Gemeindefahrt nach Sovicille vom

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1 32. Jahrgang, 1. Juni 2016, Nr. 6 Herausgegeben von der Gemeinde Veitsbronn Verantwortlich: 1. Bürgermeister Marco Kistner Tel.: Fax: Das Mitteilungsblatt erscheint am 1. eines jeden Monats Redaktionsschluss jeweils am 18. des Vormonats Gemeindefahrt nach Sovicille vom Anmeldung ab

2 Informationen des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Regierung von Mittelfranken ist für Gemeinden ein wichtiger Partner, nicht nur, aber auch als Zuschussgeber für zahlreiche Maßnahmen. Gemeindebesuch des Regierungspräsidenten Über die in unserer Gemeinde angelaufenen sowie anstehenden Projekte informierte sich dieser Tage als Repräsentant der bayerischen Staatsregierung Herr Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer. Neben einem Besuch der Grundschule standen unter anderem eine Besichtigung der zur Erneuerung anstehenden Brücke über die Bahn bei Retzelfembach sowie des denkmalgeschützten Bahnhofs samt P&R-Anlage auf dem Programm. doch angesichts der wenigen nutzbaren Stellplätze sollten die Parkplätze bspw. am Evangelischen Gemeindehaus genutzt werden. Bund plant drittes Gleis bis Siegelsdorf Die steigende Auslastung der Bahnstrecke Nürnberg Würzburg schlägt sich auch im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans nieder. Neben einer Blockverdichtung d. h. durch bessere Signaltechnik wird eine größere Leistungsfähigkeit und damit eine noch höhere Streckenauslastung ermöglicht zwischen Siegelsdorf und Würzburg ist zwischen Fürth und Siegelsdorf der Bau eines dritten Gleises geplant. Insgesamt sind im Zuge dieser Maßnahme Investitionen in Höhe von mehr als 220 Millionen EUR vorgesehen. Neuauflage der Bürgerinformationsbroschüre Eine wertvolle Lektüre nicht nur für Neubürger/innen wird die neuaufgelegte Informationsbroschüre sein, die Sie aktuell in Ihrem Briefkasten finden sollten. Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer zu Besuch in Veitsbronn Nach dem Eintrag ins Goldene Buch der Gemeinde führte der Regierungspräsident in der Asylbewerberunterkunft einen konstruktiven Dialog mit Aktiven des Helferkreises. Spatenstich am Vorplatz der Wehrkirche Ebenfalls von der Regierung begleitet werden alle Maßnahmen der Städtebauförderung. Als größte Maßnahme in unserer Gemeinde steht in diesem Jahr die Neugestaltung des Vorplatzes der Veitskirche an. Durch die Baustelle kommt es leider zwangsläufig wie im Gemeindeblatt April angekündigt über ca. drei Monate zu Beeinträchtigungen. Die Anfahrt mit Pkw bleibt zwar weiterhin möglich, Georg Meier vom gleichnamigen Fotosatzstudio aus der Hauptstraße übergibt die ersten Exemplare der neuen Broschüre an 1. Bürgermeister Marco Kistner und Doris Burger von der Gemeindeverwaltung Mit herzlichen Grüßen Ihr Marco Kistner 1. Bürgermeister 3

3 H e i m a t V E I T S B R O N N Bernbach Kagenhof Kreppendorf Raindorf Retzelfembach Siegelsdorf - Veitsbronn Die Kirchenbaracke in Veitsbronn Bild vom 01. Juli 1961 Bevor das heutige katholische Kirchengebäude errichtet wurde fand der Gottesdienst in der Kirchenbaracke statt. Diese stand südlich unterhalb der heutigen Kirche. Vorübergehend diente die Baracke auch als Turnhalle der örtlichen Schule. Als keine Nutzung der Baracke mehr stattfand, wurde diese abgerissen. Im Vordergrund des Bildes sind Schüler am Sportfest der Volksschule Veitsbronn zu sehen. Bericht: Alfred Strunz Gemeindeheimatpfleger Bildquelle: Veitsbronner Heimat- und Gesichtsverein e.v. 4

4 Aktuelle Informationen Verabschiedung in den Ruhestand Bahnhofsuhr wieder in Betrieb Mit Waldemar Harsch und Michael Schell mussten zwei Arbeiter aus Bauhof und Schulverband vor Kurzem in den verdienten Ruhestand verabschiedet werden. 1. Bürgermeister Marco Kistner und Bauhofcapo Rainer Ultsch würdigten vor allem die Zuverlässigkeit der beiden Neu-Ruheständler. Neu im Rathaus Lange wurde sie von vielen Pendlern als wertvolle Hilfe auf den letzten Metern zum Zug vermisst: die Uhr am Bahnhofsgebäude. Der Zusammenarbeit von Bahnenthusiast Johannes Kreuzer und dem gemeindlichen Bauhof ist es zu verdanken, dass die tatsächlich komplexe Technik überlistet und die Uhr vor kurzem wieder in Betrieb genommen werden konnte. Herzlichen Dank! Umweltpreis: Vorschlagsrecht für Jedermann Der gemeindliche Umweltpreis kann an Einzelpersonen, Firmen oder Vereine/Verbände/Gruppen verliehen werden, die in unserer Gemeinde wohnhaft bzw. ansässig sind und deren Leistungen zu einer Verbesserung der Umweltbedingungen in der Gemeinde Veitsbronn geführt haben oder sich entsprechend auswirken werden. Vorschläge können bis zum eines Jahres bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ein Anspruch auf eine Verleihung besteht nicht, auch erfolgt die Verleihung nicht zwingend in jedem Jahr. Ihren Dienst bei Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft angetreten haben hingegen Ralf Trautner und Heike Hartel. Während Frau Hartel in der Finanzverwaltung, u.a. rund um die Hundesteuer, tätig sein wird, dürfte Herr Trautner vor allem den Stammgästen im Veitsbad als neuer Fachangestellter für Bäderbetriebe bald ein vertrautes Gesicht sein. Kompletterneuerung in Kürze Wo bis vor Kurzem der sanierungsbedürftige Spielplatz an der Hard-/Ecke Fembachstraße wenig einladend wirkte, wird in Kürze der Spielplatz komplett neu errichtet. Im Rahmen der Kinderkonferenz legten die Kinder die genauen Spielgeräte fest, welche sie für diesen zukünftigen Kleinkinderspielplatz als notwendig erachten. Der Jugend 5

