Der Landrat - öffentlich - Drucksache 90/2015. Beratungsfolge Termin Bemerkungen Kreistag
|
|
- Michael Meissner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich - Drucksache 90/2015 Aktenzeichen: federführendes Amt: Antragsteller: 20 Amt für Finanzwirtschaft, Controlling und Datenschutz Beratungsfolge Termin Bemerkungen Kreistag Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens mit den kreisangehörigen Städten sowie der Einwohner/innen und Abgabepflichtigen Beschlussvorschlag: 1. Die von der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein- Erft-Kreises sowie der Stadt Kerpen vorgelegten Stellungnahmen zum Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sowie deren Wertung durch die Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Haushaltssatzung und deren Anlagen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird auf der Grundlage des Entwurfs vom (Drucksache 387/2014), der im Kreisausschuss am getroffenen Entscheidungen sowie des von der Verwaltung vorgeschlagenen und vorgelegten Veränderungsdienstes beschlossen. Der Hebesatz der aufwandsdeckenden Kreisumlage wird für das Jahr 2015 auf 42,60 % und für das Jahr 2016 auf 43,91% festgesetzt. 3. Des Weiteren wird der Stellenplan beschlossen. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Finanzierung der im Gesamtfinanzplan 2015 aufgezeigten Investitionen RWE-Stammaktien im Rahmen der im Haushaltsplan 2015 festgelegten Höchstgrenze zu veräußern. Sofern in 2015 keine Veräußerung erfolgt, bleibt die Ermächtigung für das Haushaltsjahr 2016 bestehen. 5. Sachdarstellung: 1. Bericht über das Beteiligungsverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen a) Rechtsgrundlagen/ Verfahren: Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfes wurde das Benehmen mit den Städten gemäß 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO) mit Schreiben vom (siehe DS-Nr387/ Anlage 1) eingeleitet, die Inhalte sowie Rahmenbedingungen des Benehmensverfahrens und die maßgeblichen Planungsparameter für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 erläutert. b) Beantwortung der vorgebrachten Stellungnahmen:
2 Bezüglich der Stellungnahmen der Kommunen und der dazu dargestellten Sichtweise der Verwaltung wird auf Punkt Nr. 2 in der ausführlichen Beschlussvorlage zur Haushaltseinbringung (DS-Nr. 387/2014) verwiesen. Auch die Beschlussvorlage zum Kreisausschuss am (DS-Nr. 38/2015) nimmt hierauf Bezug. Das Beratungsergebnis ist damit in Kenntnis der Stellungnahmen und Wertungen zu Stande gekommen. c) Anhörung: Ein Wunsch zur förmlichen Anhörung nach 55 II KrO NRW wurde von den Kommunen nicht geäußert. Allerdings hat vor der Einbringung des Haushaltsentwurfs am ein gemeinsames Gespräch zwischen Landrat und den Bürgermeister/innen der kreisangehörigen Kommunen stattgefunden, in welchem unter anderem nochmals die Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2015/2016 diskutiert wurden. Darüber hinaus wurde die Bereitschaft für weitere Gespräche von Seiten des Kreises erklärt, um in einem offenen und fairen Dialog mit den kreisangehörigen Kommunen zu bleiben. d) Einwendungen von Einwohner/innen und Abgabepflichtige: Gemäß 54 KrO NRW können Einwohner/innen und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Kommunen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen Einwendungen erheben. Die Frist hierzu endete am , ohne dass von diesem Recht Gebrauch gemacht wurde. e) Stellungnahme zum Haushalt 2015/2016 des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR): Bezüglich des Benehmens zur Landschaftsumlage mit dem LVR wird ebenfalls auf die Einbringungsvorlage (DS-Nr. 387/2014, dortige Anlagen 4 und 5) verwiesen. Der LVR hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 am in die Landschaftsversammlung eingebracht, eine Verabschiedung ist für den geplant. Erst danach wird der Kreis im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nochmals zur Stellungnahme zum beschlossenen LVR-Haushalt vom MIK NRW aufgefordert. 