Vergabeordnung der Hansestadt Herford

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergabeordnung der Hansestadt Herford"

Transkript

1 Vergabeordnung der Hansestadt Herford vom Der Rat der Stadt Herford hat in seiner Sitzung am die Vergabeordnung für die Stadt Herford wie folgt beschlossen: 1 Geltungsbereich 1. Diese Vergabeordnung gilt für den Einkauf aller Güter, Leistungen und Bauleistungen durch die Dezernate und Einrichtungen der Stadtverwaltung, den als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführten Immobilien-und Abwasserbetrieb Herford (IAB) und die städtischen Schulen. 2. Sie gilt auch, wenn die Finanzierungsmittel von anderen Stellen zur Verfügung gestellt werden (z.b. Bundes- oder Landesmittel). In solchen Fällen gelten zusätzlich die Bedingungen und Auflagen des jeweiligen Bewilligungsbescheides. 3. Diese Vergabeordnung regelt ausschließlich die einheitliche Durchführung des Vergabeverfahrens innerhalb der Hansestadt Herford und des Immobilien- und Abwasserbetriebes Herford (IAB). Sie begründet keinerlei Rechte oder Ansprüche für Außenstehende. 2 Vergabevorschriften/ Allgemeine Grundsätze 1. Für die Durchführung von Vergaben sind die nachfolgend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung- VgV), für Lieferungen und Leistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) VOL Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergaben von Leistungen (VOL/A) Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Stand: März 2014 Seite 1

2 1.10 Vergabeordnung der Hansestadt Herford für Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), für die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und bei denen die Wertgrenzen nach 2 der Vergabeverordnung (VgV) erreicht bzw. überschritten sind, die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOF, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW), Vergabegrundsätze des Innenministers gemäß 25 GemHVO, das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW (Korruptionsbekämpfungsgesetz KorruptionsbG), das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) (TVgG), einschließlich der auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung, die Beschaffungsrichtlinie der Stadt Herford für energieeffiziente Geräte vom Die Regelungen der VOB/A, 1. Abschnitt, und die VOL/A, 1. Abschnitt, gelten auch für Auftragsvergaben unterhalb der in 2 und 3 der VgV bezeichneten Schwellenwerte. 3. Alle Leistungen, Bauleistungen und Güter sollen zu wirtschaftlichen Seite 2 Stand: März 2014

3 Bedingungen und grundsätzlich im Wettbewerb beschafft werden. Alle Bieter sind gleich zu behandeln. Die Einzelschritte des Vergabeverfahrens sind intern zu dokumentieren (Vergabevermerk). Das Nähere regelt eine Dienstanweisung des Bürgermeisters. 4. Alle Wertangaben in dieser Vergabeordnung schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer n i c h t ein. Sie stellen die bei Beginn des Vergabeverfahrens geschätzten voraussichtlichen Ausgaben dar, es sei denn, es ist ausdrücklich erwähnt, dass es sich um die Auftragssummen handelt (vergl. 9 ff.) 3 Vergabestellen Vergabestellen sind die fachlich zuständigen bzw. federführenden Abteilungen der Stadtverwaltung, die städtischen Schulen und der Immobilien-und Abwasserbetrieb Herford (IAB). 4 Aufgaben der Vergabestelle/n Die Vergabestelle/n sind zuständig für: 1. Die Bedarfsermittlung, Erstellung der Kostenschätzung und notwendiger Kostenvergleichsberechnungen, 2. Berücksichtigung von Energieeffizienz und Lebenszykluskosten, 3. die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der sonstigen Ausschreibungsunterlagen, 4. die aktuelle Schätzung des Auftragswerts, 5. die Festlegung des Vergabeverfahrens unter Beachtung dieser Vergabeordnung und der Dienstanweisungen des Bürgermeisters, 6. die Fertigung des Vergabevermerks mit der Dokumentation aller relevanten Entscheidungen und Begründungen, 7. das Nachrechnen und die Wertung der Angebote, 8. den Vergabevorschlag und die Einholung der Vergabeentscheidung, 9. Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung, 10. die Information der nicht berücksichtigten Bieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, 11. die Fertigung der schriftlichen Aufträge unter Beachtung der haushaltsrechtlichen und sonstigen verbindlichen Regelungen (Dienstanweisungen). Nähere Regelungen trifft die Dienstanweisung des Bürgermeisters Stand: März 2014 Seite 3