5 VEITSBRONN besucht SOVICILLE September 2016 Die Gemeinde bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Reise in unsere Partnergemeinde Sovicille in der Toskana an. Programm: Tagesausflug ans Meer / Castiglione della Pescaia. Empfang im Rathaus danach Stadführung Siena oder Freizeit für Stadtbummel. Siena bei Nacht! Besuch eines Weingutes mit Degustation. Natürlich besuchen wir auch diverse Sehenswürdigkeiten in der Umgebung unserer Partnergemeinde bzw. der Provinz Siena. Preis: 375,00 Euro Folgende Leistungen sind im Preis inbegriffen: Fahrt im klimatisierten Reisebus mit 2 Fahrern, 5 x Ü/F, 3 x Abendessen, 2 x Mittagessen sowie sämtliche im Programm vorgesehenen Führungen. Anmeldung: ab bei der Gemeinde Veitsbronn (Kasse), Anmeldeschluss Anzahlung pro Person 100,00 bei Anmeldung Veranstalter der Reise: Gemeinde Veitsbronn Weitere Auskünfte bei Herrn Peter Greller, Partnerschaftsbeauftragter der Gemeinde Veitsbronn. Tel.: Unterstützt wird die Reise vom: Deutsch-Italienischen Partnerschaftsverein Sovicille-Veitsbronn e.v. 6

6 ausschuss des Gemeinderates folgte der Empfehlung der Kinder und brachte die Bestellung auf den Weg. Gestaltungswettbewerb Kreisverkehr Die Gemeinde Veitsbronn beabsichtigt, den neuen Kreisverkehr in Bernbach (Nähe Edeka-Markt) sowie den neu geplanten Kreisverkehr in der Seukendorfer Str. (Nähe Netto-Markt) zu gestalten. 1) bestehender Kreisverkehr 2) gepl. Kreisverkehr in Bernbach Seukendorfer Str. (Durchmesser auf der (Durchmesser auf der inneren Anhöhung inneren Anhöhung ca. 5 m) ca. 6 m) Bikepark wieder eröffnet Bereits komplett erneuert und wieder freigegeben wurde der BikePark in Bernbach. Die zwischenzeitlich nicht mehr sicheren Holzrampen wurden durch Erdhügel ersetzt und die ganze Anlage anfängerfreundlicher gestaltet. Titelbildwettbewerb Das Titelbild des diesjährigen Ferienprogramms ist eine Kombination zweier junger Künstlerinnen! Lisa Heubeck und Evelyne Orzescu (bei der Preisverleihung leider verhindert) überzeugten die Jury und erhielten als Anerkennung eine Dauerkarte für das Veitsbad. Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, im Rahmen eines Wettbewerbes entsprechende Vorschläge bei der Gemeinde einzureichen. Hierbei sind aber folgende Vorgaben des staatlichen Bauamts im Sinne der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen: Bei einer Bepflanzung, die eine Höhe von 80 cm nicht überschreitet (keine Stammbildenden Gehölze), sind keine größeren Bedingungen und Auflagen einzuhalten. Bei Kunstwerken, festen Einbauten, großformatige Steine o. ä. müssen zur Kreisfahrbahn ein Abstand von min. 5 m eingehalten werden. (Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenbauverwaltung möglich) Eventuell vorgesehene Bepflanzung darf erst in einem Abstand von 3,50 m zum Fahrbahnrand der Kreisfahrbahn (nach der Entwässerungsmulde) gepflanzt werden. Die Funktion dieser Straßenbestandteile darf durch Bepflanzung, Gestaltung o. ä. der Mittelinsel nicht beeinträchtigt werden. Bei Kunstwerken dürfen die Verkehrsteilnehmer nicht in unzulässiger Weise vom Verkehr abgelenkt werden. Kunstobjekte dürfen sich nicht ungünstig auf den Verkehr auswirken (blenden, spiegeln) und abkommende Fahrzeuge nicht gefährden (Sicherheitsabstand, keine spitzen oder scharfkantigen Objekte). Das Kunstobjekt darf sich nicht drehen oder bewegen. Die Überhöhung der Mittelinsel zum äußeren Fahrbahnrand der Kreisfahrbahn muss den entwässerungstechnischen Anforderungen genügen. Wir würden uns freuen, wenn hier zahlreiche konstruktive und verwertbare Vorschläge eingereicht werden. Ihre Unterlagen senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe des Absenders und Betreff Gestaltungsvorschlag Kreisverkehr an: Gemeinde Veitsbronn Bauverwaltung Nürnberger Str Veitsbronn Abgabeschluss ist der Nach Prüfung der Vorschläge wird das Ergebnis in einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses mitgeteilt werden. Die ausgewählten Vorschläge werden im Gemeindeblatt veröffentlicht. 7

7 8 befahren werden.

