IFRS Update. Auf einen Blick: IFRS 9 Der Standardentwurf des IASB zu Hedge Accounting

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1 IFRS Update Auf einen Blick: IFRS 9 Der Standardentwurf des IASB zu Hedge Accounting Im Rahmen des Projekts zur Ablösung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hat das IASB am 7. September 2012 den lange erwarteten Standardentwurf zu Hedge Accounting (Kapitel 6 von IFRS 9 Finanzinstrumente) veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um einen Entwurf des IASB Staff, der es der Öffentlichkeit ermöglichen soll, sich mit den neuen Hedge Accounting-Anforderungen vertraut zu machen. Hiermit wird erstmals die Öffentlichkeit in den Projektschritt der Konsistenzprüfung einbezogen. Ein formaler Kommentierungsprozess ist hingegen nicht vorgesehen. Der Entwurf baut auf dem im Dezember 2010 veröffentlichten Exposure Draft ED / 2010 / 13 auf und berücksichtigt die Entscheidungen des IASB zu einzelnen Aspekten, die sich aus den umfangreichen Outreach-Aktivitäten sowie den Kommentierungen zum Exposure Draft ergeben hatten. Ursprünglich wurde der Exposure Draft ED / 2010 / 13 noch unter der Prämisse erstellt, dass die finalen Hedge Accounting- Regelungen sowohl Micro als auch Macro Hedges abdecken. Im aktuellen Entwurf wurde die Entscheidung des IASB, die Entwicklung von Regelungen zum Macro Hedge Accounting in ein eigenes Projekt mit längerem Planungshorizont zu überführen, berücksichtigt. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regeln nach IAS 39 kurz vorgestellt. Anwendungsbereich Nach wie vor ist die Bilanzierung nach den Hedge Accounting- Regelungen ein Wahlrecht, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Als eine Besonderheit verweist der Anwendungsbereich auf die Regelungen des IAS 39.81A zum Portfolio Fair Value Hedge für Zinsrisiken. Dieses Modell ist nach wie vor parallel zu den Hedge Accounting-Regelungen des IFRS 9 anwendbar. Es handelt sich dabei um eine Zwischenlösung und ist der Verschiebung des Macro Hedge Accounting-Projekts geschuldet. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Hedge Accounting-Regelungen wurde außerdem eine Fair Value Option für bestimmte Lieferverträge eingeführt, die ansonsten als ein schwebendes Geschäft zu bilanzieren sind. Dadurch können die Bewertungsunterschiede zwischen Grund- und Siche rungsgeschäft nun auch außerhalb der Anwendung von Hedge Accounting bilanziell berücksichtigt werden. Abbildung 1 auf der Folgeseite stellt diese neue Regelung schematisch dar. Sicherungsinstrumente Neben Derivaten können nun auch für sämtliche Sicherungsbeziehungen nicht derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, als Sicherungsinstrument designiert werden. Dies schließt jedoch finanzielle Verbindlichkeiten aus, deren bonitätsinduzierte Zeitwertänderung im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) erfasst wird. Erleichtert wurde die Möglichkeit, eine Kombination mehrerer Sicherungsinstrumente zu designieren. Es ist vorgesehen, die Einschränkung, dass keines der Instrumente eine Stillhalteroption sein darf, aufzuheben.

