lebensstandard sichern Pflegeabsicherung Informationen zu Elternunterhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "lebensstandard sichern Pflegeabsicherung Informationen zu Elternunterhalt"

Transkript

1 lebensstandard sichern Pflegeabsicherung Informationen zu Elternunterhalt

2 So behalten Sie den Überblick. Vorwort 3 Fragen und Antworten 1. Wer haftet für den Unterhalt der Eltern? 4 2. Was gilt bei mehreren Kindern? Haften Kinder gemeinschaftlich? 5 3. Ist ein Schwiegerkind zum Elternunterhalt seiner Schwiegereltern verpflichtet? 5 4. Ab wann ist Elternunterhalt zu zahlen? Wann entsteht der Anspruch auf Elternunterhalt? 5 5. Welche Einkünfte werden bei der Berechnung von Eltern unterhalt berücksichtigt? 6 6. Was ist der so genannte Wohnvorteil? 6 7. Sind andere Unterhaltspflichten vorrangig vor Elternunterhalt? 6 8. In welcher Höhe ist Elternunterhalt zu gewähren? 6 9. Wer prüft, ob Elternunterhalt zu erbringen ist? Müssen die gesamten Vermögensverhältnisse der Kinder offen gelegt werden? Muss eigenes Vermögen für den Elternunterhalt eingesetzt werden? Gibt es Schonvermögen, das bei der Berechnung von Elternunterhalt unberücksichtigt bleibt? Allgemeine Hinweise zum Vermögen Ist man gezwungen Wert gegenstände oder Vermögen zu veräußern um Elternunterhalt zu erbringen? Muss eine selbst genutzte Immobilie verkauft werden, um Elternunterhalt zu erbringen? Muss man umziehen, um Elternunterhalt zahlen zu können? Kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein? 9 Beispielrechnungen 10

3 Vorwort Seit Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen stetig an. Waren es im Jahr 1999 noch rund 2 Millionen, verzeichnen wir aktuell rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Schätzungen gehen von bis zu 4 Millionen im Jahr 2040 aus. Da die Pflegepflichtversicherung nie als Vollkaskoschutz konzipiert war, stellt sich in einem Pflegefall immer die Frage der Finanzierung von nicht gedeckten Kosten. Egal ob ambulant gepflegt wird oder eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgt es entstehen hohe Eigenbeteiligungen! Sollten diese Kosten nicht durch den Pflegenden selbst aufgebracht werden können, bleibt oftmals nur der Gang zum Sozialamt. Doch bevor der Staat die Kosten der Pflege übernimmt, stehen Ehepartner und Kinder in der Pflicht. Häufige Folge: Unterhaltszahlungen von Kindern für Ihre Eltern. Der so genannte Elternunterhalt. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Elternunterhalt. Bitte beachten Sie: SIGNAL IDUNA kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte zum Thema Elternunterhalt geben. Hierfür sind unter anderem die rechtsberatenden Berufe sowie Träger von Sozialleistungen zuständig. Die im folgeden aufgeführten Fragen und Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der folgenden Fachanwaltskanzlei erstellt: Anwaltskanzlei Hauß & Nießalla Rechtsanwälte Fachanwälte für Arbeits- und Familienrecht Vom-Rath-Straße Duisburg Tel. (02 03) Fax (02 03) Unter diesem Link finden Sie unter anderem auch einen Rechner zum Thema Elternunterhalt. März

