Dokumentation Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

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1 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anhörung 1: Human Rights Due Diligence und Human Rights Impact Assessments Anfrderungen Themenpate: AA Termin: 29. April 2015 Veranstaltungsrt: Mderatin: Auswärtiges Amt, Berlin (Willy-Brandt-Saal) Dr. Jürgen Janssen, Deutsches Glbal Cmpact Netzwerk Adressierte Leitprinzipien: 17, 18, 19, 20 I. Agenda Wann Was Wer 10:00 Begrüßung der Teilnehmer Dr. Jürgen Janssen, Deutsches Glbal Cmpact Netzwerk 10:10 Einführung in den NAP-Przess Hans Christian Winkler, Auswärtiges Amt 10:20 Was wird in den Leitprinzipien zu diesem Thema gefrdert? Michael Windfuhr, Wie äußern sich die NAP anderer Staaten hierzu? Deutsches Institut für W stehen wir hierzu in Deutschland Auszüge aus dem Menschenrechte Natinal Baseline Assessment 10:30 Human Rights Due Diligence und Human Rights Impact Assessments Was bedeutet Due Diligence in den Leitprinzipien? In welchen (anderen) Kntexten wird der Begriff heute schn verwendet bzw. in Unternehmen umgesetzt (z.b. Krruptinspräventin)? Was bedeutet die Anfrderung vn HRIA in den Leitprinzipien? Wher kmmt das Knzept? W wird dies in Unternehmen/ Organisatinen in anderen Themenfeldern schn durchgeführt? 11:15 Impact Assessments in der Praxis I Welche praktischen Herausfrderungen stellen sich bei der Dr. James Harrisn Schl f Law, University f Warwick Dr. Brigitte Hamm, Institut für Entwicklung und Frieden

2 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Durchführung vn Impact Assessments vr Ort gemacht? Welche Standards/Instrumente werden heute schn benutzt? W liegt der Unterschied zu existierenden Risk Assessments der anderen Frmen der Risikprüfung? Welche Frmen der Stakehlderbeteiligung gibt es? Welche Herausfrderungen gibt es? Welche Erwartungen ergeben sich daraus an die BREG? 11:45 Kaffeepause 12:15 Impact Assessments in der Praxis II Welche praktischen Herausfrderungen stellen sich bei der Durchführung vn Impact Assessments vr Ort gemacht? Welche Standards/Instrumente werden heute schn benutzt? W liegt der Unterschied zu existierenden Risk Assessments der anderen Frmen der Risikprüfung? Welche Frmen der Stakehlderbeteiligung gibt es? Welche Herausfrderungen gibt es? Welche Erwartungen ergeben sich daraus an die BREG? 12:45 Anfrderungen an HRDD und HRIA Welche Standards/Instrumente werden heute schn benutzt? Welchen Scpe hat aktuell die HRDD bzw. die Durchführung vn HRIA? Welche Herausfrderungen gibt es? Was sind psitive und negative Beispiele? Welche Frmen der Stakehlderbeteiligung gibt es und w liegt Verbesserungsptenzial? Welche Erwartungen hat die Zivilgesellschaft an die BREG? 13:15 Q & A mit den Referenten/ Rückfragen 13:30 Mittagessen 14:30 Zusammenfassen des Diskussinsstands Luke Wilde, twentyfifty Ltd Armin Paasch, Miserer Dr. Jürgen Janssen Ergebnisknslidierung im Plenum Zusammentragen der wichtigsten, ggf. knsensfähigen Punkte für den Aktinsplan/ Erwartungen an die BREG mderierte Gruppendiskussin 16:00 Zusammenfassung und Ausblick Dr. Jürgen Janssen/ Hans Christian Winkler Ende der Veranstaltung 2

3 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen II. Verlaufsprtkll I. Einführung in den Przess des Natinalen Aktinsplans (NAP), Hans-Christian Winkler, Auswärtiges Amt (AA) Hans Christian Winkler (AA) beschrieb zu Beginn kurz den Przess zur Erstellung des NAP, den Zweck der Anhörungen im Przess und dankte den Anwesenden für die Bereitschaft zur Teilnahme. Der Mderatr wies die Teilnehmer auf die Verfassung eines Verlaufsprtklls und die Prtkll- Regeln hin. Einführung in die relevanten UN-Leitprinzipien, Umsetzungsstand in Deutschland und Vergleich zu NAPs anderer Staaten Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Michael Windfuhr: Thematische Einrdnung der Anhörung in der 2. Säule der UN-Leitprinzipien (UNLP), Verantwrtung der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, es gehe im Hinblick auf den NAP jedch auch um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, z.b. durch Infrmatinsbereitstellung über die Menschenrechtssituatin in anderen Staaten. Human Rights Due Diligence (HRDD) sei vr allem in den UNLP verankert. Für Human Rights Impact Assessments (HRIA) gäben die UNLP kein bestimmtes Verfahren vr. HRIA könne in andere Verfahren, wie Risikabschätzungen der Umwelt- und Szialverträglichkeitsprüfungen, integriert werden, sllten als Bezugspunkt jedch Menschenrechte einschließen. In der Kmmentierung zu Leitprinzip 18 werde die regelmäßige Durchführung vn HRIA empfhlen. In der deutschen Übersetzung sei vn Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen die Rede, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sllen. Umsetzungsstand in Deutschland, Erkenntnisse des Natinal Baseline Assessments (NBA): Mehrere Bundesministerien hätten Veranstaltungen / Studien zur Unternehmensverantwrtung mit Vrschlägen zur Operatinalisierung der Srgfaltspflicht durchgeführt. Es bleibe zu prüfen: b es staatliche Standards bzw. Richtlinien für zentrale Elemente einer HRDD geben sll Derzeit bestehe keine explizite Pflicht, Menschenrechte in unternehmerische Risikanalysen einzubeziehen. Allerdings werde vn einigen Unternehmen zum Teil explizit, zum Teil implizit, eine Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und 3

4 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen ptentieller Auswirkungen (HRIA) durchgeführt. Zu prüfen sei: ab wann ein Unternehmen regelmäßige HRIA durchführen sllte und welche Risiklagen dies erfrderlich machen; welche Verfahren der Risikabschätzung Unternehmen vrgeschlagen werden sllten und welche staatlichen Unterstützungsleistungen hier gebten sind; hier seien bspw. Handlungsanleitungen zur Abschätzung der Schwere vn möglichen Menschenrechtsprblemen und der Identifizierung vn möglichen Risiklagen denkbar. die bestmögliche Unterstützung vn kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sei zu prüfen. NAPs anderer Staaten: Grßbritannien (UK), Niederlande, Dänemark und Finnland Auch diese Aktinspläne gäben keine Kriterien für HRDD der HRIA vr. NAP UK: Ohne weitere Spezifizierung werde eine HRDD vn Unternehmen erwartet und die Offenlegung vn Infrmatinen zu Menschenrechten in der Unternehmenstätigkeit bspw. in nicht-finanziellen Berichten gefrdert. NAP Finnland: CSR-Berichterstattung (einschließlich Menschenrechte) sei für staatseigene Unternehmen vrgesehen. Manche NAPs sähen Anreizsysteme vr, wie einen Preis für den besten Bericht über nicht-finanzielle Risiken (Dänemark) der einen jährlichen CSR- Berichterstattungswettbewerb (Finnland); die NAPs Finnlands und der Niederlande betnten die staatliche Unterstützung im Bereich HRDD. II. Teil I: Bestandsaufnahme Centre fr Human Rights in Practice, Rechtsfakultät der Universität Warwick, Dr. James Harrisn: HRDD sei zentrales Element der unternehmerischen Verantwrtung zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte in dem Schutz, Achtung und Abhilfe -Rahmen (prtect, respect and remedy framewrk). HRIA seien ein Mittel, um Ruggies HRDD-Przess nachzukmmen. Der in den UNLP beschriebene HRDD-Przess (UNLP 17-21) beinhalte die Kernelemente eines jeden HRIA-Przesses (Selektin, Festlegung des Untersuchungsrahmens, Erfassung vn Anhaltspunkten, Knsultatin, menschenrechtliche Analyse, Schlussflgerungen und Empfehlungen, Veröffentlichung, Mnitring und Überprüfung) HRDD könne zu einer signifikanten Veränderung (game-changer) in der Haltung vn 4

