Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März 2016

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1 Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März Waffenrechtliche Agenda für die kommende Landtagswahlperiode a. Welche Festlegungen, Aussagen oder Versprechen trifft Ihre Partei im Landtagswahlprogramm zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht und/oder zum Schießsport (bitte als unkommentierte Volltextzitate mit Fundstellenangabe anführen; darüber hinausgehende Ausführungen bitte nur unter b.)? Unser LTW-Programm hat auf Seite 14 ein eignes Kapitel zum Waffenrecht: Keine Verschärfung des Waffenrechts Die AfD fordert, das Waffenrecht im Wesentlichen in seiner derzeitigen Form zu belassen. Das Bedürfnisprinzip für den legalen Waffenbesitz hat sich bewährt. Wir stehen zum Schießsport in der derzeitigen Form. Die Jagdausübung darf nicht behindert werden. Unser Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Weitere Verschärfungen gingen zu Lasten der legalen Waffenbesitzer, der Sportschützen und Jäger. Ein Beleg dafür, dass noch mehr Restriktionen zu mehr Sicherheit führen, liegt nicht vor. Wir sind gegen kostenpflichtige Kontrollen, zentrale Waffenlagerung in Schützenhäusern und gegen Waffensteuern als Mittel der Einschränkung des legalen Waffenbesitzes. Bestehende Unklarheiten im Waffengesetz sind zu reformieren. Gegen illegalen Waffenhandel und illegalen Waffenbesitz ist konsequent vorzugehen. (keine gesonderten Ausführungen; siehe unten b.) Die Freien Demokraten haben im Wahlprogramm keine Aussagen zu legalen und illegalen Waffen getroffen, da es sich hierbei um Regelungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes handelt, auf dem Landesparteitag jedoch beschlossen wurde, sich im Landtagswahlprogramm ganz auf das Land zu konzentrieren. Für die Freien Demokraten in Baden-Württemberg sind vor allem folgende über das Internet zu beziehende Positionierungen von Bedeutung: Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion vom Position der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg vom angesichts der aktuellen Vorhaben der Europäischen Kommission. Aus dem Wahlprogramm Grün aus Verantwortung für Baden-Württemberg, S. 208: Privaten Waffenbesitz eindämmen Die massive Verbreitung von funktionsfähigen Schusswaffen in Privatwohnungen ist eine Gefahr für die Sicherheit. Deshalb treten wir auf Bundesebene dafür ein, dass der private Waffenbesitz deutlich eingeschränkt und effektiv kontrolliert wird. Einsatzbereite und funktionsfähige Schusswaffen wollen

2 wir nur noch in Ausnahmefällen (z.b. Jagdwaffen bei Jagdscheinberechtigten) in privaten Haushalten zulassen. Funktionsfähige Waffen und ihre Munition sollen künftig in der Regel getrennt voneinander und außerhalb von Privaträumen aufbewahrt werden. Wir tragen weiterhin Sorge dafür, dass die Waffenbehörden im Land regelmäßige und effektive Waffenkontrollen durchführen können. (keine gesonderten Ausführungen; siehe unten b.) Das SPD-Regierungsprogramm trifft keine Festlegungen, Aussagen oder Versprechen zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht und/oder zum Schießsport. b. Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie? Unser Ziel ist es, eine weitere Behinderung des Schießsportes zu verhindern. Wir wissen, dass Sportschützen und Jaeger waffenrechtlich nur insignifikant in Erscheinung treten, aber oft Opfer von Politaktivismus und Medienhetze sind. Hingegen ist illegaler Waffenbesitz und -handel, da kaum bekämpfbar, weder im Fokus von Politik noch der Presse. Als junge Partei werden wir uns im ersten Schritt mit den Sportverbänden und Interessenverbänden (z.b. ProLegal und FWR) vernetzen und deren Anregungen aufnehmen. Konkretes kann ich noch nicht vorweisen - unser Fokus gilt erstmal der LTW, damit wir den ersten Schritt, in den Landtag zu kommen, auch schaffen. Beim Thema Waffenrecht versteht sich die CDU als Partner der Schützen und Jäger. Der offene Dialog ist uns deshalb seit jeher ein wichtiges Anliegen. Diesen wollen wir in Zukunft noch weiter ausbauen und verstetigen. Die CDU sieht in einer Verschärfung des Waffenrechts nicht wie viele andere ein Allheilmittel für einen Zugewinn an Sicherheit im Land. Die bisherigen Verschärfungen waren unserer Meinung nach als Folge der Tragödie von Winnenden und Wendlingen wichtig und richtig, eine noch weiter gehende Verschärfung würde nach Ansicht der CDU jedoch keine zusätzliche Sicherheit schaffen, sondern lediglich die Schützen und Jäger im Land stark negativ beeinträchtigen. Beide Gruppen würden bei der Ausübung ihres Sportes und Hobbies beziehungsweise der notwendigen Herstellung des Gleichgewichts von Wild und Wald durch weitere rechtliche Verschärfungen massiv eingeschränkt werden. Der Tendenz einer öffentlichen, obwohl grundlosen, Diffamierung und pauschalen Diskriminierung legaler Waffenbesitzer tritt die CDU entschieden entgegen. Wir sind uns der Ängste und der allgemeinen Situation der legalen Waffenbesitzer in unserem Land bewusst. Den gewissenhaft und zuverlässig handelnden Schützen und Jägern sollte von Seiten des Staates mehr Respekt und Vertrauen entgegen gebracht werden.

