Dokumentation Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

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1 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für die Menschenrechte nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Themenpaten: BDA, BDI, DIHK Termin: 24. Juni 2015 Veranstaltungsrt: Mderatin: Haus der Deutschen Wirtschaft Christffer Brick, Deutsche Gesellschaft für Internatinale Zusammenarbeit (GIZ) Adressierte Leitprinzipien: 1, 2, 3, 6, 7 I. Agenda Wann Was Wer 10:30 Begrüßung der Teilnehmer Themenpaten 10:35 Einführung in den NAP-Przess Hans Christian Winkler, Auswärtiges Amt 10:45 Bestandsaufnahme Michael Windfuhr, DIMR 11:15 Bestandsaufnahme der Stakehlderperspektiven Wirtschaft: Welche Angebte bestehen bereits? (unternehmensinterne Angebte, Unternehmensnetzwerke, Angebte vn Verbänden und Kammern) Was wünschen sich die Unternehmen an Unterstützungsleistungen? 11:45 Bestandsaufnahme der Stakehlderperspektiven Zivilgesellschaft: Darstellung der Perspektive der Zivilgesellschaft auf diese Prblematik verschiedene Wirtschaftsvertreter, Martin Geiger, KfW- Bankengruppe, Klaus Milke, Germanwatch, Allan Lerberg Jørgensen, Danish Institute fr Human rights Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

2 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für 12:15 Bestandsaufnahme der Stakehlderperspektiven Bundesministerien Welche Instrumente bestehen bereits? 12:45 Diskussin zur Bestandsaufnahme 13:00 Mittagspause 13:45 Was sind die Herausfrderungen für KMU und wie können diese besnders unterstützt werden? 14:15 Bestandsaufnahme und Lösungsansätze: Definitin eines gemeinsamen Prblemverständnisses Erarbeitung der knkreten Wünsche und Frderungen vn Unternehmen und Zivilgesellschaft 15:00 Input: Erweiterungsmöglichkeiten bestehender und neue Unterstützungsangebte durch die Bundesregierung 15:30 Zusammenfassung des Diskussinstands 15:45 Ergebnisknslidierung: Auswirkungen auf den Natinalen Aktinsplan 16:30 Ende der Veranstaltung Malte Hauschild, BMWi, Susanne Gasde, BMAS KMU-Vertreter Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

3 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für II. Verlaufsprtkll I. Einführung in den Przess des Natinalen Aktinsplans (NAP), Hans-Christian Winkler (AA): Erstellung eines Natinal Baseline Assessment (NBA) zur Feststellung der gegenwärtigen Situatin ist erflgt. Es stelle sich in dieser Sitzung die Frage, welche zusätzliche Dienstleistungen durch die Bundesregierung (BREG) erbracht werden könnten und auf welchen Kanälen? Die Anfrderungen an Unternehmen seien je nach Branche und Unternehmensgröße unterschiedlich. Diese Anhörung stelle eine Dienstleistung der Verbände und Unternehmen an die BREG dar, um Wünsche und Bedürfnisse besser zu verstehen und zu implementieren. II. Bestandaufnahme der Stakehlderperspektiven Wissenschaft: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Michael Windfuhr: Die UN-Leitprinzipien (UNLP) 1-3, 6 und 7 beschäftigten sich mit der Frage nach Unterstützungsleistungen des Staates für Unternehmen bei der Umsetzung (staatliche Schutzpflichten im In- und Ausland; Handlungsptinen des Staates und staatliche Hilfen für Unternehmen; öffentliche Beschaffung/Vergabe; vn Knflikten betrffene Gebiete/grbe Menschenrechtsverletzungen). Der Staat slle Präventivmaßnahmen durchführen, eine Erwartungskmmunikatin zur Menschenrechtswahrung durch die Unternehmen führen und geeignete Unterstützung für die Unternehmen bereitstellen, wie wirksame Handlungsanleitungen zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte (MR) in der Geschäftstätigkeit vn Unternehmen bereitstellen, ein Prblembewusstsein für die Achtung und Wahrung der MR fördern und Unternehmen helfen, in vn Knflikten betrffenen Gebieten menschenrechtsbezgene Risiken ihrer Tätigkeit und ihrer Geschäftsbeziehungen zu erkennen, zu vermeiden und zu mildern. Beispiele: BMAS: Natinales CSR-Frum mit Internetplattfrm csr-in-deutschland.de; Förderprgramm des Eurpäischen Szialfnds (ESF) zu CSR; Sympsium Wirtschaft und MR BMZ: Bündnis für nachhaltige Textilien; develppp.de-prgramm; gemeinsam mit IEF Veranstaltungen zur Unterstützung vn Unternehmen in der Erfassung vn Risiken BMZ / BMEL: Frum Nachhaltiger Kaka Servicestelle für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im BMZ sll in Zukunft als Anlaufpunkt und Beratungsstelle für Unternehmen fungieren Förderung branchenspezifischer Verbände, die Infrmatinen zum Themenbereich Wirtschaft und MR verbreiten Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