4 1.10 Vergabeordnung der Hansestadt Herford 5 Vergabearten 1. Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen. Aufträge nach VOB/A und VOL/A von mehr als ,-- EURO sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, sofern nicht die Eigenart der Leistungen bzw. Lieferungen oder besondere Umstände ein anderes Verfahren notwendig machen. 2. Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung a) Freihändige Vergabe Bei Vergaben mit einem Auftragswert bis einschließlich EUR ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sowohl die öffentliche- als auch die beschränke Ausschreibung unzweckmäßig sind. Aufträge bis einschließlich ,-- EURO können daher auf Basis eines schriftlichen Angebotes (auch Preisliste, Katalog) freihändig vergeben werden, sofern durch eine Ausschreibung kein günstigeres Ergebnis zu erwarten ist. Vergleichsangebote sind einzuholen, soweit die Eigenart der Leistung oder Lieferung es nicht ausschließt, oder der damit verbundene Aufwand in einem Missverhältnis zur Auftragssumme steht. Im Übrigen ist die Freihändige Vergabe nur zulässig, wenn die Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig sind (Gründe für Unzweckmäßigkeit s.a. 3 Abs. 5 VOB/ A, VOL/A). Die in 2 genannten Bestimmungen, insbesondere zu den Wertgrenzen für EU-Vergaben sind einzuhalten. b) Beschränkte Ausschreibung Aufträge bis einschließlich ,-- EURO können grundsätzlich beschränkt ausgeschrieben werden. In den in Abs. 1 genannten Ausnahmefällen kann ebenfalls beschränkt ausgeschrieben werden. Dabei sind zwischen drei und acht Bieter schriftlich aufzufordern, Angebote abzugeben. Die fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter ist bei der Auswahl zu berücksichtigen. Die Namen der ausgewählten Bieter sind vertraulich zu behandeln. Dabei soll ein wechselnder Bieterkreis berücksichtigt werden. Wem die Seite 4 Stand: März 2014

5 Bestimmung der aufzufordernden Bieter obliegt, ist vom Bürgermeister in einer Dienstanweisung zu regeln. Es ist die größtmögliche Zahl von qualifizierten Bietern zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Nachweis ist von der Vergabestelle vor der Angebotsaufforderung gegenüber der örtlichen Rechnungsprüfung zu führen. 3. Bieterwettbewerb Bei den Vergabearten Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe kann der Bieterkreis ggf. aufgrund eines öffentlich auszuschreibenden Bieterwettbewerbs bestimmt werden. 4. Vergabe freiberuflicher Leistungen Freiberufliche Leistungen, deren Auftragswerte nicht die in der VOF festgelegten Schwellenwerte erreichen (s. a. 1 VOL), sollen unter Einholung von mindestens zwei Angeboten an einen wechselnden Bieterkreis freihändig vergeben. Sofern wegen besonderer Umstände (z.b. nur ein geeignetes Ingenieurbüro verfügbar) von dieser Vorgabe abgewichen werden muss, ist dies im Vergabevermerk zu begründen. 5. Vergabe wiederkehrender Leistungen Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist für die Wahl der Vergabeart der Gesamtwert (z.b. Jahreswert) zugrunde zu legen. (s. hierzu auch 3 Abs. 3 und 4 der VgV) 6. Entscheidungsbefugnis Der Bürgermeister regelt die Entscheidungsbefugnis über die Vergabeart in einer Dienstanweisung. 7. EU-Vergaben Sofern die in 2 der Vergabeverordnung, (VgV) festgelegten Schwellenwerte überschritten werden, bestimmt sich die zu wählende Vergabeart jeweils nach 3/EG der VOB/A bzw. VOL/A und VOF. Danach entsprechen: die Öffentliche Ausschreibung dem Offenen Verfahren die Beschränkte Ausschreibung dem Nichtoffenen Verfahren die Freihändige Vergabe dem Verhandlungsverfahren 8. Zusatzbestimmungen Stand: März 2014 Seite 5

