Protokoll. 7. Sitzung des Gemeinderates

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1 Protokoll 7. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den , um 18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal, 2. Stock, Zimmer Nr. 25, des Rathauses Korneuburg Beginn: 18:35 Uhr Anwesend: Bürgermeister Christian Gepp 1. Vizebürgermeisterin Helene Fuchs-Moser 2. Vizebürgermeister Robert Zodl Stadträtin Gabriele Ehmayer Stadtrat Mag. Alfred Gehart Stadträtin Elisabeth Kerschbaum, Msc Stadtrat Peter Madlberger Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura Stadtrat Andreas Minnich Stadtrat Thomas Pfaffl Gemeinderat Mag. Gerald Bail Gemeinderat Ing. Gottfried Berger Gemeinderat Franz Dittrich Gemeinderat Kurt Feichtinger Gemeinderätin Constance Frech Gemeinderätin Sabine Fuchs-Tröger Gemeinderat Hubert Holzer Gemeinderätin Waltraud Kirbes Gemeinderätin Stefanie Mannhart Gemeinderätin Hannes Minatti Gemeinderat Andreas Panek Gemeinderat Thomas Pilwax ab 18:45 Uhr Gemeinderat Ing. Johann Pirgmayer Gemeinderätin Mag. Sandra Rauecker-Grillitsch Gemeinderätin Margaretha Rauner Gemeinderat Mag. Roland Raunig Gemeinderätin Sabine Rodler Gemeinderätin Mag. Elisabeth Schindler Gemeinderat Stefan Schricker Gemeinderat Matthias Seefranz Gemeinderat Helmut Stranzl Gemeinderat Johann Weber Gemeinderätin Karoline Winkler Gemeinderätin Mag. Bernadette Wittmann Gemeinderätin Traude Wobornik Gemeinderat Christian Wölfl Stadtamtsdirektorin Waltraud Mayer VB Czeiska Martina Entschuldigt: Gemeinderat Ing. Alfred Zimmermann

2 Bürgermeister Gepp begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Herr Bgm. Gepp beantragt folgende Tagesordnungspunkte in der Tagesordnung zu verschieben. TOP 25) Aufschließungsabgabe Einheitssatz Änderung nach TOP 6) als TOP 7). TOP 26) Friedhofsgebühren Indexanpassung per nach TOP 7) als TOP 8). TOP 37) Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe Parkraumbewirtschaftung und Sicherheitsdienstleistungen soll in den Nicht öffentlichen Teil verschoben werden. Nach TOP 47) Allfälliges als TOP 48) Dringlichkeitsanträge: I) Dringlichkeitsantrag Dringlichkeitsantrag gem. 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Syntegration Durchführung Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich mehrstimmig angenommen (ÖVP, FPÖ, GRÜNE dafür; SPÖ dagegen) Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 9) aufgenommen. II) Dringlichkeitsantrag Dringlichkeitsantrag gem. 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühren Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich einstimmig angenommen Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 10) aufgenommen.

3 III) Dringlichkeitsantrag Dringlichkeitsantrag gem. 46 Abs. 3 NÖ GO 1973, Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO Vertragskündigung mit Wirkung per Restaurant "Zum Rattenfänger" Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich einstimmig angenommen Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 47) (nicht öffentlicher Teil) aufgenommen. Antrag an den Bürgermeister der Stadt Korneuburg von der SPÖ (Beilage 1) Die unterzeichneten Gemeinderäte fordern den TOP 49) Wohnungsvergabe Gemeindewohnungen abzusetzen. Antrag wird abgelehnt, der TOP bleibt auf der Tagesordnung. IV) Dringlichkeitsantrag Dringlichkeitsantrag gem. 46 Abs. 3 NÖ GO 1973, Richtlinien Wirtschaftsförderung Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich mehrstimmig (SPÖ, GRÜNE, FPÖ dafür ÖVP dagegen) angenommen Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 45) aufgenommen. Die abgeänderte Tagesordnung ist einstimmig genehmigt Tagesordnung: 1) Protokoll der Gemeinderatssitzung vom ) Berichte 3) Bericht des Prüfungsausschusses 4) Prüfbericht Land Niederösterreich 5) Wasserabgabenordnung per Stadtservice Korneuburg 6) Abfallwirtschaftsverordnung per Stadtservice Korneuburg 7) Aufschließungsabgabe Einheitssatz Änderung 8) Friedhofsgebühren Indexanpassung per

4 9) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Syntegration Durchführung 10) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühr 11) Mittelfristige Finanzplanung ) Voranschlag 2012 Stadtservice Korneuburg 13) Voranschlag 2012 Dienstpostenplan Stadtgemeinde Korneuburg 14) Voranschlag 2012 Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von Voranschlagsstellen 15) Grundsatzbeschluss Strombojen 16) VMWare-Server Hardwareankauf 17) Zeiterfassungsumstellung Ankauf 18) Telefonie 19) Überplanmäßige Ausgaben 20) Kaufvertrag Hiesinger 21) Mietvertrag und Prekariumsvertrag Stadtsaal 22) Kirchenplatz/Kirchengasse Objektübernahme Stadtentwicklungsfonds Korneuburg 23) Dotierung XV Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse Stadtentwicklungsfonds Korneuburg 24) Dotierung XVI Rückdotierung Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse Stadtentwicklungsfonds Korneuburg 25) Grundverkauf Grundstück 533/49 26) Masterplan Korneuburg 2036 Auftragsvergabe 27) Stadtzeitung - Preisanpassung 28) Errichtung eines Altstoffsammelzentrum Grundsatzbeschluss Stadtservice 29) Förderung der Tagesbetreuung (Subvention) KIKO, Kirchenplatz 2, 2100 Korneuburg 30) Förderung der Kleinkinderbetreuung Anpassung der Sätze an die des Landes Niederösterreich 31) Förderung der Tagesbetreuung gemäß 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz (KBG) Kindergruppe/krippe 1-3, Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b/ 2100 Korneuburg 32) Mietzinsunterstützung der Stadtgemeinde Korneuburg Richtlinien 33) Richtlinien Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger (Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe- und gebühren) 34) Sondernutzungsvertrag Hinweistafeln S1 Historisches Rathaus 35) Radverleihsystem Next Bike Vereinbarung 36) Beleuchtung Robinsonpark Auftragsvergabe Park- und Gartenanlagen 37) Rathaus Auftragsvergabe Amtsgebäude 38) Verlängerung Bausperre Auf der Scheibe 39) Impulsförderung zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis- Gemeinden 40) Energiekonzept Auftragsvergabe 41) Prekarium - Kindergartenprovisorium 42) Subventionsrichtlinien Sport 43) Aufsuchende Jugendarbeit 44) Ehrungen