4 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Beispiele für die Bereitstellung vn Handlungsanleitungen: CSR-Aktinsplan CSR-Frum Industrie- und Handelskammern Deutsches Glbal Cmpact Netzwerk (DGCN) Natinale Kntaktstelle OECD-Leitsätze (NKS): stellt Handlungsanleitungen zur Verfügung Unterstützung zur Vermeidung der Verstrickung in MR-Verletzungen in vn Knflikten betrffenen Gebieten: Internatinale Standards mit Handlungsempfehlungen für Unternehmen: OECD- Leitlinien zur Srgfaltspflicht in der Lieferkette für Mineralien aus Knflikt- und Hchrisikreginen OECD Risk Awareness Tl fr Multinatinal Enterprises in Weak Gvernance Znes Vluntary Principles fr Security and Human Rights Human Rights Training Tlkit fr Oil and Gas Industry Ratgeber Cnflict Sensitive Business Practice: Guidance fr Extractive Industries EU-Verrdnungsentwurf zum Umgang mit Knfliktmineralien (2014/0059); AG zur Erarbeitung vn Hilfestellungen für Unternehmen zur Bewertung vn Knflikt- und Hchrisikgebieten (Online-) Plattfrmen, die vn der BREG gefördert werden, z.b.: UN Glbal Cmpact und DGCN: Business fr Peace (B4P) Platfrm Business and Human Rights Resurce Center Erwartungskmmunikatin: Inwiefern ist eine Beratungsstelle ntwendig? Welche Themenbereiche werden vn der CSR-Leitlinie der BREG abgedeckt? Vermeidung der Verstrickung in MR-Verletzungen in vn Knflikten betrffenen Gebieten: Wie können Unternehmen dabei unterstützt werden, Knflikt- und Hchrisikgebiete zu bestimmen? Knfliktgebiete: Welche Instrumente der Frühwarnung sind möglich, wer kann Unternehmen in Knfliktgebieten aktiv unterstützen (Friedensfachkräfte, integr. Experten., ZIF)? Muss es sektrbezgene Ansätze geben? Die NAPs der Länder Dänemark, Grßbritannien und der Niederlande wurden kurz vrgestellt. Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören: Update des bereits existierenden Web Tls, des CSR Cmpass und des Glbal Impact Assessment Tl durch die dänische Regierung. Der CSR Cmpass beinhalte nun einen due diligence-leitfaden für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und einen Leitfaden zur Unternehmensknflikte durch den aktiven Einbezug der Stakehlder des Unternehmens in Frm eines Dialgs (UNLP 17; 28). CSR Risk Check der Niederlande (Instrument zur Risikabschätzung, welches Unternehmen einen Überblick über ptentielle Belange zum Thema CSR [Crprate Scial Respnsibility] liefert). Einsetzung sektrbezgener Multistakhlderinitiativen der Niederländischen Regierung zur besseren Identifizierung vn Risiken aber auch zu gemeinsamen Suche Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

5 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für nach Lösungen in den Sektren (Vergrößerung des leverage [Hebelwirkung] einzelner Unternehmen) Vertreter Wirtschaftsverband: merkte an, dass Mitgliedsunternehmen aus Ländern mit vlatilen Rahmenbedingungen imprtieren und dass das Thema Risikanalysen (early warning, risk checker) vn hher Wichtigkeit für Unternehmen sei. Man fände die NAPs der anderen Länder sehr interessant. Bei den NAP-Beispielen der Niederlande, Grßbritanniens und Dänemarks hielten die Btschaften eine enrme Rlle inne. Es stellte sich die Frage, b es möglich sei, dass im Fall Deutschlands das Netz der Außenhandelskammern (AHK) diese Rlle der Risikwahrnehmungskmpetenz übernimmt. Denn die AHK sei sehr aktiv in wichtigen Ländern. Vertreter BREG: stellte die Ansiedelung der NKS in dem BMWi explizit klar. Vertreter Zivilgesellschaft: bat um langsameres Sprechen der Teilnehmer, damit der Vertreter des Danish Institute fr Human Rights (DIHR) gut mithören könne. Außerdem fragte der Vertreter danach, was die Eurpäische Kmmissin tue. Vertreter DIMR: Die knkreten Tätigkeiten und Arbeitsweisen der Btschaften in den ausländischen NAPs seien nch nicht klar, es müssten nch Antwrten diesbezüglich erhben werden. Im Fall der Niederlande sei der NAP-Przess stark an die Bearbeitung des Themas CSR allgemein eingegliedert (risk checker tl [Risikprüfungs-Instrument]), in Grßbritannien slle das Infrmatinsangebt der britischen Handels- und Investitinsförderung Overseas Business Risk auf das Thema MR ausgeweitet werden. Spanien und Italien hätten hingegen weniger vrzeigbare Erfahrungen. Vertreter Zivilgesellschaft: wünschte, dass die Btschaften die Hauptrlle übernehmen, die AHKs könnten jedch weiterhin Input geben. Die NGOs und Gewerkschaften sllten mit eingebunden werden. Außerdem gäbe es nch die Szialattachés an den Btschaften. Vertreter Wirtschaftsverband: antwrtete, dass die EU-Kmmissin sg. Sectr Guidelines [Leitfäden für Sektren] für verschiedene Branchen entwrfen habe zu den Themen Zeitarbeit, ICT, Öl und Gas. Außerdem sei ein Leitfaden für KMU veröffentlicht wrden. Der Mderatr wies die Teilnehmer auf die Verfassung eines Verlaufsprtklls und die Prtkll- Regeln hin. III. Bestandsaufnahme der Stakehlderperspektiven Wirtschaft: Vertreter DEG, Martin Geiger: Für die KfW seien die IFC Perfrmance Standards relevant, da diese für eine Entwicklungsbank mit Investitinen in Entwicklungs- und Schwellenländern am wichtigsten seien. Es gäbe eine grße Bandbreite hinsichtlich dessen, wie erfahren Unternehmen mit MR- und Umweltstandards seien. Viele Unternehmen seien eher unerfahren bzgl. MR-Standards. Man stellte sich die Frage, wie definiere man den Umfang einer due diligence-prüfung [Srgfaltspflicht-Prüfung]: nur den Standrt der Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

