Bearbeiterin Tel. Az Teltow Frau Kedziorski -0 YB18_p_
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1 - Der Vorsitzende - An die Mitglieder des Regionalvorstandes der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming - Verteiler - Bearbeiterin Tel. Az Teltow Frau Kedziorski -0 christin.kedziorski@havelland-flaeming.de YB18_p_ Protokoll der 18. Sitzung des Regionalvorstandes der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming am 16. August 2013 Teilnehmer: Enser, Gerhard Herzog- von der Heide, Elisabeth Kaminski, Peter Krieg, Ulrich Lindner, Fritz Oehme, Bodo Stieger, Dirk Von der Regionalen Planungsstelle anwesend: Knauer, Harald Kedziorski, Christin Von der GL anwesend: Feskorn, Matthias Ort: Beginn/Ende: Gemeinde Kleinmachnow Adolf-Grimme-Ring Kleinmachnow 09:00 Uhr/ 9:50 Uhr Tagesordnung: TOP 1 Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung TOP 2 Protokolle der Sitzungen des Regionalvorstandes 2.1 Protokoll vom TOP 3 Regionalplan 2020 Arbeitsstand Stand Beteiligungsverfahren mündlicher Bericht Körperschaft des öffentlichen Rechts Regionale Planungsstelle: Oderstraße 65, Teltow Tel.: (03328) , Fax: (03328) , info@havelland-flaeming.de, Internet: Verkehrsverbindung: - Potsdam Hauptbahnhof: Bus X1 oder 601 bis Teltow, Haltestelle Teltow/Feuerwehr alle 20 min. - Berlin S-Bahn 25 nach S Teltow/Stadt, dann Bus X1 oder 601 bis Haltestelle Teltow/Feuerwehr alle 20 min.
2 3.2 Kenntnisnahme und Beschlussfassung der geänderten Textfassung und der Anhänge 1 und 2 zum Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Beschluss 18/03/ Bericht über die Abstimmung mit den Kommunen TOP 4 Zeitplan für die Erarbeitung des Regionalplans Havelland-Fläming Zielvereinbarung zwischen der RPG Havelland-Fläming und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft TOP 5 TOP 6 Einwohnerfragestunde Verschiedenes Mitteilungen und Anfragen I. Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt 1: Herr Enser, im Folgenden Der Vorsitzende genannt, eröffnet die achtzehnte Sitzung des Regionalvorstands und begrüßt die Regionalräte sowie die Gäste. Er erklärt, er werde den Vorsitz der Versammlung übernehmen. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung und bei zunächst sechs anwesenden Regionalräten die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Er stellt die Tagesordnung zur Abstimmung. Alle Anwesenden sind mit der Tagesordnung einverstanden. Tagesordnungspunkt 2: Protokolle der Sitzungen des Regionalvorstandes 2.1 Protokoll vom Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen zum Protokoll vom Es werden keine Wortmeldungen angezeigt. Abstimmung: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1 Das Protokoll vom wird einstimmig bestätigt. Tagesordnungspunkt 3: Regionalplan 2020 Arbeitsstand Stand Beteiligungsverfahren mündlicher Bericht 3.2 Kenntnisnahme und Beschlussfassung der geänderten Textfassung und der Anhänge 1 und 2 zum Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Beschluss 18/03/ Bericht über die Abstimmung mit den Kommunen Der Vorsitzende bittet den Planungsstellenleiter um kurze Ausführungen zum Beteiligungsverfahren Der Planungsstellenleiter erklärt, man habe inzwischen alle Stellungnahmen gelesen und deren Bedenken und Anregungen erfasst. Es sei eine Summe von Einzelanregungen erreicht worden, die einer Abwägung unterzogen werden müssen yb18_p_internet.doc
3 Man habe noch nicht zu jeder Anregung Abwägungsvorschläge erarbeitet. Allerdings seien die grundlegendsten Bedenken erfasst und bei der Planänderung berücksichtigt. Er stellt die Planänderungen anhand einer Präsentation dar. Änderungen im Kapitel Siedlung lägen vor: Vorzugsräume Siedlung nach Plansatz in der Landeshauptstadt Potsdam: - Stadtteil Babelsberg: Rücknahme Vorzugsraum Siedlung auf dem Gelände des Filmparks Babelsberg - Stadtteil Groß Glienicke Rücknahme des Vorzugsraumes Siedlung aus LSG - Stadtteil Eiche Rücknahme des Vorzugsraumes Siedlung aus LSG - im Landkreis Teltow-Fläming: - Gemeinde Blankenfelde-Mahlow: Erweiterung des Vorzugsraumes Siedlung in auf fünf 5 Teilflächen gemäß Flächennutzungsplan - Gemeinde Großbeeren: Erweiterung des Vorzugsraumes Siedlung auf das Baugebiet Teltower Str. - Stadt Zossen, Ortsteil Wünsdorf: Erweiterung des Vorzugsraumes Siedlung Weiterhin werde man im Textteil eine neue Passage zum Umgang mit Änderungen der Siedlungsstruktur einer Kommune während der Laufzeit des Regionalplans aufnehmen. Änderungen der Funktionsschwerpunkte der Grundverssorgung nach Plansatz Zu den Funktionsschwerpunkten der Grundverssorgung würde derzeit der aktuelle Stand in den Kommunen abgefragt; man erwarte in Kürze deren Antworten. Absehbar sei eine Erhöhung der Zahl der Funktionsschwerpunkte der Grundversorgung. Änderungen der regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkte nach Plansatz 2.3.3: - Stadt Treuenbrietzen: zusätzlicher regional bedeutsamer gewerblicher Schwerpunkt Energiepark - Stadt Ziesar: zusätzlicher regional bedeutsamer gewerblicher Schwerpunkt Gewerbegebiet an der A 2 - Stadt Ludwigsfelde zusätzlicher regional bedeutsamer gewerblicher Schwerpunkt Gebiet Eichspitze Änderungen im Kapitel Freiraum lägen vor: Änderungen der Vorranggebiete Freiraum nach Plansatz 3.1.1: - in der Stadt Brandenburg an der Havel: - Ergänzung Vorranggebiet Neujahrsgraben-Niederung (Ergänzung Freiraumverbund LEP B-B) yb18_p_internet.doc
4 - in der Landeshauptstadt Potsdam: - Neues Vorranggebiet Freiraum entlang des Sacrow-Paretzer Kanals (Ergänzung Freiraumverbund LEP B-B) - Neues Vorranggebiet Freiraum entlang des Unterlaufs der Nuthe (Ergänzung Freiraumverbund LEP B-B) - Neues Vorranggebiet Schloss Lindstedt - Neues Vorranggebiet Bornimer Feldflur - im Landkreis Potsdam-Mittelmark: - Stadt Teltow: Rücknahme des Vorranggebietes in der Teltow-Kanalaue und Erweiterung des Vorranggebietes an den Buschwiesen - Gemeinde Kleinmachnow: Rücknahme des Vorranggebietes am alten Dorf und an der Teltow-Kanalaue mit Seeberg - Gemeinde Stahnsdorf eine Ergänzung des Vorranggebietes am LSG Parforceheide - im Landkreis Teltow-Fläming: - Städte Trebbin und Zossen: neues Vorranggebiet Saalowgraben-Niederung (Ergänzung LSG Notte-Niederung) - Stadt Zossen: Reduzierung Vorranggebiet Wünsdorfer See Änderungen empfindliche Teilräume Plansatz 3.1.2: - in der Stadt Brandenburg an der Havel: - Neuer empfindlicher Teilraum Mühlenfeld als Ergänzung LSG Brandenburger Wald- und Seengebiet - im Landkreis Havelland: - Amt Friesack: Ergänzung empfindlicher Teilraum Havelländisches Luch - Gemeinde Milower Land: Neuer empfindlicher Teilraum Königsgraben-Niederung als Ergänzung LSG Westhavelland Änderungen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung Plansatz im Landkreis Havelland: - Stadt Nauen: Reduzierung im WEG 12/12a nach Süden wegen eines Rohrweihenbrutplatzes - im Landkreis Potsdam-Mittelmark: - Gemeinde Wusterwitz: Erweiterung im WEG 21/21a nach Süden mit Höhenvorbehalt; keine Reduzierung wegen Großtrappen-Flugkorridor - Gemeinde Buckautal: Reduzierung im WEG 22 im Nordwesten wegen eines Schwarzstorchhorstes yb18_p_internet.doc
5 - Gemeinden Kloster Lehnin, Golzow und Planebruch, Buckautal: WEG 23 keine Reduzierung im Norden wegen Zugvögeln und im Westen und Osten wegen Großtrappen - Stadt Werder(Havel), Gemeinden Kloster Lehnin und Schwielowsee: WEG 24 Reduzierung im Norden wegen Sichtbeziehungen und Immissionsschutz an der Autobahn und im Süden wegen bandartigem Ausläufer - Stadt Beelitz, Gemeinden Borkheide und Borkwalde: WEG 25 Reduzierung im Osten wegen Immissionsschutz an der Autobahn und Erweiterung im Süden wegen fehlender Ausschluss-/Restriktionsgründe - Städte Beelitz und Treuenbrietzen, Gemeinde Nuthe-Urstromtal: WEG 26 kein Verzicht wegen Lage im Naturpark bzw. Zugvogelgeschehen; Reduzierung im Norden wegen Wohnfunktion im Außenbereich - Stadt Treuenbrietzen, Gemeinde Mühlenfließ: WEG 28/28a Reduzierung im Osten wegen Wohnfunktion im Außenbereich und eine Erweiterung im Nordosten wegen fehlender Ausschluss-/Restriktionsgründe - Städte Teltow und Ludwigsfelde, Gemeinden Stahnsdorf und Großbeeren: WEG 30 Reduzierung im Südosten wegen einer Kleingartenanlage und eine Erweiterung im Süden mit Einschränkungen (reduzierte Bauhöhen wegen Bauschutzabständen) - im Landkreis Teltow-Fläming: - Stadt Trebbin: WEG 31 Erweiterung im Norden - Stadt Trebbin, Gemeinde Nuthe-Urstromtal: WEG 32 Reduzierung im Norden wegen eines Seeadlers - Städte Treuenbrietzen und Jüterbog: WEG 34 Reduzierung im Westen wegen der Wohnsiedlung Tiefenbrunnen - Städte Jüterbog und Luckenwalde, Gemeinde Nuthe-Urstromtal: WEG 36 Reduzierung im Süden wegen der Wohnfunktion in der Waldsiedlung und im Südosten wegen des 5- km-abstands zum vergrößertem WEG 37 - Städte Baruth und Dahme, Gemeinde Niederer Fläming: WEG 37 Reduzierung im Norden wegen Baubeschränkungen (B 115, 110 kv-leitung), im Nordosten wegen Rohrweihenbrutplatz, im Südosten wegen Flächenausgleich zugunsten von Erweiterungen im Westen und Osten und eine Erweiterung im Westen wegen einer größeren Ergiebigkeit - Stadt Dahme, Gemeinden Ihlow und Niederer Fläming: WEG 39 Reduzierung im Norden wegen einer überörtlich bedeutsamen Waldkante und Erweiterungen im Norden wegen eines ursprünglich zu groß bemessenem Siedlungsabstandes und zum Ausgleich des an die Obergrenze stoßenden Flächenumfangs - Stadt Dahme, Gemeinde Dahmetal: WEG 40 Erweiterungen im Norden und Westen we gen ursprünglich zu groß bemessenem Abstand zu überörtlich bedeutsamen Waldkanten vorgesehene Änderungen Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung nach Plansatz im Landkreis Potsdam-Mittelmark: - Gemeinde Wiesenburg OT Reetzerhütten: Erweiterung des VB 10 Reetz unter Wahrung des Siedlungsabstandes nach Reetzerhütten - Gemeinde Mühlenfließ OT Nichel: das VR14 werde zum Vorbehaltsgebiet (Nähe FFH) - Gemeinde Mühlenfließ OT Nichel: zum VR 15 liege nun eine FFH- Verträglichkeitsprüf fung vom LBGR vor. Damit werde keine Umstufung bzw. Splittung zu Vorbehaltsgebiet Nord und Süd, sondern das Rohstoffgebiet komplett als Vorranggebiet 15 Niederwerbig. Dieses setze sich gegen Windeignung durch yb18_p_internet.doc
6 - im Landkreis Teltow-Fläming: - Stadt Zossen OT Horstfelde: das VR22 werde um Bereiche im Südosten erweitert, da von der Forst keine Schutzbedürftigkeit des Waldes durchgesetzt wird (Abbau in Erholung wald Stufe 2 ist genehmigt) Herr Feskorn erklärt, die Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung werde noch übermittelt; man habe einige andere Ansatzpunkte und Ideen. Der Planungsstellenleiter erklärt, es handele sich derzeit um einen unvollständigen Arbeitsstand. Änderungen daran seien noch möglich und man würde diese prüfen und ggf. einarbeiten. Zur nächsten Sitzung des Regionalvorstands wolle man einen 2. Entwurf vorlegen. Herr Lindner bittet um Auskunft darüber, wie lange Stellungnahmen zum Regionalplan abgegeben werden können. Der Planungsstellenleiter erklärt, dies sei jederzeit bis zum Satzungsbeschluss möglich. Herr Oehme erscheint zur Sitzung. Damit sind 7 Vorstandsmitglieder anwesend. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Ausführungen und bittet um weitere Wortmeldungen. Weitere Wortmeldungen werden nicht angezeigt. Der Vorsitzende verliest den Beschlussantrag 18/03/01 und bittet um Abstimmung. Abstimmung: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1 Der Beschluss 18/03/01 wird einstimmig gefasst. Der Vorsitzende bittet den Planungsstellenleiter um Ausführungen zu TOP 3.3. Der Planungsstellenleiter erklärt, man habe alle Kommunen zu Abstimmungsterminen eingeladen und diese zwischenzeitlich durchgeführt. Die Protokolle derer werde man den Vorstandsmitgliedern, sofern gewünscht, zuleiten. Alle anwesenden sind damit einverstanden. Tagesordnungspunkt 4: Zeitplan für die Erarbeitung der Regionalplans Havelland-Fläming Zielvereinbarung zwischen der RPG Havelland-Fläming und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Der Planungsstellenleiter erklärt, es laufen bereits Untersagungsverfahren. Diese seien auf 2 Jah yb18_p_internet.doc
