Festwoche 1050 Jahre Niemberg

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1 Nummer 4 Jahrgang April 2016 Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg Einladung zum Sport- und Familientag am 1. Mai Am 1. Mai findet wieder die seit Jahren bekannte Mai-Veranstaltung auf dem Landsberger Sportgelände statt. Dieses Mal organisiert von der Abteilung Fußball des SSV 90 Landsberg. Hiermit laden wir Sie bei gemütlichem Beisammensein mit Blasmusik, Spielmobil und Hüpfburg recht herzlich ein. Außerdem wird die Jugendfeuerwehr der Stadt Landsberg ein kleines Programm aufführen. Für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt (Gulaschkanone, Grillwurst, Eis, Kaffee und Kuchen etc.). Parallel dazu finden das Volleyball- und Fußballturnier statt. Für alle interessierten Fußballer und Fußballerinnen zum alljährlichen Freizeit- Fußballturnier in Landsberg am 1. Mai möchten wir ebenfalls einladen. Auch die Freizeitvolleyballer des SSV 90 Landsberg laden zum Schlagabtausch am Netz. Bei den traditionellen Freizeitturnieren am 1. Mai auf dem Landsberger Sportplatz wird in der benachbarten Sporthalle des Landsberger Gymnasiums Volleyball gespielt. Die Ausschreibungen dazu befinden sich im Innenteil dieses Heftes. Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 3 Nichtamtlicher Teil 13 Aus der Stadt Landsberg 14 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg 20 Ortschaft Queis 25 Ortschaft Reußen 26 Ortschaft Sietzsch 27 Ortschaft Spickendorf 27 Ortschaft Schwerz 28 Ortschaft Niemberg 29 Ortschaft Oppin 32 Ortschaft Braschwitz 34 Ortschaft Peißen 34 Ortschaft Hohenthurm 36 Kirchliche Nachrichten 38 Verschiedenes 40 Ferienprojekt Stadtwelten - Wie funktioniert und tickt eine Stadt? Mehr Informationen im Innenteil auf Seite 18. Festwoche 1050 Jahre Niemberg Vom bis zum findet anlässlich des 1050-jährigen Bestehens der Ortschaft Niemberg eine Festwoche mit vielen Veranstaltungen statt. Höhepunkt dieser Festwoche wird ein historischer Festumzug am 1. Mai sein, an den sich das traditionelle Maibaumsetzen sowie ein Volksfest im Park der Alten Brennerei Niemberg anschließen wird. Sie alle sind herzlich dazu eingeladen, mit den Anwohnern der Ortschaft Niemberg diese Festwoche zu feiern! Erfahren Sie mehr zum Veranstaltungsprogramm im Innenteil auf Seite 29. Anzeigenteil 40 Impressum 40 Nächste Ausgabe Mittwoch, 11. Mai 2016 Redaktionsschluss Mittwoch, der 27. April 2016 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 8. Juni 2016 Redaktionsschluss Donnerstag, 26. Mai

