GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE LAAKIRCHEN.

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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Donnerstag, dem 16. September 2010, im Großen Sitzungssaal des Stadtamtes Laakirchen stattgefundene öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der STADTGEMEINDE LAAKIRCHEN. BEGINN: um Uhr mit der ÖFFENTLICHEN FRAGESTUNDE Da keine Anfragen gestellt werden, eröffnet gleich anschließend den offiziellen Teil der Gemeinderatssitzung. Laut namentlicher Prüfung durch den Vorsitzenden sind anwesend: Gesamt: 37 Der Vorsitzende: Die Gemeinderäte der SPÖ-Fraktion: Bgm. OStR Mag. Anton Holzleithner Vzbgm.: Ing. Friedrich Feichtinger, Maria Ohler SR: Johann Forstner, Heinrich Stadlmayr, DI Dr. Katharina Prall GR: Alexandra Reszneki, Ing. Maximilian Hageneder, Waltraud Müller, Renate Trybek, Eduard Hofstödter, Anna Wieser, Thomas Windischbauer Ersatz: Martin Forstner, Roland Haslbauer, Heidemarie Bauer, Walter Forstinger, Reinhard Held Die Gemeinderäte der ÖVP-Fraktion: SR: Franz Hufnagl GR: Simon Kreischer, Helga Preinstorfer, Franz Minimayr, Anton Beißkammer, Mag. Anita Höflinger, Gerhard Angleitner, Franz Holzleithner Ersatz: Manfred Leitner, Franz Waldl, Maria Kofler, Elisabeth Preinstorfer Die Gemeinderäte der FPÖ-Fraktion: SR: Ernst Ahammer GR: Ing. Jens Baumgartner, Anton Forstinger, Elke Pesendorfer Ersatz: Robert Wandl, Andreas Nöhmer Die Gemeinderäte der BZÖ-Fraktion: Entschuldigt: Mit berat. Stimme gem. 20 GO 2002: Mit berat. Funktion: Schriftführerin: Ersatz: Helga Ohler SPÖ: Thomas Ohler, Regina Hirschmann, Andreas Pesendorfer, Andreas Stadlmayr, Gertraud Fink ÖVP: Vzbgm Ing. Roman Schallmeiner, Johann Treml, Mag. Carina Giesbrecht, Mag. Christine Gabler FPÖ: Philipp Scherer, Barbara Loitlesberger BZÖ: Vasile Dorolti Jörg Kemptner (in Vertretung von ALStv. Brein) HL Oskar Kendlbacher Irmgard Hörzenauer

2 begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, Hrn. Kemptner, HL Kendlbacher sowie die Zuhörer. Weiters begrüßt er die Repräsentanten einer Arbeitsgruppe der Agenda 21- Zukunftswerkstatt, Hrn. Karl Kienesberger und seinen Sohn Florian, sowie Hrn. Gert Klima, die vor Eintritt in die Tagesordnung über das in vielen Sitzungen erarbeitete Ergebnis zum Thema Entwicklung und Gestaltung des Ortszentrums berichten werden. Anschließend stellt fest, dass a) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; b) die Sitzung zeitgerecht und unter Bekanntgabe der Tagesordnung von ihm einberufen wurde; c) alle GR-Mitglieder ordnungsgemäß verständigt wurden und die Abhaltung dieser Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht war; d) er Irmgard Hörzenauer zur Schriftführerin bestimmt; e) Hr. Kemptner mit beratender Stimme gem. 20 GeschäftsO dieser Sitzung beiwohnt; f) das Protokoll der GR-Sitzung vom 7. Juli 2010 allen GR-Mitgliedern zeitgerecht zugegangen ist, keine Einwände erhoben werden und über Antrag von einstimmig genehmigt wird; g) gegen nachstehende Tagesordnung keine Einwände bestehen und diese daher ebenfalls einstimmig genehmigt wird. Tagesordnung: Fragestunde Präsentation Entwicklung u. Gestaltung des Ortszentrums Karl + Florian Kienesberger 01. Ehrungen Bgm. Mag. Holzleithner 02. Halbjahresbericht Amt + Altenheim Bgm. Mag. Holzleithner 03. Finanzielles Bgm. Mag. Holzleithner 04. Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenbenennung u. Verkehrszeichen SR Franz Hufnagl 05. Kanal- und Wasserangelegenheiten SR Franz Hufnagl 06. Grundangelegenheiten, öffentliches Gut Bgm. Mag. Holzleithner 07. Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplan-Änderungen GR Franz Minimayr 08. Bauvorhaben und Planungsangelegenheiten Bgm. Mag. Holzleithner 09. Verträge, Vereinbarungen, Verordnungen, Regulative und Resolutionen Bgm. Mag. Holzleithner 10. Wohnungsvergaben und Zinsenzuschüsse SR Ernst Ahammer 11. Personelles Vzbgm. Ing. Feichtinger 12. Berichte 13. Allfälliges Zur Tagesordnung informiert, dass nachstehende Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden, da keine entsprechenden Anträge vorliegen: TOP 01 TOP 06 TOP 08 Ehrungen, Grundangelegenheiten, Bauvorhaben und Planungsangelegenheiten. Seite 2

3 Die Absetzung der o.a. Tagesordnungspunkte Nr. 01, 06 und 08 wird über ANTRAG von Bgm. OStR Mag. Holzleithner vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Übersicht: FRAGESTUNDE PRÄSENTATION Entwicklung und Gestaltung des Ortszentrums 01. EHRUNGEN ABGESETZT! 02. HALBJAHRESBERICHT (Seite 4) a) Halbjahresbericht Amt + Altenheim (Hr. Kemptner/HL Kendlbacher) 03. FINANZIELLES (Seite 5) a) Konditionen Kassenkredit/Girokredit (Hr. Kemptner) b) Sporthalle Laakirchen und Verbindungstrakt HS-Süd Auftragsvergaben Dachsanierung idhv. insgesamt ,60 brutto und Finanzierungsplan (Hr. Neuhauser) c) ASKÖ Steyrermühl Papier Subventionsansuchen, Rückerstattung der Jahrespacht für 2010 idhv ,60 netto (Hr. Hofmann) 04. STRASSENBAU, STRASSENBELEUCHTUNG, STRASSENBENENNUNG UND VERKEHRS- ZEICHEN (Seite 11) a) Parzellierung Mohrwind, Feldstraße Vereinbarung Umkehrplatz Pointl (Ing. Obereigner) 05. KANAL- UND WASSERANGELEGENHEITEN (Seite 12) a) Beitritt zum Wasserverband Gewässerinstandhaltung Vöcklabruck-Gmunden und jährl.. Mitgliedsbeitrag idhv. 40,00 (Ing. Obereigner) b) Kanalbau BA11 Übereinkommen mit Franz u. Maria Hufnagl betr. Kanalerrichtung Prüwassergründe in der Marienstraße (Ing. Obereigner) c) Parzellierung Mohrwind, Feldstraße Kanalbau, Auftragsvergabe an Fa. Kieninger idhv ,82 netto (Ing. Obereigner) 06. GRUNDANGELEGENHEITEN, ÖFFENTLICHES GUT ABGESETZT! 07. FLÄCHENWIDMUNGSPLAN- UND BEBAUUNGSPLANÄNDERUNGEN (Seite 14) a) Flächenwidmungsplanänderung 5.51 Geschäftsgebiet Mairhuber II, ÖEK-Änderung 1.10, Laakirchen Süd II Ehem. Autohaus Mairhuber Umwidmung Tfl. PZ 757/6, 757/7, 757/16,.183 u..239 von Betriebsbaugebiet bzw. Mischbaugebiet MB in Geschäftsgebiet (Hr. Wittchen) b) Flächenwidmungsplanänderung 5.52 Heinrich/Ringweg Umwidmung PZ 557/1 KG Oberweis von Grünland in Bauland-Wohngebiet (Hr. Wittchen) 08. BAUVORHABEN UND PLANUNGSANGELEGENHEITEN ABGESETZT! Seite 3