4 Was ist Elternunterhalt? Unter Elternunterhalt versteht man die Verpflichtung von Kindern, für den Unterhalt der Eltern aufzukommen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( 1601 BGB) sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Somit sind auch Kinder und unter bestimmten Umständen auch Enkelkinder verpflichtet, ihren Eltern bzw. Großeltern Unterhalt zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Elternteil außerstande ist, sich aus eigenen Mitteln selbst zu unterhalten ( 1602 Abs. 1 BGB). Es muss eine so genannte Bedürftigkeit vorliegen. Eine Unterhaltsverpflichtung entsteht erst dann, wenn der bedürftige Elternteil aus eigenen Einkünften nicht in der Lage ist, seinen unterhaltsrechtlichen Bedarf zu decken. Zu den relevanten Einkünften zählen auch Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie eigenes Vermögen (zu dem auch Allein- oder Miteigentum an einer selbst genutzten Immobilie gehört). Fragen und Antworten 1. Wer haftet für den Unterhalt der Eltern? a) Vorrang des Ehegatten Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( 1608 BGB) haftet der Ehegatte oder Lebenspartner (nach Lebenspartnerschaftsgesetz) vor Verwandten. Grundsätzlich ist daher der mit dem bedürftigen Elternteil verheiratete Ehegatte vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Erst und soweit dieser unter Einsatz seines Einkommens und Vermögens nicht in der Lage ist, den Unterhalt des bedürftigen Gatten zu finanzieren, kommen die Verwandten der absteigenden Linie (Kinder) als Unterhaltsquelle in Betracht ( 1606 BGB). Der Ehegatte oder Partner des Bedürftigen hat einen Einkommensselbstbehalt von mindestens Euro. Das bedeutet: Dieser angemessene Betrag bleibt in jedem Fall unangetastet. Er kann im Einzelfall erhöht werden zum Beispiel dann, wenn die Kosten für Wohnen höher sind als 450 Euro pro Monat und ein Umzug in eine kostengünstigere Wohnung nicht zuzumuten ist. b) Ist jedes Kind zum Eltern unterhalt verpflichtet? Grundsätzlich ist jedes leibliche oder adoptierte Kind zum Eltern unterhalt verpflichtet. Das zum Unterhalt herangezogene Kind muss jedoch unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen imstande sein, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dem Elternteil Unterhalt zu gewähren ( 1603 Abs. 1 BGB). Hier spricht man von Leistungsfähigkeit des Kindes. Grundsätzlich gilt: Dem alleinstehenden Kind steht ein Selbstbehalt von mindestens Euro zu. Nähere Informationen finden Sie ab Punkt 8. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Unterhaltsanspruch gegen das Kind verwirkt ist (siehe dazu Punkt 17). c) Sind auch Enkelkinder zum Unterhalt für Großeltern verpflichtet? Da auch Enkel in gerader Linie mit den Großeltern verwandt sind, haften grundsätzlich auch Enkel für den Unterhalt Ihrer Großeltern und zwar mit ihrem Einkommen und Vermögen. Allerdings kann der Sozialhilfeträger gegenüber den Enkeln einen Unterhaltsanspruch nicht geltend machen. Der Gesetzgeber hat nur die Überleitung des Unterhalts anspruchs gegen die Kinder auf den Träger der Sozialhilfe vorgesehen. Theoretisch könnten daher bedürftige Großeltern selbst den Unterhaltsanspruch gegen Enkel geltend machen. In der Praxis ist dies jedoch selten. Dies sollte Kinder allerdings nicht dazu verleiten, Vermögen auf Enkel in der Hoffnung zu übertragen, sich dadurch von der Unterhaltspflicht zu befreien. Wenn durch die Vermögensübertragung das vor dem Enkel haftende Kind außerstande wäre, den Unterhaltsbedarf des Elternteils abzudecken, müsste das übertragene Vermögen vom Kind zurückgefordert werden. Das gilt jedenfalls innerhalb einer Frist von 10 Jahren zwischen Vermögensübertragung und Eintreten der Bedürftigkeit des Elternteils. Außerdem sind die Schonvermögensgrenzen für Kinder (siehe dazu Punkt 12) recht hoch und werden in der Regel nicht überschritten, so dass auch aus diesem Grund die Übertragung von Vermögen auf die Enkel unnötig ist. d) Ist auch Unterhalt zu zahlen, wenn kein Kontakt mehr zu den Eltern besteht? Unterhalt ist auch dann zu zahlen, wenn kein Kontakt mehr zu den Eltern besteht. So muss z. B. ein Mann aus Gelsenkirchen Euro für die Pflege seiner Mutter aufbringen, obwohl er seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr hat und die psychisch kranke Frau ihn als Kind nie gut behandelt hatte (BGH-Urteil vom : XII ZR 148/09). Nur in seltenen Fällen (z. B. bei Misshandlung oder grober Vernachlässigung) kann der Unterhaltsanspruch erloschen sein. 4 März 2014

5 2. Was gilt bei mehreren Kindern? Haften Kinder gemeinschaftlich? Geschwister haften für den Unterhaltsbedarf der Eltern anteilig nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ( 1606 Abs. 3 S. 1 BGB). Das bedeutet konkret, sie haften entsprechend dem Verhältnis ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit. Diese bestimmt sich nach dem in der Anlage dargestellten Berechnungsmodell. Hierzu ein Beispiel: Unterhaltsrechtlicher Bedarf des Elternteils Leistungsfähigkeit des ersten Kindes 500 Leistungsfähigkeit des zweiten Kindes 750 Leistungsfähigkeit beider Kinder zusammen In einem solchen Fall erfolgt eine Quotenbildung: Das erste Kind muss 400 aufbringen (500 x / ) Das zweite Kind muss 600 aufbringen (750 x / ) Ein Kind, das unterhaltsrechtlich nicht leistungsfähig ist, muss keinen Elternunterhalt leisten. Lebt ein Geschwisterkind im Ausland, ist dessen Rechtsverfolgung im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ( 1607 Abs. 2 S. 1 BGB). Dieses Kind würde aus dem Haftungsverbund gegenüber dem Elternteil ausscheiden. Es kann aber von seinen Geschwistern auf Beteiligung am Elternunterhalt in Höhe der auf dieses Kind entfallenden Quote in Anspruch genommen werden. Die Sozialhilfeträger sind nicht verpflichtet, die Unterhaltsansprüche gegen im Ausland lebende Kinder zu verfolgen und tun dies auch nicht. 3. Ist ein Schwiegerkind zum Elternunterhalt seiner Schwiegereltern verpflichtet? Schwiegerkinder sind zur Zahlung von Elternunterhalt für Schwiegereltern nicht verpflichtet. Sie können mit ihrem Einkommen im Prinzip machen, was sie wollen. Ihr Einkommen hat lediglich mittelbaren Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes. Nach dem in der Praxis angewendeten Berechnungsschema, ist der Familienunterhalt stets vorrangig. Deshalb gilt: Verdient das Schwiegerkind weniger als das Kind, mindert dies die Leistungsfähigkeit des Kindes. Verdient es mehr, kann unter Umständen die Leistungsfähigkeit des Kindes angehoben werden. Von der Ausnahme der Taschengeldhaftung (Punkt 8 d) abgesehen, fließen aber nie Einkünfte des Schwiegerkindes zu den Schwiegereltern. 4. Ab wann ist Elternunterhalt zu zahlen? Wann entsteht der Anspruch auf Elternunterhalt? Ein Unterhaltsanspruch entsteht immer mit dem Entstehen der Bedürftigkeit der unterhaltsberechtigten Person. Allerdings muss Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, in dem die unterhaltspflichtige Person davon erfährt, dass sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden soll. Das ist nicht erst dann gegeben, wenn ein konkreter Unterhaltsbetrag vom Sozialhilfeträger geltend gemacht wird (per Bescheid), sondern bereits dann, wenn vom Sozialhilfeträger mitgeteilt wird, dass die unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme beabsichtigt ist (sog. Rechtswahrungsanzeige) oder Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zwecke der unterhaltsrechtlichen Inanspruchnahme verlangt wird. Unterhalt muss nicht für einen vor dem Zugang einer solchen Aufforderung liegenden Zeitraum gezahlt werden. Unterhaltspflichtig ist man immer nur für die Zeit, in der eine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit besteht. Verbessert sich die wirtschaftliche Situation eines Kindes etwa durch Einkommenssteigerungen, Wegfall von Kindesunterhaltsoder Darlehensverpflichtungen muss Unterhalt erst dann gezahlt werden, wenn der Sozialhilfeträger die Forderung geltend macht. Eine Verpflichtung der Kinder, Einkommenssteigerungen ungefragt dem Sozialhilfeträger mitzuteilen, besteht nur während eines laufenden Unterhaltsverfahrens oder der Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durch den Sozialhilfeträger. Ist diese durch Festsetzung der Unterhaltsforderung abgeschlossen, besteht keine Offenbarungspflicht. Hat der Sozialhilfeträger seine Unterhaltsforderung konkretisiert, kann er diese auch nicht rückwirkend erhöhen (sofern das unterhaltsberechtigte Kind nicht durch Falschangabe über seine Einkommens- oder Vermögenssituation eine Täuschungshandlung begangen hat). Auch braucht niemand zu befürchten, noch nach dem Tod des unterhaltsberechtigten Elternteils rückwirkend auf Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen in Anspruch genommen zu werden. März

