Die Besteuerung ausgewählter Kapitalanlagen im Privatvermögen unter Berücksichtigung der künftigen Gesetzeslage
|
|
- David Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirtschaft Dorothea Bailleu Die Besteuerung ausgewählter Kapitalanlagen im Privatvermögen unter Berücksichtigung der künftigen Gesetzeslage Diplomarbeit
2
3 FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management Düsseldorf Berufsbegleitender Studiengang Diplomarbeit zur Erlangung des Grads einer Diplom-Kauffrau (FH) über das Thema Die Besteuerung ausgewählter Kapitalanlagen im Privatvermögen unter Berücksichtigung der künftigen Gesetzeslage Betreuer: Autorin: Dipl. Finanzwirt (FH) Karsten Sitko Dorothea Bailleu Neuss, den 13. Mai 2008
4 I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Abbildungsverzeichnis... Tabellenverzeichnis... I V VIII IX A Einleitung... 1 B Steuerliche Grundlagen... 4 I Persönliche Steuerpflichten Unbeschränkte Steuerpflicht im Rahmen privater Kapitalanlagen Beschränkte Steuerpflicht im Rahmen privater Kapitalanlagen... 5 II Umfang der Besteuerung Ermittlungsschema der Kapitaleinkünfte Überschusserzielungsabsicht Doppelbesteuerungsabkommen... 7 III Grundsätze der Besteuerung Subsidiaritätsprinzip der Kapitaleinkünfte Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Kapitalanlagen... 9 C Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 20 EStG I Bezüge aus Aktien ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Allgemeines Besteuerung von Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren Besteuerung von ausländischen Dividenden bei inländischen Kapitalanlegern Persönliche Zurechnung und Zeitpunkt der Besteuerung II Erträge aus Investmentfonds ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Allgemeines Arten und Formen von Investmentfonds Rechtliche Grundlagen Grundsätze der Besteuerung von Investmentfonds Besteuerung auf Ebene des Anlegers Das Transparenzprinzip Besteuerung transparenter Investmentfonds Zeitliche Zurechnung der Erträge Zwischengewinn Veräußerung von Investmentanteilen Verlustberücksichtigung Pauschalbesteuerung bei intransparenten Investmentfonds... 24
5 II Erträge aus intransparenten Investmentfonds Veräußerung von intransparenten Investmentanteilen III Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Allgemeines Erträge aus Kapitallebensversicherungen IV Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Allgemeines Erträge aus Guthaben und Einlagen, Bausparguthaben 33 3 Erträge aus Schuldverschreibungen Allgemeines Erträge aus Anleihen mit gleichmäßiger Verzinsung Erträge aus Anleihen mit ungleichmäßiger Verzinsung Auf- oder abgezinste Anleihen Erträge aus Anleihen mit ungewisser Verzinsung, aber zugesagter Kapitalrückzahlung Erträge aus Anleihen mit Verzinsung, aber ungewisser Kapitalrückzahlung V Einnahmen aus der Veräußerung von isolierten Dividendenund Zinsscheinen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) VI Stückzinsen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG) VII Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG) Allgemeines Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge Emissionsrendite Marktrendite Aufhebung des Wahlrechts zwischen Emissions- und Marktrendite Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung aufoder abgezinster Anleihen ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG) Einnahmen aus der Veräußerung oder Abtretung von Kapitalforderungen mit Erträgen in unterschiedlicher Höhe oder für unterschiedliche Zeiträume ( 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. d) EStG) D Werbungskosten und Freibetrag I Werbungskosten II Werbungskosten-Pauschbetrag III Sparer-Freibetrag... 54
