Ferienwohnung in Spanien? Steuerfallen vor dem spanischen und deutschen Fiskus vermeiden!
|
|
- Max Maier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ferienwohnung in Spanien? Steuerfallen vor dem spanischen und deutschen Fiskus vermeiden! Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Spanien und vermieten diese? Wie Sie die steuerlichen Spielregeln einhalten, lesen Sie nachfolgend. 1. Systematik der Besteuerung Soweit Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und sich nicht mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten, sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie mit sämtlichen, weltweit erzielten Einkünften der Besteuerung in Deutschland unterliegen. Damit sind grundsätzlich auch die Einkünfte aus der Vermietung der spanischen Immobilie in Deutschland steuerpflichtig. Daneben besteht allerdings auch eine beschränkte Steuerpflicht Spanien. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde zwischen Deutschland und Spanien im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, dass der Staat, in dem das Grundvermögen belegen ist (hier Spanien), das Besteuerungsrecht hat. Deutschland rechnet die in Spanien gezahlte Steuer an. Somit bestehen für Sie Meldepflichten gegenüber dem deutschen und dem spanischen Fiskus! Wie das genau geht, erfahren Sie im nächsten Kapitel: 2. Steuererklärungen 2.1 Spanien Die notwendigen Steuererklärungen in Spanien müssen im Rahmen der Selbstveranlagung und Versteuerung abgegeben werden. In der Praxis bedeutet das für Sie: I. Spanische Steuererklärung erstellen und fristgerecht einreichen (eine Fristverlängerung kennt das spanische Recht dabei nicht). Die Steuererklärung ist bis spätestens zum des Folgejahrs abzugeben. Die Formulare sind online abrufbar unter: zu beachten: Bereits kleine Fehler können zu Bußgeldern von 100 bis führen Wenn bei Erstellung der Steuererklärung versehentlich ein Fehler gemacht wird und dieser wertmäßig unter liegt, beträgt ein mögliche Bußgeld 50% des Steuerbetrags. Schwere Fehler Soweit vorsätzlich Steuern hinterzogen wurden, sind Freiheitsstrafen und Geldstrafen in empfindlicher Höhe möglich. Die Verjährungsfrist beträgt dabei 4 Jahre. II. Steuerlast ermitteln und zeitgleich mit der Einreichung der Erklärung beim Finanzamt, entrichten. Bei verspäteter Abgabe und/oder verspäteter Zahlung drohen empfindliche Säumniszuschläge, die sich wie folgt staffeln: 1-3 Monate 5 % / 3-6 Monate 10 % / 6-12 Monate 15 % / ab 12 Monate 20 %
2 Nach Ablauf des zwölften Monats werden zusätzlich auch noch Verzugszinsen von 3,75% seitens der Finanzbehörde festgesetzt. Auf einen Steuerbescheid oder ähnliches warten Sie dann übrigens vergebens. Das spanische Finanzamt erteilt keinen Bescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung. Als Beweis für die Einreichung der Erklärung gelten der elektronische Einreichungsnachweis und die Zahlbestätigung. Eine Tatsache, die häufig vor dem deutschen Finanzamt zu Problemen führt. Denn der deutsche Finanzbeamte bittet um Vorlage eines spanischen Steuerbescheids, um die spanische Steuer anzurechnen. Es bedarf dann erstmal einer Aufklärungsarbeit, wie die spanische Finanzbehörde die Fälle handhabt. 