6 5. Welche Einkünfte werden bei der Berechnung von Elternunterhalt berücksichtigt? Grundsätzlich sind alle Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Berechnung des Elternunterhalts zu berücksichtigen. Dies sind zum Beispiel: Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie etwaiger Überstunden vergütungen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinkünfte, bereinigt um Erhaltungsaufwendungen, Kapitaleinkünfte (soweit diese nicht thesauriert und dem Altersvorsorgeschonvermögen zugeführt werden (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1077; BGH FamRZ 2013, 363) 6. Was ist der so genannte Wohnvorteil? Vielfach rechnen Verwaltungen dem unterhaltspflichtigen Kind und seinem Gatten einen so genannten Wohnvorteil zu. Dies erfolgt immer dann, wenn das Kind in einer in seinem Eigentum befindlichen Immobilie kostengünstiger lebt als in einer angemessenen Mietwohnung. In den Selbstbehaltssätzen des Elternunterhalts sind Kosten für Wohnen mit 450 Euro für ein alleinstehendes Kind und 800 Euro für ein mit seinem Gatten zusammenlebendes Kind enthalten. Nur wenn die tatsächlichen Kosten des Wohnens unter diesen Beträgen liegen (einschließlich Heizkosten), kann ein Wohnvorteil als Einkommen angenommen werden. Ansonsten sind die diese Grenzwerte übersteigenden Kosten als zusätz liche Abzüge bei der Einkommens bereinigung zu berücksichtigen. 7. Sind andere Unterhaltspflichten vorrangig vor Elternunterhalt? Unterhaltspflichten des Kindes gegenüber eigenen Kindern und / oder einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sind grundsätzlich vor rangig vor Elternunterhalt. Der Unterhaltsbedarf von minderjährigen Kindern wird nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle berechnet, wenn die Eltern zusammenleben; ansonsten nach dem Einkommen des Elternteils, das dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Der Unterhaltsbedarf volljähriger Kinder wird immer nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern bemessen und aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen. Zum Beispiel steht einem Studenten mit eigenem Haushalt ein Mindestbedarf von 670 Euro zzgl. Krankenversicherungskosten zu (bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern ggf. auch mehr). Kindergeld wird bei volljährigen Kindern voll, bei minderjährigen Kindern entgegen der Praxis einiger Sozial hilfeträger nur zu ½ auf den Tabellenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet ( 1612 b BGB). Gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder einem Gatten oder Partner sind immer vorrangig. Vorsicht ist geboten, wenn Unterhaltsverpflichtungen vertraglich oder vergleichsweise vereinbart werden. Davor ist dringend anwaltliche Beratung geboten. 8. In welcher Höhe ist Elternunterhalt zu gewähren? Eine pauschale Aussage kann hierzu nicht gemacht werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Dem unterhaltspflichtigen Kind muss ein angemessener Selbstbehalt verbleiben, so dass es durch den Elternunterhalt nicht zu einer spürbaren und dauerhaften Senkung seiner Lebensverhältnisse genötigt wird, es sei denn, es lebt im Luxus (BGH FamRZ 2002,1698). Diese Grundaussage hat dazu geführt, dass vom Einkommen folgende Kosten abgezogen werden können: Steuern- und Sozialabgaben, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungskosten, Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, einschließlich Sonder- und Mehrbedarf (z. B. Betreuungskosten, Nachhilfe- und Musikunterrichtskosten, teure Hobbys), Zins- und Tilgungsleistungen für vor Entstehung der Unterhaltsverpflichtung eingegangene Verbindlichkeiten, Zins- und Tilgungsleistungen für notwendige Ersatz beschaffungen, Besuchskosten bei den pflegebedürftigen Eltern, Altersvorsorgeaufwendungen und die Kosten des Wohnens (Warmwohnkosten), soweit sie 450 Euro bei Alleinstehenden und 800 Euro beim Zusammenleben mit einem Gatten/ Partner übersteigen. Das um diese Abzugsposten gekürzte Einkommen ist das so genannte bereinigte anrechenbare Einkommen. Dieses ist bei der weiteren Betrachtung entscheidend (siehe hierzu die Beispiele in der Anlage). 6 März 2014