5 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Unternehmen betreffend Menschenrechten führen: Vm Benennen und Beschämen (naming and shaming) durch externe Akteure hinsichtlich des Versagens vn Unternehmen, Menschenrechte zu achten, hin zum Wissen und Zeigen (knwing and shwing) des Unternehmens ihrer eigenen menschenrechtlichen Perfrmance. Die gemeinnützige Organisatin für Frschung und Plitik Nmgaia ( habe einen methdischen Rahmen für HRIA entwickelt, der mehr als 300 Menschenrechtsthemen umfasse. Dieses sei bereits an einigen Beispielen getestet wrden. Prbleme und Begrenzungen der gegenwärtigen HRIA-Praxis: Oberflächliche Durchführung vn HRDD/HRIA und nur vage bzw. abstrakte Kmmunikatin der Durchführung nach Außen; die meiste Praxis geschehe im Verbrgenen. Beispiel Micrsft: Behauptet auf Internetseite, dass das Unternehmen die menschenrechtlichen Auswirkungen all seiner Geschäftstätigkeiten regelmäßig überprüfe; dies sei unmöglich zu bewerkstelligen und unglaubwürdig; gerade größere Unternehmen sllten - im Einklang mit UNLP 17 - pririsieren, was sie untersuchen, d.h. die größten Menschenrechtsrisiken des Unternehmens identifizieren, um ein sinnvlles HRIA durchzuführen. Fehlende externe Überprüfung der Qualität vn HRIA; drhe zu einem Wettlauf nach unten zu führen, da Unternehmen, die gute HRIA durchführen, keinen Reputatinsvrteil erlangten. Fehlende peer review vn Unternehmen; Praxiserfahrungen müssten geteilt werden, um vn Methden und Erfahrungen der anderen zu lernen und diese weiterzuentwickeln. Wie kann der deutsche Natinale Aktinsplan eine bessere Praxis fördern? Förderung vn Transparenz hinsichtlich der Durchführung vn HRDD/HRIA: Unternehmen sllten angehalten werden (bspw. durch gesetzliche Regelungen), ihre Methden und Erkenntnisse der Untersuchungen zu veröffentlichen; dabei sei zu differenzieren, was vertraulich bleiben und was es gerade nicht sein muss. Evaluierung der Qualität vn HRIA: Gut durchgeführte HRIA sllten identifiziert und verbreitet werden, um peer-t-peer-lernen zu ermöglichen; Regierung sllte Anreize setzen. Die Hervrhebung guter Praxis einzelner Unternehmen sei essentiell für deren Reputatin und Wettbewerbsvrteil. Die Mnitring-Institutin slle unabhängig sein und Expertise im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft aufweisen. Der NAP könne dazu beitragen, Guidelines zu frmulieren, die Unternehmen darin unterstützen, ein Verständnis für sinnvlle HRDD zu entwickeln; Unternehmen würden vn detaillierteren Ausarbeitungen prfitieren. Diese Guidelines sllten flgende Themen umfassen: 5

6 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Wie kann über Menschenrechtsthemen entschieden werden, die in der Berichterstattung zu pririsieren sind? Wie können Indikatren für die Messung der Perfrmance entwickelt werden? Wie können sinnvlle Knsultatinsprzesse entwickelt werden? Welche Frm vn Mnitring sllte zum Fllw-up der Ergebnisse eines Assessments erflgen? An den Vrtrag schlss sich eine Frage- und Antwrtrunde an: Vertreter Zivilgesellschaft: fragte, wer die Qualität der Berichte überprüfen slle, b dies vn staatlicher Seite der extern durchgeführt werden slle. James Harrisn: antwrtete, er könne keine Empfehlung hinsichtlich einer knkreten Institutin in Deutschland geben, wichtig sei die Unabhängigkeit der zuständigen Stelle. Sie müsse swhl vn Seiten der Wirtschaft wie auch der Zivilgesellschaft anerkannt sein. Expertise im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sei ein essentielles Kriterium für eine slche Institutin. Beispielhaft nannte er Menschenrechtskmmissinen der natinale Menschenrechtsinstitutinen (NMRI). Ruggie erwähne in den UNLP den Spielraum und die Einwirkungsmacht der Regierung, wenn es darum gehe, Anreize zu schaffen. Vertreter Wissenschaft: fragte nach, b die Methde vn Nmgaia auch in der Breite anwendbar sei, falls ja, b einzelne Kernelemente für mögliche Unternehmensleitfäden zur Durchführung vn HRIA übertragbar seien. Vertreter Zivilgesellschaft: wies auf das ungleiche Kräfteverhältnis in Knsultatinsprzessen hin, ein fairer Austausch zwischen Staat, Wirtschaft und Betrffenen sei häufig nicht möglich. Fragte nach guten Beispielen. Vertreter Wissenschaft: merkte an, dass das Thema Transparenz unterschiedlich gehandhabt werde, es gebe unterschiedliche Frmen vn Transparenz. Fragte, welche Kriterien einer HRDD den UNLP entsprechen. James Harrisn: antwrtete, dass es bei der Etablierung vn HRIA eine Lernkurve gebe. Zu Beginn baue man auf zu Verfügung stehenden Infrmatinen vn verschiedenen HRIA auf, viele Stakehlder seien zu beteiligen. Ksten seien relativ betrachtet kein Hindernis, es gehe vielmehr um den Willen, HRIA durchzuführen. Die UNLP seien hinsichtlich HRDD/HRIA für die Unternehmen nicht spezifisch genug. Zum Thema Transparenz erwähnte er den Bericht vn Nestlé. Unternehmen seien nicht geneigt zu sagen dies ist mein HRIA, die Veröffentlichung der Berichte sei jedch ein wesentlicher Schritt. Wenn im nächsten Schritt die Qualität der Berichte untersucht werde, könne peer-t-peer-lernen stattfinden. Eben dies finde derzeit nicht statt. 6

