Umsteuerung durch Recht?

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1 Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Umsteuerung durch Recht? Chancen und Risiken Umbau oder Neugestaltung der Hilfen zur Erziehung Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e.v. Region West Dortmund 21.Mai 2014

2 Übersicht Die Erfolgsgeschichte des KJHG (SGB VIII) Wer steuert (künftig) die Kinder- und Jugendhilfe? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe? Wiesner Umsteuerung 2

3 24 Jahre KJHG Die Reformdiskussion der 70er und 80er Jahre und mehrere Anläufe des Gesetzgebers Ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe Eltern und Kinder: Vom Objekt staatlicher Fürsorge zum Subjekt staatlich finanzierter Leistungen Der Start im wieder vereinigten Deutschland Wiesner Umsteuerung 3

4 Die fachpolitische Einschätzung (damals) Eine notwendige Reform ohne sozialpolitischen Fortschritt (Preis ZRP 1990) Eine zeitangemessene Beschreibung der realen Jugendhilfepraxis ohne innovative Weiterentwicklung (Münder 1990) Wiesner Umsteuerung 4

5 Die fachpolitische Einschätzung (heute) Spätestens seit Beginn des 21. Jahrhunderts ist das SGB VIII als ein modernes, präventiv ausgerichtetes Leistungsgesetz in der Fachöffentlichkeit breit akzeptiert. Das SGB VIII hat sich nachhaltig bewährt und nicht zuletzt aufgrund der Statuierung von Rechtsansprüchen im Unterschied zum JWG den Stand eines modernen Sozialleistungsgesetzes erreicht. (14. Kinder und Jugendbericht 2013 S. 261) Wiesner Umsteuerung 5

6 Stationen der Weiterentwicklung Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Die Neuordnung der Entgeltfinanzierung Die Reform des Kindschaftsrechts Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) Das Bundeskinderschutzgesetz Wiesner Umsteuerung 6

7 Entwicklung der Aufgaben und Ausgaben Der permanente Ausbau der Kindertagesbetreuung Ambulantisierung der Erziehungshilfen Anstieg stationärer Hilfen im Kontext der Kinderschutzdebatte Jugend(sozial)arbeit und Familienbildung als Dispositionsmasse Wiesner Umsteuerung 7

8

9 Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kinder- und Jugendhilfe nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro (Deutschland; 1992 bis 2011) in Mio. Euro Sonstige Ausgaben Jugendhilfeverwaltung Hilfen zur Erziehung/sonst. Hilfe Kindertagesbetreuung (Kita+KTP) Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Jugendsozialarbeit Jugendarbeit

10 Höhe der Ausgaben für Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe (Deutschland; 2011; Verteilung in %) 6,0 5,3 1,4 1,6 Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit 23,3 Förderung der Erziehung in der Familie (1) Ausgaben insgesamt 30,53 Mrd. EUR 62,3 Kindertagesbetreuung zusammen Hilfen zur Erziehung (2) Sonstiges (3) Anmerkungen: (1) Ferner werden hierunter Aufwendungen gefasst ür Beratungsleistungen jenseits der Erziehungsberatung, die gemeinsame Unterbringung von vor allem Müttern mit hren unter 6-jährigen Kindern, aber auch der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. (2) Einschl. der Hilfen für junge Volljährige (3) Unter diese Kategorie fallen beispielsweise ufwendungen im Rahmen der Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengerichten oder den Jugendgerichten, für Aufgaben der Adoptionsvermittlung oder auch Amtspflegschaften und -vormundschaften. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Ausgaben und Einnahmen; 2011; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Wiesner Umsteuerung 10

11 Folgen Konzentration auf die Erfüllung von Rechtsansprüchen zu Lasten der anderen objektiv-rechtlichen Verpflichtungen Kündigung der Rahmenverträge durch die kommunalen Spitzenverbände zum (Moratorium bis zum ) Erhöhung der Auslastungsquote Personalkostentransparenz Einheitliches Basisangebot bei der Personalausstattung Wiesner Umsteuerung 11

12 Übersicht Die Erfolgsgeschichte des KJHG (SGB VIII) Wer steuert (künftig) die Kinder- und Jugendhilfe? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe? Wiesner Umsteuerung 12