6 III E Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag I Bemessungsgrundlage und Höhe der Kapitalertragsteuer II Kapitalertragsteuer auf Dividenden und auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen III Der Zinsabschlag Der Stückzinstopf Bemessungsgrundlage bei Finanzinnovationen IV Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug Der Freistellungsauftrag Die Nicht-Veranlagungsbescheinigung F EU-Zinsrichtlinie I Grundsätze II Voraussetzungen des Meldeverfahrens III Ablauf des Meldeverfahrens IV Betroffener Personenkreis und Umfang der zu meldenden Daten V Umfang der meldepflichtigen Zinserträge VI Die Quellensteuererhebung G Private Veräußerungsgeschäfte nach 22 Nr. 2, 23 EStG I Allgemeines II Veräußerung von Wertpapieren ( 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) 68 1 Anschaffung und Veräußerung Jahresfrist Veräußerung von Wertpapieren aus der Sammelverwahrung Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder verlustes Freigrenze Verlustverrechnung H Abgeltungsteuer I Gründe für die Einführung der Abgeltungsteuer II Grundsätze zur Abgeltungsteuer III Die Änderungen im Überblick IV Änderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach 20 EStG n.f Besteuerung von Dividenden ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG n.f.) Erträge aus Investmentfonds ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG n.f.) Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.f.) Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG n.f.) Stillhalterprämien ( 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.f.)... 80
7 IV 6 Besteuerung von Wertzuwächsen ( 20 Abs. 2 EStG n.f.) V Gewinnermittlung bei Veräußerungsfällen ( 20 Abs. 4 EStG n.f.) VI Werbungskostenabzug / Sparer-Pauschbetrag VII Verlustverrechnung und Verlustverrechnungstopf VIII Abgeltungsteuersatz IX Ausnahmen der Abgeltungsteuer X Steueroptimierte Anlagestrategien zur Vermeidung der Abgeltungsteuer I Zusammenfassung und Ausblick Anhang Anhang 1 Einkommensteuergesetz (Auszug), 20 EStG Anhang 2 Einkommensteuergesetz (Auszug), 32d EStG Anhang 3 Formular Anlage KAP Anhang 4 Formular Anlage AUS Anhang 5 Formular Anlage SO 2007, Seite Anhang 6 Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug Anhang 7 Produktbeispiel: Corporate Bonds Anhang 8 Produktbeispiel: Variable verzinsliche Anleihe Anhang 9 Produktbeispiel: Stufenzinsanleihe Anhang 10 Produktbeispiel: Strukturierte Anleihe Literaturverzeichnis... Rechtsprechungsverzeichnis... Verwaltungsverzeichnis... X XV XVI
8 V Abkürzungsverzeichnis Abs. Abb. abzgl. a.f. AG AK AltEinkG AO AuslInvestmG Beschl. BFH BFHE BMF bp BStBl Buchst. BVI BZSt bzw. d.h. DAX DBA DStR ebd. eg EM ESt EStDV EStG EStH EStR etc. EU EURIBOR f., ff. Fifo FRN Absatz Abbildung abzüglich alte Fassung Aktiengesellschaft Anschaffungskosten Alterseinkünftegesetz Abgabenordnung Auslandinvestmentgesetz Beschluss Bundesfinanzhof Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs Bundesminister(ium) der Finanzen Basispunkte Bundessteuerblatt Buchstabe Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise das heißt Deutscher Aktienindex Doppelbesteuerungsabkommen Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ebenda eingetragene Genossenschaft; eingetragene Gesellschaft Ehemann Einkommensteuer Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Hinweis Einkommensteuer-Richtlinie et cetera, und die übrigen Europäische Union Euro Interbank Offered Rate folgend, folgende First in first out Floating Rate Notes
9 VI GewSt ggf. GmbH H HEV i.h.v. i.s.d. ISIN i.v.m. InvStG KAGG KapESt KGaA KSt KStG KWG lfd. LIBOR max. n.f. Nr. NV Gewerbesteuer gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hinweis Halbeinkünfteverfahren in Höhe von im Sinne des International Securities Identification Number in Verbindung mit Investmentsteuergesetz Kapitalanlagegesellschafts-Gesetz Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft auf Aktien Körperschaftsteuer Körperschaftsteuergesetz Kreditwesengesetz laufende London Interbank Offered Rate maximal neue Fassung Nummer Nichtveranlagung o.a. oben angeführt o.j. ohne Jahreszahl OECD Organisation for Economic Co-operation and Development / Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OFD Oberfinanzdirektion o.v. Ohne Verfasser p.a. PB R Rn. per annum Pauschbetrag Richtlinie Randnummer S. Satz, Seite