8 AMTSBLATT Amtliche Bekanntmachungen Apotheken-Bereitschaftsdienst und Ärztlicher Rettungsdienst Die im täglichen Wechsel dienstbereite Apotheke wird durch Anschlag an der Linden-Apotheke in Siegelsdorf (und bei anderen Apotheken im Landkreis) bekanntgemacht. Wir bitten deshalb, sich bei Bedarf an der Linden- Apotheke zu informieren. Rettungsdienst, Tel. 112 Für alle kritischen Fälle, die Krankenwagen und Notarzt erfordern und wenn schnellste Hilfe nötig ist. Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel Bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, die aber einer Behandlung bedürfen, steht diese Notfallnummer rund und um die Uhr zur Verfügung. Zudem können Sie in die Bereitschaftspraxis im Klinikum Fürth fahren. Diese ist am Mittwoch von Uhr sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 18 Uhr durchgehend besetzt. Sie müssen sich dort nicht anmelden. Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten und Selbstzahler PrivAD Tel: 01805/304505, Sterbefälle Schönfelder Traugott Mathold Wilhelm Alder Werner Ammon Betti Scharm Horst Eheschließungen Julia Cacek und Tobias Bittlinger Geburten außerhalb des Standesamtbezirks Veitsbronn Emily Louise Eller, Eltern: Aline und Sebastian Eller Paul Emil Schmidt, Eltern: Kathrin Greller und Toni Schmidt Felix Levi Kamm, Eltern: Anna und Matthias Kamm Tobias Jannik Kühn, Eltern: Marie und Thomas Kühn Talia Sophie Guth, Eltern: Sarah und Christian Guth Möchten Sie keine Veröffentlichung der Geburt Ihres Kindes, wenden Sie sich bitte nach der Geburt an das Bürgeramt unter Tel. 0911/ Geburtstage im Monat Juni 2016 Die Gemeinde gratuliert folgenden Bürgerinnen und Bürgern herzlich zum Geburtstag: Frau Anna Slavikova 70 Jahre Frau Elisabeth Vonyo 85 Jahre Herrn Helmut Wiesent 75 Jahre Herrn Michael Friedl 70 Jahre Herrn Adolf Sulzer 80 Jahre Frau Lina Bittner 85 Jahre Frau Irmgard Krusnick 75 Jahre Frau Ruth Winter 85 Jahre Frau Margarete Segert 95 Jahre Herrn Heinrich Pröschel 85 Jahre Frau Erika Zeibig 80 Jahre Herrn Günter Ludwig 70 Jahre Herrn Heinrich Summ 85 Jahre Herrn Michael Muck 70 Jahre Herrn Reinhold Schuster 70 Jahre Möchten Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstages, wenden Sie sich bitte bis zum 18. des Vormonats an das Bürgeramt unter Tel. 0911/ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr Donnerstag zusätzlich von bis Uhr oder nutzen Sie die Möglichkeit der individuellen Terminvereinbarung. Tel. 0911/ Fax: 0911/ Weitere Informationen finden Sie unter: Der Redaktionsschluss für die Juliausgabe 2016 ist der Um Beachtung und Vormerkung wird gebeten!!! 9

9 Veranstaltungskalender Juni VHS Lauf/Pegnitz - Altstadtführung und Führung durch die Ausstellung Wirtschaftswunderzeit im Industriemuseum Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr ca Uhr Reservistenkameradschaft Veitsbronn Nachtmarsch mit Karte und Kompass VHS Workshop: Biere selbst gebraut: Weizenbier oder Craft Beer Ale bzw. IPA, in der Mittelschule Veitsbronn FFW Retzelfembach Grillfest am Feuerwehrhaus Kath. Pfarramt Firmung in Christkönig Fürth (kein GD in Heilig Geist Veitsbronn) AWO Seniorenclub Veitsbronn/Siegelsdorf Zusammenkunft im Schützenheim Diakonieverein Veitsbronn Tanztee mit Livemusik im Phönix Senioren Zentrum Katzenschutzverein Pflegi-Dickie e.v. Stammtisch in der Sportgaststätte Im Hamesbuck Kath. Pfarramt Wallfahrt für den Seelsorgeverbund nach Effeltrich FFW Raindorf Kirchweih Uhr Uhr ASV Veitsbronn-Siegelsdorf Leistungsabnahme Sportabzeichen am ASV Sportgelände Siedlergemeinschaft Veitsbronn und Umgebung e.v. Tanzabend VHS Das Verkehrsmuseum von Nürnberg Evang. Pfarramt Sommerfest KiTa Regenbogen Gesangverein Siegelsdorf Gesellschaftsabend Uhr AWO Seniorenclub Raindorf Zusammenkunft in der Gaststätte Zum grünen Tal in Seckendorf VHS Tagesfahrt: Am Veitstag zum Heiligen Veit von Staffelstein VHS Staatstheater Nürnberg - "Rigoletto" Oper von Guiseppe Verdi VHS Tageswanderung Auf und nieder, immer wieder Fitness-Tour im Nürnberger Land Uhr Ortsburschen Veitsbronn Sonnwendfeuer ASV Skiabteilung Tagesradltour Evang. Pfarramt Sommerfest KiTa Pusteblume und Hort VHS 0911 / Rudolf Angerer 0911 / VHS 0911 / Robert Schmitt 0911 / Kath. Pfarramt 0911 / Erhard Rudolf 0911 / Diakonieverein 0911 / Doris Wenzel 0911/ Kath. Pfarramt 0911 / Markus Stade / Martina Gräß 0911 / Roland Geiß 0911 / VHS 0911 / Evang. Pfarramt 0911 / Rosl Deuschle 0911 / Waltraud Lindner 0911 / VHS 0911 / VHS 0911 / VHS 0911 / Petra Kallert 0911 / Peter Hofmann 0911 / Evang. Pfarramt 0911 /