4 09. VERTRÄGE, VEREINBARUNGEN, VERORDNUNGEN, REGULATIVE u. RESOLUTIONEN (Seite 16) a) Änderung der Kindergartenordnung (ALStv. Brein) b) Auflassung der Volksschule Laakirchen Süd und Zusammenlegung mit der Volksschule Laakirchen Nord zur gemeinsamen Volksschule Laakirchen Änderung der Schulsprengeleinteilung (ALStv. Brein) c) Überbindungsvereinbarungen der KG Sanierung HS Nord (Hr. Hofmann) d) Agenda 21 Zukunftsprofil Laakirchen (Mag. Haslbauer) e) Fernwärmeleitungsverlegung Traunfeld Sondernutzungsvertrag mit der KELAG Wärme GmbH, Villach (Ing. Obereigner) 10. WOHNUNGSVERGABEN und ZINSENZUSCHÜSSE (Seite 20) a) Wohnungsvergaben (Fr. Mottl) b) Zinsenzuschüsse (Fr. Mottl) 11. PERSONELLES (Seite 23) a) BERICHT: Amt, Bgm. OStR Mag. Anton Holzleithner Erklärung Mandatsausübung hauptberuflich, Weiterführung Pensionskassenvertrag (AL Hummer/Hr. Bernegger) 12. BERICHTE (Seite 24) a) Stellungnahme Prüfungsbericht Rechnungsabschluss 2009 (Hr. Kemptner) 13. ALLFÄLLIGES Vor Eintritt in die Tagesordnung präsentieren Hr. Karl Kienesberger und Hr. Florian Kienesberger das Ergebnis, das seine Arbeitsgruppe in den letzten Wochen und Monaten auf Grund von Wünschen einiger Laakirchener Bürger erarbeitet hat. Der Themenbereich umfasst die Ortsbildverschönerung bzw. die Stadtbelebung und Mobilität. Er und sein Sohn Florian zeigen anschließend eine Powerpointpräsentation über das o.a. Thema (Beilage zum Originalprotokoll). Hr. Kienesberger bedankt sich im Namen des Agenda 21-Teams für die Aufmerksamkeit. bedankt sich für die gute Präsentation, die intensive Arbeit und Beratung sowie das große Engagement. Er bemerkt, dass sie viele interessante Ansätze beinhaltet, die die Diskussion beleben werden. 01. EHRUNGEN ABGESETZT! 02. HALBJAHRESBERICHT a) Halbjahresbericht Amt + Altenheim Seite 4

5 Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Kemptner): Kommunalsteuer Im Halbjahresvergleich mit dem Referenzzeitraum aus 2009 hat sich der Rückgang gegenüber dem Vierteljahresbericht auf 1,66 % verringert, auf den Wert dieses Zeitraumes fehlen ca ,00. Während im 2. Halbjahr 2009 die größeren Rückgänge zu verzeichnen waren, ist in diesem Jahr eher mit einer Erholung zu rechnen. Sollte sich diese Entwicklung bestätigen, sollte der veranschlagte Wert knapp zu erreichen sein. Einschränkend kommt aber hinzu, dass die Kommunalsteuereinnahmen der Firma Wagner generell als zu hoch angenommen wurden. Abgabenertragsanteile Die letzten Monate zeigten bei den Abgabenertragsanteilen eine spürbare Erholung. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, kann davon ausgegangen werden, dass der im Voranschlag eingetragene Betrag erreicht werden kann. Personalkosten Bei den Personalkosten sind Mehrausgaben von insgesamt ca entstanden. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen. Für ein Jubiläumsgeld wurden ca irrtümlich im Voranschlag nicht berücksichtigt. Für Vertretungen von Langzeitkrankenständen in den Schulen sind ca angefallen. Im Altenheim sind Mehraufwendungen von insgesamt ca entstanden. Im Kindergarten Steyrermühl wurden Mehrleistungen aus den vergangenen Jahren von ca ,00 ausbezahlt. Altenheim Im Altenheim ist insgesamt ein positiver Verlauf festzustellen. Im ersten Halbjahr ist ein kleiner Überhang zu verzeichnen. Nähere Ausführungen vom Heimleiter, der die wesentlichen Änderungen erläutert (Beilage zum Originalprotokoll). div. Positionen im Ordentlichen Haushalt Der Sollüberschuss 2009 wurde berücksichtigt, die darin enthaltenen Verstärkungsmittel wurden aufgebraucht. Durch sonstige diverse Anpassungen verbleibt aus jetziger Sicht ein Überhang von ca ,00 Außerordentlicher Haushalt Beim Projekt ASZ Laakirchen wurden die Kosten nicht zur Gänze anerkannt, daher fällt der Landeszuschuss niedriger aus als geplant. Dadurch ist für die Ausfinanzierung ein Betrag von 4.100,00 notwendig. Insgesamt gesehen verbleibt für den Gesamthaushalt ohne Altenheim im ersten Halbjahr 2010 ein kleiner Differenzbetrag von 2.400,00. Der o.a. Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen! 03. FINANZIELLES a) Konditionen Kassenkredit Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Kemptner): Mit Beginn des Jahres 2009 wurde der Kassenkredit zu den verhandelten Konditionen an die Raiffeisenbank Salzkammergut vergeben. Seite 5

6 Lt. Schreiben vom ersucht die Raiffeisenbank nun aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen den Aufschlag auf den 3M-Euribor von 0,18 % auf 0,43 % zu erhöhen. Weiters wird ersucht, eine, wenn auch um 50 % reduzierte Umsatzprovision, von 0,015 % zu akzeptieren. Bislang waren in den Konditionen für die Stadtgemeinde Laakirchen keine solchen Provisionen vorgesehen. Aufgrund der Erhöhung des Aufschlages ist mit Mehrkosten von ca ,00 pro Jahr zu rechnen. Der Kassenkredit wird dadurch zur Zwischenfinanzierung unattraktiv, eine Ausschreibung und Aufnahme von Darlehen für Projektfinanzierungen ist daher sinnvoll. Die Umsatzprovision verursacht Mehrkosten von rund 1.800,00 pro Jahr. Es ist aber anzunehmen, dass bei einer generellen Neuausschreibung keine wesentlich besseren Konditionen zu erzielen sein werden. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Konditionenänderungen der Raiffeisenbank Salzkammergut, wie o.a., beschließen. Einstimmig b) Sporthalle Laakirchen und Verbindungstrakt HS-Süd Auftragsvergaben Dachsanierung idhv. insges ,60 brutto und Finanzierungsplan Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Neuhauser): Dachsanierung Bei der Sporthalle Laakirchen als auch beim Verbindungstrakt zwischen HS-Süd und Sporthalle ist die bestehende, bituminöse Dacheindeckung desolat und es kommt an zahlreichen Stellen bereits zu Wassereintritten. Um eine dauerhafte Lösung zu gewährleisten und um Folgeschäden an der Unterkonstruktion zu vermeiden, soll bei der Sporthalle Laakirchen ein GBS-Profildach aufgebracht werden. Beim Verbindungstrakt zwischen HS-Süd und Sporthalle soll die bestehende Dacheindeckung erneuert werden. Im Zuge der Sanierung ist bei der Sporthalle der vorhandene Blitzschutz zu adaptieren. Die Ausschreibung brachte folgendes Ergebnis: Sporthalle Laakirchen (GBS-Profildach) Anbieter Preis (inkl. MwSt.) Fa. T-Dach GesmbH., Ohlsdorf ,04 Fa. Fürtbauer GesmbH., Laakirchen ,58 Fa. Innocente GesmbH., Vorchdorf ,52 Fa. PSL GmbH., Linz ,79 Fa. Seyr GmbH., Vorchdorf Kein Angebot abgegeben! Seite 6

