Andreas Bartels, Referent für Europa
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- Annegret Althaus
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1 EU-Fördermöglichkeiten für Beschäftigung und soziale Eingliederung Ein Überblick Status quo Andreas Bartels, Referent für Europa Ablauf Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI- Fonds): Das ESF-OP des Bundes in der Förderperiode Status quo 06 / 2015 Ausgewählte Programme: Digitale Medien in der beruflichen Bildung Jugend stärken im Quartier BIWAQ Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen: EHAP Partnerschaftsprogramm Wohlfahrtsverbände AWO Bundesverband e.v. 2 1
2 Schwerpunkte des ESF-Bundes-OP ( Konzentration auf vorrangige Zielgruppen Jugendliche und junge Erwachsene (insb. auch ohne Schul- und Berufsabschluss) Langzeitarbeitslose, insb. geringqualifizierte Personen mit Migrationshintergrund Beschäftigte, Existenzgründer/-innen, Unternehmen (KMU) Konzentration des Bundes-OP Bundes-ESF-Programme mehr als halbiert (von 62 auf 26) im Vergleich BMAS 8, BMWi 5, BMFSFJ 6, BMBF 5, BMUB 2 Mischung aus neuen und bisher bewährten ESF-Programmen (adaptiert) 3 Digitale Medien in der beruflichen Bildung Ziel ist es, mit dem Einsatz digitaler Medien in Form von Modellprojekten und repräsentativen Beispielen, zu nachhaltigen strukturellen Veränderungen (u. a. Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit) und zur Qualitätssicherung/ -verbesserung in der beruflichen Bildung beizutragen. Übergreifende Ziele des Programms sind: Weiterentwicklung und Verbreitung digitaler Bildungstechnologien und Schaffung moderner beruflicher Aus- und Weiterbildungsgänge Stärkung der Handlungskompetenzen von Akteuren (Multiplikatoren) der beruflichen Bildung Informationsinfrastrukturen für die berufliche Bildung entwickeln und bereitstellen Etablierung einer neuen Lernkultur 2
3 Förderrichtlinie Die erste Richtlinie (DIMEBB 2) wurde am im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Programm richtet sich an in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätige Bildungsträger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbes. KMU), Sozialpartner der Aus- und Weiterbildung, Kammern, Berufsverbände, Forschungsinstitute sowie Hochschulen, die Projekte zur Entwicklung und zum Einsatz digitaler Medien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen bzw. dieses anstreben. Förderinteressierte müssen bereits einschlägige Vorarbeiten und/oder Erfahrungen mit geeigneter didaktischer Methodik im Bereich digitaler Medien und beruflicher Bildung vorweisen. Das Eigeninteresse an den Ergebnissen des Vorhabens muss nachvollziehbar begründet werden können. Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Konsortien und Netzwerke. Bei Verbundprojekten müssen die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Antragsberechtigte Fördervoraussetzungen Budgetlinie Auswahlverfahren Auswahlkriterien 68 Mio. Gesamtmittel (dv. 34,4 Mio. ESF-Mittel) Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist nur vom vorgesehenen Verbundkoordinator eine Projektskizze vorzulegen. Die Projektskizzen werden von einem externen Gutachtergremium bewertet. In den Skizzen muss u.a. die Zielstellung des Vorhabens ausgehend vom Bedarf und den zentralen Merkmalen der Zielgruppe/n, dem Stand der Technik und des Wissens und dem Eigeninteresse der Antragstellenden dargestellt werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch BMBF entschieden wird. Innovationspotenzial und Anwendungsbezug Qualität der Projektskizze Qualität und Konstanz der projektbegleitenden Evaluierung Ggfs. Zusammensetzung des Verbundes, Einbindung von Anwendern und KMU und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement) Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen Nutzung von Synergien Breitenwirksamkeit und Sichtbarkeit Nachhaltigkeit: Die nachhaltige Nutzung und Implementierung der entwickelten Lösungen über die Projektlaufzeit hinaus ist zu gewährleisten Die konkrete Ausgestaltung regelt die Förderrichtlinie. Dort werden die Auswahlkriterien weiter präzisiert und entsprechend des Förderschwerpunktes eingegrenzt. Digitale Medien in der beruflichen Bildung 3