7 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Vertreter Wirtschaftsverband: gab die tatsächliche Machbarkeit der Überprüfungen vn Berichten zu HRIA zu bedenken, insbesndere wenn es um Sachverhalte im Ausland gehe. Wenn die Persn nicht vr Ort sei, stelle sich eine Überprüfung als kmpliziert dar. Auch seien Größenunterschiede bei Unternehmen zu bedenken. Deutsche Unternehmen zeigten bereits ein grßes Engagement im Bereich Menschenrechte. S sei der DIHK aktiv darin, Unternehmen im Bereich CSR zu unterstützen. Vertreter Cnsultingunternehmen: wies darauf hin, dass HRIA nicht explizit in den UNLP erwähnt seien, es handle sich dabei jedch um ein Werkzeug zur Gewährleistung vn HRDD. Vertreter Wirtschaft: bezweifelte, dass es kein Teilen vn guter Praxis gebe. Dies erflge bspw. im Rahmen des Deutschen Glbal Cmpact Netzwerks. Vertreter Zivilgesellschaft: betnte die mögliche Bandbreite zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit und fragte, wie Harrisn die UNLP im Hinblick auf HRIA verstehe. James Harrisn: antwrtete auf die gesammelten Fragen, dass das Thema HRIA besnders bei Lieferketten prblematisch sei. Im Hinblick auf peer-t-peer-lernen bestätigte er, dass es einen gewissen Austausch auf Ebene des UN Glbal Cmpact Netzwerkes gebe. In der Breite fehle jedch das Wissen und es bestehe Unsicherheit, wie HRIA im Grßen durchzuführen seien. Zum Thema Verbindlichkeit machte er darauf aufmerksam, dass dies bspw. in Grßbritannien nicht denkbar sei. Zur Differenzierung HRDD und HRIA merkte er an, dass Ruggie den Begriff HRIA zwar nicht verwendet habe, HRIA als essentieller Schritt jedch in den UNLP mitgedacht wurden. Derzeit seien HRIA als Werkzeug für HRDD anerkannt, darauf slle aufgebaut werden, wbei es auch weitere Werkzeuge gebe. Im Hinblick auf die Einwirkungsmöglichkeiten vn Staaten nannte er erneut Anreizsysteme. Es sei gut, die mächtigsten Anreize zu schaffen. Psitive Anreize könnten bspw. bei der Vergabe vn Exprtkrediten gesetzt werden, negative Anreize im Wege vn Gerichtsverfahren. Institut für Frieden und Entwicklung (INEF), Dr. Brigitte Hamm: Der Menschenrechtsansatz bei der Durchführung vn HRIA erfrdere, dass vn Rechteinhabern ausgegangen werde; HRIA sllten nicht allein darauf abzielen, Prbleme zu vermeiden der zu mindern. HRIA sllten eine Exit Optin vrsehen, d.h. bei einem zu hhen menschenrechtlichen Risik slle es die Möglichkeit geben, die weitere Durchführung des Prjekts zu stppen. Partizipatin im Rahmen vn HRIA sei als Menschenrecht zu verstehen, dabei gehe es darum, der Machtasymmetrie zu begegnen; Mitwirkung und Mitentscheidung betrffener Stakehlder sei gefragt. Ein qualitativer Ansatz sei gegenüber einem quantitativen Ansatz zu favrisieren, da er die verstärkte Einbeziehung Betrffener erlaube. Bei HRIA gäbe es flgende zu beachtende Rahmenbedingungen: Zeitpunkt im Prjekt, zu dem das HRIA durchgeführt werde 7

8 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Lage vr Ort Verhältnis Auftraggeber-Auftragnehmer Ziel des Auftrags Bei der Durchführung vn HRIA sei zudem auf Flgendes zu achten: Methde Einbindung Betrffener Zeitfaktr Sprache und Kultur Selbstreflexin Erfahrungen vn INEF im Rahmen eines Prjektes einer Kupfer-Gld Mine in Tampakan, Philippinen: INEF sei als unabhängiges Cnsulting-Unternehmen vn drei kathlischen Organisatinen der nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der Durchführung des HRIA beauftragt wrden; entwickelte einen auf dem Menschenrechtskatalg basierenden Fragenkatalg; führte Experten- und Gruppeninterviews durch und rückte die Perspektive der am stärksten Betrffenen in den Vrdergrund. Entscheidend sei, das HRIA in einem frühen Zeitpunkt der Prjektphase zu beginnen, damit das HRIA selber nicht Teil vn Knflikten wird. Handlungsempfehlungen, die auch an die deutsche Bundesregierung (BREG) gerichtet sind: Klare Regeln für die Durchführung und Veröffentlichung vn HRIA Entwicklung vn best practice Beispielen für die effektive Einbindung Betrffener Schulung vn Persnal in Unternehmen für die Wahrnehmung der menschenrechtlichen Srgfaltspflicht (inklusive HRIA) Zeit einräumen für die Durchführung der menschenrechtlichen Srgfaltspflicht Durchführung des HRIA sllte zu Beginn eines Prjektes sein, ergänzt durch kntinuierliches fllw-up (dabei Einbindung Betrffener) Ownership für ein HRIA sllte möglichst im Land selbst sein Erfrderliche Kntextinfrmatinen sllten für Unternehmen leicht zugänglich, einfach und kntinuierlich abrufbar sein, bspw. durch Bereitstellung einer Datenbank 8

9 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen An den Vrtrag schlss sich eine Frage- und Antwrtrunde an: Vertreter DIMR: wies darauf hin, dass die UNLP nicht wrtwörtlich vn HRIA sprechen. Drt heißt es: assessing human rights impacts. Es müsse eine Unterscheidung zwischen HRIA und menschenrechtlichen Risikabschätzungen (human rights risk assessments, HRRA) gemacht werden. Um eine Überlastung vn Unternehmen zu vermeiden, sei zu empfehlen, HRIA nur dann durchzuführen, wenn zuvr gravierende Menschenrechtsrisiken im Wege eines HRRA identifiziert wurden. Es gehe darum, Hchrisikznen zu identifizieren. Vertreter Zivilgesellschaft: fragte, b im Anschluss an die vn Hamm erwähnten HRIA (bspw. in Klumbien) Maßnahmen ermittelt und mit den Unternehmen besprchen wurden. Wllte wissen, wie es mit Unternehmen aussehe, die nicht selber Khle abbauen, sndern diese beziehen. Bei HRDD gehe es schließlich auch um Unternehmen, die durch ihre Geschäftsbeziehungen menschenrechtliche Auswirkungen hervrrufen (directly linked t). Zu HRDD gehören auch Schadensminderung und andere Maßnahmen, nicht nur Risikabschätzungen. Vertreter Zivilgesellschaft: fragte, für wen Schulungen angebten werden sllen, b sich Hamm auf Betrffene der Unternehmen bzw. deren Filialen vr Ort beziehe. Vertreter Unternehmen: stimmte zu, dass bei HRIA differenziert werden müsse. Man slle genau schauen, wie detailliert Vrgaben gemacht werden; w müssen Spielräume bestehen, um zu einem Ergebnis zu kmmen? In den Vrträgen wurde bemängelt, dass HRIA nicht transparent kmmuniziert wurden. Die Herausfrderung sei hier die richtigen Zielgruppen zu erreichen; es gehe um die Reputatin des Unternehmens und einen eventuellen Reputatinsgewinn durch HRIA. Die Frage sei, b mit dem HRIA ein Nutzen erzielt werden kann der dies nicht eher ein zusätzliches Risik für die Reputatin darstelle. Vertreter Zivilgesellschaft: merkte an, dass es nicht darum gehe, das Rad neu zu erfinden. Verwies auf Studie Livelihd Assessment, die in Markk durchgeführt wurde. Es gehe nicht nur um d n harm, sndern auch um enhancement. Ein wichtiger Aspekt sei die Verantwrtung der Cnsultants vr Ort, die Studien/HRIA durchführen. Meist handle es sich dabei um first cntact studies ; es müsse aber ein frtlaufender Przess sein, der partizipativ gestaltet sei. Brigitte Hamm: stimmte zu, dass eine partielle Risikabschätzung sinnvll sei. In Tampakan sei eine Risikanalyse durchgeführt wrden, der Fall sei jedch nicht übertragbar auf andere Situatinen, denn in Tampakan handele es sich um ein Grßprjekt. Risikanalysen allein könnten nicht alle Menschenrechte abdecken. Es gehe um die Fragen, wie HRIA schneller durchgeführt werden könnten und wie pragmatisch kann man dabei vrgehen könne. Außerdem müsse geprüft werden, welche Wirkung Assessments vr Ort haben. Assessments allein könnten nicht alle Herausfrderungen in Prjekten lösen. Zu den Schulungen: Das Persnal in Unternehmen habe ft kein angemessenes Menschenrechtsverständnis. Die Handlungsempfehlungen in den UNLP seien hierzu nicht ausreichend. Es gehe darum, menschenrechtliche Expertise in Unternehmen aufzubauen. Wenn Unternehmen praktiv im Hinblick auf Menschenrechte seien, könne dies einen Reputatinsgewinn darstellen, bspw. 9

