Die gerichtsfeste betriebsbedingte Kündigung
|
|
- Anke Krämer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die gerichtsfeste betriebsbedingte Kündigung Eine Darstellung anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
2 Übersicht Der Kündigungsgrund Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung Überlegungen zur Sozialauswahl Die Anhörung des Betriebsrats Der Ausspruch der Kündigung und 1a KSchG Verhalten im Rechtsstreit
3 Der Kündigungsgrund I. Teil Überblick: Außerbetriebliche Umstände Durchschlagen etwa von Auftragsreduzierungen unmittelbarer Bezug zum benötigten Arbeitsumfang zu erwartende Dauer Zahl Innerbetriebliche Umstände Ursache: Faktoren von außen Folge: Unternehmerische Entscheidung eingeschränkte gerichtliche Überprüfung Nur: Missbrauchskontrolle
4 Der Kündigungsgrund II. Teil Die unternehmerische Entscheidung Schließung des Betriebes oder von Teilen davon Streichung von Hierarchieebenen Verlagerung von Arbeitsplätzen nach draußen (outsourcing) Rationalisierungsmaßnahmen/neue Maschinen Änderung des Anforderungsprofils
5 Der Kündigungsgrund III. Teil Nicht ausreichend als Unternehmerentscheidung Entschluss, eigene Mitarbeiter abzubauen und dafür Leiharbeitnehmer einzusetzen Bloßer Entschluss, Stellen abzubauen a n d e r s: Einsatz freier Mitarbeiter Änderung der Aufgabenverteilung
6 Der Kündigungsgrund IV. Teil Problematische Fälle Ausgliederung auf eine Gesellschaft Zeitperspektive Greifbare Formen Dokumentation
7 Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung Freier geeigneter Arbeitsplatz frei auch: wenn in absehbarer Zeit frei oder 162 BGB vakante Arbeitsplätze Problem: Vertretungskräfte / Leiharbeitnehmer Gleichwertiger oder schlechterer Arbeitsplatz Darlegungs- und Beweislast
8 Überlegungen zur Sozialauswahl I. Teil Dreistufige Prüfung Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer Alsbaldige Substituierbarkeit (Direktionsrecht) Maßgeblich: Betrieb Unterschiedliche Arbeitszeiten Unkündbarkeit Leistungsträger Die eigentliche Sozialauswahl Wertungsspielraum Punkteschema 1 Abs. 4 KSchG
9 Überlegungen zur Sozialauswahl II. Teil Namentliche Bezeichnung im Interessenausgleich Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse Sozialauswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit zu überprüfen Voraussetzung: Verbindung von Interessenausgleich und Namensliste Altersdiskriminierung
10 Die Anhörung des Betriebsrats ( 102 BetrvG) Eigenes Bild subjektive Determination Geschlossene Darstellung Mitteilung aller Grunddaten (Formular) Betriebliche Gründe Weiterbeschäftigung Sozialauswahl
11 Der Ausspruch der Kündigung und 1a KSchG der Hinweis des Arbeitgebers gem. 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG muss in der schriftlichen Kündigungserklärung enthalten sein (Einheitlichkeit der Urkunde!); der Text des Hinweises sollte sich am Wortlaut des 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG orientieren; für die Höhe der Abfindung sollte man auf 1a Abs. 2 KSchG verweisen (keine ausdrückliche Angabe eines Betrages!).
12 Verhalten im Rechtsstreit Unternehmerische Entscheidung: Darlegungs- und Beweislast Sonderfall: kündigungsnahe unternehmerische Entscheidung Vortrag zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Vortrag zur Sozialauswahl Vortrag zum Weiterbeschäftigungsantrag
13 So, das war s! Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit
Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz
Individualarbeitsrecht VI Kündigung und Kündigungsschutz Dr. Hans-Peter Lehner,, Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Bearbeitungsstand: Oktober 2004 Allgemeines I Der
MehrDie arbeitsrechtlichen Sanktionen
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen
MehrDas neue Kündigungs- und Befristungsrecht
Aktuelles Recht für die Praxis Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht von Dr. Josef Biebl 1. Auflage Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht Biebl wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
MehrE. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64
Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis. 13 Abkürzungsverzeichnis. 15 1 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess. 19 A. Allgemeines. 19 B. Mandatsannahme. 21 C. Interessenkonflikt. 22 D. Sachverhaltserfassung.
