Fall 6: Feindliche Übernahme

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1 Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Sommersemester 2019 Fall 6: Feindliche Übernahme Tobias Grzeski

2 Übersicht: Betriebsbedingte Kündigung Tobias Grzeski # 2

3 Übersicht: Betriebsbedingte Kündigung 1. Kündigungsgrund dringende betriebliche Gründe = Weiterbeschäftigungshindernis Regelmäßig: Wegfall des Arbeitsplatzes = Unternehmerische Entscheidung nur Willkürkontrolle Prognoseentscheidung: objektive Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Tobias Grzeski # 3

4 Übersicht: Betriebsbedingte Kündigung 2. Negative Prognose 3. Ultima-ratio-Prinzip dringend Kündigung muss aufgrund der unternehmerischen Entscheidung unvermeidbar sein; die Entscheidung darf nicht anders verwirklicht werden können 4. Sozialauswahl, 1 III KSchG Prüfung der Auswahlentscheidung Horizontale Vergleichbarkeit Betriebsbezogen Nicht unternehmensbezogen! Leistungsträgerklausel, 1 III 2 KSchG Tobias Grzeski # 4

5 Übersicht: Betriebsübergang, 613a BGB Tobias Grzeski # 5

6 Übersicht: Betriebsübergang, 613a BGB 1. Sinn und Zweck 613a BGB Ursprünglich: Kontinuität des Betriebsrates Heute primär: Sicherung bestehender Arbeitsplätze Regelungstechnik: Übergang kraft Gesetzes und Kündigungsverbot Zwingendes Recht (Zweck; 613a IV) 2. Europarechtl. Hintergrund 613a BGB wird durch RL 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen geprägt Bei Auslegungsfragen Berücksichtigung der RL! Tobias Grzeski # 6

7 Übersicht: Prüfung Betriebsübergang, 613a BGB 1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils a. Betrieb oder Betriebsteil wirtschaftliche Einheit = jede auf Dauer angelegte organisatorische Gesamtheit von Personen und/oder materiellen bzw. immateriellen Betriebsmitteln zur fortgesetzten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung b. Übergang 7-Punkte-Test Tobias Grzeski # 7

8 Übersicht: Betriebsübergang, 613a BGB 7-Punkte-Test Art des (Unternehmens oder) Betriebs Übergang materieller Betriebsmittel Wert immaterieller Aktiva Dauer der Unterbrechung der Tätigkeit 7-Punkte-Test Übernahme Hauptbelegschaft Ähnlichkeit der Tätigkeit vorher und nachher Übergang Kundschaft Tobias Grzeski # 8

9 Übersicht: Prüfung Betriebsübergang, 613a BGB 1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils a. Betrieb oder Betriebsteil wirtschaftliche Einheit b. Übergang 7-Punkte-Test 2. Auf anderen Inhaber Wechsel in Rechtspersönlichkeit 3. Durch Rechtsgeschäft Kein Übergang durch Gesetz oder Hoheitsakt Auch Verpachtung, 581 BGB (Veräußerung nicht nötig) Auf Wirksamkeit des RG kommt es nicht an Mehrheit von RG möglich unmittelbarer rechtsgeschäftlicher Kontakt zw. bisherigem und neuem Betriebsinhaber nicht nötig 4. Kein Widerspruch des AN, 613a V, VI BGB Tobias Grzeski # 9

10 Fall 6 Teil I Wirksamkeit der Kündigung des A? Tobias Grzeski # 10

11 Sachverhalt Anfang 2017: Outsourcing geplant Übernahmegespräche scheitern zunächst Juni 2017: Beschluss Softwareabteilung aufzulösen Kündigungserklärungen zum A Juni: Verkauf von Softwarerechten B-KG Nov, Dez: Verkauf Computeranlage Inf. F + P Inf Inf Ab : Übernahme Kundenstamm Arbeitsvertrag ab Arbeitsvertrag ab Arbeitsvertrag ab S- Tobias Grzeski # 11

