Die Besteuerung ausgewählter Kapitalanlagen im Privatvermögen unter Berücksichtigung der künftigen Gesetzeslage

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1 Wirtschaft Dorothea Bailleu Die Besteuerung ausgewählter Kapitalanlagen im Privatvermögen unter Berücksichtigung der künftigen Gesetzeslage Diplomarbeit

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3 FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management Düsseldorf Berufsbegleitender Studiengang Diplomarbeit zur Erlangung des Grads einer Diplom-Kauffrau (FH) über das Thema Die Besteuerung ausgewählter Kapitalanlagen im Privatvermögen unter Berücksichtigung der künftigen Gesetzeslage Betreuer: Autorin: Dipl. Finanzwirt (FH) Karsten Sitko Dorothea Bailleu Neuss, den 13. Mai 2008

4 I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Abbildungsverzeichnis... Tabellenverzeichnis... I V VIII IX A Einleitung... 1 B Steuerliche Grundlagen... 4 I Persönliche Steuerpflichten Unbeschränkte Steuerpflicht im Rahmen privater Kapitalanlagen Beschränkte Steuerpflicht im Rahmen privater Kapitalanlagen... 5 II Umfang der Besteuerung Ermittlungsschema der Kapitaleinkünfte Überschusserzielungsabsicht Doppelbesteuerungsabkommen... 7 III Grundsätze der Besteuerung Subsidiaritätsprinzip der Kapitaleinkünfte Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Kapitalanlagen... 9 C Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 20 EStG I Bezüge aus Aktien ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Allgemeines Besteuerung von Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren Besteuerung von ausländischen Dividenden bei inländischen Kapitalanlegern Persönliche Zurechnung und Zeitpunkt der Besteuerung II Erträge aus Investmentfonds ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Allgemeines Arten und Formen von Investmentfonds Rechtliche Grundlagen Grundsätze der Besteuerung von Investmentfonds Besteuerung auf Ebene des Anlegers Das Transparenzprinzip Besteuerung transparenter Investmentfonds Zeitliche Zurechnung der Erträge Zwischengewinn Veräußerung von Investmentanteilen Verlustberücksichtigung Pauschalbesteuerung bei intransparenten Investmentfonds... 24

5 II Erträge aus intransparenten Investmentfonds Veräußerung von intransparenten Investmentanteilen III Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Allgemeines Erträge aus Kapitallebensversicherungen IV Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Allgemeines Erträge aus Guthaben und Einlagen, Bausparguthaben 33 3 Erträge aus Schuldverschreibungen Allgemeines Erträge aus Anleihen mit gleichmäßiger Verzinsung Erträge aus Anleihen mit ungleichmäßiger Verzinsung Auf- oder abgezinste Anleihen Erträge aus Anleihen mit ungewisser Verzinsung, aber zugesagter Kapitalrückzahlung Erträge aus Anleihen mit Verzinsung, aber ungewisser Kapitalrückzahlung V Einnahmen aus der Veräußerung von isolierten Dividendenund Zinsscheinen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) VI Stückzinsen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG) VII Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG) Allgemeines Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge Emissionsrendite Marktrendite Aufhebung des Wahlrechts zwischen Emissions- und Marktrendite Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung aufoder abgezinster Anleihen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG) Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung von Kapitalforderungen mit Erträgen in unterschiedlicher Höhe oder für unterschiedliche Zeiträume ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. d) EStG) D Werbungskosten und Freibetrag I Werbungskosten II Werbungskosten-Pauschbetrag III Sparer-Freibetrag... 54

6 III E Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag I Bemessungsgrundlage und Höhe der Kapitalertragsteuer II Kapitalertragsteuer auf Dividenden und auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen III Der Zinsabschlag Der Stückzinstopf Bemessungsgrundlage bei Finanzinnovationen IV Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug Der Freistellungsauftrag Die Nicht-Veranlagungsbescheinigung F EU-Zinsrichtlinie I Grundsätze II Voraussetzungen des Meldeverfahrens III Ablauf des Meldeverfahrens IV Betroffener Personenkreis und Umfang der zu meldenden Daten V Umfang der meldepflichtigen Zinserträge VI Die Quellensteuererhebung G Private Veräußerungsgeschäfte nach 22 Nr. 2, 23 EStG I Allgemeines II Veräußerung von Wertpapieren ( 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) 68 1 Anschaffung und Veräußerung Jahresfrist Veräußerung von Wertpapieren aus der Sammelverwahrung Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder verlustes Freigrenze Verlustverrechnung H Abgeltungsteuer I Gründe für die Einführung der Abgeltungsteuer II Grundsätze zur Abgeltungsteuer III Die Änderungen im Überblick IV Änderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach 20 EStG n.f Besteuerung von Dividenden ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG n.f.) Erträge aus Investmentfonds ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG n.f.) Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.f.) Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG n.f.) Stillhalterprämien ( 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.f.)... 80

7 IV 6 Besteuerung von Wertzuwächsen ( 20 Abs. 2 EStG n.f.) V Gewinnermittlung bei Veräußerungsfällen ( 20 Abs. 4 EStG n.f.) VI Werbungskostenabzug / Sparer-Pauschbetrag VII Verlustverrechnung und Verlustverrechnungstopf VIII Abgeltungsteuersatz IX Ausnahmen der Abgeltungsteuer X Steueroptimierte Anlagestrategien zur Vermeidung der Abgeltungsteuer I Zusammenfassung und Ausblick Anhang Anhang 1 Einkommensteuergesetz (Auszug), 20 EStG Anhang 2 Einkommensteuergesetz (Auszug), 32d EStG Anhang 3 Formular Anlage KAP Anhang 4 Formular Anlage AUS Anhang 5 Formular Anlage SO 2007, Seite Anhang 6 Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug Anhang 7 Produktbeispiel: Corporate Bonds Anhang 8 Produktbeispiel: Variable verzinsliche Anleihe Anhang 9 Produktbeispiel: Stufenzinsanleihe Anhang 10 Produktbeispiel: Strukturierte Anleihe Literaturverzeichnis... Rechtsprechungsverzeichnis... Verwaltungsverzeichnis... X XV XVI