2 Amtlicher Teil Nr. 4/2016 Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie im nichtamtlichen Teil auf Seite 13.

3 Nr. 4/ Amtlicher Teil Bekanntmachung der Einladung zur Stadtratssitzung der Stadt Landsberg Am Mittwoch, , um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Einwohnerfragestunde 5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Beschluss über das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg - öffentliche Auslegung/ Trägerbeteiligung 9. Grundsatzbeschluss zur Übertragung einer Teilfläche des Flurstückes 43/3 sowie einer Teilfläche des Flurstückes 44, Flur 1 der Gemarkung Landsberg zur Erschließung und Vermarktung von Grundstücksflächen 10. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4.1 Petersdorfer Anger II der Stadt Landsberg 11. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8 Wohnbebauung Lösch der Stadt Landsberg 12. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 15 Am Gützer Berg der Stadt Landsberg 13. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 34 Vorm Halleschen Tor der Stadt Landsberg 14. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Solarpark Hohenthurmer Alpen der Stadt Landsberg 15. Grundschule Niemberg - Flachdachsanierung mit Anpassung Kellertreppe; Finanzierung in haushaltsloser Zeit 16. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet - Alte Gärtnerei (Ortschaft Niemberg) 17. Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kreditumschuldung 18. Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Erstellung der Eröffnungsbilanz Stichtag Beschluss zur Finanzierung des Bergfestes Landsberg in haushaltsloser Zeit 20. Beschluss zur Finanzierung der Veranstaltung 1050 Jahre Niemberg in haushaltsloser Zeit 21. Beschluss zur 1. Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 22. Berufung eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der AöR Landsberg 23. Neuwahl des Stellvertreters des Verwaltungsvorsitzenden der AöR Landsberg 24. Beschluss zum Wappen und zur Flagge der Stadt Landsberg 25. Breitbandausbau Gewerbegebiet Queis-Dölbau - Finanzierung in haushaltsloser Zeit 26. Bestellung eines zeitweiligen Ausschusses 27. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls - nichtöffentlicher Teil - vom Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der doppischen Jahresabschlüsse 5. Grundstücksveräußerung im OT Sietzsch I 6. Grundstücksveräußerung im OT Sietzsch II 7. Antrag der Fraktion der SPD bezüglich Disziplinarverfahren 8. Beschluss zur Fortführung des Beratervertrages 9. Personalangelegenheiten 10. Anfragen und Informationen gez. Dr. Jurik Müller Stadtratsvorsitzender Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Landsberg Am Mittwoch, , um Uhr, findet im Bürgerhaus eine öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Landsberg mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls öffentlicher Teil vom Sonstige Anfragen und Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokoll nichtöffentlicher Teil vom Antrag der Fraktion der SPD bezüglich Disziplinarverfahren 5. Personalangelegenheiten 6. Sonstige Anfragen und Informationen gez. G. Scheuerle stellv. Vorsitzender Einladung zur Vergabeausschusssitzung Am , um Uhr, findet in den Räumlichkeiten der Stadt Landsberg, Köthener Str. 2, 2. Etage, Speiseraum, in Landsberg, die öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Vergabeausschusses statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Top 1: Eröffnung der öffentlichen Sitzung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Top 3: Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Top 4: Bestätigung des Sitzungsprotokolls des öffentlichen Teils Top 5: Information über die Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 1: Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

4 Amtlicher Teil Nr. 4/2016 Top 3: Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 4: Bestätigung des Sitzungsprotokolls der nichtöffentlichen Sitzung vom Top 5: Vergabe Drehleiter FFW Top 6: Top 7: Vergabe Leasingfahrzeuge der Stadt Landsberg Vergabe - Gemeinschaftsmaßnahme WAZV - LSBB - Stadt Landsberg - OT Oppin, Dessauer Straße, Gehwegbau + Straßenbeleuchtung Top 8: Sicherung der Vorflut, OT Zwebendorf - Reideburger Straße - Vergabe von Planungs- und Ingenieuerleistungen - LPH 5 bis 9 Top 9 : Verschiedenes gez. A.-J. Wolff Vorsitzender VGA Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg Am Montag, , um Uhr, findet im Bürgerhaus eine öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Haushaltsplanentwurf Sonstige Informationen gez. C. Kupski Vorsitzender Einladung zur Bauausschusssitzung Am 26. April 2016, um Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Punkt 5: Bürgerfragestunde Punkt 6: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 27. April 2016/Mai Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg 1. Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg-öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Grundsatzbeschluss zur Übertragung einer Teilfläche des Flurstückes 43/3 sowie einer Teilfläche 44, Flur 1 der Gemarkung Landsberg zur Erschließung und Vermarktung von Grundstücksflächen Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr Petersdorfer Anger II der Stadt Landsberg Punkt 7: Punkt 8: Befreiung von Festsetzungen des B-Planes Nr. 15 Am Gützer Berg der Stadt Landsberg Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8 Wohnbebauung Lösch der Stadt Landsberg Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 34 Vorm Halleschen Tor der Stadt Landsberg Befreiung von Festsetzungen des B-Planes Solarpark Hohenthurmer Alpen der Stadt Landsberg Bauangelegenheiten Anfragen und Informationen Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Punkt 9: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 10: Feststellung der Tagesordnung Punkt 11: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom Punkt 12: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 27. April 2016/Mai 2016 Punkt 13: Beratung zu Bauanträgen Punkt 14: Bauangelegenheiten Punkt 15: Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg Am Donnerstag, , um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung 9. Grundsatzbeschluss zur Übertragung einer Teilfläche des Flurstückes 43/3 sowie einer Teilfläche des Flurstückes 44, Flur 1 der Gemarkung Landsberg zur Erschließung und Vermarktung von Grundstücksflächen 10. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8 Wohnbebauung Lösch der Stadt Landsberg 11. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 15 Am Gützer Berg der Stadt Landsberg 12. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 34 Vorm Halleschen Tor der Stadt Landsberg Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 14. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom

5 Nr. 4/ Amtlicher Teil 2. Bauangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Anfragen und Informationen gez. Harald Kliche Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis Am Dienstag, , um Uhr, findet in der Gaststätte Zur Eiche im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Beratung zur Gestaltung des Platz des Friedens/Dorfteich Queis 7. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 11. Informationen des Ortsbürgermeisters/Informationen aus dem Stadtrat 12. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates 13. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates 14. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 3. Bauangelegenheiten 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Sonstiges gez. Georg Scheuerle Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Reußen Am Mittwoch, , um Uhr, findet im Gemeindesaal Reußen/Zwebendorf, Reideburger Straße 5 in Landsberg OT Zwebendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Reußen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzept ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 10. Informationen des Ortsbürgermeisters 11. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Holger Rupp Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch Am Montag, , um Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 10. Informationen der Ortsbürgermeisterin 11. Anfragen der Ortschaftsräte 12. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Heike Liebl Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf Am Montag, , um Uhr, findet im Gemeindezentrum/Freiwillige Feuerwehr Lange Straße 11 in Spickendorf eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt.

6 Amtlicher Teil Nr. 4/2016 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung 9. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4.1 Petersdorfer Anger II der Stadt Landsberg Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 11. Informationen aus dem Stadtrat 12. Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA) 13. Informationen des Ortsbürgermeisters 14. Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion 15. Wiedervorlagen 16. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. R. Bunk stellv. Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz Am Montag, , um Uhr findet in der Freiwilligen Feuerwehr Schwerz-Dammendorf, Ernst-Thälmann-Straße in Landsberg OT Dammendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 10. Informationen der Ortsbürgermeisterin 11. Anfragen der Ortschaftsräte Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Änderung zum Beschluss Nr. 21/02/16 Dienstbarkeitsbewilligung gez. B. Bunge Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg Am Donnerstag, , um Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle vom Einwohnerfragestunde 6. Grundschule Niemberg Flachdachsanierung mit Anpassung Kellertreppe Finanzierung in haushaltsloser Zeit 7. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Alte Gärtnerei 8. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 12. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung 13. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Christian Kupski Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin Am Dienstag, , um Uhr, findet im Büro des Ortschaftsrates im Haus der Ortschaft Oppin, Brunnengasse, Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 10. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates 11. Informationen des Ortsbürgermeisters 12. Sonstiges

7 Nr. 4/2016 Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten gez. B. Frischmuth Ortsbürgermeister Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Frank Stolzenberg Ortsbürgermeister Amtlicher Teil Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz Am Donnerstag, , um Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 10. Anfragen der Ortschaftsräte 11. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Klaus Rothe Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen Am Mittwoch, , um Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 10. Sonstige Informationen Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm Am Montag, , um Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht für das Gesamtgebiet der Stadt Landsberg öffentliche Auslegung/Trägerbeteiligung 9. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Solarpark Hohenthurmer Alpen der Stadt Landsberg Änderungssatzung der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 11. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 12. Auswertung der letzten Stadtratssitzung 13. Anfragen der Ortschaftsräte 14. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung 15. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 4. Sonstiges gez. A.-J. Wolff Ortsbürgermeister Bekanntmachungsanordnung Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner öffentlicher Sitzung am , unter Beschluss-Nr. 156/12/15-2, die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg beschlossen. Die 1. Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Landsberg,