12 Teil 1: Wirksamkeit der Kündigung A. Wirksamkeit der Kündigung des A I. Zugang und Schriftform Zugang ( 130 I BGB) Schriftformerfordernis ( 623 BGB) Wiederholung: Mängel könnten auch außerhalb der Präklusionsfrist geltend gemacht werden II. Materielle Präklusion Drei-Wochen-Frist 4 S. 1, 7 KSchG Zugang im Juni Gespräche mit Anwalt im Dezember Materielle Präklusion eingetreten Tobias Grzeski # 12

13 A. Wirksamkeit der Kündigung des A I. Zugang und Schriftform II. Materielle Präklusion Teil 1: Wirksamkeit der Kündigung III. Nachträgliche Zulassung der Klage, 5 I 1 KSchG 1. Zulässigkeit des Antrags Zuständiges Gericht Verbindung mit Klageerhebung, 5 II KSchG Fristen 5 III KSchG 2 Wo nach Behebung des Hindernisses (S. 1); subj. Maßstab = Kenntnis bzw. Kennenmüssen des AN Kein Kennenmüssen des Betriebsübergangs vor (Übergang Anlage und letzte Informatiker) Höchstfrist (S. 2) 2. Begründetheit des Antrags Verhinderung trotz Anwendung aller nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt Hier keine Kenntnis von mögl. Betriebsübergang 3. Folge der nachträglichen Zulassung Umfassende Prüfung (Rechtssicherheit nur bzgl. Bestand der Kündigung, nicht bzgl. bestimmter Gründe; a.a. vertretbar) Tobias Grzeski # 13

14 A. Wirksamkeit der Kündigung des A I. Zugang und Schriftform II. III. Materielle Präklusion Nachträgliche Zulassung der Klage 1. Zulässigkeit des Antrags 2. Begründetheit des Antrags 3. Folge der nachträglichen Zulassung Teil 1: Wirksamkeit der Kündigung IV. Anhörung des Betriebsrats, 102 I BetrVG V. Verstoß gegen 613a IV BGB Nur, wenn Kündigung wegen Betriebsübergang 1. Betriebsübergang oder Betriebsstillegung Betriebsübergang wirtschaftliche Einheit geht dergestalt auf den Erwerber über, dass dieser den Betrieb oder den Betriebsteil im Wesentlichen unverändert fortführen kann (die ursprüngliche Einheit besteht beim Betriebserwerber fort) Betriebsstilllegung Unternehmer stellt die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht ein, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen Tobias Grzeski # 14

15 A. Wirksamkeit der Kündigung des A I. Zugang und Schriftform II. III. Materielle Präklusion Nachträgliche Zulassung der Klage 1. Zulässigkeit des Antrags 2. Begründetheit des Antrags 3. Folge der nachträglichen Zulassung IV. Anhörung des Betriebsrats, 102 I BetrVG V. Verstoß gegen 613a IV BGB 1. Betriebsübergang oder Betriebsstillegung Teil 1: Wirksamkeit der Kündigung 2. Kündigung wg. beabsichtigter Betriebsstillegung (P) Fälle, in denen der wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung kündigt, Betriebs(teil) jedoch anschließend doch veräußert wird Grds. maßgeblicher Zeitpunkt = Zugang ( 130 I BGB) ex-post-betrachtung wg. Gefahr der Umgehung des 613a? Allein Zeitpunkt des Zugangs entscheidend ( 130 I BGB) Hohe Anforderungen an Prognosekündigung ( 1 III KSchG) Wiedereinstellungsanspruch Im Juni Betriebsstillegung zum geplant Tobias Grzeski # 15

