2015 Ausgegeben in Meppen am Nr. 21

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1 2015 Ausgegeben in Meppen am Nr. 21 Inhalt Seite Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 304 Veröffentlichung des Ergebnisses der 230 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Werner Alves, Meppen 305 Veröffentlichung des Ergebnisses der 230 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Gerling Hähnchenmast GmbH & Co. KG, Bawinkel 306 Veröffentlichung des Ergebnisses der 231 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Haschenhermes Farmbetriebe, Meppen 307 Veröffentlichung des Ergebnisses der 231 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Heinrich Hüer, Meppen 308 Veröffentlichung des Ergebnisses der 231 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Hermann Robben, Geeste 309 Veröffentlichung des Ergebnisses der 232 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Frank Schepergerdes, Haren 310 Veröffentlichung des Ergebnisses der 232 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Jürgen Terhorst, Walchum 311 Veröffentlichung des Ergebnisses der 232 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Ralf Wacker, Dersum 312 Veröffentlichung des Ergebnisses der 233 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Norbert Wemhoff, Geeste 313 Veröffentlichung des Ergebnisses der 233 Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie /EU); Thomas Wösthoff, Klein Berßen 314 Bekanntmachung des Ergebnisses der 233 Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Windpark nördliches Emsland GmbH, Papenburg 315 Bekanntmachung einer Anlage nach 234 dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Bernhard Schnelling, Emsbüren 316 Bekanntmachung einer Anlage nach 234 dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Hermann Grote, Meppen B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Haushaltssatzung; Haushaltssatzung 235 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Berßen für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 235 Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Lange Berge 319 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 236 Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Lange Berge III 320 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 236 Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Kämpe II 321 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 237 Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 Möhlentogten 322 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 237 Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 Lehmstücke 323 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 238 Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 Südlich Lehmstücke 324 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; 238 Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 Knöpkenland

2 229 Inhalt Seite Inhalt Seite 325 Bekanntmachung der Gemeinde Ester- 239 wegen; Bebauungsplan Nr. 60 Am Heuweg Erweiterung Teil 3 einschl. der örtlichen Bauvorschriften 326 Bekanntmachung; 5. Änderung des Be- 239 bauungsplans Nr. 7/II Ortskern der Stadt Freren im beschleunigten Verfahren gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) 327 Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems); Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten sowie -automaten (Spielgerätesteuersatzung) 328 Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems) 240 über die Erste Eröffnungsbilanz der Stadt Haren (Ems) zum Bekanntmachung der Gemeinde Heede; 241 Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Vinke Haushaltssatzung; Haushaltssatzung 241 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hüven für das Haushaltsjahr Bekanntmachung von Bebauungsplänen 242 der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 18, Ortsteil Bramsche; Baugebiet: Erweiterung Gewerbegebiet Hüveder Straße 332 Bekanntmachung von Bauleitplänen der 243 Stadt Lingen (Ems); Flächennutzungsplan; Änderung Nr. 25, Bereich: Gewerbegebiet Hüveder Straße ; hier: Genehmigung der Änderung 333 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 243 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr der Stadt Meppen, Baugebiet: Innenverdichtung Stettiner Straße ; Beschleunigtes Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) 334 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 244 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: Erweiterung Euroindustriepark Versen östlich der K 225 Teil II 335 Bekanntmachung der Stadt Meppen 244 über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 92 A der Stadt Meppen, Baugebiet: Südöstlicher Siedlungsrand Meppen ; Einfacher Bebauungsplan im Sinne von 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) 336 Bekanntmachung der Stadt Meppen 245 über das Inkrafttreten der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich Ortskern Apeldorn 337 Bekanntmachung der Stadt Meppen 245 über das Inkrafttreten der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 360 der Stadt Meppen im Bereich der Straße Lohberg, Baugebiet: Siedlungsrand der Ortsteile Versen, Fullen und Rühle Vereinfachte Änderung gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB) 338 Bekanntmachung der Gemeinde Neu- 246 lehe; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr Erweiterung Gewerbegebiet Am Plaatzenweg 339 Bekanntmachung der Stadt Papenburg; 247 Bebauungsplan Nr. 10 Zwischen Russellstraße und Dieckhausstraße, 12. Änderung, gemäß 13 a BauGB mit baugestalterischen Festsetzungen 340 Bekanntmachung der Stadt Papenburg; 247 Bebauungsplan Nr. 16 Ortskern Mitte C, 6. Änderung, gemäß 13 a BauGB 341 Bekanntmachung der Stadt Papenburg; 248 Bebauungsplan Nr. 32/III Zwischen Erste Wiek und Umländerwiek, 4. Änderung, gemäß 13 a BauGB mit baugestalterischen Festsetzungen 342 Bekanntmachung der Stadt Papenburg; 248 Bebauungsplan Nr. 91 Emdener Straße, Teil II, 2. Änderung, gemäß 13 a BauGB mit baugestalterischen Festsetzungen 343 Öffentliche Bekanntmachung; Bekannt- 249 gabe des Beschlusses über die Jahresrechnung der Gemeinde Rhede (Ems) für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Entlastung des Bürgermeisters Haushaltssatzung; Haushaltssatzung 249 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Sögel für das Haushaltsjahr Bekanntmachung; Bauleitplanung der 250 Gemeinde Spahnharrenstätte; Bebauungsplan Nr. 22 Gewerbegebiet, 2. Erweiterung der Gemeinde Spahnharrenstätte; Inkrafttreten des Bebauungsplanes; Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) Haushaltssatzung; Haushaltssatzung 250 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Spahnharrenstätte für das Haushaltsjahr Öffentliche Bekanntmachung über das 251 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 18 Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen, 1. Änderung, der Gemeinde Sustrum 348 Bekanntmachung der Gemeinde Vrees; 251 Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Gewerbegebiet Lehmkuhlen II