7 Verbindungstrakt HS-Süd (bituminöse Dacheindeckung) Anbieter Preis (inkl. MwSt.) Fa. Innocente GesmbH., Vorchdorf ,56 Fa. T-Dach GesmbH., Ohlsdorf ,09 Fa. Fürtbauer GesmbH., Laakirchen ,60 Fa. PSL GmbH., Linz ,80 Fa. Seyr GmbH., Vorchdorf Kein Angebot abgegeben! Sporthalle Laakirchen (Blitzschutz) Anbieter Preis (inkl. MwSt.) Fa. Kontschieder, Vorchdorf 936,00 Die Finanzierung soll gemäß nachstehend angeführtem Finanzierungsplan erfolgen: bis Gesamt Rücklagen 0 Anteilsbetrag o.h Interessentenbeiträge 0 Vermögensveräußerung 0 (Förderungs)-Darlehen 0 (Bank)-Darlehen Sonstige Mittel 0 LZ Sport LZ Schule Bedarfszuweisung Summe in Zusätzliche Information von : Die Fa. Fürtbauer bezieht ihr Produkt von Domico und die Fa. Tuschek von Zambelli, das ein deutsches und daher anderes Produkt ist. Heute haben Vertreter der Zulieferfirmen interveniert und das Produkt der anderen Firma kommentiert. hat so eine Vorgangsweise noch nie erlebt. Er betont, dass laut Ausschreibung das Profil, Type GBS von Domico oder ein gleichwertiges System zu verwenden ist. Die Bauabteilung hat daher recherchiert, ob dieses Produkt gleichwertig ist. Das Ergebnis zeigt, dass die Blechstärke mit 0,75mm identisch, VOEST-Profile verwendet werden und die Beschichtung aus PVDF ist und daher beide Produkte gleichwertig sind. Auch er hat mit beiden Firmen telefoniert und betont, dass beim Dach beide Systeme gleichwertig sein dürften. Bei der Traufenabkantung hat angeblich die Fa. Domico ein besseres System als die Fa. Zambelli. Der Text in der Ausschreibung lautete: Systemkonforme Traufen- und Firsteindeckung. SR Hufnagl: Er stimmt hier nicht zu bzw. enthält sich der Stimme, da er der Meinung ist, dass jenes Material laut Ausschreibung verwendet werden sollte. GR Minimayr: Auch er hat sich erkundigt und informiert, dass die Bauabteilung gemeinsam mit der Fa. Domico die Ausschreibung erarbeitet hat. Man müsste daher der Fa. Fürtbauer die Möglichkeit einräumen, auch eine günstigere Variante anzubieten. Da einige Gemeinden seit Jahren auf die Landesförderung warten und es sich hier um ein deutsches Produkt handelt, befürchtet er, dass sich dies auch auf die Förderung auswirken kann. Man sollte daher das Ganze nochmals überdenken, auch im Hinblick darauf, dass es sich bei der Fa. Fürtbauer um einen einheimischen Betrieb handelt. Er ist der Meinung, dass sich hier die Bauabteilung besser informieren hätte müssen. Er versteht nicht, warum ein Projekt in dieser Größenordnung nicht vorher im Ausschuss Bau, Planung und Wirtschaft besprochen wird. Seite 7

8 GR Ing. Baumgartner: Er bemerkt, dass es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, bei der grundsätzlich eine Produktneutralität zu gewährleisten ist bzw. wenn ein Produkt namentlich angeführt ist, muss oder Gleichwertiges ausgeschrieben werden. SR Ahammer: Ist der Meinung, dass die Vorgangsweise in Ordnung ist. Was ihn jedoch verwundert, ist dass sich die Bauabteilung mit einer Firma zusammensetzt, die an der Ausschreibung beteiligt ist. Damit schafft man natürlich Ausschreibungsvorteile. Diese Vorgangsweise gefällt ihm nicht. Weiters gibt er zu bedenken, dass auf Grund der Nachverhandlungen die einheimische Firma ihr Angebot nachgebessert hat, jedoch nach oben und nicht nach unten. Im Stadtrat wurde die Auftragsvergabe an den Billigstbieter bereits vorbeschlossen. Da Informationen nach der Ausschreibung bis zu den Lieferfirmen gehen und diese dann intervenieren, nimmt er an, dass auch die Stadtratsbeschlüsse draußen bekannt sind. Es könnte daher ein Problem werden, wenn im Gemeinderat eine andere Entscheidung fällt, als dies im Stadtrat vorbeschlossen wurde. GR Minimayr: Er denkt, dass dies insofern schon bekannt war, da nachverhandelt wurde und daher die Firmen bereits Bescheid wussten. : Betont, dass dies nicht der Fall ist. Es wurde nur einer Firma, u.zw. der Einheimischen, gesagt, dass sie nicht an erster Stelle ist. Er hört zum 1. Mal, dass eine Zulieferfirma vor der Abstimmung im Gemeinderat interveniert. GR Kreischer: Es hätte bereits bei der Angebotsöffnung die Unterschiede in der Ausfertigung der Teile auffallen müssen. Jetzt gibt es schon mehr oder weniger eine Empfehlung, den Billigstbieter zu nehmen. Er denkt, dass der Schritt jetzt schon soweit gesetzt ist, dass es schwierig werden wird, da nochmals zurück zu stehen und zu sagen: Eigentlich ist es nicht das, was sich die SGL bei der Ausschreibung vorgestellt hat. : Bemerkt, dass bei der Angebotseröffnung bereits bekannt war, dass die Firma Tuschek von der Firma Zambelli bezieht. GR Forstinger: Er kann den Unmut über gewisse Gepflogenheiten bzw. Formalitäten, die einreißen, verstehen. Für ihn ist aber schon entscheidend, dass hier nach dem Bestbieterprinzip vorgegangen wird, weil er davon überzeugt ist, dass das Dach dicht werden wird. Außerdem gibt es auch eine Gewährleistung. Er wundert sich, dass solche Gepflogenheiten einreißen und Absprachen getroffen werden. SR Stadlmayr: Aus der Sicht der SPÖ-Fraktion ist klar zu sagen, dass bei der Ausschreibung offensichtlich gewisse Fehler gemacht wurden. Der Hinweis auf ein Produkt einer bestimmten Firma findet er nicht glücklich gewählt. Außerdem findet er es befremdlich, dass gewisse Unterlieferanten Einfluss nehmen. Seine Fraktion wurde auch von der Entwicklung überrascht. Es gilt ganz klar das Bestbieterprinzip, auch wenn alle wünschen, dass Laakirchener Betriebe zum Zug kommen. In Zukunft muss die Gemeinde sehr aufpassen und er ist auch der Meinung, dass dies nicht korrekt ist, was von den Unterlieferanten in den Raum gestellt wird. Für ihn ist wichtig, dass beide Produkte laut Bauabteilung gleichwertig sind. SR Ahammer: Weist darauf hin, dass es um das Billigstbieterprinzip geht. : Zu den Bemerkungen, dass in der Bauabteilung Fehler passiert sind, möchte er sagen, dass er heute den Leiter der Bauabteilung, Hrn. Ing. Amering, gefragt hat, ob alles korrekt abgelaufen ist. Er bestätigte, dass es sich um eine ganz objektive, faire Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz handelt. GR Kreischer: Es sieht so aus, dass sich der Bauamtsleiter das Angebot von irgend einer Firma diktieren hat lassen. Er weist aber darauf hin, dass er nicht der Detailfachmann sein kann und sich daher über ein Produkt informieren muss. Sonst müsste die SGL auch diese Leistung dazu kaufen. GR Minimayr: Er ist auch der Ansicht, dass er sich vorerst auf eine Firma festlegen und auf ein Produkt hinweisen muss, damit eine gleichwertige Ausschreibung zu Stande kommt. Seiner Meinung nach müsste aber nach der Angebotsöffnung die andere Firma gefragt werden, ob sie auch ein billigeres Produkt anbieten kann. Er regt an, dass die einheimischen Betriebe berücksichtigt werden sollen und die Vorgangsweise überdacht werden soll. Seite 8