13 Steuerung durch gesetzliche Vorgaben fachlich begründete Entscheidungen in den Jugendämtern Selbstbedienung der Leistungserbringer kommunalpolitische Entscheidungen insbes. finanzielle Vorgaben Wahrnehmung der Rechte der leistungsberechtigten Personen Wiesner Umsteuerung 13

14 Die Etablierung von Rechtsansprüchen als Ausdruck der Subjektstellung der leistungsberechtigten Personen als Grundlage für die (gerichtliche) Durchsetzung der Rechte Wiesner Umsteuerung 14

15 Die Etablierung von Rechtsansprüchen aber: das Problem der Konkretisierung personenbezogener sozialer Dienstleistungen Tauglichkeit von Konditionalprogrammen Steuerung von Prozessen Koproduktion die geringe Neigung, Rechte einzuklagen Wiesner Umsteuerung 15

16 Steuerung durch gesetzliche Vorgaben fachlich begründete Entscheidungen in den Jugendämtern Selbstbedienung der Leistungserbringer kommunalpolitische Entscheidungen insbes. finanzielle Vorgaben durch Wahrnehmung der Rechte der leistungsberechtigten Personen Wiesner Umsteuerung 16

17 Entscheidungsprozesse im Jugendamt Die Komplexität sozialer Arbeit und die Regeln der fachlichen Kunst Mischung aus gekonntem Handwerk und reflexiver und respektvoller Haltung (Schrapper, JAmt 2013, 2,12) Die unterschiedliche Entscheidungspraxis in den Jugendämtern (bedarfsbeeinflussende Variablen) Die (Un)Abhängigkeit von finanziellen Vorgaben Wiesner Umsteuerung 17

18 Steuerung durch gesetzliche Vorgaben fachlich begründete Entscheidungen in den Jugendämtern Selbstbedienung der Leistungserbringer kommunalpolitische Entscheidungen insbes. finanzielle Vorgaben durch Wahrnehmung der Rechte der leistungsberechtigten Personen Wiesner Umsteuerung 18

19 Die Leistungserbringer Ihre diffuse Rolle sozial engagierte Verbände Wettbewerber Garanten für die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts Die positiven und negativen Seiten der Entgeltfinanzierung Die Debatte zur Wirkungsorientierung Steuerungsverantwortung und die Grenzen des Out- Sourcing Wiesner Umsteuerung 19

20 Steuerung durch gesetzliche Vorgaben fachlich begründete Entscheidungen in den Jugendämtern Selbstbedienung der Leistungserbringer kommunalpolitische Entscheidungen insbes. finanzielle Vorgaben durch Wahrnehmung der Rechte der leistungsberechtigten Personen Wiesner Umsteuerung 20

21 Steuerung durch gesetzliche Vorgaben fachlich begründete Entscheidungen in den Jugendämtern Selbstbedienung der Leistungserbringer kommunalpolitische Entscheidungen insbes. finanzielle Vorgaben durch Wahrnehmung der Rechte der leistungsberechtigten Personen Wiesner Umsteuerung 21

22 Das Jugendamt und seine Kunden Das Jugendamt zwischen Dienstleistung und Schutzauftrag Das Jugendamt und sein Image in der Öffentlichkeit Das Jugendamt und die Position der Adressaten belastende Lebenslagen hilfebedürftig aber nicht immer hilfesuchend Unterschiedlicher Status Leistungsberechtigter Beteiligter an der Gefährdungseinschätzung Zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren verpflichtete Person Nicht (mehr) sorgeberechtigter Elternteil strukturelle Machtasymmetrie zwischen Fachkräften und Klienten (Urban-Stahl) Wiesner Umsteuerung 22

23 Beschwerdemanagement als Instrument zur Verbesserung der Kommunikation und Interaktion als Instrument zur Sicherung der Beteiligungsrechte von Eltern, Kindern und Jugendlichen als erste Stufe eines umfassenden Systems der (Selbst)Kontrolle fachlichen Handelns als Instrument zur Weiterentwicklung der Qualität im Amt Wiesner Umsteuerung 23

24 Übersicht Die Erfolgsgeschichte des KJHG (SGB VIII) Wer steuert (künftig) die Kinder- und Jugendhilfe? Quo vadis Kinder- und Jugendhilfe? Wiesner Umsteuerung 24