2. Aktualisierung des Haushalts 2015/2016 Nach der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen wurden diese in den Fachausschüssen, soweit dort thematisiert, und im Kreisausschuss eingehend vorberaten. Dabei ergaben sich, neben weiteren erforderlichen Anpassungen, die aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungen, welche im Text des überarbeiteten Entwurfs der Haushaltssatzung 2015/2016 (Anlage 2) berücksichtigt wurden. Mit der Anhebung des Kreisumlagehebesatzes auf 42,60 % (+ 0,80 %-Punkte gegenüber dem Haushalt 2014 bzw. Senkung um 0,09% -Punkten gegenüber dem Entwurf 2015/2016) erhebt der Kreis erstmals im Haushaltsjahr 2015 eine aufwandsdeckende Kreisumlage gemäß 56 Abs. 1 KrO NRW. Der Haushalt war zuvor seit dem Haushaltsjahr 2009 (Einführung NKF, erstmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ausgleichsrücklage) in der Planung nicht ausgeglichen. Der in der Eröffnungsbilanz festgestellte Bestand der Ausgleichsrücklage in Höhe von 48,955 Mio. EUR wurde planerisch in den Jahren vollständig zur Entlastung der Kommunen eingesetzt. Auf der Grundlage der aktuellen Arbeitsergebnisse zu den Jahresabschlüssen steht derzeit kein belastbarer Bestand zur Abfederung der Kreisumlage zur Verfügung. Im Entwurf des Doppelhaushalts wurde für das Haushaltsjahr 2015 ein Kreisumlagehebesatz von 42,69% und für das Haushaltsjahr 2016 ein Hebesatz von 43,74% dargestellt. Im Veränderungsdienst 2015/2016 haben sich wesentliche Verbesserungen und Verschlechterungen ergeben. Ins- Beschlussvorlage 90/2015 Seite 2
3 besondere die (kommunale und kreiseigene) Schulsozialarbeit, welche im Kreishaushalt mit einem Eigenanteil von 40% ausgewiesen werden muss, belastet den Kreisumlagebedarf mit rd. 750 TEUR. Allerdings kommen ca. 1,5 Mio. EUR den Kommunen zu Gute. In 2015 konnten die Belastungen des Kreisumlagebedarfs jedoch durch Entlastungeffekte (Verlust REVG, Gewinnausschüttung KSK) nicht nur kompensiert, sondern sogar eine Senkung des Hebesatzes gegenüber dem Entwurf auf 41,60 % erwirkt werden. In 2016 war es dagegen nicht möglich, den Eigenanteil zur kommunalen Schulsozialarbeit und die zusätzlichen Entwässerungsgebühren für die Kreisstraßen (beide Aufwandspositionen kommen ausschließlich den Kommunen zu Gute, quasi als Gegeneffekt zur Kreisumlage) sowie weitere Positionen aufzufangen. Demzufolge muss eine Erhöhung des Hebesatzes auf 43,91% vorgenommen werden. Diese Konstellation (Erhöhung des Hebesatzes in 2016, Erhöhung der Hebesätze gegenüber der letztjährigen mittelfristigen Finanzplanung) mag auf den ersten Blick eine Belastung der Kommunen darstellen, wird aber durch mehrere Effekte überlagert: Die Entwässerungsgebühren der Kreisstraßen wurden erstmals ab 2015 mit ca. 0,8 Mio. EUR (Erhöhung im Veränderungsdienst im Produkt ) veranschlagt. Diese Aufwandsposition fließt ausschließlich den Kommunen zu, so dass eine gleichzeitige Refinanzierung über die Kreisumlage in gleicher Höhe summarisch (also nicht