10 VII sog. SolZ Tab. u.a. so genannte Solidaritätszuschlag Tabelle unter anderem v. von, vom vgl. vergleiche VZ Veranlagungszeitraum WKN z.b. ZIV zve zzgl. Wertpapierkennnummer zum Beispiel Zinsinformationsverordnung zu versteuerndes Einkommen zuzüglich
11 VIII Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Investmentdreieck Abbildung 2: Besteuerungsebenen bei Fondsinvestments Abbildung 3: Anleihen und ihre Zinsgestaltung... 34
12 IX Tabellenverzeichnis Tabelle1: Art der Kapitalerträge und Kapitalertragsteuersatz Tabelle 2: Überblick über die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds im Privatvermögen ab Tabelle 3: Gesamtsteuersätze mit und ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer ab
13 1 A Einleitung Die Besteuerung von Kapitalanlagen im Privatvermögen gehört zu einer der kompliziertesten und unübersichtlichsten Thematik des deutschen Steuerrechts. Dies liegt zum einen an der Vielfältigkeit der Produkte des Kapitalmarktes, zum anderen an der steuerlichen Einordnung dieser Produkte. Eine sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, insbesondere auch der Vorschriften der 20 und 23 EStG, trägt zur Unübersichtlichkeit der Besteuerung von Kapitalanlagen bei. Derzeit unterliegen private Kapitalanlagen unterschiedlichen Besteuerungsregeln, dies führt bei der Erfassung zu erheblichen Problemen. Neuartige Kapitalanlageprodukte lassen sich schwer in die gültigen Besteuerungskategorien einordnen. Diese Einordnung verschärft sich durch die Abgrenzungsprobleme zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Kapitaleinkünften. Um Besteuerungslücken zu schließen, die durch neue Anlageprodukte genutzt und damit auch erkennbar geworden sind, wurde im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 u.a. auch die Abgeltungsteuervorschrift für die Besteuerung der privaten Kapitaleinkünfte verwirklicht. Überwiegend unterliegen ab dem Kapitaleinkünfte einem linearen Steuersatz von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Einige ausgenommene Kapitaleinkünfte werden weiterhin mit dem auch derzeit gültigen progressiven Steuersatz besteuert. Die neue Besteuerung von Kapitaleinkünften stellt einen gravierenden Eingriff in das derzeitige Prinzip der synthetischen Einkommensteuer dar. Bei einer synthetischen Einkommensteuer sind alle Einkommen (unabhängig von Quelle und Verwendung) in der steuerlichen Bemessungsgrundlage zusammenzufassen und einem einheitlichen, deutlich abgesenkten Steuertarif zu unterwerfen. Dieses Prinzip wird schon nach heutigem Recht mit einkunftsartenspezifischen Ermittlungsvorschriften oder Freibeträgen durchbrochen. Trotz dieses Sachverhalts, stellt die Abgeltungsteuer eine neue Eigenschaft der Schedulisierung dar. Unter einer Schedulensteuer wird eine Steuer verstanden, die verschiedene Einkunftsarten unterschiedlichen Tarifen unterwirft und ein Gegenentwurf zur synthetischen Einkommensteuer ist.
Mohamed Nahari Neue Investmentstrategien nach Einführung der Abgeltungssteuer
Mohamed Nahari Neue Investmentstrategien nach Einführung der Abgeltungssteuer IGEL Verlag Mohamed Nahari Neue Investmentstrategien nach Einführung der Abgeltungssteuer 1.Auflage 2009 ISBN: 978 3 86815
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 18 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 21 I.Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 22 II. Abgeltungsteuer
MehrEinkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten
MehrMCC Mastering-ConceptConsult
MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte
Mehr1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz
A Überblick 11 1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 11 2 Wer ist von der Neuregelung betroffen? 11 3 Ab wann gelten die Neuregelungen?
MehrBibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;
Mehr1. Überblick 60. Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23. A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27
Seite Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27 I. Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 28 II. Abgeltungsteuer und Investmentanlage 39
MehrAbgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds
Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds Vortrag beim Börsen-Team TU Darmstadt e.v. 16. April 2008 Dr. Gabriele Machens, BVI 1 Agenda 1. Einleitung 2. Überblick über die wesentlichen Elemente
MehrLexikon Steuerund Wirtschaftsrecht
f LSW Lexikon Lexikon Steuerund Wirtschaftsrecht Abgeltungsteuer 2009: Änderungen bei Kapitalerträgen im Überblick und Handlungsempfehlungen redmark w r s verlag 1 Die neue Abgeltungsteuer 9 A Überblick
MehrRechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG
Wirtschaft Andreas Spannl Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit Rechtsformwechsel- am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit zur Erlangung
MehrGrundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke
Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung
MehrEllen Ashauer-Moll SonjaSchwerdtner. Abgeltungsteuer. Kapital schützen Steuern optimieren. 2. Auflage
Abgeltungsteuer Ellen Ashauer-Moll SonjaSchwerdtner Abgeltungsteuer Kapital schützen Steuern optimieren 2. Auflage Ellen Ashauer-Moll Pettendorf, Deutschland Sonja Schwerdtner Köfering, Deutschland ISBN
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
MehrSteuerliche Hinweise. Optionsscheine. A. Allgemeines
Steuerliche Hinweise Optionsscheine A. Allgemeines Die folgende Darstellung enthält Angaben zum deutschen Steuerrecht, die für einen Anleger von Bedeutung sein können, der in der Bundesrepublik Deutschland
MehrWas ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag
MehrDie Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Einfluss der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. Januar 2009 Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach:
MehrInsolvenzrecht und Steuern visuell
Holger Busch Herbert Winkens Insolvenzrecht und Steuern visuell 2. Auflage Inhaltsverzeichnis XIX 1.4.2 Körperschaftsteuerliche Organschaft 315 1.4.3 Gewerbesteuerliche Organschaft 315 1.5 Allgemeine Folgen
MehrBesteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis
Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise zur Besteuerung von Kapitalvermögen... 2 Inländische ausschüttende Investmentfonds im Inlandsdepot... 3 Inländische thesaurierende
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis A. Vorwort 1 B. Historie der Besteuerung von Kapitalerträgen 3 I. Historische Entwicklung 4 II. Die Abgeltungsteuer 5 C. Kapitalertragsteuer 7 I. Einzelne Tatbestände 7 1. 43 Abs. 1
MehrBesteuerung von Kapitalanlagen
Ellen Ashauer Saskia Bonenberger Besteuerung von Kapitalanlagen Anlagen im Privatvermogen GABUER Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkiirzungsverzeichnis 15 1 Einleitung 19 A. Private versus
MehrVolker Kreft. Steueränderungsreport 2009
Volker Kreft Steueränderungsreport 2009 Volker Kreft Steueränderungsreport 2009 Alle wichtigen Änderungen im Steuerrecht auf einen Blick Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die
MehrAktuelle Probleme des Steuerrechts. Eingeschränkter Verlustausgleich nach 2 Abs. 3 EStG n. F.
I Seminararbeit WS 99/00 Aktuelle Probleme des Steuerrechts Thema: Eingeschränkter Verlustausgleich nach 2 Abs. 3 EStG n. F. Autor: Dirk Zenker, 01069 Dresden 7. Semester Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. D.
MehrDie Besteuerung grenzüberschreitender Kapitalanlagen bei Privatanlegern 2008/2009 Eine Darstellung anhand ausgewählter Anlageformen
Lutz Uhlig Die Besteuerung grenzüberschreitender Kapitalanlagen bei Privatanlegern 2008/2009 Eine Darstellung anhand ausgewählter Anlageformen Diplom.de Lutz Uhlig Die Besteuerung grenzüberschreitender
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrZur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Wirtschaft Hauke Johannsen Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden zugleich ein Beitrag zum Zusammenspiel
MehrB. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)
B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen
MehrÄnderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrInvestmentsteuerrecht
Florian Haase Katrin Brändel Investmentsteuerrecht Einführung GABLER In ha Itsü bersicht ~~~ 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 14 Bearbeiterverzeichnis 17 Kapitell: Einleitung 19 A. Überblick
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrInhaltsübersicht. Seite. Vorwort 15. Abkürzungsverzeichnis Neue Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen 21
Inhaltsübersicht Seite Vorwort 15 Abkürzungsverzeichnis 17 1 Neue Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen 21 2 Steuerabzug vom Kapitalertrag 25 3 Veranlagung zur Einkommensteuer 141 4 Bemessungsgrundlage
MehrFit für die Abgeltungsteuer?