10 Anstehende feststehende öffentliche Sitzungen der Gemeindegremien (Planungsstand ): Donnerstag, um Uhr Bauausschuss Donnerstag, um Uhr Gemeinderat Donnerstag, Uhrzeit n. n. Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Gemeindeentwicklung im Sitzungssaal des Rathauses Veitsbronn. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen! Die Tagesordnung finden Sie eine Woche zuvor unter: Verpachtung von zwei Gemeindegärten Die Gemeinde Veitsbronn verpachtet ab zwei Gartenparzellen (Nr. 3 und 7) in Veitsbronn, Am Schelmengraben Der jährliche Pachtzins beträgt pro Parzelle 5,00. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens an die Gemeinde Veitsbronn, Nürnberger Str. 2, Veitsbronn. Aufruf zur Titelbildgestaltung Wir suchen die schönsten Fotos, Bilder, Collagen oder Zeichnungen für die Titelseite unseres Gemeindeblattes. Senden Sie Ihre Bilder per an: bitzenbauer@veitsbronn.de und mit etwas Glück wählt eine Jury der Verwaltung vielleicht Ihr Bild aus. Jeder veröffentlichte Entwurf auf der Titelseite wird mit 25 EUR prämiert! Vermerken Sie im Begleittext neben Ihrem Namen und der Adresse auch Ihren gewünschten Veröffentlichungsvermerk (Foto: ). Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen leider keine anderen Formate oder Bilder in Papier usw. entgegengenommen werden können. Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumen Sie der Gemeinde Veitsbronn alle Rechte zur Veröffentlichung Ihres Bildes ein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Informationen vom BRK-Blutspendedienst Blutspendetermin am Mittwoch, den 29. Juni 2016, von Uhr, Mittelschule, Siegelsdorfer Str. 24. Der Blutspendedienst weist darauf hin: Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Schulverband Veitsbronn Die in der Schulverbandsversammlung vom beschlossene Haushaltssatzung des Schulverbandes Veitsbronn für das Haushaltsjahr 2016 liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Geschäftsstelle des Schulverbandes im Rathaus Veitsbronn, Nürnberger Str. 2, Veitsbronn, während der allgemeinen Geschäftsstunden, in der Finanzverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth hat mit Schreiben vom , Az.: Kög/TS, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Veitsbronn, Schulverband Veitsbronn Marco Kistner Schulverbandsvorsitzender Mikrozensus 2016 Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2016 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine ge 11

11 Veranstaltungskalender Juni Uhr Diakonieverein Veitsbronn Tanztee mit Livemusik im Haus der Diakonie VHS Augsburg im Zeichen der Textilindustrie; Stadtführung und Führung im Textilmuseum ab Uhr TTC Retzelfembach e.v. Sommernachtfest am Feuerwehrhaus in Retzelfembach Obst- und Gartenbauverein Tag der offenen Gartentür bayernweit Uhr Uhr SPD Sommer-/Familienfest Siedlergemeinschaft Veitsbronn und Umgebung e.v. Mitgliederversammlung in der Sportgaststätte Im Hamesbuck Diakonieverein 0911 / VHS 0911 / Herbert Lößlein 0911 / Uwe Körner 0911 / Helmut Keim 0911 / Roland Geiß 0911 / Gemeinde Veitsbronn Kreis Fürth/Bayern KUNDENINFORMATION zum Härtebereich des Trinkwassers in der Gemeinde Veitsbronn (Ortsteile Veitsbronn, Siegelsdorf, Kreppendorf, Bernbach, Kagenhof) Nach 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Härtebereich des Trinkwassers anzugeben. Das Trinkwasser des zuständigen Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (Stadtwerke Erlangen), weist folgende Werte auf: Härtebereich Härte ( dh) Härte (mmol/l) hart 16 2,84 Das abgegebene Trinkwasser entspricht in allen Belangen der Trinkwasserverordnung. Aufbereitungsstoffe werden keine zugesetzt. Weitere Analysen und Informationen finden Sie auch im Internet unter Werbung im Veitsbronner Gemeindeblatt bringt Erfolg! 12

12 Planungsprozess: In der Sitzung vom beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Planungen an der Kindertagesstätte Waldstraße zum Anbau einer zusätzlichen Krippengruppe zu konkretisieren und mit der Evang. Kirchengemeinde Verhandlungen aufzunehmen, ob, wie und in welchem Umfang eine gemeinsame Umsetzung eines neuen Kindergartenbaues incl. Hort zu ermöglichen ist. Mehrere Gespräche mit der Evang. Kirchengemeinde brachten folgenden Vorschlag: Am KiGa Waldstraße wird eine zusätzliche Kinderkrippengruppe angebaut, somit könnte der Bedarf an Krippensetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Informationen aus dem Gemeinderat 10. Sitzung des Bauausschusses vom TOP 01 Mitteilungen Keine TOP 02 Baugesuche Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 34 BauGB zu folgenden Anträgen: Fürther Straße, Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Kagenhof, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen Retzelfembacher Straße, Tekturplanung Schulhausgebäude Stockäckerstraße, Bauvoranfrage und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 Gewerbegebiet Westlich der Seukendorfer Straße zur Aufstockung des Bürogebäudes wegen Überschreitung der zulässigen Wandhöhe Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse Integrales Hochwasserkonzept Bernbacher Bächlein Im Einzugsgebiet des Bernbacher Bächleins im Gemeindegebiet Veitsbronn treten wiederkehrend Hochwassersituationen an Gräben Dritter Ordnung auf bzw. werden durch Starkregenereignisse an diesen verursacht. Zur Gesamtbetrachtung der vorherrschenden Situation soll mittels 3D-Simulationen des Gewässernetzes das Abflussverhalten abgebildet werden. Diese Simulationsergebnisse sollen im Hinblick auf durchzuführende Sanierungs- bzw. Rückhaltemaßnahmen als Grundlage für die weiteren Planungsschritte dienen, um dem vorgestellten Sachverhalt Abhilfe zu schaffen. Beschluss: Das Ingenieurbüro GBi wird mit der Durchführung der angebotenen Leistungspunkte zur Erstellung eines Integralen Hochwasserkonzepts beauftragt. Die Beauftragung ist vorbehaltlich einer möglichen Förderbewilligung vorzunehmen. Informationen aus dem Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates Veitsbronn am Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. BGM Kistner, ob Einwendungen gegen die im Vorfeld geänderte und jedem GRM bereits zugegangene Tagesordnung bestehen. Die Tagesordnungspunkte 5, 5a und 5b sollen vertagt werden. Nachdem Einwände erhoben werden, wird über die Vertagung der Punkt 5, 5a und 5b der Tagesordnung abgestimmt. Beschluss: 13 : 5. Die TOP 5, 5a und 5b werden vertagt. TOP 01 Bürgeranfragen Ein Zuhörer bittet Herrn 1. BGM Kistner um Vorstellung der groben Planung des Baugebietes an der Puschendorfer Straße, da der Fachplaner leider erkrankt ist und nicht ausführlich darüber berichten kann. 1. BGM Kistner erläutert kurz den derzeitigen Stand der Vorüberlegungen zu einem Baugebiet an der Puschendorfer Straße. In seinen Ausführungen geht 1. BGM Kistner auch auf das mögliche Baugebiet Kreppendorf Nord kurz ein. TOP 02 Mitteilungen die Bemühungen zur Genehmigung einer Kraft im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug. Bei einer evtl. Zusage kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde zu. den Bürgerbusverein. Es wurden weitere Fahrer gefunden, laut Info des Vereins soll der Bürgerbus noch in diesem Jahr in Betrieb gehen. TOP 03 Vorstellung der Konzeption der Kinderbetreuung Veitsbronn Referent: Herr Architekt Hettl Bedarfssituation: Die Bedarfsplanung nach den aktuellsten Zahlen hat ergeben, dass nach den derzeitigen Geburtenzahlen ein Bedarf von zusätzlichen Kinderkrippenplätzen besteht. Die Kindergartenplätze (3 6 Jahre) sind, solange der KiGa Erlenstraße noch betrieben werden kann (schlechter baulicher Zustand), derzeit noch ausreichend. Sollte die Betriebserlaubnis für den Kinderhort Erlenstraße ( ) nicht verlängert werden eine Verlängerung um mindestens 1 ½ Jahre bis (Schuljahresende) wird angestrebt wird eine zusätzliche Schaffung von Kinderhortplätzen erforderlich. 13

