. Ziel der Untersuchung 31 C. Gang der Arbeit 32 Zweites Kapitel: Die Veräußererkündigung auf
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Einleitung 1. Kapitell. Grundlagen 3
Vorwort I III Einleitung 1 Kapitell. Grundlagen 3 1. Öffentlicher Dienst 3 2. Gesetzliche Grundlagen 5 3. Tarifliche Grundlagen 6 A. Normative Wirkung des TVöD 6 B. Vertragliche Bezugnahme 7 Kapitel 2.
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrÜberblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung. Dr. Marion Bernhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht
Überblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung Fachanwältin für Arbeitsrecht Prüfungsstufen der betriebsbedingten Kündigung bei Betriebsstilllegung 1. Unternehmerische Entscheidung über die Stilllegung
MehrDie gerichtsfeste betriebsbedingte Kündigung
Die gerichtsfeste betriebsbedingte Kündigung Eine Darstellung anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Übersicht Der Kündigungsgrund Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung Überlegungen zur Sozialauswahl
MehrKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 I. Einleitung... 15 A. Problemstellung und Gang der Untersuchung... 16 B. Abgrenzung der Kündigung auf Grundlage eines Erwerberkonzeptes von anderen Personalentscheidungen
MehrTeil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrArbeitshilfen für die Praxis
Arbeitshilfen für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee 83 10439 Berlin 030/44674467 www.jurati.de Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 1 Kündigungsschutz
MehrAllgemeiner Kündigungsschutz (durch das KSchG)
Allgemeiner Kündigungsschutz (durch das KSchG) - Schränkt die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ein - Verleiht dem Arbeitsverhältnis Bestandsschutz und schützt den AN daher vor dem Entzug seiner Existenzgrundlage
MehrDie unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung
Schriften zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 5 Die unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung Bearbeitet von Enrico Meier 1. Auflage 2011. Buch. 145 S. Hardcover
MehrPrüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG
Prüfungsschemata I. Prüfungsschema einer ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung - Form 623 BGB - Vollmacht - Bedingung - Zugang 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag,
MehrKurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kundigung
Gabriele Barnhofer Kurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kundigung PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS: 1. KAPITEL: EINLEITUNG UND GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG 1 1
MehrV. Kündigungsrecht II
V. Kündigungsrecht II 1. Betriebsbedingte Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG 4. Anhörung der Mitarbeitervertretung 5. Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 A. Der Gegenstand der Untersuchung 21 B. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kündigungsschutzes 22 C. Das Ziel der Untersuchung 24 D. Der methodische
MehrDie arbeitsrechtlichen Sanktionen
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2006/2007, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrBürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen
Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe
MehrE. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64
Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis. 13 Abkürzungsverzeichnis. 15 1 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess. 19 A. Allgemeines. 19 B. Mandatsannahme. 21 C. Interessenkonflikt. 22 D. Sachverhaltserfassung.
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2007/2008, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrDie Klage gegen eine ordentliche Kündigung: Kündigungsschutzklage
Die Klage gegen eine ordentliche Kündigung: Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten, 2 I Nr. 3 b) ArbGG Def.: Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2012/2013, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrErzwungene Selbständigkeit von Arbeitnehmern - Outsourcing
Bernd Hesse Erzwungene Selbständigkeit von Arbeitnehmern - Outsourcing PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 21 A. Einleitung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2010/11, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrArbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II
Liebe Leserin, lieber Leser, Arbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II Sie erinnern sich noch an unseren letzten Newsletter im Arbeitsrecht? Dort hatten wir
MehrDie betriebsbedingte Änderungskündigung
Die betriebsbedingte Änderungskündigung Die betriebsbedingte Änderungskündigung Mittel oder Hindernis bei der Umsetzung freier unternehmerischer Entscheidungen? Christoph Betz ISBN 978-3-86653-065-2 Die
MehrBerichte aus der Rechtswissenschaft. Cevat Gökhan Erbas
Berichte aus der Rechtswissenschaft Cevat Gökhan Erbas Die Entwicklung des türkischen Kündigungsschutzrechts bis zur Neufassung und Rechtsvergleich des neuen türkischen Kündigungsschutzrechts mit dem deutschen
MehrDie betriebsbedingte Anderangskündigung
Wilfried Berkowsky Die betriebsbedingte Anderangskündigung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 1: Einleitung - Problemstellung 15 2: Begriff und
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006 2 Grundlagen der Änderungskündigung - 2 KSchG (1) Grundstruktur: AG kündigt das Arbeitsverhältnis
MehrAktuelle Probleme der betriebsbedingten Kündigung
VORTRAGSREIHE Donnerstag, 7. Juli 2011 18.30 Uhr Professor Dr. Friedhelm Rost Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.d. Aktuelle Probleme der betriebsbedingten Kündigung ZAAR Destouchesstraße 68
Mehr6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern. 6.4 Kündigungsschutz von Initiatoren einer Betriebsratswahl, Wahlvorstand und Wahlbewerbern
6.3 Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben als solche keinen erhöhten Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG und 103 Abs.