Enesa Gec / Hans-Peter Held Fit für die Abgeltungsteuer? Retten Sie Ihre Kapitalanlage vor der Abgeltungsteuer und der Finanzbehörde S HOCHSCHULE ^LIECHTENSTEIN Bibliothek 2008 HDS-Verlag Weil im Schönbuch
MehrVor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
MehrDaniel Philipp Stiehler Unternehmensteuerreform 2008: idie Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung
Daniel Philipp Stiehler Unternehmensteuerreform 2008: idie Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung IGEL Verlag Daniel Philipp Stiehler Unternehmensteuerreform 2008: Die Rechtsformneutralität
MehrBesteuerung privater Kapitalanlagen
Thorsten Donges Besteuerung privater Kapitalanlagen Mlt traditionellen und alternativen Investments zur steueroptimalen Depotstruktur GABLER apano^akademie edition Vorwort 5 1. Rahmenbedingungen der privaten
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis
IX Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis V VII XIX 1. Einleitung 1 1.1 Überblick über die Einkunftsart Kapitalvermögen 2 1.2 Grundzüge der Abgeltungsteuer 3 1.2.1 Einführung 3 1.2.2 Einkünfte
MehrSchwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)
Schwarzenbergplatz 16 1010 Wien/Österreich Aquila 29 Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz für den
MehrHerzlich willkommen zu unserer Veranstaltung
Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Änderungen durch die Abgeltungsteuer für den Privatanleger ab 2009. Consulting GmbH Ulbig Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbh Anlagestrategien im Hinblick
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:
Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (
Mehrhttps://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=9f6f8ee...
Seite 1 von 5 Elektronischer Bundesanzeiger Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum IPConcept Fund Management S.A. Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG zum 31.
MehrAbgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55
4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne
MehrGrundstruktur der Einkommensteuer
ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb
MehrIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrHelga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG).
Aufgabe 13: Helga und Günther unterliegen auf Grund ihres inländischen Wohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht ( 1 Abs. 1 EStG). Sie haben (zulässigerweise) die Zusammenveranlagung nach 26b EStG gewählt.
MehrFallsammlung Internationales Steuerrecht
NWB Steuerfachkurs. Trainingsprogramm Fallsammlung Internationales Steuerrecht Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Außensteuergesetz, DBA-Schweiz Von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Franz Lammsfuß Dr.
MehrAbgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009
Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt,
MehrAbgeltungsteuer. Bearbeitet von Dr. Josef Schlotter, Gabi Jansen. 1. Auflage Buch. XIX, 322 S.. Gebunden ISBN
Abgeltungsteuer Neustrukturierung der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte/Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld und nach Einführung/Auswirkungen auf einzelne Anlageformen Bearbeitet von Dr. Josef Schlotter,
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2
MehrINHALTSÜBERSICHT. Teil A: Grundbegriffe der Einkommensteuer 11. Teil B: Kapitalerträge und Abgeltungsteuer 27
INHALTSÜBERSICHT Seite Teil A: Grundbegriffe der Einkommensteuer 11 0. Wesentliche Gesetzesänderungen bei Kapitalanlagen 2012 11 1. Einkünfte und Einkommen 12 II. Steuertarif 13 III. Kapitalanlagen 14
MehrKapitaleinkünfte im privaten Bereich Kapitaleinkünfte im betriebl. Bereich 2 I 1 Nr. 5, 20 I VII, IX; Ausn.: 32d II, 17
Prof. Dr. Christoph Gröpl Steuerrecht Universität des Saarlandes Einkünfte aus Kapitalvermögen, 20 EStG Differenzierung (Reform ab VZ 2009) Kapitaleinkünfte im privaten Bereich Kapitaleinkünfte im betriebl.
