Shamrockring 1 Messeallee Herne Essen Tel.: (02323) Tel.: (0201) GLIEDERUNG
|
|
- Gretel Maier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Harald Knöchel Dr. Bettina Keienburg RAG Aktiengesellschaft Rechtsanwälte Kümmerlein Shamrockring 1 Messeallee Herne Essen Tel.: (02323) Tel.: (0201) harald.knoechel@rag.de bettina.keienburg@kuemmerlein.de FORUM-LEHRGANG BERGRECHT GLIEDERUNG A. Bergrecht im deutschen Rechtssystem I. Bergrecht als Sonderrecht des Bergbaus = Geltungsbereich des BBergG II. Vorhaben, die zumindest teilweise in den Geltungsbereich des BBergG fallen 1. Steinkohlen- und Braunkohlengewinnung 2. Erdöl- und Erdgasgewinnung 3. Methangasgewinnung 4. Erdwärmegewinnung 5. Gewinnung von Erzen, Kali- und Steinsalzen und bestimmter anderer nichtenergetischer Rohstoffe 6. Gewinnung hochwertiger Steine und Erden 7. Rohstoffgewinnung aus Halden 8. Erdgas- und Erdölspeicherung in Untergrundspeichern
2 9. Aussolen von Gesteinsformationen für Untergrundspeicher und für CCS 10. Transit-Rohrleitungen im Bereich des Festlandsockels 11. Erkundungsbergwerke zur Vorbereitung atomarer Endlager 12. Errichtung und Betrieb unterirdischer Anlagen zur Lagerung radioaktiver Stoffe III. Zuordnung zu Rechtsgebieten 1. Privatrecht a) Bergschadensrecht, 114 ff. b) Regelungen über bergrechtliche Nachbarschaftsverhältnisse, z.b. 42 ff. c) Wirkung von Bergbauberechtigungen 2. Öffentliches Recht a) Gefahrenabwehr, 69 ff. b) Erteilung von Bergbauberechtigungen, 6 ff. c) Betriebsplanrecht, 50 ff. d) Arbeitsschutz, z.b. 60 IV. Historische Bezüge 1. Landesherrliches Bergregal 2. Direktionsprinzip 3. Grundeigentümerbergbau 4. Bergwerkseigentum alten Rechts, pr. Allg. Berggesetz (ABG) 5. BBergG 6. UVP-Recht 7. Änderungsbestrebungen Seite 2
3 V. Zweck 1. Förderung der Rohstoffgewinnung, 1 Nr Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten, 1 Nr Gefahrenabwehr und Schadensausgleich, 1 Nr. 3 VI. Geltungsbereich 1. Tätigkeitsbezug, 2 2. Bergbauliche Tätigkeiten a) Aufsuchung, 4 Abs. 1 b) Gewinnung, 4 Abs. 2 c) Aufbereiten, 4 Abs. 3 d) Miterfasste Nebentätigkeiten e) vorbereitende Gewinnungshandlungen f) Wiedernutzbarmachung, 4 Abs Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, 2 Abs. 1 Nr Sonstige Tätigkeiten, 2 Abs Steine und Erden: Abgrabungsrecht B. Bergbauberechtigungen I. Bodenschätze 1. Definition, 3 Abs. 1 a) Alle mineralischen Rohstoffe - in festem oder flüssigem Zustand und Gase - in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen in oder auf der Erde oder im oder unter dem Meer b) Ausnahme Wasser Seite 3
4 c) Kategorien - Bergfreie Bodenschätze, 3 Abs. 3 - Grundeigene Bodenschätze, die unter das Bergrecht fallen, 3 Abs. 4 - Sonstige grundeigene Bodenschätze (Abgrabungsrecht, kein Bergrecht) 2. Bergfreie Bodenschätze a) Trennung vom Grundeigentum, 3 Abs. 2 Satz 2 b) Aufzählung in 3 Abs. 3 c) Besonderheit Grubengas, Flözgas Flözgasgewinnung in Steinkohlenrevieren d) Besonderheit Küstengewässer, Festlandsockel e) Besonderheit Erdwärme f) Besonderheit neue Bundesländer 3. Grundeigene Bodenschätze a) Aufzählung, 3 Abs. 4 - Einzelne Bodenschätze - Alle übrigen Bodenschätze, soweit untertägige Aufsuchung oder Gewinnung b) andere Steine und Erden - Abgrabungsrecht - Sondersituation neue Bundesländer II. Arten der Bergbauberechtigungen 1. Rechtliche Bedeutung des Berechtsamswesens für bergfreie Bodenschätze a) Öffentlich-rechtliches Konzessionssystem b) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 2. Erlaubnis; 7 3. Bewilligung, 8 Seite 4
5 4. Bergwerkseigentum, 9 5. Befristung, 16 Abs. 5, Widerruf, Alte Rechte, 149, Abgrenzung zur Betriebsplanzulassung III. Anspruch auf Bergbauberechtigungen 1. Anspruch auf Erteilung 2. Versagungsgründe, 11 bis Verfahren a) Antragsverfahren b) Behördenzuständigkeiten, Beteiligung von Fachbehörden, Verfahrensbeschleunigung c) Beteiligung Dritter, 15 d) Rechtsbehelfe IV. Übertragung von Bergbauberechtigungen, 21 ff. 1. Beteiligung an der Aufsuchung, Übertragung der Berechtigung, Nutzungsübertragung (Überlassung zur Ausübung an Dritte) 4. Veräußerung von Bergwerkseigentum, 23 V. Konkurrierende Bergbauberechtigungen 1. Anspruch auf Bewilligung aufgrund bestehender Erlaubnis a) Vorrang (Eintrittsrecht) des Erlaubnisinhabers gegenüber Bewilligungsanträgen, 14 Abs. 1 b) Probleme: Rechtsschutz, Ermessen, Beurteilungsspielraum Seite 5
6 2. Konkurrenz gleichartiger Anträge a) Ausschließlichkeitsgrundsatz b) Arbeitsprogramm; 14 Abs. 2 - Maßstab "best work program" - Ausnahme: aufrechterhaltene Rechte, 152 Abs. 2 c) Prioritätsgrundsatz bei gleichwertigen Anträgen 3. Beteiligung, 21 a) Sonderregelung 11 Nr. 5 b) Behandlung widerstreitender Interessen (wissenschaftliche gewerbliche Zwecke) 4. Zulegung, Mitgewinnung von Bodenschätzen, Ausgleichspflicht, Konkurrierende Bodenabbaurechte außerhalb des Bergrechts VI. Inhalt der Bergbauberechtigung 1. Aneignungsrecht 2. Eigentum an Bergbaueinrichtungen (Tagesanlagen) 3. Rechtsposition des Bergbauberechtigten gegenüber dem Oberflächeneigentümer 4. Gegenstand der Bewilligung bei der Erdöl- und Erdgasförderung a) Bohrlochprinzip vs. Lagerstättenprinzip b) Feldesüberschreitende Lagerstätten VII. Untergrundspeicher 1. Anwendbarkeit bergrechtlicher Bestimmungen a) 126 Abs. 1 b) Keine Bergbauberechtigung erforderlich Seite 6
7 c) Bergschadensrecht d) Besonderheiten in den neuen Bundesländern 2. Verhältnis zum Oberflächeneigentum 3. Salzgewinnung bei der Herstellung von Kavernen a) Gewinnungsberechtigung erforderlich b) Förderabgabepflicht c) Häufig: Alte Rechte d) Entnahme und Ableitung von Wasser zum Solen e) Besonderheiten in den neuen Bundesländern VIII. CO2-Sequestration (CCS) 1. Hintergrund: Emissionshandel 2. Zulässigkeit der CO2-Sequestration nach bisherigem Recht? 3. Kohlendioxid-Speicherungsgesetz vom (KSpG) 4. CO 2 -Pipeline IX. Bergbauberechtigungen in den neuen Bundesländern 1. Rechtslage in der DDR vor 1990 a) Rechtsgrundlagen - Landesgesetze Berggesetz v Durchführungsverordnung zum BergG v b) Einteilung der mineralischen Rohstoffe c) Bergbauberechtigungen - Volkseigentum an Bodenschätzen - Volks- oder Privateigentum an anderen Rohstoffen - staatliche Untersuchungs-, Gewinnungs- und Speicherrechte Seite 7