MehrDr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München. Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht
Dr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht Literaturverzeichnis 11 1 Einleitung 13 2 Vorbemerkungen zur Sozialauswahl 15 I.
MehrLösung Fall 1: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Das KSchG muss in betrieblicher und persönlicher Hinsicht anwendbar sein.
(Bitte stets die Fallfragen beachten) Lösung Fall 1: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes Das KSchG muss in betrieblicher und persönlicher Hinsicht anwendbar sein. I. Betrieblich: 23 I KSchG hier
MehrÄnderungen Arbeitsrecht 2004
Änderungen Arbeitsrecht 2004 Anhebung Schwellenwert Kleinbetrieb Kriterien für Sozialauswahl neue Abfindungsregeln einheitliche Frist für Klagen gegen Kündigung Befristungsmöglichkeit für Existenzgründer
MehrInhaltsübersicht. Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch
Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Grundlage 3. Anwendung des 102 Abs. 3 BetrVG auf Änderungskündigungen 3.1 1. Fall: Annahme des Änderungsangebots
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung
Rz. Seite Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Das Recht des Betriebs(teil)übergangs in der Insolvenz... 8... 3 I. Anwendbarkeit des 613a BGB in der Insolvenz und europäisches Recht...
Mehrder Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche 41 Absatz 2 42 Buchstabe b KSchG: 1 Absatz 2 Satz 1 Leitsatz:
Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten 1 KG 52/2004 Kirchengericht: Entscheidungsform: Datum: 27.01.2005 Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der
MehrBetriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung
Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung SUB Hamburg A2009/3157 Betrieb - Unternehmen - Konzern 1 Was
MehrMein Recht bei Kündigung
Beck-Rechtsberater im dtv 50668 Mein Recht bei Kündigung Wie Arbeitnehmer richtig reagieren und eigene Interessen schützen von Dr. Margit Böhme 1. Auflage Mein Recht bei Kündigung Böhme schnell und portofrei
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2005 Lösungsvorschlag für die 1. Klausur A. Zulässigkeit 1.
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In Sachen. - Kläger und Berufungsbeklagter - i./e.-rechtsschutz GmbH, G.-Str , E.
6 (8) Sa 1723/03 6 Ca 5803/03 Arbeitsgericht Düsseldorf Verkündet am 10. Februar 2004 gez.: Brühl Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In Sachen
MehrVorlesung Arbeitsrecht
Prof. Dr. R. Singer Wintersemester 2009/10 (3.11.2009, 2, T2) Vorlesung Arbeitsrecht 3. Zentrale Begriffe des Arbeitsverhältnisses: Unselbständigkeit bzw. persönliche Abhängigkeit Typus-Begriff Elemente:
MehrBeachte: Verweisungsnorm 46 II ArbGG auf 495 ZPO und damit auf die allg. Normen für zivilrechtliche Streitigkeiten (immer zitieren!!!