3 Die Jagd, das Sportschießen und das Sammeln (historischer) Waffen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition. Gerade in den ländlichen Regionen zeigen Jäger, Schützen und Sammler ein beachtliches ehrenamtliches Engagement. Jäger beispielsweise beseitigen für unsere Sicherheit im Straßenverkehr verunfalltes Wild und regulieren den Wildbestand, damit auch selten gewordene Tiere noch eine Chance haben, Aufforstung gelingen kann und Ernten nicht übermäßig zerstört werden. Schützenvereine leisten wertvolle Jugendarbeit. Sammler historischer Waffen bewahren auf eigene Kosten wichtiges Kulturgut, für das in den Museen des Landes längst nicht überall Platz wäre. Unsere freiheitliche Verfassung ermöglicht und schützt dieses Engagement, lässt aber auch Raum für Regulierung. Allerdings darf diese Regulierung nicht darauf hinauslaufen, den vorgenannten Umgang mit Waffen in unserer heutigen Gesellschaft völlig zu unterbinden. Vielmehr ist ein angemessener Ausgleich zwischen den grundgesetzlich geschützten Freiheitsinteressen der Waffenbesitzer und dem staatlichen Gefahrenabwehrinteresse zu finden, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung richtig feststellt. Dabei ist es falsch zu glauben, Sicherheit lasse sich durch ein besonders restriktives Waffenrecht garantieren. In der Vergangenheit wurden deutlich mehr Straftaten mit illegalen Waffen begangen als mit legalen Waffen. Nur bei einem kleinen Bruchteil aller Straftaten spielen legale Waffen überhaupt eine Rolle, wie die Kriminalstatistik zeigt. Die grün-rote Landesregierung musste zugeben, dass über 90 % der waffenrechtlichen Kontrollen im Jahr 2015 ohne Beanstandungen verliefen. Angesichts dieser Erkenntnisse bleibt festzuhalten: Legaler Waffenbesitz ist in unserem Land kein Problem. Die Sportschützen, Jäger und Waffensammler in Baden-Württemberg haben es nicht verdient, einem Generalverdacht ausgesetzt zu werden. Demgemäß sprachen wir Freie Demokraten uns immer wieder gegen eine Pauschalverurteilung aus und werden dies auch nach den Wahlen forstsetzen. Darüber hinaus wollen wir, dass dem Appell des bundesdeutschen Gesetzgebers aus dem Jahr 2009 nachgekommen wird und so wie beispielsweise in Bayern und Hessen beanstandungslose Kontrollen gebührenfrei gestaltet werden. Siehe Antwort unter 1.a. Bei missbräuchlicher Nutzung bergen Waffen ein großes potentielles Risiko, immense Schäden an Leib, Leben und Psyche möglicher Opfer zu verursachen. Die Gesellschaft muss diskutieren, welche Risiken sie für welche Freiheiten auf sich nimmt. DIE LINKE tritt grundsätzlich dafür ein, die Verbreitung von Waffen in der Gesellschaft so gering wie möglich und die Standards der Sicherheit so hoch wie möglich zu halten. Längerfristig ist an einer Neuausrichtung des Waffenrechts zu arbeiten und Waffen weitestgehend aus Privathaushalten zu entfernen. Inwieweit halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden, sowie das IPSC-Schießen für den Schießsport notwendig sind, muss hinterfragt werden. DIE LINKE tritt daher für eine Evaluierung des jetzigen Waffenrechts ein.