13 Seniorenbeirat Veitsbronn im Juni Wann: Donnerstag, Treffpunkt: Uhr, Bahnhof Siegelsdorf Wanderziel: Steinbach Wanderführer: Robert Dippold Tel.: Bitte anmelden bis ! Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich! Höchstteilnehmerzahl 50 Personen!!!! Die monatliche Seniorenwanderung wird am 4. Donnerstag jeden Monats angeboten. Die Strecken sind 2 x 6 bis 8 km. Unterwegs ist eine Einkehr zum Mittagessen vorgesehen. Die Wanderung wird mit Unterstützung des VdK durchgeführt. Foto: J.S. 14

14 plätzen gedeckt werden. Sollte diese Krippengruppe zukünftig nicht benötigt werden, kann dort eine eingruppige Kindergartengruppe untergebracht werden. Sollten mehr Krippenplätze benötigt werden, so könnte im neu entstehenden Gebäude in der Erlenstraße aus einer Kindergartengruppe eine Krippengruppe entstehen. Hierdurch wird die Gemeinde bzw. der Träger sehr flexibel und kann auf den tatsächlichen Bedarf schnell reagieren. Auch wenn die Bedarfsberechnung von mehr Krippenplätzen ausgeht, sprechen jedoch die Erfahrung der KiGa-Leitung und Berichte aus anderen Landkreisgemeinden etwas anderes. So müsste die Kinderkrippe am Schelmengraben nach der Bedarfsberechnung mit fast doppelt so vielen Kindern belegt sein, zeigen die tatsächlichen Zahlen etwas anderes, so stehen derzeit noch freie Plätze in der Kinderkrippe zur Verfügung. Für zukünftige Kindergartengruppen muss die Gemeinde neue Plätze schaffen. Diese zusätzlichen Kindergartenplätze sind, nach eingehender Besichtigung durch die Kirchengemeinde, der Gemeinde Veitsbronn, dem Planer und die Kindergartenaufsicht, am besten auf dem Grundstück der Evang. Kirchengemeinde in der Erlenstraße zu verwirklichen. Neben Kindergartenplätzen können dort auch Hortplätze entstehen. Zusätzliche Hortplätze könnten in den Räumlichkeiten des Jugendhauses, sofern dieses neue Räumlichkeiten bekommt, entstehen. Bauablauf: Bei einer evtl. Umsetzung der Planung in der Erlenstraße muss weder der Kindergartenbetrieb noch der Hortbetrieb eingestellt bzw. ausgelagert werden. Nach Fertigstellung des I. Bauabschnittes kann das alte Gebäude abgerissen und ein neues Gebäude erstellt werden. Der lfd. Betrieb des Kindergartens und des Hortes können im fertiggestellten Gebäude im Bauabschnitt I erfolgen. Um die Parksituation sowie die An- und Abfahrtsmöglichkeiten der Kindertagesstätte zu verbessern, sieht die Planung einen kleinen Einschnitt in die nördliche Liegefläche des Veitsbades vor. Diese zusätzliche Park- und Wendemöglichkeit wird für eine deutliche Linderung des Verkehrschaos sorgen können. Kosten und Förderung: Die Evang. Kirchengemeinde sieht sich leider nicht in der Lage, den Bau finanziell selbst zu stemmen, bei Einstellung des Betriebes in der Erlenstraße müsste die Gemeinde ihre Pflichtaufgabe selbst wahrnehmen. Die Kosten belaufen sich anhand von ersten Kostenschätzungen für den Anbau einer Kinderkrippe in der Waldstraße auf rd , und für den Erweiterungs- und Neubau in der Erlenstraße auf rd ,. Förderungen sind für die Kinderkrippe in Höhe von ca , und für den Kindergartenneubau in Höhe von ca , zu erwarten. Um bei Entstehen weiterer Bedarfe reagieren zu können, sollte das Grundstück Fürther Straße 32, welches für zwei KiTa-Gruppen inkl. Außenanlagen ausreichend dimensioniert wäre, bis auf weiteres keiner anderen baulichen Nutzung zugeführt werden. Beschluss (17:1): Der Gemeinderat befürwortet die vorgestellten Konzepte und vergibt die weiteren Planungen, vorerst die Leistungsphasen 1 4, an Herrn Architekten Hettl aus Obermichelbach für beide Vorhaben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Evang. Kirche zu einer dauerhaften Nutzung des Grundstücks Erlenstraße sicherzustellen. Die gemeindlichen Grundstücke Fürther Straße 32 und Rothenberger Weg/Ecke Obermichelbacher Straße werden für zukünftige Kinderbetreuungsplätze bis auf Weiteres freigehalten. TOP 04 Nutzungsmöglichkeiten des Mittelschulgebäudes Referent: Herr Vogl Nachdem es sich abzeichnet, dass die Mittelschule Langenzenn-Veitsbronn ab September 2016 nach Langenzenn umzieht, ist die Verwaltung seit längerer Zeit bemüht, andere Nutzungsmöglichkeiten inkl. Erzielung von Mieteinnahmen für das Schulgebäude zu finden. Neben einer Privatschule würde sich die Einrichtung eines sog. FabLab eignen. Herr Vogl erläutert ausführlich die Idee und die Umsetzung eines FabLab. FABLAB Ein FabLab ist ein innovativer, kreativer und sozialer Ort, an dem jeder seine Ideen in die Tat umsetzen kann. FabLab steht für Fabrication Laboratory und ist seit 2002 eine wachsende globale Bewegung. FabLab bietet für jedermann eine offene, globale und vernetzte HighTech-Werkstatt. Weltweit haben die Fab Labs ähnliche Ausstattungen und bieten abgesehen von den Materialkosten grundsätzlich eine kostenfreie Nutzung. Für die Gemeinde Veitsbronn bietet sich aktuell die Möglichkeit, das FabLab im Landkreis Fürth in das Gemeindegebiet zu holen. Bereits mit dem Landratsamt Fürth geführte Gespräche zu Möglichkeiten einer Förderung der Einrichtung über das LEADER-Programm verliefen positiv. Der Initiator des FabLab, Herr Vogl, wird die aktuellen Bemühungen zur Gewinnung von Sponsoren und zur Gründung eines Trägervereins erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Der Platzbedarf des FabLab beträgt zwei Klassenzimmer, wobei hierzu grundsätzlich das vordere Schulgebäude Ecke Siegelsdorfer Straße/Retzelfembacher Straße, in dem sich Toiletten befinden, am geeignetsten erscheint. Nachdem ein FabLab in aller Regel von einem Verein getragen würde, wird eine Überlassung von Räumlichkeiten vorgeschlagen. 1. BGM Kistner informiert, dass aus Sicht der Verwaltung weitere Bedarfe bestehen, deren Umsetzung grundsätzlich am Gelände der bisherigen Mittelschule vorstellbar sind. Allerdings sollte, wie im Gremium bereits im Jahr 2015 diskutiert, eine Betrachtung aller gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Besondere Bedeutung erfährt die umfassendere Betrachtung durch den kürzlich erfolgten Erwerb des Bahnhofgebäudes durch die Gemeinde, in dem Leerstände zu verzeichnen sind und deren zukünftige Nutzung noch nicht klar ist. 15