9 GR Ing. Baumgartner: Er betont, dass das Grundlegende einer Ausschreibung das Leitprodukt ist. Dazu gibt es eine definierte Gleichwertigkeit, die einzuhalten ist. Der Bieter, der ein Alternativprodukt dazu anbietet, hat dieses namentlich zu nennen und er muss für diese Gleichwertigkeit einstehen. Es hat jeder die Möglichkeit, von Haus aus ein Alternativprodukt einzusetzen. Die Bieter nach der Angebotseröffnung zu fragen, zu welchen Preis sie das Produkt A oder B anbieten können, führt vollkommen an dem Weg der Ausschreibung vorbei. Ziel ist, dass es ein Leitprodukt mit dem Zusatz oder Gleichwertiges gibt. Mit dieser Gleichwertigkeit ist definiert, dass das eingesetzte Produkt die Erforderungen der Ausschreibung erfüllt. Vzbgm. Ing. Feichtinger: Stellt fest, dass die Ausschreibung ordentlich verlaufen ist, die Möglichkeit zur Verwendung eines Alternativproduktes wurde geschaffen. Bei der Anbotseröffnung ist das Alternativprodukt als gleichwertig definiert worden und dem entsprechend muss auch nach dem Billigstbieterprinzip vorgegangen werden. Er weist darauf hin, wenn die Entscheidung auf den Zweitbilligsten fällt, dem Ersten eine Klagsmöglichkeit eingeräumt wird und dann nicht mehr gewährleistet ist, ob die Arbeiten im zeitlichen Rahmen durchgeführt werden können. Er plädiert, dass das Billigstbieterprinzip eingehalten wird. SR Ahammer: Er schließt sich der Meinung von Vzbgm. Ing. Feichtinger an. Der Karren ist zu verfahren um noch ein Risiko einzugehen. Es ist verständlich, dass man lieber eine Laakirchener Firma beauftragt. Aber der Antrag sollte trotzdem beschlossen werden, da sich die Gemeinde sonst mehr Probleme einhandelt. Die Zuhilfenahme einer Firma für die Ausschreibung lehnt er ab. Er erinnert in diesem Zusammenhang an ein Beispiel im Straßenbau, das ca Jahre zurückliegt. In der Zukunft sollte dafür gesorgt werden, dass einheimische Firmen zum Zug kommen. Die Voraussetzungen dafür müssen vor der Ausschreibung geschaffen werden und nicht erst dann, wenn die Entscheidungen so weit gediehen sind, dass möglicherweise ein Verfahren anhängig wird. GR Minimayr: Erklärt, dass es immer Projektanten sind, die hier niederhalten und er denkt, dass sich die Bauabteilung nicht so auskennt. Er glaubt, dass die Angelegenheit auch nicht so dringend ist und heuer nicht noch mit den Arbeiten begonnen werden muss. Jetzt bestünde die Möglichkeit, einer einheimischen Firma den Auftrag zu geben, den die Bauträgerfirmen, wie Familie, Neue Heimat usw., schreiben ihre Arbeiten im Linzer Raum aus. : Wirft ein, dass der Beschluss entweder heute gefällt werden soll, um die schöne Witterung im Herbst zu nutzen, oder aber die Angelegenheit auf das nächste Jahr verschoben wird. Es gibt nur diese beiden Möglichkeiten. SR Ahammer: Fragt, ob vom rechtlichen Standpunkt eine neue Ausschreibung durchgeführt werden kann. : Kann sich dies nicht vorstellen, denn die Zahlen liegen auf und die Firmen wissen, in welche Richtung sie sich mit ihrem Angebot bewegen müssen. Auch er befürchtet, so wie Vzbgm. Ing. Feichtinger, wenn der Billigstbieter nicht zum Zug kommt, dass die Gemeinde sicher ein Rechtsverfahren anhängig hat. Er betont aber, dass kein Zwang besteht, heute einen Beschluss zu fassen. Wenn der Gemeinderat dafür ist, besteht die Möglichkeit, diesen Punkt zu vertagen. GR Kreischer: Er ist der Ansicht, dass Zeit in Verzug ist, denn es kommt zu Wassereintritten und dadurch wird die Bausubstanz nicht besser. In ein oder zwei Jahren eine Neuausschreibung zu machen und darauf hoffen, dass die Firmen dies bereits vergessen haben und von einer Klage Abstand nehmen, wird nicht der Fall sein. GR Windischbauer: Er denkt, dass die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht günstiger werden und es daher besser ist, jetzt den Auftrag zu vergeben. SR Stadlmayr: Er schließt sich der Meinung von GR Kreischer an. Er plädiert, dass heute der Beschluss für die Auftragsvergabe gefasst wird. Ing. Hageneder: Für ihn ist relevant, dass einerseits die Ausschreibung konform und in Ordnung war und dass ein alternatives Produkt angeboten werden kann. Es bestand auch die Möglichkeit, dass der heimische Betrieb ein alternatives Produkt anbieten konnte. Er ist der Ansicht, dass die Arbeiten gemacht werden müssen, da bei einer Verzögerung wegen des Wassereintrittes Mehrkosten anfallen werden. Dies sollte, unabhängig von der rechtlichen Seite, nicht riskiert werden. Seite 9

10 stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Vergabe a) der Dachdeckerarbeiten bei der Sporthalle an die Fa. T-Dach GesmbH idhv ,04 brutto, b) der Dachdeckerarbeiten beim Verbindungsgang HS-Süd an die Fa. Innocente, Vorchdorf, idhv ,56 brutto, c) der Adaptierung des Blitzschutzes an die Fa. Kontschieder, Vorchdorf, idhv. 936,00 brutto sowie d) den Finanzierungsplan, wie o.a., beschließen. a) Mehrheitlich dafür: SPÖ (17x), ÖVP (11x), FPÖ (6x), BZÖ (1x) Enthaltung: ÖVP (SR Hufnagl, GR Minimayr) b) Einstimmig c) Einstimmig d) Einstimmig c) ASKÖ Steyrermühl Papier Subventionsansuchen, Rückerstattung der Jahrespacht für 2010 idhv ,60 netto Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Hofmann): Der ASKÖ Steyrermühl Papier ersucht, wie in den vergangenen Jahren, um Rückerstattung der Jahrespacht für das Tenniszentrum Laakirchen. Diese beträgt für ,60 netto. GR Ing. Baumgartner: Weist darauf hin, dass ein paar Punkte zu beachten sind. 1. Die Budgetlage ist sehr angespannt und daher sind solche Subventionen nicht förderlich. 2. Die BH Gmunden schreibt in ihrem Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2009, dass die freiwilligen Leistungen der SGL wesentlich überhöht sind. 3. und für ihn wichtigster Punkt: Der ASKÖ verpachtet an Stefan Kaltenbrunner und möchte zusätzlich zu dieser Pachteinnahme eine Förderung von der Gemeinde. Seitens seiner Fraktion erfolgt, wie bereits in den letzten Jahren, keine Zustimmung. Ers.GR R. Haslbauer: Bestätigt, dass der ASKÖ von Hrn. Kaltenbrunner Pachteinnahmen bezieht. Er weist aber darauf hin, dass das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat. Da die FPÖ-Fraktion anscheinend glaubt, dass sich der Verein durch die Subvention bereichern will, bietet er an, sich die Zahlen anzusehen, damit ersichtlich ist, was es finanziell bedeutet, eine Tennishalle zu führen. Die Förderung wird benötigt, da sich die Betriebskosten mittlerweile auf knapp ,-- belaufen. Soweit er sich erinnern kann, wurde der Pachtvertrag in dieser Form ausgefertigt, da dadurch der Kauf für die Gemeinde kostengünstiger war. Er plädiert daher, dass der Gemeinderat der Förderung zustimmt. SR Ahammer: Betont, dass der ASKÖ nicht verdächtigt wird, dass er sich bereichert und erklärt, dass bei der seinerzeitigen Erstellung des Pachtvertrages seine Fraktion dagegen gestimmt hat. Er hat natürlich Verständnis, auch dafür, dass das Betreiben der Tennishalle nicht leicht ist. Es geht aber darum, dass die Gaststätte weiterverpachtet wird und daraus Einnahmen erzielt werden. Bei der Erstellung des Pachtvertrages wurde von seiner Fraktion der Antrag gestellt, dass die Subvention Jahr für Jahr beschlossen und eine Abrechnung vorgelegt werden soll. Dies kann man auch im Protokoll nachlesen. Bisher wurde keine Abrechnung gebracht. Er betont, dass dies kein Vorwurf an den ASKÖ ist, sondern eine Sache, die vom Prinzip her nicht zusammen passt. Seite 10