10 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen wenn sie Mitglied in bestimmten Initiativen würden der Schäden erflgreich abgewendet hätten. Ein Reputatinsverlust flge eher aus Praktiken, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen stünden. Vertreter Unternehmen: berichtete, dass durch das Publizieren vn HRIA weniger ein Reputatinsgewinn möglich sei, vielmehr gehe es um das Management eines (möglichen) Reputatinsverlustes. twentyfifty Ltd, Luke Wilde: Erfahrungswert hinsichtlich der Ksten und des Zeitrahmens zur Durchführung vn HRIA: ,- bis ,- EUR und drei bis sieben Mnaten, beides hänge jedch vn der Kmplexität der Prjekte ab. Es gäbe einen Unterschied zwischen CSR und dem Menschenrechtsansatz; bei CSR gehe es um Stakehlder, beim Menschenrechtsansatz um Rechteinhaber. Die Planung vn HRIA (im Unternehmen und vr Ort) nehme häufig zwei Jahre in Anspruch, dabei kmme es auch vr, dass es mangels Unterstützung auf der Leitungsebene gar nicht erst zur Durchführung des HRIA kmme, teils auch weil die Regierung vr Ort nicht kperierten. Als Herausfrderungen nannte Wilde: HRIA seien beides: technischer (Menschenrechtsstandards) und plitischer Przess (sziale Zustimmung) Identifizieren der ptentiell betrffenen Gruppen Überlegungen zum Entwurf vn HRIA: Tiefe versus Ksten und Zeit; einmalige HRIA versus frtlaufender Przess; Aufbau vn internen Kmpetenzen versus Unabhängigkeit der Gutachter; Einzelunternehmen versus Sektrebene Sicherstellen eines Flgeprzesses und Rückmeldungen gegenüber den betrffenen Gruppen Unternehmen sllten sehen, dass es bei HRIA nicht nur um das Budget gehe, sndern dass der Przess an sich wichtig sei. Es könne empfehlenswert sein, einfach lszulegen, anstatt gleich zu Beginn den Anspruch eines perfekten Przesses zu haben. Schließlich handle es sich bei HRDD idealerweise um einen frtlaufenden, ausbaufähigen Przess. Im Hinblick auf Unternehmen identifizierte Wilde flgende Vrteile, die sich für diese aus HRIA ergeben: Aufzeigen vn Engagement Identifizierung neuer Risiken und frischer Einsichten 10

11 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Herstellen vn Verbindungen zwischen unterschiedlichen Stellen im Unternehmen Identifizierung kumulativer Auswirkungen Herstellen vn lkalen Beziehungen der Stärkung dieser Herbeiführung vn Lösungen und zur Identifizierung vn Auswirkungen Grundlage für den Erwerb der den Erhalt einer scial licence t perate [Betriebslizenz] Ein Natinaler Aktinsplan könne die Durchführung vn HRIA auf flgende Weise unterstützen: Bereitstellung vn Budget für NGOs zur Förderung der Beteiligung der Gesellschaft bei HRIA Katalytische Finanzierung vn HRIA Identifizierung und Unterstützung vn strategisch-relevanten HRIA in Bezug auf deutsche Unternehmen und Sektren Frderung der Durchführung vn HRIA bevr Verträge geschlssen werden/ Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden etc. Unterstützung vn Schulungen/ Förderung vn Kapazitäten betreffend der Durchführung vn HRIA An den Vrtrag schlss sich eine Frage- und Antwrtrunde an: Vertreter Zivilgesellschaft: fragte, b es festgeschriebene Kernelementen für HRIA geben slle. Vertreter Wissenschaft: wllte wissen, wie twentyfifty lkale Partner in HRIA einbindet. Lkale Partner könnten im Grunde HRIA selbst weiterführen. Vertreter Zivilgesellschaft: stimmte Empfehlung des Vertreters des DIMR zu, dass HRIA abzuschichten seien. Fragte, wie twentyfifty vrgehe, b relevante Menschenrechtsthemen eingegrenzt werden. Vertreter Wissenschaft: wies darauf hin, dass bei staatlich durchgeführten HRIA Transparenz kein Prblem sei, s beim Universal Peridic Review (UPR) im UN-Menschenrechtsrat. Dies sei ein gutes System, bei dem Shaming [öffentliches Blßstellen] eine Rlle spiele. Luke Wilde: antwrtete, dass Zusammenarbeit mit lkalen Partnern wichtig sei, es gehe darum, lkale Kapazitäten zu stärken, um den frtlaufenden Przess vn HRIA zu gewährleisten. An Orten, an denen es starke Advcacy [Interessenvertretung] gebe (wie 11

12 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen häufig im Bergbausektr), sei dies eine Herausfrderung. HRIA sei stets Arbeit vr Ort; eine Untersuchung durch eine andere Linse, im Vergleich zu Risikflgenabschätzungen. Bei HRIA fänden vr Ort Treffen mit lkalen Gruppen statt, Beweise würden gesammelt und mit Menschen vr Ort direkt gesprchen. Vertreter Zivilgesellschaft: fragte, wie eine unabhängige Finanzierung vn NGOs erflgen könne, damit diese HRIA durchführen. Vertreter DIMR: wllte wissen, b es Erfahrungen gäbe, wie Unternehmen HRIA auch dann durchführen könnten, wenn die Regierung vr Ort extrem schwach sei. Luke Wilde: antwrtete, dass Unternehmen NGOs durchaus finanziell unterstützen könnten. Hinsichtlich schwacher Regierungen sei die Frage, was einerseits das Unternehmen und was andererseits die Regierung tun sll. Wenn man absehen könne, dass eine Regierung schwach sei, dann kann daran gearbeitet werden, Kapazitäten zu stärken. Die Kmplexität einzelner Situatinen mache die Regulierung vn HRIA schwierig. Bischöfliches Hilfswerk Miserer, Armin Paasch: HRIA sei ein Kernelement vn HRDD, dabei unterscheide UNLP 18 zwischen dem Ermitteln (identify) und Bewerten (assess) vn menschenrechtlichen Auswirkungen. Ein vllumfängliches HRIA sei immer dann nötig, wenn ein Risik für Menschenrechte bestehe. Dieses werde im Wege einer Risikabschätzung ermittelt, darüber hinaus seien aber auch Berichte vn NGOs, Infrmatinen aus der Presse etc. heranzuziehen. HRIA seien eine ntwendige Grundlage für geeignete Flgemaßnahmen. Trtz fehlender einheitlicher Standards für HRIA, gäbe es zahlreiche Ansätze und Tls für HRIA, die genutzt werden können. Der INEF-Reprt 2011 gäbe hierzu einen Überblick. Wichtigen Prinzipien vn HRIA: Menschenrechte als nrmative Grundlage und Zielsetzung Fkus auf vulnerable und marginalisierte Gruppen Direkte Knsultatin vn Betrffenen und Menschenrechtsverteidigern Transparenz in Przess, Methdik, Ergebnissen und Flgemaßnahmen Kntinuierlicher Przess: ex ante und ex pst Etablierte methdische Schritte für HRIA: Screening: Identifizierung relevanter Rechte und betrffener Gruppen Scping: Entwicklung der Leitfragen, Indikatren und methdischen Zugänge Evidence gathering: Auswertung vn Dkumenten, Daten und Befragungen der 12

