Die erste Bedarfsplanung für die. Neuer Bedarfsplan für Schleswig-Holstein. schleswig-holstein verband der ersatzkassen. juni 2013

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1 C F in dieser ausgabe BEDARFSPLAN für die vertragsärztliche Versorgung kommentar zum Funktionieren der Selbstverwaltung JAHRESEMPFANG DES VDEK mit doppelter Premiere GEMEINSAMES LANDESGREMIUM nimmt Arbeit auf schleswig-holstein verband der ersatzkassen. juni 2013 FOTO Techniker Krankenkasse VERSORGUNG Starker Anstieg der Arzneimittelausgaben im Norden AMBULANTE VERSORgUNG Neuer Bedarfsplan für Schleswig-Holstein Nach 20 Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanungs-Richtlinie für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung umfassend überarbeitet. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem ein auf dieser Grundlage erstellter Bedarfsplan verabschiedet wurde. Im ersten Quartal 2013 sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel in Schleswig- Holstein um 3,2 Prozent gegenüber 2012 gestiegen. Sie beliefen sich auf fast 237 Millionen Euro. Nach Berechnungen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) lag Schleswig-Holstein damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von +0,6 Prozent. Im März gingen in Schleswig-Holstein die monatlichen Ausgaben (im Vergleich zum Vorjahr) erstmals in diesem Jahr zurück: um 2,1 Prozent. Im Bund lag dieses Minus bei 5,1 Prozent. Bundesweit ist die Zahl eingelöster Rezepte im ersten Quartal um 1,9 Prozent gestiegen, die Ausgaben aber nur um 0,6 Prozent. Damit gibt die GKV pro Rezept weniger aus als Das zeigt, wie wichtig, richtig und effektiv die gesetzlichen Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre waren. Die erste Bedarfsplanung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung stammt aus dem Jahr 1977, wobei damals weniger der Bedarf als vielmehr die regionale Verteilung der Ärzte gesteuert wurde. Eine grundlegende Überarbeitung erfolgte nach der deutschen Einheit im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes, das 1993 in Kraft trat. Neu war die Einführung von Planungsräumen entlang der Grenzen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die bundesweit zehn verschiedenen Regionstypen zugeordnet wurden. Ebenfalls neu eingeführt wurden die Verhältniszahlen, die auf der Grundlage des Stichtages 31. Dezember 1990 für jede Arztgruppe und jeden Regionstyp besagten, auf wie viele Einwohner ein Arzt kam. Daraus abgeleitet ergab sich die Definition von Unter- und Überversorgung und die damit verbundene Sperrung von Planungsbereichen für bestimmte Arztgruppen ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent. So sollte verhindert werden, dass sich noch mehr Ärzte in bereits überversorgten Gebieten niederließen. Arztgruppen mit bundesweit weniger als Vertragsärzten unterlagen bislang nicht der Bedarfsplanung. Die neue Richtlinie des G-BA Am Ende des ersten Jahrzehnts im 21. Jahrhundert hatte sich die Situation in einigen Bereichen stark verändert. Vor allem in strukturschwachen Gebieten gibt es Probleme, frei werdende Arztsitze nachzubesetzen. Vorrangiges Ziel war es nun, einen gleichmäßigen Zugang für alle GKV-Versicherten in Deutschland zur ambulanten Versorgung sicherzustellen. Mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen größeren Spielraum bei der Ausgestaltung der Bedarfsplanungs-Richtlinie, um regionale Besonderheiten vor allem im ländlichen Raum besser zu berücksichtigen. Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die seit dem 1. Januar 2013 gilt, ist deshalb keine bloße Fortschreibung ihrer Vorgängerin,

2 schleswig-holstein kommentar Die Selbstverwaltung im Norden funktioniert! von Armin Tank Leiter der vdek-landesvertretung Schleswig-Holstein Honorarvereinbarung mit der KV? Ja klar, ohne Schiedsamt! Einigung mit der Krankenhausgesellschaft über den Landesbasisfallwert? Ist erledigt, auch ohne Schiedsamt! Neuer Bedarfsplan? Einvernehmlich mit der KV erstellt und von allen relevanten Stellen ohne Beanstandungen fristgerecht gebilligt! Klingt normal ist es aber nicht, wenn man einen Blick in andere Bundesländer wirft, wo zum Teil noch erbittert gestritten wird. Ist Schleswig-Holstein eine Insel der Glückseligen? Mitnichten, aber es zeigt, dass sich alle Akteure in der gemeinsamen Selbstverwaltung ihrer