Erläuterungen und Anträge

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1 Gemeinde Erlinsbach SO 1. Wahl der Stimmenzähler/innen 2. Traktandenliste - Genehmigung Gemeindeversammlung vom Montag, 25. Juni 2012, Uhr Erläuterungen und Anträge 3. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Genehmigung Auf Wunsch wird das ganze Protokoll vorgelesen und von der Versammlung genehmigt. Im anderen Fall wird nur die Kurzfassung vorgetragen, und die Genehmigung erfolgt anlässlich der nächsten Sitzung des Gemeinderats. 4. Rechnung 2011 Genehmigung 4.1 Verwendung Überschuss Der Ertragsüberschuss von Fr soll wie folgt verwendet werden: Zusätzliche Abschreibung Verwaltungsvermögen Fr (5 % des Gemeindesteuerertrages) Zuweisung an das Eigenkapital Fr Laufende Rechnung Die Jahresrechnung 2011 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr sehr erfreulich ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr Der Cashflow erreicht rund 27 % des Steuerertrags. Dieser ausserordentlich gute Wert beruht jedoch beinahe zur Hälfte auf einmaligen Geldflüssen wie dem Verkauf der BBA-Aktien und ausserordentlichen Steuereinnahmen juristischer Personen von insgesamt Fr Erfreulicherweise liegt auch der Steuerertrag der natürlichen Personen um rund 0,4 Mio. Franken über dem Budget Im vorgenannten Ertragsüberschuss sind bereits 20 % Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen enthalten. Das Eigenkapital beläuft sich somit neu auf Fr. 8' Bei einem Fremdkapital von Fr und einem Finanzvermögen von Fr beträgt das Nettovermögen Fr oder pro Einwohner Fr ( : Einwohner). Die gebührenfinanzierten Bereiche Wasser, Abwasser und Entsorgung schliessen allesamt positiv ab: - Die Wasserversorgung verbucht einen Ertragsüberschuss von Fr Das Eigenkapital steigt dadurch auf Fr Die Abwasserrechnung erreicht einen Ertragsüberschuss von Fr Das ergibt ein neues Eigenkapital von Fr Das Entsorgungswesen erzielt einen Ertragsüberschuss von Fr Das Eigenkapital beträgt neu Fr

2 2 4.3 Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr Auf die Einwohnergemeinde entfallen Fr Nettoinvestitionen Wasser Fr Nettoinvestitionsabnahme Abwasser Fr Perimeterbeiträge von Fr (Ausbau Apperechweg und Erschliessung Kilbigmatte) sowie Bundes- und Kantonsbeiträge an die im Jahr 2010 ausgeführte Renaturierung des Dubenmoosbaches im Betrag von Fr mindern die Nettoinvestitionen des nicht spezialfinanzierten Gemeindehaushaltes beträchtlich Information über Kreditabrechnungen Über die folgenden abgeschlossenen Verpflichtungskredite wird informiert: Kto.-Nr / Ersatz Server/Peripheriegeräte / Genehmigt GV Die bewilligte Kreditsumme von Fr wurde um 16 % überschritten. Die definitive Kreditabrechnung beträgt Fr Entgegen dem vorgesehenen Projekt konnten zwei bestehende PC s nicht umgerüstet werden (+ Fr ), zudem musste der Switch für die interne Datenverteilung ersetzt werden (Steigerung der Datengeschwindigkeit + Fr ). Für Regiearbeiten mussten rund Fr eingesetzt werden. Kto.-Nr / Erhebung Strassenzustand / Genehmigt GV Die bewilligte Kreditsumme von Fr konnte eingehalten werden. Die definitive Kreditabrechnung beträgt Fr Kto.-Nr / Salzsilo Breitmis / Nachtrag / Genehmigt GV Die bewilligte Kreditsumme von Fr wurde um 12 % überschritten. Die am vorgelegte Kreditabrechnung beinhaltete nur die von der Gemeinde Erlinsbach SO finanzierten Kosten. Die gesamten Kosten betragen Fr , wovon aufgrund des Einwohneranteils per % = Fr auf die Gemeinde Erlinsbach SO fallen. Kto.-Nr / WL Gewerbezone Dubenmoos / Genehmigt GV Kto.-Nr / Gestaltungsplan Dubenmoosbach / Genehmigt GV Die bewilligte Nettokreditsumme von Fr wurde um 49 % überschritten. Zusätzliche Auflagen des Kantons bezüglich Hochwasserschutz (Verbreiterung des Bachdurchlaufes beim Entsorgungsplatz) und Ausgestaltung der Uferzone bewirkten Mehrkosten von Fr Die definitive Kreditabrechnung unter Berücksichtigung aller Subventionszahlungen beträgt netto Fr Schlussabstimmung Anträge Die Laufende Rechnung sei zu genehmigen. Die Investitionsrechnung sei zu genehmigen. Schlussabstimmung Gemeinderat Pius Binder