3 230 Inhalt Seite 349 Bekanntmachung der Gemeinde Vrees; 252 Bebauungsplan Nr. 29 Forschungsund Entwicklungsanlage für Gärrestaufbereitung Alte Heide, Erweiterung C. Sonstige Bekanntmachungen 350 Öffentliche Bekanntgabe des Landes- 253 amtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG); Feststellung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Bek. des LBEG vom ; L1.4/L67007/03-08_02/ ; Bundeswehr, vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Hannover 351 Jahresrechnung des Zweckverbandes 253 Volkshochschule Meppen für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 304 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Werner Alves, Meppen Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Werner Alves Haarweg Meppen Betriebsstandort (Adresse) Haarweg Meppen Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Fazit: Junghennen mit oder mehr Junghennenplätzen Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis./. Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Gerling Hähnchenmast GmbH & Co. KG, Bawinkel Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Gerling Hähnchenmast GmbH & Co. KG Duisenburger Diek Bawinkel Betriebsstandort (Adresse) Duisenburger Diek Bawinkel Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze

4 231 Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Beseitigung bis Nein Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Heinrich Hüer, Meppen Betreiber Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Fazit: Stall 1: Heinrich Hüer Stall 2: Marlies Hüer Süd-Nord-Str Meppen Süd-Nord-Straße Meppen Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze 306 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Haschenhermes Farmbetriebe, Meppen Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Nein Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Haschenhermes Farmbetriebe An der Beeke Meppen Betriebsstandort (Adresse) Berlage Meppen Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Beseitigung bis Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Ja 308 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Hermann Robben, Geeste Wenn ja, welche: 1. Luftleitbleche fehlen in den Ablufttürmen Mangel 1. Nachprüfungstermin, Datum:./. Beseitigung erfolgt am: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Stall 1: Elisabeth Robben Stall 2: Hermann Robben Stall 3-6: Hermann und Elisabeth Robben GbR Ulmenstr Geeste Betriebsstandort (Adresse) Ulmenstr Geeste Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze

5 232 Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Mangel 1. Ja Beseitigung bis Höhe der Abluftschächte bzw. Einzellüfter der Ställe 1 4 entsprechen nicht der erteilten Genehmigung Nachprüfungstermin, Datum: Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Jürgen Terhorst, Walchum Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Hühnerhof Terhorst Südfeld Walchum Betriebsstandort (Adresse) Torfmoorweg Walchum Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Fazit: Hennen mit oder mehr Hennenplätzen Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein 309 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Frank Schepergerdes, Haren Wenn ja, welche: Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Beseitigung bis Betreiber Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Schepergerdes GmbH & Co. KG Hahnentange Haren Hahnentanger Moor Haren Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze Beseitigung bis Nein Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Ralf Wacker, Dersum Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Ralf & Rita GbR (Stall 1) Bernhard Wacker (Stall 2) Rita Wacker (Stall 3) RiRa KG (Stall 4) Bernd & Ralf Wacker GbR (Stall 5) Bernd Ralf Rita Wacker KG (Stall 6) Betriebsstandort (Adresse) Colloepsweg Dersum Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze

6 233 Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Beseitigung bis Nein Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Thomas Wösthoff, Klein Berßen Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Thomas Wösthoff Haselünner Str Klein Berßen Betriebsstandort (Adresse) Heukamps Wiesen Klein Berßen Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze 312 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor- Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE- Richtlinie /EU); Norbert Wemhoff, Geeste Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Nein Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: Betreiber Stall 1: Norbert Wemhoff KG Stall 2: Norbert Wemhoff Am Bahndamm Geeste Betriebsstandort (Adresse) Am Bahndamm Geeste Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Mastgeflügel mit oder mehr Mastgeflügelplätze Beseitigung bis Nein Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Mängel./. Nachprüfungstermin, Datum: Beseitigung bis Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Windpark nördliches Emsland GmbH, Papenburg Die Windpark nördliches Emsland GmbH, Dechant-Schütte- Straße 85, Papenburg, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 8 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-115 mit einer Nabenhöhe von 149 m, einer Gesamthöhe von 206,85 m, einem Rotordurchmesser von 115,7 m und einer Leistung von je 3 MW, als Ersatz für bestehende Anlagen des Typs Tacke TW 1500 auf den Grundstücken Flur 4, Flurstücke 4/1, 7/1, 10/2, 36/2, 33/1, 26/2 und Flur 3, Flurstücke 7/2, 16/2 und 15/4 der Gemarkung Neusustrum. Gemäß 3c Satz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (siehe 3a Satz 3 UVPG). Meppen, LANDKREIS EMSLAND Der Landrat