2.2 Deutschland Die Einkünfte und die spanische Steuer sind in der deutschen Steuererklärung in der Anlage V und der Anlage AUS zu melden. Soweit Sie ansonsten nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland verpflichtet sind (z.b. ledige Steuerpflichtige oder Verheiratete mit Steuerklasse 4 und nur Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit), werden Sie durch die spanischen Vermietungseinkünfte nunmehr hierzu verpflichtet. 3. Ermittlung der Vermietungseinkünfte 3.1 Besteuerung in Spanien In Spanien sind die folgenden Fälle beim Finanzamt zu melden: Selbstgenutzte Immobilie Die spanische Finanzbehörde wertet den fiktiven Nutzungswert eines selbstgenutzten Hauses als Einkommen und erhebt hierauf Steuern. Ermittlung: 1,1% des Katasterwerts ( valor catastral ) x 24,75 % Steuersatz = anzumeldende und zu entrichtende Steuer Soweit der Abgabepflicht nicht nachgekommen wird und der spanische Fiskus tätig wird, sind Strafzuschläge von bis zu 150% der nicht erklärten Steuerlast möglich Zu Wohnzwecken vermietete Immobilie Die Ermittlung der Vermietungseinkünfte ähnelt den deutschen Regelungen. Exemplarische Unterschiede können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
3 Sachverhalt Deutsche Vorschrift Spanische Vorschrift Absetzung für Abnutzung (AfA) Größerer Erhaltungsaufwand Grundsatz: 2% des Gebäudeanteils nach Änderung des 7 Abs. 5 EStG aber auch degressive AfA möglich Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre möglich AfA bis 3% möglich Erhaltungsaufwand muss aktiviert und anschließend abgeschrieben werden Mieteinkünfte (Wohnungsvermietung) Mieteinkünfte (touristische Vermietung) Werbungskosten auch in Zeiten einer Nichtvermietung absetzbar, soweit Vermietungsabsicht nachgewiesen wird Nachweis, dass keine steuerliche Liebhaberei vorliegt Für Zeiträume ohne Vermietung ist die Selbstnutzungsbesteuerung vorzunehmen Soweit Vermietung ortsüblichen Vergleich standhält, Werbungskosten ganzjährig ansetzbar Bis spätestens des Folgejahrs ist die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Zu beachten ist, dass in der Steuererklärung für Zeiten der Nichtvermietung die sog. Selbstnutzungssteuer zu ermitteln und auch abzuführen ist. Und dafür spielt es auch keine Rolle, wie viele Immobilien Sie in Spanien besitzen. So ist für jede Immobilie die Selbstnutzung bei Zeiten von Nichtvermietung, zu versteuern Touristische Vermietung Aufgrund unterschiedlicher Regelungen in Spanien ist vorab zu prüfen, ob eine touristische Vermietung erlaubt ist. Auf Mallorca beispielsweise ist eine Ferienvermietung grundsätzlich nur möglich ist, wenn es sich um alleinstehende Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften handelt. Eine Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist dort ausdrücklich verboten und wird mit hohen Strafen belegt. Zu beachten ist, dass aber selbst eine verbotene touristische Vermietungstätigkeit zur Steuerpflicht führt. Soweit eine touristische Vermietung erlaubt ist oder aber die Genehmigung erteilt wurde, wird die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit gewertet, die sowohl der Körperschaftsteuer wie auch der Umsatzsteuer in Spanien unterliegt. Der Vermieter ist verpflichtet, eine entsprechende Buchhaltung zu führen und die Steuererklärungen zu den vorgeschriebenen Fristen einzureichen. Zeiten der Nichtvermietung werden übrigens, soweit sie mit den regionalen und ortstypischen Vermietungszeiten übereinstimmen, nicht der Selbstnutzungsbesteuerung unterworfen.