Die Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit Beachte: Verweisungsnorm 46 II ArbGG auf 495 ZPO und damit auf die allg. Normen für zivilrechtliche Streitigkeiten (immer zitieren!!!) I. Eröffnung des Rechtswegs
MehrArbeitsrechtliche Besonderheiten in Unternehmen mit Matrixstruktur
Prof. Dr. Claudia Schubert Arbeitsrechtliche Besonderheiten in Unternehmen mit Matrixstruktur Rheinische Tage des Arbeitsrechts 1.7.2016 Gliederung I. Einleitung II. Auswirkungen der Matrixstruktur auf
MehrDer Kündigungsschutzprozess
AnwaltsPraxis Der Kündigungsschutzprozess Strategie und Taktik Bearbeitet von Christof Kleinmann, Katharina Meyer-Renkes, Caroline Fündling 1. Auflage 2017. Buch. 292 S. Hardcover ISBN 978 3 8240 1436
MehrTendenzen in der Kündigungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Ortstagung Hamm am 26.10.2016 Am 26.10.2016 begrüßte Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, im gut besuchten Foyer des Landesarbeitsgerichts den Referenten, Burghard Kreft, Vorsitzender
MehrInhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?
9 Abkürzungen... 19 Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 1. Anlässe... 21 2. Vorbeugender Schutz?... 21 2.1 Unterschiedliche Möglichkeiten... 21 2.2 Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter...
MehrBetriebsbedingte Kündigung. 1. dringende betriebliche Erfordernisse. = Umsatzrückgang, Unrenta- = Rationalisierung, Unternehmerentscheidung
Prf. Dr. R. Singer Wintersemester 2009/10 (9.2.2010, 11/T2) Vrlesung Arbeitsrecht 11 Betriebsbedingte Kündigung 1. dringende betriebliche Erfrdernisse außerbetriebliche Gründe innerbetriebliche Gründe
MehrMein Recht bei Kündigung
Beck-Rechtsberater Mein Recht bei Kündigung Wie Arbeitnehmer richtig reagieren und eigene Interessen schützen Von Dr. Margit Böhme, Rechtsanwältin in Esslingen, Fachanwältin für Arbeitsrecht 1. Auflage
MehrDie Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab dem und der neue 34 Abs. 2 a TV-EKBO
Die Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab dem 1.01.2004 und der neue 34 Abs. 2 a TV-EKBO Jürgen Jendral (HMAV) Seit dem 1. Januar 2004 gilt das Kündigungsschutzgesetz mit zwei Anwendungsschwellen.
MehrInterne Beschäftigungsgesellschaften"
Iris Duchetsmann Interne Beschäftigungsgesellschaften" Die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit des Arbeitgebers in arbeitsrechtlicher Betrachtung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrDie Mögliclikeilen der Weiterbeschäftigung gemäß 1 Absatz 2, Sätze 2 und 3 KSchG als Alternativen zur Beendigungskündigung
Die Mögliclikeilen der Weiterbeschäftigung gemäß 1 Absatz 2, Sätze 2 und 3 KSchG als Alternativen zur Beendigungskündigung Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene (Diplom) SS 2005 Lösung der 4. Klausur im Arbeitsrecht Teil 1:
MehrARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES INSOLVENZVERFAHRENS
2. Französisch-Deutscher Sanierungsgipfel 04.09.2015 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES INSOLVENZVERFAHRENS V E RGLEICH F R A N K R E I C H U N D
MehrDas Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als
MehrDie betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern
Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 21 Die betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern Bearbeitet von Anne Praß 1. Auflage 2016. Taschenbuch. XVI, 207 S. Paperback ISBN 978 3 631 66976
MehrZur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di
Unterrichtungspflicht & Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.04.2002 unter anderem auch
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
MehrVIII./IX. Betriebsbedingte Kündigung. VIII. u. IX. Betriebsbedingte Kündigung
VIII. u. IX. Betriebsbedingte Kündigung 0 Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen Nach 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche
MehrArbeitsrecht Kündigungsschutz
Arbeitsrecht Kündigungsschutz Allgemeines Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren kann und ob eine Kündigung zulässig ist.
