Steuern zahlen im Ruhestand

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1 Steuern zahlen im Ruhestand

2 Inhalt Seite Vorwort 3 1. Warum muss ich meine Rente versteuern? 4 2. Wird meine gesamte Bruttorente versteuert? 4 3. Welche Einkünfte werden besteuert? 6 4. Wie werden Kapitaleinkünfte und Mieteinkünfte versteuert? 9 5. Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Wie viel darf ich im Ruhestand hinzuverdienen? Worauf muss ich bei der Steuererklärung achten, wenn meine Ehefrau/mein Ehemann noch berufstätig ist? Welche Regeln gelten für mich als Pensionär? Was muss ich beachten, wenn ich meinen Altersruhesitz im Ausland habe? 20 Mehr zum Thema 22 2 Steuern zahlen im Ruhestand

3 Giso Deussen Vorsitzender der Deutschen Seniorenliga e.v. Liebe Leserin, lieber Leser, viele Rentner glauben, dass sich das Thema Steuern mit Eintritt in den Ruhestand für sie erledigt habe. Das ist falsch. Im Gegenteil mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt der Anteil derer, die mit ihren Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen und daher nicht nur eine Steuererklärung abgeben, sondern auch Steuern zahlen müssen. Die Besteuerung von Renten und Pensionen und die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge haben sich seit 2005 grundlegend geändert. Da sich viele Rentner verunsichert fühlen, möchten wir mit dieser Broschüre dazu beitragen, Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Besteuerung von Alterseinkünften zu geben. Welche Einkünfte werden besteuert? Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen? Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Worauf muss ich achten, wenn mein Partner oder meine Partnerin noch berufstätig ist? Im Anhang finden Sie hilfreiche Hinweise auf weiterführende Informationen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre, die zur Vorfreude auf neue Chancen und Erfahrungen in der Zeit nach dem Berufsleben beiträgt! Steuern zahlen im Ruhestand 3

4 Nachgelagerte Besteuerung 1. Warum muss ich meine Rente versteuern? Bis Ende 2004 mussten Rentner nur den sogenannten Ertragsanteil ihrer Rente versteuern. Und der war meist so niedrig, dass für das Finanzamt nichts mehr übrig blieb. Im Unterschied dazu mussten Beamte ihre Pensionsbezüge immer schon vollständig versteuern. Auf die Klage eines Pensionärs hin hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, und die Bundesregierung aufgefordert, die Besteuerung neu zu regeln. Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 fiel der Startschuss für die nachgelagerte Besteuerung aller Altersbezüge (s. dazu auch Kapitel 3). Das bedeutet, dass langfristig die private und gesetzliche Vorsorge für das Alter während des Berufslebens steuerlich freigestellt wird, während die Renteneinkünfte im Ruhestand besteuert werden. Eine Übergangszeit gewährleistet, dass weder Beitragszahlern noch Rentnern finanzielle Nachteile entstehen werden alle Rentner und Pensionäre, die ab diesem Jahr in Ruhestand gehen, steuerrechtlich gleichbehandelt. Übergangszeit bei nachgelagerter Besteuerung verhindert finanzielle Nachteile. 2. Wird meine gesamte Bruttorente besteuert? Nein, versteuert wird nur der sogenannte Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet. Erst wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern. Für alle anderen gilt eine Übergangsregelung stand allen Neurentnern und Bestandsrentnern ein persönlicher Freibetrag von 50 Prozent zur Verfügung, den sie von der Jahresbruttorente abziehen konnten. Das heißt, dass sie lediglich 4 Steuern zahlen im Ruhestand

5 die Hälfte ihrer Rente versteuern mussten. Der Besteuerungsanteil steigt seitdem von Rentenjahrgang zu Rentenjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020, danach jeweils um einen Prozentpunkt bis Wer dieses Jahr in Rente geht, muss also 70 Prozent seiner Bruttorente versteuern, 2016 werden es 72 Prozent sein. Die Differenz zwischen der Jahresbruttorente und dem Besteuerungsanteil bleibt steuerfrei. Dieser Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und wird für die gesamte Dauer der Rente festgeschrieben. Somit bleibt er auch bei einer laufenden Rentenerhöhung unverändert. Achtung: Änderungen des Jahresbetrags der Rente, die nicht auf einer regelmäßigen Anpassung beruhen, führen zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Jahr des Rentenbeginns Besteuerungs anteil in % bis Steuern zahlen im Ruhestand 5