4 Für die Jagd gilt eine andere Logik: Hier muss das weidgerechte Erlegen des Tieres im Vordergrund stehen. Ein erneuter Eingriff in das Waffenrecht sollte aber gewährleisten, dass der Schießsport und die Jagd ohne unnötige Behinderungen weiter möglich sind. Es muss allerdings sorgfältig und konsequent unterschieden werden zwischen Waffenfetischismus und Sport. Illegale Waffen sind hingegen ein größeres Problem, als legale Waffen. Offensichtlich schrecken die existierenden Strafen zehntausende illegale Waffenbesitzer nicht ab. Die Politik muss dieses Thema verstärkt auf die Agenda setzen: So sollte eine erneute, zeitlich begrenzte Amnestie zur Waffenabgabe eingeführt werden. Nach den Ereignissen in Winnenden und Wendlingen wurde ausführlich über eine Verschärfung des Waffenrechts diskutiert. Im Rahmen der anschließenden Novellierung des Waffenrechts im Jahr 2009 haben wir uns sehr bemüht, Lösungen zu finden, die allen Beteiligten und Betroffenen gerecht werden. Hierbei hatten wir auch die Interessen der Sportschützen im Blick. Wir haben darauf geachtet, die Verschärfung des Waffenrechts mit Augenmaß vorzunehmen und haben im Zuge dessen Forderungen zu einer noch strikteren Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt. Wir sind der Ansicht, dass wir über gute Regelungen im Waffenrecht verfügen und planen deshalb derzeit keine Änderungen. c. Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention? Wir sind im engen Kontakt mit dem Bundesfachausschuss der AfD 'Innere Sicherheit'. Auf deren Agenda steht auch eine Position zum Waffenrecht. Ich gehe davon aus, dass die Position aus BW im Wesentlichen übernommen wird. Erste Gespräche mit dem BFA sowie auch die eindeutige Stellungnahme des Bundesvorstandes stimmen mich optimistisch. Siehe auch Zitat am Ende dieser Mail. (keine gesonderten Ausführungen; siehe oben b.) Auch mit Blick auf das Bundesrecht ist festzustellen: Das schon sehr restriktive deutsche Waffenrecht bedarf keiner weiteren Verschärfung. Die Vorschläge der EU- Kommission lehnen wir ab. Handlungsbedarf, der Initiativen über den Bundesrat erfordert, sehen wir vor allem wie folgt: Illegalen statt legalen Waffenbesitz bekämpfen: Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Wie früher die Kriege auf dem Balkan dienen heute die kriegerischen Auseinanderset-zungen vor allem im Nahen Osten auch als praktische Ausbildungsstätte für Terroristen. Ideologisch geschulte Rückkehrer, die den Umgang mit Kriegswaffen beherrschen, sind für unsere Gesellschaft daher besonders gefährlich. Sie müssen auch mit Blick auf ihren Zugang zu illegalen Waffen im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen. Mittels einer erneuten zeitlich

5 befristeten und breit kommunizierten Amnestie sollte den Bürgern der Weg zur Abgabe illegaler Waffen geebnet werden, denn auch die Verkennung der Rechtslage führt zu illegalen Waffenbesitz. Evaluierung des Waffenrechts: Die letzte FDP-Bundestagsfraktion sprach sich bereits im Jahr 2013 für eine Evaluierung des Waffenrechts unter Beteiligung von Wissenschaft und Verbänden aus. Diese Forderung muss aufgegriffen werden, denn Fachleute sind sich längst einig, dass das deutsche Waffenrecht zu kompliziert ist. Geklärt werden sollte u.a.: - wie das Waffenrecht ohne eine Verschärfung vereinfacht werden kann, - wie die Heranführung an den Schießsport auch mit Blick auf Leistungen in internationalen Wettkämpfen wie beispielsweise den Olympischen Spielen zukunftsfähig gestaltet werden kann, - wie das Verfahren zur Genehmigung von Sportordnungen vereinfacht werden kann und somit die Unabhängigkeit des Sports gewährleitet wird, - ob weitere Waffen als historische Waffen kategorisiert und - die Regelungen zu Erbwaffen vereinfacht werden können. Kein Entzug der Gemeinnützigkeit bei IPSC-Schießen: Wir lehnen eine solche Verschärfung des Waffenrechts durch die Hintertür ab. Sie muss rückgängig gemacht werden. Keine zentrale Lagerung von Waffen und Munition: Die Forderung nach einer zentralen Lagerung von Waffen und Munition ignoriert, dass derartige Lager kaum hinreichend vor Einbruch geschützt werden können. Zudem muss es beispielsweise den Jägern möglich bleiben, zeitnah auf Waffen und Munition zuzugreifen, allein schon damit sie zügig verunfalltem Wild nachgehen können. Waffen und Munition müssen daher auch weiterhin geschützt im Privatbesitz verbleiben. Großkaliber: Der Nachweis, dass von Waffen mit Großkaliber in der Praxis eine besondere Gefahr ausgeht, ist bisher nicht gelungen. Hingegen gibt es viele Stimmen, die das Großkaliber für eine waidgerechte Jagd als zwingend erachten. Aus diesem Grunde und um Sportschützen nicht zu stigmatisieren, lehnen wir ein Verbot des Großkalibers ab. Der Bundestag wird in den nächsten 2 Jahren über die Änderung der EU- Waffenrichtlinie beschließen. Die mit Feuerwaffen begangenen Terrorakte der vergangenen Jahre (auch im norwegischen Utoya) verdeutlichten, dass die Verfügbarkeit halbautomatischer Waffen, die vergleichsweise einfache Reaktivierung von stillgelegten Waffen und der Handel auf dem online florierenden Markt in Europa große Risiken schaffen. In der Strategie der inneren Sicherheit ( ) der Europäischen Union werden illegale Feuerwaffen sogar als große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union bezeichnet. Zudem gibt es in Europa ein großes Gefälle in den einzelnen nationalen Waffenrechten, das mit dem Ziel des Schutzes der Bürger anzugleichen ist. Grundsätzlich findet daher die Änderung der EU-Waffenrichtlinie unsere Unterstützung. (keine gesonderten Ausführungen; siehe oben b.)