6 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für auch Zulieferer beachtend? Es wurden zwei Beispiele genannt, u. A. Indien: Drt herrsche eine grße Kaskade vn Subunternehmen im Bauwesen. Dies stelle eine sehr grße Herausfrderung beim Bau vn Anlagen und der gleichzeitigen Sicherstellung der Arbeitssicherheit dar. Oft sei bei Lieferketten die Transparenz sehr eingegrenzt. Der Vertreter nannte zwei erflgreiche Beispiele für Unternehmen in Schwellen-/Entwicklungsländern. Leverage sei ein wichtiger Aspekt. Erfahrung DEG: Es gäbe eine schöne Investitin (die INNO AG), welche Flaschenrecycling betreibt. Sie blicke über die erste Stufe hinaus, es würden auch die Flaschensammler auf den Müllhalden in das Blickfeld genmmen (vm BMZ subventiniert). Jedch gab es vrab lange Diskussinen mit dem Investr. Es sei fraglich, b eine Sektranalyse ausreiche. Dies sei hilfreich beim Festlegen vn Prüfungsschwerpunkten, allerdings sei eine spezifische due diligence-prüfung ntwendig. Der Vertreter empfahl, auch einmal außerhalb der Bx zu schauen, gefährdete Gruppen in den Blick zu nehmen. Vertreter Wirtschaftsverband: warb darum, auf das Auslandsnetzwerk der dt. Handelskammern zurückzugreifen, da sie Bezug zu CSR-Infrmatinsstellen haben. Drt sei viel CSR-Kmpetenz vrhanden (z.b. das Instrument der CIM-Fachkräfte des BMZ bietet gute Chancen diese Fachkräfte seien bereits aktiv im Bereich Berufliche Bildung" und Energieeffizienz ; die Schaffung des Strangs MR sei geplant). Es seien aber Handlungsanweisungen ntwendig, da die AHKs keine MR-Experten seien. Ebenfalls sei eine Partnerrientierung ntwendig man müsste den ffiziellen Stellen in den Gastländern vermitteln, dass bei dt. und eurpäischen Unternehmen die Ntwendigkeit des Einbezugs vn MR besteht. Vertreter Wirtschaftsverband: plädierte vr dem Hintergrund der UNLP 3c, 7a, 7b für knkrete Infrmatinen insbesndere für KMU in den Zielländern und für die Einrichtung eines help desks [Beratungsstelle], ähnlich ILO help desk. Btschaften könnten hier in die Pflicht genmmen werden. Man wünsche sich eine Frtsetzung des erflgreichen BMAS- Prjektes Gesellschaftliche Verantwrtung des Mittelstandes (bereits 3000 KMU beraten, 2014 eingestellt) mit dem Schwerpunkt KMU und Lieferketten. Die Schaffung eines Glbal Level Playing Field sei ntwendig, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Außerdem slle die BREG die Verbreitung der OECD-Leitsätze für multinatinale Unternehmen in Nicht- OECD-Ländern ernst nehmen. Vertreter Wirtschaftsverband: plädierte ebenfalls für die Frtsetzung des BMAS-Prjekts. Vertreter Unternehmen: regte an, eine Plattfrm für den Austausch der Unternehmen in spezifischen Branchen zu schaffen, um sich hier über grundsätzliche Prbleme und Lösungsmöglichkeiten auszutauschen. Diese slle zwischen den EU Mitgliedstaaten abgestimmt sein, denn wenn die Niederlande bereits branchenspezifische Plattfrmen schafften, könnten Erfahrungen genutzt werden. Es sei ntwendig, gemeinsam mit Unternehmen vr Ort zum Thema zusammenarbeiten. Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

7 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Vertreter Unternehmen: lbte den niederländischen Ansatz aus Anwendersicht, in welchem für einzelne Branchen präzisiert würde, was due diligence bedeute, denn eine Definitin sei nötig. Der Vertreter sprach sich für eine Auseinandersetzung mit dem Knzept due diligence aus. Vr allem KMU müssten diesbezüglich ermutigt und Mindestanfrderungen stärker herausgearbeitet werden. Es stellten sich Fragen wie: was sei eigentlich fahrlässig, wenn man in Schwellenländern ein Unternehmen führe? Werden in Schwellen- und Entwicklungsländern ebenfalls NAPs entwickelt und welche Priritäten werden hier gesetzt? Wie ließen sich diese Przesse vn der BREG unterstützen? Denn dies sei wichtig, um ein Level Playing Field als Wirtschaft vrfinden zu können. Vertreter Beratungsgesellschaft: stellte als Handlungsleitfaden ein einsteigerfreundliches Handbuch vr. Der Vertreter nannte außerdem ein Publikatin zur Stakehlder-Einbindung und ein nline tl, welches die UNLP auf unternehmensrelevante Infrmatinen herunterbricht. Ein neuer 5 Schritte zur MR-Srgfalt -Handlungsleitfaden sei geplant. Vertreter Wissenschaft: teilte mit, dass es zwar zahlreiche best practice-beispiele gäbe, aber der Grßteil der Unternehmer sei überfrdert hinsichtlich der Kenntnisse, Ressurcen und Durchführung vn due diligence [Srgfaltspflicht] über die kmplette Lieferkette etc. Seitens der Unternehmen gäbe es die Bitte nach sektrübergreifenden Ansätzen. Das CSR-Persnal sei ft zeitlich überbelastet, Unterstützung würde benötigt. Vertreter BREG: fragte Unternehmen, wer für clarifying due diligence [Klärung des Begriffs der Srgfaltspflicht; Ansatz im niederländischen NAP] zuständig sein slle (etwa die BREG). Der Vertreter stellte die Frage, in welchen Maßnahmen sektrale Bündnisse eine Optin sein könnten. Vertreter Unternehmen: sagte, in den verschiedenen Sektrprgrammen gäbe es s viel Wissen, dass man Pakete schnüren könne. Bzgl. der gesetzlichen Regelungen sagte der Vertreter, der Rahmen slle nicht zu eng sein, da dies ansnsten auch Innvatin verhindere. Der Vertreter vertrat außerdem die Meinung, dass auch in Entwicklungsländern die Gesetze umgesetzt werden müssten dabei müsste Unterstützung geleistet werden. Außerdem könne nicht vn allen Unternehmen das Gleiche geleistet werden; vn daher könnte auch ein gesetzlicher Rahmen hilfreich sein. Vertreter Durchführungsrganisatin: sagte auf Rückfrage eines BREG-Vertreters hin, dass die beiden in der Präsentatin genannten Beispiele mit den Terms f Reference mit dem Kunden abgestimmten wrden seien. Die Leistungen der Durchführung der Srgfaltspflicht- Prüfung würden dann ausgeschrieben und vn den Kunden bezahlt werden. Der Vertreter wies darauf hin, dass man bei typischen KfW-Prjekten nicht um eine spezifische Srgfaltspflicht-Prüfung herumkmme. Inhuse-Expertise sei ntwendig Branchenberichte seien hier nicht ausreichend. Vertreter Unternehmen: wies auf die Schwierigkeit in der Zusammenarbeit mit Kleinbauern hin, die Unterstützung der Regierung sei ntwendig. Die Niederlande wllten bis 2025 zu 100% nachhaltige Rhstffe verarbeiten. Um dies zu erreichen, sei der Dialg auf Regierungsebene des Ursprungs- und des Ziellandes empfehlenswert. Vertreter BREG: Die Niederlande befänden sich in einer guten Lage, da drt die Entwicklungszusammenarbeit und Außenplitik aus einer Hand kämen. Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