6 Steuerpflichtige Einkünfte Mütterrente Ein Baustein der Altersrente ist die am 1. Juli 2014 eingeführte Mütterrente. Alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die bei der Berechnung der Rente Erziehungszeiten geltend machen können, bekommen nun zwei Jahre statt ein Jahr Erziehungszeit angerechnet. Als Teil der Altersrente ist die Mütterrente steuerpflichtig. Als außerordentliche Rentenanpassung führt sie zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Die Bezieherinnen und Bezieher der Mütterrente müssen diese in ihrer Steuererklärung nicht gesondert ausweisen. Sie wird zusammen mit der Bruttorente in einem Betrag angegeben. Das Finanzamt berechnet den Rentenfreibetrag automatisch neu. Welche Einkünfte sonst noch zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt werden und welche Ausgaben Sie steuermindernd gelten machen können, erfahren Sie in den Kapiteln 3 und 5. s Versteuert wird nur der Besteuerungsanteil. 3. Welche Einkünfte werden besteuert? Zu den Alterseinkünften, die besteuert werden, zählen natürlich Renten und Pensionen aus den gesetzlichen Alterssicherungs sys te men. Darüber hinaus unterliegen aber auch andere Arten von Alterseinkünften der Besteuerung mit eigenen Regelungen. 6 Steuern zahlen im Ruhestand

7 Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (s. Kapitel 1 und 2) gilt auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen (Rürup-Rente). Der Besteuerungsanteil richtet sich hier nach dem jeweiligen Jahr des Renteneintritts. Erwerbsunfähigkeit und Unfall Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden wie Altersrenten nachgelagert besteuert. Renten aus einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in die Altersrente umgewandelt, wird sie nachgelagert besteuert. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallrente sind prinzipiell steuerfrei. Leistungen aus einer privaten Unfallrente werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Lebenslange Leibrenten, die nicht aus einem der gesetzlichen Alterssicherungssysteme bzw. einer Basisrente stam Steuern zahlen im Ruhestand 7

8 Steuerpflichtige Einkünfte men, werden mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerlich erfasst, der sich nach dem Alter des Betreffenden bei Rentenbeginn errechnet. Dazu zählen Renten aus einer privaten Rentenversicherung, aus einer privaten Unfallversicherung, aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die private Veräußerungsrente und die Zusatzversorgungsrente. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen wie der Riester- Rente, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden, sind unabhängig vom Jahr des Rentenbeginns im Alter voll nachgelagert zu versteuern. Hier gibt es keine Übergangsregelung wie bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Leistungen aus einem versicherungsförmigen Altersvorsorgevertrag wie einer Kapitallebensversicherung kommt es darauf an, wann dieser Vertrag abgeschlossen wurde: Für Altverträge (vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen u. a. eine mindestens zwölfjährige Laufzeit Bestandsschutz, das heißt, die Erträge bleiben steuerfrei. Für alle danach abgeschlossenen Verträge gilt: Erfolgt die Auszahlung nach Ende des 60. Lebensjahres bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren, werden 50 Prozent der Erträge versteuert. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder wurden bei einer Rentenversicherung keine lebenslangen Rentenzahlungen vereinbart, werden die Erträge im Rahmen der sogenannten Abgeltungsteuer voll versteuert. 8 Steuern zahlen im Ruhestand