4 Digitale Medien in der beruflichen Bildung - Ergebnisse eingereichte IB s im 1. Aufruf (Frist ) 12 Projekte wurden zur Hauptantragstellung ausgewählt Weitere Aufrufe sind geplant, frühestens in 2016 Kontakt: s. AWO Bundesverband e.v. 7 Jugend stärken im Quartier - Ergebnisse - Von den 200 förderfähigen Kommunen (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe), die Ende 2014 nach Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens zur Antragstellung aufgefordert wurden, werden ca. 182 einen Antrag abschließen (Abweichungen noch möglich). Abschluss des Bewilligungsverfahrens durch das BAFzA bis Ende Juli 2015 geplant Ein Großteil der Kommunen hat zum mit der Umsetzung begonnen (vorläufiger Maßnahmebeginn), so dass es bereits erste Teilnehmende gibt 2. Förderrunde : Ausschreibung Anfang 2018 AWO Bundesverband e.v. 8 4
5 BIWAQ - Ergebnisse - Für die gesamte EU-Förderperiode stehen bis zu rd. 90 Millionen Euro aus dem ESF und bis zu rd. 64,5 Millionen Euro nationale Mittel aus dem Haushalt des BMUB zur Verfügung, davon für die jetzige neue Förderrunde bis zu rd. 58,7 Millionen ESF- und bis zu rd. 35,3 Millionen BMUB-Mittel 128 IB s 74 Kommunen wurden für eine Hauptantragstellung ausgewählt 2. Förderrunde : Ausschreibung Anfang 2018 AWO Bundesverband e.v. 9 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen: EHAP Zeitraum: DE beteiligt sich mit 78,9 Mio. am Hilfsfonds (in lfd. Preisen) und weiteren 9,33 Mio. Bundesmitteln und hat einen Vorschlag zum OP II: Förderung der sozialen Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen (EU-Neuzugewanderte: Erwachsene und Kinder Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen) bei der KOM eingereicht Interventionssatz: bis zu 85 % EHAP plus 10 % Bundesmittel (Eigenmittelanteil: 5 %) KOM-Genehmigung des OP am Weitere Informationen auf EHAP-Webseite: 5
6 EHAP-OP: Unterstützungsschwerpunkte Betroffen Gruppen: Zugewanderte aus EU Mitgliedstaaten und deren Kinder Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen Problem: Fehlender oder unzureichender Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems (damit erschwerte Voraussetzung für soziale Integration) Gesundheit Krankenversicherung, Ärztliche Versorgung Suchtberatung etc. Erwerbstätigkeit Arbeitsagentur Jobcenter Wohnen Wohnungsvermittlung Wohnungslosenhilfe Materielle Ressourcen Grundsicherung Schuldnerberatung Bildung Kitas, Schulen, Sprachkurse, Elternberatung Partizipation Beratungsstellen, Anlaufstellen für Selbsthilfe Soziale Einbindung Familienberatung, Erziehungsberatung etc. Geplante Umsetzung EHAP-OP Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten Neuzugewanderten, neuzugewanderten Kindern und deren Eltern aus EU-Ländern sowie wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen Zielgerichtete und personenbezogene (aufsuchende) Beratung und Begleitung der Betroffenen: Sicherstellen der Grundversorgung und Erschließen vorhandener sozialintegrativer Angebote (BMAS & BMFSFJ) Handlungsschwerpunkt: EU Zugewanderte, neuzugewanderte Kinder und deren Eltern Handlungsschwerpunkt: Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Heranführung an Angebote wie Kindertageseinrichtungen, Sprachkurse oder Freizeitangebote Zugang zu Kindern erfolgt über Ansprache der Eltern durch (aufsuchende) Beratung und Information über bestehende Angebote EHAP-Projekte knüpfen an vorhandene Strukturen an, ergänzen diese und verstärken sie in ihrer Wirkung. Sie werden in Kooperationsverbünden umgesetzt. Im Mittelpunkt steht das Erschließen vorhandener Angebote des regulären Hilfesystems für die Zielgruppe ( Brückenfunktion des EHAP). Bei Bedarf können im Rahmen der EHAP-Projekte auch eigene Angebote gefördert werden Bei Bedarf kann die Zielgruppe auch mittelfristig weiter begleitet werden 6