8 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Vertreter DIMR: Zum Thema Level Playing Field: Derzeit seien in 10 Entwicklungs- und Schwellenländern NAP-Przesse angestßen: Argentinien, Aserbaidschan, Chile, Klumbien, Guatemala, Malaysia, Mauritius, Mexik, Mzambique und Myanmar. In weiteren sechs Ländern Ghana, Kasachstan, Nigeria, Südafrika, Tansania und Philippinen seien NAPs in Arbeit, jedch nicht vn der Regierung initiiert, sndern vn den natinalen MR-Institutinen der vn der Zivilgesellschaft. IV. Bestandsaufnahme der Stakehlderperspektiven Zivilgesellschaft: Vertreter Germanwatch e.v., Klaus Milke: Germanwatch habe sich frühzeitig mit dem Ruggie-Framewrk befasst. Eine Abgleichung vn UNLP, ISO 26000, CSR-Mitteilung der EU-Kmmissin, OECD-Leitsätze uvm. führe zu einem intelligenten Mix aus Verbindlichkeit und Freiwilligkeit. Außerdem wurde zur G7- Abschlusserklärung gratuliert. Die dritte Säule des dt. NAP ( Zugang zur Abhilfe ) sei vn allergrößter Bedeutung. Germanwatch befürwrte/wünsche: Die Durchführung einer Risikanalyse durch jedes Unternehmen Eine regelmäßige Berichterstattung über die Risikanalysen und Transparenz Sektrbezgene Initiativen (könnten hilfreich sein) Die Unterstützung der Unternehmen (v.a. KMU) seitens der BREG durch Gute MR-Länderanalysen MR-Sektrinitiativen (wie z.b. Textilbündnis) Multistakehlder-Initiativen (MSI) Unterstützung für Unternehmen beim Messen ihrer menschenrechtlichen Auswirkungen und der Berichterstattung darüber Eine Klarstellung der Knvergenz vn gemeinsamen Vrhaben vn Unternehmen/Brancheninitiativen und Wettbewerbs-/Kartellrecht Die Verknüpfung der Umsetzung der Glbalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) und der Neufrmulierung der dt. Nachhaltigkeitsstrategie (2016) mit dem NAP-Przess Eine Khärenz zwischen Umsetzung der EU- Offenlegungsrichtlinie in Deutschland und dem NAP-Przess Vertreter Danish Institute fr Human Rights, Allan Jørgensen: Der dt. NAP-Przess werde internatinal als sehr ambitiniert anerkannt und die Welt schaue erwartungsvll zu; die BREG dürfe dafür gelbt werden. Die größte Herausfrderung seien die KMU. Der Vrteil der Regierungen sei, dass sie mit Regulierungen arbeiten können. 4 Dimensinen hinsichtlich dessen, was Regierungen tun können (v.a. für die KMU): 1. Die Nachfrage der Unternehmen nach Unterstützung stimulieren 2. Plitikkhärenz (Entwicklungsfinanzierung, Exprtkredite, Exprt-Regeln, CSR Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

9 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Beratung) 3. Entwicklung vn Leitfäden und Ressurcen für KMU (KMU seien mit tls meist überfrdert) 4. Eine befähigende Umgebung schaffen (öffentliche Beschaffung in Höhe vn 415 Mrd. Eur jährlich man könne einen Unternehmen sensibilisierenden Markt kreieren) Unternehmen (besnders größere) verlangen Klarheit bei den Anfrderungen bzgl. der Berichterstattung; nicht-finanzielle Berichterstattung erfahre einen besnderen Aufschwung in Gespräche zwischen Regierungen könnten die Situatin verbessern. Dänische Regierung habe eine MR-Training-Initiative für KMU gespnsert (findet nicht mehr statt) Bewusstsein schaffen und Trainings seien äußerst wichtig. Vertreter der Wissenschaft: Es müsste den zukünftigen Managern ein MR-Bewusstsein vermittelt werden, dch bisher werde zu wenig Ethik der MR an Hchschulen (teils gar nicht) unterrichtet. Vertreter Unternehmen: merkte an, dass MR für Unternehmen und Arbeiter im Unternehmen heruntergebrchen werden müssten. Es stellten sich Fragen wie, was bedeute menschenrechtliche Srgfalt für den Alltag des Arbeitnehmers und wie könnte der dt. Staat in Entwicklungsländern eine Plattfrm für dt. Unternehmen anbieten? Vertreter Zivilgesellschaft: Es seien bereits viele Infrmatinen für Unternehmen vrhanden. Vertreter Durchführungsrganisatin: Für Unternehmen müssten menschenrechtliche Anfrderungen übersetzt werden. Der Terminus Umwelt- & Szialprüfung sei geläufig, vielleicht könnten die MR-Anfrderung drt integriert werden, schlägt der Vertreter vr. Vertreter Zivilgesellschaft: betnte, dass keine finanziellen Nachteile für Unternehmen und Investren entstehen dürften. Es gäbe häufig öknmische Hindernisse für die Umsetzung vn MR. Man müsse an die Strukturen der Lieferkette gehen, s der Vertreter. Außerdem müssten derjenige, der sich verändern sll, und derjenige, der die Veränderung will, gemeinsame Werte aufweisen. Vertreter Zivilgesellschaft: bestätigte den grßen Bedarf an Weiterbildung in MR an Hchschulen und verwies als Tipp auf die Glbal Labur University bzgl. Aufklärungsarbeit. Der Vertreter merkte auch an, dass es einen Unterschied zwischen MSI und industrieinternen Initiativen gäbe. Außerdem sei es eine Frage des plitischen Willens, wie viele Ressurcen ein Unternehmen für CSR bereitstelle. Vertreter DIMR: betnte, dass es einen Unterschied zwischen MR und Szialstandards gäbe, da MR über die Szialstandards hinausgehen und dass deshalb eine Kmbinatin aus beiden Ansätzen nötig sei, damit es handhabbar bliebe. V. Bestandsaufnahme der Stakehlderperspektiven Bundesministerien: Vertreter BMAS, Susanne Gasde: Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

