Marion Philipp Leiterin Markt und Integration U25. Fachtagung Integration junger Geflüchteter in Ausbildung am

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1 Marion Philipp Leiterin Markt und Integration U25 Fachtagung Integration junger Geflüchteter in Ausbildung am in Erfurt

2 Unbegleitete Minderjährige in Deutschland Entwicklung des Zugangs unbegleiteter Minderjähriger (UM) sowie Inobhutnahmen durch die Jugendhilfe Deutschland August UM Inobhutnahmen Quelle: BAMF Seite 2

3 Unterschiedlicher rechtlicher Zugang zur Ausbildung für unbegleitete Minderjährige Aufenthaltsgestattung: Monat schulische Ausbildung möglich ab 4. Monat alle Ausbildungen möglich (ohne Zustimmung BA) Duldung: ab 1. Tag alle Ausbildungen möglich (ohne Zustimmung BA) Für betriebliche Ausbildungen und schulische Ausbildungen mit betrieblichen Praktika ist eine Beschäftigungserlaubnis erforderlich. Dies trägt die Ausländerbehörde in die Nebenbestimmungen im Ausweis ein. Aufenthaltserlaubnis: ab 1. Tag alle Ausbildungen möglich Seite 3

4 Zugangsvoraussetzungen U25-Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer (Teil 1) Leistung Ausländer mit Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber nach 55 Asylverfahrensgesetz) Geduldete Ausländer ( 60a AufenthG) Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis z.b. nach den 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4, den z.b. nach 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 oder 23a, 25 Absatz 1 oder 2, den 25a, 25b, Absatz 5, 31 des Aufenthaltsgesetzes 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, 104a besitzen besitzen (z.b. Verlängerung bei (z.b. Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge) außergewöhnlicher Härte, humanitäre Gründe) BVB BaE Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperpektive*, wenn ihr Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten gestattet ist. Für alle anderen Personengruppen findet der 59 Abs. 3 SGB III Anwendung. mindestens 6 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet und kein Beschäftigungsverbot mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. ohne "Wartezeit" mindestens 15 Monate (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten oder zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mindestens 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen. abh BAB Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperpektive*, wenn ihr Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten gestattet ist. Für alle anderen Personengruppen findet der 59 Abs. 3 SGB III Anwendung. Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperpektive*, wenn ihr Aufenthalt seit mindestens 15 Monaten gestattet ist. Für alle anderen Personengruppen findet der 59 Abs. 3 SGB III Anwendung. mindestens 12 Monate (Wartezeit) ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten ohne "Wartezeit" mindestens 3 Monate rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet mindestens 6 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet und kein Beschäftigungsverbot Seite 5

5 Zugangsvoraussetzungen U25-Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer (Teil 2) Leistung Ausländer mit Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber nach 55 Asylverfahrensgesetz) Geduldete Ausländer ( 60a AufenthG) Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis z.b. nach den 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4, den z.b. nach 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 oder 23a, 25 Absatz 1 oder 2, den 25a, 25b, Absatz 5, 31 des Aufenthaltsgesetzes 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, 104a besitzen besitzen (z.b. Verlängerung bei (z.b. Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge) außergewöhnlicher Härte, humanitäre Gründe) AsA Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperpektive*, wenn ihr Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten gestattet ist. Für alle anderen Personengruppen findet der 59 Abs. 3 SGB III Anwendung. mindestens 12 Monate (Wartezeit) ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten ohne "Wartezeit" mindestens 3 Monate rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet EQ ab 4.Monat, keine Zustimmung BA erforderlich ohne "Wartezeit", keine Zustimmung BA erforderlich PerjuF ab 4. Monat Aufenthalt Sonderregelung im 131 SGB III für Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive* ab 1. Tag möglich ab 4. Monat Aufenthalt ohne "Wartezeit" * aus den Herkunftsländern: Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia Seite 6