11 Ers.GR R. Haslbauer: Er hat einige Zahlen mit, die er auch gleich zeigen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, jederzeit in die Bücher einzusehen. GR Kreischer: Er macht darauf aufmerksam, dass Sport Geld kostet und gerade der Tennissport ist momentan in einer sehr schwierigen Zeit, da die Energiekosten steigen und die Mitgliederzahl stagniert oder sich verringert. Da bisher aber keine Zahlen vorgelegt wurden, teilt er auch die Meinung von SR Ahammer, dass das Ganze etwas undurchsichtig wirkt. Er denkt aber schon, dass der ASKÖ sehr große Anstrengungen unternimmt, dass er den Tennisbetrieb aufrecht erhalten kann. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Zusammenarbeit mit dem Bezirkstenniszentrum, wo die jungen Bezirkssportler ausgebildet werden und regt an, den Tennisverband vermehrt in die Pflicht zu nehmen. : Er war bei der letzten Vorstandssitzung des ASKÖ Steyrermühl als Gast eingeladen und hat dort angekündigt, dass dieses Thema bei der Klausur am 2. Oktober besprochen wird. Es wurde aber der Wunsch geäußert, nichts zu streichen. Ers.GR R. Haslbauer: Meint, dass er die Zahlen bei der Klausur vorlegen könnte. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge für den ASKÖ Steyrermühl Papier eine Sondersubvention für die Pacht 2010 idhv ,60, wie o.a., beschließen. Mehrheitlich: dafür (SPÖ 17x, Ers.GR Roland Haslbauer befangen), ÖVP (13x), BZÖ (1x) dagegen FPÖ (6x) 04. STRASSENBAU, STRASSENBELEUCHTUNG, STRASSENBENENNUNG UND VERKEHRSZEICHEN a) Parzellierung Mohrwind, Feldstraße Vereinbarung Umkehrplatz Pointl SR Hufnagl Amtsbericht/Sachverhalt (Ing. Obereigner): Im Zuge der Planungen und Besprechungen für den Straßenbau des Parzellierungsgebietes Mohrwind wurden mehrere Anrainer beim Herrn Bürgermeister vorstellig. Sie ersuchten, dass die Stadtgemeinde Laakirchen vorläufig lediglich jenen Straßenabschnitt errichtet, welcher sich direkt im Parzellierungsgebiet Mohrwind befindet. Von der Errichtung des Ringschlusses auf die Feldstraße, ca. 60 Meter weiter südlich, sollte wegen der befürchteten Beeinträchtigung durch den öffentlichen Verkehr vorläufig Abstand genommen werden. Da der Straßenbau Richtung Süden derzeit nicht unbedingt notwendig ist, soll eine Vereinbarung über die Errichtung eines Umkehrplatzes auf Grst. Nr. 728/9, KG Oberweis mit Hrn./Fr. Pointl, Feldstraße 22, 4664 Oberweis, abgeschlossen werden. Seite 11

12 stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung mit Hrn./Fr. Pointl über die Errichtung eines Umkehrplatzes in der Feldstraße ( Mohrwind-Gründe ), wie o.a., beschließen. Einstimmig 05. KANAL- UND WASSERANGELEGENHEITEN a) Beitritt zum Wasserverband Gewässerinstandhaltung Vöcklabruck-Gmunden und jährl. Mitgliedsbeitrag idhv. 40,00 SR Hufnagl Amtsbericht/Sachverhalt (Ing. Obereigner): Auf Anregung des Gewässerbezirkes Gmunden beabsichtigt der Wasserverband "Gewässerinstandhaltung im Bezirk Vöcklabruck" die Satzung dahingehend abzuändern, dass künftig alle Gemeinden, die vom Gewässerbezirk Gmunden betreut werden, Mitglied dieses Wasserverbandes werden können. In der Mitgliederversammlung haben alle Verbandsmitglieder Sitz und Stimme. Für die Aufnahme in den Wasserverband muss seitens der interessierten Gemeinde ein Antrag gestellt werden. Als Mitgliedsbeitrag werden dzt. 40 pro Jahr eingehoben. Der Mitgliedsbeitrag ist mittels Einzugsermächtigung zu leisten. Der Antrag ist zeitgerecht vor der nächsten Mitgliederversammlung beim Büro des Wasserverbandes "Gewässerinstandhaltung im Bezirk Vöcklabruck", Stadtplatz 22, 4690 Schwanenstadt einzubringen. Hr. SR Franz Hufnagl hat sich dazu bereit erklärt als Vertreter und Hr. SR Johann Forstner als sein Stellvertreter seitens der Stadtgemeine Laakirchen für den Wasserverband zu fungieren. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Beitritt zum Wasserverband Gewässerinstandhaltung Vöcklabruck-Gmunden lt. Satzungen (Beilage zum Originalprotokoll) und den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 40,00, wie o.a., beschließen. Einstimmig b) Kanalbau BA11 Übereinkommen mit Franz u. Maria Hufnagl betr. Kanalerrichtung Prüwassergründe in der Marienstraße Seite 12