10 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Das BMAS sei federführend für CSR in der BREG zuständig und verantwrtlich für die Bündelung der natinalen Stakehlder. Die natinale CSR-Strategie beinhalte flgende Kmpnenten: CSR-Frum als Multistakehlder-Gremium (Beratung, Knsensbilder, Scharnier natinale + internatinale Ebene) CSR-Verständnis in KMU verankern (ESF-Prgramm, reginale Praxistage) Best practice generieren (CSR-Preis alle 2 Jahre) Infrmatinen bündeln (CSR-Website, Brschüren, Instrumente etc.) Der Berliner CSR-Knsens sll zur Übereinstimmung der Stakehlder führen, s der Vertreter. KMU sei die Schwerpunkt-Zielgruppe der CSR-Strategie der BREG. Das Prjekt des BMAS könne keine Dauerförderung bereitstellen, sndern nur Impulse geben. Outreach zu Unternehmen in der Fläche ist geplant. Die Verleihung eines CSR-Preis für eine gute Perfrmance im CSR-Bereich sei weiterhin geplant. Ein Snderpreis im Rahmen des üblichen CSR-Preises für vrbildliches Lieferketten- Management sei ebenfalls geplant. Eine Infrmatinsbündelung sei ntwendig mit dem Ziel der Khärenz. Auf internatinaler Ebene sei der G7-Gipfel samt Abschlusserklärung ein grßer Erflg. Es bleibe nch viel Arbeit bis zur Entwicklungs- und Arbeitsministerknferenz. Vertreter GIZ (in Vertretung für BMZ), Christian Wllnik: Die UNLP seien handlungsleitend für die BMZ-Arbeit mit der Privatwirtschaft und fänden Eingang insbesndere im BMZ-MR-Knzept in diesem Bereich. Initiativen: Bündnis für nachhaltige Textilien DGCN BHHRC (Business & Human Rights Resurce Center) Frum Nachhaltiger Kaka mit BMELV 4C Assciatin (Cmmn Cde fr the Cffee Cmmunity) Der Vertreter nannte einige Prjektbeispiele (z.b. Szial prduzieren in China, Thailand, Bangladesch ). Nicht-finanzielle Berichterstattung vn Unternehmen mache die Auswirkungen unternehmerischen Handelns unabhängig vn gesetzlichen Mindeststandards transparent. Zurzeit werde eine Bestandsaufnahme zur verschiedenen Berichtsstandards (GRI, DKN, ISO 26000) durchgeführt. Vertreter BMWi, Malte Hauschild: Im Jahre 2001 wurde die NKS in Deutschland im BMWi eingerichtet. Die NKS biete nline aber auch direkt Auskünfte über OECD-Leitsätze, die freiwillig einzuhaltende Empfehlungen an multinatinal tätige Unternehmen enthalten. Die Auskünfte richten sich an Unternehmen, Gewerkschaften und NGOs swie an die Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

11 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für interessierte Öffentlichkeit, aber auch an andere OECD-Kntaktstellen swie an Regierungen vn Staaten, die den OECD-Leitsätzen nicht beigetreten sind. Durch die Veröffentlichung der Lösungen durchgeführter Beschwerdeverfahren werde auch Infrmatin betrieben. Die OECD habe eine praktive Agenda, durch die neue Entwicklungen und Praktiken früh identifiziert werden sllen, um den psitiven Beitrag der Unternehmen zum wirtschaftlichen, szialen und öklgischen Frtschritt zu fördern. Dies sei schn für den Bereich Knfliktminieralien erflgt. Eine due diligence Guidance [Leitfaden zur Srgfaltspflicht] für den Bezug slcher Mineralien wurde erarbeitet, auch sei bereits ein User Guide [Benutzerhandbuch zur Srgfaltspflicht] entwickelt wrden. Eine praktive Agenda bzgl. des Sektrs Agrarinvestitinen sei bereits abgeschlssen, zukünftig dazukmmen sllen Sektrinitiativen für die Textilbranche und Finanzbranche. Allerhand wichtiges Wissen zu den OECD-Leitsätzen und deren Anwendung werde über die Hmepage, Flyer etc. vermittelt swie durch die Teilnahme an Veranstaltungen. Zusammenfassung erster Diskussinsthesen (durch Mderatin) Klarstellungen (MSI) Knkretisierung/Guidance zur Srgfaltspflicht unter Berücksichtigung /im Rahmen bestehender internatinaler Przesse, ggf. unter Einbeziehung der NKS Differenzierung zwischen Kleinstunternehmen, KMU und Grßunternehmen Erwartung, dass Risiken vn Unternehmen erfasst werden und darüber berichtet wird Infrmatinsbedarfe Guidance zu Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf MR Länderspezifische MR-Risiken; Infrmatinen zur knkreten MR-Lage; angepasst/bezgen auf Unternehmenskntext Zusammenarbeit mit nat. MR-Institutinen Sektrale Analysen als Unterstützung für interne Risik-Assessment-Przesse / Anstß für weitergehende Initiativen (MSI) AP Ausland: Btschaften / AHKs / GTAI /help desk Idee AP Inland: Fcal pint/help desk im Inland für Unternehmen Instrumente für UNGP-relevante Przesse/Anfrderungen; z.b. Impact Assessments; Unterscheidung/Differenzierung zw. erstem Erfassen und Abschätzen vn Risiken Generell: dialg-rientiert, Einbeziehung Stakehlder vr Ort, etc. (hin zu Dialgue- Desk-Ansatz ) Level Playing Field schaffen Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

