Kirchensanierung und Artenschutz. Schutz von Fledermäusen und Vögeln bei Baumaßnahmen

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1 Kirchensanierung und Artenschutz Schutz von Fledermäusen und Vögeln bei Baumaßnahmen

2 Kirchensanierung Bedrohung geschützter Arten? Kirchtürme und Dachstühle von Kirchenbauten sind wichtige Lebensräume für Fledermäuse und bedrohte Vogelarten wie Turmfalke, Schleiereule und Dohle, vereinzelt auch Wanderfalke und Weißstorch. Sie finden hier gute Nistmöglichkeiten und Lebensräume zur Aufzucht ihrer Jungen. Diese Refugien für den Artenschutz gehen bei Sanierungen allerdings oft verloren, da meist aus Unkenntnis auf die Bedürfnisse der Tiere keine Rücksicht genommen wird. Fledermausquartiere Rücksichtnahme geboten! Fledermäuse folgen einem regelmäßigen Jahresrhythmus. Die Zeit zwischen November und Februar verbringen sie in möglichst frostfreien Winterquartieren wie Stollen, Höhlen, Kellern oder sonstigen Hohlräumen und Spalten. Ende März/ Anfang April suchen sie die Sommerquartiere auf. Gebäudebewohnende Arten beziehen beispielsweise Dachstühle, Hohlräume zwischen Holzverschalungen, Fensterläden und Mauerspalten. Hier richten sie ihre Wochenstuben ein, Quartiere, in denen die oft zahlreichen Weibchen ihre Jungen zur Welt bringen. Dabei sind sie sehr ortstreu und fliegen über Jahre hinweg die gleichen Quartiere an. Meist nutzen sie immer wieder die bekannten Einflugöffnungen und Hangplätze. Während der Fortpflanzungszeit Mitte März bis Anfang August reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Störungen oder Veränderungen in ihrem Quartier. Sanierung und Artenschutz Hand in Hand Trotz der hohen Störanfälligkeit der Tiere ist es möglich, Sanierungen so durchzuführen, dass die Populationen der geschützten Arten nicht beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist, den Sanierungsablauf auf ihre Bedürfnisse abzustimmen. Angesichts der Komplexität der Ansprüche der verschiedenen Arten ist dies nur mit Hilfe von Experten möglich. Die Erfahrung zeigt: werden Experten und Behörden für den Artenschutz frühzeitig in die Planung einbezogen, lassen sich Konflikte und Kosten minimieren.

3 Rechtlicher Rahmen 44 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, wild lebende Tiere der besonders (und streng) geschützten Arten zu verletzen oder zu töten. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten dürfen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dürfen nicht der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden, wobei das Unzugänglichmachen dem Zerstören gleichkommt. Der Verstoß gegen diese Verbote ist bußgeldbewehrt und kann eine Straftat darstellen. Nach 45 Abs. 7 BNatSchG kann das Regierungspräsidium als Höhere Naturschutzbehörde von den Verboten im Einzelfall eine Ausnahme zulassen, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses dies erfordern. Voraussetzung ist, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Eine Bauausführung ist zulässig, wenn es möglich ist, eine Sanierung so durchzuführen, dass Fledermäuse und andere geschützte Arten nicht beeinträchtigt werden. Auf der sicheren Seite des Gesetzes steht, wer frühzeitig plant und die Experten der Naturschutzbehörden und -verbände rechtzeitig, am besten bereits im Vorfeld der Planung, einbezieht. Das gewährleistet, dass die geschützten Arten nicht beeinträchtigt werden und nur dann ist die Ausführung des Bauvorhabens zulässig.

4 In 6 Schritten zur artensc - was nun? Sobald eine Kirchengemeinde die Sanierungsabsicht hat, muss sie auch den Artenschutz in 1.Sanierungsabsicht die Planung einbeziehen. Zuerst ist zu ermitteln, ob geschützte Tiere in der Kirche vorkommen. Dies ist für Laien nicht immer einfach zu erkennen. Deshalb müssen Vogelund Fledermausexperten frühzeitig einbezogen werden. Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie bei den Naturschutzbehörden des Landratsamtes oder des Regierungspräsidiums. Teilweise liegen auf Grund früherer Kartierungen bereits Daten zu Artenvorkommen vor. Diese müssen aktualisiert und ergänzt werden. 3. Bauplanung Aus den gewonnenen Informationen erarbeiten die Experten gemeinsam mit den Architekten einen artenschutzverträglichen Bauzeitenplan und geben Hinweise zur artenschutzgerechten Sanierung. Über die nun konkretisierten Sanierungspläne sind die Naturschutzbehörden zu informieren. Während der Bauausführung/Sanierungsarbeiten stellt die ökologische Baubegleitung si- 5.Bauausführung cher, dass es nicht zu artenschutzrechtlichen Verstößen kommt. Als Vorort-Betreuung steht der Baubegleiter für Rückfragen zur Verfügung, gibt praktische Hinweise zur artenschutzgerechten Bauausführung und rettet ggf. Tiere, die sich auf der Baustelle verirrt haben.