25 Das Papier der A-Länder ( Diagnose ) (Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre am in Berlin) Die Ausgestaltung des Hilfeangebots als individueller Rechtsanspruch und die starke Stellung freier Träger bei der Ausgestaltung des Hilfeangebots macht dieses System immer teuerer Fehlende Angebotssteuerung Mangelnde Wirksamkeit ambulanter Hilfen (SPFH) Wirksamere und kostengünstigere sozialräumliche Alternativen sind gegenüber den Rechtsansprüchen nachrangig und können nicht ausgebaut werden Wiesner Steuerung KJHG 25

26 2011: Das Papier der A-Länder ( Therapievorschlag ) Ersetzung des Rechtsanspruchs (auf HzE) durch eine Gewährleistungsverpflichtung Vorrang von Hilfen in Regelinstitutionen gegenüber der Hilfe zur Erziehung Wiesner Steuerung KJHG 26

27 Was dann folgte Konzeptionelle Vorschläge zu Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung in Hamburg ( ) Expertenworkshop Länder und kommspverbände Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfe zur Erziehung in Berlin ( ) Diskussionspapier der AGJF (Länder) zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung (29./ ) Billigung des Diskussionspapiers durch die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am / in Hannover und Auftrag, Vorschläge und Lösungsansätze für die Weiterentwicklung und Steuerung unter fachpolitischen und finanziellen Aspekten zu entwickeln Vorlage der Koordinierungsgruppe Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung für die Sitzung der AGJF am 7. und 8. März 2013 in Kiel Wiesner Steuerung KJHG 27

28 Ergebnisse der Koordinierungsgruppe 2013: Anforderungen an die Entwicklung von Hilfe zur Erziehung Ein Rückgang der Fallzahlen ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten Keine abgesicherten Erkenntnisse über den Abbau intensiver Hilfen durch mehr Prävention (Substitutionslogik) Verstärkte Anforderungen an die Steuerungsfunktion der Jugendämter Stärkere Konturierung der Hilfe zur Erziehung und gleichzeitig stärkere Verknüpfung mit Regelangeboten Wiesner Steuerung KJHG 28

29 Die neue Strategie: Umsteuerung Vermeidung von Hilfen zur Erziehung durch Verweis auf infrastrukturelle Angebote. Verweis auf sog. Regelangebote Erhöhung der Zugangshürden Steuerung der Ausgabenentwicklung durch Vorgabe von Budgets durch Diskriminierung der hilfebedürftigen Personen: Aberkennung des Subjektstatus durch Streichung des Rechtsanspruchs Wiesner Steuerung KJHG 29

30 Die Verknüpfung von HzE mit der Kindertagesbetreuung oder: Kita als HzE? Forderung der A-Länder : Vorrang des Regelsystems Leistungskonkurrenz setzt Leistungskongruenz voraus: Hilfe zur Erziehung ist auf das Eltern-Kind-System ausgerichtet setzt einen erzieherischen Bedarf voraus Kinderbetreuung setzt an der (individuellen) Förderung des Kindes an erfasst nur Kinder (bis zum Grundschulalter), nicht Jugendliche wendet sich (ab ) an jedes Kind daher: keine Frage der Leistungskonkurrenz sondern der organisatorischen Verknüpfung von Angeboten der Kindertagesbetreuung mit Angeboten der Elternbildung (Eltern-Kind-Zentren) Kann im Kontext der Inklusionsdebatte überhaupt noch von Regelangeboten gesprochen werden? Wiesner Steuerung KJHG 30

31 Die Verknüpfung von HzE mit der Schule oder: Schule als HzE? Qualifizierung des schulischen Auftrags zur Bildung und Erziehung Ziel individuelle Förderung aller Kinder (Inklusion) aber: keine Verantwortungsübernahme der Schule für die Verbesserung der Erziehungskompetenz der Eltern (rechtlicher Auftrag, fachliche Kompetenzen) umgekehrt: keine Auslagerung schulischer Aufgaben auf andere Systeme (Assistenzdienste) deshalb: enge Kooperation zwischen Schule, Eltern und Jugendhilfe Wiesner Steuerung KJHG 31