9 Bei der betrieblichen Altersversorgung ist aus steuerlicher Sicht zwischen Leistungen aus der Direktzusage und der Unterstützungskasse sowie Leistungen aus dem Pensionsfonds, der Pensionskasse und der Direktversicherung zu unterscheiden. Da es sich bei der ersten Gruppe um nachträglichen Arbeitslohn handelt, ist dieser voll nachgelagert zu versteuern. Die Leistungen aus der zweiten Gruppe werden wie jene aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag behandelt. Darüber hinaus müssen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Mehr dazu erfahren Sie in den Kapiteln 4 und 7. Grundsätzlich müssen alle Einkünfte versteuert werden. Komplett steuerfrei sind Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegsrenten, Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten und Wiedergutmachungsrenten. 4. Wie werden Kapitaleinkünfte und Mieteinkünfte versteuert? Auch Aktien, Fonds und ein gut gefülltes Sparbuch können der privaten Altersvorsorge dienen und führen zu steuerpflichtigen Einkünften. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen unterliegen der am 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer und werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, kann es sich lohnen, beim Finanzamt eine entsprechende Prüfung zu beantragen. Es kann nämlich günstiger sein, die Kapitalgewinne Steuern zahlen im Ruhestand 9

10 Steuerlast senken zur Rente und den anderen Einkunftsarten zu addieren und zusammen mit diesen zu versteuern. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich durch Abzug der Werbungskosten von den entsprechenden Mieteinnahmen. Welche Ausgaben Sie steuerlich geltend machen können, erfahren Sie im folgenden Kapitel. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Wie alle anderen Steuerzahler auch müssen Rentner 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer entrichten. Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzuaddiert. 5. Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen? Genau wie Arbeitnehmer können auch Rentner ihre steuerpflichtigen Einkünfte senken bestimmte Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Dazu gehören folgende Posten: 1. Wie bereits erläutert, zieht das Finanzamt von der Bruttorente zu nächst automatisch Ihren persönlichen Rentenfreibetrag ab (s. Tabelle auf Seite 5). 10 Steuern zahlen im Ruhestand

11 2. Zu den Werbungskosten, die Sie geltend machen können, zählen zum Beispiel Steuerberatungskosten. Wenn Sie diese Ausgaben nicht nachweisen oder sie unter 102 Euro liegen, können Sie die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro in Anspruch nehmen. Ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist bei Rentnern eher selten. 3. Als Sonderausgaben werden vor allem Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Darunter fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur privaten Haftpflichtversicherung. 4. Außergewöhnliche Belastungen, die durch Unterhaltszahlungen oder Ausgaben für Krankheit und Pflege entstehen, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Pauschbeträge für behinderte Menschen Anstelle von Einzelnachweisen für bestimmte Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) können behinderte Menschen einen Pauschbetrag steuerlich geltend machen. Damit sind Mehraufwendungen für Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgedeckt. Die Pauschbeträge sind nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Zusätzlich können Sie einmalige Kosten von der Steuer absetzen, zum Beispiel Fahrtkosten, Ausgaben für behindertengerechte Aus- oder Umbauten und eine Haushaltshilfe. Steuern zahlen im Ruhestand 11

12 Steuerlast senken 5. Vom Altersentlastungsbetrag profitieren Sie, wenn Sie neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Arbeitslohn haben. Wenn Sie vor Beginn des Kalenderjahres (= Veranlagungszeitraum) das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht Ihnen der Altersentlastungsbetrag zu beträgt er 24 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte (ohne Versorgungsbezüge und Renten), höchstens jedoch Euro. Bis zum Jahr 2040 wird der Altersentlastungsbetrag schrittweise abgebaut. Der für Sie im ersten Jahr Ihrer Rente geltende Prozentsatz und Höchstbetrag wird auf Lebenszeit festgeschrieben (s. Grafik). Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres in % der Einkünfte Altersentlastungsbetrag Höchstbetrag in Euro , , , , , , , , , , Steuern zahlen im Ruhestand

13 (Fortsetzung von Seite 12) Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres in % der Einkünfte Altersentlastungsbetrag Höchstbetrag in Euro , , , , All diese Ausgaben, Pausch- oder Freibeträge werden von der Bruttorente und den übrigen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen. Liegt die verbleibende Summe oberhalb des jährlichen Grundfreibetrags, müssen Sie für den darüber hinausgehenden Betrag Steuern entrichten. Grundfreibetrag Euro für Ledige Euro für Verheiratete Grundfreibetrag Euro für Ledige Euro für Verheiratete Tipp: Sparen Sie Steuern, indem Sie Mieteinkünfte oder Kapitalerträge auf beide Ehepartner verteilen, da der Altersentlastungsbetrag unter oben genannten Voraussetzungen jedem Steuerzahler zusteht. Senken Sie die Steuerlast durch Angabe von Aus gaben, Pausch- und Freibeträgen. Steuern zahlen im Ruhestand 13