3 3 5. Projekt Hauptstrasse: Aufhebung Gemeindekanalisation, Ersatz Wasserleitung (nördlich Jöggigässli bis Kilbigstrasse Kredit Das kant. Amt für Verkehr und Tiefbau AVT beabsichtigt, im kommenden Jahr auf der Hauptstrasse nördlich Jöggigässli bis Kilbigstrasse eine Belagserneuerung (Deckbelag) auszuführen. Vorgängig zu diesen Arbeiten sind die notwendigen Erneuerungen und Anpassungen bei den kommunalen Werkleitungen vorzunehmen. Laut den entsprechenden Nutzungsplänen sind folgende Massnahmen vorgesehen: Kanalisation (GEP) Aufhebung der bestehenden kommunalen Abwasserleitung, welche parallel zum ZAS- Sammelkanal verläuft und sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. Mit der Aufhebung sind sämtliche 48 seitlichen Anschlüsse an den ZAS-Sammelkanal umzuhängen. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche dieser Anschlüsse zusammengefasst bzw. welche Anschlüsse gegebenenfalls komplett aufgehoben werden können. Wasserversorgung (GWP) Die bestehende Graugussleitung DN 150 mm ist auf eine Länge von rund 262 m zu ersetzen. Gleichzeitig sollen sämtliche seitlichen Anschlüsse bis an den Strassenrand erneuert werden. Dabei ist mit den betroffenen Anstössern die Kostenbeteiligung gemäss 18 Wasserreglement zu vereinbaren. Falls von den Anstössern erwünscht, können zu ihren Lasten die Hauszuleitungen gleichzeitig auch auf dem privaten Grund erneuert werden. Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Aufhebung Kanalisation KS 600 SK 342 Fr Erneuerung Wasserleitung Fr Total Kredit Fr Dem Kredit von Fr für die Aufhebung der Gemeindekanalisation und den Ersatz der Wasserleitung sei zuzustimmen. 6. Projekt Barmelhofstrasse: Instandsetzung Strasse und Schadenfall Wolf Kredit Fr Nach dem Unwetter vom August 2011 ist die Barmelhofstrasse in einem sehr schlechten Zustand. Mit den zuständigen Kantonsvertretern und dem Ingenieurbüro fanden Augenscheine und Besprechungen statt. Es geht um folgende Abschnitte: Abschnitt 1, Saalhofstrasse bis Ende GB OE 610: Der bestehende Belag ist stark beschädigt (Löcher, Risse, Setzungen, Randausbrüche usw.). Für diesen Abschnitt ist eine komplette Belagserneuerung geplant. Abschnitt 2, Bereich Chalofen: Bei der Barmelhofstrasse bestehen hier lediglich lokale Belagsschäden, welche örtlich instand zu setzen sind. Bei der Zufahrt Bock ist auf eine Länge von ca. 30 m eine Belagserneuerung (analog Abschnitt 1) geplant. Im Waldbereich ist die bestehende Strasse als gemergelter Waldweg instand zu setzen. Um zukünftige Überflutungen in den Waldweg zu vermeiden, sind im Wald zwei Entwässerungsgräben zu erstellen, über welche das Oberflächenwasser vom Waldweg in den Bach abgeleitet werden kann. Abschnitt 3, Zufahrt Barmelhof ab Chalofen: Auf der Höhe von GB OE 697 ist auf eine Länge von rund 25 m eine Belagserneuerung vorzunehmen. Auf dem restlichen Streckenabschnitt sind lokale Belagsschäden instand zu setzen. In der Zwischenzeit ist ein weiterer Schadenfall im Gebiet Wolf hinzugekommen:

