Vösendorfer Gemeindemitteilungen
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- Hansl Meyer
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1 Zugestellt durch Post.at An einen Haushalt Postgebühr bar bezahlt! Amtliche Mitteilungen Vösendorfer Gemeindemitteilungen Ausgabe Nr. 2/2010 NÖ Heizkostenzuschuss Erholung für Kinder aus Belarus Fashion Night im Schloss Vösendorf 49. Gewerbeball Einladung zum Kindermaskenball Seniorenfaschingskränzchen Allgemeiner Faschingsausklang Informationen zum Reisepass Ö3 Disco im Kultursaal Vösendorf Vösendorfer Skitag und Skimeisterschaften Informationen Eltern-Kind-Zentrum Chippflicht für Hunde Ostermarkt im Schloss Vösendorf
2 Seite 2 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in Höhe von 130, zu gewähren. Gefördert werden: Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EWR-BürgerInnen, die den Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben und folgenden Personenkreisen angehören: AusgleichszulagenbezieherInnen BezieherInnen einer Mindestpension nach 293 ASVG. BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen. Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Einkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Von der Förderung ausgenommen sind: NÖ Heizkostenzuschuss Personen, die keinen eigenen Haushalt führen. BezieherInnen von Sozialhilfe (Anspruch auf Raumheizungszuschuss nach dem NÖ Sozialhilfegesetz). Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind. Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben Einkommen Für das anrechenbare Einkommen werden alle Einkünfte des im gemeinsamen Haushalt lebenden Antragstellers, seines Ehepartners (bzw. Lebensgefährten/in) und seiner Kinder herangezogen. 1. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto): Alleinstehend 783,99 Alleinerziehend, 1 Kind 866,15 Alleinerziehend, 2 Kinder 948,31 Alleinerziehend, 3 Kinder * 1.030,47 Ehepaar, Lebensgefährten 1.175,45 Paar, 1 Kind 1.257,61 Paar, 2 Kinder 1.339,77 Paar, 3 Kinder * 1.421,93 3. erwachsene Person ** 391,46 * Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren ist ein Betrag von 82,16 hinzuzurechnen. ** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von 391,46 hinzuzurechnen, wie auch für weitere Kinder im Haushalt ab 18 Jahren. 2. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld (Brutto): Alleinstehend 914,13 Alleinerziehend, 1 Kind 1.009,92 Alleinerziehend, 2 Kinder 1.105,71 Alleinerziehend, 3 Kinder * 1.201,50 Ehepaar, Lebensgefährten 1.370,57 Paar, 1 Kind 1.466,36 Paar, 2 Kinder 1.562,15 Paar, 3 Kinder * 1.657,94 3. erwachsene Person ** 456,44 (Da diese Leistungen nur 12 Mal im Jahr bezogen werden, ist der Ausgleichszulagenrichtsatz mit dem Faktor 1,166 zu vervielfachen = x14:12) * Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren ist ein Betrag von 95,79 hinzuzurechnen. ** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von 456,44 hinzuzurechnen, wie auch für weitere Kinder im Haushalt ab 18 Jahren. Wir ersuchen um entsprechende Berücksichtigung Nachweise Alle geeigneten Nachweise für den Bezug von Ausgleichszulage (z.b. Pensionsbescheid oder Pensionsabschnitt), für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (z.b. Mitteilung über den Leistungsanspruch des Arbeitsmarktservice), für den Bezug von Karenz- oder Kinderbetreuungsgeld (z.b. Mitteilung des Sozialversicherungsträgers) oder den Bezug der NÖ Familienhilfe (Vorlage des Bewilligungsschreibens der Abteilung Allgemeine Förderung F3 oder eines entsprechenden Kontoauszuges) können vom Gemeindeamt anerkannt werden. Antragsformulare sind beim Gemeindeamt, Schlossplatz 1, Bürgerservice, erhältlich. Der Antrag kann bis spätestens 30. April 2010 samt den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde, in welcher der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat, gestellt werden.