6 Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir keine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat. Dies kann sich selbstverständlich insbesondere aufgrund von aktuellen Entwicklungen oder Ereignissen ändern. Bundespolitische Maßnahmen beim Waffenrecht obliegen dem Bundes-Gesetzgeber. Wir unterstützen die hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen. 2. Gebühren in Waffensachen Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. a. In Baden-Württemberg wurde die Befugnis zur Gebührenfestlegung auf die Kommunen übertragen. Dadurch gibt es höchst unterschiedliche Regelungen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht einheitlich geregelt werden? Dieses Thema haben wir noch nicht bearbeitet. Danke für den Hinweis. Ich werde dies aber in meine Vorschläge an den BFA aufnehmen sowie an unsere Kandidaten adressieren. Aus meiner Sicht müssen die Gebühren einheitlich und fair sein. Es darf nicht sein, dass Gebühren für Jäger geringer sind als für Sportschützen, da sie ja den gleichen Verwaltungsaufwand erfordern. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die Behörden dadurch in den legalen Waffenbesitz regulierend eingreifen wollen. Das ist abzulehnen. Der Wunsch des Sportschützenverbandes nach einheitlichen Gebühren in Waffensachen ist für uns nachvollziehbar. Eine waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern erfolgt nach verschiedenen bundesrechtlichen Regelungen, die teilweise auch von unterschiedlichen Behörden vorgenommen werden. Wir werden uns unter Berücksichtigung des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung dafür einsetzen, dass eine einheitliche gebührenrechtliche Handhabung in allen Ländern und Kommunen stattfindet. Ja, die Gebühren sollten einheitlich geregelt werden. Angesichts der von uns geschätzten kommunalen Selbstverwaltung werden wir zunächst um unsere Position werben und mit Kommunen das Gespräch suchen. Angesichts der landesweiten Bedeutung des Themas ist der status quo für uns aber kein mögliches Ergebnis der Gespräche. Das Waffenrecht ist hoch komplex, die mit den mit dem Vollzug betreuten Kommunen müssen dafür das entsprechend geschulte Personal bereitstellen. Nur so können alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Auch wenn die Kommunen (Untere Waffenbehörden) selbst für die Gebührensätze zuständig bleiben, ist eine Angleichung der Gebührenhöhe in den Stadt- und Landkreisen wünschenswert.

7 Ob eine einheitliche Gebührenordnung erlassen werden soll, ist bislang noch kein Entscheidungsgegenstand für DIE LINKE in Baden-Württemberg gewesen. ( ) DIE LINKE wird im Landtag diese Problematik prüfen. Die unteren Verwaltungsbehörden setzen nach 4 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren fest. Die zuständigen Behörden dürfen danach Gebühren für waffenrechtliche Kontrollen erheben. Sie entscheiden über die Festsetzung von gebührenpflichtigen Tatbeständen und die Höhe der Gebühren in eigener Zuständigkeit. Die gesetzliche Regelung im LGebG regelt somit eindeutig die Zuständigkeit der Kommunen. An dieser Zuständigkeit möchten wir als SPD festhalten. b. Obwohl die beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition im öffentlichen Interesse liegt und der Bundesgesetzgeber bei der gesetzlichen Einführung der Kontrollmöglichkeit die Gebührenfreiheit ausdrücklich befürwortet hat, werden dennoch in Baden- Württemberg zum Teil hohe Gebühren erhoben. Werden Sie sich für die Gebührenfreiheit von beanstandungsfreien Überprüfungen einsetzen, wie dies beispielsweise in Bayern, Hessen, Sachsen und dem Saarland gesetzlich vorgeschrieben ist? Ja, das ist so beschlossen. Wir sind gegen Gebühren bei der Waffenkontrolle - bei Verkehrskontrollen gibt es das auch nicht. Darüber hinaus haben wir uns insgesamt gegen unangemeldete Kontrollen ausgesprochen, das steht im Abschnitt zur Jagd (wurde als Antrag beim Landespartei dort eingefügt - leider ist das nicht optimal für den Leser). 36 Abs. 3 des Waffengesetzes des Bundes sieht keine Überprüfung aller Waffenbesitzer durch die Behörden vor. Allerdings finden nach der letzten Novelle des Waffenrechts stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen statt. Wir setzen uns dafür ein, dass bei einer beanstandungsfreien Kontrolle keine Gebühren angesetzt werden dürfen. Ja. Die verdachtsunabhängige waffenrechtliche Kontrolle in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern ist von Gerichten als verfassungsmäßiger Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung bewertet worden. Mitunter kann man sich jedoch nicht des Gefühls erwehren, sie erfolgt immer wieder drangsalierend. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Gebührenerhebung. So musste beispielsweise im Jahr 2014 ein Stuttgarter Bürger eine Gebühr von 126,90 Euro für die erste Waffe zuzüglich 9,30 Euro für jede weitere Waffe zahlen, auch wenn die Kontrolle seiner Waffen und der Munition ohne Beanstandung erfolgte. Andernorts gelten andere Gebührensätze, mitunter wird gar keine Gebühr erhoben. Insgesamt hatten die baden-württembergischen Waffenbesitzer in der Zeit vom