kommunalscharf) neutral ist. Die Schulsozialarbeit ist auf der Basis der Verlautbarungen durch das Land in veranschlagt und war im Entwurf nicht enthalten. Zum Erhalt der Landesförderung muss im Kreishaushalt ein Eigenanteil von 40% ausgewiesen werden. Dieser Eigenanteil bezieht sich sowohl auf die kreiseigene wie kommunale Schulsozialarbeit. Der Großteil dieser Förderung von 1,7 Mio. EUR wird allerdings an die Kommunen weitergeleitet (Berechnung auf der Basis der damaligen vertraglichen Regelung, vorbehaltlich der Förderungsbestimmungen des Erlasses vom MAIS NRW). Da die Kommunen hierfür keine direkte Refinanzierung leisten, ist die hierfür vorgesehene Erhöhung des Hebesatz in 2016 (in 2015 konnte der Kreis durch Verbesserungen diesen Tatbestand sogar auffangen) wiederum summarisch neutral. Der Erhöhung des Hebesatzes in 2016 ist der Prognose der Umlagegrundlagen für das noch unbekannte GFG 2016 geschuldet. Hierbei wurde neben der Herausrechnung von Einmaleffekten und Hinzurechnungen aus der Übergangsmilliarde zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe (steuerkraftbezogener Anteil) eine gleichbleibende normierte Steuerkraft angenommen. Der Kreis bleibt daher bewusst hinter den ergänzenden Orientierungsdaten für Umlagegrundlagen in 2016 zurück, da die örtlichen Rahmenbedingungen eine Abweichung erfordern. Insbesondere die Gewerbesteuer als Hauptgröße im Verbund der berechneten Steuerkraft weist nach der Hälfte des Referenzzeitraums für das GFG 2016 starke Rückgänge auf. Die Verwaltung kalkuliert jedoch, dass ein Zurückbleiben der Umlagegrundlagen gegenüber der jetzigen Planung durch höhere Schlüsselzuweisungen ausgeglichen wird. Hierbei wäre eine höhere (Teil-) Schlüsselmasse des Landes durchaus zu begrüßen, wie bereits zum Stichwort FiFo-Gutachten erwähnt (DS-Nr. 259/2014). Der Kreisumlagebedarf 2016 als maßgebliche Rechengröße für den Umlagesatz beläuft sich auf 252,8 Mio. EUR und liegt damit um 2,1 Mio. EUR höher als Beschlussvorlage 90/2015 Seite 3
4 Betrachtet man die Entwicklung der Hebesätze zur allgemeinen Kreisumlage im Veränderungsdienst (VD) zu den sonstigen Finanzierungseffekten gegenüber den kreisangehörigen Städten kann hier nachfolgendes Bild dargestellt werden. Dabei werden nur Effekte aufgenommen, die alle Kommunen betreffen. Verbesserungen für einzelne Kommunen, z.b. Gewinnausschüttung (an Brühl und Hürth), oder Mehrbelastung (an Frechen und Pulheim) werden nicht aufgeführt in TEUR 2016 in TEUR Hebesatz Kreisumlage Entwurf 42,69% 43,74% Wie in der Einleitung Benehmen Hebesatz Kreisumlage Entwurf 42,60% 43,91% Aufgrund Veränderungen im VD Veränderung KU-Satz im VD -0,09% +0,17% Änderung Zahlbetrag Kommunen durch Kreisumlage - 530,4 982,9 Weitere Effekte: Zusätzliche Entwässerungsgebühren 207,3 205,3 Schulsozialarbeit Kommunen, verbleibender Eigenanteil nach Abzug kreiseigener Schulsozialarbeit 469,3 469,3 Reduzierte Mehrbelastung REVG nach neuem Wirtschaftsplan Abrechnung Mehrbelastung REVG aufgrund Beschluss KT ,4 511,6-284,6 984,2 Summe weitere Effekte 830, ,4 In %-Punkten KU -0,14% -0,38% (-) Belastung für Kommunen, (+) Entlastung für Kommunen An die Kommunen zusätzlich gegenüber Entwurfsfassung (insgesamt 0,8 Mio. EUR) Weiterleitung an Kommunen 1,5 Mio. Insgesamt p.a., den Eigenanteil übernimmt der Kreis Weitere Verbesserung bei den Kommunen für die Vorauszahlung 2015/2016, Im Entwurf war bereits eine Verbesserung signalisiert 2015: Festsetzung nach Beschlussfassung KT erfolgt, Nachzahlung