Spezielle Regelungen. Defensiver Notstand: 228 Satz 1 BGB Aggressiver Notstand: 904 Satz 1 BGB Medizinisch-soziale Indikation: 218 a Abs.
|
|
- Franz Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 1 Rechtfertigender Notstand Spezielle Regelungen Defensiver Notstand: 228 Satz 1 BGB Aggressiver Notstand: 904 Satz 1 BGB Medizinisch-soziale Indikation: 218 a Abs. 2 StGB Allgemeine Regelungen 34 StGB StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 2 Grundgedanke des 34 StGB Notstandslage Gefahr für irgendein Rechtsgut Kollision verschiedenwertiger Interessen Lösung Rechtfertigung bei einem Überwiegen des geschützten Interesses
2 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 3 Grundgedanke des 35 StGB Notstandslage Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit (existenzbedrohende Konfliktsituation ohne Vorrang des geschützten Interesses) Lösung Entschuldigung wegen Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 4 Notstand: Prüfungsabfolge im Vergleich zur Notwehr 1. Notwehrlage a) Angriff (auf ein notwehrfähiges Rechtsgut) b) Gegenwärtigkeit 1. Notstandslage a) Gefahr (für ein notstandsfähiges Rechtsgut) b) Gegenwärtigkeit c) Rechtswidrigkeit 2. Verteidigungshandlung a) Erforderlichkeit b) Gebotenheit 3. Verteidigungswille 2. Verteidigungshandlung a) Erforderlichkeit (fehlende anderweitige Abwendbarkeit) b) Überwiegen des geschützten Interesses c) Angemessenheit 3. Rettungswille
3 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 5 Defensiver Notstand gem. 228 BGB Defensives Verhalten des Notstandstäters gegenüber gefahrträchtigem Eigentum Abwägung Einwirkungsschaden darf nicht außer Verhältnis zum drohenden Schaden (Gefahr) stehen. StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 6 Aggressiver Notstand gem. 904 BGB Aggressives Verhalten des Notstandstäters gegenüber unbeteiligtem Eigentum Abwägung Gegenüber dem Einwirkungsschaden muss der drohende Schaden unverhältnismäßig groß sein.
4 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 7 Notstandsbefugnisse von Hoheitsträgern 1. Strafprozessrechtliche und sonstige Amtsrechte, z. B. 100 c StPO 2. Notstand gem. 34 StGB Rückgriff auf 34 StGB ausgeschlossen in Fällen abschließender gesetzlicher Regelung von Eingriffen Rückgriff auf 34 StGB möglich zur Gefahrenabwehr im Staatsnotstand und in staatsnotstandsähnlichen Fällen StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 8 Gegenwärtigkeit der Gefahr und Dauergefahr Gefahr Schadenseintritt wahrscheinlich Gegenwärtige Gefahr Schadenseintritt in allernächster Zeit Notstandshandlung Dauergefahr Permanente Gefährdung; der Schaden kann sofort, aber auch erst später eintreten. Notstandshandlung
5 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 9 Notstand gem. 34 StGB: Interessenabwägung Stufenfolge: unersetzliche persönliche Rechtsgüter ersetzbare wirtschaftliche Rechtsgüter formale Ordnungsbelange StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 10 Notstand gem. 34 StGB: Angemessenheit des Mittels (Satz 2) Funktion Korrektiv zur Begrenzung des Aufopferungszwanges nach 34 Satz 1 StGB Anwendungsbereiche Begrenzung der Duldungspflicht Unbeteiligter bei Eingriffen in unantastbare Freiheitsrechte Versagung einer Rechtfertigung bei besonderen Gefahrtragungspflichten des Täters Versagung einer Rechtfertigung, sofern rechtlich geordnete Verfahren zur Gefahrenabwendung zur Verfügung stehen
6 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 11 Nötigungsnotstand 1. Struktur nötigt zu einer rechtswidrigen Tat gegen A B C 2. Problem Ist B gem. 34 StGB gerechtfertigt oder (nur) gem. 35 StGB entschuldigt? nach h. M. nur Entschuldigung gem. 35 StGB Hauptargument: Notwehrprobe 3. Lösung A B C 32 StGB C soll sich gegen den rechtswidrigen Angriff des B wehren dürfen.