Verantwortung bewusst sind und auch im Umgang miteinander so agieren, dass man trotz harter Verhandlungen in der Sache eine Lösung findet. Letztlich geht es ja nicht um uns, sondern um die medizinische Versorgung der Schleswig-Holsteiner! Eine offene Baustelle gibt es doch: die Überversorgung in Teilen des ambulanten Sektors. Diese wird nicht von allein verschwinden das geht nur über die Nicht-Neuausschreibung von Arztsitzen in überversorgten Planungsbereichen durch den Zulassungsausschuss. Hier läuft gegen die Stimmen der Ärzte nichts. Aber auch die KV hat ja die partielle Überversorgung anerkannt und sollte nun ihren Teil zu einer bedarfsgerechten Verteilung der Ärzte im Land beitragen. sondern eine wirkliche Neufassung mit einer grundlegend anderen Struktur, die vier Versorgungsebenen definiert: die hausärztliche Versorgung die allgemeine fachärztliche Versorgung die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung Während die bisherige Bedarfsplanungs- Richtlinie die Landkreise bzw. Kreisregionen als Planungsbereich für alle überplanten Arztgruppen zu Grunde legte, gibt es nun für jede Versorgungsebene eigene Planungsbereiche, deren Größe mit dem Grad der Spezialisierung zunimmt. Für die hausärztliche Versorgung in Schleswig- Holstein sind mehr und kleinere Planungsräume als bisher vorgesehen, und zwar sind das die 32 sogenannten Mittelbereiche gemäß der Zuordnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR). Für die allgemeine fachärztliche Versorgung gelten auch künftig die alten Planungsräume entlang der Kreisgrenzen, hier gibt es in Schleswig-Holstein also 13 Planungsbereiche, weil die Stadt Neumünster mit dem Kreis Rendsburg- Eckernförde sowie die Stadt Flensburg mit dem Kreis Schleswig-Flensburg jeweils zu Kreisregionen zusammengefasst wurden. Die Planungsbereiche für die spezialisierte fachärztliche Versorgung entsprechen den fünf Raumordnungsregionen nach Zuordnung des BBSR. Und für die gesonderte fachärztliche Versorgung bildet der gesamte KV-Bezirk Schleswig-Holstein einen einzigen Planungsraum. Dieser gilt vor allem für Arztgruppen, die bislang nicht überplant waren, wie beispielsweise Humangenetiker, Laborärzte, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner. Mit der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie wird für die hausärztliche Versorgung erstmals bundesweit eine einheitliche Verhältniszahl zu Grunde gelegt und nicht mehr zehn verschiedene Werte für die unterschiedlichen Regionstypen. Demnach entspricht ein Wert von einem Arzt je Einwohner nun einem Versorgungsgrad von 100 Prozent. Außerdem wurde der Demografie-Faktor, der die verstärkte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen mit steigendem Lebensalter und die Alterung der Bevölkerung berücksichtigt, überarbeitet und die bisher geltende Altersgrenze von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Zudem werden für die Berechnung des Versorgungsgrades in einem bestimmten Planungsbereich erstmals ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten berücksichtigt, die in Krankenhäusern oder in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen angestellt sind und die Leistungen erbringen, die von den niedergelassenen Vertragsärzten bzw. Psychotherapeuten nicht ausreichend abgedeckt werden. Neu ist auch, dass die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung bei der Erstellung des konkreten Bedarfsplans von den Vorgaben der Richtlinie abweichen können, etwa durch einen geänderten Zuschnitt der Planungsbereiche oder andere Verhältniszahlen. Die Abweichungen für Schleswig-Holstein Bei der Erstellung des Bedarfsplans für Schleswig-Holstein waren sich die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) sowie der Krankenkassen und Ersatzkassen schnell einig, dass nur im Bereich der hausärztlichen Versorgung in zwei Regionen von der Richtlinie des G-BA abgewichen werden soll. Zum einen werden Sylt und die anderen nordfriesischen Inseln sowie die Halligen zum Mittelbereich Westerland zusammengefasst. Das BSSR betrachtet Sylt als eigenständigen Mittelbereich und schlägt die kleineren Inseln und Halligen den beiden Mittelbereichen Niebüll und Husum zu. Für die medizinische Versorgung ist diese Einteilung jedoch nicht sachgereicht, weil keine Mitversorgung der Inseln durch das Festland und umgekehrt stattfindet. Durch diese Anpassung ist der Planungsbereich Niebüll für die Niederlassung geöffnet, während er bei einer unmittelbaren

