NMG und ERG sind zu überarbeiten; dabei soll der Schwerpunkt des Unterrichts im Fach Religion / Religionskunde auf Überlieferungen des Christentums li

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1 Frage: Ihre Antwort Datum Abgeschickt: :39:53 IP-Adresse: Weiterleitungs-URL: Allgemeine Angaben Persönliche Angaben Diese Angaben brauchen wir für die Bearbeitung des Fragebogens.: Absender/in: Schweizerische Evangelische Allianz SEA Institution/Abteilung: AG Schule und Religion Kontaktperson für Rückfragen: Peter Schmid Strasse, Nummer: Josefstrasse 32 PLZ/Ort: 8005 Zürich Telefon: Adresse: Vernehmlassungsgruppierung Geben Sie bitte an, im Namen welcher der unten stehenden Gruppierung Sie Ihre Stellungnahme abgeben.: Anderes [A9] 1. Lehrplan 21 im Überblick Haben Sie allgemeine Bemerkungen zum Lehrplan 21?: Die SEA anerkennt die Bemühungen um einen zeitgemässen Lehrplan für die Deutschschweizer Kantone. Wir begrüssen die Debatte über Lerninhalte und Schwerpunkte, die mit dem Lehrplan 21 verbunden ist. Neue Herausforderungen müssen in den Blick kommen und der Umgang mit ihnen in der Schule besprochen werden, damit sie dem Aufbau einer friedlichen und gerechten Gesellschaft dient. In dieser Form ist der Lehrplan 21 insgesamt überladen. Deutlich verschlankt wird er besser umgesetzt werden können. Der Aufbau der Kompetenzen ist besonders in NMG zu detailliert eine Überforderung für die Lehrpersonen, die mit der Wissensvermittlung und Förderung der fachlichen Kompetenzen überaus gefordert sind. Der Kompetenzaufbau ist zu vereinfachen. Die Ausrichtung auf Kompetenzen ist da zu modifizieren, wo es um Identitätsentwicklung, soziale Fähigkeiten und Orientierung in der Welt geht. Diese Kompetenzen sind nicht messbar. Sie sind einfacher und weniger detailliert zu formulieren. Die Volksschule zielt aufs Gemeinwohl. Damit der Lehrplan ihm dient, muss er eine Balance zwischen der Förderung des Potenzials der Heranwachsenden (Kompetenzen) und der Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsinn finden. Es kann nicht bloss darum gehen, dass Schülerinnen und Schüler sich selber als kompetent und zunehmend handlungsund selbstbestimmt erfahren (Einleitung S.8). Wir haben auch ethische Verbindlichkeiten und Pflichten und die Schule hat im Blick auf Gemeinschaft zu bilden. Die christlich-abendländischen Werte, die unsere Kultur geprägt haben, finden sich in biblischen Texten wie den Zehn Geboten und biografischen Berichten verdichtet wieder. Diese sollen vermittelt werden. page 1 / 12