32 Gruppenangebote versus Einzelhilfen - oder: Gruppenhilfe vor Einzelhilfe Stärkung von Selbstbewusstsein und Handlungsfähigkeit oder pädagogischer Hilfebedarf (A-Länder) 27 Absatz 2 SGB VIII gibt kein abstraktes Rangverhältnis vor sondern verlangt die Deckung des festgestellten Bedarfs unter Einbeziehung des sozialen Umfelds Die Vorgabe eines abstrakten Rangverhältnisses geht von einer generellen Überlegenheit von Gruppenhilfen aus, die nicht belegt ist, und wäre ein Rückfall in das Paradigma der Angebotsorientierung Sie lässt die Akzeptanz bzw. Kooperationsfähigkeit bzw.- willigkeit der Eltern/ des Kindes als für den Erfolg relevantes Auswahlkriterium außer Betracht Wiesner Steuerung KJHG 32

33 Einzelfallorientierung versus Infrastruktur oder : der Vorrang der Sozialraumorientierung? Thesen aus dem A-Länder-Papier: Erzieherische Unterstützung wird regelhaft durch eine wohnortnahe, alltagsentlastende unterstützende Infrastruktur geleistet (?) Der Rechtsanspruch auf eine geeignete Hilfe zur Erziehung wird im Regelfall am wirkungsvollsten mit der stärksten Beachtung der Menschenwürde durch entsprechende Angebote der Infrastruktur erfüllt, die eine große Einzelwirkung entfalten (?) Wiesner Steuerung KJHG 33

34 Die fachliche Kritik Sozialraumorientierung ist eine fachliche Methode neben anderen Soziale Räume und Lebenswelten decken sich nicht Vom Fall zum Feld suggeriert Alternativität statt Komplementarität Ursachen der Hilfebedürftigkeit sind vielfältig und komplex Überschätzung der sozialräumlich aktivierbare Ressourcen Die behaupteten fachlichen und finanziellen Vorteile sind nicht evaluiert Sozialraumbudgetierung ist ein fachlich getarntes Sparprogramm Wiesner Steuerung KJHG 34

35 Was sagen die Weisen des 14. Kinder- und Jugendberichts (S. 258/ 259) Allerdings ist es bisher nicht gelungen, ein klares Konzept sozialraumorientierten Handelns zu entwickeln, was auch daran liegen mag, dass die Kategorie Sozialraum theoretisch unterbelichtet bleibt Die am Subjekt orientierten und vielfach mit Rechtsansprüchen hinterlegten Hilfen und Angebote sind methodisch indes schon immer neben der Einzelfallarbeit durch gruppenbezogene und gemeinwesen- bzw. sozialraumbezogene Ansätze bestimmt. Diese Verbindung wird heute in der Praxis durch zahlreiche neue Entwicklungen bestätigt, so etwa in den Konzepten der lokalen Bildungslandschaften oder in querschnittsorientierten Ansätzen, die Zuständigkeitsgrenzen und Säulenmentalitäten vor Ort zu überwinden suchen. Das Ziel, soziale Gerechtigkeit herzustellen, ist daher eng mit einer am Subjekt und zugleich am Sozialraum orientierten Perspektive der Hilfeleistungen verbunden Wiesner Umsteuerung 35

36 Die rechtliche Kritik Die rechtliche Kritik bezieht sich nicht auf die Sozialraumorientierung (siehe 27 Abs.2 SGB VIII) sondern auf die Ausgestaltung von Sozialraumbudgets Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der nicht berücksichtigten Leistungserbringer Mißachtung des Gebots der Trägerpluralität als Grundlage für das Wunschund Wahlrecht Gefahr der Verkürzung von Rechtsansprüchen bei Budgetknappheit Verlagerung der Steuerungskompetenz des Jugendamts auf Trägerverbünde und sozialräumliche Gremien, Verschleierung der Verantwortlichkeiten und Verkürzung der Möglichkeiten verwaltungsgerichtlicher Kontrolle Wiesner Steuerung KJHG 36