6 1.10 Vergabeordnung der Hansestadt Herford Abweichungen von den in den Absätzen 1 bis 5 beschriebenen grundsätzlichen Vergabearten sind im Vergabevermerk schriftlich zu begründen. Die Zustimmung des Stabsbereiches Prüfung ist hierzu vor Auftragsvergabe einzuholen. Es ist unzulässig, einen Auftrag aufzuteilen, um die Vorschriften über die Vergabearten zu umgehen. Bei einer in Fach- oder Teillose aufgliederten Gesamtmaßnahme stellt die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme die Wertgrenze für das in Frage kommende Vergabeverfahren nach VOB oder VOL dar. Bei einer Maßnahme, die auf Grund ihrer Wertgrenzenüberschreitung öffentlich auszuschreiben ist, sind mindestens 80 % der Gesamtleistung (addierter Wert der Einzellose) öffentlich auszuschreiben. (sog. 20 %-Klausel). 6 Besondere Vorschriften für Bauleistungen 1. Ist im Einzelfall eine durchzuführende Bauleistung durch planerische oder programmbedingte Festsetzungen dem Umfang nach ausreichend definiert, kann sie auch zum Pauschalauftrag (Vergabe zu einer Pauschalsumme) vergeben werden. Einer solchen Vergabe muss eine Ausschreibung nach Leistungsprogramm vorausgegangen sein. 2. Müssen Bauleistungen ausnahmsweise zu einem Selbstkostenerstattungsvertrag oder im Stundenlohn vergeben werden, so sind die Gründe schriftlich darzulegen. Im übrigen ist nach VOB zu verfahren. 7 Zentrale Submissionsstelle 1. Angebote in den Ausschreibungsverfahren werden ausschließlich von der vom Bürgermeister zu bestimmenden zentralen Submissionsstelle entgegen genommen. Die Termine für die Angebotsöffnung (Submission) sind zwischen den Vergabestellen und der zentralen Submissionsstelle zu vereinbaren. Bei der Öffentlichen Ausschreibung ist der Submissionstermin in der öffentlichen Bekanntmachung anzugeben. Bei einer Beschränkten Ausschreibung sind die ausgewählten Bieter in der schriftlichen Aufforderung zur Angebotsabgabe über den Submissionstermin zu unterrichten. 2. Für die Vorbereitung und Durchführung der Submission ist die Submissionsstelle bzw. deren Verhandlungsleiter zuständig. Ebenso für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Angebote bis zum Seite 6 Stand: März 2014

7 Eröffnungstermin. 3. Das Ergebnis der Submission ist im Vergabevermerk zu dokumentieren. In ihm müssen alle termingerecht abgegebenen Angebote erfasst sein. 4. An der Submission für Ausschreibungen nach VOB/A können die Bieter oder ihre Bevollmächtigten teilnehmen, nicht dagegen bei Submissionen nach VOL/A. 5. Die näheren Regelungen zur Durchführung von Submissionen trifft die Dienstanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren und die zentrale Submissionsstelle der Stadt Herford. 8 Beteiligung des Stabsbereichs Prüfung 1. Bei Vergaben bis einschließlich ,-- EURO entscheidet die jeweilige Vergabestelle allein. 2. Bei Vergaben ab einer Auftragssumme von mehr als EURO bis einschließlich ,-- EURO muss die Vergabestelle diese Auftragsvergabe dem Stabsbereich Prüfung innerhalb einer Woche nach Auftragsvergabe schriftlich anzeigen. Die Anzeige soll die Vergabeentscheidung transparent machen. Der Stabsbereich Prüfung überprüft diese Vergaben stichprobenartig. 3. Vergabevorschläge ab einer Auftragssumme von mehr als EURO sind dem Stabsbereich Prüfung mit dem vollständigen Vergabevorgang (alle Ausschreibungsunterlagen, alle Angebote, Vergabevermerk) zur Prüfung vorzulegen, bevor das Auftragsschreiben unterzeichnet und versandt wird. Der Auftrag darf - unabhängig von der Einhaltung der VOB/VOL/VOF- Regelungen für Aufträge ab den Schwellenwerten der VgV- erst vergeben werden, wenn der Stabsbereich Prüfung keine Bedenken geltend macht. 4. Die Zuständigkeitsregelung gilt sinngemäß auch für Nachträge. 9 Auftragserteilung 1. Alle Aufträge sind schriftlich (Auftragsschreiben, Bestellschein) zu erteilen. Lediglich Aufträge zur Gefahrenabwehr oder -beseitigung, die keinen Aufschub dulden, können vorab mündlich erteilt werden. Der schriftliche Auftrag ist in diesen Fällen unverzüglich nachzuholen. Stand: März 2014 Seite 7