2 NMG und ERG sind zu überarbeiten; dabei soll der Schwerpunkt des Unterrichts im Fach Religion / Religionskunde auf Überlieferungen des Christentums liegen, der Religion, der unser Gemeinwesen sein Gepräge und sein Gedeihen verdankt. Die Überlieferungen der jüdisch-christlichen Tradition sowie deren kulturellen und gesellschaftlichen Wirkungen müssen in den Kompetenzen explizit zum Ausdruck kommen. Wir empfehlen, Religion in allen drei Zyklen als eigenes Fach zu führen. Der Lehrplan 21 hat die kantonalen Eigenheiten zu respektieren, namentlich im Bereich des Religionsunterrichts. Die bewährte, fruchtbare Zusammenarbeit von Schule und Kirche in vielen Kantonen muss fortgeführt werden können. Die föderalistische Regelung des Religionsunterichts ist beizubehalten, umso mehr als die Nachhaltigkeit des religionskundlichen Unterrichts, der von der Schule allein verantwortet wird, noch nicht erwiesen ist. Dies ist gerade im Blick auf die multikulturelle Gesellschaft und urbane Kontexte festzuhalten. Für sie stellt die christliche Tradition Werte und Lebenshaltungen bereit, welche Integration und ein gedeihliches Zusammenleben auf die Dauer ermöglichen. Ohne Bezug zur christlichen Tradition erodieren die Grundwerte unserer Gesellschaft. Bloss säkular gefasst, genügen sie nicht angesichts der Eigendynamik religiös geprägter Minderheiten. Die folgende Zusammenfassung verdeutlicht die umfassende Bedeutung christlicher Inhalte und Werte für die Gesellschaft. Die Schule vermittelt die Grundwerte der Gesellschaft werden in plausibler Weise, wenn sie auch ihren religiösen Urgrund, ihre christliche Verankerung, deutlich macht. Gott ist der Schöpfer > Heiligkeit/Unantastbarkeit des Lebens, Menschenwürde, Gleichheit, Ordnung, Zeitbegriff, Schöpfung > Ökologie Gott schliesst einen Bund mit Menschen > Lebensdienliche Gebote, Verlässlichkeit und Transparenz, Kritik, Strafe und Wiederherstellung, Frieden, Freiheit Gott wird Retter in Jesus Christus > Vergebung, Versöhnung, Gewaltlosigkeit, Barmherzigkeit, Demut, Dienstbereitschaft, Annahme und Förderung von Schwachen. Die unterschiedlichen Lebensweisen und die vielfältigen Lebenswelten erfordern einen Unterricht, der diese Werte verankert und stärkt. Auch Schülerinnen und Schüler ohne religiöse Zugehörigkeit profitieren von der Kenntnis der Inhalte, welche den Werten zugrunde liegen. Ohne Kenntnis der Inhalte der jüdisch-christlichen Tradition sind Kompetenzen zum reflektierten Umgang mit ihren Werten nicht zu erwerben. 2. Einleitung Lehrplan 21 2a) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Bildungsziele einverstanden?: ja, mit Vorbehalten [A2] Wir begrüssen, dass der christlich-abendländischen Tradition, Ausgangspunkt der Volksschulgesetze vieler Kantone, ausdrücklich Rechnung getragen wird. Wir begrüssen, dass Bildung dazu dient, eine eigene Identität zu entwickeln. Dies setzt nicht bloss ethische, sondern auch religiöse Bildung voraus. Religiöse Fragen und Antworten gehören zum Menschsein. page 2 / 12