37 Wir brauchen beides: infrastrukturelle Angebote und individuelle Hilfen! Das Ungleichgewicht zwischen Sicherung der Infrastruktur und Erfüllung von Rechtsansprüchen kann nicht durch ein Reduzierung der Rechtsansprüche beseitigt werden. Stattdessen muss der Aufbau und die Weiterentwicklung der Infrastruktur besser rechtlich abgesichert werden Hilfe zur Erziehung ist ein spezifischer Hilfetypus in einem differenzierten Leistungssystem Abstrakte Vorgaben zum Vor- oder Nachrang einzelner Leistungen missachten die Profile der einzelnen Leistungstypen und die Pflicht zur Deckung des individuellen Bedarfs Die Weiterentwicklung liegt nicht in der Entprofilierung der HzE durch Auflösung bzw. Vermischung mit anderen Leistungstypen, sondern in der organisatorischen und haushaltstechnischen Verknüpfung der verschiedenen Leistungsangebote, die im Einzelfall eine Kombination verschiedener Leistungen zulässt Wiesner Umsteuerung 37

38 Die Expertise des DIJuF zu den Finanzierungsstrukturen des SGB VIII Auftrag der Länder Bayern, Hamburg, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz Vorlage der Expertise und Veröffentlichung im Mai 2104 Grundlage für die Erarbeitung fachlicher Positionen Wiesner Umsteuerung 38

39 Hintergrund: Der Beschluss der JFMK 2012 Die JFMK erkennt Handlungsansätze zur Weiterentwicklung und zur verbesserten Steuerung bei den Hilfen zur Erziehung auf unterschiedlichen Ebenen: Dies könnten u. a. sein: Weiterentwicklung von sozialräumlichen Ansätzen, insbesondere Auf- und Ausbau sozialräumlicher Infrastrukturangebote, Stärkung der Regelstrukturen und von Prävention in der Jugendhilfe (z.b. Verknüpfung von Hilfen zur Erziehung mit Familienbildung, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und mit Kindertagesstätten), Eingliederungshilfen nach 35a SGB Wiesner Umsteuerung 39

40 Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Hilfen zur Erziehung und der Schule, u. a. im Zuge des Ausbaus von Ganztagsschulen, der Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbesuches, der Vermeidung von Abschulungen sowie der Schnittstellen zur Schule im Bereich der Wiesner Umsteuerung 40

41 Hintergrund: Der Beschluss der JFMK 2012 Identifizierung von Lücken im Angebotsspektrum (z.b. Angebote für Kinder psychisch erkrankter oder suchtabhängiger Eltern) bei gleichzeitiger Überprüfung, ob die gegenwärtige Angebotsdifferenzierung noch bedarfsentsprechend ist, Sicherung eines adäquaten Übergangs in ein eigenständiges Leben als Erwachsener bei den jungen Menschen, bei denen die Hilfen zur Erziehung an die Stelle ihrer Familien getreten sind, insbesondere durch nachgehende Hilfen i. R. d. Hilfen für junge Erwachsene ( 41 i. V. m. 33, 34 SGB VIII). Wiesner Umsteuerung 41

42 Wiesner Umsteuerung 42

43 Focus der Expertise des DIJuF: Finanzierungsstrukturen im SGB VIII Die Expertise befasst sich nur mit den Finanzierungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe, nicht mit der Ausgestaltung des Leistungsspektrums (Rechtsansprüche/ objektiv-rechtliche Verpflichtungen) aber:. Wiesner Umsteuerung 43

44 Die Interdependenz von rechtlicher Verpflichtung und Finanzierung Die gesetzliche Ausgestaltung der Leistungsnorm als objektiv-rechtliche Verpflichtung als Rechtsanspruch nach Einzelfallentscheidung des Jugendamtes als Rechtsanspruch ohne Einzelfallentscheidung des Jugendamtes (unmittelbare Inanspruchnahme) präjudiziert jedoch das Finanzierungsmodell Dies gilt in jedem Fall für Rechtsansprüche, die eine Einzelfallentscheidung des Jugendamtes voraussetzen Diese Ansprüche richten sich auf die Übernahme der dem Leistungserbringer zu zahlenden Entgelte Wiesner Umsteuerung 44

45 Die Finanzierungsmodelle Einzelfallabrechnung Pauschalfinanzierung über Verwaltungsakt über Vertrag Mischmodelle Wiesner Umsteuerung 45