5 hutzgerechten Sanierung 2. Einbeziehung von Experten Die frühzeitige Einbeziehung der Experten, beispielsweise AG Fledermausschutz, NABU oder Fachgutachter, etwa ein Jahr vor Baubeginn ist wichtig, damit die geschützten Arten über eine vollständige Entwicklungsperiode beobachtet werden können. Es muss genau dokumentiert werden, wo sich die Tiere zu welcher Jahreszeit aufhalten und welche Zugänge/Einflugsöffnungen sie nutzen. Nur so können die Anforderungen des Artenschutzes bei der Bauausführung berücksichtigt werden. Kann trotz dieser Maßnahmen die Störung bzw. 4.Verwaltungsverfahren ein Eingriff in die Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht verhindert werden, muss ein Antrag auf Ausnahme bei den Naturschutzbehörden gestellt werden. Diese prüfen, ob ein Ausnahmegrund vorliegt. und Kontrolle Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die 6.Dokumentation durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Der Erfolg der artenschutzgerechten Sanierung ist in der Folgezeit durch den Baubegleiter zu kontrollieren. Schließlich sind alle gespannt, ob die Tiere das Quartier wieder annehmen.

6 Sep Sep Mai Mai Mär Mär Wann können Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden? In Sommerquartieren von Fledermäusen Dez Jan Nov Feb Okt Apr Aug Juli Jun Unproblematisch Arbeiten im näheren Quartierumfeld nicht möglich nur bei bestimmten Arten möglich In der Umgebung von Vogelbrutplätzen Dez Jan Nov Feb Okt Apr Aug Juli Jun Unproblematisch nur bei bestimmten Arten möglich Arbeiten im näheren Brutbereich nicht möglich je nach Art sind Abweichungen möglich

7 Die 10 Gebote des Artenschutzes rechtzeitig etwaige Vorkommen geschützter Arten erkunden; Bauarbeiten außerhalb der Fortpflanzungszeiten durchführen; Störungen durch Licht, Lärm und Anwesenheit von Menschen vermeiden; traditionelle Ein- und Ausflugöffnungen nicht verschließen oder verändern; d.h. auch, darauf achten, dass der Einflug nicht durch die Sicherheitsnetze am Gerüst behindert wird und keine zu engmaschigen Taubenabwehrgitter angebracht werden; traditionelle Hangplätze und Nistmöglichkeiten erhalten; nachteilige Klimaveränderungen vermeiden; solche werden beispielsweise durch Veränderung der Belüftung oder der Isolierung des Dachstuhles, Einziehen von Unterspannbahnen oder durch Schattenwirkung von Photovoltaikanlagen hervorgerufen; Veränderungen der Lichtsituation nur in Absprache mit Experten vornehmen, etwa bei Einbau von Glasziegeln oder Fenstern und Einbau neuer Innenbeleuchtungen; keine schädlichen Holzschutzmittel verwenden und Innenraumbegasungen nur mit Absauganlage durchführen; Probleme durch technische Anlagen mit Ultraschallemissionen vermeiden, die beispielsweise durch den Einbau von Photovoltaikanlagen entstehen, wenn Gleich-/Wechselrichter im Dachraum angebracht werden und durch Verwendung von Energiesparlampen; Kirchtürme und Dächer in den Sommermonaten bei Nacht nicht anstrahlen. Links: Impressum Herausgeber: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 55 und 56, Konrad-Adenauer-Straße 20, Tübingen Text, Konzeption und Redaktion: J. Gras, C. Haag, C. Schneiderhan, Regierungspräsidium Tübingen Gestaltung: S. Eißler, Regierungspräsidium Tübingen Fotos: NABU: M. Heng Bildarchiv LUBW: D. Nill PIXELIO: S. Richter Stand: April 2010 bei den Herausgebern und Autoren: alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herausgeber gestattet.

8 Adressen Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg e.v. Notfalltelefon: Edmund Hensle (Vorsitzender) Matthias-Grünewald-Straße 20 D Freiburg Telefon: Ingrid Kaipf (Geschäftsführerin) Keplerstraße Tübingen Telefon: Regionalvertreter für den Regierungsbezirk Karlsruhe Monika Braun Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden c/o Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe Erbprinzenstraße Karlsruhe Telefon: Telefax: Monika.Braun@smnk.de oder privat Telefon/-fax: monikabraun@aol.com Regierungsbezirk Freiburg AG Fledermausschutz in der Region Südbaden Klaus Heck Mainaustraße 209H, Konstanz Telefon: klaus.heck@googl .com Regierungsbezirk Stuttgart Birgit Fuggmann Ernst-Bauer-Straße Ludwigsburg Telefon: v.fuggmann@web.de Regierungsbezirk Tübingen Pia Wilhelm SHB-Naturschutzzentrum Pfrunger-Burgweiler Ried Riedweg Wilhelmsdorf Telefon: Telefax: wilhelm@schwaebischer-heimatbund.de oder privat Telefon: pia.wilhelm@t-online.de NABU Landesverband Baden-Württemberg Tübinger Straße Stuttgart Telefon: Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien sind die Naturschutzreferate 55 und 56 Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz Karlsruhe Telefon: Telefax: poststelle@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße Stuttgart Telefon: Telefax: poststelle@rps.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Bissierstraße Freiburg i. Br. Telefon: Telefax: poststelle@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Telefon: Telefax: poststelle@rpt.bwl.de Storchenbeauftragte Ute Reinhard Beuroner Weg Irndorf Telefon: Ehrenamtliche Sachverständige Die Sachverständigen können über die jeweilige Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt oder dem Rathaus bei Stadtkreisen erfragt werden. Kirchliche Umweltbeauftragte Evangelische Landeskirche in Württemberg Dr. Hans-Hermann Böhm Telefon: hans-hermann.boehm@elk-wue.de Evangelische Landeskirche in Baden Klaus Nagorni Telefon: klaus.nagorni@ekiba.de Erzdiozöse Freiburg Benedikt Schalk Telefon: benedikt.schalk@ordinariat-freiburg.de Diozöse Rottenburg-Stuttgart Stefan Schneider Telefon: umwelt@bo.drs.de

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