13 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Stakehlder Human Rights Analysis und knkrete Handlungsempfehlungen Mnitring der Wirksamkeit vn Maßnahmen Prinzipien der Knsultatin und Partizipatin (UNLP 18); effektive Beteiligung (effective engagement), die Ergebnisffenheit vraussetze. Partizipatin auch beim Design und der Durchführung vn Flgemaßnahmen. Um Schäden zu verhüten und zu mindern müssten im Sinne vn UNLP 19 Erkenntnisse vn HRIA in alle Geschäftsbereiche und -abläufe integriert werden. Unternehmen sllten ihr Einflussvermögen nutzen bzw. steigern und ntfalls auch Geschäftsbeziehung beenden. Grundprbleme: Verständnis zu Standards für HRIA und Risikanalysen sehr uneinheitlich HRIA eines deutschen Unternehmens nach ben beschriebenen Prinzipien nicht bekannt Kein klarer Fkus auf und umfassende Knsultatin vn gefährdeten Gruppen; Fkus eher auf Reputatinsrisiken Nicht die ganze Lieferkette im Blick Intransparenz: Methdik, Ergebnisse und Flgemaßnahmen extern nicht überprüfbar Vrschläge für den deutschen NAP: Leitfaden für HRDD/ HRIA für Unternehmen einschließlich Kriterien für Partizipatin und Transparenz Qualitätscheck: Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle für HRIA Transparenzpflicht und Internet-Prtal zur Veröffentlichung und Diskussin vn HRIA Verbindliche Vrgaben zu HRDD und HRIA als Teil der staatlichen Schutzpflicht An den Vrtrag schlss sich eine Frage- und Antwrtrunde an: Vertreter Unternehmen: fragte, wie die Lieferkette eingegrenzt werden könne. Ein Prdukt enthalte ft hunderte Inhaltsstffe. Dies sei eine Frage der Praktikabilität. Wllte wissen, wie bei einem Prtfli vn 100 der gar Prdukten vrzugehen sei und b es bspw. einen Beschwerdemechanismen bei slchen Lieferketten geben slle. Vertreter Wirtschaftsverband: gab die Praktikabilität vn unabhängigen Prüfungen zu bedenken und fragte, wie dies im Ausland geschehen slle. Betnte, dass die UNLP gerade 13

14 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen keine verbindlichen Vrgaben für HRIA vrsähen. Hier sei eine praktikable Lösung gefragt. Nicht zu empfehlen seien gesetzliche Vrgaben, die einheitlich für alle Unternehmen gelten, da der jeweilige spezifische Kntext zu kmplex und unterschiedlich sei. Vertreter Beratungsunternehmen: merkte an, dass bei kmplexen Lieferketten lediglich einzelne Stufen überwacht werden könnten. Vertreter Unternehmen: gab hinsichtlich der gefrderten Risikanalyse für das gesamte Unternehmen zu bedenken, dass die Operatinalisierung in Grßknzern alles andere als trivial sei, ganz zu schweigen vn der Prblematik der Lieferketten. Für gesetzliche Standards sei es ggfs. nch zehn Jahre zu früh. Unternehmen slle nun zunächst Gelegenheit gegeben werden, im gesamten Unternehmen Risikanalysen durchzuführen, die auch menschenrechtliche Risiken berücksichtigten. Diese seien dann in Flgemaßnahmen zu integrieren. Dies müsse ein Unternehmen erst einmal bewerkstelligen. Die Risikanalyse gebe einem Unternehmen auch die Möglichkeit, Vertragsbeziehungen mit Unternehmen bzw. Zulieferern zu beenden. Letztlich sei ein Realitätscheck wichtig. Vertreter Zivilgesellschaft: betnte, dass eine Abschichtung hinsichtlich der Schwere der MR- Risiken bei HRIA nötig sei. Dabei ginge es um Fragen wie: was werde vn wem verlangt? Was könnten und sllten HRIA minimal und maximal leisten? Als minimal sei z.b. zu erachten, dass ein Unternehmen nicht in Fälle verwickelt werde, die strafrechtlich relevant seien. Vertreter DIMR: betnte die in UNLP 18 erwähnte Differenzierung zwischen identify und assess. Stimmte Vrredner zu und gab zu bedenken, b ex ante Assessments wie HRRA und HRIA überhaupt gewährleiten können, dass jeder Schaden ausgeschlssen wird. Hierfür gebe es die 3. Säule der UNLP, einschließlich Beschwerdemechanismen. Der Prüfaufwand sei snst zu hch, im Vergleich zu dem, was mit einem HRIA erreicht werden könne. Armin Paasch: Für die Praktikabilität sei Kperatin mit anderen Unternehmen sinnvll, um s das Einflussvermögen vn Unternehmen zu steigern. Dadurch könne bspw. Druck auf Bergbauunternehmen (Kupfer in Peru der Khle in Klumbien) ausgeübt werden. HRIA seien keine Bürkratiemnster. In vielen Fällen sei klar, w die Prbleme lägen, Infrmatinen könnten auch über die Presse der Berichte vn NGOs gewnnen werden. Es sei nicht sinnvll, stets mit dem Hammer der Haftung zu kmmen. Die sei nur bei schwerwiegenden Verstößen ntwendig. Es gehe nicht darum, ein Unternehmen zu bestrafen, dass nur zwei an Stelle vn drei HRIA durchgeführt habe. HRDD sei mehr als nur haftungsrelevant. Einen ne-fits-all-ansatz gäbe es nicht, stattdessen gelte es, zentrale Prinzipien für HRIA festzulegen. 14