12 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für MSI Standards in Partnerländern anheben und Implementierung stärken OECD Leitsätze in nicht-oecd-staaten verbreiten NAP Przesse in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützen Verbindliche glbale Rahmenbedingungen schaffen Anreize schaffen, u.a. in der öfftl. Beschaffung Sektrale Ansätze Peer-learning in den Reginen (in Deutschland/in den Bundesländern) Erarbeitung vn Lösungsansätzen bei erkannten MR-Risiken vn Unternehmen Erstellung vn Kriterien für wirkungsvlle MSI, hne dabei den Entscheidungsspielraum der MSI (unnötig) einzuschränken Kartellrechtliche und andere gesetzliche Hürden für MSI klären und ggf. beseitigen Schulungen/ Trainings DGCN Beratung ausweiten (für den dt. Mittelstand) Frtführung BMAS-Prjekt Gesellschaftliche Verantwrtung des Mittelstandes Einbeziehung vn MR-Themen in Ausbildungsgänge (BWL et.al) Vertreter Zivilgesellschaft: betnte, dass das risk assessment [Risikabschätzung] als strategisches Element Erwähnung finden müsste. Man könne nur feststellen, w der weitere Infrmatinsbedarf sei, wenn Risiken vrher verstanden werden würden. Die Berichterstattung sei wichtig, vr allem zunächst nach innen. Es müsste ein T D für Unternehmen sein, sich über tägliche Risiken zu infrmieren. Vertreter Zivilgesellschaft: mehrere Kmmentare zur Zusammenfassung : Es wurde hinterfragt, b die AHKs der richtige Ort für länderbezgene Infrmatinen seien (evtl. keine Kapazitäten und kein Interesse; Interessenknflikt möglich). Es sei ggf. sinnvll, andere Stellen ebenfalls miteinzubeziehen (z.b. Btschaften). Mindestkriterien für MSI sllten festgelegt werden, um Ressurcen bei NGOs auf die effektiven MSI zu knzentrieren. Das Ziel der MSI sllte weit darüber hinausgehen, als nur ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Im Rahmen des NAP sllten klare Kriterien aufgestellt werden, was eine gute Initiative sei, die der Verringerung der Risiken dient. Es sllte nicht nur Unterstützung angebten, sndern auch die Nutzung der Infrmatinen sichergestellt werden. Der Staat slle weiter Anreize setzen (und auch finanzielle Mittel in die Hand nehmen), die Hilfeleistungen zu nutzen s würden Gesetze die Innvatin nicht bremsen. Beim Thema Glbal Level Playing Field müsse nch ergänzt werden, dass die BREG auf verbindliche glbale Rahmensetzung im internatinalen Bereich hinwirke, z.b. Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

13 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für auf Ebene der EU und im Rahmen des UN Treaty; eine Knkretisierung der UNLP in Frm vn Lösungsansätzen sei hilfreich. Vertreter Unternehmen: erläuterte, wie die Initiative Frum Nachhaltiger Kaka entstanden ist. Kriterien der Nachhaltigkeit wurden vn den Teilnehmern selbst gegeben, nicht vn außen (damit alle auf einer Augenhöhe miteinander reden ). Das habe sich bewährt und slle bei der Einrichtung weiterer Brancheninitiativen berücksichtigt werden. Vertreter Wirtschaftsverband: sagte, dass die Frderung nach verpflichtender Srgfaltspflicht nicht getrennt werden könne vn dem Angebt an Unterstützungsleistungen. Diese müssten vn der Regierung angebten werden. Bei verpflichtender Srgfaltsprüfung könne die Wettbewerbssituatin gefährdet werden und dt. Unternehmen sich aus Märkten zurückziehen aufgrund zu hher Ksten. Das könnte in diesen Märkten jedch den MR- Standard insgesamt senken. Vertreter DIMR: sagte, dass Unternehmen nach den UNLP gehalten sind eine Risikanalyse zu machen. Deshalb ginge es um Infrmatinen, die bereitgestellt werden, wie: Auf welche Themen sllte ein Unternehmen man sich knzentrieren und vr allem auf welche nicht, da sie nicht priritär erscheinen? Die Risikanalysen könnten besnders bei der Priritätensetzung helfen. Infrmatinen seien kein Selbstzweck an sich, sndern müssten zu effizienten Umsetzungsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette führen. Sektrinitiativen seien ein gutes Mittel, um gemeinsam im Ausland bessere Bedingungen zu erreichen, die einzelne Unternehmen allein nicht erreichen zu können scheinen (Vergrößerung des leverage). Vertreter BREG: MSI sllten nicht eingeschränkt werden, sndern den Unternehmen slle eine Orientierung über gute und schlechte Initiativen und grundlegende Kriterien für gute MSI gegeben werden. Vertreter Wissenschaft: regte zu Tlkits für UN-Leitprinzipien relevante Anfrderungen (z.b. Impact Assessments) und Standards für eine sinnvlle Risikprüfung an. Zudem slle die Frage geklärt werden, wie eine sinnvlle Pririsierung im Rahmen der Srgfaltspflichten beschrieben werden könne. Es benötige eine Klärung beispielsweise im Sinne einer Methdensammlung wie Impact Assessments durchgeführt werden könnten und wie z.b. im Falle vn Nike mit Mitarbeitern entlang der Lieferkette eine Pririsierung der Materialität für das Unternehmen erflgen könne. Vertreter Wirtschaftsverband: stellte klar, dass man die Internatinale Arbeitsknferenz vm 01. bis 13. Juni der ILO nicht bykttiert habe. Im Rahmen der Diskussin über das ILO Übereinkmmen 87 habe es intensive Diskussinen gegeben. Hierzu habe man aber im Nvember 2014 eine Einigung gefunden und eine entsprechende Erklärung veröffentlicht, hinsichtlich der Neuregelung des Nrmenüberwachungssystems. Bzgl. der Frage der gesetzlichen Human Rights Due Diligence (HRDD) [Prüfung der menschenrechtlichen Srgfaltspflicht] Verpflichtung und der Berichtspflichten wurde auf eine separate NAP- Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