6 Neue migrationsspezifische Instrumente auf einem Blick Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) - MAT 45 SGB III Ausbildungsvorbereitung, Kompetenzfeststellung, Spracherwerb Dauer: 4 bis max. 6 Monate Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (Perjuf-H) Vermittlung allgemeiner Berufskenntnisse im handwerklichen Bereich Dauer 4 bis 6 Monate im Anschluss: junge Geflüchtete, die aufgrund ihrer Eignung und Neigung für eine Ausbildung im Handwerk in Frage kommen, werden gezielt mit der Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) in 13 Wochen auf eine Ausbildung im Handwerk vorbereitet (vertiefte fachliche Berufsorientierung) und in einen Ausbildungsbetrieb für Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung vermittelt. betriebliche Ausbildung kann wiederum durch die Instrumente abh-h und AsA-H flankierend unterstützt werden Einstiegsqualifizierung + Sprache - 54 a SGB III Betriebspraktikum + 2 Tage/Woche Sprachunterricht (ESF-BAMF-Kurs) Dauer 6-12 Monate Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) - MAT 45 SGB III Kompetenzfeststellung und Spracherwerb Dauer 6-12 Wochen KompaS (Kombination von Integrationskursen mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III) Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb In den Zeiträumen, in denen der Integrationskurs nicht besucht wird, sollen flankierende Elemente die frühzeitige Aktivierung und Kompetenzfeststellung der Teilnehmer sicherstellen. Integrationskurs wird direkt im Auftrag des BAMF auf der Grundlage eines erteilten Zulassungsbescheides durchgeführt. Dauer 6 bis 8 Monate Seite 7

7 Zukunft durch Ausbildung sichern! Beispiel: Jugendlicher mit Aufenthaltsgestattung und guter Bleibeperspektive Zukunft Assistierte Start Integrations- kurs Sprachkurs Einstiegs- qualifizierung+ Sprache BvB Perspektiven für junge Flüchtlinge Ausbildung abh BaE Seite 8

8 Zukunft durch Ausbildung sichern! Beispiel: Jugendlicher mit Duldung Zukunft Assistierte Start Integrations- kurs Sprachkurs (bei freien Kapazitäten) START Deutsch Einstiegs- qualifizierung+ Sprache (ESF- BAMF-Kurs ab A1) und Perspektiven für junge Flüchtlinge (ab dem 4. Monat) Ausbildung und abh (nach 12 Monaten) Seite 9

9 Das neue Integrationsgesetz (IntG) Sonderregelungen Ausbildungsförderung Ausbildung Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe Azubi erhält Duldung für Dauer der Ausbildung und weitere 6 Monate nach der Ausbildung zur Arbeitsplatzsuche; für anschließende Beschäftigung wird Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt ( 3+2-Regel ) Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt ansonsten wird zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate erteilt die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird aufgehoben bei Ausbildungsabbruch gibt es einmalig eine weitere Duldung für sechs Monate, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen das Aufenthaltsrecht wird widerrufen, wenn das anschließende Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird sowie bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat Seite 10

10 Das neue Integrationsgesetz (IntG) Sonderregelungen Ausbildungsförderung Ausbildungsförderung abh, ASA, BvB stehen Gestatteten mit guter Bleibeperspektive bereits nach drei Monaten zur Verfügung BAB und Ausbildungsgeld stehen erstmalig auch Ausländer/innen offen junge Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind ausbildungsbegleitende Hilfen (abh), assistierte Ausbildung (ASA) oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich Berufsausbildungshilfe (BAB) und Ausbildungsgeld können Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach 15 Monaten Voraufenthalt bekommen - außer sie wohnen noch in einer Aufnahmeeinrichtung Geduldete können jetzt bereits nach 12 Monaten Voraufenthalt mit ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierter Ausbildung unterstützt werden berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld sind für Geduldete nach 6 Jahren Aufenthalt möglich Seite 11

11 Chancen und Herausforderungen bei der Integration Geflüchteter in Ausbildung Herausforderungen Chancen -Grundspracherwerb (bis A2) nicht für alle Jugendlichen abgesichert - Schnelligkeit des Spracherwerbs ist individuell unterschiedlich (Mentalität, Motivation, Übung etc.) - Ausbildung wird in anderen Ländern als letzter Weg der Bildung erachtet - schnelle Arbeitsaufnahme bevorzugt, da Schulden und Finanzierung der zurückgelassenen Familie - unklarer Familiennachzug erhöht Sorge um Familien und beeinflusst langfristige Berufsentscheidungen meist negativ Integration braucht Zeit. Wertvolle Vorkenntnisse nicht ungenutzt lassen. - Ausbildung erleichtert Integration für unbegleitete Minderjährige - mittelfristiger Fachkräftenachwuchs - Bindung an die Region + Unternehmen, um demografischen Folgen entgegenzuwirken - gute Möglichkeiten der Ausbildungsvorbereitung und des Testens vorhandener Kenntnisse - intensive Erklärungen zur dualen Ausbildung eröffnen neue Potentiale - neues Integrationsgesetz gibt Rechtssicherheit für Aufenthalt während Ausbildung - Ausbildungswissen kann ggf. nach Rückkehr im Herkunftsland neue Perspektiven eröffnen Seite 12