15 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen III. Teil II: Gemeinsame Bestandsaufnahme und Knkretisierung Zusammenfassung erster Diskussinsthesen (durch Mderatin) Umsetzung fördern /Durchsetzung: Anreize und (nicht nur aber auch) Regulierung Verbindliche Regelungen zu HRIA und HRDD als Teil der staatlichen Schutzpflicht (Risikbereiche, Wirtschaft-Staat-Nexus, Haftung bei grben Verstößen) Klare Regeln für Durchführung und Veröffentlichung vn HRIA bereitstellen (welche Menschenrechte, Stakehlder-Auswahl, Transparenz des Przesses) Anreize für Durchführung vn HRIA schaffen; öffentliche Beschaffungen und Außenwirtschaftsförderung als Hebel Transparenz und Mnitring Transparenz über HRIA und HRDD fördern Regulatrischer Rahmen Beschaffungsanreize als mögliche Hebel Transparenzpflicht und Transparenzinstrumente für HRIA (z.b. Internetprtal) Einrichten einer unabhängigen Prüfstelle zur Qualitätssicherung Unabhängiges Mnitring um berflächlichem Engagement vrzugbeugen Schulung & Capacity Develpment Schulungen zu HRIA anbieten Schulungen für HRIA verantwrtliches Persnal im Unternehmen Effektive Einbindung Betrffener (hier best-practice-austausch fördern) Hilfe durch Leitlinien / Guidance zu verschiedenen Schritten vn HRIA und HRDD Leitfaden für HRIA und HRDD und Stakehlderbeteiligung entwickeln Identifizieren strategisch wichtiger Themenfelder für HRIA Bereitstellung vn Kntextinfrmatinen Capacity-building vr Ort (in den Ländern) Finanzielle Unterstützung für NGOs zwecks HRIA Teilnahme Zu klären Erwartungen an Unternehmen : Erwartung: ernsthafter DO -Przess Vrgaben können nicht einheitlich sein Transparenz der Maßnahmen, Überprüfung Partizipatin u.a. vn: Berücksichtigung insb. Vulnerabler Gruppen/ Persnen und Zivilgesellschaft (Bestimmung vulnerabler Gruppen/ Persnen?) Narrativ entwickeln/ rights-based engagement Przessempfehlungen und Erwartungen an Umsetzung Hilfe bei Umgang mit MR-Situatin in bestimmten Ländern Erwartungen/Empfehlungen für KMU Bestehende Przesse und Frmate aufgreifen (z.b. Peer Learning) Begriffs- und Gegenstandsbestimmung Kntextabhängigkeit 15

16 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Instrumente, Elemente, Reichweite vn HRDD/ Erfrderlichkeit vn Assessments ab wann? Definitin vn HRDD Abgrenzung MS-Initiativen -> HRDD: Kriterien nach denen Engagement DD- Ansprüchen genügt Klare Regeln für Durchführung und Veröffentlichung vn HRIA bereitstellen Welche MR? Stakehlder-Auswahl Transparenz der Przess etc. Gruppendiskussin: Vertreter Wissenschaft: wies darauf hin, dass die Betrffenen vn Menschenrechtsverletzungen als eigene Akteure verstanden werden müssten. Vertreter DIMR: stellte fest, dass es bei der Diskussin nicht nur um HRIA, sndern auch um HRDD gehen müsse. Zunächst sllten Unternehmen die zentralen Risiken erfassen. Erst in einem zweiten Schritt sei es gebten, HRIA für die Hauptrisikbereiche durchzuführen. Grundsätzliche Überlegungen für den NAP könnten z.b. sein: Kntextabhängigkeit, Instrumente, Reichweite vn HRDD, Risikbehaftung bestimmter Sektren swie einer Erläuterungen zu Elementen der HRDD. Vertreter Zivilgesellschaft: regte an, dass vieles, was auf der Pinnwand unter capacity building frmuliert sei, besser als Standards und Erwartungen im NAP frmuliert werden sllte. Vertreter Zivilgesellschaft: sagte, wichtig sei eine Kategrie im NAP zu Begriffsbestimmungen und Definitinen swie Standards und Erwartungen aufzunehmen. Vertreter Wirtschaftsverband: sagte, dass die Bandbreite vn HRDD im NAP abgebildet sein slle, auch im Hinblick auf den Unterschied zwischen grßen und kleinen Unternehmen; es gäbe schn peer-t-peer-lernen in Deutschland, auch wenn dies vielleicht nicht öffentlich stattfinde. Vertreter Zivilgesellschaft: Aus der Perspektive der Technikflgenabschätzung stelle sich die Frage, was das Neue an HRIA sei bzw. was der Nutzengewinn slcher (hier präsentierten) Methden gegenüber den swies schn vrhandenen sei. Ein Unterschied sei aus dem Vrtrag vn twentyfifty deutlich gewrden: Der Wechsel vn einer Stakehlder/Sharehlder auf eine Rightshlder Perspektive im Impact Assessment. Es könne nicht nur um Risiken gehen. Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sei man schn weiter, es gehe nicht mehr ausschließlich darum, Schaden zu vermeiden (d n harm), sndern auch um Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, als die Frage eines psitiven Beitrags durch ein Prjekt und nicht nur Ablasshandlung. Vertreter Zivilgesellschaft: fragte die anwesenden Wirtschaftsvertreter, b Unternehmen menschenrechtliche Risiken, demkratische Verfasstheit und Funktinsfähigkeit des Rechtsstaates eines Landes untersuchten, bevr sie investierten; dies nicht nur im Hinblick auf 16

17 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen einen möglichen Investitinsschutz sndern auch im Hinblick auf den Schaden, den man anrichten könne. Vertreter Unternehmen: Risiken würden sicherlich betrachtet, aber Investitinen in, für das Unternehmen, kmplett neuen Ländern seien heutzutage eher selten. Eine Analyse fände statt, um finanzielle Investitin zu sichern, Absicherung der Mitarbeiter zu gewährleisten, aber auch z.b. um Reputatinsrisiken zu managen. Vertreter DIMR: fragte, b es bestimmte Länder gebe, die besndere Risiken hätten. Wie könnten Unternehmen regelmäßig darüber infrmiert werden bzw. wie und w könnten sie diese Infrmatinen abfragen? Es reiche nicht aus, sich einmal ein Land der einen Kntext anzuschauen, sndern dies müsse ständig passieren, weil sich plitische Systeme weiterentwickelten. Wenn Kntextabhängigkeit wichtig sei, dann müsse der NAP dies aufgreifen. Vertreter Wirtschaftsverband: merkte an, dass Unternehmen durchaus auf Länderrisiken achteten, z.b. um Gefahren einer möglichen Enteignung durch die Regierung zu vermeiden. Der Beitrag, den deutsche Unternehmen in ein Entwicklungsland brächten, könne zudem sehr hilfreich sein, da es den lkalen Standard anhebe. Vertreter Wissenschaft: meinte, dass Anreize und Regulierung im Verständnis der zu diskutierenden Möglichkeiten keine gemeinsame Kategrie sein sllten. Diese Frage sei auch danach aufzudröseln, welche Plitikbereiche eigentlich betrffen sein könnten wenn wir vn HRDD sprechen. Vertreter Wirtschaftsverband: stellte die Frage, b man wirklich nch ein Handbuch der Regelungen zur Umsetzung der UNLP bräuchte, der b es nicht eher auf Unterstützung bei der Umsetzung ankäme. Hier sei vr allem für Unternehmen wichtig zu wissen, welche Instrumente es gäbe, was man als Unternehmen tun und an wen man sich wenden könne. Vertreter Zivilgesellschaft: warf ein, dass es zu den Staatenpflichten aus den UNLP gehöre, Begriffe zu definieren. Wichtig für die Diskussin sei daher, klar zwischen Mitteln und Inhalten einer HRDD zu trennen. Vertreter Zivilgesellschaft: verwies auf Zielsetzung der Anhörung 11, in der es gelte, Ergebnisse aus 1-10 im Hinblick auf Regulierung aufzunehmen. Vertreter Wissenschaft: verwies auf einen ntwendigen zusätzlichen Fkus auf vulnerable Gruppen im NAP. Vertreter Wissenschaft: merkte an, dass sich die UNLP swhl an den Staat als auch an Unternehmen richteten. Wichtig sei zu identifizieren, was die Aufgabe vn wem sei. Vertreter Cnsultingunternehmen: meinte, die UNLP gäben auch vr, dass es die Rlle des Staates sei, die Verantwrtung vn Unternehmen vranzutreiben, daher müsse es Ziel im NAP sein, klarzustellen, was die BREG vn wem erwartet. Bevr man über Maßnahmen sprechen könne, müsse man klären, was wichtig im Rahmen vn HRDD wichtig ist. 17

