Haftungsrisiken für Hersteller und Betreiber bei Arbeitsunfällen

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1 Landshut, 27. November 2012 Haftungsrisiken für Hersteller und Betreiber bei Arbeitsunfällen Produkthaftung und strafrechtliche Konsequenzen Dr. Arun Kapoor, Rechtsanwalt Die drei Säulen des Produktsicherheitsrechts Öffentlich-rechtliches Produktsicherheitsrecht Minimalanforderungen für das Inverkehrbringen von Produkten Europäisch harmonisierte Rechtsmaterie Einfallstor für die zivilrechtliche und strafrechtliche Produkthaftung Zivilrechtliche (Produkt-)Haftung des Herstellers Gewährleistungsrecht u. Garantie (Vertrag, AGB, UN-Kaufrecht) Produzentenhaftung (Verkehrssicherungspflichten, Rückrufe) Produkthaftung (Gefährdungshaftung) Strafrechtliche Produktverantwortung Straftatbestände Unterlassungsdelikte vs. Begehungsdelikte Wer ist strafrechtlich verantwortlich? 2 1

2 Klassisches rechtliches Szenario nach einem Arbeitsunfall Marktüberwachung Marktüberwachung und und Arbeitsschutz Arbeitsschutz Hersteller Liefervertrag Behördliche Ermittlungen und Maßnahmen Betreiber Arbeitsvertrag Mitarbeiter 4 2

3 Strafanzeige und anschließende Akteneinsicht Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Ermittlungen Hersteller Information, Akteneinsicht Regressansprüche Marktüberwachung Marktüberwachung und und Arbeitsschutz Arbeitsschutz Liefervertrag Behördliche Ermittlungen und Maßnahmen Ergänzende Produkthaftung Gesetzliche Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung Betreiber Arbeitsvertrag Mitarbeiter Leistung durch Unfallversicherer Strafanzeige und anschließende Akteneinsicht 5 Öffentlich-rechtliches Produktsicherheitsrecht Kurzüberblick 3

4 Produktsicherheitsrecht Überblick Staatliche Minimalanforderungen an die Sicherheit von Produkten zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens Voraussetzungen für das legale Inverkehrbringen des Produkts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Europäisch geprägte Rechtsmaterie (Europarecht) Anknüpfungspunkt für Betreiberpflichten Einfallstor für die Produkthaftung Einfallstor für die strafrechtliche Produktverantwortung 7 Zivilrechtliche Produkthaftung Wer bezahlt den Schaden an anderen Rechtsgütern des Geschädigten...? 4

5 Produkthaftung in Deutschland - Produzentenhaftung Deliktische Produzentenhaftung Abs. 1 BGB Deliktische Haftung des Herstellers Verschuldensabhängige Haftung (aber: Beweiserleichterungen für den Geschädigten) Deliktische Schutzgesetzhaftung Abs. 2 BGB Deliktische Haftung wegen Verstoßes gegen ein Schutzgesetz Verschuldensabhängige Haftung desjenigen, der gegen das Schutzgesetz verstößt Produkthaftung - 1 ProdHaftG Deutsche Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG Verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers gegenüber jedermann 9 Produzentenhaftung Der Gesetzestext 823 Abs. 1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 10 5

6 Produzentenhaftung - Verschulden Verschulden Vorsatz Wissen und Wollen der Pflichtverletzung Fahrlässigkeit Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt 11 Produzentenhaftung - Verkehrssicherungspflichten Konstruktionspflicht Fabrikationspflicht vor dem Inverkehrbringen Instruktionspflicht Produktbeobachtungspflicht nach dem Inverkehrbringen 12 6