8 Amtlicher Teil Nr. 4/ Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg Aufgrund des 10 i. V. m. den 8 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBI. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen (Beschluss-Nr.: 156/12/15-2): Artikel 1 4 Absatz 1 Nr. 7 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung: Der Stadtrat entscheidet über die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Beamten der Laufbahngruppe 2, 1. und 2. Einstiegsamt (Besoldungsgruppen A9 ff.) sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer in vergleichbaren Entgeltgruppen (E9 ff. sowie S7 ff. TVÖD) jeweils im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten. Artikel 2 6 Absatz 4 Nr. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung: Der Hauptausschuss beschließt über die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Beamten der Laufbahngruppe 1 sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer in vergleichbaren Entgeltgruppen (E1 bis E8 sowie S1 bis S6 TVÖD) jeweils im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten. Artikel 3 Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Landsberg, Die Objektadresse lautet: Neue Straße 16 F, Landsberg OT Queis. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 EUR festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Häßler, Rechtspflegerin Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA: Die vorstehende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg, beschlossen vom Stadtrat unter Beschluss-Nr. 156/12/15-2 am , wurde gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA vom Landkreis Saalekreis als Kommunalaufsichtsbehörde am (AZ: /th) genehmigt. Sie wird hiermit ausgefertigt. - Ausfertigung - Amtsgericht Halle (Saale) Versteigerungsgericht 553 K Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , um Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle das im Grundbuch von Queis Blatt 1014 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1: Gemarkung Queis, Flur 7, Flurstück 56/43, Gebäudeund Freifläche zu 371 m 2 versteigert werden. Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einer um 1998 erbauten Doppelhaushälfte (Kellergeschoss mit Garage, Wohnräume im Erd- und Dachgeschoss, Wfl. ca. 108 m 2, vermietet). Das Grundstück liegt im hinteren Bereich und hat daher keine eigene Anbindung zur öffentlichen Straße (gesichert durch Zuwegungsbaulasten). Information über Straßensperrungen Landsberg OT Gollma Der Bahnübergang Landsberg Süd auf der K 2140 zwischen Lohnsdorf und Gollma ist am aufgrund von Reparaturarbeiten gesperrt. Die Umleitung führt aus Richtung L 165 Queis kommend über die Hallesche Straße, Poststraße, Delitzscher Straße und die K 2148 in Richtung Landsberg und umgekehrt. Landsberg OT Hohenthurm Die Alte Bahnhofstraße/L 168 ist vom bis voraussichtlich aufgrund der Anbindung der Bahnunterführung an die Landesstraße voll gesperrt. Die Umleitung führt ab Zwebendorf über die Droyßiger Straße nach Reußen, von dort auf die K 2139 in Richtung B 100 und weiter die Gemeindestraße nach Hohenthurm sowie umgekehrt. Wir bitten um Beachtung. Hinweis: Aktuelle Informationen zu Straßensperrungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Aktuelles.

9 Nr. 4/ Amtlicher Teil Stadt Landsberg Bauamt Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße Die nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBI. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554) in der derzeit gültigen Fassung, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dazu wurde mit Datum vom Beschlussnummer 129/11/15-2 im Stadtrat der Stadt Landsberg ein entsprechender Beschluss gefasst. 1. Widmung Die in der Lagebezeichnung in Ziffer 2 bezeichnete, im Gebiet der Stadt Landsberg gelegene Straße und Grünfläche wird nach den Festsetzungen in Ziffer 3 der Öffentlichkeit gewidmet. 2. Lagebeschreibung Straßenname Ortsteil Flur Flst. Lagebezeichnung a) Am Bahnhof Landsberg /0 von Zufahrt ab Straße Am Bahnhof ggü. von Hs.-Nr. 8, Teilfläche mit Wendeschleife und Parkflächen, Bike and Ride, 1952/0 Gehweg nordwestlich verlaufend von Zufahrt Teilfläche Ladestraße bis Am Bahnhof /0 Teilfläche c) Am Bahnhof Landsberg /0 Gehweg nördlich von Wendeschleife zum Bahnsteig, Teilfläche neben Fledermausquartier Keller vom ehem. Bahngebäude (Bahnsteig selber ist Bahngelände) d) Am Bahnhof Landsberg /0 Gehweg von der Wendeschleife zur Unterführung (bis Treppenauf- Teilfläche bzw. abgang Bahnsteig, Brückenunterführung selbst ist Bahngelände) e) Am Bahnhof Landsberg /0 Gehweg linksseitig über Grünfläche, ab Einmündung Teilfläche Bahnhofstraße bis Querung Ladestraße 1954/0 Teilfläche 1955/0 Teilfläche e) Am Bahnhof Landsberg /48 Grünfläche linksseitig ab Einmündung Bahnhofstraße, 1936/0 beidseitig vom Gehweg Teilfläche 1954/0 Teilfläche 1955/0 Teilfläche Entsprechende Lagepläne der gewidmeten Flächen liegen während der Dienstzeit bei der Stadt Landsberg im FB Bürgerservice und Bauen/ SB Straßenbestandsverzeichnis, Köthener Straße 2, Landsberg, zur Einsicht aus. 3. Festsetzungen: a) Klassifizierung: a) Gemeindestraße, mit einseitigem Gehweg und Parkflächen b) - d) Gehweg e) öffentliche Grünfläche b) Träger der Straßenbaulast: a) - e) Stadt Landsberg c) Widmungsbeschränkung: a) - e) keine Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, Landsberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Landsberg, den