3 verband der ersatzkassen. juni 2013 /seite 03 QUELLE vdek Anwendung der Richtlinie wegen des höheren Versorgungsgrades auf den Inseln gesperrt gewesen wäre. Zum anderen werden die acht Mittelbereiche im Hamburger Speckgürtel zu zwei neuen Planungsregionen zusammengefasst. Die fünf Mittelbereiche Wedel, Pinneberg, Elmshorn, Kaltenkirchen und Norderstedt bilden die Metropolregion Südwest und die drei Mittelbereiche Ahrensburg, Reinbek/Glinde/Wentorf und Geesthacht bilden die Metropolregion Südwest. Dadurch sinkt die Zahl der Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung von 32 auf 26. Für beide Metropolregionen gilt zudem eine erhöhte Anzahl Ärzte Verhältniszahl von das ist der bisherige Wert für den Kreis Pinneberg, den am dichtesten besiedelten Kreis in Schleswig-Holstein. Die KVSH konnte die Mitversorgung dieser Region durch Hamburg belegen, so dass die hausärztliche Versorgung hier sichergestellt ist. Ohne diese Anpassung hätten in diesen beiden Regionen 68 neue Hausarztsitze ausgewiesen werden müssen nun sind es nur elf, ohne dass die hausärztliche Versorgung gefährdet wäre. Diese Reduktion bewirkt, dass die Metropolregion nicht den größten Teil der niederlassungswilligen Bewerber aufsaugt und sich die Nachbesetzungsproblematik in anderen Teilen des Landes offene Arztsitze Arztsitze oberhalb der Sperrgrenze Hausärzte 1.901,75 24,00 78,00 allg. fachärztliche Versorgung Augenärzte 179,50 5,50 21,00 Chirurgen 132,25 0,50 48,00 Frauenärzte 330,00 0,00 51,50 HNO-Ärzte 126,00 1,00 15,00 Hautärzte 114,00 1,00 24,50 Kinderärzte 194,50 0,50 47,50 Nervenärzte 148,65 2,50 29,50 Orthopäden 181,25 5,50 43,50 Psychotherapeuten 632,35 28,00 155,50 Urologen 89,00 0,50 14,50 Zw. Summe 2.127,50 45,00 450,50 spez. fachärztliche Versorgung Anästhesisten 105,00 0,00 37,00 fachärztl. Internisten 269,75 0,00 119,50 Radiologen 84,00 0,00 18,00 Kinder- und Jugendpsychiater 48,75 4,00 19,50 Zw. Summe 507,50 4,00 194,00 gesonderte fachärztliche Versorgung Humangenetiker 5,50 0,00 0,00 Laborärzte 46,00 0,00 15,00 Neurochirurgen 26,25 0,00 7,00 Nuklearmediziner 24,50 2,00 0,00 Pathologen 35,50 0,00 9,50 Phys. und Rehabilitationsmediziner 15,00 3,50 0,00 Strahlentherapeuten 27,75 0,00 10,00 Transfusionsmediziner 3,75 0,00 1,50 Zw. Summe 184,25 5,50 43,00 Gesamt 4.721,00 78,50 765,50 Tabelle zur Bedarfsplanung noch verschärft. Derzeit sind sechs der 26 Planungsbereiche geöffnet. Status quo und Ausblick Die KVSH hat den Bedarfsplan im Einvernehmen mit den Krankenkassen und Ersatzkassen in konstruktiver und zügiger Zusammenarbeit erstellt. Das Schleswig-Holsteinische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde war wegen der engen gesetzlich gesetzten Fristen rechtzeitig eingebunden und hatte nichts zu beanstanden. Das neue Gemeinsame Landesgremium nach 90 a SGB V nahm den Bedarfsplan auf seiner konstituierenden Sitzung am 16. Mai ohne Gegenstimme zustimmend zu Kenntnis. Am 4. Juni schließlich hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auf Grundlage des neuen Bedarfsplans für alle Arztgruppen und alle Planungsbereiche in Schleswig-Holstein die Versorgungsgrade festgestellt und bei einer Überversorgung entsprechende Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt unterteilt nach Arztgruppen neben der Anzahl der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auch die Anzahl der landesweit offenen Arztsitze (78,5) sowie der Arztsitze oberhalb der Sperrgrenze (765,5). Dadurch wird deutlich, dass es in der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein keinen flächendeckenden Ärztemangel gibt, sondern vor allem ein Verteilungsproblem, das in den verschiedenen Arztgruppen allerdings sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Der Schlüssel zum notwendigen Umsteuern durch den Abbau der Überversorgung bei der (Nicht-) Nachbesetzung von frei werdenden Arztsitzen in überversorgten Planungsbereichen liegt allerdings nicht im Bedarfsplan, sondern im Zulassungsausschuss. Die Grundsätze der Bedarfsplanung gelten zunächst für drei Jahre. Die KVSH sowie die Krankenkassen und Ersatzkassen werten ihre Erfahrung mit dem neuen Bedarfsplan aber jährlich aus und beraten gemeinsam über dessen Anpassung oder Fortentwicklung.