7 a) Leistungsfähigkeit des alleinstehenden Kindes Dem alleinstehenden Kind steht ein Selbstbehalt von Euro zuzüglich ½ des darüber hinaus gehenden bereinigten anrechenbaren Einkommens zu. Somit sind grundsätzlich 50 % des über Euro hinausgehenden bereinigten anrechenbaren Einkommens für den Elternunterhalt aufzuwenden. b) Einkommen des Kindes höher als das Einkommen des Schwiegerkindes Lebt das Kind mit seinem Ehegatten zusammen, ist die Berechnung etwas schwieriger als im Fall a). Das bereinigte anrechenbare Einkommen beider Ehegatten bildet zusammen das so genannte Familien einkommen. Von diesem ist der individuelle Familienbedarf abzuziehen, der sich aus einem Sockelselbst behalt von Euro und 45 % des darüber hinausgehenden bereinigten anrechenbaren Einkommens der Ehegatten (oder Partner) zusammensetzt. Diesen individuellen Familienselbst behalt müssen die Gatten anteilig entsprechend dem Verhältnis ihrer bereinigten anrechenbaren Einkünfte befriedigen. Verbleibt danach noch Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes, ist dieses Einkommen ggf. für den Elternunterhalt einzusetzen. Da diese Berechnung kompliziert ist, sollte ein Unterhaltsrechner verwendet werden. Sie finden z.b. einen auf der Seite Dieser Rechner kann eine umfassende Beratung durch die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. c) Einkommen des Schwieger kindes höher als das des Kindes Für diese Fallkonstellation gibt es noch keine vom BGH anerkannte Berechnungsmethode. Es ist derzeit ein Verfahren beim BGH anhängig, in dem die Berechnung dieses Falles relevant ist (XII ZB 25/13). In der bisherigen Verwaltungs- und Gerichtspraxis wird meist das unter b) beschriebene Verfahren angewendet. d) Kein Einkommen des Kindes Taschengeldhaftung Hat das Kind kein eigenes Einkommen, haftet es auch nicht auf Elternunterhalt. Allenfalls aus seinem Anspruch auf Taschengeld gegen den gut verdienenden Gatten könnte eine geringe Haftung begründet werden. Hierzu ein Beispiel: Verfügt das unterhaltspflichtige Kind über kein anrechenbares Einkommen, sein Ehegatte aber über Euro, haftet das Kind aus dem Taschengeld allenfalls mit 78 Euro monatlich. e) Kind lebt mit Lebensgefährten zusammen Ein Lebensgefährte ist im Unterschied zum Lebenspartner (nach dem Partnerschaftsgesetz) nicht unterhaltspflichtig. Gleichwohl spart das Kind durch das Zusammenleben mit dem Gefährten (z. B. Mietkosten). Es wird daher vielfach in der Praxis eine Verminderung des Selbstbehalts des Kindes um 10 % von Euro auf Euro vorgenommen. Ansonsten erfolgt die Berechnung wie beim Alleinstehenden unter Punkt a). 9. Wer prüft, ob Elternunterhalt zu erbringen ist? Elternunterhalt wird durch die Träger der Sozialhilfe geltend gemacht und somit auch vom Sozialamt geprüft. Theoretisch könnte auch ein Betreuer eines bedürftigen Elternteils den Unterhaltsanspruch verfolgen; dies ist jedoch höchst selten. Die Unterhaltsfestsetzungen des Sozialamtes sind keine Verwaltungsakte. Das unterhaltspflichtige Kind muss daher gegen die Unterhaltsfestsetzung keinen fristgebundenen Widerspruch einlegen. Zahlt das Kind nicht, muss das Sozialamt klagen. Da die Sozialämter in der Regel keine Anwälte beauftragen, ist das Kosten risiko eines Verfahrens sehr gering. ACHTUNG: In vielen Fällen sind die Unterhaltsfestsetzungen der Sozialämter nicht fehlerfrei. Ein Korrekturbedarf ist sehr häufig. Dies ergibt sich oftmals aber erst aus einer fachkundigen Beratung. Kinder, die zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden und die damit nicht einverstanden sind, sollten anwaltliche Beratung aufsuchen. Diese Broschüre ist kein Erstaz dafür. Dabei ist darauf zu achten, dass die beratende Anwältin oder der Anwalt über Erfahrungen im Elternunterhalt verfügt. Dies sollte zuvor beim Anwalt erfragt werden. März