3 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Seite 3 Jugend:info NÖ Klostergasse 5 A-3100 St. Pölten Austria Projekt Belarus mail: maria.hetzer@jugendinfo-noe.at homepage: Tel +43 (0) Tschernobyl hat auch heute noch Folgen! Sie können helfen und unterstützen! Mehr als 75% aller Emissionen gingen nach der Katastrophe auf das Gebiet der Republik Belarus nieder. Durch die Umverteilung der im Land produzierten Nahrungsmittel ist jeder Einwohner der Republik Belarus nach wie vor einer gewissen Strahlung ausgesetzt. Ein Erholungsaufenthalt in gesunder Umgebung ist besonders für alle Kinder sehr wünschenswert. Seit 1994 werden durch das Projekt Erholung für Kinder aus Belarus pro Sommer ca. 200 Kinder zur Erholung nach Österreich eingeladen. Die Kinder zwischen 10 und 14 Jahren werden für drei Wochen in Familien untergebracht und betreut. Erholung in Österreich stärkt die Gesundheit der Kinder Für den Sommer 2010 werden Gastfamilien gesucht Termine 2010: ; und Die Kinder sind zwischen 10 und 14 Jahre alt, erholungsbedürftig, aber nicht akut krank; sie werden kranken- und unfallversichert sein. Besonders geeignet sind Familien, die selbst Kinder im genannten Alter haben. Aber auch Großeltern -Gastfamilien können sich gerne an der Aktion beteiligen. Die Kinder sollen in der Familie mitleben können wie eigene Kinder. Pro Kind soll von den Gastfamilien ein Kostenbeitrag in der Höhe von 120. geleistet werden. Bitte unterstützen Sie diese Kinder! Bitte melden Sie sich! Maria Hetzer Leitung und Organisation ERHOLUNG FÜR KINDER AUS BELARUS
4 Seite 4 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Fashion Night Samstag, Schloss Vösendorf Einlass Fashion Show Weindegustation After Show Party beim Schlossheurigen Frisör Brauneder, Trachten Köstler, Kings Wear, Risskio, Weinbau Hannes Koza Einladung zum 49. Gewerbeball am Samstag, dem 13. Februar 2010, in den Kultursaal Vösendorf, Kindbergstraße. Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Es unterhält Sie die Gruppe GE LIVE PROJECT Karten á 16, erhältlich bei Elektro Gratzer Tel. 01/ , bei Herbert Kraus Tel. 0676/ sowie an der Abendkasse Einladung zum Kindermaskenball Sonntag, dem 14. Februar 2010 von 14 Uhr bis 17 Uhr (Einlass 13 Uhr) mit dem Red Devils Trio
5 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Seite 5 SENIOREN Faschingskränzchen Die Marktgemeinde VÖSENDORF veranstaltet wie alljährlich gemeinsam mit dem Faschingsverein ein Faschingsfest für unsere älteren Ortsbewohner, welches wieder am Faschingdienstag, dem 16. Februar 2010 im Kultursaal, Kindbergstraße, stattfindet. Beginn: Uhr Es spielt für Sie Mikes Crew Ende: ca Uhr Eintritt frei! Masken erwünscht! Es findet auch heuer wieder eine große Preisverlosung statt. Der erste Preis ist ein 14tägiger Urlaub in Hirschwang/Rax. Nach Beendigung der Veranstaltung bringt Sie der Autobus wieder nach Hause Oberes Werk/Triesterstraße (bei Bushaltestelle) Freiheitsstraße (Tröbersiedlung/Haltestelle) Anton-Benya-Straße KULTURSAAL Triesterstraße Ortsstraße (Bus Badnerbahn) Ortsstraße 146 (vorm. Seniorentreff Tröber) Hafenschergasse / Ecke Mitterberggasse Laxenburgerstraße / 247 Umkehrplatz Marktstraße Konsumstraße Laxenburgerstraße-Ortsstraße (Fa. Penny-Markt) Haidfeldstraße Raimundgasse Ortsstraße Haidfeldstraße Tröbergasse Schlossplatz Freiwillige Feuerwehr Tröbergasse Schönbrunnerallee (Karglhaus) beim Pfarrhof, Ortsstraße Schönbrunnerallee Merkur (Haltestelle) Mühlgasse Ortsstraße Pizzeria FONTANA durch Jordanstraße retour Schönbrunnerallee Freiheitsstraße KULTURSAAL am Dienstag, dem 16. Februar 2010, im Kultursaal, Kindbergstraße Musik und Tanz mit dem Trio Red Devils, von Uhr für jung und alt Devise: Bunt und lustig geht der Fasching zu Ende! Kommen Sie maskiert!