3 Die "kulturelle Identität", die gemäss HarmoS-Konkordat zu entwickeln ist, hat einen religiösen Kern. Nur wenn die Schule dies berücksichtigt, befähigt sie die Heranwachsenden zur angstfreien Teilhabe an der multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft und ihrer Gestaltung. Wir begrüssen, dass die Schule mit den Eltern zusammenarbeitet und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag unterstützt. Mit dem elterlichen Erziehungsauftrag ist der Schule zugleich eine Grenze gezogen, die namentlich bei der religiösen Bildung beachtet werden muss. Wir begrüssen, dass die Schule von christlichen Wertvorstellungen ausgeht. Sie bilden die Grundlage für die freiheitliche westliche Kultur. Gastfreundschaft und Dienstbereitschaft, Wahrhaftigkeit, Geben ist seliger als Nehmen, Demut, ora et labora und weitere Wertvorstellungen, die auf dem christlichen Gottes-, Welt- und Menschenbild beruhen (siehe oben), sind für das Gedeihen der Gesellschaft wesentlich. Die Schule tut nicht genug, wenn sie von diesen Wertvorstellungen ausgeht. Sie sind als solche zu vermitteln. (vgl. Lehrplan Religion und Kultur des Kantons Zürich) Wir sind überzeugt, dass die gemeinschaftsfördernden Gehalte und Werte des Christentums ( Einer achte den anderen höher als sich selbst ) für die Förderung der Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihr soziales Lernen wesentlich sind. Fachbereich NMG: Die Welt ist nicht zu verstehen ohne ihre religiöse Dimension. Daher ist zu ergänzen: Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Welt in ihren natürlichen, technischen, historischen, kulturellen, sozialen, ökonomischen, RELIGIÖSEN UND geistigen Dimensionen mit ihren je eigenen Phänomenen und Prozessen auseinander. Sie erweitern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, sich in der Welt zu orientieren, diese immer besser zu verstehen, sie aktiv mitzugestalten und in ihr verantwortungsvoll zu handeln. Überfachliche Kompetenzen: Der Erwerb personaler und sozialer Kompetenzen setzt den Aufbau der eigenen Identität voraus. Schülerinnen und Schüler "lernen, über sich selbst nachzudenken und eigene Ziele und Werte zu reflektieren", indem auch religiösen und ethischen Fragen Raum gegeben wird. Problemlösefähigkeiten schliessen die Bereitschaft zum Nachgeben und zum Verzeihen ein; diese wächst in der Beschäftigung mit Wertvorstellungen und Persönlichkeiten des Christentums. Fächerübergreifende Themen: Die Berücksichtigung dieser Themen darf nicht zur Vernachlässigung oder Marginalisierung religiöser und ethischer Themen führen. Die berufliche Orientierung ergibt sich leichter bei gefestigter Identität. 2b) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Lern- und Unterrichtsverständnis einverstanden?: ja, mit Vorbehalten [A2] 2c) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Schwerpunkte des 1. Zyklus einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] page 3 / 12

4 2d) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Schwerpunkte des 2. und 3. Zyklus einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 3. Überfachliche Kompetenzen Überfachliche Kompetenzen: Sind Sie mit dem Kapitel Überfachliche Kompetenzen einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 4. Fächerübergreifende Themen 4a) Berufliche Orientierung: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 4b) Berufliche Orientierung: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 4c) Berufliche Orientierung: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 4d) ICT und Medien: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 4e) ICT und Medien: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 4f) ICT und Medien: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 4g) Fächerübergreifende Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung: Sind Sie mit dem Kapitel Fächerübergreifende Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 5. Fachbereich Sprachen 5a) Sprachen: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 5b) Deutsch: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 5c) Deutsch: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 5d) Französisch und Englisch (1. und 2. Fremdsprache): Sind Sie einverstanden, wie die heute gültigen Fremdsprachenlehrpläne der Ostschweizer und der Zentralschweizer Kantone sowie der page 4 / 12

5 am Passepartout-Projekt beteiligten Kantone in den Lehrplan 21 übernommen worden sind?: keine Stellungnahme [A4] 5e) Italienisch (3. Fremdsprache): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 5f) Italienisch (3. Fremdsprache): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 6. Fachbereich Mathematik 6a) Mathematik: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 6b) Mathematik: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 6c) Mathematik: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 7. Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) 7a) NMG: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: nein [A3] Die Einbindung von Religion in diesen Bereich in dieser Weise, wie sie mit den vier Handlungsaspekten erfolgt, ist fragwürdig. Die lebensweltlichen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler als Ausgangspunkt zu nehmen, macht Sinn. Aber auf dieser Grundlage wird Religion noch nicht angemessen thematisiert. Religiöse und Sinnfragen gehen näher, sie berühren die Identität der Schülerinnen und Schüler tiefer als andere Themen und können nicht so sachlich und distanziert behandelt werden wie jene. Daher ist der religionskundliche Ansatz, der allein auf Kenntnisse und Kompetenzen zielt, unzureichend. Lernprozesse dürfen nicht allein kognitiv verlaufen, sondern sollen emotional vertieft und gestärkt werden. Der Bezug zu den thematisierten Inhalten muss auch in der 1. Person ermöglicht und gefördert werden. Für das Verständnis der religiösen Tradition der hiesigen Gesellschaft sind Kenntnisse der christlichen Überlieferung unabdingbar. Aufgrund des religionswissenschaftlich-vergleichenden Ansatzes thematisiert der Lehrplanentwurf die Religionen von Beginn weg im Plural, als nebeneinander bestehende Optionen. Dies wird zum einen der Unterschiedlichkeit der Religionen nicht gerecht. Zum anderen steht der Ansatz in keinem Verhältnis zur Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit der hiesigen Bevölkerung (BFS 2012: 38,6% römisch-katholisch; 28,0% evangelisch-reformiert; 4,5% islamische Gemeinschaften; 0,2% jüdisch und 20,1% konfessionslos). page 5 / 12

