Unternehmensnachfolge für Bauingenieure

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1 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme aus rechtlicher und steuerlicher Sicht Seminar bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am

2 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme aus rechtlicher und steuerlicher Sicht Referenten / Autoren: Robert Tille Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht LM Leinauer Müller & Partner, München Thomas Jäger Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater LM Leinauer Müller & Partner, München Paul-Gerhardt-Allee München Tel.: 089 / Fax.: 089 / info@lmpartner.de Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 2

3 Gliederung 1. Einführung 2. Rechtliche Aspekte 2.1. Allgemeines 2.2. Kaufvertrag 3. Steuerliche Aspekte 3.1. Fehler in der Praxis 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens 3.4. Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft 3.5. Einbringung in Personengesellschaft 3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft 3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers 4. Fazit Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 3

4 1. Einführung Das Umfeld Quelle: DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2011 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 4

5 2. Rechtliche Aspekte 2.1. Allgemeines Phase I - Vorbereitung Phase II - Suche nach geeignetem Nachfolger / Zielunternehmen Phase III Phase IV Phase V - Unternehmensbewertung - Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss - Die Tage danach Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 5

6 Die häufigsten Fehler 2. Rechtliche Aspekte 2.1. Allgemeines Fehlende Nachfolgeregelungen bei unerwartetem Todesfall Planungszeitraum für Übergabe unterschätzt Nachfolger wird unzureichend aufgebaut Unterlassen notwendiger Investitionen Unrealistische Kaufpreisvorstellungen Unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten Komplexität der Übergabe nicht erkannt Projektion eigener Vorstellungen auf den Nachfolger Vorstellung des gemachten Nestes beim Übernehmer Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 6

7 2. Rechtliche Aspekte 2.1. Allgemeines Vertragliches - was ist zu beachten? I. Einzelingenieurbüro Kaufvertrag II. Gesellschaften Zusätzlich zum Kaufvertrag: Satzung beachten! Auflösung bei Tod? Fortsetzungsklauseln Vorkaufsrechte Abfindungsklauseln Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 7

8 2. Rechtliche Aspekte 2.1. Allgemeines Typische Punkte einer Due Diligence - Prüfung (s. Anlage 1) 1) Rechtliche Verhältnisse a) Gesellschaftsrecht b) Allgemeines Zivilrecht c) Arbeitsrecht d) Sozialrecht 2) Wirtschaftliche Verhältnisse 3) Organisation und Rechnungswesen 4) Abschlussunterlagen a) Allgemeine Unterlagen b) Anlagevermögen c) Vorratsvermögen d) Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten e) Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen / Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht f) Kassenbestände/Bankguthaben sowie Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstitutionen g) Eigenkapital und Rücklagen h) Rückstellungen i) Verbindlichkeiten Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 8

9 2. Rechtliche Aspekte 2.2. Kaufvertrag Letter of Intent Absichtserklärung ohne Verpflichtung zu Vertragsschluss (kein Vorvertrag!) regelt typischerweise: Beabsichtigten Vertragsgegenstand (Parteien, Vertragstyp, Bandbreite des Kaufpreises usw.) Verfahrensweisen (z. B. exklusiv od. simultan) / Dauer der Verhandlungen Informationsaustausch während der Verhandlungen Vertraulichkeit / Geheimhaltung während und nach den Verhandlungen Gegebenenfalls Kostentragung z. B. für Kosten der Bewertung Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bei Scheitern Vertraulichkeits-/ Geheimhaltungsabreden regeln typischerweise nur: Verfahrensweisen/Dauer der Verhandlungen Informationsaustausch während der Verhandlungen Vertraulichkeit/Geheimhaltung während u. nach den Verhandlungen Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 9

10 2. Rechtliche Aspekte 2.2. Kaufvertrag Asset Deal Share Deal Asset - Deal Kauf von bestimmten Gütern des Vermögens eines Unternehmens: Übertragung jedes einzelnen Gegenstands Genaue Beschreibung jedes einzelnen Gegenstands erforderlich Bei Betriebsgrundstücken notarielle Beurkundung der Übertragung zwingend nötig Share Deal Kauf von Anteilen einer bereits bestehenden Gesellschaft: Bei GmbH-Geschäftsanteilen ist Beurkundung durch einen Notar zwingend gemäß 15 III GmbHG Regelung zu Kostentragung für Notar- und Handelsregistergebühren erforderlich Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 10