7 Bekanntmachung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Bernhard Schnelling, Emsbüren Herr Bernhard Schnelling, Bernte 17, Emsbüren, beantragt nach 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Hähnchenmastställen mit je Plätzen, zur Aufstellung von sechs Futtermittelsilos und zur Errichtung eines Stahlbetonhochbehälters zur Lagerung von Reinigungswasser auf dem Grundstück Flur 8, Flurstücke 1/1 und 1/2 der Gemarkung Bernte. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von Plätzen. Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2016 in Betrieb genommen werden. Dieses oben angegebene Vorhaben wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im amtlichen Veröffentlichungsblatt, in der örtlichen Tageszeitung sowie im Internet unter öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen (einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie) für diesen Betrieb liegen beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen (Fachbereich Hochbau, Zi. 520a) sowie bei der Gemeinde Emsbüren, Markt 18, Emsbüren (Zi. 43), in der Zeit vom bis während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom bis schriftlich beim Landkreis Emsland oder der Gemeinde Emsbüren unter den obigen Anschriften geltend gemacht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen. Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden am ab Uhr im Sitzungssaal (I. OG) des Kreishauses in Meppen, Ordeniederung 1, erörtert. Sollte die Erörterung am nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (nicht samstags) zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Sollte der Erörterungstermin trotz vorliegender Einwendungen nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. LANDKREIS EMSLAND Der Landrat Meppen, Bekanntmachung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Hermann Grote, Meppen Herr Hermann Grote, Auf der Heide 21, Meppen, beantragt nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schweinemaststalles mit Plätzen und Einbau einer Abluftreinigungsanlage, zur Nutzungsänderung eines Sauenstalles zum Schweinemaststall mit 400 Plätzen und Anbau einer Abluftreinigungsanlage, zum Anbau einer Abluftreinigungsanlage an einen vorhandenen Schweinemaststall, zum Neubau eines Güllehochbehälters mit Dach (2.512 m³), zum Abbruch des vorhandenen Güllehochbehälters und zur Aufstellung von vier Futtermittelsilos (2 x 8m³ + 2 x 12m³) auf den Grundstücken Flur 157, Flurstück 10 und Flur 163, Flurstück 73 der Gemarkung Emslage. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von Schweinemastplätzen. Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2016 in Betrieb genommen werden. Dieses oben angegebene Vorhaben wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im amtlichen Veröffentlichungsblatt, in der örtlichen Tageszeitung sowie im Internet unter öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen für diesen Betrieb liegen beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen (Fachbereich Hochbau, Zi. B 522) sowie bei der Stadt Meppen, Markt 43, Meppen (Dienstgebäude Kirchstraße 2, Zi. 104), in der Zeit vom bis während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom bis schriftlich beim Landkreis Emsland oder der Stadt Meppen unter den obigen Anschriften geltend gemacht werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen. Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden am ab Uhr im Sitzungssaal (I. OG) des Kreishauses in Meppen, Ordeniederung 1, erörtert. Sollte die Erörterung am nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (nicht samstags) zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Sollte der Erörterungstermin trotz vorliegender Einwendungen nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (siehe 3 a Satz 3 UVPG). Meppen, LANDKREIS EMSLAND Der Landrat

8 235 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Berßen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Klein Berßen in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge 0, der außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0, der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,00 der Auszahlungen des Finanzhaushaltes , Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 315 v. H. Kröger Bürgermeister GEMEINDE KLEIN BERSSEN 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Klein Berßen, Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom bis zum in der Gemeinde Klein Berßen, in Klein Berßen, Am Jugendheim 1, und im Rathaus der Samtgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus. GEMEINDE KLEIN BERßEN Klein Berßen, Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Lange Berge Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Lange Berge wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt. Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt.

9 236 Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Lange Berge III Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Lange Berge III wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt. 320 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Kämpe II Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Kämpe II wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt.

10 237 Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 Möhlentogten Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 Möhlentogten wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt. 322 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 Lehmstücke Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 Lehmstücke wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt.

11 238 Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 Südlich Lehmstücke Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 Südlich Lehmstücke wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt. 324 Bekanntmachung der Gemeinde Dörpen; Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 Knöpkenland Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am als Satzung beschlossene o. g. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 Knöpkenland wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan rot umrandet dargestellt.