MehrDie Abgeltungsteuer ab
Die Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 FinanzForum Informationsseminar über Vermögensplanung und Zukunftssicherung im Mai, Juli, September und Dezember 2008 in Meerbusch, BBZ der DVAG StB/vBP Dipl.-Fw Matthias
MehrJahrestagung der Fachhochschullehrer. 29. April 2008 Osnabrück
Jahrestagung der Fachhochschullehrer 29. April 2008 Osnabrück Agenda A. Überblick B. Aufgabe des Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene C. Besteuerung von Derivaten D. Vermeidung von Strukturen
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrOFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unabhängiger Rat ist gefordert... 6 1 2 3 Die neue Generalsteuer auf Kapitalanlagen...
MehrNur per . Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Schellingsstraße Berlin
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Bundesverband der
MehrAbgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer
Abgeltungssteuer ab. 01.01.2009 12. November 2007 Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wird ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und auch für Gewinne aus der Veräußerung von
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017
Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,
MehrErtrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil
Wirtschaft Melanie Haberer Ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil Gestaltungsmöglichkeiten durch zivil- und schuldrechtliche Regelungen Bachelorarbeit Ertrag-
MehrKONSEQUENZEN FÜR PRIVATANLEGER UND ENTSPRECHENDER HANDLUNGSBEDARF IN
ABGELTUNGSTEUER KONSEQUENZEN FÜR PRIVATANLEGER UND ENTSPRECHENDER HANDLUNGSBEDARF IN 2008 Uwe Komm Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater 12. November 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
MehrInhaltsverzeichnis. Seite Vorwort 12 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturnachweis 14 Verzeichnis der Übersichten und Tabellen 15
Seite Vorwort 12 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturnachweis 14 Verzeichnis der Übersichten und Tabellen 15 Teil A Einführung I. Die EU-Zinsrichtlinie 16 1 1. Die europäischen Einigungsversuche 16 2 2.
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014
Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,
MehrSteuerliche Hinweise - Kurzversion
Steuerliche Hinweise - Kurzversion Für das Geschäftsjahr 2017/2018 erfolgt am 27. Dezember 2017 eine Zwischenausschüttung in Höhe von 49,96 EUR je Anteil. Zwischenausschüttung 1 Die bei der Zwischenausschüttung
MehrAnwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8
BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrEinkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Einkommensteuer... Stand: Februar 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan.Einkommensteuer
MehrBERENBERG STEUER-INFO Januar 2017 ÄNDERUNGEN IM STEUERRECHT FÜR KAPITALANLEGER AB 2017
BERENBERG STEUER-INFO Januar 2017 ÄNDERUNGEN IM STEUERRECHT FÜR KAPITALANLEGER AB 2017 Diese Publikation stellt eine allgemeine Information zu dem nachstehenden Themengebiet dar. Sie enthält den aktuellen
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unabhängiger Rat ist gefordert... 6 Abkürzungen... 7 1 2 3 Die neue Generalsteuer
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrAbgeltungsteuer. Das Gesetz sieht die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab 2009 vor.
Abgeltungsteuer Das Gesetz sieht die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab 2009 vor. 1. Von der Abgeltungsteuer erfasste Einkünfte Die der Abgeltungsteuer
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co. KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
MehrE i n kommensteuer - Info ( 4 / )
E i n kommensteuer - Info ( 4 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Anschaffungsnahe Aufwendungen und wirtschaftsgutbezogene Betrachtungsweise... 1 2 Aus der Rechtsprechung...