7 EHAP-Richtlinie Ziele und Gegenstand der Förderung Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger/innen im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger/innen und ihren Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung Ansprache, Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems Förderung von zusätzlichen Personalstellen zur Einrichtung von (oder Erweiterung vorhandener) Beratungsstellen und aufsuchender Arbeit EHAP-Richtlinie Antragsverfahren 1. Förderphase: / (50-60 % der EHAP-Mittel) Zuwendungen werden nur an Kooperationsverbünde gewährt (Kommunen und Einrichtungen der FW oder umgekehrt; sonstige freigemeinnützige Träger können in den Verbund eingebunden werden) 2-stufiges Antragsverfahren: Interessenbekundung in elektronischer Form über das Internet-Portal ZUWES ( 7
8 EHAP-Richtlinie Antragsverfahren Bewertung der Projektvorschläge durch externe Fachgutachter 2. Förderstufe: Einreichen eines förmlichen Förderantrages über ZUWES plus Kooperationsvereinbarung und Absichtserklärungen der Partner Der Förderantrag wird vom BVA geprüft und beschieden 1. Aufruf: Laufzeit der Projekte: max. 3 Jahre EHAP-Richtlinie Antragsverfahren Förderung lokaler/regionaler Ansätze (für besonders betroffene Großstädte und Kommunen) Guter Zugang zu(r) den Zielgruppe(n) und gute Vernetzung Klare Abgrenzung zu anderen Programmen (national oder EUfinanziert) Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt Eigenanteil der Projektträger: 5%, die als Barmittel oder in Form von Personalfreistellungen eingebracht werden können Unter-/ Obergrenze zuwendungsfähige Gesamtausgaben: min Euro max. 1 Mio. Euro 8
9 EHAP-Richtlinie Antragsverfahren Zuwendungsfähige Ausgaben Direkte Personalausgaben einschl. Honorarausgaben, Nachweis erforderlich (= 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) Beratungspersonal: TVöD 11,2 Verwaltungspersonal: TVöD 8,2 (Umfang: 25 %-Stelle) Ärzte und Pflegepersonal können nur als Berater aus dem EHAP finanziert werden, nicht aber ihre ärztliche oder pflegerische Dienstleistung EHAP-Richtlinie Antragsverfahren Zuwendungsfähige Ausgaben Direkte Sachausgaben (max. 2 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; projektspezifisch notwendig), Nachweis erforderlich: z.b. niedrigschwellige Sprachkurse, Dolmetscherkosten Indirekte Ausgaben (pauschal 13% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben): z.b. Personalausgaben für die Geschäftsführung, das Rechnungs- und Personalwesen, Mieten, Mietnebenkosten, Porto, Telefon, Reinigung Nicht zuwendungsfähig: Materielle Unterstützung 9
10 EHAP-Richtlinie Antragsverfahren Weiterleitung Eine Weiterleitung von EHAP-Mitteln ist möglich (gemäß Nr. 12 der VV zu 44 BHO) Die Höhe wird im Zuwendungsbescheid festgelegt Im Antragsverfahren werden die vorgesehenen Teilprojekte beschrieben und eingerichtet. Die Teilprojekte sind zur Erfüllung des Zuwendungszwecks als notwendig anzusehen. EHAP - Ergebnisse 180 eingereichte IB s zum Bis Ende 10 / 2015: Abschluss des Auswahlverfahrens EHAP-Auftaktveranstaltung ist am 22./ in Berlin Ein weiterer EHAP-Aufruf soll ggf. auch auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet werden 10