8 - Ausübung durch staatliche Organe oder volkseigene Betriebe auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern 2. Rechtsänderungen 1990 a) 4. Durchführungsbestimmung zur VO über die Gründung und Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR Berechtigung zur Gewinnung mineralischer Rohstoffe v b) Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum v Einführung von Bergwerkseigentum - Für bestimmte volkswirtschaftlich bedeutsame Rohstoffe Bodenschätze - Einschließlich Speicherrecht - Anwendbarkeit der Vorschriften über Grundstücke - Auf Antrag Verleihung an die Treuhandanstalt - Privatisierung c) Einigungsvertrag - Umwandlung der (volkswirtschaftlich bedeutsamen) Bodenschätze in bergfreie Bodenschätze - Weiter Anwendungsbereich - Auch Speicherformationen - Aufrechterhaltung bestehender Bergbaurechte - Bergwerkseigentum förderabgabefrei d) Regelung vom BVerfG als verfassungsgemäß bestätigt 3. Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen v a) Vereinheitlichung der Einteilung von Bodenschätzen im gesamten Bundesgebiet - Bergfreie Bodenschätze - Grundeigene Bodenschätze - Grundeigentümerbodenschätze b) Bestandsschutz für bestehende Bergbauberechtigungen C. Betriebsplanpflicht und Betriebsplanzulassungsverfahren I. Betriebsplan, 50 ff. Seite 8
9 1. Funktionen des Betriebsplans a) Abgrenzung zu den Bergbauberechtigungen b) Berücksichtigung der Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus - Lagerstättengebundenheit - Unvorhersehbarkeit der geologischen Verhältnisse - Dynamische Betriebsweise - Wechselwirkungen zwischen Planung, Realisierung und weiterer Planung c) Verfahrensstufung d) Instrument der behördlichen Überwachung e) Kein Instrument der Fachplanung f) Vergleich mit Anlagengenehmigungen g) Betriebsplanzulassung und Grundabtretung 2. Gegenstand des Betriebsplanes, 51 Abs. 1 a) Aufsuchungsbetriebe b) Gewinnungsbetriebe c) Aufbereitungsbetriebe d) Andere Tätigkeiten und Einrichtungen - Untergrundspeicher, Endlagerung radioaktiver Abfälle, 126 Abs. 3 - Bohrungen, 127 e) Errichtung, Betrieb, Einstellung f) Befreiung von der Betriebsplanpflicht, 51 Abs. 3 g) Abgrenzung zum Abgrabungsrecht 3. Arten von Betriebsplänen a) Hauptbetriebsplan, 52 Abs. 1 Seite 9
10 b) Fakultativer Rahmenbetriebsplan, 52 Abs. 2 Nr. 1 c) Obligatorischer Rahmenbetriebsplan, 52 Abs. 2 a d) Sonderbetriebsplan, 52 Abs. 2 Nr. 2 e) Abschlussbetriebsplan, 53 f) Gemeinschaftlicher Betriebsplan, 52 Abs. 3 II. Betriebsplanzulassung 1. Arten der Betriebsplanzulassung a) Konventionelle Betriebsplanzulassung b) Planfeststellung, 57a 2. Rechtswirkungen der Betriebsplanzulassung a) Gebundene Kontrollerlaubnis, 55 Abs. 1 - Keine planerische Gestaltungsfreiheit der Behörde - Auch bei Planfeststellungsbeschluss b) Gestattungswirkung - Außer Rahmenbetriebsplanzulassung c) Verhältnis zu außerbergrechtlichen Genehmigungserfordernissen - Eingeschränkte Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - Keine Konzentrationswirkung anderer Betriebsplanzulassungen d) Bindungswirkung der Rahmenbetriebsplanzulassung - Eingeschränkte Bindungswirkung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans gegenüber nachfolgenden Haupt- und Sonderbetriebsplanzulassungen - Stärkere Bindungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - Bindungswirkung gegenüber Betriebsplanverlängerungen? - Nachträgliche Änderungen, Auflagen und Aufhebungen e) Befristung, 52 Abs. 2 Nr. 1 Seite 10
11 3. Materielle Zulassungsvoraussetzungen a) 55 BBergG - Nachweis der Berechtigung - Zuverlässigkeit, Fachkunde, körperliche Eignung - Betriebssicherheit und Arbeitsschutz - Lagerstättenschutz - Oberflächenschutz - Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung - Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - Schutz anderer Bergbaubetriebe - Schutz vor gemeinschädlichen Einwirkungen - Zusatzbestimmungen für Festlandsockel und Küstengewässer - Zusatzbestimmungen für Abschlussbetriebsplan b) Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, Verweis in 48 Abs. 1 S. 1 - Anwendungsbereich - Rohstoffsicherungsklausel, 48 Abs. 1 S. 2 c) Schutz überwiegender öffentlicher Interessen, 48 Abs. 2 ( Öffnungsklausel ) - Anwendbarkeit im Betriebsplanverfahren - Kein Ermessen, sondern Abwägung der gegenläufigen Interessen - ggf. Gesamtabwägung d) Planungsrechtliche Vorgaben - Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens - Braunkohlenplan - Raumordnungs- und Bauleitpläne III. Konventionelles Betriebsplanverfahren 1. Ablauf des Verfahrens 2. Beteiligungserfordernisse a) Behörden, 54 Abs. 2 b) Gemeinden als Planungsträger, 54 Abs. 2 c) Oberflächeneigentümer Seite 11
12 d) Betroffene e) Auslegung, 48 Abs. 2 S. 2 BBergG 3. Form und Inhalt der Zulassungsentscheidung a) Verwaltungsakt, 56 Abs. 1 b) Nebenbestimmungen c) Nachträgliche Auflagen, 56 Abs. 1 S. 2 d) Sicherheitsleistung, 56 Abs. 2 e) Ggf. Begründung f) Versagung der Zulassung IV. Planfeststellungsverfahren 1. Anwendungsbereich a) 57 c i.v.m. UVP-V Bergbau b) Ggf. Vorprüfung des Einzelfalls, 3a ff. UVPG c) Wesentliche Änderungen, 52 Abs. 2c d) Übergangsregelungen 2. Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung a) Rechtscharakter der UVP - Unselbständiger Verfahrensschritt - Keine zusätzlichen materiellen Zulassungsvoraussetzungen b) Integration der UVP in das Planfeststellungsverfahren c) Gestufte UVP bei vorgeschaltetem Raumordnungs- oder Braunkohlenplanverfahren 3. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens a) Ggf. Screening, 3a ff. UVPG Seite 12
13 b) Verlangen eines Rahmenbetriebsplans, 52 Abs. 2a S. 1 c) Scoping, 52 Abs. 2a S. 2 d) Ggf. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, 25 Abs. 3 VwVfG e) Vorlage des Rahmenbetriebsplans, 57a Abs. 2 f) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, 73 Abs. 2 VwVfG - Behörden - Gemeinden - Ggf. grenzüberschreitende Behördenbeteiligung g) Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen, 63 BNatSchG h) Öffentlichkeitsbeteiligung, 73 Abs. 3 9 VwVfG - Ortsübliche Bekanntmachung - Auslegung - Einwendungsmöglichkeit - Erörterungstermin i) Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP, 57a Abs. 4 S. 3 BBergG j) Planfeststellungsbeschluss, 74 Abs. 1 VwVfG 4. Planfeststellungsbeschluss, 74 VwVfG a) Form und Inhalt b) Rechtswirkungen - Konzentrationswirkung, 75 Abs. 1 VwVfG - Präklusionswirkung, 73 Abs. 4 S. 3, 75 Abs. 2 VwVfG, 57a Abs. 5 BBergG - Feststellungswirkung - Beschränkte enteignungsrechtliche Vorwirkung - Außerkrafttreten, 75 Abs. 4 VwVfG 5. Weitere Besonderheiten a) Zulassung des vorzeitigen Beginns, 57 b Abs. 1 Seite 13