5 45) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Richtlinien Wirtschaftsförderung 46) Allfälliges 47) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Vertragskündigung mit Wirkung per Restaurant Zum Rattenfänger 48) Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe Parkraumbewirtschaftung und Sicherheitsdienstleistungen 49) Wohnungsvergabe Gemeindewohnungen 50) Vollmacht Versicherungen 51) Wirtschaftsförderung Stadtmarketing Korneuburg 52) Haftungsübernahme Laufzeitverlängerung 53) Personalangelegenheiten

6 1) Protokoll der Gemeinderatssitzung vom Das Protokoll ist einstimmig genehmigt.

7 Bürgermeister Gepp übergibt den Vorsitz an Frau Vizebürgermeister Helene Fuchs- Moser 2) Berichte 2.a) Berichte des Bürgermeisters KRAZAF-Lücke Mit Schreiben vom wird aktuell seitens der RA Brandstetter, Pritz & Partner über den Österreichischen Städtebund mitgeteilt, dass der Verwaltungsgerichtshof betreffend des KRAZAF-Bescheidbeschwerde-Verfahrens nun eine Erledigung im ersten Quartal 2012 in Aussicht stellt. Dem VwGH- Referenten ist bewusst, dass die Beschwerde schon lange anhängig und der Fall bedeutend ist, jedoch er im Hinblick auf noch ältere Akten noch nicht zur Behandlung der Beschwerde gekommen ist. Falls die Rechtsanwälte Brandstetter, Pritz & Partner bis Ende März 2012 keine Entscheidung erhalten, werden diese nochmals beim VwGH anfragen und urgieren. IKS Internes Kontrollsystem Über das Pilotprojekt wurde bereits mehrmals berichtet. Unsere ausgewählten Prozesse Voranschlag/Nachtragsvoranschlag erstellen und Rechnungswesen durchführen wurden mit begleitender Risiko-Kontrollmatrix (Checklisten) erarbeitet und dokumentiert. Am Mittwoch, den fand die Abschluss-Sitzung mit den jeweiligen Präsentationen statt. Pilotprojekt Syntegration Wissen entsteht ausschließlich in den Köpfen von Menschen. Wirksames Management von Wissen vernetzt folglich Menschen. Die Herausforderungen unserer Zeit aber machen die Zusammenarbeit der Menschen immer nötiger, um richtige Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden in kürzester Zeit, unter voller Nutzung der vorhandenen Potentiale und Energien, selbstgesteuert und ergebnisorientiert. Die richtige Methode um das Wissen großer Gruppen zu vernetzen, ist die Syntegration. Das Wort Syntegration setzt sich aus den Wörtern Synergie und Integration zusammen. Kleine Teams finden rasch und effizient zu einer Übereinstimmung und werden durch unterschiedliche Vorgehensweisen zu einer großen Gruppe mit gemeinsamer Sichtweise zusammengefügt. Frei interpretiert bedeutet Syntegration gemeinsames Zusammenwirken, zum Herstellen eines Ganzen. Das Modell zielt konkret auf Haushaltskonsolidierungen von Gemeinden ab und basiert in erster Linie auf der Vernetzung von Abteilungen. In einer Art Workshop wird drei Tage lang in Gruppen einer Leitfrage nachgegangen mit dem Ziel, Einnahmenvorschläge und Kosteneinsparungen zu erarbeiten. Im Fall der Stadt Fürth wurden mittels Syntegration Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Haushalt um EUR 20 Millionen entlastet wurde. Das Land Niederösterreich bietet jetzt bestimmten Gemeinden im Rahmen eines Pilotversuchs an, mit Kostenbeteiligung der Gemeinden ein derartiges Verfahren zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes durchzuführen.

8 SPZ Wasserschaden Sanierungen laufen Versicherungen o.k. Grundwasser / Thiamethoxan Sanierung hat begonnen. Terra Leobendorf Zielrichtung - Vorschläge an Leobendorf Bad Starten mit Fernwärme jedoch weitere Überlegungen - z.b. Sonnenenergie (Matten) Berechnung Kosten Nutzung. EVN Vertrag Bereitstellung ca ,-- - Vertragsabschluss auf 20 Jahre. SGN-Volkshilfe Es wurden Gespräche mit Vertretern der SGN und der Volkshilfe geführt leider nicht zufriedenstellen verlaufen wird weiter aufgearbeitet. Überprüfung Deponie Verhandlung mit NÖ-Landesregierung Gericht Nachnutzung BIG - Gericht Thema Nachnutzung Ende Jänner 2012 Entscheidung Verkauf von Teilen der BIG wird über SEFKO erledigt. BSU Stand der Verhandlungen Müllrebellen? 2004 Vertrag abgeschlossen BSU Vertrag läuft bis (Rest und Gewerbemüll) Termin BSU nicht gekommen ,-- Ersparnis Restaurant Rattenfänger Bericht und TOP folgt im nicht öffentlichen Teil