11 ( rückenwind Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft Ziele Verbesserung der individuellen Anpassungsfähigkeit Herstellung und Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Verbesserung der Demografiefestigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen Personalgewinnung für die Sozialwirtschaft AWO Bundesverband e.v. 21 Zielgruppen bereits beschäftigte Fach- und Führungskräfte (insbesondere Ältere), Personalverantwortliche und Einrichtungsleitungen und sonstige Mitarbeiter/innen (z.b. Hilfskräfte) in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Verbänden potentielle Beschäftigte: Schüler/innen, Quereinsteiger/innen, Berufsrückkehrer/innen, junge Menschen in Freiwilligendiensten, benachteiligte (junge) Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund (diese Zielgruppen können aber nicht direkt über das Förderprogramm unterstützt werden) AWO Bundesverband e.v
12 Förderbereiche Systematische Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit - lebensphasenorientierte Personalentwicklung - berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching - Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Beschäftigter - Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen - Personalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung von an der Sozialwirtschaft interessierten Personen - Personalentwicklung im Sozialraum AWO Bundesverband e.v. 23 Förderbereiche Systematische Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografiefestigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen - gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Erhöhung des Anteils von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen - Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/Innen - Führung und Unternehmenskultur - Entwicklung von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen - Diversity Management und Förderung der Inklusionsfähigkeit - Förderung des Innovationsmanagements, auch im Hinblick auf regionale Abstimmungsprozesse AWO Bundesverband e.v
13 Förderbedingungen / Fördertechnik Alle einzureichenden Projektvorschläge müssen einen integrativen Ansatz zur Personal- und Organisationsentwicklung (PE und OE) verfolgen, also je einen der Förderbereiche aus PE und OE wählen Antragsteller orientieren sich an den für die Branche üblichen Tarifen oder weisen eine tarifähnliche Regelung nach und halten sich an die vereinbarten Mindestlöhne Die RL unterliegt der sog. AGVO. Die Beihilfeintensität beträgt: 50 % für Großunternehmen 60 % für mittlere Unternehmen und 70 % für kleine Unternehmen Erhöhung der Beihilfeintensität um weitere 10 % bei Maßnahmen für AN mit Behinderungen oder benachteiligte AN (ältere AN > 50 Jahre) AWO Bundesverband e.v. 25 Förderbedingungen / Fördertechnik Für die neue RL in der Sozialwirtschaft sind grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bezuschussungsfähig, die entsprechend der vorher genannten Fälle auf maximal 70 % erhöht werden können Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein Die Eigenbeteiligung (mindestens 30 %) muss durch 10 % Eigenmittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (direkte Personalausgaben (internes und externes Personal) und die 24 %-Pauschale) ohne TN-Einkommen eingebracht werden: Barmittel und Personalkosten für freigestelltes Projektpersonal (Achtung: keine geförderte Stelle!) und weitere private Drittmittel: Freistellung der Projektteilnehmer AWO Bundesverband e.v
14 Förderbedingungen / Fördertechnik Einführung von Pauschalen (Bezugsgröße sind die direkten förderfähigen Personalkosten sowie reine Honorarkosten Pauschalierung von 24 % (für weitere indirekte und direkte Kosten)) Einführung von Standardeinheitssätzen für TN- Einkommen / Freistellungskosten: 28 pro TN-Stunde Laufzeit der Projekte: 3 Jahre nach 24 Monaten: Überprüfung der angegebenen Meilensteine / Ergebnisse AWO Bundesverband e.v. 27 Ergebnisse aus dem 1. Aufruf 85 IB s 24 Projekte werden zur Hauptantragstellung vorgeschlagen Der 2. Aufruf ist für die Zeit vom vorgesehen AWO Bundesverband e.v
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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