13 Amtsbericht/Sachverhalt (Ing. Obereigner): Im Zuge des Kanalbaues für die Parzellierung der Prüwasser-Gründe in der Marienstraße wurde der Schmutzwasser- und Oberflächenwasserkanal bis zur Grundgrenze der im Südwesten anschließenden Schöfbänker-Gründe verlegt. Hiezu musste das Grundstück Nr. 181, EZ 6, KG Lindach gequert werden. Aus diesem Grund soll ein Übereinkommen mit Hrn./Frau Franz/Maria Hufnagl, Marienstraße 1, 4663 Laakirchen abgeschlossen werden. Die Dienstbarkeit sowie die Flur- und Folgeschäden im Zuge der Errichtung der Kanalisation werden im Ausmaß der von der Landwirtschaftskammer für OÖ. bekannt gegebenen Sätze vergütet. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das vollinhaltlich verlesene Übereinkommen mit Hrn. Franz u. Fr. Maria Hufnagl betreffend die Kanalerrichtung in der Marienstraße ( Prüwasser-Gründe ), wie o.a., beschließen. Einstimmig (SR Hufnagl befangen) c) Parzellierung Mohrwind, Feldstraße Kanalbau, Auftragsvergabe an Fa. Kieninger idhv ,82 netto SR Hufnagl Amtsbericht/Sachverhalt (Ing. Obereigner): Für den Kanalbau im Parzellierungsgebiet Mohrwind in der Feldstraße hat die Fa. Kieninger, Pinsdorf ein Angebot im Rahmen des Kanalbauabschnittes BA 11 gelegt. Die Kosten betragen ,82 netto. Da die Rohtrasse der Aufschließungsstraße mittlerweile hergestellt worden ist, soll die Kanalverlegung so bald wie möglich stattfinden. Die Finanzierung soll über den Kanalbauabschnitt BA 11 erfolgen und ist somit gesichert. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auftragsvergabe an die Fa. Kieninger, Pinsdorf, idhv ,82 netto für den Kanalbau im Parzellierungsgebiet Mohrwind, wie o.a., beschließen. Einstimmig 06. GRUNDANGELEGENHEITEN, ÖFFENTLICHES GUT ABGESETZT! Seite 13

14 07. FLÄCHENWIDMUNGSPLAN- UND BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNGEN a) Flächenwidmungsplanänderung 5.51 Geschäftsgebiet Mairhuber II, ÖEK-Änderung 1.10, Laakirchen Süd II Ehem. Autohaus Mairhuber Umwidmung Tfl. PZ 757/6, 757/7, 757/16,.183 und.239 von Betriebsbaugebiet bzw. Mischbaugebiet MB in Geschäftsgebiet SR Stadlmayr Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Wittchen): Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates wurden mit Schreiben vom bzw die Behörden, Leitungsträger, betroffene Grundeigentümer und sonstige Betroffene von der beabsichtigten Änderung verständigt und es erfolgte die Verlautbarung im Laaktuell, Folge 6/2010. Hierzu sind folgende Stellungnahmen eingelangt: 1) Amt der OÖ Landesregierung/Abteilung Örtliche Raumordnung Aufgrund der relativ zentralen Lage sowie der ausgedehnten Wohngebiete im unmittelbaren Nahbereich kann die Widmungsänderung aus raumordnungsfachlicher Sicht vertreten werden. Um Berücksichtigung der Stellungnahme der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr im weiteren Verfahren wird ersucht. 2) Amt der O.Ö. Landesregierung/Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb (im Weg der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr) Durch die Umwidmung werden festliegende Planungen der Abteilungen Straßenplanung und Netzausbau sowie Straßenerhaltung und betrieb nicht betroffen. Die Verkehrsaufschließung hat über die Gemeindestraße Schererstraße zu erfolgen, für diese Kreuzung mit der B144 ist ein Leistungsfähigkeitsnachweis zu erbringen. Die derzeit bestehenden Zufahrten entlang des Grundstücks sind zu schließen. Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordern, sind zur Ausschaltung von Behinderungen auf der Landesstraße vom Antragsteller der gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen verkehrspolizeilichen oder baulichen Maßnahmen (Zusatz- bzw. Abbiegespuren, Verkehrslichtsignalanlage) durchzuführen. Auf die Bauverbots- bzw. Schutzzone gemäß O.Ö. Straßengesetz wird verwiesen und es dürfen der Landesstraßenverwaltung keine Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen. 3) Energie AG Der Umwidmungsbereich ist von der 30 kv-kabelanlage Trafostation Laakirchen Prüwasser-Grund Trafostation Laakirchen Reintalstraße betroffen. Es besteht kein Einwand gegen die Umwidmung, wenn der Leitungsverlauf und der Schutzstreifen beiderseits der Leitungsachse von mindestens 1 m in den Flächenwidmungsplan aufgenommen wird. Sollte eine Änderung der 30 kv-anlagen im Zuge einer Bebauung der Grundstücke erforderlich werden, sind die Kosten vom Verursacher zu tragen und eine Bewilligung der Energierechtsbehörde zu erwirken. 4) Wirtschaftskammer O.Ö. Bei einer zu großzügigen Umwidmung von Geschäftsbaugebiet wird die Beschleunigung des Aussterbens der Handels- und Dienstleistungsbetriebe im Zentrum von Laakirchen befürchtet, wobei die Entfernung zum Zentrum allerdings relativ gering ist. Um Berücksichtigung der Bedenken wird ersucht. 5) O.Ö. Ferngas Kein Einwand, die bestehende Erdgasleitung muss jedoch von jeglicher Bebauung im Bauverbotsstreifen von 1,0 m beiderseits der Leitungsachse freigehalten werden. 6) Wohnbaugenossenschaft Familie Auf entsprechende Schutzmaßnahmen im Zuge weiterer Bau- und Gewerbeverfahren ist besonders Bedacht zu nehmen. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt. Seite 14

15 Zur Stellungnahme der Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb: Mit Ing. Bruckner wurde ein klärendes Telefonat geführt, in dem die Forderungen damit begründet wurden, dass in absehbarer Zeit mit einer Verkehrslichtsignalanlage für die Kreuzung Schererstraße/B144 gerechnet werden muss. Deshalb wäre eine Ausfahrt in derart kurzen räumlichen Abständen zwischen 2 Ampelanlagen nicht leistungsfähig genug, bzw. bei einer Regelung auch dieser dritten Zufahrt mittels Verkehrslichtsignalanlage eine vernünftige Schaltung derart kurz hintereinander liegender Anlagen kaum möglich. Bei diesen Überlegungen wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass die Grundstücksverwerter den Wiederbetrieb der Tankstelle beabsichtigen und für diese die direkte Zufahrt von der B144 unerlässlich ist. Außerdem wird die Grundstücksaufschließung von der B144 von ursprünglich 2 Zufahrten (ehem. Autohaus Mairhuber und ehem. Tankstelle unmittelbar hintereinander) ohnehin auf eine einzige reduziert. Zur Stellungnahme der Energie AG: Die Darstellung der Leitungen wird in den Änderungsplan aufgenommen. Der Schutzbereich von 1 m kann im Maßstab 1 : 5000 jedoch nicht dargestellt werden. Zur Stellungnahme der Wirtschaftskammer O.Ö.: der Umwidmungsbereich liegt sehr nahe zum Ortszentrum und es wird bei der Ansiedlung der zukünftigen Betriebe danach getrachtet, jene Sparten anzusiedeln, die derzeit nicht vorhanden oder nur unterrepräsentiert sind. Zusätzlich schließt im Westen das Siedlungsgebiet Traunfeld an, für welches dieses Geschäftsgebiet eine fußläufig erreichbare Nahversorgerfunktion bedeuten kann. : Er kann nicht akzeptieren, dass die Zufahrten der B 144 geschlossen werden sollen, da im neuen Konzept wieder eine Tankstelle vorgesehen ist. Dies muss mit der Landesstraßenverwaltung noch ausgehandelt werden. Eine Schließung würde für die Tankstelle ein beträchtlicher Nachteil sein. SR Stadlmayr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die überarbeitete Flächenwidmungsplanänderung Teil A Flächenwidmungsteil Nr. 05 Änderung Nr ( Geschäftsgebiet Mairhuber II ) und den Teil B Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung 1.10 (Laakirchen-Süd II) unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen, wie o.a., beschließen und sodann im Sinne der Bestimmungen des O.Ö. ROG der Baurechtsabteilung am Amt der O.Ö. Landesregierung zur Genehmigung vorlegen. Einstimmig b) Flächenwidmungsplanänderung 5.52 Heinrich/Ringweg Umwidmung PZ 557/1 KG Oberweis von Grünland in Bauland-Wohngebiet SR Stadlmayr Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Wittchen): Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates wurden mit Schreiben vom die betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Betroffenen von der beabsichtigen Änderung verständigt. Das Stellungnahmeverfahren nach 33 (2) OÖ. Raumordnungsgesetz (Verständigung der Dienststellen) konnte entfallen, weil die Umwidmung im Örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehen ist. Es sind keine Stellungnahmen eingelangt. Seite 15