durch die Kommunen in : voraussichtlicher Betrag, sofern im JA 2014 des Kreises das Plandefizit bestätigt wird (vorläufiger Wert) Unter der Voraussetzung des Eintreffens der Planungsgrundlagen gestalten sich die Kreisumlage-Eckdaten für diese Jahre wie folgt: 2017 Kreisumlagesatz 44,06 %, echter Haushaltsausgleich 2018 Kreisumlagesatz 43,77 %, echter Haushaltsausgleich 2019 Kreisumlagesatz 43,61 %, echter Haushaltsausgleich In diesen Hebesätzen ist die Veranschlagung der Raumlösung BK Bergheim entsprechend der Beschlussvorlage (DS-Nr. 354/ Ergänzung) enthalten. Diese tangiert den Kreisumlagebedarf ab dem Haushaltsjahr 2017 (Inbetriebnahme). In der Sitzung des Kreisausschusses am wurde für die gesamte Maßnahme (alle betroffenen Haushaltspositionen) ein Sperrvermerk beschlossen, Freigabe erfolgt durch den Kreisausschuss. Die Veranschlagung des Kreisumlagebedarfs sowie die Festsetzung der Kreisumlage in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 erfolgt unter Beachtung des Rücksichtnahmegebots gemäß 9 KrO NRW. Die Verwaltung hat darauf geachtet, nicht alle möglichen Risiken auszufinanzieren und so- Beschlussvorlage 90/2015 Seite 4
5 wohl den Kreis- als auch kommunalen Interessen in einem ausgewogenen Risikomix Rechnung zu tragen. Die Verwaltung ist darüber hinaus zuversichtlich, dass neben Effekten aus der Effizienzund Organisationsuntersuchung auch die angekündigten Bundesentlastungen bei der Eingliederungshilfe greifen können, um die Kreisumlagebedarf/ Finanzierungsbedarf beim Kreis zu verbessern und Entlastungseffekte an die Kommunen weitergeben zu können. 3. Ermächtigung zum Verkauf von RWE-Aktien Der Haushaltsplan enthält zur Finanzierung der Investitionen 2015 die Erzielung eines Verkaufserlöses aus Aktienverkäufen im Umfang von 3,8 Mio. EUR. Zur Gewährleistung der Kassenliquidität ist der Verkauf der Aktien im notwendigen Umfang erforderlich, wenn die veranschlagten Investitionen realisiert werden. Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, den Finanzierungsbedarf zeitnah durch Verkauf zu decken. Sollte in 2015 keine Veräußerung stattfinden, so bleibt die Ermächtigung, dass die Verwaltung RWE-Aktien im verfügbaren (max. 3,8 Mio. EUR) Rahmen Aktien veräußern kann, auch für das Haushaltsjahr 2016 bestehen. Bergheim, Michael Kreuzberg Landrat Anlagen Anlage 1 - Veränderungsdienst Kreisausschuss mit den Unteranlagen KT 1 Veränderungen Sonstige Aufwendungen Tiefbau (wie im Verkehrsausschuss) KT 2 - Veränderungen investive Zuwendungen Tiefbau (wie im Verkehrsausschuss) KT 3 Verschiebungen Grunderwerb Tiefbau (wie im Verkehrsausschuss) KT 4 - Veränderungen Tiefbauinvestitionen KT 5 Darstellung zur Schulsozialarbeit Anlage 2 Haushaltssatzung 2015/2016 Beschlussvorlage 90/2015 Seite 5
Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrBeschluss. zur Sitzung des Kreisausschusses. am Donnerstag, den in KT 1.32
Rhein-Erft-Kreis Die/Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Kreisausschusses am Donnerstag, den 07.12.2006 in KT 1.32 16.4. Ortsumgehung Bergheim- Glessen; - Antrag der SPD- Kreistagsfraktion
MehrAn die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden. im Land Sachsen-Anhalt. Magdeburgburg,18.Dez.14
An die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt Magdeburgburg,18.Dez.14 Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: 2701-10401/2015-1 Bearbeitet von: Herrn
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013
Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises
MehrHaushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom
Der Landrat Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom 06.08.2015 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 53
MehrDrucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 134/2011 Version Datum 28.10.2011 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss
Mehrsonn- und feiertags Fahrtnummer
962 N Bocklemünd (tadtb.) > Brauweiler > Glessen > Königsdorf Bf. Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mb FahrgastCenter 50226 Frechen O (022 34) 18 06-0 gültig ab 09.12.2007 montags - freitags Fahrtnummer
MehrEinbringung Haushalt 2017
Einbringung Haushalt 2017 Überblick Informationen zu: Haushaltssatzung Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssicherungskonzept 1 Haushaltsplan 2017 - Satzung Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
MehrEckdaten und Informationen zum Haushaltsplanentwurf 2015 der Stadt Dortmund
Sitzung des Rates der Stadt Dortmund 13.11.2014 Eckdaten und Informationen zum 2015 der Stadt Dortmund Stadt Dortmund Stadtkämmerei Agenda 1. Terminlicher Ablauf 2. Fehlbedarfe 3. Eckdaten 4. Veränderungen
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Barnim
AMTSBLATT für den Landkreis Barnim Jahrgang 2016 Eberswalde, 14. Dezember 2016 Nr. 20/2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Seite 4 Seite 6
MehrHaushaltsrede zur Verabschiedung des Haushaltes 2017 am 21. Dezember 2016
1 Haushaltsrede zur Verabschiedung des Haushaltes 2017 am 21. Dezember 2016 Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, gestatten Sie mir vor der Beratung und
MehrLandkreis Schwäbisch Hall
Landkreis Schwäbisch Hall Drucksache Nr.: K042-08 Sitzung des Kreistags am 16.12.2008 TOP 1 -öffentlich- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009 - Beratung und Verabschiedung - Nach der Einbringung in
MehrHaushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014
Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
MehrKreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds
Anlage 3 zur Vorlage Nr. /2017 an den KT 23.11.2017 Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe Fürst-Stirum- Hospitalfonds 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds - 1 - D1 Entwurf 07.11.2017 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds
MehrHaushaltsrede von Kreiskämmerer Werner Krüger zur Einbringung des Entwurfs des Kreishaushaltes 2008 am
Haushaltsrede von Kreiskämmerer Werner Krüger zur Einbringung des Entwurfs des Kreishaushaltes 2008 am 13.12.2007 Herr Landrat, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute legen Ihnen der Landrat und ich
MehrSatzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II vom
50/5 Satzung zur Regelung der Beteiligung der Stadte und Gemeinden Satzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden des SGB II vom 18.12.2012 Kreistag: 10.12.2012 Aufgrund des 5 der Kreisordnung
MehrHaushaltsrede von Kreisdirektor und Kreiskämmerer. Dr. Martin Sommer. Es gilt das gesprochene Wort!
1 Zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 einschließlich Haushaltsplan und mittelfristiger Ergebnis - und Finanzplanung in den Kreistag des Kreises Steinfurt am 07.11.2016 Haushaltsrede
MehrBegrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln?
2 Agenda Begrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln? Was ist ein Haushaltsplan? Was wird in einer Haushaltssatzung festgelegt? Wie kommt der Haushaltsplan zustande?