MehrInhaltsübersicht. 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen
Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XLI Literaturverzeichnis...XLIX 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen A. Motive
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit. - Klägerin - X. str. 18, O.,
6 Ta 167/08 5 Ca 2580/07 Arbeitsgericht Duisburg LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit der Frau T. F., L. weg 27, F., - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt X.-S. T.,
MehrKündigungsrecht. Aktuelle Tendenzen im Recht der betriebsbedingten Kündigung
Kündigungsrecht Aktuelle Tendenzen im Recht der betriebsbedingten Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Überblick Dringende betriebliche Erfordernisse - 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
MehrArbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren
Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsrechtliche Fragen der Adipositas bei Eingehung, Durchführung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und
MehrBetriebsübergang/ Betriebsbedingte Kündigung KSchG 1 Abs. 2 und 3; BGB 613 a
Betriebsübergang/ Betriebsbedingte Kündigung KSchG 1 Abs. 2 und 3; BGB 613 a Bei beabsichtigter Teilstilllegung und Teilbetriebsübergang ist eine auf den gesamten Betrieb, einschließlich des später übergehenden
Mehr1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
Wiss. Mit. Oliver Aldea 1 Betriebsübergang, 613a BGB I. Regelungszwecke - Sicherung von Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses! Der Bestand des AV soll von der Person des Arbeitgebers unabhängig sein,
MehrFall 6: Feindliche Übernahme
Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Sommersemester 2019 Fall 6: Feindliche Übernahme Tobias Grzeski www.examinatorium-zivilrecht.de Übersicht: Betriebsbedingte Kündigung Tobias Grzeski # 2 Übersicht:
MehrKündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung?
Nelly Barbara Gerig Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Abgrenzungskriterien im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht vorgelegt zur Erlangung der Doktorwürde am Fachbereich
Mehr1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen KSchG
schaften des çffentlichen Rechts die arbeitsgerichtliche Prüfung bei gesetzlichen Regelungen, die unmittelbar den Wegfall bestimmter Arbeitsstellen zur Folge haben, hinsichtlich dieser Organisationsentscheidungen
MehrFachtagung In den Räumen der Bucerius Law School
Fachtagung 14.02.2019 In den Räumen der Bucerius Law School Die Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Verletzung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Gesetzliche
MehrArbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von
JA- Referendarskript 9 Arbeitsrecht Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl Dozent
MehrKündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1
Kündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1 Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stillegung des gesamten Betriebes
MehrFall 10. Gegen diese Kündigung legt Frau Busch am Klage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht ein.
Arbeitsgemeinschaft im Arbeitsrecht WS 2008/2009 Fall 10 Die 54-jährige Sekretärin und Mutter von drei Kindern Frau Busch (B) lernt auf dem 4. Kölner Sozialrechtstag Herrn Waldmann (W), den Eigentümer
Mehrder Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche 41 Abs lit. b KAT-NEK: 53 Abs. 2 KSchG: 1 Abs. 2 Satz 1 Leitsatz:
Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten 2 KG 8/2005 Kirchengericht: Entscheidungsform: Datum: 27.06.2005 Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der
MehrDie IHK informiert: Merkblatt. Kündigungsgründe und Kündigungsschutz
Die IHK informiert: Merkblatt Kündigungsgründe und Kündigungsschutz Allgemeines Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren kann.
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrKündigungsschutzgesetz: KSchG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 2 Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Gerrick Freiherr von Hoyningen-Huene, Prof. Dr. Rüdiger Krause, Dr. Rüdiger Linck, Dr. Dr. h.c. Alfred Hueck,
MehrBetriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl KSchG 1, 15
Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl KSchG 1, 15 Der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung zu bilden. Arbeitnehmer,
MehrFragen - Thesen - Provokationen
- Partnerschaftsgesellschaft - Abendsymposion : Hindert Arbeitnehmerschutz die Sanierung? Kommentar aus der Insolvenzpraxis Dr. Göran Berger Universität Mannheim, 23. Februar 2010 Fragen - Thesen - Provokationen
MehrDer Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz
Der Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz Ein Praxisratgeber von Rainer Seidel Landesverwaltungsdirektor Hauptfürsorgestelle, Landschaftsverband Westfalen-Lippe RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART
MehrVorlesung Vertiefung Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis, Prof. Dr. Jochen Mohr Folie Nr. 63
H. Selbststudium(!): Direktionsrecht des Arbeitgebers I. zur Vertiefung: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Auflage 2014, 106 GewO (beck-online) Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 15. Auflage 2013,
MehrPD Dr. Eva Kocher WiSe 2005/2006
Humboldt-Universität zu Berlin WiSe 2005/2006 PD Dr Eva Kocher 1 Rechtsquellen und Normenkollisionen im Arbeitsrecht 4 Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 5 Wirksamkeit und Inhaltskontrolle
MehrARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis
ARBEITSRECHT! Eine Anleitung für Klausur und Praxis Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut Ernst Schwindl Rechtsanwalt, Dozent für Arbeitsrecht
Mehr