8 10. Müssen die gesamten Vermögensverhältnisse der Kinder offen gelegt werden? Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen wahrheitsgemäß gegenüber dem Sozialhilfeträger offenbart werden. Das gilt auch für solche Vermögen, die nicht auf einem Bankkonto, sondern im Tresor bei der Bank oder zu Hause gelagert sind. Sozialämter haben sehr weitreichende Informationsmöglichkeiten und können Kontodokumentationen über einen langen Zeitraum verlangen und (gegebenenfalls auch unmittelbar bei den Banken) einfordern. 11. Muss eigenes Vermögen für den Elternunterhalt eingesetzt werden? Reichen die laufenden Einkünfte des unterhaltspflichtigen Kindes nicht aus, muss auch vorhandenes Vermögen eingesetzt werden. Allerdings wird ein Vermögenseinsatz nur soweit gefordert, wie dies zumutbar ist. Den Kindern steht ein umfangreiches Schonvermögen zu (siehe Punkt 12). 12. Gibt es Schonvermögen, das bei der Berechnung von Elternunterhalt unberücksichtigt bleibt? a) Vermögen des Schwiegerkindes Vermögen des Schwiegerkindes kann für Elternunterhalt grundsätzlich nicht herangezogen werden, sei es auch noch so hoch. Allenfalls können Vermögens erträge (Zinsen) zum Familien einkommen gerechnet werden, wenn die Vermögenserträge nicht thesauriert werden. b) Vermögen des Kindes Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes kann zum Unterhalt herangezogen werden, soweit es kein Schonvermögen darstellt. Schonvermögen ist: Altersvorsorgeschonvermögen dient zur Aufbesserung des Alterseinkommens. Dieses Vermögen kann muss aber nicht in klassischen Renten- und Vorsorge arten angelegt sein; es kann aber auch auf ganz normalen Konten, in Aktien oder Aktienfonds oder in jeder anderen nicht hochspekulativen Art angelegt sein. Die Höhe des geschützten Altersvorsorgevermögens ist abhängig von dem den Lebensstandard prägenden Erwerbseinkommen. 5 % des sozialversicherungspflichtigen und 25 % des nicht sozialversicherungspflichtigen letzten Erwerbseinkommens können im Regelfall, aufgezinst mit 4 %, ab dem 18. Lebensjahr als Altersvorsorgevermögen berechnet werden. Notbedarfsvermögen ist Vermögen, das zur Absicherung alltäg licher Ereignisse dient (KFZ-Reparatur, Ersatzbeschaffungen etc.). In Höhe von drei Nettomonatsgehältern wird es meist akzeptiert. Bei geringen Einkommen kann es aber auch darüber liegen. Vorkehrungsvermögen, etwa für geplante Reparaturen an der selbst bewohnten oder vermieteten Immobilie oder zur Anschaffung eines neuen, angemessenen PKW oder einer Immobilie, wird von den Verwaltungen teilweise akzeptiert. 13. Allgemeine Hinweise zum Vermögen Vermögen auf gemeinsamen Konten der Ehegatten oder auf deren gemeinsamen Namen ist immer beiden Gatten zu je ½ zuzurechnen. Konten, die auf den Namen des jeweiligen Ehegatten laufen, bleiben außen vor. Ist in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, hat das auf die Unterhaltsprlicht keinen Einfluss, kann aber anderweitig relevant sein. Hierzu sollte eine anwaltliche Beratung erfolgen. 14. Ist man gezwungen, Wertgegenstände oder Vermögen zu veräußern, um Elternunterhalt zu erbringen? Vermögen, das kein Schonvermögen ist (wie z. B. Wertgegenstände), kann für den Elternunterhalt einzusetzen sein. Wie das zu geschehen hat, ist derzeit noch nicht ganz klar geregelt. 15. Muss eine selbst genutzte Immobilie verkauft werden, um Elternunterhalt zu erbringen? Die selbst bewohnte Immobilie zählt nicht zum Altersvorsorgeschonvermögen. Jedoch genießt die selbst genutzte Immobilie einen hohen Schutz. Grundsätzlich spielt dabei keine Rolle, ob die konkreten Wohnbedürfnisse über- oder untererfüllt werden. Ein Verkauf der selbst genutzten Immobilie und ein Umzug in eine Mietwohnung kann nicht gefordert werden. Die Belastung der eigenen Immobilie zur Finanzierung von Elternunterhalt kann grundsätzlich nicht verlangt werden. Ist die Immobilie bereits belastet, kann das die Höhe des Schonvermögens beeinflussen. Hier ist eine sorgfältige Beratung durch den Fachmann erforderlich. 8 März 2014

9 16. Muss man umziehen, um Elternunterhalt zahlen zu können? Ein Umzug kann nicht verlangt werden. 17. Kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein? Die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs kann in seltenen Fällen gegeben sein ( 1611 BGB). Erforderlich ist ein schuldhaftes Verhalten des Unterhalt begehrenden Elternteils gegenüber dem Kind. Dieses kann z. B. in einer Verletzung der Unterhaltspflicht in der Vergangenheit bestehen, wenn diese Verletzung schuldhaft war. Ein weiterer Grund kann Gewalt oder sexueller Missbrauch gegen das Kind sein. Die Verwaltungspraxis ist in diesen Fällen meist großzügiger als die Gerichte. In jedem Fall muss das zum Unterhalt verpflichtete Kind die Vorwürfe beweisen. Siehe hierzu auch Punkt 1 d). Einfache Alkoholabhängigkeit des Elternteils oder der Vorwurf mangelnder eigener Altersvorsorge reicht zur Annahme einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nicht aus. Auch verwirkt kein Elternteil einen Unterhaltsanspruch, wenn es zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, das dann im Pflegefall nicht zur Finanzierung zur Verfügung steht. März

10 Beispielrechnungen Alleinstehender Berechnung nach Methode: BGH XII ZR 140/07 Kind Summe Anrechenbares bereinigtes Einkommen 2.450, ,00 Anteile am Gesamteinkommen in % 100 % 100 % Abzüglich Sockelselbstbehalt 1.600,00 Resteinkommen = 850,00 Einkommen über Sockelselbstbehalt 850,00 1/2 des Einkommens über Sockelselbstbehalt 425,00 Für Elternunterhalt einzusetzen 425,00 Kind des Pflegebedürftigen besser verdienend als sein Ehegatte (Schwiegerkind) Berechnung nach Methode: BGH XII ZR 140/07 Kind Ehegatte Summe Anrechenbares bereinigtes Einkommen 2.450, , ,00 Anteile am Gesamteinkommen in % 71,10 % 28,99 % 100 % Abzüglich Familiensockelselbstbehalt 2.880,00 Resteinkommen = 570,00 Abzüglich Haushaltsersparnis (10 % des Resteinkommens) 57,00 Einkommen über Familiensockelselbstbehalt = 513,00 1/2 des Einkommens über Familiensockelselbstbehalt 256,50 Zuzüglich Familiensockelselbstbehalt ,00 Individueller Familiensockelselbstbehalt = 3.136,50 Vom Pflichtigen zu deckender Selbstbehalt (71,10 % vom Familiensockelselbstbehalt) 2.227,37 0,00 Für Elternunterhalt einzusetzen 226,63 0,00 Ehegatte (Schwiegerkind) besser verdienend als Kind des Pflegebedürftigen Berechnung nach Methode: BGH XII ZR 140/07 Kind Ehegatte Summe Anrechenbares bereinigtes Einkommen 1.600, , ,00 Anteile am Gesamteinkommen in % 24,24 % 75,76 % 100 % Abzüglich Familiensockelselbstbehalt 2.880,00 Resteinkommen = 3.720,00 Abzüglich Haushaltsersparnis (10 % des Resteinkommens) 372,00 Einkommen über Familiensockelselbstbehalt = 3.348,00 1/2 des Einkommens über Familiensockelselbstbehalt 1.674,00 Zuzüglich Familiensockelselbstbehalt ,00 Individueller Familiensockelselbstbehalt = 4.554,00 Vom Pflichtigen zu deckender Selbstbehalt (24,24 % vom Familiensockelselbstbehalt) 1.104,00 0,00 Für Elternunterhalt einzusetzen 496,00 0,00 10 März 2014