4 3.2 Besteuerung in Deutschland Die vorgenannten Methoden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Spanien, sind für das deutsche Veranlagungsverfahren irrelevant. Die Einkünfte sind nach deutschen Vorschriften zu ermitteln und neben der Anlage V auch in Anlage AUS zu melden. Da eine Selbstnutzung nach deutschem Recht nicht zur Steuerpflicht führt, ist die in Spanien zu entrichtende Selbstnutzungssteuer in Deutschland nicht anrechenbar. 4. Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer Wie bereits zu Anfang des Artikels erwähnt, versteuert Deutschland die Vermietungseinkünfte nach deutschem Recht und rechnet die in Spanien gezahlte Steuer an. Die in Spanien gezahlte Einkommensteuer ist allerdings insoweit nur anrechenbar, wie deutsche Steuer auf die nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkünfte angefallen wäre. Beispiel: Aufgrund höherer Erhaltungsaufwendungen führt eine Vermietung nach deutschem Recht zu einem Verlust von EUR 5.000,00. Da die Erhaltungsaufwendungen in Spanien zwingend zu aktivieren und abzuschreiben sind, führt die Vermietung nach spanischem Recht zu einem Überschuss von EUR 3.000,00. In Spanien hat der Steuerpflichtige eine Steuer von aktuell 19% von 3.000,00 (= 570,00 EUR) zu zahlen. Da im Beispiel keine deutsche Steuer (da negative Einkünfte) zu entrichten wäre, entfällt die Möglichkeit der Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer. Der Steuerpflichtige kann allerdings die negativen Vermietungseinkünfte mit anderen Einkunftsarten in der deutschen Steuererklärung verrechnen. Auf Antrag können die ausländischen Steuern wie Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Dies kann in Verlustsituationen oder bei niedriger Steuerbelastung sinnvoll sein und sollte jedes Jahr individuell kontrolliert werden (siehe vorhergehendes Beispiel). 5. Veräußerung einer Immobilie in Spanien Der beim Verkauf eines in Spanien gelegenen Grundstücks erzielte Veräußerungsgewinn kann sowohl im Ansässigkeitsstatt Deutschland als auch im Belegenheitsstaat Spanien zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Nach Art. 13 Abs. 1 DBA Spanien können Gewinne, die eine in Deutschland ansässige Person aus der Veräußerung einer spanischen Immobilie erzielt, in Spanien besteuert werden. Beim Verkauf einer Immobilie müssen die Veräußerer 3% des beurkundeten Kaufpreises abführen ( Retención ). Dieser Betrag wird vom Käufer eingehalten und durch ihn an den spanischen Fiskus abgeführt. Dem Irrglauben, dass sich die Versteuerung dann in Spanien erledigt hat, darf man nicht erliegen. Denn im nächsten Schritt wird berechnet, ob der Veräußerungsgewinn unter Berücksichtigung eines Steuersatzes zwischen 19,5% und 23,5%, die zuvor abgeführte Retencion übersteigt. Ist das der Fall, hat der Verkäufer innerhalb einer festgelegten Frist den Restbetrag abzuführen.
5 Beispiel: Der in Deutschland ansässige Steuerpflichtige veräußert eine Immobilie für EUR. Die Immobilie hatte er vor 5 Jahren geerbt. Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen vor 20 Jahren EUR. Verkaufspreis ,00./. Anschaffungskosten ,00./. AfA (20 Jahre * 3%) ,00 = Buchwert bei Verkauf , ,00 Gewinn durch Verkauf ,00 Auf diesen Gewinn wäre in Spanien eine Steuer i.h.v. 23,5% zu zahlen. Im Beispiel (aus Vereinfachungsgründen wurden Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie nicht berücksichtigt) wären das EUR ,00. Da zum Zeitpunkt des Kaufvertrages bereits EUR ,00 (3% v. 1 Mio EUR) vom Käufer für den Verkäufer abgeführt wurden, wären im Rahmen der anschließenden Steuererklärung nochmals EUR ,00 zu zahlen. In Deutschland wäre die Veräußerung steuerfrei, da das Objekt mehr als 10 Jahre im Eigentum war. Denn zu beachten ist, dass im Erbfall hinsichtlich des Anschaffungszeitpunkts der Erbe in die Fußstapfen des Erblassers tritt. Eine Anrechnung der spanischen Steuer erfolgt insoweit hier nicht. Was können wir Ihnen bieten? Die KSW Gruppe bietet Ihnen die perfekte Lösung in deutsch- spanischen Steuerangelegenheiten. So zählt zu unserem Team in Düsseldorf sowohl ein deutsch/spanisch sprechender Steuerberater, Herr Daniel Osthorst, wie auch der in Spanien zugelassene Rechtsanwalt und Steuerfachangestellte, Manuel Casares. Dies gewährleistet, dass wir sowohl in Deutschland als auch in Spanien die erforderlichen Steuererklärungen für Sie übernehmen können. Sprechen Sie uns an! KSW Gruppe, Niederlassung Düsseldorf, Werftstr. 47, Düsseldorf Tel / , duesseldorf@kswg.eu Hinweis: Diese Ausarbeitung dient ausschließlich zu Informationszwecken. Für den Inhalt können wir keine Haftung übernehmen. Aufgrund der sich ständig wechselnden Rechtsprechung und Gesetzgebung können wir keine Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit geben und keine diesbezügliche Haftung oder Verantwortung übernehmen. Jeder Sachverhalt bedarf einer individuellen Betrachtung und muss separat geprüft werden.