12 239 Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Dörpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE DÖRPEN Der Gemeindedirektor Dörpen, Bekanntmachung der Gemeinde Esterwegen; Bebauungsplan Nr. 60 Am Heuweg Erweiterung Teil 3 einschl. der örtlichen Bauvorschriften Der Rat der Gemeinde Esterwegen hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2015 gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 60 Am Heuweg Erweiterung Teil 3 einschl. der örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Emsland wird der Bebauungsplan Nr. 60 Am Heuweg Erweiterung Teil 3 nebst Begründung rechtskräftig. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Innenentwicklung von Wohnbauflächen mit textlichen sowie gestalterischen Festsetzungen. Das vorliegende Plangebiet ist vollständig von Bebauung bzw. ausgewiesenen Wohngebieten umgeben. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Bebauungsplan Nr. 37, im Westen an den Bebauungsplan Nr. 54 und im Norden bzw. Osten grenzt der zur Zeit in der Umsetzung befindliche Bebauungsplan Nr. 59 an. Die Gebietsabgrenzung ist im nachstehenden Übersichtsplan markiert. Der Bebauungsplan Nr. 60 Am Heuweg Erweiterung Teil 3 einschließlich der Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gem. 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der Dienststunden im Rathaus Bauverwaltung, Poststraße 13, Zimmer 109, in Esterwegen, von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung Gemäß 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB sowie 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Esterwegen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. GEMEINDE ESTERWEGEN Der Gemeindedirektor Esterwegen, Bekanntmachung; 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/II Ortskern der Stadt Freren im beschleunigten Verfahren gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Freren hat in seiner Sitzung am die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/II Ortskern inkl. der textlichen und gestalterischen Festsetzungen, der Begründung und der Fachgutachten (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a Abs. 1 S. 4 BauGB i. V. m. 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), regionalplan & uvp planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, ; Verträglichkeits- und Auswirkungsanalyse für Erweiterungsplanungen in der Stadt Freren, BBE Standort- und Kommunalberatung Münster, Februar 2013; Einzelhandelskonzept für die Stadt Freren, BBE Standortund Kommunalberatung Münster, September 2013) beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB.

13 240 Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden Übersichtsplan und ist dort stark umrandet dargestellt. 327 Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems); 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten sowie -automaten (Spielgerätesteuersatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBL. S. 576), und der 1, 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBL. S.41), hat der Rat der Stadt Haren (Ems) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel I Änderungen Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten sowie -automaten (Spielgerätesteuersatzung) in der Stadt Haren (Ems) vom , veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Emsland vom wird wie folgt geändert: Der 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/II Ortskern der Stadt Freren gem. 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/II Ortskern inkl. der textlichen und gestalterischen Festsetzungen, der Begründung und der oben genannten Fachgutachten liegt ab sofort im Rathaus in Freren, Markt 1, Freren, Zimmer 213, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jedermann kann auch über den Inhalt dieser Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Freren geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. STADT FREREN Der Stadtdirektor Freren, Bei der Besteuerung nach dem Spieleinsatz ( 6 Abs. 1) des jeweiligen Kalendermonats beträgt die Steuer 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des 33 i Gewerbeordnung 20 vom Hundert des Spieleinsatzes 2. an anderen Aufstellorten 20 vom Hundert des Spieleinsatzes Artikel II Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt zum in Kraft. Honnigfort Bürgermeister STADT HAREN (EMS) Haren (Ems), Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems) über die Erste Eröffnungsbilanz der Stadt Haren (Ems) zum Der Rat der Stadt Haren (Ems) hat in seiner Sitzung am die Erste Eröffnungsbilanz zum nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen gemäß Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (GemHausRNeu- OG) beschlossen. Die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Anlagen zum Anhang sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Emsland liegen gemäß 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG vom bis zum im Rathaus der Stadt Haren (Ems), Neuer Markt 1, Haren (Ems), Zimmer 218, zur Einsichtnahme öffentlich aus. STADT HAREN (EMS) Haren (Ems), Honnigfort Bürgermeister

14 Bekanntmachung der Gemeinde Heede; Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Vinke Die vom Rat der Gemeinde Heede am als Satzung beschlossene o. g. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Vinke wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß 10 BauGB rechtsverbindlich geworden. Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. GEMEINDE HEEDE Heede, Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hüven für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hüven in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge 0, der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung kann während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, sowie im Haus des Bürgers, Am Markt 6, Heede, von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Die Sprechzeiten im Haus des Bürgers sind wie folgt: Dienstag: Uhr bis Uhr Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Heede geltend gemacht worden sind. 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0, der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,00 der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,00 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt.

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