16 SR Stadlmayr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Flächenwidmungsplanänderung Teil A Flächenwidmungsteil Nr Änderung Nr Heinrich/Ringweg, wie o.a., beschließen und sodann im Sinne der Bestimmungen des O.Ö. ROG der Baurechtsabteilung am Amt der O.Ö. Landesregierung zur Genehmigung vorlegen. Einstimmig 08. BAUVORHABEN UND PLANUNGSANGELEGENHEITEN ABGESETZT! 09. VERTRÄGE, VEREINBARUNGEN, VERORDNUNGEN, REGULATIVE UND RESOLUTIONEN a) Änderung der Kindergartenordnung Amtsbericht/Sachverhalt (ALStv. Brein): Die Novelle zum oö. Kinderbetreuungsgesetz wurde am kundgemacht und tritt mit in Kraft. Die Änderungen wurden in die Kindergartenordnung eingearbeitet. Gleichzeitig wurden die bisher für jeden einzelnen Kindergarten bestehenden Kindergartenordnungen zu einer Ordnung zusammengefasst (betrifft nur die Öffnungszeiten) und die bisher separat bestehenden Bestimmungen für den Sommerkindergarten integriert. Der Entwurf wurde wegen der Kürze der Vorlaufzeit den Mitgliedern des Kindergarten- und Schulausschusses in einem Rundmail am zur Kenntnis gebracht. Die Änderungen gegenüber der alten Kindergartenordnung sind in roter Schrift dargestellt. GR Angleitner: Auf Grund der o.a. Kürze wurde erst jetzt noch ein Punkt besprochen und dieser soll geändert werden. Punkt II. Arbeitsjahr und Ferien, Punkt 3: Die Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien richten sich nach den Ferien an den Volksschulen in Laakirchen. Hier ist jedoch der Tag Allerseelen nicht enthalten, der bisher ein arbeitsfreier Tag in den Kindergärten war. Auf Grund des Betreuungsbedarfes wäre beabsichtigt, diesen Tag als Arbeitstag für die Kindergärten und als Betreuungsangebot für die Eltern zu nehmen. Vzbgm. Ohler, SR Ahammer und GR Baumgartner und er haben sich darauf geeinigt, dass der Allerseelentag als dienstfreier Tag dazu genommen werden soll. Der Punkt 3 sollte dann lauten: Die Weihnachts-, Osterferien, sowie Pfingsten und Allerseelen richten sich nach den Ferien in den Volksschulen Laakirchen. Dies wäre eine einheitliche Regelung, die sich durchgehend an den Ferien der Volksschulen richtet. Vzbgm. Ohler: Sie ist auch der Ansicht, dass nicht einfach ein Tag für die Angestellten gestrichen wird und daher soll dieser Tag in der Kindergartenordnung mit aufgenommen werden. Seite 16

17 stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Kindergartenordnung für die Laakirchener Kindergärten, gültig ab , inkl. der Änderung Punkt II/3 Die Weihnachts-, Osterferien, sowie Pfingsten und Allerseelen richten sich nach den Ferien in den Volksschulen Laakirchen, wie o.a., beschließen. Gleichzeitig sollen die Kindergartenordnungen vom und die Richtlinien für den Sommerkindergarten aufgehoben werden. Einstimmig b) Auflassung der Volksschule Laakirchen Süd und Zusammenlegung mit der Volksschule Laakirchen Nord zur gemeinsamen Volksschule Laakirchen Änderung der Schulsprengeleinteilung Amtsbericht/Sachverhalt (ALStv. Brein): Die beiden, im Ortszentrum bestehenden, Volksschulen Laakirchen Nord und Süd gingen aus der früheren Trennung in eine Mädchen- bzw. Knabenvolksschule hervor. Die jetzige Direktorin der VS Laakirchen Süd wird in Kürze in den Ruhestand treten. Die Zusammenarbeit und Kooperation der beiden Volksschulen war in den letzten Jahren sehr intensiv. Die Befragung in beiden Lehrkörpern ergab eine überwiegende Zustimmung. Daher soll die VS Laakirchen Süd mit Wirksamkeit vom aufgelassen und mit der, im selben Gebäude untergebrachten, VS Laakirchen Nord zusammengelegt werden. Die bestehenden Klassen sollen auslaufend geführt werden. Die zukünftige Bezeichnung soll lauten Volksschule Laakirchen. Die Wegstrecken der Schüler zum Schulgebäude ändern sich nicht, da beide Schulen im selben Gebäude untergebracht sind. Die Schüler des Schulsprengels Volksschule Laakirchen Süd sollen mit Wirksamkeit dem Schulsprengel der Volksschule Laakirchen Nord zugeschlagen werden und der gemeinsame Sprengel soll die Bezeichnung Volksschule Laakirchen tragen. Um den Weiterbestand der Volksschule Lindach etwas abzusichern, soll es gleichzeitig noch eine geringfügige Korrektur der Schulsprengeleinteilung geben. Die Ortschaften Stockham, Koppelstatt und Überhülling sollen dem Schulsprengel der Volksschule Lindach zugerechnet werden. Der Ausschuss für Schulen und Kindergärten hat in seiner Sitzung am mehrheitlich (7 dafür, 2 Enthaltungen) die beantragten Änderungen befürwortet. Auf die Einteilung der Hauptschulsprengel hat dies keine Auswirkungen. Vzbgm. Ohler: Nachdem im Schulausschuss entschieden wurde, auch mit den Eltern zu sprechen, erkundigt sie sich, ob dies geschehen ist. GR Angleitner: Da nicht alle Eltern befragt werden konnten, wurden am 30. Juni die Klassenelternvertreter zu der Elternbefragung eingeladen. Sowohl die Elternvertreter als auch die Lehrer stehen dieser Entwicklung positiv gegenüber. Er bemerkt, dass der Zeitpunkt optimal gewählt wurde, da Fr. Direktor Fröschl ihre Pension antritt und daher auch nur ein Dienstposten verloren geht. Da bisher die beiden Direktionen schon organisatorisch zusammengearbeitet haben, wirkt sich eine Zusammenlegung positiv auf den Verwaltungsapparat aus. Die Schule wird flexibler bei der Einteilung der Klassen und Dir. Bischinger erhofft sich dadurch starke pädagogische Vorteile. Seite 17