11

12 In 100 Jahren haben wir viel über Sicherheit gelernt von Ihnen. Schon immer hat sich das Denken und Handeln der SIGNAL IDUNA an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. So können wir Ihnen heute bedarfsgerechte und optimierte Versicherungsund Finanzdienstleistungen anbieten. Denn auf Basis langjähriger Tradition entwickeln wir unser umfangreiches Produktangebot ständig für Sie weiter. Für erstklassigen Service und partnerschaftliche Beratung direkt in Ihrer Nähe. Alles zur individuellen und zukunftsorientierten Absicherung unserer Kunden. Denn eins hat sich in all den Jahren bei der SIGNAL IDUNA nicht geändert: hier arbeiten Menschen für Menschen. SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße Dortmund Telefon Fax Ganz in Ihrer Nähe Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße Hamburg Telefon Fax info@signal-iduna.de Mrz14

Informationen zu Elternunterhalt.

Informationen zu Elternunterhalt. Informationen zu Elternunterhalt. Fragen und Antworten Lebensstandard sichern Pflegeabsicherung Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit. Inhaltsverzeichnis So behalten Sie den Überblick. Vorwort Fragen und

Mehr

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen

Mehr

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln Elternunterhalt Kinder haften für ihre Eltern Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln Grundvoraussetzungen für die Unterhaltsverpflichtung I. Bedürftigkeit des Elternteils

Mehr

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig):

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig): Unterhaltspflicht ( 93, 94, 117 SGB XII) Hilfebedürftige Menschen erhalten nur dann Sozialhilfe, wenn es keinen zum Unterhalt Verpflichteten gibt. Das Sozialamt prüft daher, ob es Personen gibt, die den

Mehr

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:

Mehr

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit

Mehr

Checkliste Elternunterhalt

Checkliste Elternunterhalt Checkliste Elternunterhalt Mandant:. wohnhaft: A. Für wen soll Elternunterhalt gezahlt werden: geboren am :. wohnhaft: B. Welches Kind/Kinder ist/sind möglicherweise zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet?

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlage

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlage Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Gesetzliche Grundlage.............................. 5 3. Auskunftspflicht der Parteien......................... 12 4. Höhe des Unterhalts................................

Mehr

Die Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008 Haufe TaschenGuide 134 Elternunterhalt Wenn Kinder zahlen sollen von Michael Baczko 3. Auflage 2008 Elternunterhalt Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware

Mehr

ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH

ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Haus Hörn des Oratoriums des Heiligen Philipp Neri e.v. Kurzvortrag am 14.10.2014 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit

Mehr

Elternunterhalt + Sozialhilferegress

Elternunterhalt + Sozialhilferegress Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Elternunterhalt + Sozialhilferegress Referentin: Julia Grauel, Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht 1 Überblick

Mehr

Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen?

Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen? 2 1. Kapitel Wann müssen Sie für Ihre Eltern aufkommen? Die erste Frage, die Sie sich hier vielleicht stellen, ist: Warum sollten Sie überhaupt dazu verpflichtet sein, für Ihre Eltern aufzukommen? Sicher,

Mehr

Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes

Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes FAMILIENUNTERHALT Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes von RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kirstein, Brandenburg Eltern scheuen im Alter häufig davor zurück, ihre

Mehr

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung Die Pflegeversicherung wurde als Teilleistungs- bzw. Teilkaskoversicherung konzipiert. D.h. die Leistungen nach dem SGB XI sind in aller Regel nicht bedarfsdeckend. Wenn nicht Angehörige oder sonstige

Mehr

Vorwort Kapitel 1 Die rechtlichen Grundlagen des Elternunterhalts

Vorwort Kapitel 1 Die rechtlichen Grundlagen des Elternunterhalts Vorwort... 11 Kapitel 1 Die rechtlichen Grundlagen des Elternunterhalts Warum muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?... 14 Wann können Eltern von ihren Kindern Unterhalt verlangen?... 16 Unterhaltsanspruch

Mehr

Das Wichtigste zum Elternunterhalt

Das Wichtigste zum Elternunterhalt Beratungsdienst Geld und Haushalt Danuta Weßolly Rechtsanwältin Das Wichtigste zum Elternunterhalt 1958 als zentrale Einrichtung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gegründet Angebote für Privathaushalte

Mehr

ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015

ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015 1 ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015 Warum Pflegevorsorge wichtig ist? Ein Echtfall: Anna W. und Ursula C. aus dem Themenheft Wie denkt die jüngere Generation?