Rechtfertigungsgründe
Rechtswidrigkeit Tatbestandsverwirklichung indiziert grundsätzlich die Rechtswidrigkeit Ausnahmsweise kann ein Rechtfertigungsgrund eingreifen Rechtfertigungsgründe = Erlaubnissätze umschreiben erlaubtes,
MehrÜbersichtsblatt: Rechtfertigender Notstand, 34
Professor Dr. Jörg Eisele Übersichtsblatt: Rechtfertigender Notstand, 34 Im Gegensatz zur Notwehr liegt in den Fällen des Notstandes kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff einer anderen Person vor.
MehrExamensrepetitorium Strafrecht AT
Examensrepetitorium Strafrecht AT Rechtfertigungsgründe NOTSTAND/EINWILLIGUNG Fall 1: Strafbarkeit des A aus 303 I StGB wegen Vernichtung der Weizenpflanzen 1.Obj.TB Beschädigung/Zerstörung einer fremden
MehrIII. Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB) Kühl Strafrecht AT 8
III. Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB) Kühl Strafrecht AT 8 1. Charakteristika des rechtfertigenden Notstandes Ausgangspunkt: Einwirkung auf die Rechtsgüter Unbeteiligter, nicht auf Angreifer Rechtfertigung
MehrEinführung in das Strafrecht
Die Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Handelns I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Rechtswidrigkeitsausschluss durch: Rechtfertigungsgründe
MehrTutorium. Die Rechtswidrigkeit
Einheit 5 Die Rechtswidrigkeit Die Rechtswidrigkeit ist erforderlich, um ein abschließendes Unrechtsurteil über die Handlung des Täters zu fällen Ein Täter handelt nicht rechtswidrig, wenn seine Tat gerechtfertigt
MehrStrafrecht und Ethik. Der Abschuss gekaperter Flugzeuge
Strafrecht und Ethik Der Abschuss gekaperter Flugzeuge Fall: Der Kampfjetpilot A erkennt während eines Übungsfluges ein Passagierflugzeug, das sich einem Hochhaus nähert. Zutreffend geht er davon aus,
MehrKonversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 6. Stunde: Notwehr ( 32 StGB) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster (Prüfungs-)Voraussetzungen für den Rechtfertigungsgrund der Notwehr nach 32 StGB
MehrHausaufgabe 4. Stunde: Rechtfertigungsgründe
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben Übung Einführung in das Strafrecht Hausaufgabe 4. Stunde: Rechtfertigungsgründe 1. Machen Sie sich mit strafrechtsrelevanten
Mehr(B verlangt später Schadenersatz für den zerbrochenen Schirm von A. H verlangt die Tierarztkosten für die Behandlung seines Hundes.
Prof. Dr. Michael Jasch 1 Ohne zu fragen leiht sich der A den Regenschirm seines WG- Mitbewohners B für den Weg zum Supermarkt. Vor dem Geschäft wird er von dem Bullterrier des Hundebesitzers H angegriffen.
MehrVorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Rechtfertigungsgründe Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und nicht durch
MehrEinführung in das Strafrecht
Schuld als Voraussetzung der Strafbarkeit I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand b. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Der Täter darf nicht allein deshalb bestraft werden, weil sein
MehrAnwendungskurs Strafrecht SoSe 2010 Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Wiederholungsfall - Fall 1 - Gutachten
Strafbarkeit des H Anwendungskurs Strafrecht SoSe 2010 Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Wiederholungsfall - Fall 1 - Gutachten 1. Tatkomplex: Überwältigung des T A. H könnte sich wegen eines
MehrInhaltsverzeichnis Teil 1. Einleitung... 1 A. Problemaufriss... 1 B. Bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion der Mehrlingsreduktion 2 Teil 2. Meh
Inhaltsverzeichnis Teil 1. Einleitung... 1 A. Problemaufriss... 1 B. Bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion der Mehrlingsreduktion 2 Teil 2. Mehrlingsschwangerschaften aus medizinischer Sicht...
