Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz im Dezember 2003

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1 Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz im Dezember 2003 I. Deutschlands Weg zu Bildungsstandards Seit Veröffentlichung der TIMSS-Ergebnisse (1997) wird in Deutschland verstärkt über Entwicklungsperspektiven in der Bildung diskutiert. Insbesondere mit Blick auf die durch die PISA-Studie gewonnenen Befunde und Erkenntnisse hat sich die Kultusministerkonferenz im Dezember 2001 auf sieben zentrale Handlungsfelder verständigt und den fortlaufenden Austausch über Initiativen und getroffene Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern vereinbart. Mit dem Handlungsfeld Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation ist der Grundstein sowohl für die Qualitätsprogrammarbeit als auch für die Entwicklung von Bildungsstandards gelegt. Die Länder haben sich verpflichtet, die Gleichwertigkeit der schulischen Bildung, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Da in Deutschland mit Abschlusszeugnissen auch Zugangsberechtigungen erteilt werden, stellt sich mit jeder Ausdifferenzierung von Bildungsgängen, die zu äquivalenten Abschlüssen führen, notwendigerweise die Frage der Vergleichbarkeit dieser Abschlüsse. Hierfür ist die Entwicklung von Standards besonders wichtig. Schulen sind darüber hinaus aufgefordert, verstärkt Unterrichtsentwicklung zu betreiben. Das heißt auch, sich regelmäßig des Erfolgs der Arbeit durch interne Evaluation zu vergewissern. Eine nachhaltige Qualitätssicherung in den Schulen wird nach Auffassung der Kultusministerkonferenz durch mehr schulische Eigenverantwortung bei gleichzeitiger externer Evaluation auf der Basis von festgelegten Bildungsstandards erreicht. Die Kultusministerkonferenz hat darum beschlossen, Standards - zunächst für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) - zu erarbeiten. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss werden als abschlussbezogene Regelstandards definiert. Sie - beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit; - beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges erreicht haben sollen;

2 zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs; - beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen; - weisen ein mittleres Anforderungsniveau aus; - werden durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht. Bildungsstandards formulieren also fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen, die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung von Bedeutung sind und anschlussfähiges Lernen ermöglichen sollen. Sie stehen im Einklang mit dem Auftrag schulischer Bildung. Sie zielen auf Persönlichkeitsentwicklung und Weltorientierung, die sich aus der Begegnung mit zentralen Gegenständen unserer Kultur ergeben. Die funktionalen Aufgaben von Standards und die in den Schulgesetzen der Länder vorgegebenen allgemeinen Bildungsziele ergänzen sich. Die vorliegenden Standards für den Mittleren Schulabschluss wurden von Fachleuten aus den Schulen und aus der Schulaufsicht unter wissenschaftlicher Beratung entwickelt und in einem bundesweiten Anhörverfahren der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht; Ergebnisse aus diesem Anhörverfahren wurden eingearbeitet. Die Kultusministerkonferenz hat in ihrer 304. Plenarsitzung am die folgende Vereinbarung geschlossen: 1. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache werden von den Ländern zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 als Grundlage der fachspezifischen Anforderungen für den Mittleren Schulabschluss übernommen. 2. Die Länder verpflichten sich, die Standards zu implementieren und anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Lehrplanarbeit, die Schulentwicklung und die Lehreraus- und -fortbildung. Die Länder kommen überein, weitere Aufgabenbeispiele zu entwickeln und in landesweiten bzw. länderübergreifenden Orientierungsund Vergleichsarbeiten oder in zentralen oder dezentralen Prüfungen festzustellen, in welchem Umfang die Standards erreicht werden. Diese Feststellung kann zum Abschluss der Jahrgangangsstufe 10 erfolgen oder auch schon zu einem früheren Zeitpunkt getroffen werden, um Interventionen zu ermöglichen. 3. Die Standards und ihre Einhaltung werden unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Fachwissenschaften, in der Fachdidaktik und in der Schulpraxis durch eine von den Ländern gemeinsam beauftragte wissenschaftliche Einrichtung überprüft und auf der Basis validierter Tests weiterentwickelt. Die jetzt vorgelegten Bildungsstandards stehen am Anfang einer Entwicklung. Darum hat die Kultusministerkonferenz von Beginn an deutlich gemacht, dass das von ihr gewählte Vorgehen der Standardentwicklung einerseits den praktischen Fortschritt bei der Vorlage bundesweit geltender Standards sicherstellen soll, andererseits jedoch auch jederzeit den Diskurs für notwendige Weiterentwicklungen offen hält.