12 Unterstützung der Unternehmen durch den Arbeitgeber-Service der BA Sensibilisierung von Unternehmen/ Arbeitgebern für junge Flüchtlinge direkte Ansprache interessierter Arbeitgeber seit August 2015 durch den Arbeitgeberservice Schwerpunkte der Beratungsarbeit: realistische Einschätzung des Kunden- und Bewerberpotentials und in Sensibilisierung der Belegschaft zu interkulturellen Kompetenzen Schaffung von Begegnungsräume mit Arbeitsgebern - Sensibilisierung der Integrationskursträger zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft - Infoveranstaltungen und Gespräche mit Flüchtlingen, um für duale Ausbildung zu werben - Messen (Speed-Datings) zwischen Geflüchteten und interessierten Arbeitgebern durch die Agenturen für Arbeit in Kooperation mit Kammern Unterstützungsleistungen für Unternehmen Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten (z.b. EGZ oder Maßnahme bei einem Arbeitgeber) richten sich kundenspezifisch nach dem Aufenthaltsstatuts, der Art des Leistungsbezugs und der arbeitsplatzbezogenen Minderleistungsfähigkeit Integration in Ausbildung oder Arbeit Seite 13

13 Interessante Branchen für Flüchtlinge - Logistikbranche (anfangs Service- und Kurierfahrer) - Gartenbau und Landwirtschaft - Handwerkliche Berufe, z.b. Bauberufe; Dachdecker; Tischler, Bäcker, Reinigungsberufe - Gesundheitswesen - Dienstleistungsberufe in Tourismus und Gastronomie sowie Handel setzen hohes Sprachniveau voraus - Berufe der Metall- und Elektrobranche setzen neben sicheren Deutschkenntnissen gute naturwissenschaftliche und mathematische Kenntnisse voraus Seite 14

14 APP Ankommen in Deutschland unterstützt Zugewanderte Die APP Ankommen kann auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi/Persisch genutzt werden, ist kostenfrei ladbar und auch offline nutzbar. Der integrierte Selbstlern- Sprachkurs auf A1-Niveau kommt gut an. Auch unter finden Ankommende die ersten wichtigen Informationen zu Arbeit und Leben in Deutschland. Informationen zur Sprachförderung, zur Jobsuche, zu Ausbildung und Geldleistungen finden Geflüchtete ebenfalls unter arbeitsagentur.de ( ruf/arbeitsjobsuche/arbeitindeutschland/asylbewerber/index.htm) Seite 15

15 Vielen Dank! Marion Philipp Leiterin Markt und Integration U25 der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Frau-von-Selmnitz-Straße Halle (Saale) Marion.Philipp@arbeitsagentur.de Seite 16

