Bildarchiv Regionalverband. Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien. Wie kann ich mich beteiligen?

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1 Bildarchiv Regionalverband Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Wie kann ich mich beteiligen?

2 Liebe Leserin, lieber Leser, es ist schon fast eine Binsenweisheit, dass wir dringend auf erneuerbare Energiequellen umstellen müssen. Nach der Katastrophe von Fukushima haben wir uns endlich von der Atomkraft verabschiedet, unsere fossilen Energiequellen sind nur noch begrenzt vorhanden und stellen oftmals ein Problem in der Luftreinhaltung dar. Keine Alternative ist auch das sogenannte Fracking, also die Gewinnung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten mittels Chemikalien. Schließlich müssen wir auch den Klimaschutz berücksichtigen, die Erde erwärmt sich immer stärker. Alles gute Gründe, um möglichst schnell auf die»erneuerbaren«umzusteigen. Die Windkraft spielt unter den»erneuerbaren«eine wichtige Rolle. Die Anlagen sind relativ schnell errichtet und der Kosten-Nutzen-Faktor ist hoch. Zudem sind sie auch in ökonomischer Hinsicht von Vorteil, beispielsweise können durch die Anlagen oftmals Kommunen Einnahmen generieren, was wiederum der Infrastruktur der Stadt oder Gemeinde zugute kommt. Zwei Prozent der Fläche Hessens, das ist das Ziel, das das Land für Windkraftanlagen insgesamt erreichen will. Bei uns hier im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main werden wir auf diese Marge nicht kommen, dennoch sollten wir unbedingt unseren Beitrag dazu leisten. Damit dies aber nicht unkoordiniert abläuft, Windenergieanlagen also nicht vereinzelt, sondern gebündelt aufgestellt werden, haben wir uns auf den Weg gemacht, Windvorrangflächen auszuweisen. In diesem kleinen Faltblatt und natürlich in allen Details im Internet sehen Sie unseren ersten Vorschlag. Machen Sie mit und beteiligen Sie sich an dem Aufstellungsverfahren für diesen Plan, der in der Fachsprache»Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien«genannt wird. Sagen Sie uns Ihre Meinung, wir bewerten alle Stellungnahmen. Denn Mitmachen ist allemal besser als nur Zuschauen. Birgit Simon Erste Beigeordnete Der Regionalverband FrankfurtRheinMain Der Regionalverband FrankfurtRheinMain mit Sitz am Frankfurter Hauptbahnhof basiert auf dem vom Hessischen Landtag verabschiedeten Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, das am 1. April 2011 in Kraft getreten ist. In ihm sind neben Frankfurt am Main weitere 74 Kommunen Mitglied. Das Verbandsgebiet reicht auf der Nord-Süd-Achse von Münzenberg bis Groß-Gerau und in der West-Ost-Ausrichtung von Eppstein bis Langenselbold. Das höchste Entscheidungsorgan des Verbandes ist die Verbandskammer, in der jede der 75 Mitgliedskommunen einen Delegierten stellt. Der Regionalverband steuert und koordiniert die Entwicklung der Rhein-Main-Region. Er stellt den Regionalen Flächennutzungsplan sowie den Landschaftsplan auf und schreibt diese fort. Darunter fällt auch die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Mehr Infos erhalten Sie unter