3 - 3 - In einem weiteren Schritt werden Bildungsstandards für den Primarbereich in den Fächern Deutsch und Mathematik, für den Hauptschulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) und für den Mittleren Schulabschluss in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik in Fachkommissionen der KMK erarbeitet, die voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2004 im Entwurf vorliegen werden. II. Was bedeutet dies für Rheinland-Pfalz? Die KMK hat beschlossen, dass die Standards für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache mit Beginn des Schuljahres 2004/05 als Grundlage der fachspezifischen Anforderungen zu übernehmen sind. Dies heißt noch nicht, dass alle inhaltlichen Grundlagen bereits darauf ausgerichtet wären. Dennoch müssen Schulaufsicht und Schulen jetzt damit beginnen, ihre Arbeit und vor allem den Unterricht an den Bildungsstandards zu orientieren. Diese Umstellung erfordert 1. die umfassende Information aller Schulen, die den Mittleren Abschluss anbieten; 2. einen Prozess der inhaltlichen Verankerung von Standards im Verhältnis zu Lehrplänen, die bisher Grundlagen schulischer Bildung sind; 3. die Berücksichtigung der Auswirkungen der Bildungsstandards auf die unterrichtliche Arbeit bei der Fortschreibung der Qualitätsprogramme. Es ist beabsichtigt, die Standards zum Schuljahr 2004/2005 in Kraft zu setzen. Eine entsprechende Veröffentlichung wird Anfang nächsten Jahres im Amtsblatt erscheinen. Darüber hinaus ist in der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Schulgesetznovelle vorgesehen, Bildungsstandards als Grundlage schulischen Lernens zu verankern. Neben diesen grundsätzlichen Hinweisen soll an dieser Stelle die Gelegenheit genutzt werden, jetzt schon einige Fragen zu klären, die im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Standards aufgetreten sind: Werden die derzeit geltenden Lehrpläne mit der Einführung von Bildungsstandards ungültig? Nein: Die vorliegenden Bildungsstandards beschreiben die Erwartungen an Schülerinnen und Schüler für den mittleren Abschluss, d. h. sie geben die Anforderungen an, die in der Regel von Jugendlichen am Ende der Klasse 10 erfüllt werden müssen. Mit den Bildungsstandards wird der Blick konsequent auf die Ergebnisse des Unterrichts gelenkt, auf fachbezogene, verfügbare und erlernbare Fertigkeiten und kognitive Fähigkeiten, sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, diese zur Problemlösung zu nutzen sowie Kenntnisse und Methoden verantwortungsbewusst einzusetzen und zu transferieren.

4 - 4 - Auf viele dieser von Schülerinnen und Schülern zu erreichenden Kompetenzen wurde von den Lehrkräften aus Rheinland-Pfalz schon in der Vergangenheit hingearbeitet. Entsprechende Schritte sind durch die derzeit gültigen Lehrpläne für die Sekundarstufe I beschrieben, die zunächst weiterhin gültig bleiben, aber in der Umsetzung stärker auf die Arbeit mit Standards ausgerichtet werden müssen. Als Grundlage für die notwendige Entwicklung schulinterner Arbeitspläne, die sich auf die Bildungsstandards beziehen, werden die Pädagogischen Service-Einrichtungen beauftragt, Erwartungshorizonte auf der Basis der geltenden Lehrpläne zu erarbeiten. Diese Erwartungshorizonte sollen fachliche und überfachliche Inhalte und Kompetenzen formulieren, über die Schülerinnen und Schüler am Ende der jeweiligen Klassenstufen - gedacht ist an die Klassen 6 und 8 - verfügen sollen. Das an den Erwartungshorizonten orientierte unterrichtliche Arbeiten soll kumulatives Lernen ermöglichen und zum Erreichen der Standards am Ende der Klassenstufe 10 hinführen. Droht nicht die Gefahr, dass durch die Einführung der Bildungsstandards der Unterricht bzw. die innere Schulentwicklung standardisiert wird? Dies ist eindeutig nicht das Ziel von Bildungsstandards, im Gegenteil: Standards beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit, so die Formulierung in der Vereinbarung der Kultusminister und -ministerinnen. Bildungsstandards in diesem Sinne standardisieren also gerade nicht den Prozess des Lehrens und Lernens; sie definieren hingegen eine normative Erwartung, auf die hin Schule erziehen und bilden soll. Die Wege dorthin, die genaue Einteilung der Lernzeit, der Umgang mit personellen Ressourcen sowie die Einführung von Standards und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen bleiben den Ländern bzw. den Schulen überlassen. Damit sind Standards, die die Schulen auf Ergebnisse verpflichten, die Voraussetzung für mehr Eigenverantwortung der Schulen, z. B. im Bereich von Lehrplanung oder in der Gestaltung von Integrations- und Fördermaßnahmen. Das Ministerium möchte die Schulen zu dieser größeren Eigengestaltung ausdrücklich ermutigen und sagt ihnen dabei Unterstützung zu. Zudem werden die zu ändernden Schulordnungen darauf hin überprüft, inwieweit derzeit geltende Regelungen im Hinblick auf o. g. Zielsetzung geändert werden müssen. Wer überprüft die Standards und wann wird dies erstmals geschehen? Die Einhaltung der Standards wird sowohl landesweit als auch länderübergreifend überprüft (als Voraussetzung der länderübergreifenden Überprüfung ist im ersten Schritt eine Normierungsstudie und Feststellung der Ausgangslage für 2006 vorgesehen). Die Kultusministerkonferenz hat sich darauf verständigt, hierzu eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung zu gründen. Ziel der Überprüfung von Bildungsstandards soll es sein, neue Formen der Vergleichbarkeit von Lernergebnissen und der Rechenschaftslegung in unserem Bil-