14 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Anhörung verwiesen. HRDD-Definitinen existierten im Rahmen bestehender internatinaler Przesse auf Ebene der UN und der OECD, es sllten daher keine darüberhinausgehenden natinalen Definitinen geschaffen werden, sndern max. Knkretisierungen erflgen. Außerdem sllen länderbezgene MR-Risiken spezifisch zur knkreten ( tatsächlichen ) MR- Lage erflgen. Btschaften sllten als zentrale Ansprechpartner gelten, AHKs und GTAI können mit zusätzlichen wichtigen Infrmatinen dienen. BMAS-Prjekt zur Unternehmensverantwrtung slle frtgeführt werden. Vertreter Zivilgesellschaft: regte an, dass am Beispiel des niederländischen Angebts eine Möglichkeit der schnellen Ersteinschätzung (Hmepage mit swhl länderspezifischen, wie auch sektrspezifischen Risiken) geschaffen werden sllte. Vertreter DIHR: UNLP würden mehrere Möglichkeiten der HRDD erlauben, hier slle keine zu festgelegte Regelung erflgen. Erfahrungen vn anderen Fällen können ggf. auch durch Einbezug der NKS genutzt werden. Zudem könne auch das glbale Netzwerk der natinalen Menschrechtsinstitute für Guidance und Infrmatinsbeschaffung zu MR-Risiken genutzt werden. Vertreter BREG: warf ein, dass dies ggf. unter Einbeziehung der NKS geschehen könne. Vertreter Durchführungsrganisatin: ergänzte aus der Arbeit zu Knfliktrhstffen vier knkrete Punkte : KMU bräuchten klare Ansagen und Knkretisierung, was im Bereich HRDD vn ihnen erwartet wird. Due Diligence sei aber auch für KMU machbar. KMU bräuchten nicht nur Infrmatinen und Berichte, sndern eine interaktive Frm der Beratung. Sie sllten die Möglichkeit haben, Fragen an eine Beratungsstelle zu richten. Es müsste sich für KMU wirtschaftlich lhnen, Srgfaltspflichten zu berücksichtigen. Oft prfitierten nur OEMs [Original Equipment Manufacturer] der B2C-Unternehmen vn fairer Erzeugung. Hier müssten die Anreize und psitiven Auswirkungen für KMU klar und transparent beschrieben werden. Reginale Kmpnente für KMU sehr wichtig, beispielsweise durch Peer-learning und Austausch mit andere Unternehmen in der Herkunftsregin). Vertreter Unternehmen: nannte ein psitives Beispiel für ein Lernnetzwerk zum Thema Nachhaltigkeit in Hessen. Vertreter Wirtschaftsverband: plädierte erneut für eine Wiederaufnahme des BMAS ESF Prgramms zu CSR im Mittelstand. Vertraulichkeit bei help desks sei sehr wichtig. Alle Tls und Initiativen sllten weltweit aufgelistet werden, denn es gäbe ja bereits schn sehr viel. Es gäbe auch eventuell Branchen hne Business Case. Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

15 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Vertreter DIMR: sagte, dass es nicht darum ginge, weiteren Erhebungsbedarf an Infrmatinen zu definieren, sndern im Rahmen des NAP sinnvll zu strukturieren, was es bereits gäbe. Beispielsweise gäbe es einen allgemeinen Überblick beim Business and Human Rights Ressurce-Center; vielleicht sllte man diesen für die Länder besser zugänglich machen? Länder-Risikberichte infrmieren zwar, aber ein help desk könne weitere spezifischere Funktinen erfüllen. Vertreter Zivilgesellschaft: betnte, dass eine Knkretisierung vn HRDD wichtig sei und man müsse identifizieren, was bereits aus den letzten Jahren zu lernen sei. Audits funktinierten möglicherweise nicht wie gedacht. Eine Auflistung aller Initiativen allein sei nicht ausreichend, eine Effizienzbewertung der Initiativen müsse erflgen. Vertreter Wirtschaftsverband: Standards wie BSCI hätten sich ja schn auf Basis der Leitprinzipien weiterentwickelt und es gäbe nun Beschwerdemechanismen, zivilgesellschaftliche Beteiligung und randm audit checks [unangekündigte Audits]; und man böte nun Infveranstaltungen und Brschüren etc.. Ziel sei es, weg vn der Auditierungsmaschine hin zu ganzheitlichem Dialg-Lernen-Ansatz zu kmmen. Vertreter BREG: Ein statischer help desk reiche nicht aus, es müsste einen Austausch in beide Richtungen geben (Dialgue-Desks, auch um Zivilgesellschaft und Gewerkschaften vr Ort einbeziehen zu können). Unternehmenserfahrungen müssten an den help desk zurückfließen, auch um neue Erkenntnisse und Entwicklungen abzubilden. Man müsse den Mehrwert für Unternehmen herausstellen sich auch über Standards hinaus sich zu engagieren sllte nicht nur vn BREG initiiert sndern auch vn Verbänden stärker gefördert werden. Level Playing Field Unterstützung vn Standards und Unterstützung vn NAPs vr Ort sei der gleiche Hebel das eine hne das andere könne man nicht haben. Vertreter DIMR: unterstützte den Vrredner, dass eine Infrmatinsstelle immer interaktiv sein müsse und die Erfahrungen zurückfließen müssten. Dies sei bei den Niederlanden und Grßbritannien der Fall. Vertreter Zivilgesellschaft: Bei Ausbildungen und Studiengängen müssten menschenrechtliche Themen stärker Eingang finden. Der Vertreter regte die Abschaffung vn gesetzlichen Hürden, die Unternehmen eine umfassende HRDD verwehren (z.b. im Kartellrecht der Gesellschafts- und Aktienrecht) an. Vertreter Beratungsunternehmen: Die Infrmatinen zu MR seien sehr spezifisch, sie müssten für die Anwendbarkeit für den Unternehmenskntext herausgearbeitet werden. Allgemeine MR-Infs vm Staat der NGOs gäbe es bereits genug. Vertreter Wissenschaft: MR-knfrme KMU müssten durch knkrete Anreize belhnt werden. Es dürfen keine Nachteile für Unternehmen entstehen, welche HRDD betreiben, s der Vertreter. Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