11 2. Rechtliche Aspekte 2.2. Kaufvertrag Typische Inhalte eines Unternehmenskaufvertrags (Mustervertrag s. Anlage 2) Kaufgegenstand Übernahme von Aktiva/ Keine Übernahme von Passiva Fortführung der Firma Übertragung von Wort-/ Bildmarken/ Patenten/ sonst. Schutzrechten Übernahme des Kundenstamms Übernahme von Verträgen (Miet-/ Leasing- Arbeits-/ Wartungs-/ Lieferverträge) Kaufpreis (Fälligkeit, Stundung, Ratenzahlung) Steuerklauseln Stichtag Gewährleistung und Haftung Kostentragung Wettbewerbsverbot (gegebenenfalls mit Vertragsstrafe) Schlussbestimmungen Anlagen Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 11

12 3.1. Fehler in der Praxis Beispiel 1 der Letzte macht das Licht aus: A, 67 Jahre, hat leider keinen Käufer für sein Ingenieurbüro gefunden und stellt Ende 2015 seine Tätigkeit ein. A nutzte bis dahin das Dachgeschoß der privaten Wohnhauses für seine Ingenieurtätigkeit. Das Haus (Baujahr 1925) hat A vor vielen Jahren geerbt. Das Dachgeschoss (Verkehrswert TEUR 250) wird künftig an Dritte zu Wohnzwecken vermietet. Steuerliche Folgen für A? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 12

13 3.1. Fehler in der Praxis Folge: Das Dachgeschoss stellte bei A aufgrund der beruflichen Nutzung zwingend Betriebsvermögen dar. Bei Entnahme (wie Veräußerung) sind die vorhandenen stillen Reserven aufzudecken. EUR Veräußerungspreis 0 + Verkehrswert Dachgeschoss /. Buchwert (Baujahr 1960) /. Eigenkapital 0 = Entnahmegewinn Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 13

14 3.1. Fehler in der Praxis Beispiel 2 kleine Geschenke erhalten die Freundschaft: A, 62 Jahre, findet keinen geeigneten externen Käufer für sein Ingenieurbüro und beteiligt seinen angestellten Mitarbeiter B unentgeltlich zu 10 % mit der Aussicht auf spätere Übernahme. Der Unternehmenswert beträgt ca. EUR Steuerliche Folgen? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 14

15 3.1. Fehler in der Praxis Folge: Die Beteiligung stellt bei B steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Bei A wird ein Veräußerungsentgelt in Höhe des Nettolohns angenommen, zudem trägt er als Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. EUR 10 % des Unternehmenswerts ( Nettolohn ) Sozialversicherung, Lohnsteuer (ca. 50 %) Bruttoarbeitslohn Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 15

16 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Max Mustermann Bilanz auf den A. Anlagevermögen 100 B. Umlaufvermögen A. Kapital 50 B. Verbindlichkeiten Unternehmenswert? (Angemessener Kaufpreis) Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 16

17 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Max Mustermann Bilanz auf den A. Anlagevermögen 100 B. Umlaufvermögen A. Kapital 50 B. Verbindlichkeiten Buchmäßiges Reinvermögen: 50 + Stille Reserven: X + Firmenwert: Y = Kaufpreis:?? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 17

18 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Methoden der Unternehmensbewertung Liquidationswertmethode Substanzwertmethode Ertragswertmethode Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode) Vereinfachte Preisfindungen* * zu Umsatz-/ Gewinnmultiplikatoren vgl. Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 18

19 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Wie viel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in der Zukunft? Der Ertragswert setzt sich zusammen aus: den geschätzten zukünftigen Erträgen der folgenden 3-5 Jahre dem so genannten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst werden Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf dem Betriebsergebnis der vergangenen 3 Jahre und wird vereinfacht wie folgt berechnet: Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 19