9 2.b) Bericht SEFKO von Vizebgm. Zodl Franz Josef Kaserne ( Jahn-Kaserne ): Die OMV ersucht um ein neues Kaufanbot für das AVANTI-Areal. Die Mitglieder des Vorstandes empfehlen, dass der Geschäftsführer Verhandlungen aufnehmen soll. Grundstücksangelegenheiten Donaustraße 60: Die Mitglieder des Vorstandes stimmten einer vorzeitigen Auflösung des Miet und Pachtvertrages zu. Betreffend der Nachnutzung wurde um konstruktive Vorschläge ersucht; auch die Suche nach einem Investor wurde angesprochen. Ehemaliges Gebietsbauamt, Bankmannring 19: Das Objekt ist zu marktkonformen Mietpreisen komplett vermietet. (Einschränkung: gemeindenahe Institution und Vereine). Hauptplatz (Stadtsaal) Der Einbau des Aufzuges wird voraussichtlich bis fertig gestellt sein, die Sanierung des Daches ist Ende November 2011 abgeschlossen worden. Div. Reparaturarbeiten wurden ebenfalls beauftragt (Ausnutzung Gerüst) Grundstücksangelegenheiten altes SPZ: Vorliegender Dotierungs- und Rückdotierungsvertrag wird einstimmig beschlossen. Laufende Mietverträge werden vom SEFKO übernommen. Vertrag Stadtsaal : Preisanpassung soll erfolgen. Entscheidung diesbezüglich soll im heutigen Gemeinderat fallen. Wortmeldungen: STR Kerschbaum: Jahnkaserne Nachnutzung Sanierung in Betracht ziehen STR Madlberger: Um die Kaserne nachnutzen zu können, sollte sie frei von Mietern sein Vizebgm. Zodl: Abwarten Nachnutzung Gerichtsgebäude Die Berichte werden einstimmig zur Kenntnis genommen

10 Herr Bürgermeister Gepp übernimmt wieder den Vorsitz 3) Bericht des Prüfungsausschusses Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderat Helmut Stranzl erläutert den Prüfbericht (Beilage 3.1) vom Tagesordnung: 1. Kassaprüfung (geprüft am ); 2. Guggenberger Sporthalle; 3. Musikkindergarten, sowie die Stellungnahme dazu vom (Beilage 3.2) Bericht wird zur Kenntnis genommen. Wortmeldung: Gepp, Dittrich, Mag. Raucker-Grillitsch, Zodl, Stranzl, Holzer, Kerschbaum, Ing. Berger Mag. Rauecker-Grillitsch: Liste der Vereine ist nachzureichen und dem Prüfungsausschussprotokoll beizufügen. Mit Fr. Stadtamtsdirektor Mayer wurde besprochen, dass durch MitarbeiterIn der Stadtgemeinde gleich im Anschluss an den Prüfungsausschuss gemeinsam das Protokoll des Prüfungsausschusses erstellt wird.

11 4) Prüfbericht Land Niederösterreich Herr Stadtrat Mag. Alfred Gehart erläutert den Prüfbericht und die Stellungnahme dazu. (Beilage 4.1 und 4.2) Wortmeldungen: Mag. Gehart, Gepp, Ing. Pirgmayer, Kerschbaum, Mag. Bail, Dittrich, Pfaffl, Mag. Wittmann, Stranzl, Mag. Rauecker-Grillitsch Es wird vom Bericht Kenntnis genommen und die Stellungnahme wird nach einer weiteren Gesprächsrunde an das Land NÖ weitergeleitet.

12 5) Wasserabgabenordnung per Stadtservice Korneuburg Aufgrund der Verordnungsprüfung seitens des Amtes der NÖ Landesregierung vom betreffend Wasserabgabenordnung vom und und Anpassung der Wasserbezugsgebühren um 3,2% sowie der Bereitstellungsgebühr um 10 % sind folgende Änderungen vorzunehmen: 2 Wasseranschlussabgabe 1. Für die Berechnung des Einheitssatzes gemäß 6 Abs. 5 NÖ. GWG werden eine Baukostensumme von ,00 und eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von m zugrunde gelegt. 4 Bereitstellungsgebühren Der Bereitstellungsbetrag wird mit 12,02 pro m³/h festgesetzt (vorher 10,93). Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Die Bereitstellungsgebühren betragen: Wasserzähler Nennbelastung in m³/h Jährliche Bereitstellungsgebühr je Wasserzähler 3 36,06 (vorher 32,79) 7 84,14 (vorher 76,51) ,40 (vorher 218,60) ,00 (vorher 546,50) ,60 (vorher 874,40) ,00 (vorher 1.093,00) 150 1,803,00 (vorher 1.639,50) ,00 (vorher 2.186,00) 5 Wasserbezugsgebühren (2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr mit 1,30 für 1 m³ Wasser festgesetzt. Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.

13 Der Gemeinderat der Stadt Korneuburg beschließt in der Sitzung vom gemäß 12 des NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930, in der geltenden Fassung, und auf Grund der Ermächtigung durch 5 des NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 und des 8 Abs. 5 des Finanz- Verfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr.45, in der geltenden Fassung, folgende WASSERABGABENORDNUNG für das gemeinnützige öffentliche Wasserversorgungsunternehmen der Stadtgemeinde Korneuburg. 1 Für die Stadt Korneuburg werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren erhoben: a) Wasseranschlussabgabe b) Ergänzungsabgabe c) Sonderabgabe d) Bereitstellungsgebühren e) Wasserbezugsgebühren 2 Wasseranschlussabgabe 2. Für jeden Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe gemäß 6 Abs. 1 des NÖ. GWG 1978 zu entrichten. 3. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe wird mit 7,75 festgesetzt. 4. Für die Berechnung des Einheitssatzes gemäß 6 Abs. 5 NÖ. GWG werden eine Baukostensumme von ,00 und eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von m zugrunde gelegt. 3 Ergänzungs- und Sonderabgabe Diese Abgaben werden gemäß 7 und 8 NÖ.GWLG berechnet und vorgeschrieben.