46 DIJuF: Auslotung von Handlungsspielräumen Zulässigkeit von Anbieterpools ( 74) Zulässigkeit der unmittelbaren Inanspruchnahme ( 36a Abs.2) mit flexiblen Finanzierungsformen Bedeutung des 36a Unmittelbarer Zugang als Ausnahme von der Regel oder als Regel mit Ausnahmen Entscheidungsspielraum im Rahmen der Gesamt-, Planungs- und Steuerungsverantwortung für ein wirksames Angebot Wiesner Umsteuerung 46

47 DIJuF: Unmittelbare Inanspruchnahme ist Erziehungsberatung Andere ambulante Hilfen in der Eingangsphase oder wenn Niedrigschwelligkeit für den Hilfeerfolg essentiell ist Kurzfristige Unterbringung in Krisensituationen (Einverständnis mit Eltern) Wiesner Umsteuerung 47

48 Keine Anwendbarkeit des Vergaberechts Grundprinzipien des SGB VIII Keine Anwendung in der Zuwendungsfinanzierung in zweiseitigen Verträgen im sozialrechtl. Dreiecksverhältnis Wiesner Umsteuerung 48

49 Möglichkeiten, Chancen und Risiken rechtlicher Veränderungen Rolle des ASD Differenzierung der Anwendung von 74 und 77 Eigenanteil als Erschwernis Finanzielle Anreize durch landes- oder bundesweite Förderung Einführung eines jugendhilfespezifischen Verfahrens zur Trägerauswahl Wiesner Umsteuerung 49

50 Privilegierung ausgewählter Träger im jugendhilferechtl. Dreieck Keine Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Dienstleistungsfreiheit im SGB VIII Pauschalfinanzierung von rechtsanspruchsgesicherten Leistungen über trägerbezogene Sozialraumbudgets erfordert eine Abkehr vom System des jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses und den Strukturprinzipien de SGB VIII Wiesner Umsteuerung 50

51 Mischformen (Beispiele nach DIJuF) Breit gefächerte Tätigkeit im Familienzentrum Entwicklungspsychologische Beratung im Elterncafe Abenteuerspielplatz plus (mit Jugendamtsfällen) Erweiterte Schulsozialarbeit ( erziehungsberatungsstellenähnliche Einzelberatung ) Wiesner Umsteuerung 51

52 Formen der Mischfinanzierung Fallbezogen Kombination von Anteilen pauschaler Zuwendungen und von Entgelten Einrichtungsbezogen Gemischte Leistungserbringung Wiesner Umsteuerung 52

53 DIJuF: Öffnung der (Einzelfall)Entgelte für mittelbare Kosten Berücksichtigung mittelbarer Kosten (fallübergreifende, fallunspezifische Arbeit) bei der Fachleistungsstunde bzw. beim Tagessatz ( solange direkter Zusammenhang mit der fallspezifischen Leistung und nicht überwiegender Anteil am Entgelt ) Aber unzulässig: Anrechnung einer pauschale Zuwendungsfinanzierung auf die Entgeltfinanzierung Vorschlag DIJuF: Öffnungsklausel für Finazierungsalternativen nach dem Muster des 74 a (Kitafinanzierung) Wiesner Umsteuerung 53

54 DIJuF: Risiken und Nebenwirkungen von Mischformen der Finanzierung Infrastrukturelle Angebote und Einzelfallhilfen werden gegeneinander ausgespielt Auswirkungen auf die Höhe des Entgelts für die Einzelfallhilfe und Konsequenzen für den Mehrkostenvorbehalt Änderung von 5 SGB VIII?? Risiko der Beschneidung von Rechtsansprüchen!! Wiesner Umsteuerung 54

55 Fragen Organisatorische und oder personelle Verknüpfung der Angebote/ Leistungen Entsäulung und /oder Entprofilierung Das Spannungsfeld von Sozialraumorientierung und Spezialisierung Die Finanzierung der Infrastruktur (nur) aus dem Budget der Hilfe zur Erziehung? Wiesner Umsteuerung 55

56 Fazit Infrastrukturelle Angebote bedürfen einer besseren rechtlichen Absicherung Dies darf nicht durch eine rechtliche Verkürzung oder faktische Aushöhlung individueller Hilfen geschehen Infrastrukturelle Angebote sind Teil der lokalen Daseinsvorsorge und müssen gemeinsames Thema der örtlichen Jugendhilfe-, Sozial- und Schulplanung sein Wiesner Umsteuerung 56

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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