8 bis Gebühren in Höhe von ,00 Euro zu entrichten. Es wird höchste Zeit, dem Appell des bundesdeutschen Gesetzgebers aus dem Jahr 2009 nachzukommen und so wie beispielsweise in Bayern und Hessen beanstandungslose Kontrollen gebührenfrei zu gestalten. Nein. Angemessene Gebühren sollen den anfallenden Verwaltungsaufwand durch die Kontrollen decken. Dem Verursacherprinzip sollte Rechnung getragen werden. Eine Deckung dieses Aufwandes durch allgemeine Steuermittel halten wir für wenig sinnvoll. ( ) So auch die Gebührenerhebung bei beanstandungsfreien, verdachtsunabhängigen Kontrollen ( ). DIE LINKE wird im Landtag diese Problematik prüfen. Die Entscheidung darüber, ob auch für beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrollen Gebühren erhoben werden, obliegt den Kommunen. Daher müssen diese festlegen, ob sie auch in Fällen von beanstandungsfreien Überprüfungen Gebühren erheben wollen. Die Gebührenerhebung ist für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zulässig. Dies ist grundsätzlich auch bei beanstandungsfreien, verdachtsunabhängigen Überprüfungen der Fall. Wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes knüpft die durchgeführte Kontrolle allein an den Waffenbesitz als solches an, fällt damit in den Verantwortungsbereich des Waffenbesitzers und ist somit auch individuell zurechenbar (kein überwiegendes öffentliches Interesse). c. Auch die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) von Waffenbesitzern, die dazu keinen Anlass gegeben haben, liegt im öffentlichen Interesse. Sie wird dennoch teilweise gebührenpflichtig ausgeführt. Werden Sie sich für eine Gebührenfreiheit einsetzen? Wie 2a haben wir dieses Thema noch nicht bearbeitet. Ich gehe aber davon aus, dass dies genauso ablehnt wird, wie die Gebühren zur Waffenkontrolle und die Ablehnung einer Waffensteuer. Die Regelüberprüfung von Waffenbesitzern ist eine Amtshandlung, bei der durch den Verwaltungsaufwand Ausgaben entstehen. Diese sind nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen über kostendeckende Gebühren auszugleichen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz des Gebührenrechts bei der Überprüfung des Waffenbesitzes könnte Auswirkungen auf das gesamte Gebührenrecht und auch auf die Steuerzahler im Gesamten haben. Auch wenn die Prüfung der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers im öffentlichen Interesse liegt, sind die Grundsätze des Gebührenrechts zu beachten. Ggf. könnte auch das Konnexitätsprinzip dazu führen, dass den Gemeinden die entgehenden Gebühren bei einer landesgesetzlichen Regelung zu erstatten sind. Wir

9 werden zu diesem Punkt aber weiter mit dem Sportschützenverband im Gespräch bleiben. Auch diese Gebühr muss im Rahmen der vorgenannten Maßnahmen und Gespräche auf den Prüfstand. Nein. Auch hier halten wir eine Mitfinanzierung durch den Waffenbesitzer aufgrund des Verursacherprinzips für eine sinnvolle Regelung. Gebührenfreiheit gibt es auch in anderen Bereichen bei Zuverlässigkeitsprüfungen nicht. So auch die ( ) periodischen Zuverlässigkeitsprüfungen. DIE LINKE wird im Landtag diese Problematik prüfen. Wir sind der Ansicht, dass die Regelüberprüfung nicht primär im öffentlichen Interesse durchgeführt wird. Das Ergebnis der Regelüberprüfung ist Voraussetzung für den Fortbestand der ihm erteilten Waffenerlaubnis. Daher überwiegt das Interesse des Erlaubnisinhabers an einem Fortbestand der erteilten Waffenerlaubnis das öffentliche Interesse. Aus diesem Grund ist die Erhebung einer Gebühr für die Regelüberprüfung nach unserer Ansicht zulässig und erscheint auch nicht unbillig. Allerdings sollte sie der Höhe nach angemessen sein. 3. Kommunale Waffensteuer Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu unterbinden? Wir lehnen Waffensteuern ab und werden nach unseren Möglichkeiten dies unterbinden. Die CDU lehnt eine kommunale Waffensteuer ab. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand zur Steuererhebung würde zudem, um zumindest kostendeckend zu sein, eine recht hohe Waffensteuer erfordern. Eine solche zusätzliche Belastung für legalen Waffenbesitz würde zudem auch Schießsportvereine, die wichtige Beiträge zur regionalen Identität und zur Brauchtumspflege leisten, zunehmend unattraktiver machen. Eine kommunale Waffensteuer lehnen wir ab. Waffenbesitzer sind in vielfacher Weise ehrenamtlich tätig. Dieses Engagement darf nicht durch eine Steuer bestraft werden.