14 4 Bereitstellungsgebühren Der Bereitstellungsbetrag wird mit 12,02 pro m³/h festgesetzt. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Die Bereitstellungsgebühren betragen: Wasserzähler Nennbelastung in m³/h Jährliche Bereitstellungsgebühr je Wasserzähler 3 36, , , , , , ,803, ,00 5 Wasserbezugsgebühren (1) Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die ein Wasserzähler beigestellt ist, nach den Bestimmungen des 10 Abs. 2 des NÖ. GWLG berechnet. (2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr mit 1,30 für 1 m³ Wasser festgesetzt. (3) Die Wasserbezugsgebühr ist für Liegenschaften, für die ein Wasserzähler noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, dass die Berechnungsfläche mit der Grundgebühr vervielfacht wird. Dieser Betrag ist auf die in einem Kalenderjahr vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufzuteilen. (4) Bei Wasserbezug aus Hydranten und bei Wasserbezug für Bauarbeiten ist die bezogene Wassermenge, sofern sie nicht von einem Wasserzähler abgelesen werden kann, einvernehmlich mit dem Abgabenschuldner festzusetzen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so ist die Wassermenge zu schätzen.

15 6 Entstehung des Abgabenanspruches, Ablesungszeitraum, Entrichtung der Wasserbezugsgebühren und Bereitstellungsgebühren (1) Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Bereitstellungs- und Wasserbezugsgebühr gelten die Bestimmungen des 15 des NÖ.GWLG (2) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß 11 Abs. 1 und 2 des NÖ.GWLG berechnet. Der Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt mit 1. Jänner und endet mit 31. Dezember. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgesetzt: 1. vom 1. Jänner bis 31. März 2. vom 1. April bis 30. Juni 3. vom 1. Juli bis 30. September 4. vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge in gleicher Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 31.3., 30.6., und fällig. Im letzten Teilzahlungszeitraum jedes Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt. (3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten. (4) Die Entrichtung der Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühren hat durch Einzahlung auf das Girokonto der Stadtgemeinde Korneuburg Stadtservice Korneuburg bei der Sparkasse der Stadt Korneuburg. 7 Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer gelangt aufgrund des Umsatzsteuergesetzes 1994, in der geltenden Fassung, gesondert zu den Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren zur Verrechnung.

16 8 Inkrafttreten der Wasserabgabenordnung (1) Gemäß 5 Abs. 3 NÖ.GWLG tritt diese Wasserabgabenordnung mit dem Ende der zweiwöchigen Kundmachungsfrist nächstfolgenden Monatsersten, d.i. der 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg am erlassene Wasserabgabenordnung außer Kraft. (2) Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze weiterhin anzuwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Ing. Pirgmayer, Mag. Gehart, Pfaffl, Stranzl, Gepp

17 6) Abfallwirtschaftsverordnung per Stadtservice Korneuburg Aufgrund einer Anpassung der Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe von 3 %, die Einführung eines zusätzlichen Restmüllsackes bei vorübergehenden Mehrbedarf, sowie Änderungen im 9-11 und die Reduzierung der Abfuhrintervalle bei Biomüll von 44 auf 37 sind folgende Änderungen vorzunehmen: 4 Erfassung und Behandlung von Abfällen 3) Zusätzlich zu den zugeteilten Restmülltonnen können bei vorübergehendem Mehrbedarf auch Restmüllsäcke von der Stadtgemeinde bezogen werden. Biotonne (kompostierbare Abfälle): 5 Abfuhrplan 14-tägig, in den Sommermonaten wöchentlich, 37 Abfuhren pro Jahr. 6 Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe 3) Die Grundgebühr pro Entleerung beträgt in EURO: 3.1) Bei Behältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Restmüllbehälter und Abfuhr 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr (beinhaltet Bioabfallbehälter bis zur Volumsgleichheit der Restmüllbehälter, sowie mindestens einen Altpapierbehälter mit 240 Liter mit 13 Abfuhren bzw. 26 Abfuhren pro Jahr) a) für einen Müllbehälter von 80 Liter EURO 5,11 b) für einen Müllbehälter von 120 Liter EURO 7,56 c) für einen Müllbehälter von 240 Liter EURO 14,74 d) für einen Müllbehälter von 660 Liter EURO 39,60 e) für einen Müllbehälter von 1100 Liter EURO 65,15 3.2) für Müllsäcke von 60 Liter Fassungsvermögen für eine einmalige Benutzung von 4, ) Sind die entsprechend Pkt 3.1 zugeteilten Bioabfallbehälter nicht ausreichend, können weitere Bioabfallbehälter aufgestellt werden. Bei zusätzlichen Bioabfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Bioabfallbehälter und Abfuhr bei 37 Abfuhren pro Jahr a) für einen Bioabfallbehälter von 80 Liter EURO 1,33 b) für einen Bioabfallbehälter von 120 Liter EURO 1,94 c) für einen Bioabfallbehälter von 240 Liter EURO 3,73

18 d) für einen Bioabfallbehälter von 660 Liter EURO 9,61 9 Aufstellungsort 2) Kann die Entleerung der Müllbehälter aus Verschulden des Liegenschaftseigentümers oder Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden, erfolgt die Entleerung erst zum nächsten regelmäßígen Abfuhrtermin oder mittels zusätzlicher Entleerung gegen Kostenersatz. 10 Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht Soweit es zur Vollziehung der Abfallwirtschaftsverordnung bzw. des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 erforderlich ist, sind die Organe der Stadtgemeinde Korneuburg sowie die von diesen herangezogenen Sachverständigen berechtigt, Grundstücke und Gebäude zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und Kontrollen vorzunehmen. Der Liegenschaftseigentümer oder Nutzungsberechtigter ist ausgenommen bei Gefahr in Verzug spätestens beim Betreten des Grundstückes zu verständigen und er hat das Betreten des Grundstückes zu ermöglichen ( 31 NÖ AWG 1992). 10 Inkrafttreten wird 11 Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg hat in seiner Sitzung vom aufgrund des 15 des Finanzausgleichsgesetzes und der 23 und 28 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl verordnet: VERORDNUNG ÜBER DIE AUSSCHREIBUNG VON ABFALLWIRTSCHAFTSGEBÜHREN UND ABFALLWIRTSCHAFTSABGABEN Abfallwirtschaftsverordnung 1 Ausschreibung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg hat beschlossen, Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben einzuheben. 2 Pflichtbereich Der Pflichtbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Korneuburg. Der Pflichtbereich wird in folgende Teilgebiete aufgegliedert: Teilgebiet I:

19 Bereich nördlich der Stockerauerstraße und westlich der Leobendorferstraße / Scheunenstraße. Teilgebiet II: Bereich südlich der Stockerauerstraße ab der Landesbahn und das Gebiet südlich der Nordwestbahn. Teilgebiet III: Zentrum inklusive Ring, südlich der Wienerstraße bis zur Nordwestbahn, den Bereich Chimanigasse und Stockerauerstraße zwischen Ring und Leobendorferstraße sowie am Neubau, Scherzgasse und Hofaustraße. Teilgebiet IV: Restlicher Bereich nordöstlich der Wienerstraße und der Chimanigasse. 3 Aufzählung der neben dem Müll in die Abfallbehandlung einbezogenen Stoffe Neben Restmüll werden Sperrmüll, kompostierbare Abfälle und Altstoffe in die Abfallbehandlung einbezogen. 4 Erfassung und Behandlung von Abfällen 1) Abfälle sind getrennt nach Restmüll, Altstoffen und kompostierbaren Abfällen zu sammeln. 2) Restmüll, Altpapier und kompostierbare Abfälle sind in den zugeteilten Behältern zu sammeln und werden von der Grundstücksgrenze abgeholt. Abgeführt wird nur Müll, der sich in den von der Stadtgemeinde zur Verfügung gestellten Behältern befindet. Die Müllbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass ein einwandfreies verschließen der Behälter möglich ist. 3) Zusätzlich zu den zugeteilten Restmülltonnen können bei vorübergehendem Mehrbedarf auch Restmüllsäcke von der Stadtgemeinde bezogen werden. 4) Sonstige Altstoffe sind zu den Recyclinghöfen zu bringen. Die genauen Öffnungszeiten werden jeweils im jährlichen Abfuhrplan angeführt. Altglas wird auch in öffentlich aufgestellten Behältern gesammelt 5) Der Restmüll wird einer Mechanisch Biologischen Aufbereitung zugeführt. Die kompostierbaren Abfälle werden einer Kompostieranlage zugeführt. Die Altstoffe werden einer Verwertung zugeführt. 1) Durchführung der Abfuhr im Holsystem 5 Abfuhrplan 1.1) Im Pflichtbereich werden Einsammlungen von Restmüll, Altpapier, kompostierbaren Abfällen, von Gelben Sack und Gelber Tonne wie folgt durchgeführt. Restmülltonne:

20 Restmüll 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr für alle Behältergrößen. Altpapier: 4-wöchentlich, 13 Abfuhren pro Jahr. bzw. 2-wöchentlich, 26 Abfuhren pro Jahr Biotonne (kompostierbare Abfälle): 14-tägig, in den Sommermonaten wöchentlich, 37 Abfuhren pro Jahr. Gelber Sack : 6-wöchentlich, 9 Abfuhren pro Jahr. Gelbe Tonne : 6-wöchentlich, 9 Abfuhren pro Jahr. 1.2) Die genauen Sammeltermine werden im jährlichen Abfuhrplan bekannt gegeben. Die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten sind verpflichtet, die Abfuhr in der im jährlichen Abfuhrplan bekannt gegebenen Zeit zu ermöglichen. Nach der Entleerung der Behälter sind diese ehestens vom öffentlichen Gut zu entfernen. 2) Sammlung im Bringsystem 2.1) Altstoffe sind (ausgenommen Altpapier und Altglas) nach Sorten getrennt zu den Recyclinghöfen zu bringen. Die genauen Öffnungszeiten werden jeweils im jährlichen Abfuhrplan angeführt. 2.2) Mengen von Restmüll, Laub, Gras- und Strauchschnitt, welche nicht laufend anfallen und nicht in den dafür bereitgestellten Behältern unterzubringen sind, werden bei den Recyclinghöfen entgegengenommen. 3) Sammlung im Hol- und Bringsystem 3.1) Sperrmüllsammlung Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Sperrmüll zu den verlautbarten Öffnungszeiten zu den Recyclinghöfen zu bringen. Zusätzlich wird Sperrmüll nach Erfordernis nach folgender Vorgangsweise von der Grundstücksgrenze abgeholt: A) Anmeldung beim Bürgerservice schriftlich, per mail oder telefonisch

21 B) Schriftliche Mitteilung des Abholtermins an den Bürger C) Bereitstellung des Sperrmülls am Abholtag an der Grundstücksgrenze, Abholung durch Gemeinde. Zwischen Anmeldung und Abholung sollen maximal 10 Wochen liegen. 6 Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe 1) Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus dem Behandlungsanteil. 2) Die Berechnung des Behandlungsanteils erfolgt nach der Anzahl der Abfuhrtermine. 3) Die Grundgebühr pro Entleerung beträgt in EURO: 3.1) Bei Behältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Restmüllbehälter und Abfuhr 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr (beinhaltet Bioabfallbehälter bis zur Volumsgleichheit der Restmüllbehälter, sowie mindestens einen Altpapierbehälter mit 240 Liter mit 13 Abfuhren bzw. 26 Abfuhren pro Jahr) a) für einen Müllbehälter von 80 Liter EURO 5,11 b) für einen Müllbehälter von 120 Liter EURO 7,56 c) für einen Müllbehälter von 240 Liter EURO 14,74 d) für einen Müllbehälter von 660 Liter EURO 39,60 e) für einen Müllbehälter von 1100 Liter EURO 65,15 3.2) für Müllsäcke von 60 Liter Fassungsvermögen für eine einmalige Benutzung 4,42 3.3) Sind die entsprechend Pkt 3.1 zugeteilten Bioabfallbehälter nicht ausreichend, können weitere Bioabfallbehälter aufgestellt werden. Bei zusätzlichen Bioabfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Bioabfallbehälter und Abfuhr bei 37 Abfuhren pro Jahr a) für einen Bioabfallbehälter von 80 Liter EURO 1,33 b) für einen Bioabfallbehälter von 120 Liter EURO 1,94 c) für einen Bioabfallbehälter von 240 Liter EURO 3,73 d) für einen Bioabfallbehälter von 660 Liter EURO 9,61 4) Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 40% der Abfallwirtschaftsgebühr. 5) Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