4 schleswig-holstein VDEK SCHLESWIG-HOLSTEIN Doppelte Premiere beim Jahresempfang im Sell-Speicher Die Gespräche am Wasser des vdek haben eine lange Tradition und doch gibt es immer wieder etwas Neues: Erstmals war Armin Tank als Leiter der Landesvertretung Gastgeber der Veranstaltung und für Kristin Alheit war es der erste Besuch beim vdek seit ihrem Amtsantritt als Schleswig-Holsteinische Gesundheitsministerin. Etwa 100 Gäste waren in die vdek- Landesvertretung im Sell-Speicher an der Kieler Förde gekommen, um im Rahmen der Reihe Gespräche am Wasser über die neue Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und ihre Auswirkungen auf Schleswig-Holstein zu diskutieren. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Arbeit an der Umsetzung der Richtlinie für das Land gerade erst begonnen. Ein Blick auf die Berliner Politik Zu einem Jahresempfang gehören auch immer ein Rückblick und ein Ausblick. Diesen Part übernahm Dr. Jörg Meyers-Middendorf, der Stellvertreter der vdek-vorstandsvorsitzenden Ulrike Elsner. In seinem bundespolitischen Exkurs berichtete er detailliert und kenntnisreich über die gesundheitspolitische Diskussion in Berlin im Jahr der Bundestagswahl. Er beschrieb und bewertete die abgearbeiteten und noch offenen Baustellen der schwarz-gelben Bundesregierung sowie die Positionen und die Macht der rot-grün geführten Länder im Bundesrat. Denn viele Vorhaben vom Präventionsgesetz bis zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann die Bundesregierung nicht gegen den Bundesrat durchsetzen. Und wenn im Vermittlungsausschuss bis zur Wahl keine Einigung gefunden wird, können diese Gesetze nicht in Kraft treten. Durch die sogenannte Diskontinuität verfallen Gesetzesvorhaben, die bis zum Ende einer Legislaturperiode nicht verabschiedet wurden. Der»Wenn zehn freie Arztsitze heute schon nicht besetzt werden können, wird auch die Ausweisung von 20 freien Sitzen morgen keine verbesserte Versorgung bringen.«armin Tank, Leiter der vdek-landesvertretung neue Bundestag könnte nicht dort weitermachen, wo der alte aufgehört hat, sondern das gesamte Gesetzgebungsverfahren müsste von vorn beginnen. Schleswig-Holsteins gesundheitsministerin Kristin Alheit und Armin Tank, Leiter der vdek-landesvertretung Thema Bedarfsplanung Im Mittelpunkt des Abends stand aber nicht die Parteipolitik, sondern die neue Bedarfsplanungsrichtlinie. Armin Tank nannte die grundlegende Überarbeitung durch den G-BA nach 20 Jahren überfällig. Er lobte, dass der neuen Bedarfsplanung ein guter Ansatz zugrunde liege. Statt der bisherigen Planungsbereiche auf Kreisebene, die für alle überplanten Arztgruppen galten, gibt es künftig kleinere Bereiche für die hausärztliche Versorgung, und dann wächst die Größe der Planungsregion analog zur Spezialisierung der medizinischen Versorgung. Der Leiter der vdek-landesvertretung warnte aber gleichzeitig vor zu großen Erwartungen: Auch der neue Bedarfsplan

5 verband der ersatzkassen. juni 2013 /seite 05 Die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke, zitierte in ihrer Bewertung der Bedarfsplanung Winston Churchill allein löse nicht das Problem der ungleichen Verteilung von Arztsitzen. Einerseits fehlten effektive Instrumente zum Abbau von Praxen in bislang überversorgten Gebieten und andererseits seien zusätzlich ausgewiesene Arztsitze keine Garantie für eine Niederlassung. Ähnlich sah es auch Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD), die zum ersten Mal beim vdek zu Gast war. Sie betonte, die neue Bedarfsplanung bringe keine Lösung