14 Steuererklärung ausfüllen und abgeben 6. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich waren Rentner auch vor 2005 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings waren sie häufig von dieser Pflicht entbunden, weil ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (s. Seite 11) nicht überschritt. Diese Ausnahmeregelung gilt im Prinzip auch heute noch. Doch durch den Systemwechsel gibt es immer mehr Rentner, deren Einkünfte darüber liegen. Vor allem dann, wenn sie weitere Einkünfte erzielen oder der Ehepartner noch erwerbstätig ist. Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung Wenn Sie zum ersten Mal als Rentner eine Steuererklärung abgeben und das Finanzamt erkennt, dass Sie außer der Rente keine weiteren Einkünfte zu versteuern haben, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese ist drei Jahre gültig. Danach müssen Sie den Antrag erneut stellen oder eine Steuererklärung abgeben. Doch auch für den Fall, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, heißt das nicht automatisch, dass Sie auch Steuern zahlen müssen denken Sie an die steuermindernden Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (s. Kapitel 5). Um sicherzustellen, dass Renten bei der Einkommensteuererklärung vollständig angegeben werden, hat der Gesetzgeber das 14 Steuern zahlen im Ruhestand

15 Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. So müssen beispielsweise gesetzliche Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen und Anbieter von Riester- und Basisrenten den Finanzbehörden melden, in welcher Höhe sie Altersbezüge für Sie ausgezahlt haben. Ausfüllhilfe für die Steuererklärung ü ü ü Rentner tragen ihre Bezüge in die Anlage R ein Leibrenten und Basisrenten (Zeilen 4 13) Private Leibrenten (Zeilen 14 20) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung (Zeilen 31 49) Werbungskosten (Zeilen 50 57) Pensionen werden grundsätzlich in der Anlage N eingetragen Mieteinkünfte sind in der Anlage V zu erklären Vorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Das kann nur das Finanzamt entscheiden. Steuern zahlen im Ruhestand 15

16 Rente und Hinzuverdienst Steuererklärung elektronisch oder auf Papier? Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, eine Steuererklärung auszufüllen und abzugeben. Klassische Formulare bekommen Sie in jedem Finanzamt oder im Internet unter: Am einfachsten können Sie Ihre Steuererklärung per Internet beim Finanzamt abgeben. Unter finden Sie alle Informationen zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung. 7. Wie viel darf ich im Ruhestand hinzuverdienen? Sie möchten auch als Rentner noch einer Beschäftigung nachgehen, weil Sie sich eine interessante Aufgabe wünschen und Ihre Rentenkasse aufbessern wollen? Das ist kein Problem, wenn Sie ein paar Punkte beachten. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie als Rentner grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Wenn Sie bereits vorher eine Altersrente beziehen, dürfen Sie ein monatliches Entgelt von maximal 450 Euro erzielen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Innerhalb eines Kalenderjahres darf man zweimal sogar bis zu 900 Euro ohne Rentenkürzung hinzuverdienen. Überschreiten Sie diese Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Renteneintritt, bedeutet das nicht automatisch den Wegfall Ihrer Rente. Sie wird dann lediglich als Teilrente gezahlt. Je mehr Sie hinzuverdienen, desto niedriger ist der Anteil der Rente, die dann nur noch zu zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel ausbezahlt wird. Die Hinzuverdienstrenten bei Teilrenten 16 Steuern zahlen im Ruhestand