22 7 Fälligkeit Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe ist in vier gleichen Teilbeträgen zu entrichten. Die Teilbeträge sind jeweils am , , , und jeden Jahres fällig. 8 Erhebung der Bemessungsgrundlagen Die Größe und Anzahl der Restmüllbehälter wird grundsätzlich aufgrund der Daten aus dem jeweils vorjährigen NÖ Abfallwirtschaftsbericht und den Sammeldaten aus der Restmüllentsorgung in Korneuburg, bezogen auf die Sammelmenge pro Person, entsprechend der Anzahl der gemeldeten Personen ermittelt. Ist das so ermittelte Behältervolumen nicht ausreichend, so kann nach Erhebung des tatsächlichen Bedarfs durch den Abfallbeauftragten das entsprechende Behältervolumen vorgeschrieben werden. 9 Aufstellungsort 1) Die Sammelbehälter sind auf dem Grundstück, für den der Bescheid ausgestellt wurde, aufzustellen. Am Abfuhrtag sind die Behälter im Pflichtbereich an der Grundstücksgrenze so bereitzustellen bzw. an den Rand derjenigen Straße zu bringen, welche vom Müllwagen befahren wird, dass hierdurch der öffentliche Verkehr inklusive der Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird und die Abfuhr ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Nach erfolgter Entleerung sind die Müllbehälter ehestens an ihren Aufstellungsort zurückzubringen. 2) Kann die Entleerung der Müllbehälter aus Verschulden des Liegenschaftseigentümers oder Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden, erfolgt die Entleerung erst zum nächsten regelmäßígen Abfuhrtermin oder mittels zusätzlicher Entleerung gegen Kostenersatz. 10 Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht Soweit es zur Vollziehung der Abfallwirtschaftsverordnung bzw. des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 erforderlich ist, sind die Organe der Stadtgemeinde Korneuburg sowie die von diesen herangezogenen Sachverständigen berechtigt, Grundstücke und Gebäude zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und Kontrollen vorzunehmen. Der Liegenschaftseigentümer oder Nutzungsberechtigter ist ausgenommen bei Gefahr in Verzug spätestens beim Betreten des Grundstückes zu verständigen und er hat das Betreten des Grundstückes zu ermöglichen ( 31 NÖ AWG 1992).

23 11 Inkrafttreten Die Abfallwirtschaftsverordnung tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallwirtschaftsverordnung vom , gültig ab 1. Mai 2011 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: 0

24 7) Aufschließungsabgabe Einheitssatz Änderung Die Aufschließungsabgabe wurde im GR 07/10 geändert. Der Betrag wurde damals auf 495,-- festgesetzt. Die Grundlage für die Höhe des Einheitssatzes richtet sich nach den Bestimmungen des 38 (6) NÖ Bauordnung (Durchschnittliche Herstellungskosten 1lfm Straßenhälfte 3m breite Fahrbahn, 1,25m breiter Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Diese Berechnung hat das jeweils gültige Angebot im Straßenbau als Basis und liegt immer unter den tatsächlichen ermittelten Baukosten. Eine Heranführung an die tatsächlichen Kosten wäre anzustreben. Berechnung Aufschließungskosten (gem.38 (6) NÖ Bauordnung 1996) Basis Anbot Fa. Leyer & Graf 2008 A Fahrbahnhälfte (3m breit) Erdabtrag 50cm 0,50 20,50 10,25 Planum herstellen 1,00 1,12 1,12 Frostschutz 30 cm 1,00 9,00 9,00 Tragschicht 10cm 1,00 7,60 7,60 BTS II 12cm 1,00 21,20 21,20 Vorarbeiten 1,00 0,80 0,80 AB 3cm 1,00 9,64 9,64 Summe A 3,00 59,61 178,83 B Gehsteig (1,25m breit) Erdabtrag 30 cm 0,30 20,50 6,15 Planum herstellen 1,00 1,12 1,12 Frostschutz 20cm 1,00 8,90 8,90 Tragschicht 5cm 1,00 6,30 6,30 BTS II 6cm 1,00 13,90 13,50 AB4 2,5cm 1,00 7,30 7,30 Randstein setzten 1,00 45,80 45,80 Summe B 1,25 89,47 111,84 C Straßenentwässerung Aushub 0-2,00m 1,60 32,10 51,36 Füllmaterial Kantkorn 1,47 47,90 70,41 Rohre Formstücke dm200 1,00 58,80 58,80 Schächte, Abdeckungen 0,05 975,90 48,79 Summe C 1,00 229,37 229,37 D Straßenbeleuchtung (Masten, Leuchten, Zubehör, Künette, Kabel, Schaltstelle,..) Misch 82,15 82,15 82,15 preis. 602,19 + 8,9% Lohn u. 16,13% sonst. 77,10 679,29 20 % MwSt. Endsumme Aufschließungsabgabe Hebesätze Vergleichsgemeinden: Stadtgemeinde Stockerau 490,-- Stadtgemeinde Klosterneuburg 461,00 135,86 815,15

25 Stadtgemeinde Baden 460,00 Marktgemeinde Langenzersdorf 685,00 Marktgemeinde Gerasdorf 480,00 Marktgemeinde Leobendorf 480,00 Stadtgemeinde Schwechat 560,-- Marktgemeinde Perchtoldsdorf 612,81 Aufgrund der Vorberatung im Stadtrat am und im Bauausschuss am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Gemeinderates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, die Aufschließungsabgabe ( 38 (6) NÖ Bauordnung 1996) mit 520,00 neu festzusetzen. Diese Verordnung tritt nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist, in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Dr. Mikura

26 8) Friedhofsgebühren Indexanpassung per Bezug nehmend auf den Gemeinderatsbeschluss vom (Indexsicherung) wurde eine Durchrechnung der Friedhofsgebühren vorgenommen. Nach der derzeit vorliegenden Auflistung des Verbraucherpreisindex durch die STATISTIK AUSTRIA ergibt sich für den September 2011 eine Erhöhung um 3,6%. Es wurde eine durchschnittliche Indexanpassung in dieser Höhe ausgearbeitet. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Bürger- und Stadtservice am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom abgeändert (Friedhofsgebührenordnung laut Beilage zum Protokoll). Gleichzeitig wird die mit Gemeinderatsbeschluss vom beschlossene Friedhofsgebührenordnung außer Kraft gesetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Gepp, Ing. Pirgmayer