MehrFall 3 I. Strafbarkeit des T 1. Tatbestand
Fall 3 I. Strafbarkeit des T T könnte sich, indem er den Stein gegen das Fenster, warf gem. 303 I StGB der Sachbeschädigung strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand Hierfür müsste
MehrRechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Aspekte der Fixierung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie straf- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Übersicht
MehrAnwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte
Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Wiss. Mit. Julia Volkmann-Benkert/ Johannes Koranyi, Bo. 3, Raum 3316 Tel.: 030/ 838 547 15; email: julia.volkmann-benkert@fu-berlin.de;
MehrProf. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser Skript zur Vorlesung Strafrecht AT. 17: Rechtfertigender Notstand. I. Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB)
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser Skript zur Vorlesung Strafrecht AT 17: Rechtfertigender Notstand I. Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB) Fall 1: A wird bei einer Bergwanderung von starkem Schneefall
MehrBeispielfall: Notwehr und Notstände (StrafR AT)
Beispielfall: Notwehr und Notstände (StrafR AT) Sachverhalt: Sonnige Aussichten Der launische Profiboxer und Millionär M möchte mit seiner bildhübschen Ehefrau F ein paar sonnige Momente auf seiner Privatinsel
MehrMustergutachten zu Fall 1 im Modul 1
Mustergutachten zu Fall 1 im Modul 1 Der Fall Rentner A harkt an einem sonnigen Oktobertag auf seinem mit großen Bäumen bewachsenen Grundstück in Vorpommern Blätter zusammen. Dabei trägt er eine knallrote
MehrSven-Markus Thiel. Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen PETER LANG. Europäischer Verlag der Wissenschaften
Sven-Markus Thiel Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 21 A. Vorstellung des Themas 21 B. Ziel und Gang der Untersuchung
MehrVorlesung Strafrecht AT (WS 11/12) KK 210
ff) Das Autonomieprinzip Zu Lasten des verteidigten Rechtsguts muss ggf. berücksichtigt werden, dass die Notstandssituation zu Lasten der Rechtsgüter eines Unbeteiligten gelöst wird (Fall des aggressiven
MehrLösungshinweise Fall 11
Lösungshinweise Fall 11 A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen
MehrKeine unmittelbare tatbestandsmässige Handlung durch P. [+] Erfüllung des objektiven Tatbestandes durch L. [+]
Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Strafrecht und Kriminologie SCHRIFTLICHE FACHPRÜFUNG EINFÜHRUNGSSTUDIUM STRAFRECHT (10. JUNI 2016) KORREKTURHINWEISE Erster Sachverhaltsabschnitt Vorsätzliche
MehrErfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 223 StGB 1 Systematik der sdelikte Qualifikationen Grundtatbestand Erfolgsqualifikationen selbständige Abwandlungen 223
MehrWintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2010 / 2011 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht 2. Klausur / 5. 11. 2010 Tritte auf die Unrechtsseite Lösung des Falles A. Strafbarkeit
MehrC könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.
Fall 5 I. Strafbarkeit des C C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand C müsste den Tod einer anderen Person kausal
MehrModul Strafrecht I Wintersemester 2011/12
Schuld V: Entschuldigender Notstand 35 StGB (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen
MehrFall 10. A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M
Lösungshinweise A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen (+), V befand
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrJura Online - Fall: Wedel - Lösung
Jura Online - Fall: Wedel - Lösung 1. Teil: Strafbarkeit des A A. Strafbarkeit gem. 315c I Nr. 1a StGB durch Fahren mit einer BAK von mindestens 1,8 Promille und überhöhter Geschwindigkeit ins Krankenhaus
MehrStalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez
Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation Ausgangspunkt Auslöser der Aktionen Verdacht auf Verstöße gegen TierschG Aufdeckung von Defiziten des TierSchG Ausgangspunkt
MehrDE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung
Die geschlossene Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist eine Freiheitsberaubung und gem. 249 StGB strafbar. Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Was ist eigentlich Freiheit?
MehrAnwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Mittelbare Täterschaft -
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Mittelbare Täterschaft - Fall 3 Gammelfleisch Lösungsskizze Ausgangsfall Prüfungsaufbau: mit dem Tatnächsten beginnen. Hier hat M die
MehrVorlesung Grundkurs I bei Professor Dr. Gerhard Dannecker. Strafrecht Allgemeiner Teil Rechtfertigender Notstand (Fortsetzung)
Vorlesung Grundkurs I bei Professor Dr. Gerhard Dannecker Strafrecht Allgemeiner Teil 14.07.2016 Rechtfertigender Notstand (Fortsetzung) Dr. Thomas Schröder X. Einige Rechtfertigungsgründe im Überblick
MehrVorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt Rechtswidrigkeit
Allgemeines Grundsätzlich steht mit der Verwirklichung der Tatbestandsmäßigkeit das Unrecht der Tat fest, es sei denn es greift ein Rechtfertigungsgrund, diese sind geeignet, das Unrecht der Tat zu kompensieren.
MehrAngebot und Verkauf der Kunstlederschuhe
Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe Strafbarkeit des G A. 263 I, III 2 Nr. 1 Var. 1 StGB: Betrug im besonders schweren Fall zu Lasten des X und zu Gunsten der S-GmbH I. Objektiver Tatbestand 1. Täuschung
MehrNichterfüllungsschaden
Nichterfüllungs und Vertrauensschaden Vertragliche Haftung Vertragsähnliche Haftung zb culpa in contrahendo Einzig relevante Frage: Kausalität des rechtswidrigen Verhaltens Unterscheidung zwischen positivem
Mehr6 Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (Delikt)
6 Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (Delikt) Schadensersatzansprüche können sich insbesondere aus 280 ff. BGB wegen der Verletzung der Pflichten aus einem Schuldverhältnis ergeben. Beispiel: Gastwirt
MehrInhaltsverzeichnis. Erster Teil Einleitung. II. Gegenstand der Untersuchung III. Ziel der Untersuchung... 8
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Erster Teil Einleitung I. Zur Debatte um Rettungsfolter... 1 A. Meinungsstreit in Deutschland über den Daschner-Fall... 1 B. Rettungsfolter
MehrE. Rechtswidrigkeit 1
E. Rechtswidrigkeit 1 I. Allgemeines 2 1.1 Vorüberlegung: Tatbestand und Rechtswidrigkeit Der Tatbestand beinhaltet die generelle Unrechtsumschreibung also das Verhalten, das im Allgemeinen als Unrecht
MehrExaminatorium Medizinrecht
Examinatorium Medizinrecht Sommersemester 2016 Fall 12a Fall 12a Sachverhalt Sachverhalt Die 18-jährige, noch bei ihren Eltern lebende F ist ungewollt schwanger. Sie will innerhalb der Zwölf-Wochen-Frist
MehrRechtswissenschaftliches Institut Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des internationalen Strafrechts Prof. Dr. iur. Frank Meyer LL.M. (Yale) Rechtswidrigkeit 15.09.2016 Strafrecht Allgemeiner
MehrDeutsches Staatsrecht
Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener
MehrLuftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis [ ] (3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug
MehrDie steuerstrafrechtliche Behandlung des einkommenslosen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung
Ute Maria von der Aa Die steuerstrafrechtliche Behandlung des einkommenslosen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrStrafrecht I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. 14. Unzumutbarkeit
Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 14. Unzumutbarkeit 1 R. V Dudley and Stephens https://www.youtube.com/watch?v= kbdfcr-8hey Ab 30 Min 02 sec 14. Unzumutbarkeit 2 R v Dudley and Stephens (1884)
MehrNotwehr und Notwehrüberschreitung
Das Notwehrgesetz Notwehr und Notwehrüberschreitung Als Ausübender einer Kampfkunst sollte man über das in Österreich gültige Notwehrgesetz Bescheid wissen. Gesetzestext - StGB 3 3.(1) Nicht rechtswidrig
Mehr20: Der verantwortungsausschließende Notstand und verwandte Fälle
20: Der verantwortungsausschließende Notstand und verwandte Fälle I. Allgemeine Fragen und Übersicht Grundsätzlich ist zwischen Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründen zu trennen. Bei ersteren
MehrJan Seibel. Straf- und zivilrechtliche Probleme des beratenen" Schwangerschaftsabbruchs. nach 218a Absatz 1 StGB
Jan Seibel Straf- und zivilrechtliche Probleme des beratenen" Schwangerschaftsabbruchs nach 218a Absatz 1 StGB Verlag Dr. Kovac Hamburg 2007 Inhalt Abkürzungsverzeichnis VII XXI Einleitung 1 Erster Teil
MehrPrivatrecht. 59. Was ist eine unerlaubte Handlung?
