Brandschutzregeln und Baustellenalltag
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- Julian Sternberg
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1 Brandschutzregeln und Baustellenalltag Dipl.-Ing. Gerhard Lorbeer*, Dipl.-Ing. Matthias Merl** Für den Planer und Handwerker ist es oft nicht einfach, geeignete brandschutztechnische Lösungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen auszuwählen. Die Gründe dafür können vielseitig sein, angefangen von nicht eindeutigen Raumnutzungskenntnissen bis hin zu der Fülle verschiedener Brandschutzlösungen sowie zahlreicher Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien. Darüber hinaus kann der Brandschutz auch schnell zum Kostentreiber werden, weil nachträgliche Anpassungen bzw. Änderungen als Kostenfaktor oftmals unterschätzt werden. Die im Beitrag behandelten Beispiele sollen helfen, derartige Situationen zu vermeiden. *) Dipl.-Ing. Gerhard Lorbeer, Produktmanager, Division Gebäudetechnik, Friatec AG **) Dipl.-Ing. Matthias Merl, Brandamtsrat, Berliner Feuerwehr Als einfachste und kostengünstigste Vorbeugungsmaßnahme zum Schutz für Mensch und Tier hat der vorbeugende bauliche Brandschutz eine lange Tradition in Deutschland. Wurden in der Vergangenheit durch Brände noch große Areale, Dörfer oder Städte in Schutt und Asche gelegt, so entstand aus dieser Erfahrung heraus das Baurecht. Heute wird durch die regional angesiedelten Feuerwehren (Schnelligkeit, Ausrüstung) in Verbindung mit dem ausgeprägten vorbeugenden baulichen Brandschutz (Verzögerung, Eingrenzung) der Schaden meist in Grenzen gehalten und Leben bewahrt. Durch moderne und großflächige Bauweisen sind ständig Anpassungen von Brandschutzausführungen notwendig. Auch die Verdrängung vom Nassbau durch den Leichtbau hat den Brandschutz der Gebäudetechnik stark beeinflusst: Wurden in den vergangenen Jahrzehnten die vertikal verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen oft massiv ausgemauert und damit auch brandschutztechnisch abgeschottet, so erfordern heute statische Belange und Schallschutzanforderungen leichte Bauweisen. Damit einhergehend haben sich auch die für Rohrleitungen notwendigen Abschottungsmaßnahmen mehrheitlich zu der Methode der Deckenabschottung hingewendet. Gesetzliche Grundlagen Die Argebau (Arbeitsgemeinschaft der Bauminister und Senatoren der Länder) erarbeitet die Muster- Bauordnung (MBO), die den einzelnen Bundesländern als Grundlage für die jeweilige Landesbauordnung (LBO) dient. Baurecht ist Landesrecht. Zurzeit liegt die MBO in der Fassung von November 2002 vor. Unterhalb der MBO (Gesetz) sind die einschlägigen Muster-Verordnungen (wie die Muster-Versammlungsstätten-Verordnung oder die Muster-Garagen-Verordnung) angelegt (Bild 1). Sie können von den Ländern als Verordnungen übernommen werden. Zu den einzelnen Paragraphen einer Verordnung können wiederum so genannte Ausführungsvorschriften erlassen werden, die noch genauere Regelungen enthalten. Für die technischen Lösungen zum Umsetzen der gesetzlichen Anforderungen wurde eine Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (früher Bauregelliste) erstellt. Hierin sind die Normen und technischen Richtlinien erfasst, wie die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Auch wenn einzelne Muster-Regelungen nicht in jedem Bundesland eingeführt wurden, sollte bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde geklärt werden, inwieweit sie als Planungsgrundlage umgesetzt werden können bzw. zu berücksichtigen sind. Planung und Ausführung Die Planung einer haustechnischen Anlage beinhal- Bild 1: Grundlagen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. 30 IKZ-FACHPLANER Heft 8 /9 /2006