6 Auch jenseits dessen, was in der Lebenswelt erfahren wird, ist der Bezug zur jüdisch-christlichen Prägung unserer Kultur prioritär herzustellen. Dies gilt schon aufgrund der demografischen Verhältnisse in der Deutschschweiz. Als Grundlage für einen relevanten Beitrag zum interreligiösen Dialog muss vor allem die religiöse Tradition der eigenen Gesellschaft verstanden werden. Dafür müssen Schülerinnen und Schüler die christliche Überlieferung, ihre Hauptgestalten und Werte kennen. Die Einführung ins Christentum, welche die meisten kantonalen Lehrpläne bisher in der Primarstufe vorsehen, ist als prioritärer Teil des Unterrichts beizubehalten. 7b) NMG (1. und 2. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: nein [A3] Wir begrüssen, dass der Lehrplan 21 im 3. Zyklus den Bereich Ethik/Religionen/Gemeinschaft aufführt und zu Kompetenzen führen will. Wir fordern, diesem Bereich auch im 1. und 2. Zyklus einen höheren Stellenwert zu geben; sonst ist der Aufbau nicht gewährleistet. NMG 11 und 12, in denen es um Grunderfahrungen und umfassende Orientierung geht, gehören an den Anfang, nicht ans Ende von NMG. So wird unterstrichen, dass elementare Fragen nach dem Woher und Wohin, dem Warum und Wozu des menschlichen Lebens (Einleitung S. 3) in die Mitte des Fachbereichs gehören und prioritär aufzunehmen sind. Die Kompetenzen sind insgesamt zu anspruchsvoll (NMG 11 2d: zu philosophischen Fragen verschiedene Perspektiven einnehmen ; 2e: Instrumente des Philosophierens selbstständig einsetzen!). Viele sind nicht zu überprüfen, da sie mit der sich entwickelnden Identität des Kindes und der kulturellen Prägung seiner Familie und sozialen Gruppe verbunden sind. In vielen Fällen empfiehlt es sich, statt mehrfach gestufte Kompetenzen klare Anforderungen zu formulieren, die über Jahre hinweg gültig bleiben, z.b. NMG 12.5 f: sollen respektvoll begegnen. Die SEA fordert, dass die Schule den Kindern prioritär die den eigenen Kulturraum prägende Religion verständlich macht. Wissen über sie verhilft zum Verständnis unserer Gesellschaft. NMG ist zu überarbeiten; dabei soll der Schwerpunkt auf Überlieferungen des Christentums liegen, der Religion, der unser Gemeinwesen sein Gepräge und seine Stabilität verdankt. Die Inhalte der jüdisch-christlichen Tradition (siehe oben zu 7a) sowie deren kulturelle und gesellschaftlichen Wirkungen müssen in den Kompetenzen explizit zum Ausdruck kommen (vgl. den dem aktuellen Lehrplan zugrunde liegenden Beschluss des Zürcher Bildungsrats zu Religion und Kultur, : Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Religion, ihren Überlieferungen und Bräuchen setzt den Schwerpunkt auf dem Christentum als der die Gesellschaft und ihre Wertvorstellungen prägenden Religion im Kanton Zürich. ). Dies hindert die Beschäftigung mit Inhalten anderer Religionen und nicht-religiösen Einstellungen in keiner Weise. Wir erwarten, dass (wie in anderen Bereichen) durch Nennung von Inhalten ( insbesondere.) diese Priorität des Christentums verdeutlicht wird. Hauptpersonen der Bibel und der page 6 / 12