4 4 Vor rund zehn Jahren wurde im Gebiet Wolf eine Strassensanierung ausgeführt. Dabei wurde im Unterbau der Strasse auf eine Länge von rund 40 m ein Holzkasten aus Tannenholz eingebaut und mit geeignetem Aushubmaterial verfüllt. Die Gründung des Holzkastens erfolgte gemäss geologischem Bericht auf dem festen und stabilen Felsuntergrund. Im Frühjahr 2012 sind an der Barmelhofstrasse neue Strassenschäden festgestellt worden. Der nördliche Strassenrand weist Senkungen und Abrutschungen auf. Es ist anzunehmen, dass einzelne Holzstämme beschädigt sind. Die Kosten für die Instandsetzung basieren auf der Annahme, dass max. vier Lagen von Holzstämmen ersetzt werden müssen. Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Instandsetzung Barmelhofstrasse Fr Instandsetzung Schadenfall Wolf Fr Total Kredit Fr Bis 75 % der Kosten werden von Bund und Kanton subventioniert. Der Kanton koordiniert die Arbeiten und plant, den Bau in zwei Etappen auszuführen. Dem Kredit von Fr für die Instandsetzung der Barmelhofstrasse und des Schadenfalls Wolf sei zuzustimmen. 7. Kompetenzsumme für Grundstückserwerb Kredit Im Bereich des Dorfzentrums wird demnächst ein Grundstück zum Verkauf stehen. Der Gemeinderat plant, dieses Land zu erwerben, um zu verhindern, dass durch den Verkauf dieses Areals an eine Drittperson die vom Gemeinderat geplante Entwicklung verunmöglicht wird. Das Grundstück liegt an bester Lage und hat eine Grösse von m2, das Haus ist nicht mehr bewohnbar. Man rechnet mit einem Landpreis von ca. Fr Die Verkaufsmodalitäten sind zu verhandeln. Dem Kredit von Fr als Kompetenzsumme für den Erwerb eines Grundstücks im Dorfzentrum sei zuzustimmen. 8. Zivilschutz Fusion der drei Zivilschutzorganisationen ZSO Aare, Entfelden und Suret zur neuen ZSO AARE REGION Beschluss Zusammenschluss und Satzungen Bedingt durch verschiedene Gesetzesänderungen auf den Ebenen Bund und Kanton fanden in den letzten Jahren im Raum Aarau drei Zusammenlegungen von Zivilschutzorganisationen ZSO statt: Zusammenschluss ZSO von Aarau und Küttigen-Biberstein zur Zivilschutzorganisation Aare per Aufnahme der Gemeinden Erlinsbach AG und Erlinsbach SO in die ZSO Aare per Fusion der ZSO Buchs, Rohr und Suhr zur ZSO Suret per

5 5 Eine Anfrage der beiden Gemeinderäte Ober- und Unterentfelden zum Zusammenlegen der Bevölkerungsschutzregionen Aare und Entfelden beantwortete der Vorstand der ZSO Aare im Oktober 2010 positiv. Gleichzeitig wurde beschlossen, auch die ZSO Suret, die für die Gemeinden Buchs und Suhr zuständig ist, in die Überlegungen mit einzubeziehen. Mit dem Zusammenschluss der drei ZSO zur ZSO AARE REGION werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Professionalisierung des Bevölkerungsschutzes in der Region Aare. Finanzielle Einsparungen im Bereich Material- und Fahrzeugbeschaffung sowie bei Wartung und Unterhalt von Material und Anlagen. Behebung von personellen Engpässen im Bereich Kader. Die ZSO AARE REGION startet am und wird eine Grundstruktur einer ZSO Typ 3+ mit rund Einwohner/-innen aufweisen. Die neue Organisation soll über 417 Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) verfügen. Neu sind in der ZSO AARE REGION insgesamt 250 Stellenprozente enthalten, diese sollen auf die Funktionen Kommandant/-in, Anlagen- und Materialwart/-in und Verwaltung aufgeteilt werden. Trotz dieser Erhöhung der Stellenprozente, verglichen mit den bisherigen Organisationsstrukturen, sind die Kosten für die neue Organisation pro Einwohner bzw. pro Gemeinde tiefer als vor der Fusion. Die Zusammenlegung der Zivilschutzorganisationen bedingt auch eine Fusion der drei Regionalen Führungsorgane (RFO). Mit der Zustimmung zur Fusion der drei ZSO wird gleichzeitig die Fusion der drei RFO s beschlossen. Die ZSO Aare ist schon heute als Gemeindeverband organisiert. Aufgrund mehrerer Vorteile und auch aufgrund der Grösse der neuen Organisation drängt sich weiterhin eine Verbandslösung auf. Dem Zusammenschluss der drei Zivilschutzorganisationen zur ZSO AARE REGION und den Satzungen des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz und Zivilschutz AARE REGION sei zuzustimmen. Gemeinderat Markus von Felten 9. Verschiedenes und Umfrage

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