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014
Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrHaushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen
Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Netzwerk-Themenworkshop am 14. September 2006 in der Bezirksregierung Münster Dr. Claudia Burger Dezernat Kommunalaufsicht Bezirksregierung
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 04.05.2017 Nummer: 05/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrHaushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
MehrStadt Sprockhövel - Haushalt Präsentation in der Bürgerinformation am
- Haushalt 2017 - Präsentation in der Bürgerinformation am 15.11.2016 1 Agenda Grundlagen und Rahmenbedingungen Der Haushalt 2017 im Überblick 2 Grundlagen und Rahmenbedingungen Der Haushalt in Sprockhövel
MehrTagesordnung. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände: Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
41./2016 1-5 Veröffentlichungsdatum: 05.12.2016 20. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des am 26. Mai 2013 gewählten Kreistages am Donnerstag, 15. Dezember 2016, 16:00 Uhr, in Plön Kreisverwaltung,
MehrStand zu Beginn. 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , ,
Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis Seite 295 Seite 296 Übersicht
MehrHaushalt 2017 Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen Controller-Stammtisch
Haushalt 2017 Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen Controller-Stammtisch 23.03.2017 1 Agenda 1. Kommunale Finanzsituation im Licht der Finanzsituation Bund / Länder 1.1 Gesamtentwicklung Haushalt und
MehrEinbringung der Entwürfe Haushaltsplan und Wirtschaftspläne Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept
Einbringung der Entwürfe Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2017 2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2015-2020 Bürgermeister Rüdiger Gennies Gemeinderat am 08.11.2016 Haushaltslage der Kommunen
MehrVorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
Vorlage Nr. 86-1/2013 - II - Rees, den 22.09.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung
MehrOrientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände. des Landes Nordrhein-Westfalen
Orientierungsdaten 2015-2018 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/825 07.09.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
MehrInformationsveranstaltung Haushalt 2013 am heute ist es mal wieder so weit: wir stellen Ihnen den neuen Haushaltsplan vor.
Seite 1 von 9 Informationsveranstaltung Haushalt 2013 am 16.01.2013 heute ist es mal wieder so weit: wir stellen Ihnen den neuen Haushaltsplan vor. Da wir das eigentlich jedes Jahr tun, habe ich in den
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2013 Inkrafttreten: 15.05.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird
MehrHaushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015
Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015 Aufgrund der 53 und 56 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.
MehrBeschlussvorlage. Betrifft: Veränderungsverzeichnis der Personal- und Versorgungsaufwendungen und - auszahlungen
X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Veränderungsverzeichnis der Personal- und Versorgungsaufwendungen und - auszahlungen Beschlussdarstellung: Für das Jahr 2013 wird der Personaletat
MehrHaushalt Entwurf -
Haushalt 2015 - Entwurf - Einbringung in der Ratssitzung 12.11.2014 Ausgangssituation 2014 Haushalt 2014 mit Haushaltssicherungskonzept Haushaltsausgleich im Jahr 2021 Finanzieller Ausgleich 2017 Bestand
MehrNiederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus
Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Ort, Raum: Krempermoor,
MehrHaushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und
17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben
MehrEinbringung des Haushaltsentwurfes 2017 der Stadt Ibbenbüren
Stadtkämmerer Martin Burlage Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017 der Stadt Ibbenbüren Sehr geehrter Herr Dr. Schrameyer, meine sehr geehrten Damen und Herren! I. Allgemeines In den vergangenen Jahren
MehrNummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:
AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung
Mehr3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:
3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 Stand: 07.12.2017 Planungsstelle Bezeichnung der Planungsstelle Aufwendungen Ergebnisplan Aufwand 2018 16.01.01.537200 Kreisumlage 16.608.404 16.803.119
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
MehrVorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts
Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund
MehrFür den "Haushaltsplan-Neueinsteiger"
Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger" Was ist eigentlich der Haushaltsplan? Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und enthält alle Aufgaben, die die Gemeinde im laufenden Jahr erfüllen möchte.
MehrDaten / Informationen zum Haushaltsentwurf 2017
Daten / Informationen zum Haushaltsentwurf 2017 24. Oktober 2016 Wesentliche Fakten zum Haushaltsentwurf 2017: 1.) Der Kreis Mettmann bringt einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf ein. 2.) Der Kreis senkt
MehrAbführung von Überschüssen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Kieselbronn an den Kernhaushalt
Drucksache Nr. 65/2014 Erstellt von Wolfgang Grun Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 15. Oktober 2014 Tagesordnungspunkt 6 Abführung von Überschüssen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Kieselbronn
MehrErster Nachtragshaushaltsplan
Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen
MehrSPD HHP
1 SPD HHP 2018 29.11.2017 Anrede Gäste, Rat, BM u. Mitglieder der Verwaltung Meine Damen und Herren, es ist wieder soweit. Die Fraktionen nehmen Stellung zum HHP. Dieser HHP ist bereits im Oktober durch
MehrDer Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.