7 Kirchengeschichte der Schweiz, wichtige Feste und Haupttexte wie die 10 Gebote, die Bergpredigt, das Unser Vater -Gebet und wichtige Gleichnisse sind zu erwähnen. Die in ERG 5 angepeilte Kompetenz im Umgang mit Religionen setzt die Kenntnis von Hauptinhalten und Lehren namentlich des Christentums voraus. Diese Kenntnis ist im 1. und 2. Zyklus zu vermitteln. Einzelbemerkungen zu NMG: 1.6.c1 ist keine Kompetenz (1. Satz) und ist ganz zu streichen. 1.6.e1 streichen. 1.6.c2 kürzen: können darlegen, dass Mädchen/Frauen und Jungen/Männer dieselben Rechte haben. 1.6.e2 streichen keine überprüfbare Kompetenz. 7.2.f und g streichen zu anspruchsvoll 7.3 insgesamt straffen 7.4.e-g in eine Kompetenz zusammenfassen. 9.3 und 4 Hier muss der Akzent auf der Geschichte der Schweiz in der Neuzeit liegen, beginnend mit der Reformation, welche auch die Impulse zur Volksbildung gab erachten wir als wichtig. 10.3c ist deutlich zu hoch für den 1. Zyklus ( Organisation des Alltags ), streichen 10.3.e streichen keine Kompetenz 10.4 vereinfachen 10.5 vereinfachen (g und i zu anspruchsvoll) Die Beschäftigung mit der Schweiz im 16., 19. und 20. Jahrhundert darf nicht zu kurz kommen d aus unterschiedlichen Perspektiven, insbesondere der christlichen, betrachten und vergleichen 11.2 streichen, a und b können in 11.1 integriert werden, c-e sind für Gymnasiasten noch anspruchsvoll. In 11.3 neu einfügen: - für 1. Zyklus 11.3.d können Werte der jüdisch-christlichen Tradition benennen und erläutern. - für 2. Zyklus 11.3.f können Werte der jüdisch-christlichen Tradition mit anderen Werten vergleichen b in den 2. Zyklus verschieben 12.1.c ergänzen: religiöse Bezüge namentlich zum Christentum 12.1.e neu: können die Bedeutung christlicher Traditionen und Vorstellungen in ihrem Umfeld erläutern. page 7 / 12

8 12.2. als Hauptkompetenz neu: können den Inhalt wichtiger Texte der jüdisch-christlichen Tradition (Schöpfung, Exodus, 10 Gebote, Geburt Jesu, Teile der Bergpredigt, Unser Vater, Gleichnisse, Passion und Auferstehung, Himmelfahrt und Pfingsten) wiedergeben a ändern: können Geschichten aus verschiedenen Religionen, insbesondere dem Christentum, nacherzählen b (insbesondere Abraham, Mose, David, Maria, Jesus, Petrus, ) 12.2.e und f streichen 12.3.c Vorstellungen, insbesonders christliche, 12.3.d Bräuche des Christentums und anderer Religionen 12.4.d können die Feste des Christentums (Weihnachten, Karfreitag und Ostern, Pfingsten) und anderer Religionen mit ihrer Bedeutung erläutern e und f streichen 12.5.a neu einfügen: können sich zur eigenen Religion bzw. Überzeugung äussern und Grundelemente benennen 12.5.d neu einfügen: können Grundelemente ihrer eigenen Religion bzw. Überzeugung erläutern und zueinander in Bezug setzen e streichen 12.5.f vereinfachen: stellen sich respektvoll zu religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen und Überzeugungen. 7c) NMG (1. und 2. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: in einzelnen Kompetenzen zu hoch [A2] 7d) Natur und Technik (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 7e) Natur und Technik (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 7f) Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 7g) Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 7h) Räume, Zeiten, Gesellschaften (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] page 8 / 12