2 Tabelle 1: Auswahlmatrix für Abschottungssysteme. tet als wesentlichen Teil den Bereich Schall- und Brandschutz. Beide Fachgebiete beeinflussen sich und können daher nicht einzeln betrachtet werden. Erstes Entscheidungskriterium für die brandschutztechnische Planung ist die Festlegung der Abschottungsart. Für den Fachplaner gebäudetechnischer Anlagen kommen dafür vorrangig in Betracht: die Einzelabschottung in der Decke (Deckenabschottung), die Schachtvarianten (als klassifizierter Schacht/- Leichtbauschacht), Systemabschottungen (gesamtheitlich geprüfte Systeme, Rohrleitungen kombiniert mit Deckenverguss, Rohrleitungen kombiniert mit Vorwand). Tabelle 1 gibt Auskunft über die Vor-/und Nachteile der verschiedenen Systeme. Die Art der Abschottungsmethode bestimmt die weiteren Maßnahmen. Ein möglichst einheitlicher Grundsatz sollte im gesamten Bau eingehalten werden. Einzelne Abweichungen sind aus Kostengründen zwar in der Erstellungsphase bequem, können aber in der Betriebsphase bei eventuellen Umbauten, Erweiterungen oder Anlagenänderungen Nachteile durch den erhöhten Planungsaufwand haben. Der gemeinsame Nenner aller Gewerke ist der Deckenverguss, in dem jedes Gewerk für die Abschottung seiner Rohrleitungen, Kabel, Medienleitungen meist selbst verantwortlich ist. Die Einzelabschottung in der Decke ist die wohl am häufigsten anzutreffende Abschottungsart. Wanddurchführungen sind ebenfalls meist Einzelabschottungen. Ausführungsbeispiele Deckenabschottung Planung und Ausführung von Deckendurchführungen orientieren sich an den eingeführten Baubestimmungen der jeweiligen Bundesländer. Die MLAR wurde in den Bild 2: Beispiele für Maßnahmen nach der MLAR/LAR. meisten Bundesländern mit geringen Abweichungen eingeführt. Für nicht brennbare Rohrleitungsmaterialien kann die Leitung nach dem Schema aus Bild 2 für Entwässerungsleitungen brandschutztechnisch ausgeführt werden. Dabei sind die Rahmenbedingungen, Rohrleitungsabstände, Rohrdurchmesser, Materialzulassungen, Bauteil- und Spaltmaße einzuhalten. Sinngemäß gilt dies auch für Versorgungsleitungen. Gängige Praxis ist die Verlegung der Leitungen im Stockwerk mit brennbarem Rohrmaterial. Bei einem Fallstrang aus Gussrohr ist dieser Punkt strittig und kann Diskussionsbedarf bei der Abnahme nach sich ziehen, wenn Lösungen entsprechend den Erleichterungen der MLAR verwendet werden. Konkret: Bei Anschluss von Kunststoffrohrleitungen (nicht geprüfte Lösungen) besteht die Möglichkeit einer Brandübertragung. Die MLAR/LAR geht von einem ohne Richtungsänderungen oder Verbinder durch die Decke geführten Rohr aus. Sind Richtungsänderungen oder Verbinder innerhalb der Durchführung platziert, kann sich dieses erschwerend für die Abnahme auswirken. Abhilfen bieten u. a. Rohrdurchführung mit einem ABP (allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis) oder einer ABZ (allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung). Abschottungen mit ABP oder ABZ In einem ABP bzw. einer ABZ sind die Rahmenbedingungen für die betreffende Rohrabschottung genannt. Für Entwässerungsleitungen sind Rohrabschottungen durch die meist großvolumigen Rohre, Heft 8 /9 /2006 IKZ-FACHPLANER 31
3 Auf den Punkt gebracht IKZ-FACHPLANER: Herr Lorbeer, welcher Fehler wird Ihrer Meinung nach am häufigsten in der schall- und brandschutztechnischen Planung von Sanitäranlagen gemacht und wie läst sich dieser vermeiden? Lorbeer: Wesentlicher Knackpunkt ist die mangelnde Zuordnung von Zuständigkeiten. Dadurch können sich immer einige Baubeteiligte der Verantwortung entziehen. Beheben lässt sich das, indem Zuordnungen bereits durch die Ausschreibung fixiert werden. Sind mehrere Gewerke beteiligt, was fast immer der Fall ist, kann zum Beispiel bei einer Deckendurchführung jedes Gewerk für sich den Brandund Schallschutz realisieren. Verbindendes Element ist der Deckenverguss. Damit ist die Zuordnung der Verantwortung aller Beteiligten festgelegt, was die Koordination sowie die Kontrolle und die Abnahme vereinfacht. Weiterhin sollte bei der Planung darauf geachtet werden, dass einfache und unkomplizierte Lösungen ausgeschrieben werden, da komplexe Lösungen einen höheren Koordinierungsaufwand erwarten lassen. IKZ-FACHPLANER: Worauf sollte der Fachplaner im Rahmen der Bauausführung besonders achten? Lorbeer: Maßnahmen unterliegen immer Vorgaben von Zulassungen, Prüfzeugnissen