17 werden individuell berechnet. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei Ihrer Rentenversicherung beraten zu lassen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie als Rentner grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag Zur Stärkung des Ehrenamts hat der Gesetzgeber vor zwei Jahren den sogenannten Übungsleiterfreibetrag von Euro auf Euro und den Ehrenamtsfreibetrag von 500 Euro auf 720 Euro jährlich angehoben. Diese Freibeträge stellen Einnahmen aus den unten stehenden Tätigkeiten bis zu den genannten Beträgen steuerfrei. Werden aus einer solchen Tätigkeit höhere Einnahmen erzielt, sind diese steuerpflichtig. Sie können zwar beide Freibeträge gleichzeitig in Anspruch nehmen, aber nicht für Einnahmen aus ein und derselben Tätigkeit. Es müssen verschiedenartige Aufgaben sein wie zum Beispiel als Trainer einer Sportmannschaft und als Vereinskassierer. Zu den nebenberuflichen Tätigkeiten (Übungsleiterfreibetrag) nach 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger. Zu den nebenberuflichen Tätigkeiten (Ehrenamtsfreibetrag) nach 3 Nummer 26a EStG zählen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisation. Steuern zahlen im Ruhestand 17

18 Pensionen 8. Worauf muss ich bei der Steuererklärung achten, wenn meine Ehefrau/mein Ehemann noch berufs tätig ist? Sind Sie als Ehepaar gemeinsam veranlagt, kommt es darauf an, ob Sie Rentner oder Pensionär sind. Rentenbezüge werden in Anlage R eingetragen, Pensionen in Anlage N (s. auch Seite 15). Ihre berufstätige Ehefrau bzw. Ihr Ehemann füllt weiterhin Anlage N aus. Ist die Partnerin/der Partner noch erwerbstätig, müssen Sie als Rentner/-in auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. In einer solchen Konstellation wird der arbeitende Ehegatte in Steuerklasse III eingestuft. Grundsätzlich gibt es Steuerklassen nur, wenn Arbeitslohn bezogen wird, von dem der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält. Alleinstehende Rentner brauchen keine Steuerklasse, weil bei ihnen keine Lohnsteuer anfällt. Ist einer der Ehepartner noch berufstätig, müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. 9. Welche Regeln gelten für mich als Pensionär? Anders als Angestellte mussten Beamte ihre Pensionsbezüge immer schon voll versteuern, da sie während des aktiven Arbeitslebens keine eigenen Beiträge für ihre Altersbezüge 18 Steuern zahlen im Ruhestand

19 zahlen. Die Versteuerung der Versorgungsbezüge (Beamtenund Werkspensionen) erfolgt grundsätzlich genauso wie die der Dienstbezüge. Der einzige Unterschied liegt darin, dass im Alter ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird. Steuerfrei bleibt ebenfalls ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag in % der Vers.bezüge Höchstbetrag in Euro Zuschlag zum Vers.freibetrag in Euro bis ab , , , , , , , , , , , , , , Steuern zahlen im Ruhestand 19

20 Rente im Ausland Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wurde der Versorgungsfreibetrag insofern neu geregelt, als dass dieser ebenso wie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in jährlichen Stufen bis zum vollständigen Wegfall im Jahr 2040 abgesenkt wird und zwar im gleichen Maße, in dem der Besteuerungsanteil von Renten erhöht wird. Im Jahr 2040 ist dann die vollständige steuerliche Gleichbehandlung von Renten und Pensionen erreicht. Der bei Versorgungsbeginn ermittelte Versorgungsfreibetrag und der entsprechende Zuschlag gelten grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Versorgungsbezugs. Wie Rentner auch können Pensionäre einen Werbekosten- Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro geltend machen. Ab 2040 werden Renten und Pensionen steuerlich gleichbehandelt. 10. Was muss ich beachten, wenn ich meinen Altersruhesitz im Ausland habe? Wenn Sie Ihren Altersruhesitz dauerhaft oder über die Wintermonate ins Ausland verlegen, können Sie sich Ihre Rente auch dort auszahlen lassen. Ob Sie Ihre Einkünfte nach deutschem Recht versteuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es beispielsweise darauf an, ob Sie als Rentner in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. 20 Steuern zahlen im Ruhestand