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16 11 Inhalt Abkürzungen...16 Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts I. Einführung...17 II. Zum Verhältnis von Unterhalt und Sozialhilfe...19 1. Die Aufgabe der Sozialämter...20 2. Sozialhilferegress...21

Mehr

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von Thüringer Tabelle Stand: 01.01.2002 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen und an den Leitlinien

Mehr

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Thüringer Tabelle Stand: 01.07.1999 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Leitlinien der "Düsseldorfer Tabelle" Stand: 01.07.1999, soweit im Folgenden

Mehr

Teil 1: Elternunterhalt: Kinder dürfen nicht verarmen

Teil 1: Elternunterhalt: Kinder dürfen nicht verarmen Teil 1: Elternunterhalt: Kinder dürfen nicht verarmen (az) Seite 1 Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine der Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft ist, dass immer mehr Kinder ihren Eltern

Mehr

Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsinfo Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung und Verbreitung von Kopien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet. Elternunterhalt

Mehr

Elternunterhalt. Keine Frage offen. Bearbeitet von Günther Dingeldein, Martin Wahlers. 1. Auflage Buch. 192 S. ISBN

Elternunterhalt. Keine Frage offen. Bearbeitet von Günther Dingeldein, Martin Wahlers. 1. Auflage Buch. 192 S. ISBN Elternunterhalt Keine Frage offen Bearbeitet von Günther Dingeldein, Martin Wahlers 1. Auflage 2009. Buch. 192 S. ISBN 978 3 448 09282 0 Recht > Zivilrecht > Familienrecht > Güterrecht, Versorgungsausgleich,

Mehr

Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen

Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen Vorab der Hinweis, dass eine Berechnung der Leistungsfähigkeit aus Vermögen nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen - über das Gesamtschonvermögen

Mehr

Informationen zum Thema "Elternunterhalt"

Informationen zum Thema Elternunterhalt Kreis Soest Dezernat 04 Stand November 2016 Abteilung Soziales - Unterhalt und vertragliche Ansprüche Informationen zum Thema "Elternunterhalt" Töchter und Söhne sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhaltszahlungen

Mehr

Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung

Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist Elternunterhalt?...

Mehr

Vorwort... 5 Teil 1: Grundlagen des Elternunterhaltes I. Allgemeines zum Unterhalt II. Oft verwendete Begrifflichkeiten beim

Vorwort... 5 Teil 1: Grundlagen des Elternunterhaltes I. Allgemeines zum Unterhalt II. Oft verwendete Begrifflichkeiten beim Vorwort... 5 Teil 1: Grundlagen des Elternunterhaltes... 12 I. Allgemeines zum Unterhalt... 12 II. Oft verwendete Begrifflichkeiten beim Elternunterhalt. 13 1. Unterhaltsbedarf... 14 2. Unterhaltsbedürftigkeit...

Mehr

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Elternunterhalt Wann muss ich für meine Eltern zahlen? Die Frage des Elternunterhaltes stellt sich in der Praxis häufig dann, wenn die Eltern

Mehr

Was brauchen die Eltern oder: Die Frage nach dem Unterhaltsbedarf

Was brauchen die Eltern oder: Die Frage nach dem Unterhaltsbedarf Teil 4: Was brauchen die Eltern oder: Die Frage nach dem Unterhaltsbedarf I. Woraus sich der Unterhaltsbedarf der Eltern zusammensetzt Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Stand:

Düsseldorfer Tabelle Stand: Seite 1 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-18 ab 18 alle Beträge in Euro Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 1. bis 1500,00

Mehr

Kapitel 1 Welche Unterhaltsansprüche gibt es?

Kapitel 1 Welche Unterhaltsansprüche gibt es? 13 Kapitel 1 Welche Unterhaltsansprüche gibt es? Seit jeher bestand und besteht der naturrechtlich hergeleitete Anspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern, von diesen erzogen und versorgt zu werden. Er

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1.1. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle (ab 01.07.2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 3 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

Mehr

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen?

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen? Hilfe zur Pflege ( 61 SGB XII) Die professionelle Pflege von alten und kranken Menschen ist eine anspruchsvolle und kostenintensive Tätigkeit. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Teilabsicherung

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Elternunterhalt. Recht-Verständlich! e.

Elternunterhalt. Recht-Verständlich! e. Elternunterhalt Recht-Verständlich! e. Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht www.verein-rechtverstaendlich.de Besuchen Sie uns bei Facebook! Warum geht`s? Bedarf der Eltern? Unterhaltsverpflichtung

Mehr

Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt. Veranstaltung am

Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt. Veranstaltung am Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt Veranstaltung am 27.10.2011 Selbstbestimmung bis zum Lebensende Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2005) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL

DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG DARUM IST EIN VERTRAG SINNVOLL Im Pflegefall kommen meist hohe Kosten auf einen zu. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2013 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-18 ab 18

Mehr

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: )

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: ) Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: 01.01.2013) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag Barunterhaltspflichtigen ( 1612a Abs. 1 BGB) (Anm.

Mehr

Register des Ratgebers "Elternunterhalt"

Register des Ratgebers Elternunterhalt Register des Ratgebers "Elternunterhalt" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abänderung eines Unterhaltstitels 157 Altenteilsverträge 66, 81 Altersteilzeit 96 Altersvorsorge des Kindes

Mehr

Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rechtsanwalt Christian Aÿ, Telegrafenstraße 24, 42929 Wermelskirchen, Tel. 02196-1064; www.sozialanwalt-wermelskirchen.de Inhalt! Hilfe zur Pflege! Anspruch

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2017 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Ab 18 noch Unterhalt?

Ab 18 noch Unterhalt? Die Tabelle enthält keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren; diese müssen die Eltern zusätzlich zahlen bzw. das Kind bei sich mitversichern. Der Bedarf eines volljährigen

Mehr

28. Dresdner Pflegestammtisch

28. Dresdner Pflegestammtisch 28. Dresdner Pflegestammtisch Vollstationäre Pflege = Vollversorgung Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster und wenn ich aber kein Geld für ein Pflegeheim habe? -1. Leistungen nach

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (Stand )

Düsseldorfer Tabelle (Stand ) Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.08.2015) A. Kindesunterhalt (Tabelle ohne Kindergeldabzug) (Tabelle mit Kindergeldabzug siehe am Ende) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.08.2015 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt. Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) ab 18

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt. Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) ab 18 Düsseldorfer Tabelle (ab 01.01.2008) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle A. Kindesunterhalt Gruppe Nettoeinkommen (Anm. 3, 4) Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Januar 2009 Altersstufe in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB ) 0-5 6 11 12-17 ab 18 A l l e B e t r ä g

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE 1

DÜSSELDORFER TABELLE 1 Stand: 1.1.2011 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE 1

DÜSSELDORFER TABELLE 1 Stand: 01.08.2015 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Juli 2007) 1)2) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm.