aller Probleme und keine einzige neue Ärztin und keinen einzigen neuen Arzt. Die neue Bedarfsplanung bringt das, was die Akteure daraus machen!, appellierte sie an die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassenverbände in der gemeinsamen Selbstverwaltung. Die Ministerin lobte die neue Richtlinie des G-BA, weil es für die Bundesländer wichtig gewesen sei, dass einerseits eine gerichtsfeste Regelung der Bedarfsplanung erlassen wurde und dass diese Regelung andererseits so gestaltet worden sei, dass sie Abweichungen von den Rahmenvorgaben erlaubt, wenn es die regionalen Besonderheiten erforderten. Alheit äußerte die Erwartung, dass die Neuordnung der Bedarfsplanung unter anderem die Patientenströme sowie demografische, geografische und infrastrukturelle Besonderheiten besser als bisher abbilden würde. Dabei betonte sie, dass die demografische Entwicklung nicht nur die Bevölkerung, sondern auch für die Ärzteschaft betrifft. Denn in den kommenden Jahren würden etwa 900 der derzeit etwa Hausärtze in Schleswig-Holstein in den Ruhestand treten, ohne dass entsprechend viele Nachfolger bereitstünden. Damit einhergehend sah die Ministerin die Notwendigkeit, die Zulassungsmöglichkeiten besser zu steuern, damit neue Ärzte sich dort niederlassen, wo sie fehlten. Ein Allheilmittel für alle gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen sei das modernisierte Instrument der Bedarfsplanung sicher nicht. Erforderlich sei eine Verzahnung mit Anreizsystemen, gezielten Fördermaßnahmen sowie verlässlichen Planungsbedingungen. Ziel müsse sein, den Patientinnen und Patienten den Zugang zur medizinischen Versorgung dauerhaft zu sichern. Zu Beginn der anschließenden Diskussion zitierte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Dr. Monika Schliffke, für ihre Bewertung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie den früheren britischen Premierminister Winston Churchill. Sie hatte zunächst die Lacher auf ihrer Seite, aber sie machte auch nachdenklich, als sie sagte: Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum. Gespräche am Wasser Das war der Auftakt zu einer lebhaften Diskussion, in der nur wenige Teilnehmer diese etwas fatalistische Einschätzung teilten. Nach der Diskussion im Plenum gingen die Diskussionen in kleinen Gruppen angeregt weiter, so dass die Gespräche»Es geht nicht darum, ob es in jedem Ort einen Hausarzt gibt. Den wird es in zehn bis 15 Jahren nicht überall geben, und die ambulante medizinische Versorgung muss sich darauf einstellen.«kristin Alheit, Gesundheitsministerin am Wasser Ihrem Namen auch dieses Mal wieder gerecht wurden. Ihre Fortsetzung findet diese Veranstaltungsreihe der vdek-landesvertretung im Juni mit einer gesundheitspolitischen Diskussionsrunde im Vorfeld der Bundestagswahl. Am Donnerstag während der Kieler Woche kommt dann die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner nach Kiel, um im Sell-Speicher mit den gesundheitspolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Parteien und weiteren Gästen über die Erwartungen der Ersatzkassen an die Politik und die gesundheitspolitischen Programme der Parteien zu sprechen. Die Gespräche am Wasser im Foyer des Sell-Speichers wurden ihrem Namen wieder einmal gerecht