21 Haben Sie nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich mehr als sechs Monate im Jahr hier auf, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Eine beschränkte Steuerpflicht besteht, wenn Sie weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sondern nur wegen Ihrer Rente hier veranlagt werden. Erzielen Sie keine weiteren in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Auf Antrag können Sie unbeschränkt steuerpflichtig werden, auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben sollten. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Einkünfte im Kalenderjahr zu mindestens 90 Prozent in Deutschland versteuern müssen oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (s. Kasten auf Seite 13) liegen. Ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Steuerschuld für Sie entsteht, prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Ob Sie Ihre Rente in Deutschland versteuern müssen, wenn Sie im Ausland leben, hängt von verschiedenen Faktoren ab fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach. Steuern zahlen im Ruhestand 21

22 Weiterführende Informationen Mehr zum Thema Rentenbesteuerung. Eine Frage der Gerechtigkeit. Information des Bundesfinanzministeriums Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/ Altersvorsorge/ Rentenbesteuerung-Eine- Frage-der-Gerechtigkeit.html Mütterrente was ist neu? Warum wird die Mütterrente eingeführt? Wer profitiert von der Mütterrente? Was kostet die Mütterrente? Bundesministerium für Arbeit und Soziales Muetterrente/muetterrente.html Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/ Altersvorsorge/ Alterseinkuenfte- Altersvorsorge-Nuetzliche-Hinweise-des-BMF.html Informationen von Finanztip Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Besteuerung von Auslandsrentnern So funktioniert die Abgeltungsteuer Renten und Pensionen bei Schwerbehinderung. Informationen von einfach teilhaben Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen Pensionen_Schwerbh/renten_pensionen_schwerbh_ inhalt.html Rente im Ausland. Informationen des Finanzamts Neubrandenburg, dem Finanzamt für die Rentner im Ausland 22 Steuern zahlen im Ruhestand

23 Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe dbb Beamtenbund und Tarifunion Informationen zu Beamtenpensionen sieben_irrtuemer.pdf Deutsche Rentenversicherung Bund Sicherheit für Generationen, verschiedene Broschüren und Formulare zum Download oder zur Bestellung per Post Tipps für Rentnerinnen und Rentner Versicherte und Rentner. Informationen zum Steuerrecht Die richtige Altersrente für Sie Altersrentner. So viel können Sie hinzu verdienen Internetformular Deutsche Rentenversicherung Rentensplitting partnerschaftlich teilen Steuern zahlen im Ruhestand 23

24 Gefördert vom Deutsche Seniorenliga e.v. Heilsbachstraße Bonn Internet: Impressum Herausgeber und V. i. S. d. P.: RA Erhard Hackler Geschäftsführender Vorstand Deutsche Seniorenliga e.v. Text: Claudia Vonstein Dezember 2015 Bildnachweis: Verbreitung, Übersetzung und jegliche Wiedergabe auch von Teilen dieser Broschüre nur mit Genehmigung des Herausgebers Fotolia/Yuri Arcurs Seiten 1, 16, 20 Fotolia/FPWing Seiten 1, 24 Imagesource/The Golden Years II Seiten 5, 18 Fotolia/Goodluz Seite 6 Fotolia/Günter Menzl Seite 7 Fotolia/Wolfilser Seite 8 Fotolia/Minerva Studio Seite 10 Fotolia/Elenathewise Seite 11 Imagesource/Modern Boomers Seite 14 Fotolia/Gordon Grand Seite 15 Imagesource/Senior Sports Seite 17 digitalvision/prime Time Seite 21 Fotolia/Marco2811 Seiten 3 bis 23

25 Absender: Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Bitte ausreichend frankieren Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock

26 Bestellkarte Ja, ich bestelle die kostenlose Broschüre Steuern von A bis Z des Bundesministeriums der Finanzen. Ja, ich bestelle die kostenlose Broschüre Einkommen- und Lohnsteuer des Bundesministeriums der Finanzen. Ja, ich bestelle die kostenlose Broschüre Vorsorgen und Steuern sparen des Bundesministeriums der Finanzen. Bestellen Sie die Broschüren telefonisch, per Fax oder oder senden Sie uns diese Postkarte zu. Kreuzen Sie bitte an, welche der Broschüren Sie beziehen möchten. Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Telefon: 030/ Fax: 030/ publikationen@bundesregierung.de Die Broschüren finden Sie auch im Inter - net zum kostenlosen Download unter: und dort unter: Publikationen oder unter: bei Service.

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