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 5. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 5. Mai 2006 2 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 A. Der Gegenstand der Untersuchung 21 B. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kündigungsschutzes 22 C. Das Ziel der Untersuchung 24 D. Der methodische
MehrV. Kündigungsrecht II
V. Kündigungsrecht II 1. Betriebsbedingte Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung 3. Kündigungsschutz außerhalb des KSchG 4. Anhörung der Mitarbeitervertretung 5. Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrPrüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG
Prüfungsschemata I. Prüfungsschema einer ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung - Form 623 BGB - Vollmacht - Bedingung - Zugang 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag,
MehrDie unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung
Schriften zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 5 Die unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung Bearbeitet von Enrico Meier 1. Auflage 2011. Buch. 145 S. Hardcover
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung,
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 1. Vorlesung, 29.04.2010 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz eine Übersicht Kündigungsschutzrecht Grundlagen
MehrÜberblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung. Dr. Marion Bernhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht
Überblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung Fachanwältin für Arbeitsrecht Prüfungsstufen der betriebsbedingten Kündigung bei Betriebsstilllegung 1. Unternehmerische Entscheidung über die Stilllegung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 I. Einleitung... 15 A. Problemstellung und Gang der Untersuchung... 16 B. Abgrenzung der Kündigung auf Grundlage eines Erwerberkonzeptes von anderen Personalentscheidungen
MehrBerichte aus der Rechtswissenschaft. Cevat Gökhan Erbas
Berichte aus der Rechtswissenschaft Cevat Gökhan Erbas Die Entwicklung des türkischen Kündigungsschutzrechts bis zur Neufassung und Rechtsvergleich des neuen türkischen Kündigungsschutzrechts mit dem deutschen
MehrBetriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung - grundsätzliche Fragen und aktuelle Rechtsprechung - Frank Auferkorte, Direktor des Arbeitsgerichts Hagen Worum geht s? Schwerpunkt: aktuelle Rechtsprechung zur betriebsbedingten
MehrDITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft
Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz 21.11.2015 Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
MehrKündigungsrecht. Aktuelle Tendenzen im Recht der betriebsbedingten Kündigung
Kündigungsrecht Aktuelle Tendenzen im Recht der betriebsbedingten Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Überblick Dringende betriebliche Erfordernisse - 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
MehrArbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von
JA- Referendarskript 9 Arbeitsrecht Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl Dozent
MehrArbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 03.11.2010 in Essen. Fluch & Segen. Betriebsratsanhörung. nach 102 BetrVG
Fluch & Segen der Betriebsratsanhörung nach 102 BetrVG 1 Grundsatz 102 Abs.1 s.1 und 3 BetrVG Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung
MehrWasIhnen dieses Buchbietet 13. Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15
WasIhnen dieses Buchbietet 13 Teil 1: Die zehn wichtigsten Kündigungsfälle 15 1 Betriebsbedingte Kündigungeinzelner Mitarbeiter 17 1.1 Beispiele für betriebsbedingte Kündigungsgründe 17 1.1.1 Auftragsrückgang/Umsatzrückgang
MehrMein Recht bei Kündigung
Beck-Rechtsberater im dtv 50668 Mein Recht bei Kündigung Wie Arbeitnehmer richtig reagieren und eigene Interessen schützen von Dr. Margit Böhme 1. Auflage Mein Recht bei Kündigung Böhme schnell und portofrei
MehrMein Recht bei Kündigung
Beck-Rechtsberater Mein Recht bei Kündigung Wie Arbeitnehmer richtig reagieren und eigene Interessen schützen Von Dr. Margit Böhme, Rechtsanwältin in Esslingen, Fachanwältin für Arbeitsrecht 1. Auflage
MehrBetriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl KSchG 1, 15
Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl KSchG 1, 15 Der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung zu bilden. Arbeitnehmer,
MehrInhaltsübersicht. Kündigung - betriebsbedingt: Insolvenz
Kündigung - betriebsbedingt: Insolvenz Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Insolvenz als Kündigungsgrund 3. Insolvenz und soziale Auswahl 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Außerordentliche Änderungskündigung 4.2
MehrDr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München. Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht
Dr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht Literaturverzeichnis 11 1 Einleitung 13 2 Vorbemerkungen zur Sozialauswahl 15 I.