7 Produzentenhaftung - Verkehrssicherungspflichten Konstruktionspflicht Grundsatz integrierter Sicherheit Öffentlich-rechtliches Produktsicherheitsrecht ist nur der Mindestmaßstab Maßgeblich: Stand von Wissenschaft und Technik Fabrikationspflicht Übertragung des durch die Konstruktion geschaffenen Sicherheitsstandards auf die Serienproduktion Organisationsherausforderung (Wareneingangs- Fertigungsund Warenausgangskontrollen) 13 Produzentenhaftung - Verkehrssicherungspflichten Instruktionspflicht Warnung vor den vom Produkt ausgehenden Restgefahren Berücksichtigung der vorhersehbaren Fehlanwendung Keine Flucht in die Instruktion Produktbeobachtungspflicht Fortlaufende Beobachtung des Produkts nach dem Inverkehrbringen auf seine Bewährung im Feld Beobachtung von Wettbewerbsprodukten Beobachtung des Marktes für Anbau- und Zubehörteile hinsichtlich Kombinationsrisiken Produktbeobachtungspflicht schlägt ggf. um in eine Gefahrenabwendungspflicht 14 7

8 Produkthaftung in Deutschland - Schutzgesetzhaftung Deliktische Produzentenhaftung Abs. 1 BGB Deliktische Haftung des Herstellers Verschuldensabhängige Haftung (aber: Beweiserleichterungen für den Geschädigten) Deliktische Schutzgesetzhaftung Abs. 2 BGB Deliktische Haftung wegen Verstoßes gegen ein Schutzgesetz Verschuldensabhängige Haftung desjenigen, der gegen das Schutzgesetz verstößt Produkthaftung - 1 ProdHaftG Deutsche Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG Verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers gegenüber jedermann 15 Haftung aus 823 Abs. 2 BGB sog. Schutzgesetzhaftung 823 Abs. 2 BGB: Die gleiche Haftung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. 16 8

9 Haftung aus 823 Abs. 2 BGB sog. Schutzgesetzhaftung EG-Richtlinie Nationaler Umsetzungsakt EG-Maschinenrichtlinie EG-Niederspannungsrichtlinie PSA-Richtlinie 9. ProdSV 1. ProdSV 8. ProdSV 3 Abs. 1 ProdSG Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach 8 Abs. 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und 2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet. Schutzgesetz i.s.d. 823 Abs. 2 BGB! 17 Produkthaftung in Deutschland - Produkthaftung Deliktische Produzentenhaftung Abs. 1 BGB Deliktische Haftung des Herstellers Verschuldensabhängige Haftung (aber: Beweiserleichterungen für den Geschädigten) Deliktische Schutzgesetzhaftung Abs. 2 BGB Deliktische Haftung wegen Verstoßes gegen ein Schutzgesetz Verschuldensabhängige Haftung desjenigen, der gegen das Schutzgesetz verstößt Produkthaftung - 1 ProdHaftG Deutsche Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG Verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers gegenüber jedermann 18 9

10 Produkthaftungsgesetz Der Gesetzestext 1 Abs. 1 ProdHaftG: Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. 19 Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Verschulden Ein Verschulden ist nicht erforderlich! Es handelt sich um eine sog. Gefährdungshaftung, die nicht an die schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht anknüpft, sondern allein an die von dem Produktvertrieb ausgehenden Gefährdungen. Deshalb erstreckt sich die Haftung nach dem ProdHaftG auch auf Ausreißer im Fertigungsprozess! 20 10

11 Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Der tatsächliche Hersteller derjenige, der das Produkt (oder das Teilprodukt) selbst herstellt Der sog. Quasihersteller derjenige, der sich durch Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines sonstigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt Der Importeur derjenige, der ein Produkt zu Vertriebszwecken (nicht zum Eigengebrauch!) erstmals in den EWR einführt, um es zu vertreiben Der Vertriebshändler wenn der tatsächliche Hersteller nicht festgestellt werden kann Bei Importprodukten: wenn der Importeur nicht festgestellt werden kann 21 Strafrechtliche Produktverantwortung Wer trägt die strafrechtlichen Konsequenzen für den Vertrieb sicherheitstechnisch fehlerhafter Produkte...? 11