10 Amtlicher Teil Nr. 4/2016 Stadt Landsberg Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße Die nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBI. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBI. LSA S. 554) in der derzeit gültigen Fassung, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dazu wurde mit Datum vom Beschlussnummer 130/11/15-2 im Stadtrat der Stadt Landsberg ein entsprechender Beschluss gefasst. 1. Widmung Die in der Lagebezeichnung in Ziffer 2 bezeichnete, im Gebiet der Stadt Landsberg gelegene Straße wird nach den Festsetzungen in Ziffer 3 der Öffentlichkeit gewidmet 2. Lagebeschreibung Straßenname Ortsteil Flur FIst. Lagebezeichnung Ladestraße Landsberg /0 ab Einmündung Straße Am Bahnhof Teilfläche bis zum Wendehammer betroffen sind ausschließlich die 1952/0 Straßenflächen und die anliegenden Zufahrten bis zu Teilfläche den Grundstücksgrenzen der jeweiligen Anlieger 1939/0 Teilfläche 1951/0 Teilfläche 1950/0 Teilfläche 52/3 Teilfläche 1418/0 Teilfläche Entsprechende Lagepläne der gewidmeten Flächen liegen während der Dienstzeit bei der Stadt Landsberg im FB Bürgerservice und Bauen/ SB Straßenbestandsverzeichnis, Köthener Straße 2, Landsberg, zur Einsicht aus. 3. Festsetzungen: Klassifizierung: Träger der Straßenbaulast: Widmungsbeschränkung: öffentliche Gemeindestraße Stadt Landsberg Geschwindigkeit reduziert auf 10 km/h Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, Landsberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Landsberg, den Sonstiges Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2016 Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am den nachfolgenden Wirtschaftsplan 2016 beschlossen. Die Rechtmäßigkeit des Wirtschaftsplanes wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreis Saalekreis mit Bescheid vom , AZ: I/ wi bestätigt. Der Wirtschaftsplan liegt vom bis zur Einsichtnahme in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Queis/ Dölbau, Delitzscher Chaussee 06 in Landsberg OT Queis, öffentlich aus. Hambacher Verbandsgeschäftsführer Abwasserzweckverband Beschluss-Nr.: / 2016 Queis/Dölbau Beschluss zum Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau Aufgrund des 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 09. Oktober 1992 (GVBI. LSA S. 730) in der derzeit gültigen Fassung, gelten für Abwasserzweckverbände die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen für Eigenbetriebe. Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2016 des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau: 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Erfolgsplan EUR im Aufwand auf im Ertrag auf