6 schleswig-holstein AUS DEM VDEK Historisches Treffen in der Mitte Schleswig-Holsteins Mitte Juni trafen sich die Landesausschüsse der Ersatzkassen aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Klausurtagung. Es war das erste Treffen dieser Art in der Geschichte des vdek. Gruppenbild mit Staatssekretärin. Anette Langner wird eingerahmt von den Vorsitzenden der beiden Landesausschüsse: Dr. Volker Möws (MV, Links) und Thomas Wortmann (SH, rechts) Zwanzig Teilnehmer aus den beiden vdek-landesvertretungen und von den Mitgliedskassen waren nach Schülp bei Nortorf gekommen. Die Leiter berichteten über die jeweilige (gesundheits-)politische Situation und über Besonderheiten im Umgang zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Dazu gab es gemeinsam erarbeitete Vorträge aus den Fachreferaten, die ebenfalls sehr anschaulich Parallelen und Unterschiede zwischen beiden Ländern aufzeigten. Höhepunkt der Veranstaltung war der Besuch von Staatssekretärin Anette Langner aus dem Schleswig-Holsteinischen Gesundheitsministerium. Es gab einen lebhaften, offenen und äußerst konstruktiven Austausch über verschiedenste Themen von der neuen Bedarfsplanung bis zur Krankenhaushygiene. Im Mittelpunkt der Diskussion stand aber die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Fläche. Aus Sicht der Staatssekretärin wird hier eine intensivere Kooperation von ambulantem und stationärem Sektor erforderlich sein. Angesprochen wurden außerdem die Förderung der Allgemeinmedizin im Rahmen der Ärzteausbildung sowie die Vor- und Nachteile alternativer Versorgungskonzepte wie etwa dem Docmobil. In diesem Zusammenhang wurde auch der bisher sehr unterschiedliche Erfolg arztentlastender Versorgungsformen deutlich. Hier ist Mecklenburg-Vorpommern mit AGnES bislang weiter vorangekommen als das HELVER-Projekt in Schleswig-Holstein. Die Idee zu dieser gemeinsamen Klausurtagung hatte der Schleswig-Holsteinische Landesausschuss-Vorsitzende Thomas Wortmann, der damals noch Landesgeschäftsführer der BARMER GEK in beiden Ländern war. Alle Beteiligten lobten den fachlichen und persönlichen Austausch über Referats- und Länder- und Kassengrenzen hinaus, den es in dieser Form noch nicht gegeben hatte. Eine Wiederholung ist bereits für 2014 in Mecklenburg-Vorpommern geplant. KRANKENHAUSFINANZIERUNG Landesbasisfallwert und politische Initiativen Die Krankenkassen /-verbände und die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein haben sich auf einen Landesbasisfallwert von 3.012,04 Euro für 2013 verständigt. Das ist ein Anstieg um 2,25 Prozent. Das vereinbarte Gesamtvolumen der stationären Versorgung beträgt fast 1,8 Milliarden Euro. Das ist 36 Prozent mehr als Dennoch klagen die Kliniken über ihre Finanzausstattung und finden offenbar Gehör in der Politik. Der Bundestag verabschiedete im Juni ein 1,1 Milliarden-Euro-Paket für die Krankenhäuser, das in diesem (Wahl-) Jahr nicht aus Steuermitteln, sondern von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Der vdek kritisiert außerdem, dass diese zusätzlichen Mittel nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Ein großes Problem ist der Rückzug der öffentlichen Hand aus der Investitionskostenfinanzierung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die GKV die Betriebskosten bezahlt und die Länder die Investitionskosten übernehmen. Wenn ein Krankenhaus investiert und die Förderung nicht reicht, muss die Klinik das aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Dieser Betrag fehlt für die Patientenversorgung. Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben im April einen Antrag in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht, der u. a. vorsieht, die GKV in die Investitionskostenfinanzierung einzubeziehen. Diesen Systembruch lehnt der vdek strikt ab. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgestellt.

