Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen zum Gesundheitsschutz im Sozialund Erziehungsdienst
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- Nelly Hochberg
- vor 7 Jahren
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1 Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen zum Gesundheitsschutz im Sozialund Erziehungsdienst ver.di Fachkonferenz Gute Arbeit - Impulse durch Tarifpolitik: Beteiligungsprozesse und Regelungsinhalte bei Tarifverträgen zum Gesundheitsschutz - ein Beitrag zur Humanisierung der Arbeit ver.di Bundesverwaltung, Berlin, , Alexander Wegener, Bundesfachgruppenleiter Erziehungs- und Sozialdienste Fachbereich Gemeinden 1
2 Tarifrunde 2009 Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung und Gesundheitsschutz 2
3 Ausgangssituation 1: Tarifpolitischer Handlungsbedarf bei der Eingruppierung SuE TVöD Anlage 1a ungekündigt Sondertarifrunde 2009 vereinbart Gesundheitsschutz ist Thema UND bislang nicht tariflich geregelt 3
4 Ausgangssituation 2: hohe Anforderungen hohe Belastungen 4
5 Ver.di erhebt Forderungen zur Eingruppierung und zum betrieblichen Gesundheitsschutz individuelle Rechte kollektive Rechte (Letztentscheidungsrecht der Betrieblichen Kommission) 5
6 6
7 7
8 8
9 9
10 10
11 11
12 Kevin, Pascal, Lilly... Soziale Arbeit zwischen Aktenberg und Kindeswohl Mit einem Bein im Knast? 12
13 Drei von vier ErzieherInnen glauben NICHT, gesund das Rentenalter zu erreichen! 13
14 nach zehn Wochen Erzwingungsstreik: S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (damit Kompensation der Einbußen aus Wegfall der Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege) Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz: Individuelle Rechtsansprüche Verfahrensregelungen (Betriebliche Kommission) 14
15 individuelle Rechtsansprüche: Gefährdungsbeurteilung Teilhaberecht Informationsrecht Beratungsrecht Widerspruchsrecht 15
16 Betriebliche Kommission o Paritätisch zusammengesetzt o Beratungsauftrag und Vorschlagsrecht o Bestimmt über die Einrichtung von Gesundheitszirkeln o Beteiligung zusätzliches Expertengremium - politische Wirkung 16
17 Defizite des betrieblichen Gesundheitsschutzes Mind. eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung Mind. eine Gefährdungsbeurteilung ohne psychische Belastungen Keine Gefährdungsbeurteilung Beschäftigte in Betrieben mit Betriebs-/Personalrat Frage 1: Wurde an Ihrem Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse durchgeführt? D.h. wurden Sie nach möglichen Gesundheitsbelastungen gefragt oder wurde Ihr Arbeitsplatz nach möglichen Gefährdungsquellen untersucht? Frage 2: Wurden Sie im Rahmen dieser Gefährdungsanalyse nach möglichen Belastungen z. B. durch problematische Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten oder unzureichende Zusammenarbeit gefragt? 17 Quelle: DGB-Index-Erhebung 2008, Berechnung: T. Fuchs, INIFES
18 Im Zeitraum April 2008 bis August 2009 führten die bayrischen Gewerbeaufsichtsämter im Rahmen einer Schwerpunktaktion Gefährdungsbeurteilungen in etwa 9 % (557 Einrichtungen) aller Kindertageseinrichtungen (Kin-dergärten, Kinderkrippen) durch. Im Ergebnis wurden es erforderlich für 83 % der aufgesuchten Kindertageseinrichtungen ein Mängelschreiben zu verfassen und 12% erhielen mündliche Auflagen. 18
19 Angebote von ver.di zur Umsetzung der Tarifregelungen Arbeitshilfe Schulungen Instrumentarium Projekte (Leuchttürme) 19
