Spezielle Regelungen. Defensiver Notstand: 228 Satz 1 BGB Aggressiver Notstand: 904 Satz 1 BGB Medizinisch-soziale Indikation: 218 a Abs.

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1 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 1 Rechtfertigender Notstand Spezielle Regelungen Defensiver Notstand: 228 Satz 1 BGB Aggressiver Notstand: 904 Satz 1 BGB Medizinisch-soziale Indikation: 218 a Abs. 2 StGB Allgemeine Regelungen 34 StGB StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 2 Grundgedanke des 34 StGB Notstandslage Gefahr für irgendein Rechtsgut Kollision verschiedenwertiger Interessen Lösung Rechtfertigung bei einem Überwiegen des geschützten Interesses

2 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 3 Grundgedanke des 35 StGB Notstandslage Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit (existenzbedrohende Konfliktsituation ohne Vorrang des geschützten Interesses) Lösung Entschuldigung wegen Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 4 Notstand: Prüfungsabfolge im Vergleich zur Notwehr 1. Notwehrlage a) Angriff (auf ein notwehrfähiges Rechtsgut) b) Gegenwärtigkeit 1. Notstandslage a) Gefahr (für ein notstandsfähiges Rechtsgut) b) Gegenwärtigkeit c) Rechtswidrigkeit 2. Verteidigungshandlung a) Erforderlichkeit b) Gebotenheit 3. Verteidigungswille 2. Verteidigungshandlung a) Erforderlichkeit (fehlende anderweitige Abwendbarkeit) b) Überwiegen des geschützten Interesses c) Angemessenheit 3. Rettungswille

3 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 5 Defensiver Notstand gem. 228 BGB Defensives Verhalten des Notstandstäters gegenüber gefahrträchtigem Eigentum Abwägung Einwirkungsschaden darf nicht außer Verhältnis zum drohenden Schaden (Gefahr) stehen. StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 6 Aggressiver Notstand gem. 904 BGB Aggressives Verhalten des Notstandstäters gegenüber unbeteiligtem Eigentum Abwägung Gegenüber dem Einwirkungsschaden muss der drohende Schaden unverhältnismäßig groß sein.

4 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 7 Notstandsbefugnisse von Hoheitsträgern 1. Strafprozessrechtliche und sonstige Amtsrechte, z. B. 100 c StPO 2. Notstand gem. 34 StGB Rückgriff auf 34 StGB ausgeschlossen in Fällen abschließender gesetzlicher Regelung von Eingriffen Rückgriff auf 34 StGB möglich zur Gefahrenabwehr im Staatsnotstand und in staatsnotstandsähnlichen Fällen StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 8 Gegenwärtigkeit der Gefahr und Dauergefahr Gefahr Schadenseintritt wahrscheinlich Gegenwärtige Gefahr Schadenseintritt in allernächster Zeit Notstandshandlung Dauergefahr Permanente Gefährdung; der Schaden kann sofort, aber auch erst später eintreten. Notstandshandlung

5 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 9 Notstand gem. 34 StGB: Interessenabwägung Stufenfolge: unersetzliche persönliche Rechtsgüter ersetzbare wirtschaftliche Rechtsgüter formale Ordnungsbelange StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 10 Notstand gem. 34 StGB: Angemessenheit des Mittels (Satz 2) Funktion Korrektiv zur Begrenzung des Aufopferungszwanges nach 34 Satz 1 StGB Anwendungsbereiche Begrenzung der Duldungspflicht Unbeteiligter bei Eingriffen in unantastbare Freiheitsrechte Versagung einer Rechtfertigung bei besonderen Gefahrtragungspflichten des Täters Versagung einer Rechtfertigung, sofern rechtlich geordnete Verfahren zur Gefahrenabwendung zur Verfügung stehen

6 StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 11 Nötigungsnotstand 1. Struktur nötigt zu einer rechtswidrigen Tat gegen A B C 2. Problem Ist B gem. 34 StGB gerechtfertigt oder (nur) gem. 35 StGB entschuldigt? nach h. M. nur Entschuldigung gem. 35 StGB Hauptargument: Notwehrprobe 3. Lösung A B C 32 StGB C soll sich gegen den rechtswidrigen Angriff des B wehren dürfen.

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