2 2 IFRS 9 Der Standardentwurf des IASB zu Hedge Accounting Abbildung 1: Bewertung von Lieferverträgen Abbildung 2: Risikokomponente Kann der Vertrag netto durch Barausgleich oder andere Finanzinstrumente erfüllt werden? Grundgeschäfte Ist physische Lieferung zur eigenen Verwendung geplant? Würde eine vollständige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eine Bewertungsdifferenz ausgleichen? Wird die Fair Value Option gewählt? Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Schwebender Vertrag Derivat NEU Eine wesentliche Änderung bei den gesicherten Grundgeschäften ist, dass die Möglichkeit, Risikokomponenten zu desig nieren, nun auch auf Nicht-Finanzinstrumente ausgeweitet wurde. Vor aussetzung ist, dass die Risikokomponente eigenständig identifiziert und zuverlässig bewertet werden kann. Abbildung 2 fasst die Regeln schematisch zusammen. Besteht ein Vertrag? Legt der Vertrag fest, wie die Risikokomponente bei der Preisbildung berücksichtigt wird? Wird die Risikokomponente bei der Preisbildung für das Grundgeschäft eigenständig berücksichtigt (Marktanalyse)? Die Risiko komponente ist eigenständig identifizierbar. Sind die Bewertungsparameter beobachtbar? Sind die nicht beobachtbaren Parameter unwesentlich? Die Risikokomponente kann zuverlässig bewertet werden. Die Risikokomponente ist nicht eigenständig identifizierbar. Die Risikokomponente kann nicht zuverlässig bewertet werden. Weiterhin können nun sogenannte aggregierte Risikopositionen bestehend aus einem Grundgeschäft und einem Derivat desig niert werden. Hier wurde klargestellt, dass die allgemeinen Bewertungsregeln für die einbezogenen Instrumente dadurch nicht verändert werden. Insbesondere die vollständige Be wertung zum beizulegenden Zeitwert für Derivate bleibt unver mindert bestehen (siehe Abbildung 3). Voraussetzung für die Anwendung der Hedge Accounting-Regelungen Die Grundlage bildet weiterhin eine formale Dokumentation der Sicherungsbeziehung sowie von Strategie und Ziel des Risikomanagements. Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Das bedeutet, dass eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft vorliegt, das Ausfallrisiko von Grund- und Sicherungsgeschäft nicht dominant für die Sicherungsbeziehung ist und die Sicherungsquote in Einklang mit der Sicherungsstrategie steht, das heißt ins besondere keine Sicherungsquote gewählt wurde, die zu Verzerrungen in der Bilanzierung führt. Abbildung 3: Aggregierte Risikoposition Aggregiertes Risiko = Grundgeschäft + Derivat Aggregiertes Risiko Sicherungsinstrument Grundgeschäft Derivat Sicherungsbeziehung Vs. Effektivitätsmessung Effektivitätsmessung Bestimmung der Ineffektivität Auch bei Bildung einer aggregierten Risikoposition gelten die allgemeinen Bewertungsregeln für die einbezogenen Geschäfte Fair Value für Derivat!

3 Bilanzierungsgrundsätze Es gelten nach wie vor dieselben Hedge Accounting-Modelle sowie dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie nach IAS 39. Die Überlegung, auch für Fair Value Hedge Accounting eine Bilan zierung über das sonstige Ergebnis einzuführen, wurde wieder fallen gelassen. Eine Besonderheit ergibt sich bei der Sicherung von Eigenkapitalinstrumenten, deren Änderung des beizulegenden Zeit - werts nach IFRS 9 im sonstigen Ergebnis erfasst wird. In diesem Fall wird auch die Wertänderung des Sicherungsin struments vollständig im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Es wurde klargestellt, dass dies nicht auf andere vergleichbare Sachverhalte (beispielsweise versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach IAS 19) übertragbar ist. Beendigung der Bilanzierung nach den Hedge Accounting-Regelungen Eine Beendigung der Anwendung der Hedge Accounting- Regelungen ist nur für den Fall vorgesehen, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies schließt eine freiwillige Beendigung aus. Allerdings sieht der Standard Ausnahmen für den Fall vor, dass eine Sicherungsstrategie angewandt wird, die nicht unmittelbar nach den Regeln des Hedge Accounting abgebildet werden kann. Hauptanwendungsfälle sind dabei insbesondere dynamische Sicherungsstrategien auf Grundlage eines offenen Portfolios (Macro Hedging). Die Umsetzung im Rahmen der all gemeinen Hedge Accounting-Regelungen kann eine regelmäßige Umschichtung der Sicherungsbeziehungen erfordern. Rebalancing Neu eingeführt wurde das sogenannte Rebalancing. Es bezieht sich auf Situationen, in denen die Sicherungsquote einer Sicherungsbeziehung nachträglich angepasst wird, um Veränderungen in der Korrelation der jeweiligen Bewertungsbasis von Grundund Sicherungsinstrument zu reflektieren. Das Rebalancing wurde für Sicherungsbeziehungen eingeführt, bei denen die Bewertung des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments auf unterschiedlicher Basis erfolgt. Die Sicherungsquote wird dann nach