3 Warum brauchen wir Windenergie? 28 Vorranggebiete für Windenergienutzung Die erneuerbaren Energien, zu denen auch die Windkraft zählt, werden immer wichtiger, weil die fossilen Brennstoffe endlich sind und damit teurer werden und die Atomkraft, spätestens seit der Katastrophe von Fukushima, keine Lösung zur Deckung des Energiebedarfs mehr darstellt. Mit Wind lässt sich auf eine einfache und saubere Art Energie gewinnen, schon heute ist sie, die Windkraft, der Spitzenreiter unter erneuerbaren Energien. Flächen-Nr. 1 2 Kommune(n) Bad Nauheim, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim Friedberg (Hessen), Ober-Mörlen, Rosbach v. d. Höhe Größe [ha] 868,0 274,2 Es ist erklärtes Ziel Hessens, dass bis zum Jahr 2050 unsere Energie komplett aus den»erneuerbaren«, dazu gehören unter anderem Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse, gewonnen wird. Das Land Hessen hat sich vorgenommen, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen reserviert werden sollen. Dazu soll auch die Region Frankfurt/Rhein-Main ihren Beitrag leisten. Warum brauchen wir Vorranggebiete für Windenergieanlagen? Derzeit gilt in ganz Deutschland in einigen Regionen existieren Sonderregelungen für Windenergieanlagen die sogenannte»privilegierung im Außenbereich«. Das heißt, jeder Investor kann derzeit im Prinzip seine Anlagen bis auf wenige Restriktionen (beispielsweise im Bereich von Flughäfen) an den verschiedensten Standorten aufstellen. Um nun einen»wildwuchs«in der Landschaft zu vermeiden, sollen sogenannte»vorranggebiete«mit Ausschlusswirkung geschaffen werden. Sind diese einmal klar definiert, dürfen Windenergieanlagen nur noch auf diesen Flächen entstehen, die übrigen Flächen sind dann tabu. Wie werden diese Vorranggebiete ermittelt? Der erste Plan, der Ihnen hiermit vorliegt (siehe Karte), weist im Regionalverbandsgebiet mit rund Hektar insgesamt 28 Vorranggebiete für die Windenergie aus, dies entspricht rund Hektar das sind 0,9 Prozent der Gesamtfläche. Dies ist der sogenannte Vorentwurf für den»sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien«, den die Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain erstellt hat und der von der Verbandskammer sowie von der Regionalversammlung Südhessen verabschiedet wurde. Diese 28 Flächen sind quasi übrig geblieben, nachdem unser gesamtes Verbandsgebiet einer ganzen Menge an Prüfkriterien unterzogen wurde. Beispielsweise muss ein Abstand von Bahnlinien von 150 Meter gegeben sein, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete werden ausgenommen, Bann- und Schutzwälder sind tabu und vieles andere mehr (siehe auch Tabelle). Zwei wichtige Kriterien, die in der jüngsten Vergangenheit auch oft in den Medien thematisiert wurden, sind ein Mindestabstand zu Wohnbebauungen von Metern sowie eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe. 3 Friedrichsdorf 166,3 4 Hofheim am Taunus 146,3 5 Florstadt 128,0 6 Maintal, Schöneck 68,6 7 Weilrod 51,4 8 Weilrod 43,8 9 Rodenbach 42,5 10 Friedberg (Hessen) 42,4 11 Florstadt 35,0 12 Grävenwiesbach 31,7 13 Bad Homburg v. d. Höhe, Karben, Rosbach v. d. Höhe 30,4 14 Butzbach 28,0 15 Weilrod 27,4 16 Hofheim am Taunus 26,4 17 Neu-Anspach 23,0 18 Nidderau, Schöneck 22,2 19 Wehrheim 16,8 20 Rosbach v. d. Höhe 16,7 21 Ober-Mörlen 16,5 22 Friedberg (Hessen) 13,9 23 Maintal 12,4 24 Butzbach 11,1 25 Frankfurt a.m., Karben 10,0 26 Nidderau, Schöneck 10,0 27 Hanau, Schöneck 9,3 28 Weilrod 7,7

4 Vorentwurf Vorranggebiete für Windenergienutzung Regionalverband FrankfurtRheinMain Zur besseren Darstellung wurde diese Karte grafisch aufbereitet. Die Originalkarte liegt beim Regionalverband zur Einsicht aus.