18 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Vertreter Wissenschaft: stellte die Frage nach der Zielrichtung bei der Umsetzung der UNLP und stellte dabei klar, dass es auch in fünf Jahren nch Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen geben werde. Zentrale Schritte zur Verbesserung der Lage könnten aber sein: 1. Transparenz 2. Capacity building. Die BREG slle mehr gute Praxis aufzeigen und damit helfen, zu klären, was funktiniere und wie man es durchsetzen könne. Vertreter Wirtschaftsverband: betnte die Wichtigkeit über Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen zu sprechen. Vertreter Zivilgesellschaft: erklärte, dass HRDD ein Querschnittsthema sei und eine Definitin dessen für den weiteren Przess daher wichtig, insbesndere auch für die weiteren Anhörungen. Vertreter DIMR: betnte, dass eine Durchsetzung der Ziele der UNLP auch durch andere Instrumente als nur durch ein Gesetz erreicht werden könne. Daher sllten zunächst die Erwartungen geklärt werden, Unternehmen und andere Akteure unterstützt werden und erst dann an weitere Instrumente der Durchsetzung angedacht werden. Vertreter Zivilgesellschaft: entgegnete, bei der Diskussin slle man sich dennch nicht nur auf Unterstützungsleistungen knzentrieren. Vertreter Zivilgesellschaft: meinte, es sei hilfreich, sich z.b. zunächst auf Kernelemente einer HRDD zu einigen. Im Allgemeinen slle auch das Thema der Einkaufsplitiken vn Unternehmen berücksichtig werden. Vertreter Zivilgesellschaft: merkte an, es sei wichtig, diese zentralen Fragen auch in die anderen Anhörungen mitzunehmen und drt weiter zu diskutieren. Vertreter Wissenschaft: meinte, es stelle sich die Frage, welche Art vn capacity building Unternehmen eigentlich bräuchten. Vertreter DIMR: Im Hinblick auf Transparenz ergebe sich aus HRDD die Anfrderung im Allgemeinen Infrmatinen zu menschenrechtlichen Risiken bereit zu halten und im Falle vn schweren Menschenrechtsverletzungen in jedem Fall darüber zu kmmunizieren. Vertreter Wirtschaftsverband: Für die weiteren Diskussinen und Anhörungen sei es dringend erfrderlich mehr Unternehmen an den Tisch zu bekmmen. Vertreter Zivilgesellschaft: betnte, dass man beim Thema Schulungen nicht nur über externe Frtbildungen sndern auch über interne Mitarbeiterschulungen sprechen müsse. Vertreter Zivilgesellschaft: Im Hinblick auf die Anfrderungen der Transparenz stelle sich die Frage, wem gegenüber Unternehmen überhaupt transparent sein sllten. Vertreter Zivilgesellschaft: Im Hinblick auf die Unternehmensberichterstattung slle vr allem die Methdik vn HRDD / HRIA transparent gemacht werden, dabei sei der Kntext ein wichtiges Kriterium für die Menge der ntwendigen Infrmatinen. 18

19 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Vertreter DIMR: meinte, dass wir grundsätzlich im NAP nicht davn reden sllten, was zu den UNLP ergänzt werden müsse, sndern darüber, was bereits in den UNLP vrgesehen, aber nicht ausreichend präzisiert ist. Vertreter BREG: ergänzte, dass es sich bei dem heutigen Veranstaltungsfrmat absichtlich um eine Anhörung und nicht um einen Wrkshp handele, an dessen Ende ein fertig erarbeitetes Ergebnis stehen müsse. Vertreter Zivilgesellschaft: Aufbauend auf den Grundelementen der HRDD slle der NAP klar frmulieren, was die Erwartungshaltung zur Umsetzung dessen ist. Z.B. slle der NAP auch sektrspezifische Erläuterungen enthalten und klare Empfehlungen an Unternehmen bieten, was HRDD heißt, dass die Umsetzung erwartet werde und auf bestehende Instrumente verwiesen werden. Dabei könne z.b. auch auf Möglichkeiten hingewiesen werden, den Einfluss durch Multi- Stakehlder-Initiativen zu erhöhen. Vertreter Zivilgesellschaft: warf ein, dass Partizipatin hierbei ein entscheidender Begriff sei, denn nur durch Partizipatin sei auch ein empwerment der Betrffenen möglich. Daher sei die Frage zu stellen, wie diese eingebunden und überhaupt in die Lage versetzt werden könnten, sich einzubringen. Dabei müsse man sich auch darüber verständigen, wie mit trade-ffs zwischen negativen und psitiven Auswirkungen umgegangen werde. Dies gehe nur unter Einbindung der vr Ort Betrffenen. Vertreter Wirtschaftsverband: Aus den UNLP ergebe sich, dass Unternehmen sich auf Einzelbasis überlegen sllten, was zu tun ist. Insfern sei ein fester Rahmen nicht hilfreich. Es gäbe zudem bereits viele freiwillige Initiativen die dem gerecht werden würden. Vertreter Unternehmen: fragte, w die Grenzen lägen, was Unternehmen im Ausland leisten könnten: Inwieweit könnten Unternehmen überhaupt in anderen Ländern s etwas wie empwerment betreiben? Hier bestünden Grenzen im Hinblick auf das, was überhaupt vn einem Einzelunternehmen zu erreichen sei. Vertreter Zivilgesellschaft: Bezüglich der Inhalte des NAP sllten Risik Assessments und Impact Assessments abgegrenzt werden. Instrumente wie die vn Nmgaia, aber auch andere sllten erwähnt und die Frage geklärt werden, ab wann ein HRIA ntwendig sei. Aus den UNLP ergäbe sich, dass ein HRIA durchgeführt werden slle, wenn das Risik schwerer Menschenrechtsverletzungen bestehe. Vertreter BREG: warf die Frage in den Raum, wer bei gewissen Fällen wie als Betrffener zu verstehen sei. Im Falle eines Staudammprjektes könne z.b. nicht nur derjenige benachteiligt sein, der umgesiedelt werden müsse, sndern auch die Persnen, die aufgrund eines fehlenden Staudamms keinen Zugang zu Elektrizität haben. Dieser Umstand könne Entwicklung aktiv verhindern. Auch die Bevölkerung, die hne Staudamm keinen Strm bekmme sei Betrffen. Vertreter Wissenschaft: merkte an, dass das Ergebnis der Risikanalyse entscheide, b ein HRIA ntwendig sei. 19