16 A. Wirksamkeit der Kündigung des A I. Zugang und Schriftform II. III. Materielle Präklusion Nachträgliche Zulassung der Klage 1. Zulässigkeit des Antrags 2. Begründetheit des Antrags 3. Folge der nachträglichen Zulassung IV. Anhörung des Betriebsrats, 102 I BetrVG V. Verstoß gegen 613a IV BGB 1. Betriebsübergang oder Betriebsstillegung 2. Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung Teil 1: Wirksamkeit der Kündigung VI. Sozialwidrigkeit nach 1 I KSchG 1. Anwendbarkeit des KSchG Betrieblich 23 I KSchG Persönlich 1 I KSchG 2. Soziale Rechtfertigung a. Kündigungsgrund: Dringende betriebliche Erfordernisse Unternehmerische Entscheidung: Outsourcing, das den Arbeitsplatz entfallen lässt Erfordernis weiterer Kriterien? Hier Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung = subj. Prognoseentscheidung (AN trägt grds. Prognoserisiko) Obj. (von Gerichten überprüfbare) Kriterien für Kontrolle nötig Manifestation der Stilllegungsabsicht und keine laufenden Verhandlungen bzgl. BÜ b. Negative Prognose Tobias Grzeski # 16

17 A. Wirksamkeit der Kündigung des A I. Zugang und Schriftform II. III. Materielle Präklusion Nachträgliche Zulassung der Klage 1. Zulässigkeit des Antrags 2. Begründetheit des Antrags 3. Folge der nachträglichen Zulassung IV. Anhörung des Betriebsrats, 102 I BetrVG V. Verstoß gegen 613a IV BGB 1. Betriebsübergang oder Betriebsstillegung 2. Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung VI. Sozialwidrigkeit nach 1 I KSchG 1. Anwendbarkeit des KSchG 2. Soziale Rechtfertigung a. Kündigungsgrund: Dringende betriebliche Erfordernisse b. Negative Prognose Teil 1: Wirksamkeit der Kündigung c. Ultima ratio Keine vergleichbare Beschäftigungsmöglichkeit d. Sozialauswahl, 1 III KSchG Horizontale Austauschbarkeit (-), alle Informatiker werden entlassen VII. Unzulässige Rechtsausübung, 242 BGB? Parallele zum Mietrecht? ( 573 II Nr. 2 BGB) Aber: Keine ex-post-betrachtung gewollt Korrektur über Wiedereinstellungsanspruch VIII. Kündigungsfrist, 622 II BGB 15 Jahre Betriebszugehörigkeit 622 II 1 Nr. 6 BGB: 6 Monate zum Monatsende Zwischenergebnis: Kündigung wirksam Tobias Grzeski # 17

18 Fall 6 Teil II Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für A? Tobias Grzeski # 18

19 Übersicht: Wiedereinstellungsanspruch Tobias Grzeski # 19

20 Übersicht: Wiedereinstellungsanspruch Anwendungsbereich Kündigungsgrund fällt nachträglich weg: - Betriebsübergang statt Betriebsstilllegung - Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung - Verdachtskündigung - Achtung: Kündigungsgrund nicht für jede Kündigung nötig (Kleinbetriebe!) Wiedereinstellungsanspruch Herleitung - Nachwirkende Fürsorgepflicht des - Vertragliche Nebenpflicht - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Ausn: Teleologische Erweiterung 613a BGB - B: 242 BGB Notwendige Korrektur des Prognoseprinzips Schutz des Arbeitsplatzes, Art. 12 GG Negative Vertragsfreiheit Voraussetzungen 1. Richtiger Anspruchsgegner des, Art. 2 I GG 2. Nachträglicher Wegfall des Kündigungsgrundes a. Fehlerhafte Prognose b. Vor Ablauf der Kündigungsfrist (str.) 3. Zumutbarkeit der Wiedereinstellung 4. Unverzügliche Geltendmachung 5. Ggf. Sozialauswahl Tobias Grzeski # 20