Privatrecht 2 59. Was ist eine unerlaubte Handlung? 60. Wie ist die Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung geregelt 823 BGB? Prüfschema zu 823 BGB: A ist dem B zum Schadenersatz verpflichtet, wenn:
MehrJulia Victoria Pörschke SS 2010 Wiss. Mitarbeiterin Prof. Dr. Kelker/ Prof. Dr. Hecker
Julia Victoria Pörschke SS 2010 Wiss. Mitarbeiterin Prof. Dr. Kelker/ Prof. Dr. Hecker Fall 2 Vorlesungsbegleitende Übung im Strafrecht für Anfänger II - Falllösungen zur mittelbaren Täterschaft - A. Strafbarkeit
MehrLösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)
Lösung A. Strafbarkeit des B I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB a) Unfall im Straßenverkehr (+) b) Unfallbeteiligter, 142 Abs. 5 StGB (+) c) sich vom Unfallort entfernt (+) d) ohne zuvor Pflicht aus 142 Abs. 1 Nr.
MehrSelbstverteidigung Notwehr (Quellen: Wessels/Beulke, Strafrecht AT (36. Aufl.); Fischer StGB und Nebengesetze (55. Aufl.)
Selbstverteidigung Notwehr (Quellen: Wessels/Beulke, Strafrecht AT (36. Aufl.); Fischer StGB und Nebengesetze (55. Aufl.) Die einfache Begrifflichkeit Notwehr ist im Rahmen einer Diskussion um Selbstverteidigung
Mehr1004 BGB als Grundlage von Beweisverboten
Sandy Bernd Reichenbach 1004 BGB als Grundlage von Beweisverboten Zur Verwertbarkeit personlichkeitsrechtsbeeintrachtigender Beweismittel im Zivilprozess Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Erster Teil Einleitung
MehrAG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 9 - Folien Wintersemester 2012/13
Teil I: Obersatz: M ist in seiner Eigentumsfreiheit verletzt, wenn ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG vorliegt, der verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. I. Eröffnung des Schutzbereichs
MehrFreiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege
Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München / Lehrbeauftragte SFU Wien) Pflegekongress 2017, Wien 01.12.2017 SPANNUNGSFELD BEI ENTSCHEIDUNG HINSICHTLICH FREIHEITSENTZIEHENDER
Mehr20: Der verantwortungsausschließende Notstand und verwandte Fälle
20: Der verantwortungsausschließende Notstand und verwandte Fälle I. Allgemeine Fragen und Übersicht Grundsätzlich ist zwischen Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründen zu trennen. Bei ersteren
MehrFachhochschule für Polizei Sachsen Studienjahr 2001/2002 Dozent Ass. iur. Jens Ph. Wilhelm. Der Spanner-Fall (BGH, NJW 1979, 2053)
Fachhochschule für Polizei Sachsen Studienjahr 2001/2002 Dozent Ass. iur. Jens Ph. Wilhelm Der Spanner-Fall (BGH, NJW 1979, 2053) Im Jahre 1975 bemerkten H und seine Ehefrau (E) dreimal, daß ihnen auf
MehrDeutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft
AED - Aufbaulehrgang 1. Unterrichtseinheit Zusammengestellt von Michael Schenk (2005) Ortsgruppe Butzbach e.v. Tagesablauf 1. Entwicklung AED-Einsatz, rechtliche Situation 2. Gesamtlernziel 3. Anatomie
MehrA. Tatbestand I. Tatsubjekt (Täter) und Tatobjekt (Opfer, Geschädigte) II. Erfolg 1. Totschlag ( 212) 2. Körperverletzung ( 223 I) a.