16 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Vertreter Wirtschaftsverband: stellte die Frage, was eigentlich Srgfaltspflicht genau sei. Falls diese Frage auch bei anderen bestünde, sllte dies die BREG nchmal klarstellen. Vertreter DIMR: Srgfaltspflichten seien abhängig vn Unternehmensgröße, Branche und Einfluss. Daher könne es keine starre Definitin geben. Was HRDD bedeute, müsste im NAP nch klargestellt und ein Bezug zu den OECD-Leitsätzen hergestellt werden. Vertreter Zivilgesellschaft: Ein Austausch und Dialg als Frm des Help Desk sei wichtig, um genau den Knflikt auszutragen, der durch das Verhalten vr Ort entstehe. Vertreter Unternehmen: unterstrich die Ruggie-Frmulierung, dass Unternehmen nicht für alle MR-Verletzungen verantwrtlich seien, aber sehr ft eine Mitverantwrtung hätten. Der Vertreter stellte die Frage, b man als Unternehmen dafür verantwrtlich sei, dass es vr Ort keine Standards gibt? Vertreter DIMR: In Ländern mit krrupten Systemen könnten Unternehmen nicht die staatliche Schutzpflicht ersetzen, aber es stelle sich die Frage, was man tun könne, um das System nicht nch weiter zu unterstützen? Die IFC Perfrmance Standards könnten dabei eine Hilfe sein, da sie auch Situatinen diskutierten, was vn Unternehmen erwartet werden könne, wenn der Staat vr Ort nicht gut funktiniere. Vertreter Wirtschaftsverband: Das Hinterfragen der Öffentlichkeit vn Due Diligence Maßnahmen grßer Unternehmen, die im Rahmen vn Nn-Financial Reprting [nichtfinanzielle Berichterstattung] in Dänemark veröffentlicht werden müssen, führe auch zu allgemeinem Verständnis bei KMU und der Öffentlichkeit, was eine ausreichende HRDD sei. Vertreter BREG: bemerkte, dass die Infrmatinsbedarfe knkreter gefasst werden müssten. Vertreter BREG: Es müsste für kleinste Unternehmen bereits eine Anlaufstelle im Inland geben, die zumindest die relevanten Ansprechpartner vn Anlaufstellen der help desks im Ausland benennen könne. Vertreter Wirtschaftsverband: unterstützte die Idee der Einrichtung eines help desks im Inland. Bei den relevanten Infrmatinen handle es sich um sensible Infrmatinen, die ft gar nicht s ffen und transparent geteilt werden würden. Wenn dies über die Btschaften laufen würde, könnte ggf. eine leichte diplmatische Beißhemmung einsetzen. Vertreter BREG: regte eine Publikatin der Infrmatinen zu Ländern ggf. auch nicht über die Btschaft, sndern über andere Säulen der Außenwirtschaftsförderung an. Vertreter DIMR: regte an, dass man auch auf der EU-Ebene eine Stelle zu MR- Länderinfrmatinen einsetzen könnte. Vertreter BREG: Eine Publikatin der Plattfrm zu MR-Verletzungen seitens der EU könnte sich als schwierig erweisen, da nicht alle Mitgliedsstaaten unbedingt dasselbe MR- Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

17 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Verständnis haben. Die vn den Btschaften bereitgestellten Infrmatinen könnten jedch durch andere Stellen genutzt werden. Vertreter BREG: wies darauf hin, dass die Nennung vn Ländern bzgl. des Themas Knfliktmineralien auch abgelehnt werden würde. Vertreter Wirtschaftsverband: bekräftigte, dass Vertraulichkeit gewahrt werden müsste und die bereitgestellten Infrmatinen nicht rechtsverbindlich sein könnten. Vertreter BGR: sagte, es gäbe unterschiedliche Schwierigkeiten bzgl. der help desks, z.b. Investitinsberatung der Imprt. Je nach Sektr bräuchte man unterschiedliche Instrumente. Vertreter Zivilgesellschaft: sagte, die Infrmatinsbeschaffung setze weitestgehend auf Dialg und Transparenz, aber ft würden sich auch Regierungen in den Dialg vn Unternehmen und Zivilgesellschaft einschalten; Institutinen wie das BHRRC könnten als intermediär dienen, um auch die BREG nicht außenplitisch in die Breduille zu bringen. Vertreter Wirtschaftsverband: merkte an, dass das Thema Berichterstattung nch zukünftig in einer anderen Anhörung diskutiert werden würde. Der Mderatr fasste die Punkte nchmal zusammen und schlss die Liste. Vertreter AA: dankte für die Teilnahme. Zudem wurde auf die Webseite des AA zum NAP hingewiesen ( w neben weiteren Przess- Infrmatinen auch die Kntaktdaten des Arbeitsstabs Wirtschaft und MR zu finden seien. Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

18 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für III. Teilnehmer Vrname Nachname Organisatin Isabel Ebert BHRRC Franziska Killiches BGR Maleika Grün BMWi Ursula Hrn BMWi Astrid Neubert BMWI Christian Wllnik GIZ Anna Schneider BMZ Madeleine Kalick twentyfifty Bernhard vn der Haar GIZ Christian Scheper INEF Christffer Brick GIZ Tandiwe Grss Femnet Heike Drillisch CORA Sarah Lincln Brt für die Welt Antje Schneeweiß Südwind Verena Haan Amnesty Tina Gäbler WEED Allan Jørgensen DIHR Traudel Köhler BMZ Dr. Trsten Christen BMAS Malte Hauschild BMWi Hans Christian Winkler AA Michael Windfuhr DIMR Klaus Milke Germanwatch Dr. Danielle Brwski Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.v. (ANG) Jürgen Dröge Kirchhff Autmtive Anne Göbel Göbel HDE Indra Hadeler Gesamtmetall Prf. Dr. Sarah Jastram HSBA Dr. Dminik Klepper Markenverband Stefanie Lehmann BVE Achim Lhrie Tchib Paul Nll BDA Maria Schaad Merck Heik Schwiderwski DIHK Anne Decrue-Reichel DIHK Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

19 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 4: Unterstützung vn Unternehmen bei der Wahrnehmung vn Verantwrtung für Oliver Schllmeyer BDI Dr. Marlene Schubert ZDH Alexandra Seifert BDI Ald Cristian Ferrer Almut Feller Ferrer Andreas Streubig Ott Grup Gregr Wlf BGA Jens Nagel AVE Lissa Bettzieche DIMR Samuel Alt AA Gwendlyn Remmert AA Kntakt: Arbeitsstab Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt

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