Energieeffiziente Straßenbeleuchtung: Rechtlicher Rahmen für die Auftragsvergabe
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- Christina Bieber
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1 Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Energieeffiziente Straßenbeleuchtung: Rechtlicher Rahmen für die Auftragsvergabe Rechtsanwalt Christoph Engel Dresden,
2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. 4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter 4 Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Brüssel 2
3 Rechtsanwalt Christoph Engel Herr Engel beschäftigt sich besonders mit Vergaberecht, dem Recht der industriellen Energiewirtschaft und Beihilfenrecht. 8 Geboren in München 8 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt- Universität zu Berlin 8 Referendariat in Berlin und Brüssel (Verwaltungsrecht, Beihilfenrecht im Luftfahrt- und Bankensektor) 8 Seit 2011 Rechtsanwalt bei BBH Berlin 8 Abgeschlossener Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht 8 Autor Praxishandbuch Öffentliche Beleuchtung, 2013 Rechtsanwalt Berlin Magazinstr Tel +49 (0) christoph.engel@bbh-online.de 3
4 Themenübersicht I. Energieeffiziente Straßenbeleuchtung als Dienstleistung II. Die Auswahl des Vertragspartners: Auftragsvergabe 4
5 Die drei Komponenten der Straßenbeleuchtung Technische Betriebsführung Investitionen/ Substanzerhalt Energiebeschaffung 5
6 Modell- und Vertragsgestaltung Technische Betriebsführung Technische Betriebsführung Investitionen/ Substanzerhalt Technische Betriebsführung Investitionen/ Substanzerhalt Energiebeschaffung 6
7 Technische Betriebsführung 4 Betrieb: Konkrete Schaltzeiten/Brennstundenkalender Regelmäßige Revisionsfahrten/Vorratshaltung einzelner Komponenten Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes Kommunikation mit der Kommune: Teilnahme an Beratungen, Bearbeitung von Bürgeranfragen 4 Instandhaltung Wartung, Inspektion, Instandsetzung Austausch von Kleinteilen, wie Lampen, Zünd- und Vorschaltgeräte 4 Energieeffizienzkonzepte, Stadtplanerische Gestaltung 7
8 Substanzerhaltende Erneuerung 4 Abnutzungsbedingte Wiederherstellung neuwertiger Anlagen Auch Effizienzmaßnahmen Nicht Ersatz von Kleinteilen (wie Lampen, Starter, etc.) Abgrenzung zur Instandhaltung z.b. über Verhältnis von Kosten der Maßnahmen zum Wert der Komponente 4 Grundentscheidung, wer über die konkreten Erneuerungsmaßnahmen entscheiden soll: die Kommune im Wege einer Einzelbeauftragung der Betreiber (i.d.r. auf Grundlage Erneuerungsplan) Vorschlag des Betreibers, dem die Kommune nur bei schwerwiegenden Gründen widersprechen kann 4 Umlegung der Kosten auf Anlieger durch KAG-Beiträge 8
9 Vergütung 4 Grundsätzliche Alternativen Abrechnung nach Aufwand Lichtpunktbezogene Pauschalvergütung 4 Lichtpunktbezogene Pauschalvergütung Automatische Anpassung bei Veränderung der Lichtpunkte Anzahl nach Bestandsdatenverzeichnis Klare Definition, was über die Pauschale abgegolten wird Betrieb und Instandhaltung Erneuerungen und Energielieferung (?) Sonstige Maßnahmen è Vorteil der Pauschalvergütung: Anreiz zum Einsatz energiesparender Leuchten/Lampen Refinanzierung der Investitionskosten durch verringerten Energieeinsatz 9
10 Sondervergütung 4 Für alle Maßnahmen, die nicht von der lichtpunktbezogenen Pauschale erfasst sind 4 In der Regel: Erneuerungen mit Sonder -Masten und Leuchten Neubau, Rückbau, Umbau, Änderung Schadensbeseitigungskosten ab einem zu bestimmenden Betrag pro Jahr 4 Grundlage der Vergütung ist in der Regel ein Leistungsverzeichnis 10
11 Anreize zu Energieeffizienzmaßnahmen durch Pauschalvergütung Kosten des Betreibers erhöhte Kosten aufgrund von Erzeugungsinvestitionen reduzierte Kosten durch verringerte Energiebezugskosten Vertragslaufzeit 11