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
Mehrkarief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Eine unrichtige Belehrung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung führen Der Weg zu einer wirksamen arbeitsrechtlichen Kündigung kann mit vielen Stolpersteinen versehen
MehrDas Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz de lege lata und de lege ferenda
Ulrich Becker Das Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz de lege lata und de lege ferenda Zugleich eine rechtstatsächliche Untersuchung zum Beschlussverfahren gemäß 126 ff. InsO PETER LANG Europäischer
Mehr9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und Betriebsführung GmbH 9. Symposium Krankenhaus und Recht München, 20. November 2014 Aktuelle
MehrPETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Dirk Bartels Rechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Versetzungen auf die Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Gestaltungsform unter besonderer Berücksichtigung der Änderungskündigung PETER LANG Europäischer
MehrInhaltsübersicht. Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch
Änderungskündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Grundlage 3. Anwendung des 102 Abs. 3 BetrVG auf Änderungskündigungen 3.1 1. Fall: Annahme des Änderungsangebots
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2005 Lösungsvorschlag für die 1. Klausur A. Zulässigkeit 1.
MehrSeite 1. BAG AZR 420/09 - Urteil Volltext-ID: 4K431015
Seite 1 BAG - 10.06.2010-2 AZR 420/09 - Urteil Volltext-ID: 4K431015 Vorinstanzen Vorinstanz: LAG Hessen - 22.01.2009-14 Sa 1173/08 Vorvorinstanz: ArbG Kassel - 13.05.2008-6 Ca 548/07 Normenkette des Gerichts
MehrTeil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrVoraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen
Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen Vorwort: Der Beitrag soll dazu dienen, die durch das Gesetz und durch die Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung
MehrArbeitgeberentscheidungen über betriebsbedingte Kündigungen
Eileen Schott Arbeitgeberentscheidungen über betriebsbedingte Kündigungen Eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialauswahl Rainer Hampp Verlag München, Mering
MehrSchaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE
Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene (Diplom) SS 2005 Lösung der 4. Klausur im Arbeitsrecht Teil 1:
Mehr4. Frist... 42 5. Reaktion des Betriebsrats... 43 III. Materielle Voraussetzungen der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung... 43 1.
Inhalt Einführung... 15 1. Teil Besonderheiten des Kündigungsrechts in der Insolvenz A. Ordentliche Kündigung... 19 I. Formelle Voraussetzungen... 19 1. Kündigungsbefugnis... 19 a) Kündigungsbefugnis des
MehrInhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?
9 Abkürzungen... 19 Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 1. Anlässe... 21 2. Vorbeugender Schutz?... 21 2.1 Unterschiedliche Möglichkeiten... 21 2.2 Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter...