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrBesteuerung von Mieteinnahmen spanischer Immobilien. Center of Competence
Besteuerung von Mieteinnahmen spanischer Immobilien 1. Ferienvermietung ohne IVA 2. Ferienvermietung mit IVA 3. Selbstnutzung 4. Vermietung über SL / GmbH Ferienvermietung ohne IVA Einnahmen Mietzahlungen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend
MehrSo minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast
EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und
MehrEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
and 01/2012... Begriffsbestimmung Ermittlung der Einkünfte Bei der Feststellung, ob vorliegen, sind folgende Punkte relevant: Gemeinsames Merkmal von Vermietung und ist die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrHAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Eigennutzung ist nicht gleich Eigennutzung - unterschiedliche Betrachtungsweisen des Bundesfinanzhofs zur eigengenutzten Wohnimmobilie in der Einkommensteuer und in der
MehrIntStR II unbeschränkte Steuerpflicht
Skript zum Online-Training IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 09 In Kooperation mit Inhalt Natürliche Personen.... Unbeschränkte Steuerpflicht.... Sonderformen..... Fiktive unbeschränkte
MehrAbfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland
Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 Ex-Tag
MehrNewsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China
Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China November 2015 All r ig ht s r e ser ved Lo r e nz & P art ner s 2015 Obwohl Lorenz & Partners große Sorgfalt
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...
Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /
MehrWas ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag
MehrBescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH
Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrTIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER
TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER VORWERBUNGSKOSTEN Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten).
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 11.12.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 Ex-Tag der Ausschüttung: 15.12.2014 Valuta: 15.12.2014
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: wwwbundesanzeigerde
Mehr2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 4,4385 4,4385 4,4385. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 1,9219 1,9219
Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Steuerlicher Zufluss: 30.06.2015 Name des Investmentfonds: LUX-PORTFOLIO BALANCED ISIN: LU0091958230 5 Abs. 1 S. 1 Nr. InvStG Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis 31.10.2013 Ex-Tag
MehrInfo Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
MehrSkript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid
MehrLebensmittelpunkt in Spanien
Lebensmittelpunkt in Spanien Fragen zur Steuerpflicht & Ansässigkeit Oktober 2009 www.europeanaccounting.net www.strunk-kolaschnik.de Nichts muss so sein, nur weil es immer so gewesen ist. Memorandum Seite
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:
MehrWien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):
Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien
MehrSavills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH
MehrSavills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/3359-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer
MehrErweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften
Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Oliver Hubertus Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Steffen Meining, LL.M. (UCT) Rechtsanwalt
MehrLUX-PORTFOLIO SICAV. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG
LUX-PORTFOLIO SICAV Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 Name des Investmentfonds: LUX-PORTFOLIO DEFENSIVE ISIN: LU0091958156 Betrag der Thesaurierung/
MehrPage 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUXCASH Luxemburg Kapitalmarkt Besteuerungsgrlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Nr. 2 InvStG LUXCASH O - A;LUXCASH US-DOLLARS - B;LUXCASH O - B;LUXCASH
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrPolnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am
MehrGRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier
GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.
MehrPflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba
Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am 08.06.2017 Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Lösung Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 9. Lupus alpha Investment S.A. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr.