9 7i) Räume, Zeiten, Gesellschaften (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 7j) Ethik, Religionen, Gemeinschaft (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: ja, mit Vorbehalten [A2] Die SEA fordert eine Verwesentlichung der Kompetenzen. Hauptinhalte von Religionen, insbesondere des Christentums, sind in ihrem Zusammenhang zu thematisieren. Sie sind Grundbestandteile der Bildung fürs 21. Jahrhundert. ERG 4 und 5 sind stärker zu gewichten. Die SEA schlägt eine andere Reihenfolge für ERG 1-5 vor: 2,4,5,1,3. Die SEA fordert eine substantielle Vermittlung christlicher Inhalte. Im Umfeld anderer Religionen ist die Tradition, die unser Gemeinwesen und Wertegefüge geprägt hat, vorrangig zu berücksichtigen und die Inhalte zu diskutieren. Vorstellungen, Auslegungen und Lehren von Religionen (5.1.d) können nur identifiziert werden, wenn sie vorher schon im 1. und 2. Zyklus als solche vermittelt worden sind. ERG 1-3 sind überladen. In 1.7.e genügt: erwägen und anwenden. ERG 2.3 ist zu reduzieren auf d: können sich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen auseinandersetzen. ERG 3 ist zu straffen. 3.1: Bevor der Wandel von Werten Thema wird, muss mit ihrem Sinn und Nutzen auch ihr Grund in Traditionen (namentlich der christlichen Tradition) behandelt werden. Normen können nicht ausgehandelt werden allenfalls Regeln! Wichtiger als Werte hinterfragen ist Werte zueinander in Beziehung setzen. 3.2 gewichtet globale Herausforderungen zu stark. Werte und Normen müssen zuerst in Beziehungen und der kleinen Gemeinschaft vor Ort zum Tragen kommen. 3.3 ist zu vereinfachen. ERG 4 ist zu modifizieren und zu erweitern; dabei sind die Epochen der religiös-kulturellen Geschichte der Schweiz (Christianisierung, Reformation, Aufklärung, Säkularisierung und religiöse Pluralisierung) exemplarisch bzw. anhand von wichtigen Gestalten zu vermitteln. Vorschlag für die Neufassung von ERG 4: 4.1: Die SuS können religiöse Einstellungen und Motive bei Menschen und Gemeinschaften erkennen und beschreiben und sie zu Traditionen, insbesondere der christlichen Tradition, in Bezug setzen. Die SuS können wahrnehmen und darlegen, wie Religionen, insbesondere das Christentum, Menschen beeinflussen und in ihrer Lebensweise Ausdruck finden. 4.2: Die SuS können Hauptelemente der Lehre von Jesus (Nächstenliebe, Vertrauen, Dienstbereitschaft, Wahrhaftigkeit, Gewaltlosigkeit, Ehrfurcht vor Gott, Gerechtigkeitsliebe, Verzicht u.a.) aus Texten erschliessen, in Lebensweisen erkennen und erläutern. 4.3: Die SuS können religiöse, insbesondere christliche Motive in kulturellen Werken erkennen page 9 / 12