12 Strafrechtliche Verantwortung weitere Tatbestände In Betracht kommende weitere Straftatbestände Fahrlässige Tötung, 222 StGB Fahrlässige Körperverletzung, 229 StGB Vorsätzliche Tötung (Totschlag), 212 StGB Vorsätzliche Körperverletzung, 223 StGB Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, 224 StGB Vorsätzliche schwere Körperverletzung, 226 StGB Vergiftung, 314 StGB Brandstiftung, 306 ff. 23 Strafrechtliche Produktverantwortung - Tatbestände Allgemeine Straftatbestände des Strafgesetzbuches 222 StGB - Fahrlässige Tötung: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar! 24 12

13 Vorsatz und Fahrlässigkeit im Strafrecht Vorsatz: wer den tatbestandlichen Erfolg (Körperverletzung, Tötung) wenigstens billigend in Kauf nimmt, auch wenn er dessen Verwirklichung nicht direkt herbeiführen will Fahrlässigkeit: Wer den tatbestandlichen Erfolg zwar nicht billigend in Kauf nimmt, aber in pflichtwidriger Weise auf das Ausbleiben von Schäden vertraut. Wer sich also denkt: Es wird schon gut gehen 25 Strafrechtliche Verantwortung für fehlerhafte Produkte Strafrechtliche Verantwortung für aktives Handeln (Begehungsdelikte) Voraussetzung ist die Herbeiführung des Verletzungserfolges (Tötung oder Verletzung eines Menschen) durch aktives Handeln (z.b. fehlerhafte Konstruktion, Fortführung des Produktvertriebs) Strafrechtliche Verantwortung für pflichtwidriges Unterlassen (Unterlassungsdelikte) Voraussetzung ist eine sog. Garantenpflicht Der Inverkehrbringer hat eine Garantenpflicht so bald er weiß oder wissen könnte, dass von seinem Produkt eine Gefahr ausgeht Er ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er eine gebotene Gefahrenabwendungsmaßnahme unterlässt 26 13

14 Strafanzeige und anschließende Akteneinsicht Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Ermittlungen Hersteller Information, Akteneinsicht Regressansprüche Marktüberwachung Marktüberwachung und und Arbeitsschutz Arbeitsschutz Liefervertrag Behördliche Ermittlungen und Maßnahmen Ergänzende Produkthaftung Gesetzliche Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung Betreiber Arbeitsvertrag Mitarbeiter Leistung durch Unfallversicherer Strafanzeige und anschließende Akteneinsicht 27 Newsletter Product Safety Interesse.? Product Safety Newsletter Dr. Arun Kapoor Rechtsanwalt Brienner Str München Tel. +49 (0)89 / Fax. +49 (0)89 / arun.kapoor@noerr.com 28 14

15 Noerr ist eine interdisziplinäre wirtschaftsberatende Kanzlei mit 60-jähriger Erfahrung Erfolgreiche Branchenfokussierung, kombiniert mit Full-Service-Angebot Kaum ein Wettbewerber beeindruckt mit einer derart umfassend angelegten Beratung // JUVE 2010 Erstklassig/spezialisiert. Führende Experten in vielen Rechtsgebieten und Branchen, praxisorientiert und wissenschaftlich fundiert London 6 Professionals Frankfurt am Main 50 Professionals Moskau 45 Professionals Prag 30 Professionals Multidisziplinär. Über 460 Berufsträger für Recht, Steuern und Financial Advisory Services Noerr Berlin 65 Professionals Dresden 20 Professionals Warschau 15 Professionals Kiew 20 Professionals Erfahren. Beratung durch Partner Düsseldorf 40 Professionals Budapest 10 Professionals International. - Büros in MOE, London, Alicante und New York - Brazil, India und China Desks - Best Friends in London - Lex Mundi Eingespielt. nationale und internationale (Transaktions-)Teams Mittel-/Osteuropa-Kompetenz. Lokales Know-how, internationale rechtliche Standards Global München 145 Professionals Alicante (Jul 2011) 5 Professionals Als exklusives deutsches Mitglied in Lex Mundi bietet Noerr Zugriff auf das weltweit führende Netzwerk unabhängiger Spitzenkanzleien Noerr Lex Mundi Bukarest 20 Professionals Bratislava 5 Professionals 29 15

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