dem Grad der Korrelation festgelegt und kann sich im Zeitablauf verändern. Um nicht wie nach IAS 39 jede Änderung als Beendigung der bis herigen Sicherungsbeziehung mit anschließender Neudesignation zu behandeln, ist es möglich beziehungsweise geboten, die Sicherungsquote im Rahmen der laufenden Sicherungsbeziehung entsprechend anzupassen. Die dadurch entstehenden Bewertungseffekte sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. Im folgenden Schema (Abbildung 4) wird das Rebalancing in das Gesamtkonzept des Standards eingeordnet: Abbildung 4: Rebalancing Bilanzierung des Zeitwerts von Options Wenn ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument verwendet wird, ist es nach wie vor möglich, lediglich den inneren Wert der Option zu designieren. Soweit die Sicherungsbeziehung auf eine einzelne Transaktion abstellt oder aber eine Sicherungswirkung über eine bestimmte Zeitspanne erzielt werden soll, wird die Veränderung des Zeitwerts zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst. Wenn sich die Sicherung auf eine nicht finanzielle Transaktion bezieht, wird der im sons tigen Ergebnis aufgelaufene Betrag entweder mit dem Buchwert des gesicherten Vermögenswertes beziehungsweise der gesicherten Verbindlichkeit verrechnet. Bei finanziellen Transaktionen wird dann aus dem sons tigen Ergebnis erfolgswirksam aufgelöst, wenn die gesicherte Transaktion ebenfalls zu einer Ergebniswirkung führt. Bei einer Sicherungsbeziehung, die sich auf eine Zeitperiode bezieht, ist die Zeitwertbewertung im sonstigen Ergebnis über eine gegenläufige Amortisation erfolgswirksam wieder aufzulösen. Soweit sich Grundgeschäft und Option hinsichtlich ihrer vertraglichen Ausgestaltung nicht vollständig entsprechen (critical terms match), kann der Zeitwert der Option nur ent sprech end anteilig berücksichtigt werden. Dies beeinflusst auch die Höhe und den Zeitraum der Amortisation. Ist das Risikomanagementziel unverändert? Entspricht die Sicherungsquote noch der wirtschaftlichen Sicherungsbeziehung? Beenden von Hedge Accounting Rebalance Weiterführen der Sicherungsbeziehung Das Ergebnis darf nicht den generellen Grundsätzen des Hedge Accounting entgegenstehen. Bilanzierung der Terminkomponente von Termingeschäften Vergleichbar mit der dargestellten Vorgehensweise für Optionen ist es auch für Termingeschäfte möglich, die Bewertung der Terminkomponente zunächst im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) zu erfassen. Gegenläufig erfolgt eine Amortisierung über die Periode, auf die sich die Terminkomponente bezieht. Damit wird der Bewertungseffekt gleichmäßig über die Laufzeit erfolgswirksam verteilt und damit der Zinscharakter berücksichtigt. Im Ergebnis wird nur der Teil der Änderung des beizu legenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts sofort erfolgswirksam, der sich auf die Veränderung der Kassakurse bezieht.

4 IFRS 9 Der Standardentwurf des IASB zu Hedge Accounting 4 Sicherung von Gruppen einschließlich Nettopo sitionen Die neuen Regelungen erlauben das Designieren einer Nettoposition. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche Bestandteile der Position auch einzeln als gesichertes Grundgeschäft einbezogen werden könnten und dass auch für Zwecke des Risikomanagements eine Nettoposition herangezogen wird. Eine Besonderheit besteht für Cash Flow Hedges einer Gruppe. Hier ist eine Designation auch dann möglich, wenn die Variabilität der Zahlungsströme nicht proportional ist. Voraussetzung ist, dass es sich um die Sicherung von Fremdwährungsrisiken handelt und dass der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsströme voraussichtlich erfolgswirksam werden, dokumentiert wird. Zugelassen wurde dabei auch, die Bilanzierungsgrundsätze des Hedge Accounting auf eine vollständig ausgeglichene Nettoposition anzuwenden, das heißt eine Nettoposition ohne Sicherungsinstrumente. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine rollierende Sicherungsstrategie handelt, bei der entstehende Überhänge durch Sicherungsinstrumente gesichert werden. Außerdem muss die Nettoposition grundsätzlich nach den Regeln des Hedge Accounting bilanziert werden (auch wenn Sicherungsinstrumente vorhanden sind), das heißt eine andere bilanzielle Abbildung wäre somit nicht sachgerecht. Hinsichtlich des Ausweises von Nettopositionen wurde klargestellt, dass in der Gewinn- und Verlustrechnung der Effekt aus der Sicherungsbeziehung in einer eigenen Position dargestellt werden sollte. Die gesicherten GuV-Posten sollen nicht durch das Sicherungsergebnis beeinflusst werden. Die Bewertungsanpassungen der gesicherten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten einer Nettoposition sind dagegen einzeln zuzuordnen. Ein pauschaler Ausweis in einem Sammelposten wurde hier abgelehnt. Sicherung eines Layers (Schicht) Die Regelungen erlauben die Designation eines sogenannten Layers wie beispielsweise eines Bodensatzes als gesicherte Komponente. Voraussetzung ist, dass der Layer eigenständig identifiziert und zuverlässig bewertet werden kann und dass die Risikosteuerung ebenfalls auf einem Layer-Ansatz beruht. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Gruppe, aus der der Layer abgeleitet wird, demselben gesicherten Risiko unterliegt, sodass die Bewertung des Layers nicht von der Auswahl der einbezogenen Transaktionen abhängt. Für existierende Grundgeschäfte wie Bilanzposten oder Firm Commitments wird verlangt, dass die einzelnen Bestandteile der Gruppe, aus der der Layer abgeleitet wurde, nachgehalten werden (tracking). Risiko abhängen und solchen, die nicht von dem gesicherten Risi ko abhängen, unterschieden. Für die zweite Gruppe muss dabei das Kündigungsrecht bei der Bewertung des Layers mit berücksichtigt werden. Sicherung von Kreditausfallrisiken Wie auch schon im Exposure Draft angesprochen, wird nun im vorliegenden Standardentwurf klargestellt, dass das Kreditrisiko eines Finanzinstruments nicht von der Definition einer Risikokomponente nach IFRS 9 gedeckt ist. Aus Sicht des IASB sind insbesondere die Kriterien einer eigenständigen Identifizierung und einer zuverlässigen Bewertbarkeit nicht erfüllt. Alternativ sehen die Regelungen des Standardentwurfs für Sicherungen des Kreditrisikos vor, dass das gesicherte Grundgeschäft vollständig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden darf. Im Gegensatz zu der Fair Value Option ist die Bewertung zeitlich auf die Dauer der Sicherungsbeziehung beschränkt. Voraussetzung dafür ist, dass Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sich auf dieselbe Adresse und denselben Rang der Forderung beziehen. Weicht zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung der beizulegende Zeitwert des gesicherten Grundgeschäfts von seinem Buchwert ab, ist diese Differenz sofort vollständig erfolgswirksam zu erfassen. Dies stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass die Designation von Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Hedge Accounting keine sofortigen Ergebniseffekte zur Folge hat. Bei Beendigung der Sicherungsbeziehung vor Fälligkeit des Grundgeschäfts bleibt es bei der Amortisierung ausgehend von dem dann gültigen Buchwert (beizulegenden Zeitwert). Erstmalige Anwendung und Übergangsregeln Einheitlich mit den allgemeinen Regelungen des IFRS 9 ist die erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. nuar 2015 beginnen, vorgesehen. Eine frühere Anwendung ist grundsätzlich möglich, aber nicht losgelöst von den übrigen Regeln des IFRS 9. Dabei ist zu berücksichtigen, dass IFRS 9 derzeit noch nicht von der EU im Rahmen des Endorsement-Prozesses anerkannt wurde. Die neuen Hedge Accounting-Anforderungen sind grundsätzlich prospektiv anzuwenden. Bestehende Sicherungsbeziehungen nach IAS 39, die nach IFRS 9 ebenfalls anerkannt sind, können weitergeführt werden. Für die neuen Regelungen zur Behandlung des Zeitwerts von Optionen beziehungsweise der Terminkomponente von Termingeschäften ist unter bestimmten Voraussetzungen eine retrospektive Anwendung vorgesehen. Als Besonderheit wurde die Berücksichtigung von Kündigungsrechten bei der Bildung eines Layers aufgenommen. Hierbei wird zwischen Kündigungsrechten, die von dem gesicherten

5 5 IFRS 9 Der Standardentwurf des IASB zu Hedge Accounting Anhangangaben Die Angabepflichten nach IFRS 7 hinsichtlich der Anwendung der Hedge Accounting-Regelungen beziehen sich hauptsächlich auf Informationen über die Risikomanagementstrategie und deren Umsetzung, die Auswirkungen der Sicherungsaktivitäten auf zukünftige Zahlungsströme sowie auf den hresabschluss (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung). Besonders hervorzuheben sind die neuen Anforderungen für dynamische Sicherungsbeziehungen, die ein häufiges Anpassen der Sicherungsbeziehungen erforderlich machen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dynamischer Risikosteuerung und eher statischer Hedge Accounting-Umsetzung. Dem Bilanzleser soll die Möglichkeit gegeben werden, die bilanzielle Umsetzung nachvollziehen zu können. Dazu gehört auch die Information, wie häufig Anpassungen erfolgen.

6 Sie möchten mehr erfahren: Weitere Informationen finden Sie unter oder auf unserem Bilanzierungsportal Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Christian Debus Partner, Consulting THE SQUAIRE Am Flughafen Frankfurt am Main T cdebus@kpmg.com Dr. Dirk Schubert Partner, Audit THE SQUAIRE Am Flughafen Frankfurt am Main T dschubert@kpmg.com Christian Garz Director, Audit THE SQUAIRE Am Flughafen Frankfurt am Main T cgarz@kpmg.com Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juris tischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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