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
Mehr(zu 1. Amtl. Leitsatz, zu 2. bis 6. Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG) BAG, Urteil v AZR 352/11
Bildung von Altersgruppen im Interessenausgleich mit Namensliste 1. Eine Altersgruppenbildung ist zur Erhaltung der Altersstruktur der Belegschaft nur geeignet, wenn sie dazu führt, dass die bestehende
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2012/2013, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrInteressenausgleich Wirkung der Namensliste
Interessenausgleich Wirkung der Namensliste 1. Liegen die vom Arbeitgeber darzulegenden und ggf. zu beweisenden Voraussetzungen des 1 Abs. 5 KSchG vor, d.h. eine Betriebsänderung nach 111 BetrVG sowie
MehrRechtliche Aspekte personenbedingter Kündigungen
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands Frühjahrsseminar 2013: Personalwesen Bayreuth, 16. April 2013 Ernst Burger Landesarbeitsgericht München Rechtliche Aspekte personenbedingter Kündigungen I.
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 27.05.2010
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 27.05.2010 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (7) 100 % M-GmbH 100 % T1-GmbH T2-GmbH 2 Grundlagen
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2007/2008, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrWeitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Inhaltsübersicht Vorwort.................................... V Inhaltsverzeichnis.............................. XVII Literaturverzeichnis.............................
MehrInsolvenz des Arbeitgebers: Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen gekündigt wird?
Insolvenz des Arbeitgebers: Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen gekündigt wird? Dr. Brigitte Auweter Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Stuttgart Inhalt 1 Es gelten verkürzte Kündigungsfristen
MehrInhaltsübersicht. Kündigung - betriebsbedingt: Kündigungsverbot
Kündigung - betriebsbedingt: Kündigungsverbot Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Das absolute Kündigungsverbot des 613a Abs. 4 BGB 3.1 Kündigung wegen eines Betriebsübergangs 3.2 Kündigung
Mehr14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3
14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3 1 nach 102 BetrVG Zwischen der Geschäftsführung der Firma..., im Folgenden Arbeitgeber genannt, und dem Betriebsrat der Firma... wird folgende Betriebsvereinbarung
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien
Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] werden für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung folgende Auswahlrichtlinien gemäß
Mehr6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87
Abkürzungen..................... 11 1. Allgemeines................. 13 1.1 Begriff und Inhalt der Kündigung........ 14 1.1.1 Inhalt der Kündigung............. 14 1.1.2 Zeitliche Bestimmung der Kündigung.......
MehrDie IHK informiert: Merkblatt. Kündigungsgründe und Kündigungsschutz
Die IHK informiert: Merkblatt Kündigungsgründe und Kündigungsschutz Allgemeines Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren kann.
MehrDer Arbeitgeber darf auch das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt kündigen, wenn seine Kündigung
Kündigung - betriebsbedingt: Schwerbehinderte Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Sozialauswahl 4. Besonderheiten nach dem SGB IX 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Aussetzung 5.2 Betriebliches Interesse
MehrHandbuch zum Kündigungsrecht
Handbuch zum Kündigungsrecht von Werner M. Mues Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln Ernst Eisenbeis Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln Christoph Legerlotz Rechtsanwalt und
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht II, WS 2010/11, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung
MehrArbeitsrecht Kündigungsschutz
Arbeitsrecht Kündigungsschutz Allgemeines Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren kann und ob eine Kündigung zulässig ist.
MehrWann gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Leider führt in Krisenzeiten in vielen auch größeren Unternehmen oft kein Weg daran vorbei: Betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen und Anforderungen der Rechtsprechung Arbeitnehmerin Andres Peters
MehrDie betriebsbedingte Kündigung ein Weg aus der Krise? Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
ein Weg aus der Krise? Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie zur Aufrechterhaltung des Betriebes
MehrA Fragerecht des Arbeitgebers Recht zur Lüge?