11 Nr. 4/ Amtlicher Teil im Vermögensplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2016 wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Umlage 2016 wird keine Verbandsumlage festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Verbandsmitglieder: 2 mit je 3 Verbandsvertretern Anwesende Verbandsmitglieder: 2 Stimmenberechtigte Vertreter der Verbandsmitglieder: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Landsberg, Vorsitzende Verbandsversammlung Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am , um Uhr in der Berliner Str. 06, Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung TOP 3 - Einwendungen zur Niederschrift vom TOP 4 - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom TOP 5 - Informationen, Anfragen Nichtöffentlicher Teil - Rechtsangelegenheiten - Stundungsangelegenheiten - Vergaben gez. Tetzlaff Vorsitzender der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Westliche Mulde Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Sachlichen Teilplans Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom Gemäß 2 Abs.4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Regionalplanung. Sie erledigen diese Aufgabe als Zweckverbände nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), soweit das LEntwG LSA keine abweichenden Regelungen trifft. Die Planungsregion Halle besteht gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4 des LEntwG LSA aus dem Landkreis Burgenlandkreis, dem Landkreis Saalekreis und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) sowie dem Landkreis Mansfeld- Südharz mit den Städten Lutherstadt Eisleben, Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld, der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Gemäß Beschluss-Nr. III/ hat die Regionalversammlung beschlossen, die Fortschreibung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Regionalen Entwicklungsplans Halle entsprechend Kapitel 2 des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010) mittels des Sachlichen Teilplans Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel für die Planungsregion Halle durchzuführen. Das Planverfahren wurde gemäß 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG LSA) mit der Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsicht zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans eingeleitet. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte für den Burgenlandkreis in der Mitteldeutschen Zeitung mit ihren Ausgaben Naumburger Tageblatt, Zeitz, Nebra und Weißenfels am , für die Stadt Halle im Amtsblatt Nr. 13/2014 am , für den Landkreis Mansfeld- Südharz im Amtsblatt Nr. 06/2014 am und für den Saalekreis im Amtsblatt Nr. 17/2014 am sowie im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Nr. 6/2014 am Gemäß 7 Abs. 2 LPlG wurde entsprechend Beschluss-Nr. IV/ der Entwurf der obersten Landesplanungsbehörde zur Rechtprüfung mitgeteilt. Infolge des Inkrafttretens des Landesentwicklungsgesetzes erfolgte durch die oberste Landesentwicklungsbehörde/Genehmigungsbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr) keine Rechtsprüfung. Es wurde empfohlen, das öffentliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dem entsprechend hat die Regionalversammlung mit Beschluss-Nr. IV/ den Entwurf des Sachlichen Teilplans Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren gebilligt und für die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur öffentlichen Beteiligung nach 10 ROG in Verbindung mit 7 Abs. 5 LEntwG freigegeben. Des Weiteren hat die Regionalversammlung mit Beschluss-Nr. IV/ beschlossen, den Entwurf für die Dauer von acht Wochen öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Sachlichen Teilplans Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Halle wird neben dem öffentlichen Beteiligungsverfahren auch in den Kreis- und Gemeindeverwaltungen (bei Verbandsgemeinden am Verwaltungssitz der VerbGem) der Planungsregion öffentlich ausgelegt. Er liegt daher in der Zeit vom bis in den Kreis- und Einheitsgemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen der Planungsregion Halle sowie am Dienstsitz der Regionalen Planungsgemeinschaft öffentlich aus.

12 Amtlicher Teil Nr. 4/2016 Er kann wie folgt eingesehen werden: in der Stadtverwaltung Halle, Technisches Rathaus, Halle (Saale), Hansering 15, 5. Obergeschoss zu den folgenden Öffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis, Bauordnungsamt, Weißenfels, Am Stadtpark 6, Zimmer 018 zu den folgenden Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: und Freitag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis Uhr 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr in der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz, Fachbereich 1, Kreisplanung/ÖPNV, Sangerhausen, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Haus 2, Zimmer 1.03 zu den folgenden Sprechzeiten: Montag: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Kreisverwaltung Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, SG Städtebau/Raumordnung, Merseburg, Kloster 5, Raum 304 zu den folgenden Sprechzeiten: Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung. in der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg, im Bürgerservice, Köthener Straße 28 in Landsberg zu den folgenden Sprechzeiten: Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. (Termine zwischen Uhr in Ausnahmefällen nach Vereinbarung möglich). und in der Bauverwaltung, Köthener Str Landsberg zu den folgenden Sprechzeiten: Dienstag: 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr sowie in den übrigen Gemeindeverwaltungen der Planungsregion und in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle, Willi-Brundert-Straße 4 in Halle (Saale), 2. Obergeschoss, Zimmer 213 zu den folgenden Sprechzeiten: Montag: 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch: 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag: 9.00 Uhr bis Uhr. Gemäß 7 Abs. 5 LEntwG wird der Entwurf des Sachlichen Teilplans Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht vom in das Internet eingestellt. Er kann unter der Adresse: abgerufen werden. Darüber hinaus hat die Regionale Planungsgemeinschaft mit Beschluss Nr. IV beschlossen, eine Online- Beteiligung zum o.g. Entwurf durchzuführen. Auf unserer Internetseite unter www. planungsregion-halle.de haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zum Festlegungsteil mit Begründung, zur Zeichnerischen Darstellung und zum Umweltbericht abzugeben. Innerhalb der Zeit der Auslegung vom bis können Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Sachlichen Teilplan Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht vorgebracht werden. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift in einer der vorbezeichneten Auslegungsstellen vorzubringen oder direkt im Rahmen der Online-Beteiligung. Die Hinweise, Anregungen und Bedenken müssen den Vortragenden erkennen lassen. Aus den Hinweisen, Anregungen und Bedenken soll deutlich werden, welche Interessen, Belange oder sonstigen Gründe den vorgesehenen planerischen Ausweisungen bzw. dem Umweltbericht entgegenstehen oder von ihnen nicht berücksichtigt wurden bzw. ob Einwände erhoben werden. Es wird darum gebeten, der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle die Hinweise, Anregungen und Bedenken auch per an die folgende Adresse zu senden: marek.irmer@rpgh.sachsen-anhalt.de gez. Götz Ulrich Vorsitzender Regionale Planungsgemeinschaft Halle