6 Seite 6 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Ist Ihr Reisepass noch gültig? Eine aktuelle Information der Bezirkshauptmannschaft Mödling Von März bis August 2010 wird ein großer Andrang bei den Passbehörden erwartet. Prüfen Sie daher rechtzeitig vor Ihrem Urlaub, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. So kommen Sie zu Ihrem neuen Sicherheitsreisepass: Ihren neuen Pass können Sie, unabhängig vom Wohnsitz, bei jeder Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) beantragen. Das müssen Sie beachten: Sie müssen persönlich bei der Behörde erscheinen (Unterschrift, Fingerscan bei Pers. ab 12 J.) Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht. (passbildkritererien.at) Bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Neu: Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Bestehende Miteintragungen sind nur bis Juni 2012 gültig. Für Kinder bis zum 18. Lj. bitte auch Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen. Vergessen Sie nicht: Bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführte werden, auch bei Reisen in die EU- Staaten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die speziellen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubszieles! Für nähere Auskünfte steht das Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Verfügung: Telefon: 02236/ , 34130, Telefax: 02236/ , 34131, buergerbuero.bhmd@noel.gv.at Ö3 Disco mit Ö3-DJ Mario Poscharnig Kultursaal Vösendorf Einlass ab Uhr Veranstalter: Marktgemeinde Vösendorf
7 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Seite 7 Vösendorfer Skitag und Skimeisterschaften am auf der Lammeralm/Steiermark veranstaltet vom Teilnahmeberechtigt: Anmeldung: Startgeld: Alle Vösendorfer + Gäste bis zum über Internet oder Gemeindeamt Vösendorf) Erwachsene: 12, Kinder und Jugendliche: 6 Unkostenbeitrag Bus: 5.- Start: , 10:30 Uhr; 2 Durchgänge Riesentorlauf Startnummernausgabe: Am Renntag von 9:00 Uhr bis 10:00 (Gasthaus Koiser, im Zielbereich) Siegerehrung: im Anschluss an den 2. Durchgang Preise: Pokale für die ersten drei jeder Klasse Transfer: Bei mehr als 30 Teilnehmern werden wir einen Bus organisieren. Anreise mit PKW: S 6 Abfahrt Langenwang Abfahrt Bus: 7:30 Uhr von der Feuerwehr Vösendorf Anfragen unter: whc.eybl.voesendorf@kabsi.at Anmeldungen im Internet: Kontonummer f. Startgeld u. Bus: bei der RK Vösendorf, BLZ lautend auf WHC Intersport Eybl Vösendorf Die Anmeldung ist nur gültig, wenn das Startgeld bis zum auf das Konto des WHC Vösendorf einbezahlt wird (bitte Zahlungsbestätigung bei der Startnummernabholung vorweisen). Begleitpersonen bitte ebenfalls über Internet anmelden Gruppenstart für das Sommersemester: 8. Februar 2010 Babytreff (bis 12 Monate) Dienstag 9:30-11:30 Uhr Wichteltreff (12-22 Monate) Montag 9:30-10:30 Uhr Zwergerltreff (12 Monate- Kindergarteneintritt) Do., 9:30-11:00 Uhr Eltern-Kind Kind-Turnen Dienstag 17:00-18:00 Uhr Wir freuen uns auf Euch!!! Eltern-Kind-Zentrum Vösendorf Ortsstraße (hinter Apotheke) Tel: 0680/
8 Seite 8 Vösendorfer Gemeindemitteilungen / Ausgabe 02/2010 Chippflicht für Hunde Schon seit längerem besteht für Hundebesitzer/innen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen, ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird. Chippflicht besteht seit 2008 Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten. Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Er wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert. Künftig auch Registrierung über Internet möglich Derzeit können Hundehalter/innen ihre Tiere auf zwei Wegen melden: Sie lassen den gechipten Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren. Oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung. "Ab dem Sommer wird eine dritte Möglichkeit dazukommen", kündigt Ulrich Herzog, Bereichsleiter der Veterinärbehörde im Gesundheitsministerium: Dann sollen Hundebesitzer/innen die Registrierung auch bequem via Internet mit Hilfe eines Passwortsystems selbst vornehmen können. TERMINVORSCHAU! Der Kulturverein Vösendorf veranstaltet auch heuer wieder einen OSTERMARKT im Schloss Vösendorf Samstag, bis 19 Uhr Sonntag, bis 19 Uhr Im Foyer des Schlosses finden Sie Kunsthandwerkliches, Kuchen und Gebäck als Einstimmung in den Frühling
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