Bescheinigung vom 28.02.2017 Seite 1 von 9 Lupus alpha Investment S.A. Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Name des Investmentfonds: Lupus alpha Smaller Euro Champions Anteilsklasse A
MehrRentenbesteuerung ab 2005
1 Rentenbesteuerung ab 2005 Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!!! Wenn ich meinen kleinen Vortrag zur Besteuerung von Renten und Pensionen mit einem Bibelzitat aus Matthäus 22 beginne, so geschieht dies
MehrSavills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills
MehrLUX-PENSION, SICAV. Luxemburg. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG
LUX-PENSION, SICAV Luxemburg Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Steuerlicher Zufluss: 31.03.2015 Name des Investmentvermögens:
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Ohne Gewähr. Allein verbindlich sind die Angaben aus den jeweiligen Bescheinigung vom 16.09.2015 Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs.
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrA N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K )
A N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K ) Allgemeine Angaben Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.:
MehrBesteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf
Wirtschaft Andreas Laux Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf Steuern sparen durch strategische Steuerberatung Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf -Steuern sparen durch
MehrSchwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)
Schwarzenbergplatz 16 1010 Wien/Österreich Aquila 29 Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz für den
MehrÜbung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung 2 Aufgabe 10 Die A-GmbH (Alleingesellschafter
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrPioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG
Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 und Nr. 2 Ex-Tag der Ausschüttung: 11.06.2010 Valuta: 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im : 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 01.06.2010
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 0.2.205 bis 30..206 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.207 Valuta: 5.03.207 Datum
MehrBarausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: KEPLER Vorsorge Mixfonds (A) ISIN: AT0000969787 Zeitraum (Fonds-GJ): 01.11.2011
MehrChinaAMC Fund. Luxembourg
ChinaAMC Fund Luxembourg (alle Angaben je 1 Anteil und in USD) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC Fund - China Opportunities Anteilklasse A USD Accumulation (ISIN:
MehrSteuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen
Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen Inhalt 1. Grundsätzliches zu Steuervergünstigungen 2. Überblick Steuervergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten 2.1 vermietete / für eigenen Betrieb
MehrVeröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC
(alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für BMO Investments (Ireland) PLC Pyrford Global Total Return (Euro) Fund Anteilklasse Class A Euro Acc
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrFRAGENLISTE - STEUERN
FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel
MehrBesteuerung von Grundstücksveräußerungen ab
Autor: Dr. Manfred Thalmann Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 Nähere Informationen siehe BMF-Homepage www.bmf.gv.at/steuern/bürgerinformation/grundstücke und Steuern/Grundstücksveräußerungen
Mehr2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 3,7851 3,7851 3,7851. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 3,6506 3,6506
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Steuerlicher Zufluss: 31.03.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST -A-CAP ISIN: LU0568374184 Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen
MehrBauleistungen im Steuerrecht
Bauleistungen im Steuerrecht Vielleicht ist Ihnen schon öfters in letzter Zeit der Begriff Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe bzw. Steuerabzug bei Bauleistungen in den Medien aufgefallen.