20 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Bereinigung von Vergangenheitswerten Durchschnittl. Betriebsergebnisse der letzten 3 Jahre + ergebniserhöhende Bereinigung außergewöhnliche Aufwendungen Gehälter und Tantiemen für ausscheidende Gesellschafter-Geschäftsführer Abfindungen Aufwand für nicht betriebsnotwendiges Vermögen Sonstiges./. ergebnismindernde Bereinigung außergewöhnliche Erträge Abschreibung auf unterlassene Investitionen Gehalt Fremdgeschäftsführer Instandhaltungsrückstand Erträge aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen Sonstiges = nachhaltig erzielbarer Gewinn vor Steuern Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 20

21 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Grundprinzip: ewige Rente Beispiel: nachhaltig erzielbarer Gewinn Kapitalisierungszinssatz 20 % (Basiszinssatz + Risikozuschlag) Unternehmenswert = 20 % = Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 21

22 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Schätzwert (Bandbreite) Quelle: Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 22

23 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Was ist mein Unternehmen wert? ü Den objektiv richtigen Kaufpreis gibt es nicht ü Der Kaufpreis ist das subjektive Ergebnis aus dem Verhandlungsprozess ü Die Unternehmensbewertung gibt eine Orientierung für den Kaufpreis und untermauert die Kaufpreisvorstellung bei den Verhandlungen ü Interessen und Wertvorstellungen der beteiligten Parteien gehen in der Regel stark auseinander. Verkäufer haben oft wesentlich höhere Preisvorstellungen als Käufer ü Differenzen bei den Kaufpreisvorstellungen sind eine häufige Ursache für das Scheitern von Unternehmenskäufen/ - verkäufen Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 23

24 3.2. Unternehmensbewertung und Methoden Unternehmenswert Theorie Praxis Nicht der Wert des: Substanzwertmethode Ertragswertmethode Multiplikatormethode Gutachtens der Verhandlungen des Notarvertrages... sondern der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers nach dem Verkauf ist der Unternehmenswert Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 24

25 Veräußerung eines Einzelunternehmens Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 25

26 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Beispiel: A, 62 Jahre, verheiratet, verkauft sein Ingenieurbüro im Oktober 2015 an einen Dritten B. Sie vereinbaren einen Kaufpreis von EUR Auf B soll das gesamte Unternehmen des A übergehen mit Ausnahme des bislang von A genutzten Geschäftswagens (Wert laut ADAC-Tabelle EUR ). Die Steuerbilanz des Unternehmens weist zum Veräußerungszeitpunkt ein Eigenkapital von EUR aus. Die Kosten des Verkaufs werden vom Erwerber B getragen. Einkommensteuerliche Auswirkung beim Verkäufer? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 26

27 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Ermittlung des Veräußerungsgewinns: EUR Veräußerungspreis Verkehrswert PKW Eigenkapital Steuerbilanz = Veräußerungsgewinn In welcher Höhe steuerpflichtig? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 27

28 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Vergünstigungen 16, 34 EStG Freibetrag 18 (3) i.v.m. 16 EStG Þ Freibetrag EUR bei Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Þ Lebensfreibetrag (nur 1 x zu gewähren) Þ Abschmelzung, soweit Veräußerungsgewinn > EUR Þ Gewährung auf Antrag (im Rahmen der ESt.-Erklärung) Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 28

29 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Vergünstigungen 16, 34 EStG Ermäßigter Steuersatz 34 (3) EStG Þ bei Vollendung des 55. Lebensjahres Þ oder falls dauernd berufsunfähig im sozialvers. Sinne Þ Vergünstigung einmal im Leben Þ Gewährung auf Antrag Þ ermäßigter Steuersatz 56 % des Regelsteuersatzes Þ Mindeststeuersatz 15,0 % Þ Veräußerungsgewinn maximal 5,0 Mio. EUR Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 29

30 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Vergünstigungen 16, 34 EStG Voraussetzungen: Þ Übertragung der wesentlichen Grundlagen des der selbständigen Arbeit dienenden Vermögens im Ganzen Wesentliche Grundlagen: Kundenstamm, eventuell Büro- und Verwaltungsgebäude wohl nicht : Forderungen, Büroeinrichtung, Kfz, Bibliothek, EDV Anlage Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 30