14 b) Stufenweise Planfeststellung, 52 Abs. 2 b c) Vorbescheid, Teilgenehmigung, 57 b Abs. 2 d) Vorbehalt der abschließenden Entscheidung e) Folgemaßnahmen, 57 Abs. 3 S. 3 V. Rechtsschutz im Betriebsplanverfahren 1. Allgemeine Grundsätze 2. Drittschutz von Gemeinden a) Planungshoheit b) Andere gemeindliche Belange 3. Drittschützende Normen a) Bergrechtliche Zulassungsvoraussetzungen, 55 Abs. b) Schutz überwiegender öffentlicher Interessen, 48 Abs. 2 S. 1 c) Beteiligungsrechte d) UVP e) Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz f) Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 4. Beschränkungen des Drittschutzes a) Einwendungs- oder Rechtsbehelfsverzicht b) Präklusion 5. Gerichtsverfahren a) Rechtsschutz des Unternehmers b) Rechtsschutz von Gemeinden und Betroffenen c) Rechtsschutz anerkannter Umweltvereinigungen, 64 BNatSchG, 2 UmwRG Seite 14
15 d) Besonderheiten durch Verfahrensstufung e) Einstweiliger Rechtsschutz D. Abschlussbetriebsplan und Beendigung der Bergaufsicht I. Rechtsgrundlagen für den Abschlussbetriebsplan sowie die Beendigung der Bergaufsicht 1. Verfahrensrechtliche Einordnung a) Aufgabe des Abschlussbetriebsplans b) Gesetzliche Grundlagen für die Bergaufsicht, 69 ff. c) Definition des Begriffs "Bergbau" d) Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, 2 Abs. 1 Nr. 2 e) Bergaufsicht = Betriebsaufsicht 2. Ende der Bergaufsicht a) Beendigung der Bergaufsicht nach Durchführung des Abschlussbetriebsplans, 69 Abs. 2 b) Anordnungen bei fehlendem Abschlussbetriebsplan, 71 Abs. 3 c) Voraussetzungen für die Beendigung der Bergaufsicht: - Durchführung des Abschlussbetriebsplans oder der entsprechenden Anordnungen der Bergbehörde - Feststellung, dass nach allgemeiner Erfahrung nicht mit durch den Betrieb verursachten Gefahren zu rechnen ist - Kraft Gesetzes - Deklaratorische Erklärung der Entlassung aus der Bergaufsicht d) Anlass für die Aufstellung eines Abschlussbetriebsplans - Einstellung eines Betriebes, 53 Abs. 1 - Betriebsunterbrechung länger als zwei Jahre, 55 Abs. 2 i.v.m. 52 Abs. 1 Seite 15
16 e) Gesetzliche Anforderungen an den Abschlussbetriebsplan: - Allgemeine Vorgaben, 55 Abs. 1 Nr. 3 bis 13 - Angaben über Beseitigung bzw. anderweitige Verwendung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen, 53 Abs. 1 - Schutz Dritter vor betriebsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit auch noch nach Einstellung, 55 Abs. 2 Nr. 1 - Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche bezüglich der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Flächen - Schicksal ausgedienter Offshore-Plattformen f) Beteiligung am Abschlussbetriebsplanverfahren, 54 Abs. 2 - Durch Abschlussbetriebsplan in ihren Aufgabenbereichen berührte Behörden - Gemeinden als Planungsträger - Betroffene Grundeigentümer g) Keine konzentrierende Wirkung der Abschlussbetriebsplanzulassung II. Verfahrensstufen und Verfahrensgestaltung, Betriebseinstellung bei großen komplexen Bergbaubetrieben 2. Abschlussbetriebsplan für den untertägigen Bereich a) Maßnahmen im Bereich des Grubengebäudes b) Verfüllung von Schächten c) Wasserhaltung 3. Abschlussbetriebsplan für den übertägigen Bereich a) Abbruchbetriebsplan b) Abschlussbetriebsplan für Fläche und Boden mit Gefährdungsabschätzung ggf. Sanierungsmaßnahmen und Wiedernutzbarmachung der Oberfläche 4. Zulässigkeit einer Verfahrensabstufung, 53 Abs. 1 Satz 2 III. Wiedernutzbarmachung 1. Definition, 4 Abs. 4 Seite 16
17 2. Öffentliches Interesse a) Planungsrecht b) Sonderproblem Denkmalschutz 3. Abgrenzung Wiedernutzbarmachung / Folgenutzung IV. Gefahrenabwehr 1. Altlastenproblematik a) Anwendbarkeit Bundesbodenschutzgesetz/Landesbodenschutzgesetz b) Nutzungsbezogene Betrachtungsweise 2. Grundwasser/Oberirdische Gewässer a) Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz b) Vorsorgeprinzip und Minimierungsgebot, 4 Abs. 1 WHG 3. Abfallproblematik a) Kreislaufwirtschaftsgesetz - Ausnahmeklausel, 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG - Anwendung der materiellen Vorgaben des Abfallrechts b) Landesabfallgesetze (LAbfG) - Zuständigkeit der Bergbehörde für der Bergaufsicht unterliegende Betriebe - Keine Andienungspflicht an kommunale Entsorgungsträger E. Verantwortliche Personen, 58 ff. BBergG 1. Träger bergrechtlicher Verantwortung 2. Bestellung verantwortlicher Personen 3. Rechtliche Bedeutung der Bestellung a) strafrechtliche Bedeutung b) Aufsichts-, Kontroll- und Koordinierungspflicht Seite 17
18 F. Probleme des Alt-Bergbaus 1. Bergschadenshaftung 2. Ordnungsrechtliche Haftung 3. Verjährungsfragen 4. Besonderheiten des Braunkohlen-Altbergbaus in den neuen Bundesländern a) Sanierungsplanung b) Verantwortlichkeit und Organisation des Sanierungsbergbaus c) Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung 5. Strafrechtliche Probleme 6. Verkehrssicherungs- und Ordnungspflicht G. Bergschadensrecht 1. Verhältnis zum Betriebsplanrecht 2. Vermeidung von Bergschäden (Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen, Bauwarnung), Schutzumfang, Gefährdungshaftung, Bergschadensvermutung, Haftungsschuldner, 115, Haftungsumfang, 117 Abs Bergschadensverzichte 8. Verjährungsfragen, 117 Abs Bergschadensausfallkasse, 120 f. 10. Aktuell: Haftung für Bergschäden aus Alt-Bergbau, Geltung des pr. Allg. Berggesetzes (prabg) und Vorläufer 11. Verhältnis zum Ausgleichsanspruch nach 24 Abs. 2 BBodSchG Seite 18