7 verband der ersatzkassen. juni 2013 /seite 07 VERSORGUNG Moderates Honorarplus für Niedergelassene im Norden In Schleswig-Holstein konnten die Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auch in diesem Jahr ohne Anrufung des Schiedsamtes abgeschlossen werden. Die Krankenkassen /-verbände und die Kassenärztliche Vereinigung einigten sich auf einen Anstieg der Gesamtvergütung um 4,44 Prozent. Da einige Vertragsinhalte erst ab dem zweiten Quartal umgesetzt wurden, liegt die finanzwirksame Steigerung sogar nur bei 4,32 Prozent. Insgesamt beläuft sich das Honorar für das Jahr 2013 auf rund 1,2 Milliarden Euro. Die Einigung zeigt, dass sich die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung ihrer Verantwortung für die Versorgung bewusst sind. Dazu gehört, dass Honorarsteigerungen immer auch konkrete Leistungsverbesserungen für die Versicherten mit sich bringen. Der erzielte Verhandlungskompromiss beinhaltet u. a., dass mehrere Leistungskomplexe aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) herausgenommen wurden und künftig ohne Budgetdeckel erbracht werden können. Dazu gehören neben den psychotherapeutischen Leistungen auch Untersuchungen wie bestimmte Magnetresonanz-Tomographien (MRT) sowie die Polysomnografie. Im Gegenzug wurden die bisher extrabudgetär vergüteten Heimbesuche in die MGV zurückgeführt und entsprechend gedeckelt. AUS DER POLITIK Gemeinsames Landesgremium nach 90 a gestartet Mehr als ein Jahr nach dem ursprünglichen Parlamentsbeschluss hat sich das Gemeinsame Landesgremium in Schleswig-Holstein konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Dazwischen lagen die Landtagswahl, der Regierungswechsel, ein Antrag zur Gesetzesänderung, zwei Lesungen im Plenum und dazwischen die Bearbeitung durch den Sozialausschuss. Durch die Gesetzesänderung haben die Landesverbände der Krankenkassen bzw. Ersatzkassen nun sechs statt zuvor drei Stimmen. Die Ersatzkassen stellen nun zwei statt einen Vertreter, wobei der erste von der vdek-landesvertretung besetzt wird. Hinzugekommen sind außerdem die Patienten- bzw. Selbsthilfeorganisationen und die Dachorganisationen der medizinischen Pflegeberufe mit je zwei Vertretern. Ingesamt wuchs die Zahl der ständigen Mitglieder durch die Gesetzesänderung von 18 auf 25. Auf der konstituierenden Sitzung am 16. Mai verabschiedete das Gemeinsame Landesgremium zunächst seine Geschäftsordnung. Danach müssen Empfehlungen und Stellungnahmen mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vertreter beschlossen werden. Mit sechs von 25 Stimmen liegen die Kostenträger dementsprechend knapp unter der Sperrminorität von einem Viertel. Außerdem befasste sich das Landesgremium auf seiner ersten Sitzung mit dem neuen Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und nahm ihn ohne Gegenstimmen zustimmend zur Kenntnis. VERSORGUNG Verbesserte Ausschreibung für grippe-impfstoff Aus Problemen und schlechten Beispielen kann und muss man lernen, damit es beim nächsten Mal besser klappt! Das gilt auch für die Versorgung mit Grippe-Impfstoff, nachdem in der zurückliegenden Saison der exklusive Vertragspartner der GKV in Schleswig-Holstein massive Lieferprobleme hatte. So etwas darf sich nicht wiederholen! Für die Ersatzkassen hat die Versorgungssicherheit der Versicherten oberste Priorität. Deshalb wurde rechtzeitig für die nächste Impfsaison geplant. Wegen der langen Vorlauf- und Produktionszeiten musste schon Anfang des Jahres eine Grundsatzentscheidung fallen. Zunächst verhandelten die Krankenkassen/-ver bände mit dem Landesapothekerverband über eine Festpreisregelung. Trotz der Bereitschaft zu finanziellen Zugeständnissen kam es zu keiner Einigung. Daher erfolgte noch im Januar eine neuerliche europaweite Ausschreibung, deren Ausgestaltung deutlich verfeinert wurde. Sie enthält jetzt u. a. Vereinbarungen über Stichtage, an denen festgelegte Quoten des voraussichtlichen Saisonbedarfs verfügbar sein müssen, und klar definierte Informationspflichten des Herstellers über die Fortschritte in Produktion, Freigabe und Auslieferung sowie über etwaige Störungen. Außerdem sind zuverlässige Bestellmöglichkeiten für die Apotheker beim Hersteller festgeschrieben. Sieger der Ausschreibung ist das Unternehmen Sanofi Pasteur MSD. Dort ist die Produktion des Grippe-Impfstoffes für die Saison 2013/2014 mittlerweile problemlos angelaufen.