31 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Vergünstigungen 16, 34 EStG Schädlich Þ Zurückbehaltung eines Teils der Kunden Unschädlich Þ Zurückbehaltung eines Teils der Kunden, soweit Umsätze der letzten 3 Jahre weniger als 10 % des Gesamtumsatzes (BFH v , IV-R-14/90) Þ Weiterhin ausgeübte Nebentätigkeit (z.b. Aufsichtsratstätigkeit, wissenschaftliche Nebentätigkeit, Gutachtertätigkeit) Þ Zurückbehaltung personenbezogener Mandate aus dem Familienkreis (nicht GmbH, bei der der Sohn des Ingenieurs als Geschäftsführer tätig ist) Þ Freie Mitarbeit bzw. nichtselbständige Tätigkeit Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 31

32 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Vergünstigungen 16, 34 EStG Voraussetzungen: Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit Bisheriger örtlicher Wirkungskreis: Þ keine konkrete gesetzliche Regelung, maßgeblich ist individuelle Ausstrahlungskraft des Ingenieurbüros Bestimmte Zeit: Þ keine konkrete gesetzliche Regelung, von den Umständen des Einzelfalles abhängig (laut Kommentarmeinung ca. 2 3 Jahre) Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 32

33 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Ermittlung eines Veräußerungsgewinns: EUR Veräußerungsgewinn Maximaler Freibetrag Gewinn übersteigt Grenze von EUR ,- um Abzugsfähiger Freibetrag = Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn Steuerlast? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 33

34 3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens Ermittlung eines Veräußerungsgewinns: EUR Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn Weitere steuerpflichtige Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen: Tarifliche Einkommensteuer (ca. 34 %) ESt auf den Veräußerungsgewinn (ermäßigter Steuersatz 19,04 %) ESt auf restl. Einkünfte = Einkommensteuer 2015: Steuerbelastung rund TEUR 44 statt regulär rund TEUR 64 Þ Gesamt-Steuerersparnis ca. 1/3 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 34

35 Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 35

36 3.4. Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft Beispiel: A ist an der A & B Ingenieur GbR zu 50 % beteiligt. Er veräußert im Oktober 2015 die Hälfte seines Anteils an C. B A C ½ von ½ GbR Achtung! Begünstigungen gem. 16, 34 EStG werden nur bei Veräußerung des ganzen Mitunternehmeranteils gewährt Gestaltung bei überleitender Mitarbeit!? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 36

37 3.4. Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft Variante: A ist an der A & B Ingenieur GbR zu 50 % beteiligt. Er veräußert im Oktober 2015 die Hälfte seines Anteils an C. A überführt das ihm gehörende Betriebsgrundstück (SBV) in sein Privatvermögen und vermietet an die B & C Ingenieur GbR. Bezüglich Sonderbetriebsvermögen (= SBV) hier: nicht begünstigte Entnahme zum gemeinen Wert! Entnahme von SBV nur begünstigt bei Veräußerung des GANZEN Mitunternehmeranteils Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 37

38 Einbringung in eine Personengesellschaft Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 38

39 3.5. Einbringung in Pers. Ges. Beispiel: A und B gründen eine GbR, die das Ingenieurbüro des A mit einem Buchwert von EUR und einem gemeinen Wert von EUR fortführen soll. An der GbR sollen A zu 90% und B zu 10% beteiligt sein. A erhält von B eine Zuzahlung von EUR, die a) Privatvermögen b) Betriebsvermögen werden soll bestehendes Einzelingenieurbüro Aufnahme Gesellschafter neue Personengesellschaft Veräußerungsgewinn bei A? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 39

40 3.5. Einbringung in Pers. Ges. a) Grundfall: Vollbesteuerung 30 TEUR ohne Begünstigung 16, 34 EStG Abwandlung: Einbringung zum gemeinen Wert 16, 34 EStG Lösung: Verzicht auf Zuzahlung in das Privatvermögen 90% 10% b) Grundfall: Vollbesteuerung 30 TEUR mit Begünstigung 16, 34 EStG A GbR 100% B Lösung: Buchwert-Einbringung; aufgeschobene Versteuerung der stillen Reserven (negative Ergänzungsbilanz) Begünstigung nach 16, 34 EStG entfällt auf GbR 100% spätere Veräußerung der 90 % 90% 10% A B Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 40

41 Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 41

42 3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Beispiel: A ist an der Plan & Bau Ingenieur GmbH zu 50 % beteiligt. Er hält die Anteile im Privatvermögen und veräußert im Oktober 2015 seinen Hälfte-Anteil an C. Einkommensteuerliche Auswirkung beim Verkäufer? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 42