15 Auf geht s zur Raindorfer Kirchweih Samstag, 11. Juni 2016 ab 11 Uhr: zünftiger Kärwa-Frühschoppen mit Gschmeidig s Blechle Besonderes Schmanker l: Original hausgemachte Schaschlik Nachmittags: Spezialitäten vom Grill Kaffee sowie hausgemachte Kuchen und Kärwa-Küchle ab 20 Uhr: Rocknacht im Festzelt mit BAR-Betrieb Kinderhüpfburg Auf Ihr Kommen freut sich die Feuerwehr Raindorf-Kagenhof 16

16 Weitere Bedarfe PRIVATSCHULE Mit einem Mietinteressenten für eine Privatschule konnten konstruktive Gespräche geführt werden. Nach Rücksprache mit dem Interessenten würde das nördliche Schulgebäude für die Unterbringung der geplanten Privatschule ausreichend sein. Zur Deckung des Sportbedarfs würden nur die beiden kleinen Hallen angemietet, für die große Turnhalle besteht kein Bedarf. Es wurde auch abgeklärt, dass die Turnhallen den Vereinen im bisherigen Ausmaß auch weiterhin zur Verfügung stehen werden. JUGENDTREFF In den vergangenen Jahren stand immer wieder auch die Überlegung einer räumlichen Neuverortung des gemeindlichen Jugendtreffs mit Umnutzung der bisherigen Treffräumlichkeiten als Hort oder Kindergarten im Raum. ARCHIV Die Verwaltung ist angesichts ausgeschöpfter Raumkapazitäten im Rathaus bereits seit Längerem auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für ein Archiv. AMBULANTE TAGESPFLEGE Aus vielen an die Gemeinde herangetragenen Anregungen lässt sich die Notwendigkeit einer ambulanten Tagespflege auch in unserer Gemeinde ableiten. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts könnte ein solches Angebot, bevorzugt unter Einbindung eines externen Partners, unterbreitet werden. VEREINS- UND BÜRGERHAUS Mit der Inangriffnahme eines Vereins- und Bürgerhauses hat sich der Gemeinderat bereits befasst. Im Rahmen der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes mit Festlegung der Koordination könnte die Planung nun vertieft werden. HEIMATRAUM/-MUSEUM/-HAUS Mit der Neuverortung des Heimatraumes samt Fortentwicklung hat sich der Gemeinderat bereits befasst. Im Rahmen der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes mit Festlegung der Koordination könnte die Planung nun vertieft werden. TRAUZIMMER mit Veranstaltungsterrasse/ AUSSTELLUNGSRAUM Das eigenständige Trauzimmer im Rathaus wurde vor einigen Jahren zu Gunsten einer Nutzung als Büroraum aufgegeben. Trauungen finden seitdem im Sitzungssaal des Rathauses statt, welches anlassbezogen dekoriert wird. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte wieder ein Trauzimmer mit ansprechendem Ambiente geschaffen werden. In Verbindung mit einer Terrasse könnte ein ansprechender Rahmen bspw. für Hochzeiten und Empfänge entstehen. Eine ergänzende Komponente könnte durch die Nutzung als Ausstellungsraum für Vernissagen und Ausstellungen örtlicher Künstler erfolgen. SPORTSTÄTTENSTRUKTUR Die Hallensportstätten in unserer Gemeinde sind entweder als Kleinhallen oder als Einfachhallen zu bezeichnen. Eine Zwei- oder Dreifachhalle mit zusammenlegbaren Einheiten (Größenordnung 30m x 28m bzw. 45m x 28m) ist in unserer Gemeinde nicht vorhanden, was die jeweilige Nutzbarkeit einschränkt. Es ist deshalb vorstellbar, dass auch eine Optimierung der Sportstättenstruktur im Rahmen des Gesamtkonzeptes in Angriff genommen werden könnte. Weiterer Fortgang Kurzfristig notwendig ist eine Entscheidung zur Vermietung eines Teils der bisherigen Mittelschule an eine Privatschule sowie zur Raumüberlassung an das FabLab. Alle weiteren genannten Aspekte sollten in das Gesamtkonzept einfließen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Federführung für die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für die gemeindlichen Liegenschaften auf Herrn Ninic zu übertragen. Nächste Schritte wären die intensivierte Vereinsbeteiligung inkl. Einberufung eines Runden Tisches. Auf Grund zu erwartender baulicher Eingriffe wird die Einbeziehung einer baufachlichen Expertise unumgänglich sein. Hier würde sich die Verwaltung nach Befürwortung durch den Gemeinderat auf die Suche nach geeigneten Architekturbüros begeben. Auch sollten vor allem nachdem einige gemeindliche Liegenschaften im Fördergebiet der Städtebauförderung liegen Fördermöglichkeiten wie bspw. Städtebauförderung, LEADER und ILEK ausgeschöpft werden. Beschluss (16:2): a) Das nördliche Schulgebäude soll als Schule vermietet werden. Über die Mietkonditionen ist ein separater Beschluss zu fassen. Beschluss (18:0): b) Der Gemeinderat befürwortet die Einrichtung eines FabLab im bisherigen Mittelschulgebäude und stimmt einer Nutzungsüberlassung an den noch zu gründenden FabLab-Verein zu. c) Die Federführung zur Koordination des zukünftigen Nutzungskonzepts der gemeindlichen Liegenschaften inkl. verbleibender Restflächen in der Mittelschule wird unter Aufgreifen der bisher gefassten Beschlüsse zu Vereinskonferenz/Rundem Tisch i. V. m. Vereins- und Bürgerhaus sowie Heimatraum/-museum Herrn Ninic übertragen. d) Im Vorgriff auf die bauliche Umsetzung von etwaigen Veränderungen und Umnutzungen an den gemeindlichen Liegenschaften wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Architekten/Architekturbüros dem GR vorzuschlagen. e) Vor Inangriffnahme größerer baulicher Maßnahmen sind Fördermöglichkeiten (Städtebauförderung, LEADER, ILEK) auszuschöpfen. f) Zu berücksichtigende gemeindliche Bedarfe werden in einer der kommenden Sitzungen konkret erarbeitet. Denkbare Bausteine über die in c) genannten Punkte hinaus sind bspw. neue Räumlichkeiten für das Jugendtreff, ein Trauzimmer mit Veranstaltungsterrasse und Ausstellungsraum mit Veranstaltungsterrasse, Räumlichkeiten für ambulante Tagespflege mit Einbindung externer Partner, eine optimierte Sportstättenstruktur sowie Räumlichkeiten für ein Archiv der Verwaltungsgemeinschaft. 17

17 Die Ortsburschengruppe Veitsbronn lädt ein zum Sonnwendfeuer am um Uhr Am Schulsportplatz Veitsbronn Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt 18

18 TOP 05 Wohnbauflächenentwicklung Veitsbronn TOP 05A Kreppendorf Nord Grundsatzbeschluss TOP 05B Nördlich der Puschendorfer Straße Aufstellungsbeschluss Vertagung dieser Tagesordnungspunkte TOP 06 WLAN-Netzwerk Veitsbronn Errichtung von Hotspots Antrag der CSU Fraktion Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit der Errichtung von Hotspots eines WLAN Netzwerkes im Gemeindegebiet zu prüfen und die hiernach erforderlichen Anträge bei dem zentralen BayernWLAN-Zentrum in Straubing zu stellen. Weiterhin sind die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und dem Betrieb des WLAN-Netzwerkes mit der zentralen Stelle in Straubing zu erörtern. Beschluss (17:0): Der Gemeinderat befürwortet den Antrag und beauftragt die Verwaltung geeignete Standorte zur Errichtung von Hotspots zu erarbeiten. Eine gemeinsame Umsetzung bzw. Zusammenarbeit mit dem Projekt BayernWLAN wird angestrebt. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse Anlagennachweis und Gebührenkalkulation für Abwasser und Wasser Auftragsvergabe Abwasserbereich Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das Fachbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalbüro, Veitshöchheim, zur Erstellung des Anlagennachweises für Abwasser zu beauftragen. Auftragsvergabe Wasserversorgung Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das Fachbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalbüro, Veitshöchheim, zur Erstellung des Anlagennachweises der Wasserversorgung zu beauftragen. nötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z. B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich. Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten. Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements durch. In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u. a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können. Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittlerem Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben. Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom (BayRS F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. LANDESAMT FÜR DIGITALISIERUNG, BREITBAND UND VERMESSUNG Bekanntmachung über Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll. Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhepunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke be Bekanntmachung Nachdem die Gemeinde Veitsbronn an die Flurbereinigungsgemeinde Markt Cadolzburg grenzt, ist nach Anordnung der Regierung von Mittelfranken, nachstehender Flurbereinigungsbeschluss auch in der Gemeinde Veitsbronn öffentlich bekannt zu machen: Betreff: Verfahren Vogtsreichenbach 2 Flurneuordnung (vereinf. Verfahren); Markt Cadolzburg, Landkreis Fürth Flurbereinigungsbeschluss A Entscheidender Teil 1. Anordnung der Flurneuordnung Zur Ermöglichung und Ausführung von Maßnahmen der Landentwicklung sowie zur Auflösung von Landnutzungs 19