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrFebruar DAS INVESTMENTSTEUERGESETZ Von Uwe Küntzel. Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes
Februar 2004 DAS INVESTMENTSTEUERGESETZ Von Uwe Küntzel Das Investmentsteuergesetz ist am 19.Dezember 2003 als Artikel 2 des,,gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen"
MehrÜberblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden
Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrSteuerliche Hinweise Kurzversion
Steuerliche Hinweise Kurzversion Steuerliche Hinweise Kurzversion Die Zwischenausschüttung für das Geschäftsjahr 2015/2016 in Höhe von 1,48 EUR je Anteil erfolgt am 10. Juni 2015. Zwischenausschüttung
MehrAnlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds
Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der zu Publikums-Investmentfonds 1. Besteuerung des Publikums-Investmentfonds Inländische Investmentfonds sind vollständig von der Körperschaft-
MehrRechtsformwahl als Instrument der internationalen Erbschaftsteuerplanung
Wirtschaft Thorsten Krumme Rechtsformwahl als Instrument der internationalen Erbschaftsteuerplanung Diplomarbeit Fachhochschule Gelsenkirchen Fachbereich Wirtschaft Diplomarbeit im Fach Rechnungswesen
MehrAbgeltungssteuer. ab
Thomas Fischer, Steuerberater Am Stadtpark 30a, 81243 München, Telefon 089/46138032, Email: thomas@stb-fischer-muc.de Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 -1- Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Seite 2 2. Inkrafttreten
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
Mehr7. Optionsanleihe 8. Wandelanleihe 9. Aktienanleihe
Abkürzungsverzeichnis...11 Literaturverzeichnis... 13 1. Einleitung... 17 2. Meldepflicht für Schenkungen... 17 3. Persönliche Einkommensteuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt... 18 4. Einkommen
MehrSteuerliche Hinweise Kurzversion
Steuerliche Hinweise Kurzversion Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2010/2011 in Höhe von 1,00 EUR je Anteil erfolgt am 8. Juni 2011. Ausschüttung 1 Die ausgeschütteten Erträge 2010/2011 werden steuerlich
MehrDie Emittentin Sparkasse Bregenz Bank Aktiengesellschaft gibt folgende Änderungen gegenüber dem Original-Prospekt bekannt: Änderung im Abschnitt 4.
Die Emittentin Sparkasse Bregenz Bank Aktiengesellschaft gibt folgende Änderungen gegenüber dem Original-Prospekt bekannt: Änderung im Abschnitt 4. "ANGABEN ZU DEN WERTPAPIEREN" Im Kapitel 4.4.1.18. wird
Mehr(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2
Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte
MehrBesteuerung von Kapitalveranlagungen
Besteuerung von Kapitalveranlagungen Ein Handbuch für die Praxis von Sabine Kirchmayr / Helmut Moritz Tatjana Polivanova / Yvonne Schuchter Wien 2010 AN. Bank Wien ЗД SpringerWienNewYork Verlag- Vorwort
MehrFrankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung
MehrInformationsmerkblatt
Oberfinanzdirektion Magdeburg Anmerkung zur Verwendung: Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist
MehrWas steckt hinter der Abgeltungssteuer?
Abgeltungssteuer-Seminar der quirin bank Ludwig-Erhard Haus, Berlin Was steckt hinter der Abgeltungssteuer? 20. März 2008 StB Dr. Thomas Wagner thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin
MehrInhaltsübersicht 1 Einleitung A. Abgrenzung Ertrag und Vermögen Systembruch ab 2009 Rechtsfolge vor 2009 II. Rechtsfolge ab 2009
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Bearbeiterverzeichnis 15 1 Einleitung 17 A. Abgrenzung Ertrag und Vermögen Systembruch ab 2009 18 I. Rechtsfolge vor 2009 18 II. Rechtsfolge ab 2009 20 B. Eckpunkte der
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Darstellungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis
XI Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Darstellungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis IX XI XVII XXI XXVII A. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung
Mehr2. Funds Forum Frankfurt 16. September 2008
2. Funds Forum Frankfurt 16. September 2008 Jahressteuergesetz 2009 und der neue Anwendungsbereich des Investment(steuer)rechts Dr. Andreas Rodin Frankfurt am Main I. ÜBERBLICK 1. Unternehmensteuerreformgesetz
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 Ex-Tag
MehrInfo-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge
Freistellungsauftrag 2007 Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Vereinfachungsregelung für 2007 3. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 4. Besonderheit bei
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
Mehr