Der Bürgermeister Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086 Bezugsvorlage Nr. x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge:
Mehrfür den Landkreis Freyung-Grafenau
Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
MehrEinbringung des Entwurfs des Haushalts 2016 des Kreises Borken in den Kreistag am
Wilfried Kersting Borken, 10.12.2015 Kreiskämmerer Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2016 des Kreises Borken in den Kreistag am 10.12.2015 (Es gilt das gesprochene Wort) Sehr geehrter Herr Landrat
MehrSLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss:
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. Juni 2007 - Vorsitz Erste Bürgermeisterin Krug - Öffentlich - 100 - SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein
MehrE n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrHaushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016
BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrAMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.
MehrTOP 9 IHK Haushalt: Feststellung des Jahresabschluss B e s c h l u s s v o r l a g e
Sitzung der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern am Montag, den 20. Juni 2016, 15:00 Uhr, IHK-Akademie, Forum, Orleansstraße 10-12, 81669 München TOP 9 IHK Haushalt: Feststellung des Jahresabschluss
MehrHaushalt 2004. ( Anrede), I. Ausgangslage
( Anrede), I. Ausgangslage Gegenüber dem letzten Jahr hat sich die Ausgangslage für den heute zu beratenden wiederum verschlechtert. So geht die Umlagekraft des Landkreises, die maßgeblich geprägt wird
MehrBetreff: Einführung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 124/2016 Az.: FB 7 Hr. Maurer Datum: 09.05.2016 Sitzungsvorlage Gremium: Gemeinderat Am: 31.05.2016 Betreff: Einführung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2018 und
MehrOrientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen
Orientierungsdaten 2016-2019 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrHaushaltsrede für den Doppelhaushalt 2016/2017 von Stadtkämmerer Jürgen Mumdey 3. November Es gilt das gesprochene Wort -
Haushaltsrede für den Doppelhaushalt 2016/2017 von Stadtkämmerer Jürgen Mumdey 3. November 2015 - Es gilt das gesprochene Wort - Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt heute ein
MehrEntwurf. Erste Nachtragshaushaltssatzung. und. Erster Nachtragshaushaltsplan
Entwurf Erste Nachtragshaushaltssatzung und Erster Nachtragshaushaltsplan Haushaltsjahr 2017 ERSTE NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG UND ERSTER NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN DES LANDKREISES OLDENBURG HAUSHALTSJAHR 2017
MehrService Finanzen 09.02.2011 2996
Der Landrat öffentliche Beschlussvorlage Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr. Service Finanzen 09.02.2011 2996 Beratungsfolge voraussichtlicher Sitzungstermin Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrSatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Aufgrund der 4 und 42 a) und b) der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.
MehrLANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE
LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE im KTB angenommen am: 17. März 2014 Vorlage-Nr.: KT I/15/2014 Datum: 11.03.2014 Ersteller: öffentlich X Herr Rosenthal nicht öffentlich Beschluss-Nr.: B-KT I/22/2014
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrDer Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht zum Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis.
4. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Kreistages - öffentlich -, 5.2.205 Niederschrift über die 4. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Kreistages - Öffentliche Sitzung - Datum: Dienstag, den
MehrGemeinde Stockelsdorf
Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617
MehrSteuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage
Wechselwirkungen des Finanzausgleichs Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage 1 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz BbgFAG regelt den allgemeinen Finanzausgleich zwischen
MehrBeschlussrealisierung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/937 02.02.2017 Beschlussrealisierung Landesregierung Magdeburg, 31. Januar 2017 Rahmenbedingungen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit verlässlich gestalten
MehrHaushaltsrechtliche Konsequenzen für die Stärkungspaktkommunen
Dr. Hanspeter Knirsch Haushaltsrechtliche Konsequenzen für die Stärkungspaktkommunen SGK-Fachgespräch Kommunale Strategien zum Stärkungspaktgesetz am 20. März 2012 in Castrop-Rauxel 2012/ 03 Adressaten
MehrHansestadt Lüneburg Haushaltsplanentwurf 2014
Hansestadt Lüneburg Haushaltsplanentwurf 2014 07.11.2013 H A N S E S T A D T L Ü N E B U R G 1 ein Überblick 07.11.2013 H A N S E S T A D T L Ü N E B U R G 2 Eckdaten zum Entwurf Ordentliche Aufwendungen
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
MehrDeutscher Kämmerertag Das Konzept der Stadt Wuppertal zur Haushaltssanierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
Deutscher Kämmerertag Das Konzept der Stadt Wuppertal zur Haushaltssanierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Dr. Johannes Slawig 13. 09.2012 Entwicklung der Fehlbeträge von 1992 bis 2013 0
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrVerwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss
Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss Sitzung am 07. Dezember 2015 Haushaltsentwurf 2016 / Anträge der Kreistagsfraktionen verantwortlich: Drucksache 2015-110a-VSKA07.12. Geschäftsbereich Finanzen 1
MehrVorlage für den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Vorlagen Nr.: HuF 2016-2021/130 Tagesordnungspunkt 7) zur Beschlussfassung Optimierung der Finanzierungsstruktur der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG hier: Aufnahme
MehrBeschlussvorlage / Sozialamt. nichtöffentlich. öffentlich. Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) Beratungsfolge
50 Sozialamt Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 25.10.2010 372/2008 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss
MehrAufwandsstruktur (der ordentlichen Aufwendungen inkl. Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen) 2.797,3 Mio. Euro
11 Aufwandsstruktur (der ordentlichen Aufwendungen inkl. Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen) 2.797,3 Mio. Euro Personalaufwendungen; 603,2 Mio. ; 22% Versorgungsaufwendungen; 58,1 Mio. ; 2% Aufwendungen
MehrEntschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Bundesrat Drucksache 742/13 (Beschluss) 29.11.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29.
MehrSTELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU
STELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU Inhaltsverzeichnis I. Schlaglichter auf zentrale Punkte... 3 II. Entwicklung wichtiger Eckdaten... 3 1. Erträge, Aufwendungen, Fehlbedarf... 3
Mehr2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um auf
Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01736-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss
Mehrnicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss
Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V0531/15 Datum: 18. August 2015 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ältestenrat
MehrAb 2015 würden die Jahresergebnisse ohne Steuererhöhungen alle defizitär ausfallen, und zwar:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst darf ich feststellen, dass es der Verwaltung zeitnah gelungen ist, einen Haushaltsentwurf 2014 Anfang Dezember einzubringen. Dafür möchte ich allen beteiligten
MehrVorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012
Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBürgerversammlung Thema: Kommunaler Finanzausgleich
Bürgerversammlung 29.10.2014 Thema: Kommunaler Finanzausgleich Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung - Ansprechpartner - Heinz Krumb -FCW- Finanzsteuerung Jürgen Hoyer Amtsleiter Am Marktplatz 1
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
MehrLANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-
LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: 05.10.2017 Vorlage-Nr.: JHA II/10/2017 Datum: 22.09.2017 Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Frau Zörner öffentlich X nicht
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad
MehrMarkt Marktzeuln. Niederschrift über die öffentliche Sitzung. Marktgemeinderat. Marktgemeinderat öffentlich
Markt Marktzeuln Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Marktgemeinderat öffentlich Gremium: Sitzungsort: Marktgemeinderat Sitzungssaal im Rathaus Marktzeuln am: 01.08.2016 Beginn:
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrÖffentlich Nichtöffentlich VFA 09. Juli 2015 Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA
Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 66/2015 den 24. Juni 2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT Nichtöffentlich VFA 09. Juli 2015 Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss
MehrRahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft
Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft 1 Finanzen der Studierendenschaft Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer von ihr nach Maßgabe dieser Rahmenvorgaben und
Mehr