19 ASV-Veitsbronn-Siegelsdorf e. V.: GEMEINSAM AKTIV STARK GESUND SAMSTAG 2. Juli 2016 vs. Sportgelände Hamesbuck V S A e r h a J 70 n! r e i e F m u z d n u r G n i e m m a r g o r p n e m Rah ab 12 Uhr piel: s s t f a h c s d n u e ll-fr a b ß u F : r h U gen e g f r o d s l e g e i -S ASV Veitsbronn rth ü F r e h t u e r G g SpVg ndliche von 6 16J ermäßigt: 5 ) r Juge Eintritt: 8 (fü it DJ m y t r a P h c t a er-m t f A r h U 0 3 : 8 1 ab eiligung) ei deutscher Bet (b g n i w EM-Public-Vie 20

20 Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken kann den früheren Zustand auf Kosten des betrefkonflikten wird nach 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG das Verfahren Vogtsreichenbach 2 zum Zwecke der Erosionsminderung im Einzugsgebiet des Reichenbachs und der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen angeordnet. Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken festgestellte Verfahrensgebiet (Flurbereinigungsgebiet). Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt. Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ( 16 FlurbG), die den Namen Teilnehmergemeinschaft Vogtsreichenbach 2 führt und ihren Sitz in Vogtsreichenbach hat. Sie steht unter der Aufsicht des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO wird die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet mit der Folge, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Philipp-Zorn-Straße 37, Ansbach (Mittelfranken) (Postanschrift: Postfach 6 19, Ansbach) einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@ale-mfr.bayern.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, München, schriftlich erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. B Hinweise 1. Offenlegung des Flurbereinigungsbeschlusses Dieser Flurbereinigungsbeschluss wird im Markt Cadolzburg und den angrenzenden Kommunen öffentlich bekannt gemacht ( 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO). Je eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses (mit einer Ausfertigung der Gebietskarte) liegen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen in den o. g. Kommunen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus ( 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG). Der Flurbereinigungsbeschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Service Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes eingesehen werden. ( 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren Vogtsreichenbach 2 berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 FlurbG). 3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erholt das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Ein tragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und -auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. 4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums 4.1 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). 21

21 fenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG). 4.2 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt ( 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes AGFlurbG ). Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden sollen. Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird ( 85 Nr. 6 FlurbG). 4.3 Wer den Vorschriften des 34 Abs. 1 Nrn. 2, 3 oder des 85 Nr. 5 FlurbG (vgl. Nrn b, c und 4.2.) zuwiderhandelt, handelt nach 154 Abs. 1 FlurbG ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OWiG. 5. Weitergehende Informationen Weitergehende Informationen zur Ländlichen Entwicklung sind im Internet unter bayern.de abrufbar. C Begründung Auf Antrag des Marktes Cadolzburg zur Einleitung einer Flurneuordnung hat das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus örtlichen Vertretern der Grundeigentümer gegründet, die unter Federführung des Landschaftspflegeverbandes Mittelfranken sowie Mitwirkung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth und des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, das Amt für Ländliche Entwicklung bei seinen örtlichen Erhebungen, bei der Erstellung eines Zielund Maßnahmenkonzepts sowie bei der zweckmäßigen Gebietsabgrenzung unterstützte. Dabei wurde festgestellt, dass im Verfahrensgebiet das Wirtschaftswegenetz einiger Ergänzungen und Verbesserungen bedarf, fehlende Wasserrückhaltungen im Gelände eine fortschreitende Bodenerosion sowie Hochwassergefahren für die Unterlieger verursachen, für die Wasserrückhaltung in der Fläche geeignete Maßnahmen zu treffen und zu unterstützen sind, ungesicherte Eigentumsgrenzen und unzeitgemäße Katasterunterlagen bestehen. Diese Nachteile für die Agrarstruktur, die Produktionsund Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sowie für die allgemeine Landeskultur, die Landschaftspflege und die Landentwicklung können in einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz verringert oder beseitigt werden. Die voraussichtlich am Verfahren beteiligten Grundeigentümer wurden nach 5 FlurbG über Zweck und Ziele der Flurneuordnung, über die Abgrenzung des Verfahrensgebietes und über die zu erwartenden Kosten informiert. Die zu beteiligenden Behörden und Organisationen wurden gehört. Sie brachten mit Aus-nahme des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.v. (VLAB) keine Bedenken gegen die Flurneuordnung vor. Der VLAB äußerte die Besorgnis, dass durch das Verfahren eine Verringerung von Ackerbegleitbiotopen eintreten werde sowie das Verfahren sich negativ auf die floristische und zoologische Artenvielfalt auswirken werde. Das Verfahren Vogtsreichenbach 2 dient jedoch vor allem der Ausführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verminderung der Erosion und zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche und trägt damit zum Schutz des Naturhaushaltes bei. Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen und unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Verfahrensdurchführung hält das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken daher das Verfahren für erforderlich sowie das Interesse der Beteiligten für gegeben. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung vor ( 4 FlurbG). Das festgestellte Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 34,6978 ha. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses war gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten anzuordnen, da es im Einzugsgebiet des Reichenbachs um den Ort Vogtsreichenbach erhebliche Erosionen mit den entsprechenden Einträgen in das Gewässer gibt. Um dadurch ausgelösten negativen Entwicklungen, vor allem im agrarstrukturellen und gewässerökologischen Bereich sowie bei der Bewirtschaftung der Flächen, frühestmöglich entgegenwirken zu können, müssen die zur Erreichung der in den Anordnungsgründen genannten Ziele und die zur Unterstützung des öffentlichen Interesses notwendigen Maßnahmen zur Verringerung der Erosion umgehend geplant und umgesetzt werden. Das besondere öffentliche Interesse am Sofortvollzug ergibt sich daher um Wiederholungen zu vermeiden ergänzend auch aus der vorstehenden Begründung des Beschlusses. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses ist daher anzuordnen, um die aufschiebende Wirkung etwa eingelegter Rechtsbehelfe aufzuheben. Ansbach, Gerhard Jörg Ltd. Baudirektor 23

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