A Fragerecht des Arbeitgebers Recht zur Lüge? Einleitung Umfang und Grenzen des Fragerechts Zulässigkeit einzelner Fragen 1. beruflicher Werdegang 2. frühere Gehälter 3. Vermögensverhältnisse 4. Wettbewerbsverbote
MehrDie Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß
Heinz-Peter Winterstein Die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß L u c h t e r h a n d juristische Gesamtbibliothek riet Technischen Hochschule Darmstadt Inhaltsübersicht
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrKündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1
Kündigung/Anhörung des Betriebsrats BetrVG 102; InsO 113; KSchG 1 Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stillegung des gesamten Betriebes
MehrKurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan
Aktuelles Recht für die Praxis Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan von Dr. h.c. Günter Schaub, Friedrich Schindele 2. Auflage Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Schaub / Schindele wird vertrieben
MehrAktuelles. Die betriebsbedingte Kündigung. 1. Dringende betriebliche Erfordernisse
Aktuelles Die betriebsbedingte Kündigung Die betriebsbedingte Kündigung ist diejenige Kündigung, die in der täglichen Praxis am häufigsten vorkommt. So beziehen sich 80 % der Klagen am Arbeitsgericht Stuttgart
MehrTrennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Trennungsmanagement Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13.04.2016 Agenda Kurzüberblick Kündigung Kündigungsarten AG-Kündigung AN-Kündigung Probleme/Risiken/Möglichkeiten Formalien Mitteilung
MehrDie betriebsbedingte Kündigung. Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die betriebsbedingte Kündigung Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Vorbemerkung: Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer ultima ratio (letztes Mittel), d. h. der Arbeitgeber
MehrZur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di
Unterrichtungspflicht & Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.04.2002 unter anderem auch
MehrKündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung?
Nelly Barbara Gerig Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Abgrenzungskriterien im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht vorgelegt zur Erlangung der Doktorwürde am Fachbereich
MehrDie Entwicklung des Kündigungsschutzrechts in Südafrika
Volker Flemming Die Entwicklung des Kündigungsschutzrechts in Südafrika PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 13 KAPITEL 1: EINLEITUNG 17 KAPITEL 2:
MehrArbeitsrecht - die betriebsbedingte Kündigung
Arbeitsrecht - die betriebsbedingte Kündigung Die Flexibilisierung der Wirtschaft zwingt häufig auch zu einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Dem stehen jedoch weit gehende Regulierungen zum Schutz
MehrForum B. Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 7/2013
Forum B Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 7/2013 03.12.2013 Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung
Rz. Seite Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Das Recht des Betriebs(teil)übergangs in der Insolvenz... 8... 3 I. Anwendbarkeit des 613a BGB in der Insolvenz und europäisches Recht...
MehrBürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen
Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe
MehrPersonalabbau und lange Kündigungsfristen
Personalabbau und lange Kündigungsfristen Veranstaltung der IHK Saarland am 14.09.2006 Referenten: Heike Last, Personalberatung, Saarbrücken Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH, Frankfurt am
MehrInhaltsverzeichnis (e) Zwischenergebnis 196 (8) Wertungsspielraum bei den sozialen Gesichtspunkten 199 cc) Berechtigte betriebliche Bedürfnisse 204
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX Kapitel 1. Einleitung 1 A. Ein neues Diskriminierungsverbot 1 B. Das Alter im Arbeitsrecht 6 C. Die Bedeutung des AGG für diese Untersuchung 11 D. Der systematische
MehrMario Wertz (Autor) Die Verdachtskündigung unter Berücksichtigung des Vertrauenskapitals
Mario Wertz (Autor) Die Verdachtskündigung unter Berücksichtigung des Vertrauenskapitals https://cuvillier.de/de/shop/publications/7178 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
7 Inhaltsübersicht A. Einleitung 19 B. Unkündbarkeit in der Praxis und ihre Reichweite 25 C. Die Kündigung im Rahmen der einfachen Unkündbarkeit 44 D. Das Sonderproblem der qualifizierten Unkündbarkeit