A. Tatbestand I. Tatsubjekt (Täter) und Tatobjekt (Opfer, Geschädigte) II. Erfolg 1. Totschlag ( 212) 2. Körperverletzung ( 223 I) a. Körperliche Misshandlung jede üble unangemessene Behandlung, die entweder
MehrDas private Festnahmerecht nach 127 Abs.1 S. 1 StPO und seine Bedeutung als Rechtfertigungsgrund
Das private Festnahmerecht nach 127 Abs.1 S. 1 StPO und seine Bedeutung als Rechtfertigungsgrund Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte der Juristischen Fakultät der Universität
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Die Schuld Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 257 ff.; WOHLERS, S. 120 f., 130 f. 31.08.2010 Seite 1 Schuld = Vorwerfbarkeit der Normverletzung Voraussetzungen: Täter muss
MehrLösungsskizze zum Übungsfall Der schlagkräftige Rentner S
A. Strafbarkeit des S Lösungsskizze zum Übungsfall Der schlagkräftige Rentner S I. aus 227 Abs. 1 StGB wegen Schlag in die Magengrube des A (Hinweis: Es wäre fehlerhaft, stattdessen 212 StGB oder 222 StGB
MehrRechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch
Rechtsgrundlagen L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Lernziel: - Zuständigkeiten der Feuerwehr kennen - Aufgabenbegrenzung wiedergeben - Praktische Anwendung des Wissens
MehrAG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein. Holland. Tel.
AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr.. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu brodkorb@fu-berlin.de Tel. 838-54715 Vorstellung Birte Wiss. Mit.
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S.
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) Personalien
MehrErfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 1 Systematik der sdelikte Qualifikationen Grundtatbestand Erfolgsqualifikationen selbständige Abwandlungen 223 StGB
MehrLösungsvorschlag Fall 4 Tatkomplex 1: Die Begegnungen zwischen N und V
Lösungsvorschlag Fall 4 Tatkomplex 1: Die Begegnungen zwischen N und V Strafbarkeit des N A. Körperverletzung gem. 223 I Var. 1 StGB 1 durch den Faustschlag Indem N den V mit einem Faustschlag zu Boden
MehrStrafrechtliche Grenzen für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen. Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München) Gewalt in der Pflege AK Stmk 1.6.
Strafrechtliche Grenzen für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München) Gewalt in der Pflege AK Stmk 1.6.2017 PFLEGESITUATION IM ZUSAMMENHANG MIT STRAFRECHT PatientIn
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Vorwort..................................................... Abkürzungsverzeichnis......................................... Literaturverzeichnis........................................... Rn Seite V XV
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil I
Strafrecht Allgemeiner Teil I 8 Das vorsätzliche vollendete Begehungserfolgsdelikt Rechtswidrigkeit Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, LL.M., RA Vgl. DONATSCH/TAG, S. 217 ff.; STRATENWERTH, 10 Prüfungsaufbau
MehrProbeklausur. Am Himmelfahrtstag joggen K und J früh morgens auf dem Elberadweg.
Probeklausur Am Himmelfahrtstag joggen K und J früh morgens auf dem Elberadweg. Nach einiger Zeit kommt ihnen H mit seinem Hund Struppi entgegen. Struppi läuft frei umher; eine Anleinpflicht für Hunde
MehrNOTWEHR. Notwehr 32 StGB, 227 BGB
(1) Wer eine T at begeht, di e durch N otwehr geboten ist handelt nicht r echtswidrig. 32 StGB - Gesetzestext: NOTWEHR Notwehr 32 StGB, 227 BGB (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um
MehrProblemdarstellung. Problemdarstellung
Ärztliches Handeln zwischen spflicht und Selbstbestimmung (bei besonders autonomiegefährdeten Patienten) LMU München/Vortragsreihe Rechtsphilosopie und Strafrecht 05.06.2014 Karin Bruckmüller, JKU LINZ
MehrVolker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
MehrEinführung 1. Der dreistufige Deliktsaufbau 10. A. Einleitung und Grundlagen 10 B. Der T atbestand 10 C. Die Rechtswidrigkeit 11 D.