10 Angesichts der von uns geschätzten kommunalen Selbstverwaltung werden wir um unsere Position werben und mit Kommunen, die eine Waffensteuer einführen wollen, zunächst das Gespräch suchen. Die Entscheidung, eine Waffensteuer zu erheben oder nicht, sollte aus Sicht der Grünen weiterhin den Stadt- und Landkreisen zustehen. Es ist Sache der Stadt- und Landkreise zu beurteilen, in welchem Verhältnis das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand zur Erhebung zueinander stehen. Wir Grüne glauben, dass man als Land den Kommunen diese Entscheidung nicht abnehmen sollte. Ungeachtet der Frage nach einer Waffensteuer ist uns aber wichtig sicherzustellen, dass die Regelüberprüfungen von Waffen sachgerecht durchgeführt werden. Nach dem Waffengesetz sind die Kommunen für die Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und -besitzer zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Regelüberprüfungen nach Waffengesetz vorzunehmen. Durch die Umsetzung des Waffengesetzes entstehen den Kommunen Aufwendungen. Die Umsetzung ist sowohl im Interesse der Waffenbesitzer wie auch der allgemeinen Öffentlichkeit. Zur Deckung der dafür erforderlichen Aufwendungen kann eine kommunale Waffensteuer im Rahmen örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern erhoben werden. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Die Entscheidung muss letztlich vor Ort getroffen werden. In den Bestimmungen zur Erhebung einer kommunalen Waffensteuer oder Gebühr sind Ausnahmen für Sportschützen, Biathleten und Jäger vorzunehmen, wenn sie öffentliche Aufgaben bei der Pflege und dem Schutz von Natur und Landschaft übernehmen. Vor dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse in Winnenden und Wendlingen im Jahr 2009 wurden auch in Baden-Württemberg Überlegungen angestellt, den Waffenbesitz als solchen durch die Gemeinden zu besteuern. Damit verbunden war vor allem die Absicht, den Waffenbesitz auf diese Weise noch stärker zu steuern, weniger der Zweck der Einnahmenerzielung. Die Kommunen haben nach 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz die Möglichkeit, durch Satzung örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu erheben. Die Einführung einer kommunalen Verbrauch- und Aufwandsteuer ist nicht genehmigungspflichtig. Das Land hat zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf jegliche Beteiligungsrechte bei der Einführung neuer Steuern verzichtet. D.h. jede Kommune kann grundsätzlich in eigener Verantwortung durch Satzung auch eine Waffenbesitzsteuer einführen. Wir sind der Ansicht, dass auch hinsichtlich der Einführung einer Waffenbesitzsteuer, solange und soweit deren Erhebung rechtlich zulässig ist, vor Ort und unter Berücksichtigung der kommunalen Gegebenheiten entschieden werden sollte. 4. Sportschießen durch Jugendliche Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies ab? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.