MehrOELERKING v.reden & PARTNER
OELERKING v.reden & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE WOC Photovoltaik Portfolio GmbH & Co. KG WOC Nachhaltigkeits Fonds 01 Erläuterungen zum steuerlichen Konzept Der Reiz des Beteiligungsangebotes
MehrInhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5
Inhaltsübersicht Vorwort 5 A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) I. Steuervergünstigungen durch Erwerb und Herstellung von Wohngebäuden 1 Allgemeines 13 2 Die Abschreibungen 15
MehrTeam Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen
Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen Grenzüberschreitende Besteuerung bei Arbeitnehmersachverhalten Auswirkung der 30 % Regelung (NL) bei bestehender Ansässigkeit in Deutschland Agenda kurze Vorstellung
MehrKörperschaftsteuer (KöSt)
Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen
MehrAbgabe von Steuererklärungen von (Spezial-)-Investmentfonds nach dem InvStG 2018
Finanzamt Frankfurt am Main V Höchst Investmentbezirk Abgabe von Steuererklärungen von (Spezial-)-Investmentfonds nach dem InvStG 2018 Nach Inkrafttreten des InvStG 2018 zum 1.1.2018 unterliegen Investmentfonds
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom
MehrINFORMATIONEN ZUR US-NACHLASSSTEUER
Für deutsche Anleger mit JAMESTOWN US-Immobilienfondsbeteiligungen: INFORMATIONEN ZUR US-NACHLASSSTEUER Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0299-K/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.G., Pensionist, geb. xy, F,R3, vom 3. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: Dynamic Equity Strategy (T) ISIN: AT0000A0H825 Zeitraum (Fonds-GJ): 01.08.2012
Mehr1a) Betrag der Ausschüttung** 41, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , ,
PwC FS Tax GmbH Seite 1/8 Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für die Zwischenausschüttung per 08.05.2017 (Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 24.04.2017) Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrBesteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis
Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise zur Besteuerung von Kapitalvermögen... 2 Inländische ausschüttende Investmentfonds im Inlandsdepot... 3 Inländische thesaurierende
MehrBescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/5 Bescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) An die Landesbank Berlin AG (nachfolgend: die Gesellschaft). Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß
MehrAkbank Turkish SICAV Luxemburg. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Akbank Turkish SICAV Luxemburg Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Akbank Turkish SICAV hat für
MehrSecurity Kapitalanlage AG Graz, Österreich
Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs. 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: Apollo New World (A) ISIN: AT0000986054 Zeitraum: 01.10.2017 bis 31.12.2017 (alle Angaben je
MehrVontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/9 Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Vontobel Fonds Services AG hat für den Investmentfonds
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 16 GZ. RV/3499-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend
MehrWichtige Fristen im Steuerrecht. wiwiweb.de bibukurse.de 1
AO wiwiweb.de bibukurse.de 1 Verfahrensrecht Abgabe der Steuererklärung ( 149 AO) Ermittlungsverfahren ( 85 ff., 134 ff., 149 ff. AO) Festsetzungsverfahren ( 155 ff. AO) Erhebungsverfahren ( 218 ff. AO)
MehrHeinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
Mehr1. Informationsabend. Steuerliche Konsequenzen einer Immobilie in Andalusien. 27. Oktober 2017 Juristas de Conil S.L.P. 1
1. Informationsabend Steuerliche Konsequenzen einer Immobilie in Andalusien 27. Oktober 2017 Juristas de Conil S.L.P. 1 Kurzvorstellung: v Erste deutsch-spanische Anwaltskanzlei an der Costa de la Luz
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0314-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. Dezember
MehrSteuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung
Beendigung der Nutzung der spanischen Immobilie 1. Erbschaftsteuerliche Aspekte im Königreich Spanien Die spanische Erbschaftsteuer belastet Immobilienvermögen von Deutschen In Spanien. Sie fällt auch
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum
MehrCaceis Bank S.A., Germany Branch. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Caceis Bank S.A., Germany Branch Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Caceis Bank S.A.,
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 LUXEMBOURG
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 LUXEMBOURG Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni
MehrSecurity Kapitalanlage AG Graz, Österreich
Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs. 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: SUPERIOR 5 - Ethik Kurzinvest (A) ISIN: AT0000A01UQ7 Zeitraum: 01.06.2017 bis 31.12.2017 (alle
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1272-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Dominikanische Republik, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend
MehrVorlesung Internationales Steuerrecht I
Vorlesung Internationales Steuerrecht I Außensteuerrecht Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. Wintersemester 2016/2017 Wichtige DBA-Bestimmungen zu den Vorlesungsfällen Stand: 28.09.2016 Singapur DBA 1972/1998/2004
MehrCrédit Mutuel CIC Asset Management
Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen und Unternehmensübernahmen Besteuerungsgrundlagen Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 31.07.2006 Veröffentlichungstext: Crédit Mutuel CIC
MehrLösung Übung Klausur
Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17
Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt
MehrGrundstruktur der Einkommensteuer
ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb
Mehr