18 SR Ahammer: Bedankt sich bei GR Angleitner für die Ausführungen und betont, dass die Verwaltung dadurch vereinfacht wird und sich dadurch auch die Kosten für die Gemeinde verringern. Vzbgm. Ing. Feichtinger: Fragt GR Angleitner, ob mit den Eltern beider Schulen gesprochen wurde. GR Angleitner: Antwortet, dass mit den Elternvertretern beider Schulen gesprochen wurde. : Informiert, dass er im Vorfeld folgende Bedingungen gestellt hat: - es muss ein positiver Beschluss im Ausschuss vorliegen - es müssen die Lehrkräfte dafür sein - es müssen sich die Eltern dazu positiv äußern - er möchte die Meinung des Schulinspektors hören. Er hat mit dem Bezirksschulinspektor gesprochen, der anfänglich darüber nicht erfreut war, da er in Bad Ischl personell schlechte Erfahrungen gemacht hat. Anhand der Schülerzahlen, gegliedert in getrennte Führung und Zusammenlegung, für die nächsten vier Jahre lässt sich die Anzahl der Lehrkräfte berechnen. So wäre im Schuljahr 2012/13, wenn sich nicht durch Zuzug usw. die Zahlen verändern, eventuell um eine Lehrkraft weniger. Er weist aber darauf hin, dass in den nächsten Jahren auch Pensionierungen anstehen und daher kein Lehrer deswegen die Schule verlassen muss. SR Forstner: Gibt zu Bedenken, dass sich die Klassengröße dem entsprechend erhöhen wird und sich daher negativ auf die Qualität des Unterrichts auswirkt. GR Angleitner: Erklärt, dass schon in früheren Jahren von Bgm. Silbermayr angestrebt wurde, die Schulklassen zusammen zu legen. Damals gab es aber großen Widerstand seitens der Lehrer und Direktoren. Dies hängt natürlich auch damit zusammen, dass damals die Klassenschülerzahl bei 31 lag. Diese Teilungszahl hat sich inzwischen auf 25 geändert. Die tatsächlichen Klassengrößen schwanken aber zwischen 18 und 22 Schülern. Dies hätte eher den Vorteil, wenn in einer Klasse 18 und in der anderen 22 Schüler sind, dass sich dies in einem natürlichen Maß auspendelt. Aber es könnte in einem speziellen Jahr einmal passieren, dass anstatt vier Klassen nur drei Klassen geführt werden. Sollte das der Fall sein, wird dies mit den anstehenden Pensionierungen abgefangen. SR Stadlmayr: Bedankt sich bei GR Angleitner für seine Ausführungen. Es wurde in der Fraktion sehr lebhaft über für und wider diskutiert. Wenn die Lehrer dafür sind, die Schüler keinen Nachteil haben, die Direktorin Fröschl mit Ende des Jahres ihre Pension antritt und die Eltern befragt und auch dafür sind, ist er der Meinung, dass das ein guter Schritt ist. GR Windischbauer: Er ist der Ansicht, dass der 2. Direktorposten nicht umsonst war, da bei Fehlen eines Lehrers durch Krankheit, Schulung usw. der Direktor supplieren und in den Lehrstoff eingreifen konnte. Er kann sich nicht vorstellen, dass ein Lehrer weiß, wo er weiter machen muss. Dadurch sieht er einen Nachteil für die Schüler. : Er hat Dir. Bischinger auf dieses Thema angesprochen und von ihm erfahren, dass dies in Zukunft sogar einfacher wird, da bisher die Direktorin oder der Direktor supplieren musste. Bei einer größeren Schule entfällt für den Direktor die Supplierbereitschaft, sondern er muss aus dem großen Pool der Lehrkräfte die Einteilung vornehmen. GR Windischbauer: Befürchtet einen Nachteil und Qualitätsverlust und wird nicht dafür stimmen. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge 1. die Auflassung der Volksschule Laakirchen Süd und die Zusammenlegung mit der Volksschule Laakirchen Nord, mit der zukünftigen Bezeichnung Volksschule Laakirchen mit Wirksamkeit ab , wie o.a., beschließen, wobei die bestehenden Klassen auslaufend geführt werden sollen, 2. wie o.a. beschließen, dass die Schüler des Schulsprengels der Volksschule Laakirchen Süd ab dem Schulsprengel der Volksschule Laakirchen Nord zugeschlagen werden und der gemeinsame Sprengel die Bezeichnung Volksschule Laakirchen trägt, 3. wie o.a. beschließen, dass die Schüler der Ortschaften Stockham, Koppelstatt und Überhülling ab dem Sprengel der Volksschule Lindach zugeschlagen werden. Seite 18

19 1. und 2. Mehrheitlich: dafür SPÖ (15x), ÖVP (13x) FPÖ (6x), BZÖ (1x) dagegen SPÖ (2x, GR Windischbauer, GR Wieser) 3. Mehrheitlich: dafür SPÖ (16x), ÖVP (13x), FPÖ (6x), BZÖ (1x) dagegen SPÖ (1x, GR Windischbauer) c) Überbindungsvereinbarungen der KG Sanierung HS Nord Amtsbericht/Sachverhalt (Hr. Hofmann): Die Stadtgemeinde Laakirchen hat bereits Aufträge betreffend das genannte Projekt vergeben. Diese Aufträge sollen durch Überbindungsvereinbarungen der KG übertragen werden (Vertragsübernahme). Es handelt sich dabei um den Auftrag vom an Architekt Prof. DI Wolfgang Pineker, Teichweg 2, 4470 Enns, über die Planungsleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung,...) laut Angebot vom und den Auftrag vom an DI Dr. Krückl & Partner ZT-GmbH., Naarner Straße 20, 4320 Perg, über bauphysikalische Projektierungsleistungen laut Angebot vom stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesenen Überbindungsvereinbarungen, wie o.a., beschließen. Einstimmig d) Agenda 21 Zukunftsprofil Laakirchen Amtsbericht/Sachverhalt (Mag. Haslbauer): Der mit Beschluss vom begonnene Agenda 21-Prozess führte zur Bildung eines Agenda 21-Kernteams, einer umfassenden Fragebogenaktion im Mai/Juni 2009 mit detaillierter Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse sowie einer Reihe von Treffen in verschiedenen Themengruppen. Das Zukunftsprofil (Beilage zum Originalprotokoll) ist die Formulierung der Leitziele, an denen sich Laakirchen bei der Entwicklung in den nächsten Jahren orientieren wird. Die Ergebnisse wurden in den verschiedenen, von der SPES-Akademie moderierten, Themensitzungen gesammelt und vom Kernteam im April überarbeitet. Danach wurde es an die Teilnehmer der Werkstätten ausgeschickt und neuerlich überarbeitet, sodass es einem Bürgerbeteiligungsprozess gerecht wird. Seite 19

20 stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das mit Bürgerbeteiligung erarbeitete Zukunftsprofil, wie o.a., beschließen. Einstimmig e) Fernwärmeleitungsverlegung Traunfeld Sondernutzungsvertrag mit der KELAG Wärme GmbH, Villach Amtsbericht/Sachverhalt (Ing. Obereigner): Für die Verlegung einer Fernwärmeleitung auf öffentlichem Gut im Traunfeld (Boulevard, Neuwirthstraße, Traunfeldstraße, Martin Radler-Str., Lois Stelzer-Str.) soll mit der KELAG Wärme GmbH, St. Magdalener- Straße 81, 9506 Villach, ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden. Die Leitung verläuft von den Mehrfamilien-Wohnhäusern der GWSG Familie in der Neuwirthstraße/Schleckstraße bis zu den derzeit in Bau befindlichen Mehrfamilien-Wohnhäusern der Siedlungsgenossenschaft Baureform-Wohnstätte in der Lois Stelzer-Straße. Auch der Sonnenhof soll an die neue Fernwärmeleitung angeschlossen werden. Im Wesentlichen ist anzumerken, dass die Vertragsdauer unbefristet ist und der Gestattungsvertrag beiderseits ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Für die Zustimmung zur Sondernutzung des öffentlichen Gutes verpflichtet sich die KELAG Wärme GmbH., ein einmaliges Entgelt idhv. 30,-- pro m1 Leitungstrasse, d.s. auf 378 m1 gerechnet, ,-- an die Stadtgemeinde Laakirchen zu bezahlen. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Gestattungsvertrag mit der KELAG Wärme GmbH, Villach für die Verlegung einer Fernwärmeleitung auf öffentlichem Gut im Traunfeld, wie o.a., beschließen. Einstimmig 10. WOHNUNGSVERGABEN und ZINSENZUSCHÜSSE SR Ahammer informiert, dass in der Wohnungsausschusssitzung vom 8. September 2010 folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung empfohlen wurden: a) Wohnungsvergaben SR Ahammer Seite 20

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