27 9) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO Syntegration Durchführung Der Bürgermeister stellt gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO den Antrag, den Verhandlungsgegenstand Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Syntegration Durchführung in die Tagesordnung des Gemeinderates am aufzunehmen. Wissen entsteht ausschließlich in den Köpfen von Menschen. Wirksames Management von Wissen vernetzt folglich Menschen. Die Herausforderungen unserer Zeit aber machen die Zusammenarbeit der Menschen immer nötiger, um richtige Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden in kürzester Zeit, unter voller Nutzung der vorhandenen Potentiale und Energien, selbstgesteuert und ergebnisorientiert. Die richtige Methode um das Wissen großer Gruppen zu vernetzen, ist die Syntegration. Das Wort Syntegration setzt sich aus den Wörtern Synergie und Integration zusammen. Kleine Teams finden rasch und effizient zu einer Übereinstimmung und werden durch unterschiedliche Vorgehensweisen zu einer großen Gruppe mit gemeinsamer Sichtweise zusammengefügt. Frei interpretiert bedeutet Syntegration, gemeinsames Zusammenwirken, zum Herstellen eines Ganzen. Das Modell zielt konkret auf Haushaltskonsolidierungen von Gemeinden ab und basiert in erster Linie auf der Vernetzung von Abteilungen. In einer Art Workshop wird drei Tage lang in Gruppen einer Leitfrage nachgegangen mit dem Ziel, Einnahmenvorschläge und Kosteneinsparungen zu erarbeiten. Im Fall der Stadt Fürth wurden mittels Syntegration Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Haushalt um 20 Millionen entlastet wurde. Das Land Niederösterreich bietet jetzt bestimmten Gemeinden im Rahmen eines Pilotversuchs an, ein derartiges Verfahren zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes durchzuführen. Um die Ergebnisse möglichst rasch noch im Haushaltsjahr 2012 umsetzen zu können, ist die Dringlichkeit dieser Angelegenheit gegeben. Antrag: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt die Durchführung einer Syntegration unter Begleitung durch die Malik Management im Umfang der Rahmenvereinbarung und des Einzelauftrages des Landes NÖ.

28 Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 SPÖ X Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer, Mag.Bail, Zodl, Ing. Berger, Mag. Gehart, Pfaffl, Stranzl, Madlberger, Mag. Rauecker-Grillitsch, Minnich, Holzer, Fuchs-Moser Frau STR Kerschbaum ersucht um folgenden Vermerk im Protokoll: Einbeziehen aller Parteien in die Vor- und Nachbereitung.

29 10) Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühren Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura stellt gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 den Antrag den Verhandlungsgegenstand Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühren in die Tagesordnung des Gemeinderates am aufzunehmen. Auf Grund der Gebarungsprüfung durch das Land Niederösterreich (IVW3-A / vom ) wird darauf hingewiesen, dass die Belastungen aus den Verbandsbeiträgen rechtzeitig auf die Gebühren umzulegen sind. Aus diesem Grund ergibt sich die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung in der Höhe von 4 %. Antrag: Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura beantragt den Beschluss der Gebührenanpassung der Kanalbenützungsgebühren. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr um 3,8 %. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Dr. Mikura

30 11) Mittelfristige Finanzplanung Im Ausschuss Finanzen und Telekom am wurde der mittelfristige Finanzplan der Haushaltsjahre beraten. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt den mittelfristigen Finanzplan der Haushaltsjahre mit den darin ausgewiesenen Gesamtsummen unter weiterer Anwendung der Begleitmaßnahmen laut GR- Beschluss vom Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP 17 FPÖ 2 Gegenstimmen: ÖVP 0 SPÖ 14 GRÜNE 3 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Pfaffl, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer

31 12) Voranschlag 2012 Stadtservice Korneuburg Der Voranschlag 2012 Stadtservice Korneuburg wird mit den ausgewiesenen Ansätzen zur Kenntnis gebracht und beraten. Der Voranschlag 2012, weist Gesamteinnahmen und Ausgaben im Betrage von ,00 aus. Der außerordentliche Haushalt (Investitionen) schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00. Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtservice am sowie dem Finanzausschuss am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt den Voranschlag 2012 Stadtservice mit den ausgewiesenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im Betrage von ,00 sowie der außerordentliche Haushalt (Investitionen) mit den ausgewiesenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von ,00. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Stranzl, Pfaffl

32 13) Voranschlag 2012 Dienstpostenplan Stadtgemeinde Korneuburg Im Ausschuss Finanzen und Telekom vom wurde der Voranschlag 2012 eingehend beraten. Im ordentlichen Haushalt ergeben sich bei den Einnahmen und Ausgaben Gesamtbeträge in der Höhe von EUR 33, ,00. Im außerordentlichen Haushalt ergeben sich bei den Einnahmen und Ausgaben Gesamtbeträge in der Höhe von EUR 5, ,00. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand ohne Empfehlung des Ausschusses in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt den Voranschlag 2012 und Dienstpostenplan der Stadtgemeinde Korneuburg mit den darin ausgewiesenen Gesamtsummen im ordentlichen Haushalt mit EUR 33, ,00 und im außerordentlichen Haushalt mit EUR 5, ,00. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg folgende flankierende Maßnahmen: 1. Die Aufnahme von Vorhaben im außerordentlichen Haushalt bedeutet nicht zwangsweise die Realisierung. Vor Inangriffnahme der Umsetzung sind Notwendigkeit und Umfang genauest zu prüfen und die Finanzierung (einschließlich Folgekosten) sicher zu stellen. 2. Für sämtliche Ausgabenpositionen des ordentlichen Haushaltes, für die keine vertragliche Verpflichtung bestehen, wird eine Kreditsperre im Ausmaß von jeweils 20% verfügt. Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Abteilungen und Geschäftsstellen. Pause vor der Abstimmung. Abstimmungsergebnis: ABGELEHNT Zugestimmt: ÖVP 17 FPÖ 1 (Ing. Pirgmayer) Gegenstimmen: ÖVP 0 SPÖ 14 GRÜNE 3 FPÖ 1 (GR Panek) Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Mag. Gehart, Stranzl, Ing. Pirgmayer, Zodl, Pfaffl, Kerschbaum, Mag. Bail, Minatti, Ehmayer, Gepp, Holzer, Dittrich, Minnich, Fuchs- Moser