8 schleswig-holstein bücher Quo vadis Selbstverwaltung? Die Organisation der Sozialversicherung in den Händen der Versicherten gilt als ein zentrales Kennzeichen traditioneller Wohlfahrtsstaaten. Aktuell scheint diese Tradition der Selbstverwaltung europaweit in der Krise oder ist dieses Modell gar am Ende? Entwickeln sich die Sozialversicherungen zu Dienstleistungsunternehmen? Oder übernimmt der Staat Organisation und Kontrolle des Systems? Die Autoren betrachten die Entwicklung in acht europäischen Staaten. Welche Rolle spielen dort jeweils der Staat, der Markt und die Verbände? Klenk, Weyrauch, Haarmann, Nullmeier Abkehr vom Korporatismus? Der Wandel der Sozialversicherungen im europäischen Vergleich Band 21, 2012, 565 S., 45 Campus Verlag, Frankfurt/Main Die Geschichte des Gesundheitsfonds Zum 1. Januar 2009 wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Einführung des Gesundheitsfonds auf eine neue Grundlage gestellt: Zum ersten Mal in der Geschichte der GKV übernahm der Staat durch die Festsetzung des Beitragssatzes die Verantwortung für die Finanzierung der GKV. Das Buch bietet eine umfassende Analyse, die die Entstehung und Einführung des Gesundheitsfonds ebenso betrachtet wie dessen Weiterentwicklung durch die amtierende Regierung und Auswirkungen. Holger Pressel Der Gesundheitsfonds: Entstehung Einführung Weiterentwicklung Folgen 2012, 272 S., 39,95 VS Verlag für Sozialwissenschaften, Springer Fachmedien, Wiesbaden VERSORGUNG Ambulante Hospizdienste erhalten mehr Förderung Die finanzielle Förderung der ambulanten Hospizdienste in Schleswig-Holstein durch die gesetzlichen Krankenkassen übersteigt 2013 erstmals die Marke von 1,5 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von fast Euro oder gut 8,9 Prozent. Der Anteil der Ersatzkassen beläuft sich dabei auf über Euro. Diese Zunahme spiegelt die Entwicklung im Bereich der ambulanten Hospizdienste im Land wider. Die Zahl der Dienste ist seit 2008 von 19 auf 26 gestiegen. Mittlerweile existieren in allen Kreisen und kreisfreien Städten entsprechende Dienste. Beim kleinsten Verein sind 15 Ehrenamtliche aktiv, der größte Dienst, der übrigens im ländlich geprägten Kreis Dithmarschen angesiedelt ist, kann auf 80 Helfer zurückgreifen. Die mittlerweile ehrenamtlichen Kräfte bilden das organisatorische Rückgrat für diese sensible Tätigkeit. Dabei geht es vor allem darum die mit dem Krankheitsprozess verbundenen Leiden zu lindern, dabei zu helfen, die Konfrontation mit dem Sterben zu verarbeiten und eine Unterstützung anzubieten, um die in diesem Zusammenhang bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten zu überwinden. Ingesamt haben die Hospizdienste in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr Schwerstkranke in der letzten Phase ihres Lebens begleitet. Eine schwierige und wichtige Arbeit, die die Ersatzkassen auch künftig unterstützen werden! PERSONALIE Neuer Referatsleiter in Kiel Seit dem 1. Juni ist Sebastian Ziemann (50) Referatsleiter für die ambulante Versorgung. Er folgt in dieser Position auf Armin Tank, der im vergangenen Jahr an die Spitze der Landesvertretung gewechselt war. Sebastian Ziemann ist im Sauerland aufgewachsen und hat in Bielefeld und Berlin Rechtswissenschaften studiert. Ende der 1990er Jahre zog er nach Schleswig-Holstein. Nach einer Zeit als angestellter Rechtsanwalt und Tätigkeiten in der DAK-Hauptverwaltung und für eine Betriebskrankenkasse machte sich Ziemann 2005 mit eigener Kanzlei in Hamburg selbstständig. Seitdem war der Fachanwalt für Medizinrecht u. a. auch als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses für die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung in Hamburg sowie als Syndikus eines privaten Klinikbetreibers tätig. IMPRESSUM Herausgeber Landesvertretung Schleswig-Holstein des vdek Wall 55 (Sell-Speicher), Kiel Telefon / Telefax / LV-Schleswig-Holstein@vdek.com Redaktion Florian Unger Verantwortlich Armin Tank Druck Lausitzer Druckhaus GmbH Gestaltung ressourcenmangel Grafik schön und middelhaufe ISSN-Nummer

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