19 H. Grundabtretung 1. Berechtigung, Gegenstand, Voraussetzungen, 79, insbesondere Gesamtabwägung 4. Verfahren, Entschädigung, vorzeitige Besitzeinweisung I. Befugnisse der Bergaufsicht 1. Behördenstruktur 2. Bergaufsicht als Genehmigungsbehörde 3. Bergaufsicht als Ordnungsbehörde 4. Bergaufsicht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft J. Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und bergbaulicher Versatz I. Abgrenzung Bergrecht Abfallrecht Kreislaufwirtschaftsrecht II. Behandlung bergbaulicher Abfälle 1. Bisherige Rechtslage 2. Richtlinie bergbauliche Abfälle 3. 22a ABBergV a) Anwendungsbereich b) Kategorien von Bergbaudeponien c) Materielle Anforderungen d) Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Betriebsplanzulassung von Bergbaudeponien e) Abfallwirtschaftsplan Seite 19
20 III. Versatz 1. VO über den Versatz von Abfällen unter Tage 2. Reststoffverwertung/Technische Regel Versatz 3. Untertagedeponien K. Außerbergrechtliche Anforderungen an Bergbauvorhaben im Überblick I. Überblick über die Schnittstellen zwischen Bergrecht und außerbergrechtlichem Umweltrecht 1. Im Betriebsplanverfahren zu berücksichtigende Anforderungen 2. Außerhalb des Betriebsplanverfahrens zu berücksichtigende Anforderungen 3. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung a) Konkurrierende und parallele Genehmigungsverfahren b) Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung c) Beteiligung der Fachbehörden d) Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses II. Planungsrecht 1. Überblick 2. Bauleitplanung, 29 ff. BauGB a) Relevanz für bergbauliche Vorhaben - Vorhabenbegriff, 29 Abs. 1 BauGB - Planungsrechtliche Zulässigkeit als Zulassungsvoraussetzung des Betriebsplans, 48 Abs. 2 S. 1 BBergG - Gemeindliches Einvernehmen, 36 BauGB - Vorrang des Planfeststellungsverfahrens, 38 BauGB b) Bebauungsplangebiet, 30, 31 BauGB - Übereinstimmungen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Seite 20
21 - Gesicherte Erschließung - Befreiung, 31 Abs. 2 BauGB c) Unbeplanter Innenbereich, 34 BauGB d) Außenbereich, 35 BauGB - Unterscheidung zwischen privilegierten und nicht privilegierten Vorhaben - Keine entgegenstehenden öffentlichen Belange - Gesicherte Erschließung - Schnittstelle zum Raumordnungsrecht, 35 Abs. 3 S. 2 BauGB 3. Raumordnung und Regionalplanung a) Rechtliche Einordnung und Prinzipien b) Rechtscharakter der Erfordernisse der Raumordnung, 4 ROG - Ziele der Raumordnung im Betriebsplanverfahren nach Maßgabe der Genehmigungsvorschriften zu berücksichtigen, 4 Abs. 2 ROG, 48 Abs. 2 S. 1 BBergG, 35 Abs. 3 BauGB - Ziele der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren zu beachten, 4 Abs. 1 Nr. 3 ROG, 48 Abs. 2 S. 1 BBergG - Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen" - Bindungswirkung nur bei rechtmäßigen Festlegungen c) Bergbaurelevante Festlegungen in Raumordnungsplänen - Vorranggebiete für Rohstoffnutzung, 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG - Vorranggebiete für andere Nutzungen, 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG - Vorranggebiete für Rohstoffnutzung an anderer Stelle, 35 Abs. 3 S. 3 BauGB - Vorbehaltsgebiete für andere Nutzungen, 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG - Eignungsgebiete für Rohstoffnutzung an anderer Stelle, 8 Abs. 7 Nr. 3 ROG 4. Schaffung von raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für bergbauliche Vorhaben a) Aufstellung oder Änderung von Regionalplänen b) Ausnahmen von Zielen der Raumordnung, 6 Abs. 1 ROG Seite 21
22 c) Zielabweichungsverfahren, 6 Abs. 2 ROG - Funktion - Materielle Voraussetzungen - Zuständigkeit und Verfahren - Von Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung erfasst? d) Raumordnungsverfahren, 15, 16 ROG - Funktion - Anwendungsbereich: Raumordnungsverordnung - Ablauf - Integrierte UVP bei UVP-pflichtigen Vorhaben, 16 UVPG - Abweichung durch Landesrecht zulässig - Beschränkung der UVP im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren auf zusätzliche und andere erhebliche Umweltauswirkungen - Rechtswirkungen - Verbindung mit Zielabweichung? 5. Braunkohlenplanung a) Funktion b) Landesgesetzliche Regelungen c) Rechtscharakter der Braunkohlenplanung - Besondere Form der Regionalplanung - Rechtswirkungen der Braunkohlenpläne d) Braunkohlenplanverfahren - Landesgesetzliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen - Zuständigkeit der Braunkohlenausschüsse - Verfahrensablauf - Verbindlicherklärung der Braunkohlenpläne e) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Braunkohlenplanung Seite 22
23 III. Immissionsschutzrecht 1. Genehmigungspflicht nur für übertägige Anlagen, 4 Abs. 2 BImSchG a) Beispiele für genehmigungspflichtige Anlagen - Zechenkraftwerke, Nr BImSchV - Feuerungsanlagen, Nr BImSchV - Kokereien, Nr BImSchV - Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 ha oder mehr oder Verwendung von Sprengstoffen, Nr BImSchV - Lagerung gefährlicher Stoffe jenseits bestimmter - Mengenschwellen, Nr BImSchV b) Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, 10 BImSchG, 9. BImSchV - Zuständigkeit - Ggf. UVP, Nr. 1 der Anlage zu 3 UVPG - Eingeschränkte Konzentrationswirkung der BImSch-Genehmigung, 13 BImSchG - Konzentration mehrerer Genehmigungsverfahren für zusammenhängende Vorhaben - Konzentrationswirkung des bergrechtlichen - Planfeststellungsbeschlusses - Regelmäßige Überprüfung von Genehmigungen, 52 Abs. 1 BImSchG c) Genehmigungsvoraussetzungen, 5, 6 BImSchG - Grundpflichten, 5 - Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt - Schutzpflicht, 5 Abs. 1 Nr. 1 - Vorsorgepflicht, 5 Abs. 1 Nr. 2 - Stand der Technik, 3 Abs. 6 und Anhang - Abfallvermeidungs-, Verwertungs- und Beseitigungspflicht, 5 Abs. 1 Nr. 3 - Sparsame und effiziente Energieverwendung, 5 Abs. 1 Nr. 4 - Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes, 6 Abs. 1 Nr. 2 Seite 23