Einführung 1 A. Strafrecht - Das dritte Teilgebiet des Rechts 1 B. Strafrecht und Rechtsgüterschutz 1 I. Grundlagen 1 II. Der fragmentarische Charakter des Strafrechts 1 C. Strafrecht und Strafe (Straftheorien)
MehrGrundprobleme des entschuldigenden Notstands ( 35 StGB)
Juristische Ausbildung 2015(4): 347 355 Grundstudium StR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Bosch Grundprobleme des entschuldigenden Notstands ( 35 StGB) DOI 10.1515/jura-2015-0066 Der entschuldigende Notstand spielt
MehrAuswirkungen der Unmöglichkeit auf den Erfüllungsanspruch
Tanja Maile-Zinser Auswirkungen der Unmöglichkeit auf den Erfüllungsanspruch Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen Recht, dem US-amerikanischen Uniform Commercial Code, dem UN-Kaufrecht,
MehrLösungsskizze Fall 6
Lösungsskizze Fall 6 A. Strafbarkeit des N wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB Indem N bei der Magenoperation des A eine Zyste entfernte, könnte er sich wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB
MehrFall 4 Lösungshinweise
Übung im Strafrecht für AnfängerInnen Sommersemester 2016 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Prof. Dr. Roland Hefendehl und MittarbeiterInnen Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht
Mehr1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche)
Prüfschema zur Zulässigkeit von Eingriffen in Freiheitsrechte 1 (Art. 36 BV) 1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und
MehrStrafrecht I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. StGB I RF - Irrtum
Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen StGB I - 14. RF - Irrtum 1 Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche
Mehr11: Grundfragen der Unrechtslehre
I. Die Wertungsstufe der Rechtswidrigkeit 11: Grundfragen der Unrechtslehre Sind der obj. und der subj. Tatbestand erfüllt, liegt i.d.r. auch Rechtswidrigkeit vor. Da der gesetzliche Tatbestand das Unrecht
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1
Strafrecht AT INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1 A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1 1. Strafrecht im formellen Sinn 1 2. Strafe
Mehr15: Amts- und Zwangsrechte; behördliche Genehmigung. (Teil 1)
15: Amts- und Zwangsrechte; behördliche Genehmigung I. Eingriffsrechte von Amtsträgern (Teil 1) Viele Aufgaben von Amtsträgern stellen zugleich Eingriffe in die Rechte der Betroffenen dar. Teilweise müssen
MehrThemenübersicht. Definition Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Strafgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PsychKG und VwVG der Länder
Themenübersicht Definition Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Strafgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PsychKG und VwVG der Länder 1 Rechtsgrundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen Ausarbeitung
MehrEingriffsmöglichkeiten
Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze
MehrKausalität. Objektive Zurechenbarkeit
StrafR AT 5 Objektive Zurechenbarkeit / Pflichtwidrigkeitszusammenhang 1 Erste Prüfungsstufen bei einem Erfolgsdelikt Handlung Erfolg Kausalität Objektive Zurechenbarkeit StrafR AT 5 Objektive Zurechenbarkeit
MehrMethodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016
Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis
MehrRepetitorium Kern Fall 3 Strafrecht. Hauer, Bräuer und Stecher
Fall 3 Hauer, Bräuer und Stecher Vorüberlegungen: Gegenstand des Falls ist wiederum die Rechtfertigung des Täters ( 228, 904 BGB, die auch im Anwendung finden). Dargestellt wird auch 33 StGB, dessen dogmatische
Mehr1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - )
Lösung Frage 1 I. Strafbarkeit der T 1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - ) a) Kein vollendeter Mord / Totschlag. b) Versuchter Mord und versuchter Totschlag sind mit Strafe bedroht, 23
MehrAllgemeines Persönlichkeitsrecht
Jura Heike Schaffrin Allgemeines Persönlichkeitsrecht Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Kunst Skript Haftung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Kunst Inhaltsverzeichnis
MehrStrafgesetzbuch Notwehr
Strafgesetzbuch Notwehr Aus: Rudolf Ochs (Diplomverwaltungswirt) / Heiko Boden (Oberstleutnant): Waffensachkundeprüfung leicht gemacht - mit dem neuen Waffenrecht Boorberg-Verlag, www.boorberg.de ISBN
MehrInhaltsverzeichnis Band I
Inhaltsübersicht zu Band II.................................... XXI Literaturübersicht........................................... XXIII Abkürzungsverzeichnis....................................... XXVII
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Prof. Dr. Urs Kindhäuser Strafrecht Allgemeiner Teil Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 5: Logik des Deliktsaufbaus Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Teil: Das Strafgesetz 1. Abschnitt: Das Strafrecht
MehrDr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover
Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,
Mehr