7 ren befristet und könnten danach höchstens noch um ein Jahr verlängert werden. Aufgrund dieser Terminkette habe man mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) eine Vereinbarung abgeschlossen. Demnach solle eine Fertigstellung (Satzungsbeschluss) bis zum erfolgen. Zum weiteren Vorgehen führt der Planungsstellenleiter aus, man wolle im Oktober das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf eröffnen. Eventuell werde man eine kürzere Stellungnahmenfrist wählen. Dessen Abwägung solle im Sommer 2014 erfolgen. Dafür seien auch kurzfristige Änderungen der Sitzungstermine nötig/möglich. Eine Beschlussfähigkeit sei zwingend notwendig um den Zeitplan einhalten zu können. Er bedankt sich an der Stelle nochmals für die heutige Beschlussfähigkeit. Herr Feskorn schließt sich den Aussagen vom Planungsstellenleiter an. Die Einhaltung des Zeitplans sei enorm wichtig. Aus diesem Grund werde das MIL der Regionalen Planungsstelle auch zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen. Tagesordnungspunkt 5: Einwohnerfragestunde Herr Schneider (Prokon) erkundigt sich zum WEG 32 Trebbin-Wiesenhagen nach einer vogelundlichen Expertise und fragt ob diese Grund der Änderungen des WEGs sei. Die Firma Prokon habe zwischenzeitlich ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Man werde es der Regionalen Planungsstelle gern zur Verfügung stellen, wenn diese erwünscht sei. Der Vorsitzende bejaht dies. Frau Plarre (Kloster Lehnin) fragt, warum die unter TOP 4 angesprochene Zielvereinbarung mit dem MIL / Herrn Vogelsänger gefasst wurde. Zuständiges Ministerium sie doch das MWE. Herr Feskorn erklärt, das MWE sei für die Energiestrategie des Landes Brandenburg verantwortlich. Die Aufsicht über die Regionalen Planungsgemeinschaften liege allerdings beim MIL. Auch müsse das MIL den Regionalplan genehmigen und Finanzierungsfragen klären. Frau Plarre fragt weiterhin warum bei der Regionalplanung nicht berücksichtigt werde, was Minister Christoffers bei den Veranstaltungen, beispielsweise bei der IHK, erklärt. Ohne Speichermöglichkeiten gäbe es keine Energiewende. Man müsse nun innehalten und dürfe den Regionalplan nicht weiter bearbeiten bis geeignete Technologien zur Speicherung gefunden seien, was innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht zu erwarten sei. Herr Feskorn erklärt, ohne Regionalplan habe man keine Steuerungsmöglichkeiten. Der Regionalplan würde vor sog. Wildwuchs schützen. Frau Plarre erklärt weiterhin, bestehende Gesetze würden bei der Planung missachtet. So würde beispielsweise das Thema Rückbau und dessen Kosten nicht beachtet. Der Vorsitzende erklärt, dies sei nicht Gegenstand der Regionalplanung. Dies würde im Anlagengenehmigungsverfahren geprüft. Herr Schneider fragt, ob man die Abwägungsvorschläge erhalten könne, um auch bei einer Stellungnahme im zweiten Beteiligungsverfahren entsprechend argumentieren zu können. Der Planungsstellenleiter erklärt, dies sei im Einzelfall und auf Anfrage möglich yb18_p_internet.doc
8 Herr Schneider fragt weiterhin, ob in den Sitzungen des Beratenden Ausschusses auch eine Einwohnerfragestunde vorgesehen sei. Der Vorsitzende verneint dies. Tagesordnungspunkt 6: Verschiedenes Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende berichtet über die Beratungsgegenstände des Nichtöffentlichen Teils der 17. Sitzung des Regionalvorstands vom Der Planungsstellenleiter verweist auf die als Tischvorlage ausgeteilte Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan Daseinsvorsorge- Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg und zeigt anhand einer Karte die ausgewiesenen Grundzentren. Die anwesenden Vorstandsmitglieder erteilen das grundsätzliche Einverständnis zur Stellungnahme. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die 18. Sitzung des Regionalvorstandes um 9:50 Uhr. Enser Stellvertr. Vorsitzender des Regionalvorstandes Kedziorski für das Protokoll yb18_p_internet.doc
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