und Richtlinien. Hier werden meist Fehler gemacht, weil die Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden. bestehen aus dem Bauteil, der Anordnung und Integration im Baukörper. Beide Komponenten sind gleichrangig zu beachten. Weiter- Gerhard Lorbeer, Initiator und Mitgründer des Internet-Brandschutzforums im Gespräch mit der IKZ- FACHPLANER-Redaktion. hin hilfreich sind eindeutige Terminierungen und Vereinbarungen für einen protokollierten Ausführungsbeweis zur Kontrolle der teilfertigen Durchbrüche. IKZ-FACHPLANER: Wie im Beitrag erwähnt, sind die Optionen und Anforderungen an den vorbeugenden Schall- und Brandschutz häufig vielseitig, sodass nicht selten Fragen zur Lösung von Problemsituationen auftauchen. Unter hat der Fachplaner die Möglichkeit, Antworten auf seine Fragen zu bekommen. Was erwartet den User unter dieser Adresse? Lorbeer: Unter gibt es ein virtuelles Brandschutzforum, das durch gezielten Informationsaustausch und Beratung von Fachmann zu Fachmann eine Hilfestellung verspricht. Jeder kann Informationen in das Forum eingeben und aus dem Forum abfordern. Zudem ist die Internetpräsenz herstellerunabhängig. der eingeschränkten Verlegeausrichtungen (Platzbedarf, Kreuzungen von Leitungen, Anschlüsse von Entwässerungsgegenständen mit natürlichem Gefälle) und den hohen Anforderungen an den Schallschutz besonders kritisch. Rohrabschottungen brennbarer Rohre über Durchmesser 32 mm sind grundsätzlich nur mit einer ABZ verwendbar. Für nichtbrennbare Rohre sollten bei Deckendurchführungen Abschottungen mit einem ABP vorgezogen werden. Die Bilder 3, 4 und 5 zeigen die derzeitigen Möglichkeiten für Abschottungen von Entwässerungsleitungen (Guss- und Kunststoffleitungen). In der Etage kann bei Einsatz einer Gussfallrohrleitung direkt Kunststoffrohr für die Sammelanschlussleitung oder für die Objektanschlüsse verwendet werden. Bild 3: Beispiele für Rohrabschottungen mit ABP oder ABZ. 32 IKZ-FACHPLANER Heft 8 /9 /2006
4 Bild 4: Schrägeinbau von Kunststoffrohrleitungen. Bild 7: Rohrleitungsabstand. Bild 5: Schrägeinbau von Gussrohrleitungen. Bild 8: Beispiel Rohre in einem Deckendurchbruch, Kennzeichnung. Bild 6: Brennbares Rohr in einer Kernbohrung mit Brandschutzmanschette. Ausführung auf der Baustelle Kernbohrungen werden manchmal mit dem Hintergrund eingesetzt, Kosten für die Deckenverschalung und den Deckenverguss zu kompensieren (je nach Anzahl und Ausführungsart). Allerdings gestaltet sich das Verschließen des Ringspaltes zwischen dem Rohr (Dämmung) und der Bohrung in der Praxis meist schwierig. Zweifellos sind die heutigen Kernbohrlöcher passgenau, jedoch kann dies nicht immer von den Leitungsführungen behauptet werden im Gegenteil, so sind die meisten Leitungsanordnungen in den Kernbohrungen nicht zentrisch. Bei der anschließenden Rohrleitungsdämmung muss unter Umständen dann die Dämmung zum Teil geschwächt werden. Ob das der Zulassung entspricht und den Anforderungen gerecht wird, darf infrage gestellt werden. Auch beliebt ist das Eindrehen der Dämmung zwischen Rohr und Bauteil. Jedoch wird das Rohr dadurch meist in eine andere Lage gebracht und die Verbindungen unter Spannung gesetzt. Das dabei die Dämmung auch oft zerstört wird, ist in der Regel nicht mehr erkennbar. Dies wird beispielsweise erst bemerkt, wenn im Betriebsverlauf Wasser in die Dämmung gelangt oder Schallprobleme auftreten. Eine Lösung für derartige Situationen bietet der Kernlochverguss. Dabei wird das Kernloch etwas größer gebohrt um dann, nach erfolgter Leitungsverlegung und Dämmung, das Bohrloch mit Beton auszufüllen. So können unregelmäßige Spaltbreiten sicher ausgeglichen werden. Bei dem Einsatz von Brandschutzmanschetten (als Abschottung brennbarer Entwässerungsleitungen) müssen beim direkten Einbau die Bohrlöcher immer größer gewählt werden. Bei nicht brennbaren Entwässerungsleitungen gilt gleiches durch Heft 8 /9 /2006 IKZ-FACHPLANER 33