13 Nr. 4/ Nichtamtlicher Teil

14 Nichtamtlicher Teil Nr. 4/2016 Blutspendetermine Freitag, den , von bis Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Oppin, Dessauer Straße 1 Apothekennotdienste in Landsberg Landsberg, den Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4 Niemberg, den Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3 Landsberg, den Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1 Peißen, den Halle-Center, Saarbrücker Straße 1 Büro Stadtsanierung Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter: Tel.: ; Fax: Markt 1, Landsberg Sprechzeiten: nach Vereinbarung Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage, BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße 1, Bremen Telefon: , Fax: Bauberatung: Herr Weißmann, Stadt Landsberg, Stadtsanierung Köthener Straße 2, Landsberg Tel.: , Fax: r.weissmann@stadt-landsberg.de Landsberg aktuell Aufruf zur Anmeldung bei den traditionellen Freizeitturnieren am 1. Mai 2016 Anmeldung zum Freizeit-Fußballturnier Wir möchten alle interessierten Kicker, egal ob männlich oder weiblich, zum diesjährigen Freizeitturnier im Fußball einladen. Wer Interesse hat, kann sich per mit Bekanntgabe des Mannschaftsnamens unter ssv90landsberg@web.de anmelden. Anmeldeschluss: Mittwoch, der Das Mindestalter zur Teilnahme am Turnier beträgt 16 Jahre. Die Startgebühr beträgt 15,00 Euro pro Mannschaft und ist vor Ort vor Turnierbeginn zu entrichten. Alle Mannschaften haben sich bis spätestens 8:30 Uhr auf dem Sportplatz in Landsberg einzufinden. Die Eröffnung mit Vorstellung der Mannschaften beginnt um 9:15 Uhr. Die Auslosung der Gruppenspiele findet anschließend statt. Spielbeginn ist 9:30 Uhr. Trikots, selbst gestaltete einheitliche T-Shirts etc. sind zwingend selbst mitzubringen. Die Spielstärke pro Mannschaft beträgt 1 Torwart und 6 Feldspieler. Für Sportunfälle haftet jeder Teilnehmer selbst. Der Mannschaftsname kann frei gewählt werden. Er darf jedoch nicht gegen gültige Rechtsvorschriften verstoßen. Anmeldung zum Volleyball-Freizeitturnier Die Teilnahmebedingungen sind auch 2016 dieselben: Anmelden können sich Freizeit-Mixmannschaften mit mindestens 2 Frauen im Team. Das Startgeld beträgt 15,00 Euro pro Mannschaft. Spielbeginn ist 9:00 Uhr in der Sporthalle des Gymnasiums Landsberg, ab 8:00 Uhr finden Aufbau und Aufwärmung statt. Die Teilnahmegebühr wird vor Ort entrichtet. Um allen teilnehmenden Mannschaften ein attraktives Freizeitturnier zu ermöglichen, ist die Zahl der möglichen Teams auf 16 begrenzt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen diese Grenze, gilt der Zeitpunkt der Anmeldung (Eingang der ) als Kriterium für die Besetzung der letzten verfügbaren Turnierplätze. Anmeldung: Per an die Volleyballer des SSV 90 Landsberg: montagsvolleyballer@gmail.com Tel.-Kontakt für Rückfragen: (Birgit Bresching) Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 20. April Info: Die Freizeitvolleyballer des SSV 90 Landsberg (Abt. Leichtathletik) suchen Verstärkung. Wir spielen jeden Montagabend ab 19:30 Uhr in der Sporthalle der Sekundarschule Landsberg (Bergstraße 20, Landsberg). Interessenten sind zum Schnuppertraining herzlich willkommen.