11 Wir möchten das derzeitige Waffengesetz im Wesentlichen so belassen. Weitere Einschränkungen lehnen wir ab. Darunter fällt auch eine weitere Einschränkung von sportlichen Möglichkeiten für Jugendlichen. Wir haben erkannt, dass die etablierten Parteien den Schießsport durch Erschwernisse bei der Nachwuchsarbeit quasi austrocknen wollen. Das wollen wir verhindern - die Traditionen der Schützengesellschaften und des Schießsportes im Allgemeinen sowie der Jagd müssen erhalten bleiben! Wir wissen, dass die baden-württembergischen Schützenverbände wie auch alle anderen Sportvereine eine sehr gute Jugendarbeit machen. Im Bereich der Sportschützenjugend findet insbesondere auch der Aspekt der Gewaltprävention die notwendige Berücksichtigung. Der Schützensport fördert in besonderem Maße die Konzentrationsfähigkeit junger Menschen. Darüber hinaus werden sie in ihrer Persönlichkeit und Sozialkompetenz gestärkt. In nationalen und internationalen Wettbewerben messen sich die jungen Schützen mit ihren Altersgenossen, was sich positiv auf ihr Leistungsbewusstsein auswirkt. Jedoch nehmen wir mit großer Sorge wahr, dass über eine hochgradig diffamierende Behandlung von Schülern durch Mitschüler und Lehrkräfte berichtet wird, deren Eltern bzw. sie selbst in Schützenvereinen aktiv engagiert sind. Dazu wollen wir die Aufklärungsarbeit der Schützenvereine aktiv unterstützen. Schießsport ist für uns Freie Demokraten grundsätzlich ein Sport wieder jeder andere. Zahlreiche unserer Mitglieder üben ihn aus. Wir befürworten dies, denn Sport bringt Menschen zusammen, vermittelt soziale Kompetenzen, stärkt durch gemeinsame Erfolge und Misserfolge, lebt von Leistungsbereitschaft, Verantwortung und Fair Play. So leisten auch Schützenvereine ein beachtliches ehrenamtliches Engagement, welches es zu würdigen gilt. Wir schätzen das ehrenamtliche Engagement der Schützenvereine. Dies trifft natürlich auch auf die Jugendarbeit zu. Anders als andere Parteien freuen wir uns nicht nur, wenn Sportschützen Medaillen bei internationalen Wettkämpfen gewinnen. Die positiven Wirkungen für die Charakterformung durch Sport beginnen auch im Schießsport schon viel früher. Kritisch sehen wir, wie die rhythmisierte Ganztagsschule den Sportvereinen Kinder entzieht. Rhythmisierung in der grün-roten Ganztagsschule heißt: Unterricht und Phasen mit Angeboten außerhalb des Unterrichts wechseln sich den Tag über ab. Ein Vormittagsangebot ist aber für Sportvereine viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot. Grün-Rot misstraut offensichtlich den Vereinen bei der Betreuung der Kinder. Wir Freie Demokraten wollen hingegen die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten wie den Besuch von Sportvereinen am Nachmittag. Auf diese Weise kann man den Interessen von Kindern, Eltern, Schulen und Vereinen gerecht werden. Im Sport werden Werte wie Respekt, Toleranz, Teamgeist und Verantwortung vermittelt. Sport erhält die Gesundheit, bringt Lebensfreude, wirkt als Katalysator für Integration und trägt damit zu einem friedlichen Zusammenleben in einer Gesellschaft

12 bei. Gerade im Sport können diese Grundwerte den Jugendlichen auf natürliche Art und Weise vermittelt werden. Der Sport mit seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern trägt bei Kindern und Jugendlichen wesentlich zu einer positiven Persönlichkeitsbildung bei. Wir begrüßen und unterstützen daher die Heranführung der Jugend an den Sport ausdrücklich. Wir haben mit dem Zukunftsplan Jugend unter anderem auch den Ausbau von Bildungsreferentenstellen der Sportjugend von 3,5 auf 5 gefördert. Seit 2013 besteht das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Sport und Schule. Hier gilt es weiter anzusetzen. Viele Schützenvereine sind für ihr großes Engagement in der Jugendarbeit bekannt. Den Jugendlichen wird hier Verantwortungsbewusstsein, Konzentration und Teamgeist vermittelt. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Schießsport tragen eine hohe Verantwortung in der Vermittlung des sicheren Umgangs mit den Sportgeräten durch Jugendliche. Nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden wurde zwischen der Landesregierung und dem Jugendschießsport eine Vereinbarung zwecks Aufklärung und Anleitung junger Menschen über den Umgang mit Sportwaffen getroffen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung sollte jetzt nach 5 Jahren zwischen Land und Verbänden besprochen und erneuert werden. DIE LINKE Baden-Württemberg unterstützt die Ausübung von organisiertem Sport. Das gilt auch für den organisierten Schießsport, inklusive Jugendabteilungen, insbesondere, da Baden-Württemberg im Schießsport eine lange Tradition hat. Damit beziehen wir uns auf den sportlichen Aspekt des Schießsportes. DIE LINKE lehnt jedes Anzeichen eines militaristischen Duktus ab. Wir begrüßen den Schießsport bei Jugendlichen, sofern dieser unter fachkundiger Anleitung im Rahmen der geltenden Vorschriften geübt und praktiziert wird. Bei der Änderung des Waffengesetzes 2009 wurde festgelegt, dass Jugendliche unter 18 Jahren im Schießsport nur mit Kleinkaliberwaffen schießen dürfen. Wir halten dies für sinnvoll, damit Jugendliche sich nicht an den Umgang mit Waffen gewöhnen und nicht mit Waffen umzugehen lernen, mit denen typischerweise Kapitalverbrechen begangen werden. 5. Sportförderung a. Planen Sie den Schießsport in Baden-Württemberg zu fördern und ggf. durch welche Maßnahmen? Insgesamt ist die AfD dem Schießsport sehr zugetan, wie sich aus dem LTW- Programm ergibt. Konkrete Maßnahmen werden sich sicher erst im Laufe der parlamentarischen Arbeit ergeben. Der Schießsport profitiert wie alle Sportverbände vom Solidarpakt Sport, der bis 2021 rund 87,5 Mio. zusätzliche Mittel in den Bereich des Sports bringt. Damit besteht für Sportverbände und Land eine langfristige Planungssicherheit. Darüber hinaus wollen wir mit einer Landesbürgschaft die Sanierung der Sportstätten in unserem Land