16 Backup Seite 17

17 Wege in Ausbildung für geflüchtete Menschen in Thüringen (aufeinander aufbauende, horizontale und vertikale Förderungen) Jugendintegrationskurs Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse Dauer: 900 UE (Summe ca Mo.) Verantwortung: BAMF ggfs. Maßnahmen zur Alphabetisierung BVJ-Sprache Berufsvorbereitung und Spracherwerb Dauer: max. 12 Monate flächendeckendes Angebot in Berufsschulen, 12 bis 20 Std. Deutsch pro Woche Verantwortung: TMBJS Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) ( 45 SGB III) Kombi aus Integrationskurs und zeitgleicher MAT Dauer: 6 bis 8 Monate Verantwortung: AA/JC START Deutsch Spracherwerb bis Stufe A1 für Personen ohne Anspruch auf Integrationskurs Verantwortung: TMMJV und VHS AGH nach 5 AsylbLG zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen Interesse liegende Maßnahme mit Aufwandsentschädigung Dauer: bis max. Entscheidung über Asylantrag Verantwortung: Kommune Perspektiven für junge Flüchtlinge ( 45 SGB III) (ggf. PerjuF-Handwerk) Ausbildungsvorbereitung, Kompetenzfeststellung und Spracherwerb Dauer: 4 bis 6 Monate Verantwortung: AA/JC AGH nach 16d SGB II zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen Interesse liegenden Maßnahme mit Aufwandsentschädigung Dauer: je nach Eingliederungsfortschritt und Beginn, Anschlussangebot Verantwortung: JC Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ( 51 SGB III) Dauer: bis 12 Monate Verzahnung mit ESF-BAMF- Sprachkurs möglich Verantwortung: AA/JC EQ+ Sprache ( 54a SGB III) Betriebspraktikum + parallel ESF-BAMF- Sprachkurs (ggf. + ausbildungsbegleitende Hilfen Dauer 6 bis 12 Monate Verantwortung: AA/JC Assistierte Ausbildung ( 130 SGB III) Unterstützung des Azubis und Betriebs (inkl. Stütz- und Förderunterricht Dauer: max. 4 Jahre (Ausbildungsdauer + Vorbereitung) Verantwortung: AA/JC Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ( 76 SGB III) Dauer: max. 3,5 Jahre Verzahnung mit ESF-BAMF- Sprachkurs möglich Verantwortung: AA/JC Weiterführende Schule bzw. weiterführendes Studium Arbeit Seite 18

18 Orientierungshilfe Mindestsprachniveau für die Teilnahme an Fördermaßnahmen der BA Ausprägungsform Sprachniveaustufe Bemerkungen Grundkennntnisse elementare Sprachverwendung A1, A2 Bewerber sind für einfache Bildungsmaßnahmen geeignet. Beruflich: Der Bewerber kennt und versteht einfache Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke. Sprachlich: Er kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen. Erweiterte Kenntnisse selbstständige Sprachverwendung B1, B2 Bewerber sind für anspruchsvollere Bildungsmaßnahmen, praktisch ausgerichtete Ausbildungen und Umschulungen ohne Schwerpunkt im sprachlichen Bereich geeignet. Beruflich: Der Bewerber versteht die Hauptinhalte der Sprache im beruflichen Alltag. Er versteht einen Teil der fachlichen Ausdrücke in seinem Fachgebiet bzw. seiner Branche. Dabei handelt es sich meist um vertraute Themen oder Situationen. Sprachlich: Der Bewerber kann sich spontan, klar und fließend ausdrücken. Er verständigt sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und kann kurze Begründungen und Erläuterungen geben. Verhandlungssicher kompetente Sprachverwendung C1, C2 Bewerber sind für anspruchsvolle Bildungsmaßnahmen, Ausbildungen und Umschulungen auch im sprachlichen Bereich geeignet. Beruflich: Der Bewerber kann sich im beruflichen Alltag sehr gut verständigen. Er nutzt und versteht die für sein Fachgebiet bzw. Branche übliche Sprache sowie deren fachliche Ausdrücke. Sprachlich: Der Bewerber kann sich spontan, deutlich, strukturiert, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch komplexe Sachverhalte darlegen. Seite 19

19 Ausprägungsformen der Sprachkenntnisse und Niveaustufen Fördermaßnahmen Mindestsprachniveau Bemerkungen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Assistierte Ausbildung (AsA) Einstiegsqualifizierung (EQ /EQ++) A2 B1 Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um den Inhalten der Maßnahme folgen zu können. Sollten bei Zuweisung geringere Sprachkenntnisse vorhanden sein, muss zu erwarten sein, dass diese aufgrund des individuellen kognitiven Leistungsvermögens kurzfristig vom Teilnehmer aufgeholt werden können. Perpektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) A1 grundsätzlicher Vorrang von Integrationskursen Perpektiven für junge Flüchtlinge Handwerk (PerjuF Handwerk) A2/B1 abgeschlossener Integrationskurs ist erforderlich Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) B1 A1 A1 B1/B2 Verzahnung von U25-Instrumenten - BvB / BaE - mit dem ESF-BAMF-Programm A2 - B1 kein Sprachniveau verbindlich festgelegt, abhängig u.a. von folgenden Rahmenbedingungen wie Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsberufes, Leistungsvermögen bzw. Leistungsbereitschaft des Auszubildenden, Möglichkeit begleitender Sprachförderung. Seite 20

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