43 3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Ermittlung des Veräußerungsgewinns: EUR Veräußerungspreis Anschaffungskosten der Anteile = Veräußerungsgewinn In welcher Höhe steuerpflichtig? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 43

44 3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Ermittlung des Veräußerungsgewinns: EUR Veräußerungsgewinn Maximaler Freibetrag Bei 50 % Anteil Gewinn übersteigt Grenze von EUR (TEUR 36,1 x 50%) um Abzugsfähiger Freibetrag - 0 = Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn Steuerlast? Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 44

45 3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Ermittlung des Veräußerungsgewinns (2015): Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn EUR ( x 60 %) Weitere steuerpflichtige Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen: Tarifliche Einkommensteuer (ca. 33 %) = Einkommensteuer 2015: Hinweis! seit 2009 Teileinkünfteverfahren 60 % Steuervorteil Teileinkünfteverfahren gegenüber allgemeiner Versteuerung rund EUR Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 45

46 3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers (Wie) Ist der Kaufpreis beim Unternehmenserwerber steuerlich nutzbar? Kaufpreis Share Deal Asset Deal Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Einzelunternehmen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaft) Gesperrt bis Veräußerung / Aufgabe Verwertbar! Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 46

47 3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers Buchmäßiges Reinvermögen + X (stille Reserven) + Y (Firmenwert) = Kaufpreis X = abgekaufte stille Reserven: Steuerliche Auswirkung: Unfertige Leistungen bei Projektfertigstellung Gebäude Maschinen nach individueller Nutzungsdauer Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 47

48 3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers Buchmäßiges Reinvermögen + X (stille Reserven) + Y (Firmenwert) = Kaufpreis Y = Firmenwert: steuerliches Abschreibungsvolumen: - Nutzungsdauer 15 Jahre - Freiberufler-Praxis 6 10 Jahre - Freiberufler-Einzelpraxis 3 5 Jahre Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 48

49 3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers Wie ist der Kaufpreis beim Unternehmenserwerber steuerlich nutzbar? Max Mustermann Bilanz auf den A. Anlagevermögen 100 B. Umlaufvermögen A. Kapital 50 B. Verbindlichkeiten Buchmäßiges Reinvermögen: 50 Stille Reserven: 10 Firmenwert: 15 Kaufpreis: 75 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 49

50 4. Fazit Die Nachfolgeregelung sollte: Langfristig vorbereitet sorgfältig geplant tatsächlich umgesetzt werden lieber spät und richtig als nie oder falsch! Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 50

51 4. Fazit... sonst kann sie im schlechtesten Fall zur Pleite des Unternehmens führen! FOLGEN: Arbeitsplätze gehen verloren Vernichtung von Kapital vermeidbare Steuerbelastung Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 51

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Rückfragen: Robert Tille Thomas Jäger Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 52

53 Hinweis Diese Seminarunterlage will Ihnen eine erste Orientierung geben und Ihnen helfen, die wesentlichen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge bedeutsamen Aspekte zu erkennen. Eine Unternehmensnachfolge ist ein sehr komplexer und höchst individueller Vorgang, der nur unter Zugrundelegung der jeweiligen Prämissendes Einzelfalles sachgerechtdurchgeführt werdenkann. Sämtliche Seminarinhalte wurden mit größter Sorgfalt nach aktuell geltender Rechtlage erstellt. Eine Haftung auch seitens der Referenten - kann aus vorstehenden Gründen sowie aufgrund sich ständig ändernder gesetzlicher Vorschriften jedoch nicht übernommen werden. Diese Präsentation ersetzt keine Rechts- und Steuerberatung! Die Referenten stehen für Anregungen und Rückfragen gerne zur Verfügung. München, im April 2016 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 53

54 Unternehmensnachfolge für Bauingenieure Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme aus rechtlicher und steuerlicher Sicht Referenten / Autoren: Robert Tille Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht LM Leinauer Müller & Partner, München Thomas Jäger Dipl.-Betriebswirt (FH) Steuerberater LM Leinauer Müller & Partner München Paul-Gerhardt-Allee München Tel.: 089 / Fax.: 089 / info@lmpartner.de Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 54

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