24 2. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen a) Berücksichtigung des 22 BImSchG in der Betriebsplanzulassung b) Materielle Anforderungen, 22 BImSchG - Verhinderung vermeidbarer schädlicher Umwelteinwirkungen, 22 Abs. 1 Nr. 1 - Minimierung unvermeidbarer schädlicher Umwelteinwirkungen, 22 Abs. 1 Nr. 2 - ordnungsgemäße Abfallbeseitigung, 22 Abs. 1 Nr Störfallverordnung a) 1 Abs. 5 StörfallVO 2005: StörfallVO anwendbar auf: - chemische und thermische Aufbereitung von Mineralien einschl. Lagerung - andere Aufsuchungs-, Gewinnungs-, Aufbereitungstätigkeiten, außer Offshore-Bergbau - Erdgasspeicher - in Betrieb befindliche Bergehalden und -teiche - wenn Mengenschwellen für gefährliche Stoffe in Betriebsbereichen erreicht oder überschritten werden - Erweiterte Pflichten, wenn höhere Mengenschwellen erreicht oder überschritten werden b) Grundpflichten: Verhinderung von Störfällen, Begrenzung von Störfallauswirkungen, ergänzende Anforderungen c) Erweiterte Pflichten: u.a. Sicherheitsbericht, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Information der Öffentlichkeit, Störfallbeauftragter IV. Wasserrecht 1. Grundlagen a) Bewirtschaftung b) EU-Wasserrahmenrichtlinie und WHG - Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten - Bewirtschaftungsziele mit Fristsetzung - Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Seite 24
25 2. Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers, 68 Abs. 12 WHG a) Verhältnis zur bergrechtlichen Planfeststellung b) UVP-Pflicht - Screening, Ziff der Anlage 1 des UVPG c) Ggf. Plangenehmigung, 68 Abs. 2 WHG d) Abschnittsweise Zulassung, 69 Abs. 1 WHG 3. Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung von Gewässerbenutzungen, 8 ff. WHG a) Grundwasserentnahme, 9 Abs. 1 Nr. 5 b) Grundwasserabsenkung, 9 Abs. 2 Nr. 1 c) Abwassereinleitung, 9 Abs. 1 Nr. 4, 7a d) Unechte Benutzungen: Risiko nachteiliger Veränderungen der Wasserbeschaffenheit, 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG - Bohrungen? - Aktuell: Fracking in konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten e) Indirekteinleitung, 58 f) Rechtliche Anforderungen an Abwassereinleitungen - Stand der Technik, 57 WHG, Abwasserverordnung - Qualitätsbezogene Anforderungen aus Bewirtschaftungszielen, 27 ff. WHG: Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot g) Einleitung in das Grundwasser - Besorgnisgrundsatz, 48 Abs. 1 WHG - Sonderregelung für Einleitung von bergbaulichen Abwässern, 82 Abs. 6 WHG 4. Genehmigung von Abwasseranlagen 5. Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern Seite 25
26 6. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, 62, 63 WHG, VO über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 7. Wasserschutzgebiete, 51 WHG a) Festsetzung durch Landesverordnung b) Gegenstand und Inhalt der Schutzgebietsausweisungen c) Schutzzonen d) Genehmigungen und Befreiungen V. Natur- und Artenschutzrecht 1. Schutzgebiete a) Naturschutzgebiet, 23 BNatSchG b) Nationalpark, 24 c) Biosphärenreservat, 25 d) Landschaftsschutzgebiet, 26 e) Naturpark, 27 f) Naturdenkmal, 28 g) Geschützter Landschaftsbestandteil, 29 h) Gegenstand und Inhalt der Schutzgebietsausweisungen i) Genehmigungen, Ausnahmen j) Befreiungen, Biotopschutz, 30 BNatSchG 3. Eingriffsregelung, 14 ff. BNatSchG a) Struktur der Eingriffsregelung b) Integration in das Betriebsplanverfahren c) Verhältnis zur Wiedernutzbarmachungspflicht, 55 Abs. 1 Nr. 7 BBergG Seite 26
27 d) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterhaltung und rechtliche Sicherung - Verantwortlichkeit - Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonten), 16 - Kompensationsverzeichnis e) Ersatzzahlung f) Sicherheitsleistung g) Beteiligung der Naturschutzbehörden 4. FFH- und Vogelschutzgebiete, 31 ff. BNatSchG a) Verfahren b) Verträglichkeitsprüfung, 34 Abs. 1 BNatSchG - Struktur - Erheblichkeit - Zulässigkeit - Kohärenzsichernde Maßnahmen - Keine besonderen Verfahrensvorschriften - Hohe Anforderungen an Prüfungstiefe c) Unzulässigkeit des Projektes bei erheblichen Beeinträchtigungen, 34 Abs. 2 BNatSchG - Beeinträchtigung gebietsbezogener Erhaltungsziele - Bagatellgrenzen bei Flächenverlusten? - Maßstab: Günstiger Erhaltungszustand - Nur relevante Lebensraumtypen und Arten zu berücksichtigen - Vorbelastung, Summation, Kumulation d) Ausnahme (Abweichungsprüfung), 34 Abs. 3 BNatSchG - Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art und keine zumutbare Alternative Seite 27
28 e) Bei prioritären Biotopen oder Arten nur - Gesundheit des Menschen - Öffentliche Sicherheit einschließlich Landesverteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung - Maßgeblich günstige Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt - Bei sonstigen Gründen i.s.d. 34 Abs. 3 Stellungnahme der Kommission, 34 Abs. 4 BNatSchG f) Faktische FFH-Gebiete g) Rechtsschutz 5. Artenschutz a) Schutzregime für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, 44 ff. BNatSchG b) Zugriffsverbote, 44 Abs. 1 c) Ausnahmen und Befreiungen - Vorrang der Eingriffsregelung bei national geschützten Arten, 44 Abs. 5 S. 5 - Legalausnahme für bestimmte Arten, soweit ökologische Funktion der Habitate im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt, 44 Abs. 5 S Ausnahme im Einzelfall, 45 Abs. 7 Nr. 5 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Befreiung, 67 (nur national geschützte Arten) - Voraussetzungen - Zusammenhänge mit und Unterschiede zum FFH-Habitatschutz Seite 28
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11 I. Einleitung 17 II. Begriffe und Grundlagen 19 1. Kies und Sand; Methoden der marinen Kies-und Sandgewinnung 19 a) Definition von Kies und Sand 19 b) Beschreibung der Abbaumethoden
MehrDie Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht. Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin
Die Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin A. Bergrecht 1 I. Differenzierung BBergG - Abgrabungsrecht BBergG gilt für
MehrAufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking
Zweckverband Großraum Braunschweig Expertenhearing Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking 3. Juli 2012 Aufgaben der Genehmigungsbehörde Landesamt für Bergbau,
MehrRechtliche Voraussetzungen für den Abbau mineralischer Rohstoffe
GENEHMIGUNGEN FÜR DIE ROHSTOFFGEWINNUNG IN BAYERN Fachveranstaltung des Bayerischen Industrieverbands Steine und Erden e. V. und des Kooperationspartners ABBM am 31.03.2009 in Ingolstadt Rechtliche Voraussetzungen
MehrUmsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität
Vortrag: Umsetzung eines Erdwärmeprojektes von der Idee zur Realität Einblick in das Genehmigungsverfahren 17. Oktober 2014 1 Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Einblick in das
MehrAuswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG
Grit Ludwig Auswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 13 1. Kapitel: Schutzstatus und Schutzregime
MehrBeteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber
ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber Akteure Vorhabensträger / Planungsträger Genehmigungsbehörde Anhörungsbehörde Träger öffentlicher Belange / Fachbehörden Betroffene (unmittelbar und mittelbar)
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben. Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg I. UVP-pflichtige Bergbauvorhaben Gewinnung von Kohle, bituminösen Gesteinen, Erzen und sonstigen nichtenergetischen
Mehrungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von
Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem
MehrGliederung CHRISTIAN ENGEL DR. STEFAN WIESENDAHL
DR. STEFAN WIESENDAHL CHRISTIAN ENGEL Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Messeallee 2 Langemarckstraße 20 45131 Essen 45141 Essen 0201 1756 624 0201
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
MehrGewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel?
Gewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel? - Zur projektierten Erdgasförderung auf Usedom - von Professor Dr. Peter J. Tettinger Ruhr-Universität Bochum Inhaber
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... VII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. Einleitung, Gegenstand und Ziel der Darstellung... 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis... XIX Einleitung, Gegenstand und Ziel der Darstellung... 1 Kapitel 1: Aktuelle und zukünftige Nutzungsformen des Untergrundes in Deutschland Abschnitt
MehrBergamt Südbayern Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Umweltverträglichkeitsprüfung in der Geothermie - Workshop zum Geothermie Kongress Essen - 13. November 2014 1 Praktische Aspekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrGenehmigungsrechtliche Fragen der (konventionellen) Erdgasgewinnung RA Dr. Stefan Wiesendahl
Genehmigungsrechtliche Fragen der (konventionellen) Erdgasgewinnung RA Dr. Stefan Wiesendahl 19. März 2015 XIX. Jahrestagung des Instituts für Berg- und Energierecht, Ruhr-Universität Bochum Genehmigungsrechtliche
MehrGrundlagen des Bergrechts mit Schwerpunkt Erlaubnis
Grundlagen des Bergrechts mit Schwerpunkt Erlaubnis Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Henstedt-Ulzburg, 25.03.2015 Ca. 300 Mitarbeiter/Innen Bergbehörde für Niedersachsen Schleswig- Holstein,
MehrDie Legalisierungswirkung von Genehmigungen
Bernd Hilger Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 A. Begriffsinhalt der Legalisierungswirkung von Genehmigungen
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
MehrStraßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung
Bernd Klößner Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der gestuften Fernstraßenplanung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrUmsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie)
Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie) RD Theodor Juroszek Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Maßnahmenpaket
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrDrittschutz bei der Gewinnung von Bodenschátzen nach Berg-, Wasser- und Immissionsschutzrecht
Birgit Fortmann Drittschutz bei der Gewinnung von Bodenschátzen nach Berg-, Wasser- und Immissionsschutzrecht PETER LANG Europáischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung s. 1 B. Drittschutz
MehrBERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU
BERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU GLIEDERUNG! Einleitung - Bergrecht und Aufgaben des LGB! Allgemeine rechtliche Situation bei Aufsuchungserlaubnissen Erdwärmekraftwerk Krafla, Island (60 MW)!
MehrRechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger
Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten
MehrRechtsfragen der Errichtung und Erweiterung von Binnenhäfen
Wilfried Erbguth/Mathias Schubert Rechtsfragen der Errichtung und Erweiterung von Binnenhäfen Unter Berücksichtigung städtebaulicher Nutzungsinteressen an Hafenflächen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrDas neue Wasserrecht
Das neue Wasserrecht Kommentare mit Vorschriftensammlung zum Europa- und Bundesrecht Bearbeitet von Ulrich Drost Loseblattwerk mit 8. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 3480 S. In 2 Ordnern ISBN 978
MehrBergrechtliche Genehmigungsverfahren. Sitzung des Regionalausschusses Bergedorf 12. April 2013
Bergrechtliche Genehmigungsverfahren Sitzung des Regionalausschusses Bergedorf 12. April 2013 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein
MehrSchutzgemeinschaft Bundesberggesetz Bergbaubetroffener (SGB) Rheinberg e.v.
Schutzgemeinschaft Bundesberggesetz Bergbaubetroffener (SGB) Bundesberggesetz Bundesberggesetz: vorkonstitutionelles Recht zum Wohle des Bergbaubetreibers Bergrecht Ursprünge aus dem frühen Mittelalter:
MehrFachgespräch der Bundestagsfraktion zu Kohlekraftwerken Lässt sich Kohlekraft vor Ort auf dem Rechtsweg stoppen?
Fachgespräch der Bundestagsfraktion zu Kohlekraftwerken Lässt sich Kohlekraft vor Ort auf dem Rechtsweg stoppen? Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Annastraße 28, 97072 Würzburg
MehrBMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017
BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August 2017 Arbeitshilfe Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/ Die nachfolgende Übersicht stellt den Regelungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAbteilungsdirektor Volker Milk, BR Arnsberg Solingen, Titel - Ort, Datum
Rechtlicher Rahmen bei der Erkundung unkonventioneller Erdgaslagerstätten Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrates für den Regierungsbezirk Düsseldorf Abteilungsdirektor Volker Milk, BR Arnsberg
MehrWasserhaushaltsgesetz: WHG
Gelbe Erläuterungsbücher Wasserhaushaltsgesetz: WHG ommentar von Dr. Manfred Czychowski, Prof. Dr. Michael Reinhardt, Prof. Dr. Dr. Paul Gieseke, Werner Wiedemann 10., neubearbeitete Auflage Wasserhaushaltsgesetz:
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de
MehrRegierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.