MehrDie Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
Julia Fesenmeyer Die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit Unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzfalles Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 B. Recht des Arbeitgebers zur einseitigen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 2 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (8) Das Sozialauswahlerfordernis im Einzelnen
MehrKündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechtsanwältin Sabrina Klaesberg Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Burkhard-Neuhaus & Kollegen Westring 23, 44787 Bochum info@burkhard-neuhaus-kollegen.de
MehrGegenstand und Voraussetzungen
Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung... 19
9 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 19 B. Unkündbarkeit in der Praxis und ihre Reichweite... 25 I. Gesetzliche Kündigungsausschlüsse... 25 1. Überblick... 25 1.1 Absolute Kündigungsverbote... 25 1.1.1
MehrInhaltsübersicht. Kündigung - betriebsbedingt: Schwangerschaft
Kündigung - betriebsbedingt: Schwangerschaft Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Ausnahme 4. Mutterschutz und Kündigungsschutz 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 AGG-Diskriminierung 5.2 Doppelter Schutz
MehrArbeitsrecht. FH Münster - FB Design. Dr. Martin Kock
FH Münster - FB Design Dr. Martin Kock Inhalt Arbeitnehmerbegriff Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung Grundlagen des Kündigungsrechts 1 1 Arbeitnehmerbegriff Was ist ein Arbeitnehmer? 2 Arbeitnehmerbegriff
MehrDie Anderungskündigung
Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Mehr., , f .. ARBEITSGERICHT AACH 1 IM NAMEN DES VOLKE ~ URTEIL. In dem Rechtsstreit. - Kläger - - Beklagte -
/ 7 Ca 881/16... -::.:,;...... ~.,... - -., f.. ARBEITSGERICHT AACH 1 IM NAMEN DES VOLKE ~ URTEIL In dem Rechtsstreit Verkündet am 18.08.2016 gez. Sohnle Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrDie betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern
Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 21 Die betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern Bearbeitet von Anne Praß 1. Auflage 2016. Taschenbuch. XVI, 207 S. Paperback ISBN 978 3 631 66976
MehrDie Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung
MehrA. DER WIEDEREINSTELLUNGSANSPRUCH ALS RICHTERLICHES RECHTSINSTITUT 22
Inhaltsverzeichnis: 1. KAPITEL: EINLEITUNG 1 A. PROBLEMSTELLUNG 1 B. BEGRIFFSKLÄRUNG 4 2. KAPITEL: FALLGRUPPEN 7 A. ENTNAZIFIZIERUNGSVERFAHREN 7 B. ARBEITSKAMPF 8 C. VERDACHTSKÜNDIGUNG 10 D. BETRIEBSBEDINGTE
MehrWiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung
Wiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung KSchG 1 Ein wegen Krankheit wirksam gekündigter Arbeitnehmer kann eine Wiedereinstellung jedenfalls dann nicht verlangen, wenn die nachträgliche
MehrKündigung bei Krankheit
Kündigung bei Krankheit Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis von Prof. Dr. Achim Lepke Freie Universität Berlin Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin begründet
MehrGeltungsbereich des KSchG
Geltungsbereich des KSchG Das Kündigungsschutzgesetz schützt nur Arbeitnehmer, 1 Abs. 1 KSchG deren Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate besteht, 1 Abs. 1 KSchG wenn
MehrLösung Fall 1: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Das KSchG muss in betrieblicher und persönlicher Hinsicht anwendbar sein.
(Bitte stets die Fallfragen beachten) Lösung Fall 1: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes Das KSchG muss in betrieblicher und persönlicher Hinsicht anwendbar sein. I. Betrieblich: 23 I KSchG hier
MehrUnternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften
Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung
MehrArbeitsgericht Frankfurt am Main
Arbeitsgericht Frankfurt am Main IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 174 S. 1 BGB 1. Eine Schriftsatzkündigung des beklagten Arbeitgebers kann keine Wirksamkeit entfalten, denn ein Klägervertreter war zur Entgegennahme
MehrLANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n
4 (9) Sa 933/05 3 Ca 1347/04 C (Bamberg) LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL in dem Rechtsstreit A - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n Firma B - Beklagte
Mehr