20 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Vertreter Wirtschaftsverband: Wichtig sei auch zwischen dem Inland und dem Ausland zu unterscheiden. Was seien jeweils die länderspezifischen Vraussetzungen? Vn Seiten der BREG slle hier gewünschtes Verhalten stärker definiert werden, z.b. wie gehe ich als Unternehmen damit um, wenn Hmsexualität in Uganda verbten ist, Menschenrechtsstandards aber vn mir erwarten, dass ich nicht diskriminiere? Vertreter Wissenschaft: UNLP 3 sage klar, dass Staaten nützliche und praktische Handreichungen im Falle vn Unklarheiten geben sllten. Vertreter Wirtschaftsverband: Wie in den UNLP benannt, sllten sich die frmulierten Anfrderungen je nach Größe des Unternehmens unterscheiden. Z.B.: Welchen Umfang müsse eine Menschenrechts-Plicy haben? Was seien die Elemente einer Risikabschätzung? Wie könne ich überhaupt die Schwere einzelner Menschenrechtsverletzungen präzisieren bzw. identifizieren? KMU hätten keine etablierten Risikmechanismen, daher stelle sich die Frage, wie sie eine Risikanalyse dennch durchführen könnten. Hierzu bräuchte es praktische Umsetzungshilfen. Eine Möglichkeit biete der CSR-Bereich, der Rückgriff auf bestehende Initiativen wie bspw. die Business Scial Cmpliance Initiative erlaube. Diese könnten auf Knfrmität mit den Anfrderungen aus den UNLP erweitert werden. Vertreter Zivilgesellschaft: frderte, dass UNLP 18 präzisiert werden müsse. Eine besndere Herausfrderung sei, dass der Staat vr Ort ft größere Risiken für Betrffene bringe, als Sie vr MR-Verletzungen zu schützen. Die Entwicklung vn Leitfäden zum Umgang mit gefährdeten Persnen und Menschenrechtsverteidigern und wie diese geschützt werden könnten, sei deshalb wichtig. Vertreter DIMR: ergänzte hierzu, dass man heute vn Persnen in vulnerable Situatinen und nicht mehr vn vulnerablen Gruppen der Persnen spräche. Fragte, wie mit HRDD im Verhältnis zur (ggfs. schwachen) natinalen Gesetzgebung im Gastland umzugehen sei, wenn z.b. Gewerkschaften im Gastland gesetzlich verbten seien, müsse dies diskutiert werden. Zudem müsse darüber diskutiert werden, wie und b die UNLP reguliert werden müssten, im Verhältnis und im Spannungsfeld zu UNLP 3. Hierbei müsse das Ziel eines intelligenten Mix im Vrdergrund stehen, auch die Wirtschaft slle hierzu Vrschläge einbringen. Vertreter Zivilgesellschaft: Die wichtigsten Elemente zu Erwartungen an Unternehmen bzgl. HRDD sllten herausgestellt und mögliche Gegenmaßnahmen beschrieben werden. Der Einkaufsplitik vn Unternehmen kmme dabei besndere Bedeutung zu. Die Kriterien der Transparenz und Überprüfbarkeit sllten deutlich gemacht werden. Vertreter Wirtschaftsverband: Was Unternehmen benötigten, sei eine Knkretisierung des abstrakten Regelwerks der UNLP. Die Frage sei dch, was in knkreten Situatinen wirklich für Instrumente benötigt würden. Cmpliance mit lkalen Gesetzen würde häufig Menschenrechtsstandards widersprechen. Es sei daher Hilfestellung für knkrete Dilemma- Situatinen ntwendig. Vertreter Cnsultingunternehmen: verwies auf das Human Rights Reprting Framewrk vn Shift. Es werfe kurz die wichtigsten Fragen zur Operatinalisierung der UNLP auf. Kleine 20

21 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen Unternehmen könnten aber hnehin ft besser Risiken erkennen und bearbeiten, da das Unternehmen stärker vernetzt sei und ein besserer Überblick über das Geschäft herrsche. Vertreter Wissenschaft: HRDD müsse auf allen Ebene bearbeitet werden, swhl auf Prjektebene als auch auf Unternehmensebene. Das Instrument Nmgaia sei aber auf Prjektebene gerichtet. Eine relevante Frage für den NAP sei, b durch die Teilnahme an bestimmten Initiativen HRDD-Verpflichtungen erfüllt werden könnten, wraus sich wiederum die Frage ergäbe, wann Multi-Stakehlder-Initiativen den Anfrderungen der UNLP genügen. Vertreter Zivilgesellschaft: unterstützte den Vrschlag vn menschenrechtlichen Kriterien für Multi-Stakehlder-Initiativen. KMU seien nah dran an den Prblemen und hätten ein grßes Bewusstsein für die Prbleme. Deutschland wlle mit seinem NAP dch einen Maßstab setzen, daher könne der NAP sich dch auch auf bestehende gute Beispiele beziehen und diese aufnehmen, z.b. aus den Niederlanden das Instrument des Quick Risk Assessment Check der sektrspezifische Branchenvereinbarungen und aus Finnland verpflichtende HRDD für staatseigene Unternehmen. Andere NAPs sähen vr, sektrspezifisch zu präzisieren was HRDD ist. Dänemark prüfe bspw. b HRDD verpflichtend für spezielle Branchen sein slle. Vertreter Wirtschaftsverband: bestätigte, dass es für manche KMU leichter sei, das Thema umzusetzen, aber beispielsweise Unternehmen aus dem Bereich Mdenschauen hätten mit ganz unterschiedlichen Akteuren und Risiken zu tun. Vertreter Wirtschaftsverband: merkte an, dass verbindliche Regelungen nur auf einem Minimum beschränkt werden könnten, auch um freiwilliges Engagement nicht zu gefährden der einzuschränken. Vertreter Zivilgesellschaft: Als weiteres wichtiges Element dürfe nicht vergessen werden, dass zu HRDD auch Flgemaßnahmen und die Integratin in den Geschäftsablauf gehörten. Vertreter Wirtschaftsverband: Freiwilliges Engagement, das ggf. über mögliche neue gesetzliche Vrgaben hinausgeht, dürfe nicht gefährdet der eingeschränkt werden. Vertreter AA: erläuterte abschließend, dass man zwar einen ambitinierten Aktinsplan wlle, aber sich darüber bewusst sei, dass nicht alle Prbleme durch eine der mehrere Anhörungen gelöst werden könnten. Es sei vr allem auch Ziel, einen Dialg der Gruppen untereinander zu beginnen und dass sich herauskristallisiere, welche Wünsche bzw. Anfrderungen dieser Gruppen an den Staat gestellt werden. 21

22 Dkumentatin Natinaler Aktinsplan Wirtschaft und Menschenrechte Anfrderungen III. Teilnehmer Vrname Nachname Organisatin Samuel Alt AA Lissa Bettzieche DIMR Markus Bllmhr AA Petra Campanelli BMWi Trsten Christen BMAS Laura Curtze DGCN Julia Duchrw Brt für die Welt Annette Fingscheidt PBI Susanne Gasde BMAS Christina Gmmlich BASF Maleika Grün BMWi Verena Haan Amnesty Brigitte Hamm INEF James Harrisn Warwick University Franziska Humbert Oxfam Jürgen Janssen DGCN Jchen Juette-Overmeyer CSRfashin Lu-Angelina Lauer DIHK Sarah Lincln Brt für die Welt Jürgen Maier Frum Umwelt & Entwicklung Daniela Mesus DIHK Martin Ondrejka BMZ Armin Paasch Miserer Frank Preißner Vrwerk Gwendlyn Remmert AA Jhannes Rhr INFOE Miriam Saage-Masz ECCHR Maria Schaad Merck Christian Scheper INEF Cara Scherf twentyfifty Julie Schindall SHIFT Bris Schinke Germanwatch Juliane Schröder Gesamttextil Heik Schwiderwski DIHK Patricia Stöbener DIHK Luke Wilde twentyfifty Michael Windfuhr DIMR Hans Christian Winkler AA Margitta Wülker-Mirbach BMWi 22

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