5 - 5 - dungssystem zu etablieren. Dieser Prozess ist nicht im Schnelldurchgang zu bewältigen. Andere Staaten, die sich auf diesen Weg gemacht haben, haben entsprechende Erfahrungen gemacht und es zeigt sich, dass sich dieser Weg lohnt, da die Rechenschaftslegung nicht nur den aktuellen Stand verlässlich beschreibt, sondern auch Hinweise auf notwendige Weiterentwicklungen für das Bildungssystem zeitnah liefern kann. Wird es nach Vorliegen der Ergebnisse Schulrankings geben? Auch dazu eine klare Antwort: Rankings sind nicht vorgesehen. Allerdings wird es Rückmeldungen an die Schulen geben, so wie dies derzeit auch im VERA-Projekt bei den Vergleichsarbeiten in der Grundschule geschieht. Solche Rückmeldungen sind im Sinne größerer Eigenverantwortlichkeit von Schulen und den daraus folgenden eigenen Entwicklungswegen unumgänglich, um die allgemeinen Bildungsziele und das Ziel der Standarderfüllung erreichen zu können. Wie soll die Information der Schulen erfolgen? In der zentralen Eröffnungsveranstaltung am werden alle Schulleiterinnen und Schulleiter über den Stand der Arbeit und die Intentionen der Bildungsstandards informiert. In ca. 20 regionalen Veranstaltungen werden die Vorsitzenden der Fachkonferenzen der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik Gelegenheit erhalten, mit Vertreterinnen und Vertretern der Pädagogischen Service-Einrichtungen, mit Fachberaterinnen und Fachberatern, mit Fachmoderatorinnen und -moderatoren aus Modellprogrammen sowie Vertreterinnen oder Vertretern des Ministeriums und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über Folgerungen aus der Einführung der Bildungsstandards und ihren Zusammenhang mit den Qualitätsprogrammen sowie über fachdidaktische Fragestellungen zu diskutieren, Nachfragen zu stellen und ihren Beratungsbedarf anzumelden sowie Verabredungen über regionale Arbeitsgruppen zu treffen. Die ersten regionalen Veranstaltungen sind bereits terminiert (vgl. gemeinsamer Fortbildungsplan der Institute für das erste Halbjahr 2004), wann und wo weitere Veranstaltungen stattfinden, werden die Schulen über EPOS erfahren. Darüber hinaus wird es eine Internetplattform geben, auf der die Schulen zusätzliche Informationen, wie z. B. Beispielaufgaben und Materialien sowohl selbst einstellen als auch abrufen können. Die Studienseminare haben zugesagt, sich an der Erarbeitung von Beispielaufgaben zu beteiligen und pädagogische Hausarbeiten über den gezielten Auf- und Ausbau von Kompetenzen bei Zustimmung der Verfasserinnen und Verfasser auf dieser Plattform zur Verfügung zu stellen. Über den Start der Plattform werden die Schulen ebenfalls über Epos informiert.

6 - 6 - Welche Unterstützung erhalten die Schulen bei der Umsetzung der Bildungsstandards? Die Pädagogischen Service-Einrichtungen, die Schulaufsicht und die Studienseminare sowie die Fachberaterinnen und Fachberater, die Moderatorinnen und Moderatoren und die zuständigen Abteilungen des Ministeriums haben den generellen Auftrag, die Schulen bei der Umsetzung der Standards gezielt zu unterstützen. Um das Erreichen der Bildungsstandards und die Erarbeitung von schulinternen Arbeitsplänen zu erleichtern, werden die Pädagogischen Service-Einrichtungen beauftragt, Erwartungshorizonte auf der Basis der geltenden Lehrpläne zu entwickeln. Diese werden ebenfalls elektronisch mit den Schulen kommuniziert und möglichst bald durch Beispielaufgaben erläutert. Bereits im gemeinsamen Fortbildungsplan der Pädagogischen Service- Einrichtungen für das erste Halbjahr 2004 erhalten die Schulen verstärkt die Möglichkeit, zu den Bereichen Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung und Heterogenität und individuelle Förderung Fortbildungsbausteine nach ihren Wünschen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten mit den Instituten abzusprechen. Parallel dazu wird eine Datenbank aufgebaut, die es ermöglicht, sowohl Moderatoren und Moderatorinnen anzufordern als auch Fortbildungswünsche anzumelden, so dass die Institute die notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten sowohl durch regionale, elektronische oder schulinterne Fortbildungsangebote unter Einbezug von Fachberaterinnen und Fachberatern und Moderatorinnen und Moderatoren aufbauen können.

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