13 weiter voranbringen, da moderne Sportstätten die Basis für einen erfolgreichen Sport sind. Im Bereich des Schießsports wollen wir insbesondere die Präventionsarbeit weiter stärken. Im Rahmen der Sportförderung werden wir selbstverständlich auch den Schießsport finanziell fördern. Darüber hinaus wollen wir ihn wie in früheren Zeiten beispielsweise durch die Gewährleistung einer möglichst freien Ausübung und eine Anerkennung des Engagements fördern. Wir sind grundsätzlich für die Selbstorganisation im Sport. Danach entscheiden die Sportverbände selbst, welche Sportarten in welcher Höhe gefördert werden. Die grün-geführte Landesregierung hat mit dem neuen Solidarpakt Sport die Förderung deutlich erhöht und damit die Voraussetzungen geschaffen, die Sportverbände und Sportarten in ihrer gesamten Breite verstärkt zu fördern. Der Schießsport ist eine der sportlichen Traditionen in Baden-Württemberg. DIE LINKE wird den Schießsport wie in Thüringen weiter unterstützen. Das Landesleistungszentrum in Pforzheim muss zur Aufrechterhaltung der Qualität und der internationalen Bedingungen für internationale Meisterschaften entsprechend unterstützt werden. Dazu gehört auch die langfristige Förderung hauptamtlicher Trainerinnen und Trainer im Schießsport. Schützenvereine haben eine lange und gute Tradition in Deutschland. Sie sind vielfach ein zentraler Bestandteil des Vereinslebens vor Ort und üben für viele Menschen in der Freizeit eine wichtige Funktion aus. Schießsport-Interessierte können dort unter fachkundiger Anleitung dem Schießsport nachgehen. Die grün-rote Landesregierung unterstützt die Schützenvereine und -verbände in Baden- Württemberg, wie die übrigen Sportverbände, im Rahmen des Solidarpakts Sport mit Zuschüssen im Vereinssportstättenbau, bei den Übungsleiterzuschüssen, bei der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern sowie bei der institutionellen Förderung der Fachverbände. Die grün-rote Landesregierung und dort die zuständigen Minister Dr. Nils Schmid (SPD) und Andreas Stoch (SPD) haben gemeinsam mit dem Landessportverband im Oktober vergangenen Jahres den Solidarpakt Sport bis 2021 verlängert und das Fördervolumen massiv um 87,5 Millionen Euro aufgestockt. Damit bekommen die Sportverbände wichtige Planungssicherheit. Davon profitieren auch die Schützenvereine und damit der Schießsport in Baden-Württemberg. b. Befürworten Sie die steuerliche Privilegierung von anerkannten Schießsportverbände und deren Mitgliedsvereinen, d.h. befürworten Sie die Anerkennung von Schützenvereinen als gemeinnützig hinsichtlich der Sportausübung im Rahmen der gesamten genehmigten Sportordnung? Ich werde diese Anregung aufnehmen. Aus editorischen Gründen ist im LTW- Programm nur eine Kurzfassung unserer Forderungen eingegangen. Ich sehe keinen

14 Grund und keine Tendenzen, dass die AfD den Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit absprechen sollte. Die AfD hat sich auf Bundesebene gegen die geplante Waffenrechtsverschärfung der EU gestellt, nachzulesen z.b. in der Welt: Ja. Ja, wir befürworten dies. Die Gemeinnützigkeit darf auch nicht vom Verzicht auf das IPSC-Schießen abhängig gemacht werden. Im Unterschied zur Haltung der Freien Demokraten sind viele Parteien nur zu gern bereit, den Schießsport auch durch die Hintertür zu behindern. In der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene zeigt sich, dass selbst die CDU/CSU nicht abgeneigt ist, sachwidrig tätig zu werden. Immerhin ist es Finanzminister Schäuble, der den Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die sich mit dem IPSC-Schießen beschäftigen, verordnet hat. Wir Freie Demokraten lehnen eine solche Verschärfung des Waffenrechts durch die Hintertür ab. Sie muss rückgängig gemacht werden. Wenig erfreulich finden wir zudem, dass die Genehmigung von Sportordnungen gerade im Bereich des Schießsports immer wieder zu Schwierigkeiten führt. Das Verfahren sollte vereinfacht werden. Den Sportvereinen sollte generell die Gemeinnützigkeit zugebilligt werden. (keine gesonderten Ausführungen; siehe oben a.) Sofern Schießsportvereine die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung erfüllen, besteht unseres Erachtens kein Grund für eine Ausnahme hinsichtlich der steuerlichen Privilegierung zumal die Abgabenordnung ausdrücklich die Förderung des Sports als gemeinnützigen Zweck benennt und im bundesweit einheitlich geltenden Anwendungserlass zur Abgabenordnung der Schießsport ebenfalls benannt wird.

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