15 Nr. 4/ Nichtamtlicher Teil Kultur- und Sportausschuss Veranstaltungskalender April 2016 Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Ort Uhr 8. Sponsorenlauf - Mühlberglauf Förderverein der Grundschule Am Mühlberg Hohenthurm Grundschule Am Mühlberg Hohenthurm Uhr Frühlingskaffeetrinken Ortsverein Maschwitz Gaststätte Zur Schenke Maschwitz Uhr Ballett Casanova Theaterfahrt Stadt- und Schulbibliothek Opernhaus Halle Landsberg Uhr Arbeitseinsatz Burgstetten Burgstetten e. V. Burgstetten Uhr Frühlingsfest Freiwillige Feuerwehr Peißen Platz vor der Freiwilligen Feuerwehr Peißen Uhr Die blut ge Affair bei Lützen Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Schloss und Museum Lützen Festwoche 1050 Jahre Niemberg Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Uhr Walpurgisfeuer Freiwillige Feuerwehr Zöberitz Sportplatz Zöberitz Uhr Walpurgis Lustige Thurgmeister Am Steinbruch in Hohenthurm Uhr Walpurgisfeuer Feuerwehrverein Sietzsch, Rodelberg Lohnsdorf Frauengruppe Lohnsdorf Uhr traditionelles Volleyball- und Fußball-Freizeitturnier SSV 90 Landsberg e. V. Sportzentrum Landsberg Uhr An die Spiele, fertig, los! Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Uhr Der Schwan mit der Trompete Theaterfahrt Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Opernhaus Halle Uhr 10. Musiksommer Gollma Ev. Kirchengemeinde Gollma Kirche Gollma Uhr Ferienprojekt: Stadtwelten I Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Veranstaltungstermine melden Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2016 gemeldet werden: Tel oder per b.grollmisch@stadt-landsberg.de MuSEUM und DoPPELKAPELLE Wochenendführungen in der Landsberger Doppelkapelle Nach der Winterpause und dem kleinen Führungs-Intermezzo am Osterwochenende finden, vom 30. April bis zum 30. Oktober 2016, wieder regelmäßige öffentliche Führungen durch die Landsberger Doppelkapelle statt. Sie beginnen, jeweils samstags um 15 Uhr sowie sonntags um 11 Uhr und um 15 Uhr, am Nordportal des romanischen Bauwerkes und dauern etwa eine Stunde. Für die Werktage besteht ganzjährig die Möglichkeit, unter Tel , Termine zu vereinbaren. Je längerfristiger hier geplant werden kann, um so besser. So wurde die Doppelkapelle zwischen Januar und März 2016 bereits von rund 250 Gästen aus nah und fern besucht. Süd-West-Ansicht der Doppelkapelle (Foto: Gunter George) Auch in diesem Jahr erwartet die Landsberger und ihre Gäste ein abwechslungsreiches Kulturprogramm. Das Landsberger Museum veranstaltet, mit freundlicher Unterstützung des evangelischen Pfarramtes Landsberg, zwei öffentliche Stadtführungen. Anlass für den Stadtrundgang am 22. Mai 2016, ist der Internationale Museumstag, der in diesem Jahr unter dem Motto Museen in der Kulturlandschaft steht. Am 23. Oktober 2016 gibt es einen weiteren öffentlichen Rundgang durch den historischen Ortskern von Landsberg. Darüber hinaus können Gruppen, unter Tel , Stadtrundgänge mit dem Museum vereinbaren. Von Juli bis Oktober bietet die Landsberger Doppelkapelle renommierten, teils mit internationaler Besetzung spielenden, Bands und Ensembles eine Bühne. So kann man sich im Juli auf Perlen jiddischer Musik mit dem Ensemble Shoshana freuen. Im Rahmen des Landsberger Bergfestes im August, wird es ein ganz besonderes Konzert geben. Ausnahmekünstler Jan Heinke präsentiert dann romantische Melodien für Obertongesang, Stahlcello & Naturhörner. Am 3. September erwartet die Besucher, anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Heimatmuseum, nach einer Festveranstaltung im Museum Bernhard Brühl, ein musikalisch-literarisches Programm mit Gambenmusik und Gedichten von Erich Kästner. Auf das BerlinGuitarTrio, ein innovatives, sehr virtuoses Ensemble junger Meistergitar-

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