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2013 1 Stand: 002013 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Alle Beträge in Euro

Mehr

Kinder haften für ihre Eltern

Kinder haften für ihre Eltern Kinder haften für ihre Eltern Grundzüge des Elternunterhalts - Basiswissen - Bearbeitungsstand: 12.2.2014 10.00 Uhr Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA)

Mehr

Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert?

Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Folie 1 Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Die Pflegelandschaft im Landkreis Cloppenburg Einige Grundgedanken zum Thema Auswahl und

Mehr

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig NomosPraxis Müller Wersig Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos NomosPraxis Prof. Dr. Christian Müller

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.07.07 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz der kontrollbepflichtigen

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. Januar 2013 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim

Mehr

Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Anhang: Tabelle Zahlbeträge 6 Anhang: Tabelle Zahlbeträge Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01.2017 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle 1)

Düsseldorfer Tabelle 1) 1 DüssTab 29 Düsseldorfer Tabelle 1) (Stand: 1. Januar 2017) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Alle Beträge in Euro A. Kindesunterhalt Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 1 BGB) 0

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Vorbemerkung Die Leitlinien sind von Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Sie sind keine

Mehr

Leitlinien zum Unterhaltsrecht

Leitlinien zum Unterhaltsrecht Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1. Juli 2001) Vorbemerkung: Die Leitlinien sind von den Mitgliedern der Familiensenate des Hanseatischen

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. August Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. August Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. August 2015 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE 1

DÜSSELDORFER TABELLE 1 Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand:01.08.2015) Die Düsseldorfer Tabelle ist die wohl maßgebende Richtlinie für Unterhaltszahlungen. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01.2018 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

- Inwieweit müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer betagten Eltern aufkommen? - Was kann das Sozialamt fordern?

- Inwieweit müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer betagten Eltern aufkommen? - Was kann das Sozialamt fordern? FACHINFO: Elternunterhalt - Inwieweit müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer betagten Eltern aufkommen? - Was kann das Sozialamt fordern? 9. Auflage - 2016 Rechtsanwalt Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt Stand: 1. Juli 1999 1 ) 2 ) Düsseldorfer Tabelle A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vom- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612a III BGB) hundert- kontrollpflichtigen in DM satz betrag

Mehr

Beck kompakt. Elternunterhalt. Wenn Eltern teuer werden. Bearbeitet von Jürgen Wabbel

Beck kompakt. Elternunterhalt. Wenn Eltern teuer werden. Bearbeitet von Jürgen Wabbel Beck kompakt Elternunterhalt Wenn Eltern teuer werden Bearbeitet von Jürgen Wabbel 3. Auflage 2017. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71522 8 Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht > Familienrecht

Mehr

Elternunterhalt. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TSP Erbrecht

Elternunterhalt. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TSP Erbrecht Elternunterhalt Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TSP Erbrecht Die Sandwichgeneration Die Kinder sind noch nicht aus dem Haus und die Eltern benötigen Pflege

Mehr

1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation

1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation 1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23 Dokumentation Institut für Familienrecht der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e. V. Düsseldorfer Tabelle 1 Stand 1.1.2011 2

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2013 Zum 01.01.2013 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig

Mehr

Verwandte in gerader Linie

Verwandte in gerader Linie 22 Rechtliche Grundlagen des Elternunterhalts Wer kann zum Elternunterhalt VERPFLIchtet sein? Verwandte in gerader Linie Nach 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig. Verwandte

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 002019 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Pflichten der Famillienangehörigen

Pflichten der Famillienangehörigen Pflichten der Famillienangehörigen Pflichten von Familienangehörigen Jeder weiß, dass für Eltern eine Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern besteht. Für Familienangehörige eines Pflege-Bedürftigen

Mehr

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat.

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. In diesem Fall soll der Verpflichtete ggf. Schadensersatz

Mehr

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation

Mehr

Unterhalt bei Heimpflege

Unterhalt bei Heimpflege MERKBLATT Unterhalt bei Heimpflege Wenn Eltern oder Elternteile pflegebedürftig werden, stellt sich die Frage der Finanzierung der Pflegekosten. Zunächst sind Leistungen der Pflegekasse und Pflegewohngeld

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht...

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht... Vorwort zur 5. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Einleitung... 19 Teil A: Das Unterhaltsrecht... 21 I. Vorbemerkung... 21 II. Der Verwandtenunterhalt... 21 1. Verwandtschaft

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2010 Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle(gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben. A. Kindesunterhalt

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2012 Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand:01.01.2016) Die Düsseldorfer Tabelle ist die wohl maßgebende Richtlinie für Unterhaltszahlungen. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03)

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) Düsseldorfer Tabelle Fassung ab 1.7.2003 (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) vom 1. Juli 2003 (Nichtamtliche Inhaltsübersicht) Düsseldorfer Tabelle ab 7-03 A. Kindesunterhalt B. Ehegattenunterhalt C. Mangelfälle

Mehr

(Euro) Stand: 1. Januar A. Kindesunterhalt

(Euro) Stand: 1. Januar A. Kindesunterhalt D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 (Euro) Stand: 1. Januar 2002 2 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Checkliste Mandantengespräch: Elternunterhalt. FamR. Ein kostenloser Service des Deubner Verlags

Checkliste Mandantengespräch: Elternunterhalt. FamR.  Ein kostenloser Service des Deubner Verlags Checkliste Mandantengespräch: Elternunterhalt FamR www.familienrecht.de Ein kostenloser Service des Deubner Verlags IMPRESSUM by Deubner Verlag GmbH & Co. KG Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung

Mehr