10 und erläutern. 4.4: Die SuS können beschreiben, wie Religionen, insbesondere das Christentum, in individuellen und gemeinschaftlichen Lebensformen in Medien dargestellt werden. 4.5: Die SuS können Rolle und Wirkungen von Religionen und Religionsgemeinschaften in gesellschaftlichen Zusammenhängen einschätzen. ERG 5 ist zu modifizieren. Es genügt es nicht, dass SuS sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen. Die damit ausgedrückte objektivierende Distanz ist dem 3. Zyklus angesichts des Stands der Persönlichkeits- und Identitätsbildung und des Gemeinschaftsbezugs des Fachbereichs (ERG) nicht angemessen (vgl. die Kompetenzen ERG 1 und 3: gestalten, verantworten). Die SuS sollen ihre eigenen auch religiösen Auffassungen und Anliegen formulieren und vertreten können nur so können sie anderen respektvoll begegnen (5.4.d). Vorschlag: ERG 5 Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen, sich orientieren und Stellung beziehen. 5.1: Die SuS können wichtige Texte und Lehren der Religionen, insbesondere des Christentums, verstehen, erläutern, in einen Zusammenhang stellen und ihren Bezug dazu formulieren. 5.2: Die SuS können religiöse Handlungen und Symbole, insbesondere des Christentums, in ihrem Gehalt verstehen und erläutern. 5.3: Die SuS können Festtraditionen, insbesondere die christlichen Hauptfeste, charakterisieren und erläutern. 5.4: Die SuS können sich in der Vielfalt religiöser Traditionen und Weltanschauungen orientieren und ihren Bezug zu ihnen erläutern. 5.5: Die SuS können Weltsichten und Weltdeutungen reflektieren. Im Einzelnen: 5.3 muss das Gespräch über den Gehalt der Feste einschliessen: Was wird da gefeiert? Ein Gespräch z.b. über Ostern als Frühlingsfest, Neuanfang in der Natur, Eier als Fruchtbarkeitssymbol und die Suche von Osterhasen geht an der Sache vorbei. In 5.3.d wird mit ungleichen Ellen gemessen und die gegenüber Religionen eingeforderte Distanz aufgegeben: Säkulare Gedenktage sollen festlich zu gestalten sein? Keine Weihnachtsfeier aber eine Feier des 10. Dezember? 5.4 muss neben dem Darstellen verschiedener Auffassungen und Anliegen den Schritt zur eigenen Position beinhalten. 5.4.d ist wichtig, sollte aufgegliedert werden. 5.5.a ist zu hoch gegriffen. Das Erkennen unterschiedlicher Weltsichten setzt voraus, dass religiöse Hauptinhalte vermittelt worden sind. Wenn z.b. die jüdische und christliche Vorstellung vom Messias und Erlöser (Heilsbringer) vermittelt wurde, kann differenziert von Helden, Rettern und anderen Heilsbringern in Filmen, Sekten und Ideologien gesprochen werden. In 5.5.b ist der Gegensatz von wissenschaftlichem Fragen und religiösen/weisheitlichen Zugängen aufzuheben sie sind komplementär. Auch der wissenschaftliche Zugang hat vorrationale Prämissen. 7k) Ethik, Religionen, Gemeinschaft (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen page 10 / 12

11 gesetzt?: in einzelnen Kompetenzen zu hoch [A2] 8. Fachbereich Gestalten 8a) Gestalten: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 8b) Bildnerisches Gestalten: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 8c) Bildnerisches Gestalten: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 8d) Textiles und technisches Gestalten: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 8e) Textiles und technisches Gestalten: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 9. Fachbereich Musik 9a) Musik: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 9b) Musik: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 9c) Musik: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 10. Fachbereich Bewegung und Sport 10a) Bewegung und Sport: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 10b) Bewegung und Sport: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine Stellungnahme [A4] 10c) Bewegung und Sport: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt?: keine Stellungnahme [A6] 11. Latein Latein: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?: keine page 11 / 12

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Diese Angaben brauchen wir für die Bearbeitung des Fragebogens.: Frage: Ihre Antwort Datum Abgeschickt: 17.12.2013 17:48:32 IP-Adresse: 178.194.209.157 Weiterleitungs-URL: http://www.lehrplan.ch/umfragen/index.php/survey/index/sid/555376 Allgemeine Angaben Persönliche

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