5 Bild 9: Holzbalkendecke mit Rohrabschottung für brennbare und nichtbrennbare Entwässerungsleitungen. die zum Teil in den Decken befindlichen Verbindungen (Bild 6). Rohrleitungsabstand Der Abstand von Rohrleitungen zueinander ist Bestandteil jeder Zulassung, ABP oder Ausführungsanweisung aus Richtlinien. Der so genannte 0 -Abstand, also das direkte Berühren von (Umhüllung, Umwicklung, Brandschutzmanschette), ist zwar werbeträchtig, täuscht aber darüber hinweg, dass in der Praxis ein gewisser Abstand zwischen den Rohrleitungen notwendig ist, um den Deckenverguss herstellen zu können. Praxisorientiert kann ein lichter Abstand zwischen den Maßnahmen in der Decke von 20 mm bis 30 mm angesehen werden (Bild 7). In Zulassungen wird der Abstand von Rohrleitungen untereinander (aus dem gleichen Prüfzeugnis) benannt. In der Praxis sind allerdings meist mehrere unterschiedliche Fabrikate und verschiedene Typen von Abschottungsmaßnahmen nebeneinander angeordnet. In diesem Fall sollten, wenn keine Hinweise in den Zulassungen zu finden sind, die Abstandregelungen aus der jeweils gültigen Richtlinie (MLAR/LAR) verwendet werden. Nachweise Generell sind für die Abnahme, die Baustellenunterlagen und den Betriebsverlauf Eignungsnachweise der vorzulegen. Die Übereinstimmungserklärungen vom Hersteller (werkseigene Produktionskontrollen, Einhaltung der Fremdüberwachung, Sicherstellung von Materialeigenschaften des Bauteiles) wird durch die Produktkennzeichnung, dem so genannten Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) erklärt. Zudem muss ggf. vom ausführenden Betrieb eine Übereinstimmungserklärung, gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, erstellt werden, die Bestandteil der Bauunterlagen wird. Meist sind Mustervorlagen in den Zulassungen bzw. in den Prüfzeugnissen enthalten. Damit erklärt der Installationsbetrieb, dass die Regeln zum Einbau bzw. zur Anwendung des Bauproduktes eingehalten wurden. Eine Kennzeichnung am Verwendungsort (meist durch ein sichtbar angebrachtes Kennzeichnungsschild) ist Bestandteil der Aufgabe des Anwenders. Werden mehrere Rohrleitungen, Kabel oder andere hinweispflichtige Bauteile mit unterschiedlichen Zulassungen in einer Deckenabschottung einbezogen, sind auch die entsprechenden Hinweisschilder und Übereinstimmungserklärungen anzubringen. Die Hinweisschilder sollten so angebracht sein, dass die Zuordnung zu jeder Rohrleitung auch nach Anbringen der Dämmung möglich ist (Bild 8). Holzbalkendecke Rohrleitungsdurchführungen durch Holzbalkendecken gehören im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen zum Alltagsgeschäft. Meist sind Ertüchtigungen der Decken notwendig, um die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer zu erreichen. Sinnvoll ist die direkte Anordnung der Ertüchtigung unterhalb der Decke (Bild 9). Muss eine Rohrabschottung in einer Holzbalkendecke montiert werden, ist eine massive Einlage in der Decke notwendig, durch die das Rohr mit der entsprechenden Abschottung geführt wird. Dabei wird die Ertüchtigung an das massive Bauteil herangeführt. Bei entsprechender statischer Belastbarkeit kann die Ertüchtigung als verlorene Schalung verwendet werden. Alternativ kann auch die Verwendung eines Fertigbauteiles aus Blähbeton sinnvoll sein, das in der Holzbalkendecke befestigt wird. Mittels Kernbohrungen werden dann die notwendigen Öffnungen für die Rohrleitungen hergestellt. Abschließend kann die Abschottung entsprechend der jeweiligen Zulassung ausgeführt werden. Fazit Eine generelle Lösung für den vorbeugenden baulichen Brandschutz gibt es nicht. Jede Aufgabe hat seine spezielle Lösung. Die Zuordnung von Verantwortung und deren Dokumentation macht den Brandschutz auf der Baustelle transparent. Somit können sich die Baubeteiligten der Verantwortung durch die bestehenden Regeln nicht entziehen. Insbesondere bei komplexen Bauprojekten sind neben den Grundkenntnissen des Schall- und Brandschutzes Detailkenntnisse gefragt, um die Anforderungen sowohl von behördlicher Seite als auch von technischer Seite erfüllen zu können. 34 IKZ-FACHPLANER Heft 8 /9 /2006
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