21 Übersicht: Wiedereinstellungsanspruch Aktuelle Rechtsprechung: (B vom AZR 845/15 NZA 2018, 436) 1. Die ( ) zum Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung entwickelten Grundsätze setz(en) eine betriebsbedingte Kündigung voraus, die an den Maßstäben von 1 II KSchG zu messen ist. Deshalb sind diese Grundsätze in so genannte Kleinbetrieben im Sinne von 23 I 2 4 KSchG nicht anwendbar. 2. Es konnte unentschieden bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen sich in so genannte Kleinbetrieben im Sinne von 23 I 2 4 KSchG ausnahmsweise aus 242 BGB ein Wiedereinstellungsanspruch ergeben kann. 3. Ebenso konnte offen bleiben, ob sich aus 613a IV 1 BGB in Verbindung mit 242 BGB ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsbzw. Fortsetzungsanspruch für den Fall ergeben kann, dass der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Höchstfrist für die nachträgliche Klagezulassung nach 5 III 2 KSchG Kenntnis von den Umständen erlangt, die aus seiner Sicht die Unwirksamkeit der Kündigung nach 613a BGB IV 1 BGB begründen Tobias Grzeski # 21

22 Teil 2: Weiterbeschäftigung A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung Korrektiv für Prognoseentscheidung Art. 12 I GG: Interesse des AN, Arbeitsplatz nicht rechtsgrundlos zu verlieren (beachte aber Art. 2 I GG des ) Gefahr der Gesetzesumgehung ( 613a) > erst Kü, dann Übertragung Eine auf 242 BGB beruhende arbeitsvertragliche Nebenpflicht (B vom AZR 845/15 Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb) Tobias Grzeski # 22

23 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung Teil 2: Weiterbeschäftigung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils Übergang einer ihre Identität wahrenden wirtschaftliche Einheit Wertende Gesamtbetrachtung: 7-Punkte-Test Tobias Grzeski # 23

24 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils Teil 2: Weiterbeschäftigung Menschliche Arbeitskraft von großer Bedeutung Art des Unternehmens oder Betriebs Übergang materieller Betriebsmittel Wert immaterieller Aktiva Übergang Kundschaft 7-Punkte-Test Dauer der Unterbrechung der Tätigkeit Übernahme Hauptbelegschaft Ähnlichkeit der Tätigkeit vorher und nachher Tobias Grzeski # 24

25 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils Teil 2: Weiterbeschäftigung A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1.Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils Wirtschaftliche Einheit 7-Punkte-Test (+) b. Auf anderen Inhaber Wechsel des Rechtsträgers (nicht bloß Gesellschafter) c. Durch Rechtsgeschäft Abgrenzung zum Betriebsübergang kraft Gesetzes oder kraft Hoheitsakt auf Wirksamkeit des RG kommt es nicht an Mehrheit von RG Tobias Grzeski # 25

26 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft Teil 2: Weiterbeschäftigung 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses Grundsatz: ArbV muss zur Zeit des Übergangs bestehen P: Ausnahme bei Wiedereinstellungsanspruch? Entscheidend: Dogmatische Herleitung des Wiedereinstellungsanspruchs Aktuelle Rechtsprechung: (B vom AZR 845/15 - NZA 2018, 436) Da der WEA aus der auf 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht folgt, kommt er grds. nur in Betracht, wenn sich die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis, mithin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ergibt. Danach kann ein WEA gegeben sein, wenn es während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Übergang des Betriebs kommt, dem der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Geht der Betrieb oder Betriebsteil, dem der Arbeitnehmer zugeordnet ist, erst nach Ablauf der Kündigungsfrist auf den neuen Inhaber über, kommt ein Wiedereinstellungsanspruch demgegenüber nur ausnahmsweise in Betracht. Eine Ausnahme kann geboten sein, wenn der Betriebs- oder Betriebsteilübergang bereits während des Laufs der Kündigungsfrist zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde. Tobias Grzeski # 26