8 V Abkürzungsverzeichnis Abs. Abb. abzgl. a.f. AG AK AltEinkG AO AuslInvestmG Beschl. BFH BFHE BMF bp BStBl Buchst. BVI BZSt bzw. d.h. DAX DBA DStR ebd. eg EM ESt EStDV EStG EStH EStR etc. EU EURIBOR f., ff. Fifo FRN Absatz Abbildung abzüglich alte Fassung Aktiengesellschaft Anschaffungskosten Alterseinkünftegesetz Abgabenordnung Auslandinvestmentgesetz Beschluss Bundesfinanzhof Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs Bundesminister(ium) der Finanzen Basispunkte Bundessteuerblatt Buchstabe Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise das heißt Deutscher Aktienindex Doppelbesteuerungsabkommen Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ebenda eingetragene Genossenschaft; eingetragene Gesellschaft Ehemann Einkommensteuer Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Hinweis Einkommensteuer-Richtlinie et cetera, und die übrigen Europäische Union Euro Interbank Offered Rate folgend, folgende First in first out Floating Rate Notes

9 VI GewSt ggf. GmbH H HEV i.h.v. i.s.d. ISIN i.v.m. InvStG KAGG KapESt KGaA KSt KStG KWG lfd. LIBOR max. n.f. Nr. NV Gewerbesteuer gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hinweis Halbeinkünfteverfahren in Höhe von im Sinne des International Securities Identification Number in Verbindung mit Investmentsteuergesetz Kapitalanlagegesellschafts-Gesetz Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft auf Aktien Körperschaftsteuer Körperschaftsteuergesetz Kreditwesengesetz laufende London Interbank Offered Rate maximal neue Fassung Nummer Nichtveranlagung o.a. oben angeführt o.j. ohne Jahreszahl OECD Organisation for Economic Co-operation and Development / Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OFD Oberfinanzdirektion o.v. Ohne Verfasser p.a. PB R Rn. per annum Pauschbetrag Richtlinie Randnummer S. Satz, Seite

10 VII sog. SolZ Tab. u.a. so genannte Solidaritätszuschlag Tabelle unter anderem v. von, vom vgl. vergleiche VZ Veranlagungszeitraum WKN z.b. ZIV zve zzgl. Wertpapierkennnummer zum Beispiel Zinsinformationsverordnung zu versteuerndes Einkommen zuzüglich

11 VIII Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Investmentdreieck Abbildung 2: Besteuerungsebenen bei Fondsinvestments Abbildung 3: Anleihen und ihre Zinsgestaltung... 34

12 IX Tabellenverzeichnis Tabelle1: Art der Kapitalerträge und Kapitalertragsteuersatz Tabelle 2: Überblick über die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds im Privatvermögen ab Tabelle 3: Gesamtsteuersätze mit und ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer ab

13 1 A Einleitung Die Besteuerung von Kapitalanlagen im Privatvermögen gehört zu einer der kompliziertesten und unübersichtlichsten Thematik des deutschen Steuerrechts. Dies liegt zum einen an der Vielfältigkeit der Produkte des Kapitalmarktes, zum anderen an der steuerlichen Einordnung dieser Produkte. Eine sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, insbesondere auch der Vorschriften der 20 und 23 EStG, trägt zur Unübersichtlichkeit der Besteuerung von Kapitalanlagen bei. Derzeit unterliegen private Kapitalanlagen unterschiedlichen Besteuerungsregeln, dies führt bei der Erfassung zu erheblichen Problemen. Neuartige Kapitalanlageprodukte lassen sich schwer in die gültigen Besteuerungskategorien einordnen. Diese Einordnung verschärft sich durch die Abgrenzungsprobleme zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Kapitaleinkünften. Um Besteuerungslücken zu schließen, die durch neue Anlageprodukte genutzt und damit auch erkennbar geworden sind, wurde im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 u.a. auch die Abgeltungsteuervorschrift für die Besteuerung der privaten Kapitaleinkünfte verwirklicht. Überwiegend unterliegen ab dem Kapitaleinkünfte einem linearen Steuersatz von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Einige ausgenommene Kapitaleinkünfte werden weiterhin mit dem auch derzeit gültigen progressiven Steuersatz besteuert. Die neue Besteuerung von Kapitaleinkünften stellt einen gravierenden Eingriff in das derzeitige Prinzip der synthetischen Einkommensteuer dar. Bei einer synthetischen Einkommensteuer sind alle Einkommen (unabhängig von Quelle und Verwendung) in der steuerlichen Bemessungsgrundlage zusammenzufassen und einem einheitlichen, deutlich abgesenkten Steuertarif zu unterwerfen. Dieses Prinzip wird schon nach heutigem Recht mit einkunftsartenspezifischen Ermittlungsvorschriften oder Freibeträgen durchbrochen. Trotz dieses Sachverhalts, stellt die Abgeltungsteuer eine neue Eigenschaft der Schedulisierung dar. Unter einer Schedulensteuer wird eine Steuer verstanden, die verschiedene Einkunftsarten unterschiedlichen Tarifen unterwirft und ein Gegenentwurf zur synthetischen Einkommensteuer ist.

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