MehrAD Axel Brasse, Referat 97 (Landesbergdirektion) 2ème Séminaire transrhénan / Rheinübergreifendes Seminar SPPPI, Strassburg
Nutzung tiefgeothermaler Systeme : Kurzbeitrag des Regierungspräsidiums Freiburg AD Axel Brasse, Referat 97 (Landesbergdirektion) 2ème Séminaire transrhénan / Rheinübergreifendes Seminar SPPPI, Strassburg
MehrAbgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz
Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz Beschluss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz am 11./12.09.2000, Zustimmung des Länderausschusses Bergbau (LAB) vom 15.12.2000
Mehr1. Fachtagung. Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz
1. Fachtagung Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde rde für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
MehrAmtsblatt der Stadt Werne
Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2005 Ausgabetag: 23.11.2005 Ausgabe: 18 Geltungsbereich: Stadt Werne Dieser Teil enthält: sonstige Bekanntmachung: T e i l B = = = = = (Nicht für die Sammlung des Ortsrechts
Mehrund Rechtsanwalt Dr. iur. Klaus Römermann Referent für Bergrecht beim Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaus in Esseh
Bundesberggesetz Mit Erläuterungen von Dr. iur. Gerhard Dapprich Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D. Honorarprofessor für das Fachgebiet Bergrecht an der Technischen Universität Berlin und
MehrProf. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte
Prof. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte Umweltrechtliches Praktikerseminar Gießen 22. Mai 2014 Gliederung 1.1 Die Konzessionserlaubnis
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 1 Wasserrecht 1. A. Einleitung 1. B. Rechtsgrundlagen 1
1 Wasserrecht 1 A. Einleitung 1 B. Rechtsgrundlagen 1 I.Völkerrecht 1 II. Europarecht 2 IM. Bundesrecht 4 1. Die Gesetzgebungsbefugnis für das Wasserwirtschaftsrecht 4 a) Die Rahmengesetzgebungskompetenz
MehrAbkürzungsverzeichnis 17. A. Einleitung 25. I. Bedeutung von Bergbau und Bergrecht 25 II. Bedeutung des Bergwerkseigentums als Beleihungsgrundlage
Abkürzungsverzeichnis 17 A. Einleitung 25 I. Bedeutung von Bergbau und Bergrecht 25 II. Bedeutung des Bergwerkseigentums als Beleihungsgrundlage 30 III. Ziel und Gang der Untersuchung 32 B. Das Bergwerkseigentum
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrDas Bergschadensrecht im System der verschuldensunabhängigen Haftung
Jennifer Lynn Konrad Das Bergschadensrecht im System der verschuldensunabhängigen Haftung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A Einleitung 15 B Teil 1: Das Bergschadensrecht und seine Entwicklung
MehrInhaltsübersicht o 0 o 0 o VII XIII
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 o 0 o 0 o VII Literaturverzeichnis. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 XIII A. Einführung. 0 0 0 0
MehrVorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht
Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits
MehrWindenergie- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Gesetzesänderungen Windenergie- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrAnspruch auf polizeiliches Einschreiten oder Angriff gegen eine polizeiliche Erlaubnis
Florian Schell Anspruch auf polizeiliches Einschreiten oder Angriff gegen eine polizeiliche Erlaubnis Die prozessuale und materielle Rechtsstellung des Dritten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrHansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,
MehrB. BESONDERES UMWELTRECHT
B. BESONDERES UMWELTRECHT I. 1. Einführung anlagenbezogener Immissionsschutz, 4 ff. produktbezogener Immissionsschutz, 32 37d verkehrsbezogener Immissionsschutz, 38 ff. gebietsbezogener Immissionsschutz,
MehrDas Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle
Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 28. Wasserwirtschaftlicher
MehrWasserrecht Probleme und Möglichkeiten in der praktischen Anwendung
Wasserrecht Probleme und Möglichkeiten in der praktischen Anwendung Grundstrukturen des Wasserrechts: Vom Landesrecht über Bundesrahmengesetzgebung bis hin zur konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrAufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten 1 Dialog mit Wasserversorgern und Wasserverbänden Abteilungsdirektor Volker Milk, Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 26.09.2011 Terminologie im
MehrNATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge -
Prof. Dr. Otfried Seewald NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge - Wahlfachgruppe 7 Wintersemester 1999/2000 Bettina Bamberger t\b\naturschutzrecht\gesamtskript_ws99.doc - 29.03.06-2 A. HISTORISCHE ENTWICKLUNG
MehrStärkung des Umweltschutzes im Bergrecht
Für Mensch & Umwelt Fachtagung Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung Anforderungen an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht Stärkung des Umweltschutzes im Bergrecht
MehrLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien -
Fortführung von Braunkohlentagebauen im im Land Dr.-Ing. Ulrich Obst 29.9.2007 Energiepolitische Konferenz 1 - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien - BUND RAUMORDNUNGSGESETZ LAND LANDESPLANUNGSGESETZ REGION
MehrNomos. Die Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz. Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln 179 Daniel Wörheide Die Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz Nomos Abkürzungsverzeichnis 19 1. Kapitel: Einleitung
MehrAktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen Veranstaltung am 12. September 2015, Haus Ripshorst, Oberhausen Dipl.-Biol. Regine Becker und Ass. iur. Stephanie Rebsch -
MehrBeeskow, 7. Januar 2013 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Fracking Rechtlicher Rahmen: Genehmigung, Beteiligung und Schutzmöglichkeiten
Beeskow, 7. Januar 2013 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Fracking Rechtlicher Rahmen: Genehmigung, Beteiligung und Schutzmöglichkeiten Grundsätzliches Fracking in vielen Regionen und Bundesländern grds.
MehrDer wasserrechtliche Anlagenbegriff
Der wasserrechtliche Anlagenbegriff von Dr. Claudia Poncelet C. F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Vorbemerkung 1 1. Teil: Einleitung 3 /. Der Anlagenbegriff im allgemeinen
MehrBergrecht mit Lösungen. 1 Was ist Bergbau It. BBergG?
Bergrecht mit Lösungen 1 Was ist Bergbau It. BBergG? Als Bergbau bezeichnet man Gewinnung, also das Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen, einschließlich der damit zusammenhängenden vorbereitenden, begleitenden
Mehrb) Erdwärmekollektoren c) Energiepfähle Zu den offenen Systemen Zu den sonstigen Systemen II. Zahlen und Beispiele...
Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung Klimawandel und Klimaschutz... 19 A. Der globale Klimawandel... 20 B. Zur Entwicklung des Klimas... 24 I. Aktuelle Situation und Entwicklung des Weltklimas in den
MehrBetriebliche Genehmigungen im Bergrecht. Hannover, Klaus Söntgerath
Betriebliche Genehmigungen im Bergrecht Hannover, 26.01.2011 Klaus Söntgerath Inhalt Landesamt Für Bergbau, Energie und Geologie Betriebsgenehmigungen im Bergrecht Bergaufsicht Genehmigungsunabhängige
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zum Tagebau in Deutschland Deutscher Bundestag WD /18
Fragen zum Tagebau in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zum Tagebau in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.7.2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung,
MehrORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES LGB
Bergrechtliche Verfahren zur Gewinnung von Kies und Sand Landesamt für Geologie und Bergbau Andreas Tschauder - Abteilungsleiter Kiesabbau unter Bergrecht 30.06.2010 Folie 1 ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN
MehrDie Plangenehmigung im Wasserrecht
Die Plangenehmigung im Wasserrecht Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsund Wasserstraßengesetz Von Dr. jur. Christoph Müllmann ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Einführung
MehrÖffentliche Information über Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen
Öffentliche Information über Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Kiel,01.12.2014 Ca. 300 Mitarbeiter/Innen Bergbehörde für Niedersachsen Schleswig- Holstein,
MehrDas Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW
Michael Bonifacio Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil: Die Grundmodelle
MehrRegierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden Dezernat 44: Bergaufsicht Geothermie
Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden Dezernat 44: Bergaufsicht Geothermie Bergrechtliche Grundlagen Von der Erlaubnis zur Aufsuchung bis zum Betriebsplan Flörsheim-Wicker,
MehrRechtslage nach Ablauf der Bewilligungen für bergfreie Bodenschätze nach dem Einigungsvertrag
Rechtslage nach Ablauf der Bewilligungen für bergfreie Bodenschätze nach dem Einigungsvertrag 2018 Deutscher Bundestag WD 5 3000 113/18 Seite 2 Rechtslage nach Ablauf der Bewilligungen für bergfreie Bodenschätze
MehrFolgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:
1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die
MehrRechtsgrundlagen des Bergbaus in Deutschland im Kontext des Europarechts. Dr. Ulrich Kullmann
Rechtsgrundlagen des Bergbaus in Deutschland im Kontext des Europarechts Dr. Ulrich Kullmann Europäische Union (15) Europäische Union (27) Kein umfassendes europäisches Bergrecht Weiterentwicklung des
MehrGliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts
Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts Teil 1: Einführung 1 Bauen Was der Bauherr zu bedenken hat I. Baufreiheit im Rechtsstaat Materiell-rechtliche Aspekte I Verfahrensrechtliche Aspekte 2 Gesetzgebungszuständigkeiten
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrSteuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten
Steuerungsinstrumente im Umweltrecht Planungen Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Vorbeugendes Instrument: Vorsorgeprinzip Seite 49 Steuerungsinstrumente
MehrGewässerschutzrecht. Seite 146
Gewässerschutzrecht Seite 146 Rechtsgrundlagen Internationales Recht Völkerrechtliche Verträge und Abkommen Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender
MehrDie UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin
Die UVPG-Novelle 2017 Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Allgemeines I Die UVPG-Novelle 2017 diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (vom 16. April 2014, Abl. L 124 vom 25.04.2014, S. 1) Zusätzlich:
MehrInformationsschrift Immissionsschutzrecht im Bergwesen
Informationsschrift Immissionsschutzrecht im Bergwesen Für die Zusammenarbeit der Berg- und Immissionsschutzbehörden werden - im Hinblick auf Anlagen des Bergwesens - folgende Informationen (oder Empfehlungen)
MehrDas Bergrecht - Relikt aus vergangener Zeit Probleme und Änderungsbedarf im deutschen Bergrecht
Das Bergrecht - Relikt aus vergangener Zeit Vortrag zum 3. Bürgerforum Zukunft statt Braunkohle 12. September 2009 in Vielank (Landkreis Ludwigslust) - Rechtsanwalt Dirk Teßmer - 60329 Frankfurt am Main
MehrBergrecht und Raumordnung
Bergrecht und Raumordnung Einflüsse des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 auf bergrechtliche Rechtspositionen und die eigentumsrechtlichen Grenzen von Rechtsanwalt Professor Dr. Werner Hoppe Universitätsprofessor
MehrBundes- Immissionsschutzgesetz
Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG Kommentar begründet von Dr. iur. Hanns Engelhardt Richter am Bundesgerichtshof fortgeführt von Johannes Schlicht Referent für Immissionsschutzrecht im Thüringer
MehrDie strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)
Prof. Dr. Thomas Bunge, Dessau / Berlin Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Referat auf der Tagung SUP-Richtlinie Herausforderung
MehrDer Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde
Andrea Rinsdorf Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 A. Einführung 17 I. Eingrenzung der Themenstellung
MehrGenehmigungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Pumpspeichern Status Quo und Ansatzpunkte für gesetzgeberische Reformen
EFZN 2. Pumpspeichertagung Goslar Genehmigungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Pumpspeichern Status Quo und Ansatzpunkte für gesetzgeberische Reformen Rechtsanwalt Dr. Stefan Wiesendahl
Mehr2. Hauptteil: Ausgewählte gesetzliche Regelungen des allgemeinen Umweltrechts. 21 Das Umweltinformationsgesetz des Bundes
2. Hauptteil: Ausgewählte gesetzliche Regelungen des allgemeinen Umweltrechts 1. Abschnitt: Umweltinformation Zur Vertiefung: Gast, Aktuelle Rechtsfragen und Probleme des freien Informationszugangs, insbesondere
MehrNetzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme
Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen
MehrWasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes
Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes Rechtliche Rahmenbedingungen zur Erteilung einer bergrechtlichen Konzession Wiesbaden, den 28.06.2016 Gliederung
MehrEmpfehlungen der hessischen Bergbehörde für das Betriebsplanverfahren
Darmstadt Gießen Kassel Empfehlungen der hessischen Bergbehörde für das Betriebsplanverfahren Achtung! Das Dokument befindet sich derzeit in der Überarbeitung! INHALTSÜBERSICHT 1 Zweck, Zuständigkeiten...
MehrVollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze
Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze AllMBl. 1998 S. 775 StAnz. 1998 Nr. 40 Inhaltsverzeichnis 7531-U Vollzug des Bundesberggesetzes
MehrEmpfehlungen für das Betriebsplanverfahren
Empfehlungen der hessischen Bergbehörde für das Betriebsplanverfahren Empfehlungen für das Betriebsplanverfahren Hessische Bergbehörde Empfehlungen der hessischen Bergbehörde für das Betriebsplanverfahren
MehrBundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm
: Bundes- Immissionsschutzgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL. M. Direktor des Instituts für Umwelt-
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG
ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die
MehrDas neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung?
Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umsetzung von EU-Vorschriften Umsetzung von
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrAufgaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Präsentation im Rahmen der 9. Sitzung des Umwelt-und Agrarausschusses, Landtag Schleswig-Holstein, am 16.01.2013 Aufgaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Unsere Philosophie Fachlich
Mehr