27 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft Teil 2: Weiterbeschäftigung 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses Grds. ArbV muss zur Zeit des Übergangs bestehen P: Ausnahme bei Wiedereinstellungsanspruch? Entscheidend: Dogmatische Herleitung Wiedereinstellungsanspruch P: Zeitpunkt des Betriebsübergangs? (sukzessiver Übergang) Entscheidend: Übergang der betrieblichen Leitungsmacht von 7 Informatikern Weniger als 60% der Belegschaft Besondere Bedeutung der menschlichen Arbeitskraft 6 von 7 Informatikern Übernahme der kompletten Computeranlage Übergang der tatsächlichen Leitungsmacht Ausübung der Nutzungsrechte an Softwareprogrammen ausschließlich durch S- Übernahme Kundenstamm Tobias Grzeski # 27

28 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses Teil 2: Weiterbeschäftigung 3. Kein Widerspruch gem. 613a VI BGB Keine Unterrichtung gem. 613a V, Kein Beginn der Widerspruchsfrist Aber: A ist einverstanden bei S- zu arbeiten und wird nicht widersprechen (und B-KG hat gekündigt) Tobias Grzeski # 28

29 Exkurs: Verwirkung des Widerspruchsrechts (B vom AZR 700/16) Das Widerspruchsrecht ist ein Gestaltungsrecht, das nur nach Treu und Glauben ( 242 BGB) ausgeübt und deshalb verwirkt werden kann. Allgemein: Verwirkung setzt Umstandsmoment und Zeitmoment voraus. B zum Umstandsmoment: Die bloße widerspruchslose Weiterarbeit des AN beim neuen Inhaber stellt keinen Sachverhalt dar, durch den das erforderliche Umstandsmoment verwirklicht wird. Wurde der AN unter Angabe der grundlegenden Informationen einschließlich seines Widerspruchsrechts nach 613a Abs. 6 BGB unterrichtet, geht seine widerspruchslose Weiterarbeit für den neuen Inhaber über ein bloßes Unterlassen hinaus, das ein Umstandsmoment nicht zu begründen vermag. B zum Zeitmoment: Die in 195, 121 Abs. 2 BGB bestimmten Fristen können als Orientierungshilfe zur Bestimmung des erforderlichen Zeitraums der widerspruchslosen Weiterarbeit herangezogen werden. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Widerspruchsrecht um ein Gestaltungsrecht handelt, das nicht der Verjährung unterliegt, und dass der Arbeitnehmer über das Bestehen seines Gestaltungsrechts in Kenntnis gesetzt wurde und in Kenntnis dieses Umstands weitergearbeitet hat, muss der Zeitraum deutlich mehr als drei Jahre und deutlich weniger als zehn Jahre betragen. Der Senat erachtet insoweit einen Zeitraum von sieben Jahren als angemessen. Tobias Grzeski # 29

30 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses Teil 2: Weiterbeschäftigung 3. Kein Widerspruch gem. 613a VI BGB Keine Unterrichtung gem. 613a V, Kein Beginn der Widerspruchsfrist Aber A ist einverstanden bei S- zu arbeiten und wird nicht widersprechen (und B-KG hat gekündigt) III. Nachträglicher Wegfall des Kündigungsgrundes S.o., Betriebsübergang (+) Tobias Grzeski # 30

31 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses 3. Kein Widerspruch gem. 613a VI BGB III. Nachträglicher Wegfall des Kündigungsgrundes Teil 2: Weiterbeschäftigung IV. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung 1.Maßgeblicher Bei Beschäftigung über Kündigungszeitpunkt hinaus: Erwerber 2. Zumutbarkeit der Wiedereinstellung bei der S- Dispositionen im Vertrauen auf Beendigung des ArbV Z.B. Besetzung der Stelle mit anderem AN Aber: Vertrauen nur schutzwürdig bei ordnungsgemäßer Unterrichtung des AN ( 613a V BGB) Verbindliches Organisations- und Sanierungskonzept Z.B. reduzierte Zahl an Arbeitskräften Kein Konzept ersichtlich Wiedereinstellung ist zumutbar Tobias Grzeski # 31