12 Vertragsstruktur Beleuchtungsvertrag Leistungsverzeichnis Instandhaltung Leistungsverzeichnis Betrieb Leistungsverzeichnis Erneuerung Betriebsund Betriebsdatenverzeichnis LV Neubau/ Rückbau/ Umbau/ Änderung 12
13 Themenübersicht I. Energieeffiziente Straßenbeleuchtung als Dienstleistung II. Die Auswahl des Vertragspartners: Auftragsvergabe 13
14 Ausschreibungspflicht bei Straßenbeleuchtung 4 Kommune: öffentlicher Auftraggeber Gebietskörperschaft, 98 Nr. 1 GWB 4 Beleuchtungsvertrag: öffentlicher Auftrag Entgeltliche Verträge zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen, 99 Abs. 1 GWB Dienstleistungsvertrag i. S. d. 99 Abs. 4 GWB? Straßenbeleuchtungsverträge sind in der Regel öffentliche Dienstleistungsverträge Erneuerung und Verbesserungsmaßnahmen sind keine isolierten Bauaufträge sondern Teil der Gesamtleistung à Geschuldet ist die Beleuchtung Fiktion in 99 Abs. 10 S. 2 GWB bei Haupt- und Nebenleistung 4 Überschreitung des Schwellenwertes ( ) 14
15 Grundsätze des Vergaberechts 4 Transparenz und Wettbewerbsgrundsatz 4 Diskriminierungsverbot 4 Wirtschaftlichkeitsgebot 4 Auftragsvergabe an qualifizierte Unternehmen 4 Berücksichtigung mittelständischer Interessen 4 Dokumentationspflicht 15
16 Verfahrensarten 4 Verfahrensarten, 101 Abs. 2-5 GWB: Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb z. B. ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gemäß 3 EG Abs. 4 lit c VOL/A Eigentum an den Beleuchtungsanlagen als ausschließliches Recht? Wettbewerblicher Dialog 4 In Frage kommen: Offenes Verfahren als gesetzlicher Regelfall, 101 Abs. 7 GWB Alternative: Verhandlungsverfahren bei komplexen Vertragsmodellen 16
17 Ablauf eines offenen Verfahrens Tag der Absendung der Bekanntmachung Vorabinformation Veröffentlichung 5 12 Tage Zuschlag Wertung der Angebote Angebotsfrist regulär 52 Tage (Verlängerung möglich) 10 bzw. 15 Tage Vertrag 17
18 Ablauf eines Verhandlungsverfahrens Tag der Absendung der Bekanntmachung (Aufruf zum Teilnahmewettbe werb) Veröffentlichung Aufforderung zur Abgabe indikatives Angebot Wertung und Vorabinformation Zuschlag 5 12 Tage Auswahl der am besten geeigneten Bieter Verhandlungen, Abgabe verbindl. Angebot mind. 37 Tage 15/10 Tage Vertrag 18
19 Leistungsbeschreibung Produktneutral 4 Abstrakte Beschreibung 4 Bezugnahme auf bestimmte Fabrikate nur ausnahmsweise zulässig Erschöpfend 4 Alle Eigenschaften der Leistung müssen für den Bieter ersichtlich sein 4 Kein Vergabeverfahren zur Markterkundung 4 CPV Common Procurement Vocabulary Unter Berücksichtigung von mittelständischen Interessen 4 Aufteilung in Fachund Teillose 19
20 Angebotswertung 4 Auswertung und Reihung der Angebote nach deren Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlich heißt nicht unbedingt billig! Strikte Trennung von Eignungs- und Wertungskriterien 4 Diskriminierungsfreie Bewertungsmatrix Bewertungsmatrix vorher bekannt machen Definition Unterpunkte 4 Wichtig für Bieter: Angebote müssen vergleichbar sein Veränderung der Verdingungsunterlagen nur bei zulässigen Nebenangeboten Diskriminierungsfreie Informationspolitik im Verfahren 20
21 Nachprüfungsverfahren 4 Verfahren vor Vergabekammer Zuständige Stelle: Vergabekammer (Behörde), 102 GWB Antragsfrist: 15 Tage, 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB Erforderlich: Rechtsverletzung des Antragstellers, 114 GWB Zuschlagsverbot, 115 Abs. 1 GWB 4 Sofortige Beschwerde Vergabesenate bei Oberlandesgerichten, 116 Abs. 3 GWB 123 S. 1,2 GWB: bei begründeter Beschwerde: Vergabekammer entscheidet in der Sache selbst oder Vergabesenat verpflichtet Vergabekammer entspr. erneut zu entscheiden 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Christoph Engel, BBH Berlin Tel +49 (0) Christoph. 22
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