20 Auseinandersetzung mit dem Verfahren und Schaffung eines Instrumentes Instrument: Psybel Verfahren: Arbeitshilfe für Personal- und Betriebsräte 20
21 Instrument ver.di Modell zur Beurteilung psychischer Belastungen PSyBel 21
22 Praktische Anforderungen an MAB handhabbar und praktikabel, einsetzbar von betrieblichen Akteuren mit Grundkenntnissen, verständlich für die Zielgruppen der Beschäftigten, angemessener Bewertungsaufwand anpassbar an Zielgruppe, Tätigkeit, Betriebsgröße ermöglicht Gesamtbeurteilung und berücksichtigt Belastungskombinationen systematisch mit nachvollziehbaren Beurteilungskriterien bezieht sich auf Sollvorschriften (DIN EN ISO 10075, Arbeitsschutzgesetz 5) arbeitswissenschaftlich geprüft, standardisiert, erlaubt Wiederholung Ansatzpunkte für Maßnahmen der Verbesserung
23 Auswahl vorhandener Instrumente Wissenschaftlich evaluierte und valide Instrumente Impuls-Test bzw. KFZA (Prümper et.al 1996) allgemein, Ressourcen und Belastungen, kurz, Arbeitszeit, Führung und Emotionsarbeit, gut verständlich Impulstest mit Ist-Soll-Bewertung, Screeninginstrument SALSA Ressourcen und Belastungen, gemischte Items, ohne Emotionsarbeit, Team, Screeninginstrument COPSOQ Experteninstrument, sehr tiefgehend, mit Gesundheitsfragen ISTA Experteninstrument, sehr tiefgehend, komplizierte Skalierung Frankfurter Skalen zur Emotionsarbeit Experteninstrument
24 Die Hürden des Verfahrens: - Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle fehlt - Entscheidung durch Gerichtsentscheidung mit sanktionsbewährter Umsetzungsverpflichtung fehlt(e) - politischer Druck der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung -??? 24
25 Rechte der Beschäftigten: - Beschwerderecht mit der Möglichkeit zur Einschaltung der zuständigen Aufsichtsbehörde ( 17) - Tarifrechtliche Rechtsansprüche (nur SuE) 25
26 17 Rechte der Beschäftigten (1) Vorschlagsrecht (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. 26
27 Effekte der Tarifrunde: Ad hoc Maßnahmen nach der Tarifrunde jenseits der Verfahren des Arbeitsschutzes (z.b.: Köln Kitas Hauswirtschaftskräfte und Springer zur Entlastung der ErzieherInnen) Bei physischen Belastungen (insb.: Lärm und Ergonomie) bereits viele Verbesserungen erreicht Bei psychischen Belastungen langwierige 27 Verfahren (Abwesenheit von Normen)
28 Weitere Ergebnisse: Thematisierung Guter Arbeit stark verbreitert Beteiligung an einer Branchenregel bei der DGUV Erkenntnisse über Gesundheitsschutzprozesse in unterschiedlich strukturierten Einrichtungen Nächster Schritt: wir verlassen die 28 betriebliche Ebene.
29 Die praktische Umsetzung 1 Schwierigkeiten bei der Errichtung Betrieblicher Kommissionen (Zusammensetzung, Kompetenzen, Arbeitsplanung, Abgrenzung bzw. Kooperation mit anderen Instanzen des Gesundheitsschutzes Förderung der betrieblichen Auseinandersetzung mit Gesundheitsschutz Verbreiterung der Akteursbasis 29
30 Die praktische Umsetzung 2 Individuelle Rechte wirken zumeist mittelbar Selten werden sie unmittelbar genutzt Im Falle der organisierten Geltendmachung erscheinen Arbeitgeber druckempfindlich 30
31 Die praktische Umsetzung 3 Bei Minderung von Ursachen für physischen Belastungen - schnelle Erfolge Bei psychischen Belastungen vielfach nur präventive Angebote Fazit: Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen und der Instrumentarien zur erfolgreichen Bearbeitung insbes. psychischer Belastungen erforderlich. 31
32 Vielen Dank und viel Erfolg. 32
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