8 1.10 Vergabeordnung der Hansestadt Herford 2. Der Bau- und Umweltausschuss trifft die Entscheidung über Auftragsvergaben sowie Nachträge zum Hauptauftrag (Zusatz/Anschlussauftrag) ab ,--EURO für alle Maßnahmen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind. 3. Die Zuständigkeit für die Auftragsvergaben unterhalb von ,-- EURO sowie Auftragsvergaben im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanes wird vom Bürgermeister in einer Dienstanweisung geregelt, ebenso die Zuständigkeit für die Unterzeichnung der Aufträge. Auftragsvergaben ab ,-- EURO sind dem Bau-und Umweltausschuss zur Kenntnis zu geben. 10 Ausschluss von Unternehmen 1. Von städtischen Aufträgen sind Unternehmen sowie deren Subunternehmen insbesondere auszuschließen, die die tariflichen Arbeitsbedingungen entgegen ihrer Verpflichtungen nicht einhalten, die ihren regelmäßigen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern oder sozialen Abgaben nicht nachkommen, deren Leistungen und Lieferungen mangelhaft sind oder die für die Lieferung oder Leistung Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Vereinbarungen getroffen haben. Unternehmen, welche die Ausführungsfristen schuldhaft überschreiten, können neben einer Vertragsstrafe auch befristet von städtischen Aufträgen ausgeschlossen werden. Sofern erst nach Auftragsvergabe einer der in Abs. 1 genannten Ausschlussgründe bekannt wird oder Unternehmen im Angebot falsche Angaben gemacht haben, behält sich die Stadt Herford vor, vom Vertrag zurückzutreten. 2. Über den Ausschluss und dessen Dauer entscheidet der Bau- und Umweltausschuss. Gegen den Beschluss des Ausschusses kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Über die Unternehmen, die von städtischen Aufträgen ausgeschlossen sind, wird ein Verzeichnis geführt. Die Verzeichnis führende Stelle wird durch Dienstanweisung des Bürgermeisters genannt. Seite 8 Stand: März 2014

9 Die Unternehmen und die Dauer des Ausschlusses werden durch diese Stelle außerdem durch Rundverfügung allen Vergabestellen der Stadt Herford bekannt gegeben. 11 Mitwirkungsverbote Die Regelungen des 16 VgV gelten auch für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte der VgV. 12 Nichtbeachtung der Vergabevorschriften Für die aus der Nichtbeachtung der Vergabevorschriften entstehenden Schäden können die Betreffenden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden. 13 Ausnahmen für Sofortmaßnahmen bei Notfällen In den folgenden Sonderfällen kann mit schriftlicher Begründung und Zustimmung der örtlichen Rechnungsprüfung von den Bestimmungen dieser Vergabeordnung abgewichen werden: Durchführung von notwendigen Sofortmaßnahmen bei: Unwetterschäden Einbruchschäden Glasschäden drohenden Gesundheitsgefahren (z.b. Legionellenbefall) Gefahrenabwehr Bekämpfung von Katastrophen, Epidemien oder sonstigen Notfällen 14 Inkrafttreten Diese Vergabeordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Vergabeordnung vom Hinweis: Die Neufassung der Vergabeordnung wurde im Amtsblatt für den Kreis Herford, Amtliches Kreisblatt vom öffentlich bekannt gemacht. Die Vergabeordnung ist damit am in Kraft getreten. Stand: März 2014 Seite 9