5 Kriterien zur Findung der Vorranggebiete (Auszug) Siedlungsflächen Wohn- und gemischte Bauflächen, Gemeinbedarf, Sonderbauflächen für Gesundheit, Kultur, Erholung, Bildung (Bestand/Planung) Aussiedlerhöfe/Splitter siedlungen (Wohnen im Außenbereich) Gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen mit gewerblicher Nutzung, Sondergebiet Einkauf (Bestand/Planung) Grünflächen (Kleingärten, Freizeitanlagen etc.) Verkehr, Infrastruktur, militärische Anlagen Bundesfernstraßen, regional bedeutsame Straßen (vierstreifig) Sonstige Straßen (zweistreifig) Bahnlinien im Fernverkehr Sonstige Bahnlinien Hochspannungsfreileitungen Abstand m 600 m 300 m 300 m 150 m 150 m Was ist mit schon bestehenden Anlagen? Was bedeutet Repowering? Bestehende Windenergieanlagen, derzeit sind dies im Verbandsgebiet insgesamt 23, genießen Bestandsschutz, egal ob sie in einem Vorranggebiet liegen oder nicht. Mit dem Teilplan soll auch das sogenannte Repowering gesteuert werden. Mit Repowering ist die Modernisierung alter Anlagen gemeint, die dann wesentlich leistungsfähiger sind. Repowering ist in der Regel nur bei Anlagen möglich, die innerhalb eines Vorranggebietes liegen. Was ist mit den Funkfeuern der Deutschen Flugsicherung? In den Medien war darüber zu lesen, dass die Funkfeuer der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu einer erheblichen Reduzierung der Vorranggebiete führen würden. Nach einer Empfehlung der hessischen Landesregierung wurden um diese Funkfeuer jetzt jeweils Drei-Kilometer-Radien gezogen. Dieses Gebiet ist absolut tabu für Windräder. Die DFS hatte hingegen einen 15-Kilometer-Radius gefordert. Das würde eine Minderung der Vorranggebiete von rund Hektar oder 0,5 Prozent der Gesamtfläche bedeuten. In den beiden kommenden Offenlegungsphasen soll dieses Problem mit der DFS im Einzelnen geklärt werden. Flughafen, Landeplätze, Segelflugplätze Wetterradar Flugsicherungsanlagen Richtfunkstrecke der Deutschen Flugsicherung Vorranggebiet Bund/Munitionslager Schutzgebiete/Ressourcenschutz 400 m 850 m m m 270 m Bannwälder und Schutzwälder - Naturschutzgebiete - Naturdenkmäler - Kernzone Limes - Wasserschutzgebiete Zone I und II - Still- und Fließgewässer - Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten Sonstiges Windgeschwindigkeit größer 5,75 m/s in 140 m Höhe über dem Erdboden Ausschluss - Eignung Mindestflächengröße 10 ha - - Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger an dem Plan beteiligen? Zeitgleich mit Kommunen, Behörden, Verbänden und anderen können die Bürgerinnen und Bürger sich zu dem Vorentwurf äußern. Lob, Kritik, Anregungen, Änderungswünsche, alles ist möglich. Vom 24. Februar 2014 bis zum 25. April 2014 läuft die im Fachjargon sogenannte»frühzeitige Beteiligung«. Es ist möglich, sich auf unserer Website unter erneuerbareenergien, per Mail unter beteiligung@regionfrankfurt.de oder auch direkt in unserer Geschäftsstelle in Frankfurt, Poststraße 16 (in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhof-Nordausganges), zu dem Plan zu äußern. Das Planwerk liegt zudem in allen Kreishäusern des Verbandsgebietes zur Einsichtnahme bereit. Die Vorranggebiete lassen sich auch mittels unseres Windenergie-Explorers unter näher unter die Lupe nehmen. Es ist aber auch möglich, seine Meinung während der Informationsveran staltungen am Montag, 10. März, 18 Uhr, im Kreishaus des Wetterau kreises in Friedberg, Europaplatz, oder aber auch am Dienstag, 11. März, 18 Uhr, im Kreishaus des Hoch tau nus kreises in Bad Homburg, Ludwig-Erhard- Anlage 1-5, kund zutun. Übrigens: Potenzielle Investoren, Kommunen und andere haben in dieser frühzeitigen Beteiligung auch die Möglichkeit, weitere Windgutachten zu liefern, mittels derer even-

6 tuell neue Flächen hinzukommen oder aber wegfallen können. Die Anforderungen an ein Windgutachten sind auf unserer Internetseite zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zu finden. Wie ist der weitere Verfahrensablauf? Wenn die frühzeitige Beteiligung beendet ist, wertet die Verwaltung des Regionalverbandes alle Stellungnahmen aus. Das heißt, die Bedenken und Anregungen werden abgewogen und fließen dann in den»entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien«. Darüber wird abermals die Verbandskammer sowie die Regionalversammlung Südhessen einen Beschluss fassen. Danach wird es eine Offenlage geben, in der Sie sich noch einmal äußern können. Auch diese Eingaben werden wieder abgewogen und münden schließlich in den»sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien«, der natürlich wieder von der Verbandskammer und der Regionalversammlung Südhessen verabschiedet werden muss. Im Anschluss muss die hessische Landesregierung diesen Teilplan genehmigen, der Bestandteil des schon seit dem Jahr 2010 gültigen Regionalen Flächennutzungsplans wird. Wenn alles zügig läuft, schreiben wir dann das Jahr Nach diesem Prozedere erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Offenlage eine Stellungnahme abgegeben hatten, eine Antwort. Wie oben schon erwähnt, dürfen potenzielle Investoren danach nur noch auf den in dem Plan ausgewiesenen Flächen Windenergieanlagen bauen. Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss (Verbandskammer) Mai 2012 Ausarbeitung Vorentwurf (Verwaltung Regionalverband) Juni 2012 Nov Beratung/Beschluss Vorentwurf (Verbandskammer) Dez Frühzeitige Beteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Kommunen, öffentliche Auslegung Feb. April 2014 Behandlung der Stellungnahmen, Überarbeitung des Vorentwurfs, Ausarbeitung Entwurf (Verwaltung Regionalverband) Mai Sept Beratung/Beschluss Entwurf (Verbandskammer) Okt April 2015 Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Kommunen, öffentliche Auslegung Mai 2015 Behandlung der Stellungnahmen, Überarbeitung des Entwurfs, Ausarbeitung Endfassung (Verwaltung Regionalverband) Juni Aug Herausgeber Regionalverband FrankfurtRheinMain Der Regionalvorstand Poststraße Frankfurt am Main Kontakt Dr. Gabriela Bloem Telefon: Beratung/Beschluss Endfassung (Verbandskammer) Nov Prüfung und Genehmigung (Landesregierung) Anfang 2016 Stand Februar 2014 Druck Henrich Druck + Medien GmbH, Frankfurt am Main 2014 Regionalverband FrankfurtRheinMain

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