33 14) Voranschlag 2012 Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeit von Voranschlagsstellen 14.a) Voranschlag Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von Voranschlagsstellen-Bereich Freiwillige Feuerwehr Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben, zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige Deckungsfähigkeit). Laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung werden für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Freiwillige Feuerwehr Virements festgelegt. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit von Ausgaben im Bereich Freiwillige Feuerwehr laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

34 14.b) Voranschlag Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von Voranschlagsstellen-Bereich Reisegebühren Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben, zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige Deckungsfähigkeit). Laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung werden für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Reisegebühren Virements festgelegt. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit von Ausgaben im Bereich Reisegebühren laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

35 14.c) Voranschlag Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von Voranschlagsstellen-Bereich Personal Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben, zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige Deckungsfähigkeit). Laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung werden für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Personal Virements festgelegt. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit von Ausgaben im Bereich Personal laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

36 14.d) Voranschlag Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von Voranschlagsstellen-Bereich Leistungen Wirtschaftshof Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben, zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige Deckungsfähigkeit). Laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung werden für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Leistungen Wirtschaftshof Virements festgelegt. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt laut 72 (8) in Zusammenhang mit 75 und 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit von Ausgaben im Bereich Leistungen Wirtschaftshof laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

37 15) Grundsatzbeschluss Strombojen Der Stadtgemeinde Korneuburg liegt ein Angebot über den Ankauf und die Montage von 10 Strombojen vor. Strommessungen und erste Berechnungen haben ergeben, dass diese neue Methode der Wasserkraftnutzung in Korneuburg wirtschaftlich betrieben werden und erneuerbare Energie für Korneuburg produzieren könnte. Um die Lieferung der ersten Strombojen beim Produzenten für Ende 2012 sicherzustellen, ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates nötig. Bis März sollen noch - genauere Berechnungen der Wirtschaftlichkeit - Auslotung der möglichen Förderungen und - Ausarbeitung der besten Variante der Betriebsform erarbeitet werden. Die Strombojen wurden am 9. November 2011 den interessierten Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt und diskutiert. Aufgrund der Vorberatung am 9. November 2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt im Grundsatz den Ankauf von 10 Strombojen. Die Beauftragung soll im März 2012 per Gemeinderatsbeschluss erfolgen, wenn genauere Prüfungen ergeben, dass: - die Strombojen in Korneuburg wirtschaftlich betrieben werden können - die dafür nötigen Förderungen zugesagt sind - die rechtlichen Fragen und die Abnahme des produzierten Stroms geklärt sind und - die Finanzierung der Strombojen geklärt ist. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 SPÖ X Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Mag. Bail, Kerschbaum, Gepp

38 16) VMWare-Server Hardwareankauf Die bisherigen VMWare-Server wurden 2003 angekauft und wurde der Ersatz im Voranschlag 2012 vorgesehen. Da das Arbeiten mit dem virtualisierten Mailserver nicht mehr zumutbar war, wurde einer der Server gemäß beiliegendem Angebot bereits vorweg geliefert und installiert. Zu Beginn des Jahres 2012 soll auch der zweite VMWare-Server erneuert werden, sodass die Produktivität und Performance gesteigert und etwaige zu erwartende Hardwaredefekte vermieden werden können. Ein entsprechendes Angebot wurde von der Firma SitexsDatabusiness, Richard Strauss-Straße 43, 1230 Wien, eingeholt. Da es sich bei den angebotenen Preisen um BBG-Preise handelt, konnte eine Ausschreibung unterbleiben. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Auftrag für die Aktualisierung der VMWare-Server wird gemäß Angebot vom an die Firma SitexsDatabusiness, 1230 Wien, zum Preis von EUR ,80 excl. MWSt. vergeben. Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

39 17) Zeiterfassungsumstellung Ankauf Das im Jahr 2001 installierte und derzeit im Einsatz befindliche Zeiterfassungsprogramm Interflex System 6020 wird von der Firma Interflex nicht mehr weiterentwickelt bzw. vollständig serviciert. Außerdem gibt es keine Schnittstelle zum verwendeten Personalverrechnungsprogramm. Die DCE-Zeiterfassung Consens der Fa. Gemdat NÖ, 2100 Korneuburg, bietet nicht nur die Möglichkeit der Anbindung an das Personalverrechnungsprogramm, sondern beinhaltet auch die Möglichkeit, Fehlzeiten bzw. deren Genehmigung zu organisieren. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Die Gemdat NÖ, 2100 Korneuburg, wird gemäß dem Angebot vom mit der Installation und Konfiguration der DCE-Zeiterfassung Consens zum Preis von EUR ,00 excl. MWSt. beauftragt. Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

40 18) Telefonie Im Ausschuss für Finanzen und Telekom wurde beschlossen, den per März 2012 auslaufenden Vertrag mit Orange bzgl. mobiler Nebenstellenanlage zu kündigen. Die Neuvergabe soll nach vorliegen eines Ergebnisses durch die Firma VALUE DIMENSIONS erfolgen. Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Korneuburg beschließt, den Vertrag mit Orange Austria Telecommunication GmbH, 1210 Wien, mit Ablauf per März 2012 zu kündigen. Die Firma Value Dimensions wird beauftragt zur Nachverhandlung. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Zugestimmt: ÖVP X SPÖ X GRÜNE X FPÖ X Gegenstimmen: ÖVP 0 Stimmenthaltung: ÖVP 0 Zum Antrag sprachen: Stranzl, Gepp

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