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

Bau- und Vergaberecht

Bau- und Vergaberecht Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Ahrensbök

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Ahrensbök Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Ahrensbök 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1 Allgemeines 3 2 Grundlegende Bestimmungen 3 3 Wertgrenzen 3, 4 4 Art der Vergabe 4, 5 5 Besondere Hinweise

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg

Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Ziffer 2.3. Buchstabe q), Ziffer 3.2 Buchstabe a) und Ziffer 3.4 Buchstabe g) geändert durch 1. Nachtrag vom 29.08.2007; Ziffer 4 neu eingefügt durch 2. Nachtrag vom

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Ausschreibung gemäß 12 Absatz 1 VOB/A; hier: Kanalsanierung Im Soestkamp

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B) C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Mehr

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Der Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) erläßt auf Grundlage des 36 Abs. 1 des Thüringer

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung Öffentliches Auftragswesen Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 21.11.2008 41-32570/3 - im Einvernehmen mit MI,MF, MK, MS, MLV Bezug: RdErl. des MW vom 9.8.2006 (MBl.LSA S.597) 1.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Vergabeordnung. Dienstanweisung für die Stadtverwaltung Jülich. 1. Verbindliche Vergabevorschriften/Rechtscharakter

Vergabeordnung. Dienstanweisung für die Stadtverwaltung Jülich. 1. Verbindliche Vergabevorschriften/Rechtscharakter - 1 - Vergabeordnung Dienstanweisung für die Stadtverwaltung Jülich Aufgrund der Empfehlungsbeschlüsse des Planungs- und Bauausschusses vom 29.11.2001 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2001

Mehr

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG INHALTSVERZEICHNIS 1 Einführung... 3 2 Produkt... 3 3 Angebotsabgabe... 4 4 Vergabe...

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen der Gemeinde Hammoor

Satzung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen der Gemeinde Hammoor Satzung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen der Gemeinde Hammoor Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 15 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 14.07.2010 Inhalt: Seite 1. Richtlinie der Fachhochschule Gelsenkirchen für das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein In Ausführung von 1 Abs. 2 und 6 des Finanzstatuts der IHK Mittlerer Niederrhein vom 05.07.2013 und auf der Grundlage der

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4

Mehr

Wie fängt es an? evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses

Wie fängt es an? evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses Wie fängt es an? 1. Bedarfsfeststellung 2. Abschätzung / Bereitstellung der Kosten 3. Verfahrenswahl

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Strom günstiger einkaufen

Strom günstiger einkaufen Strom günstiger einkaufen Vergabe über online Plattform Monika Dreekmann KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Agenda o Ausgangssituation, Preisentwicklung, Unterschiede zur Beschaffung in der Wirtschaft

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 VIII/4/ 1 Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000)

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der im

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt: 1 Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 410/2014 Az.: 012.3; 013.23; 241.21 Datum: 13. März 2014 Betreff: Vergabe der Ausstattung am Fachraumzentrum Bad Mergentheim Beratungsfolge Termin Status Verwaltungs- und

Mehr

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen,

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Checkliste für Öffentliche Auftraggeber 1. Beschaffungsbedarf Welche Leistung / welches Produkt wird benötigt? Einzelbeschaffung oder Eignung für Rahmenvertrag?

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 Bekanntmachung 1. Art der Vergabe Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden und der zuschlagserteilenden Stelle Landes-Gewerbeförderungsstelle

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV

Mehr

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT)

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT) Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden einschlägige Begriffe (Schüler, Lehrer, Schulleiter, Wahlleiter u.ä.), nur in der männlichen Form verwendet; die weibliche Form ist dabei jeweils

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung. Konzepte Strukturen Schwierigkeiten. Düsseldorf, 17. Februar 2014

Rechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung. Konzepte Strukturen Schwierigkeiten. Düsseldorf, 17. Februar 2014 Rechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Konzepte Strukturen Schwierigkeiten Düsseldorf, 17. Februar 2014 Gliederung Begriff der Nachhaltigkeit und Verwendung im rechtlichen Kontext Regelungen

Mehr