32 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses 3. Kein Widerspruch gem. 613a VI BGB III. Nachträglicher Wegfall des Kündigungsgrundes IV. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung Teil 2: Weiterbeschäftigung V. Unverzügliche Geltendmachung (P) Nach Kenntniserlangung von Betriebsübergang: 121 BGB analog? (unverzüglich) 613a VI analog? (1 Monat) VI. Berücksichtigung soz. Gesichtspunkte Pflicht zur Sozialauswahl bei konkurrierenden Widereinstellungsansprüchen mehrerer AN ( 242, 315 BGB) Nicht: 1 III KSchG analog Tobias Grzeski # 32

33 A. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die S- I. Herleitung II. Betriebsübergang 1. Übergang des Betriebs bzw. des Betriebsteils auf die S- a. Übergang des Betriebs bzw. Betriebsteils b. Auf anderen Inhaber c. Durch Rechtsgeschäft 2. Bestand des Arbeitsverhältnisses 3. Kein Widerspruch gem. 613a VI BGB III.Nachträglicher Wegfall des Kündigungsgrundes IV.Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung 1.Maßgeblicher 2.Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei der S- V.Unverzügliche Geltendmachung VI.Berücksichtigung soz. Gesichtspunkte Teil 2: Weiterbeschäftigung B. Anspruch auf Wiedereinstellung gegen die B-KG I. Auf bisherigen Arbeitsplatz Weggefallen aufgrund des Betriebsübergangs II. Auf anderen Arbeitsplatz P: Wiedereinstellungsanspruch ist Vertragsfortsetzungsanspruch gegenüber dem früheren Aufgrund Betriebsübergang besteht kein Arbeitsverhältnis mehr mit der B-KG Widerspruch notwendig; aber auch dann keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Tobias Grzeski # 33

34 Zusammenfassung wichtiger Konstellationen Tobias Grzeski # 34

35 Teil 2: Weiterbeschäftigung Fallkonstellationen Betriebsübergang und Wiedereinstellungsanspruch Welche Wiedereinstellungsansprüche bestehen? -> Konstellation 1 Veräußerungsentschluss Betriebsübergang ( 613a BGB ohne WS) Kündigung WiedereinstellungsA gegen A alt (+) WiedereinstellungsA gegen A neu (+) Kündigungsfrist -> Konstellation 2 Betriebsübergang Kündigung Kein Entschluss zum Betriebsübergang bei A alt WiedereinstellungsA gegen A neu (+) Kündigungsfrist Tobias Grzeski # 35

36 Teil 2: Weiterbeschäftigung Fallkonstellationen Betriebsübergang und Wiedereinstellungsanspruch -> Konstellation 3 Betriebsübergang Kündigung -> Konstellation 4 Kündigungsfrist WiedereinstellungsA gegen A neu (-) Veräußerungsentschluss Betriebsübergang Kündigung Kündigungsfrist WiedereinstellungsA gegen A alt (-) WiedereinstellungsA gegen A neu (-) Tobias Grzeski # 36

37 Ergänzung: Betriebsübergang Ergänzung Betriebsübergang: Folgen für ungekündigte Arbeitsverhältnisse Tobias Grzeski # 37

38 613a I 1 BGB: tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. (P) Was sind Rechte isd 613a I 1 BGB? Beispiele: Dauer der Betriebszugehörigkeit (B v AZR 859/11) Kein Recht isd 613a BGB ist die Anwendbarkeit des KSchG (Betriebserwerber als Kleinbetrieb ist nicht gegenüber dem übernommenen AN aufgrund 613a I 1 BGB an das KSchG gebunden) (B v AZR 397/06) Einzelvertragliche, dynamische Verweisung auf Tarifvertrag bleibt dynamisch (B v AZR 95/14) Tobias Grzeski # 38

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