Software-Lizenzvertrag
|
|
- Volker Kaufer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Software-Lizenzvertrag abgeschlossen zwischen 1. Name:... Strasse:... PLZ / Ort:... /... Land:... Firmenbuchnummer:... Geb.Datum:... (im Folgenden kurz Lizenznehmer ) und 2. EFP Elektronik GmbH, Perlenstrasse 5, A-4470 Enns, FN i (im Folgenden kurz Lizenzgeber ) Präambel Die Cellcom -Software ist eine in Kategorien / Elementen und Präfix unterteilte Datenbank mit einem über die USB Schnittstelle, in Kombination mit der Cell-Communicator Hardware, generiertem analogen Schallausgang zum Zweck eines Informationstransfers. Der Lizenzgeber als Entwickler und alleiniger Inhaber aller Schutzrechte an der Software erteilt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive Lizenz gemäß den folgenden Bedingungen: 1. Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung einer Kopie der Software Cell- Communicator, im Folgenden kurz Cellcom genannt, nebst Benutzerhandbuch durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer. Die näheren Spezifikationen und Funktionalitäten sind im Pflichtenheft definiert, welches als Anlage./1 einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. 1.2 Die Installation der Software erfolgt selbstständig durch den Kunden. Der Lizenzgeber stellt keinen Support zur Verfügung, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist Die Cellcom - Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb der Software nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, der Verpackung und dem Handbuch sowie sonstigem zugehörigen schriftlichen Material Die erworbene Cellcom - Software beansprucht in Ihrer Funktion die im Handbuch beschriebene Verwendung nicht aber die wissenschaftliche Bestätigung. Auch ersetzt die Cellcom - Software in keiner Weise in irgendeiner Form eine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Bei der Cellcom - Software handelt sich um ein Forschungsprojekt und jeder Nutzer erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, in diesem Rahmen die jeweiligen landesüblichen Gesetze zu beachten und keine ersetzenden Heilbehandlungen durchzuführen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich seine Klienten davon in Kenntnis zu setzen und/oder an einen Arzt weiter zu vermitteln. 1
2 2. Nutzungsumfang 2.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das überlassene Programm entweder auf einem temporären Speicher (z.b. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten Speicher (z.b. Festplatte, CD-ROM) zu nutzen und erhält dafür ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im folgenden Ausmaß Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installationen des Programms vom Original-Datenträger auf die Festplatte des Lizenznehmers sowie das jeweilige Laden in den Arbeitsspeicher der Hardware des Lizenznehmers. Die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenznehmer ist ebenfalls zulässig Unzulässig ist der Einsatz der Software in einem Netzwerk des Lizenznehmers in einer Weise, die es ermöglicht, dass mehrere Mitarbeiter des Lizenznehmers zeitgleich mit der Software arbeiten. Diese Lizenz erlaubt daher die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigen Computer verwendet wird. Es dürfen nur so viele Kopien benutzt werden, wie Lizenzen erworben wurden Sofern der Lizenznehmer ein Lizenzpaket vom Lizenzgeber erworben hat, ist er berechtigt, Kopien gemäß der Anzahl der erworbenen Lizenzen selbst herzustellen und entsprechend den Regelungen dieses Lizenzvertrages zu nutzen Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern der Lizenznehmer die eingesetzte Hardware wechseln möchte, ist er verpflichtet, die Software von der bisher benutzten Hardware zu entfernen Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien des zur Verfügung gestellten Benutzerhandbuches anzufertigen. Ist das Benutzerhandbuch in digitaler Form zur Verfügung gestellt worden, darf der Lizenznehmer neben der Arbeitskopie lediglich eine Sicherungskopie anfertigen Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die hierin genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. 3. Beschränkung der Lizenz / Schutz des Lizenzmaterials 3.1. Unbeschadet der gemäß Punkt 1 und 2 eingeräumten Nutzungsrechte behält der Lizenzgeber alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller vom Lizenznehmer hergestellten Kopien desselben. Das Eigentum des Lizenznehmers an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten bleibt unberührt. 2
3 3.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle vom Lizenznehmer hergestellten Kopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial in unveränderter Form zu übernehmen Der Lizenznehmer wird über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial Buch führen sowie auf Anfrage hierüber Auskunft erteilen Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Lizenzmaterial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder im Original noch in Form von Kopien Dritten zugänglich zu machen. Die gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens Der Lizenznehmer wird vor der Vernichtung oder der Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeichertes Lizenzmaterial vollständig löschen Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. 4. Lizenzgebühren Die Lizenzgebühren sind in der Preisliste (Anlage./2) festgelegt und als Einmalgebühren zahlbar und werden mit Vertragsabschluss fällig. Für bestimmte Neuauflagen und Ergänzungen des Lizenzprogramms wird eine in der Preisliste (Anlage./2) festgelegte Zusatzgebühr als Einmalgebühr verrechnet. Die Zahlungsbedingungen gelten laut Bestellschein (Anlage./3). 5. Änderungen und Aktualisierungen 5.1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Cellcom - Software (Updates) zu erstellen Der Lizenzgeber kann für derartige Aktualisierungen eine Aktualisierungsgebühr gemäß jeweils gültiger Preisliste (Anlage./2) verlangen. 6. Gewährleistung und Haftung 6.1. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen. 3
4 6.2. Der Lizenznehmer betätigt mit seiner Unterschrift, dass dieser Vertrag unter Unternehmern abgeschlossen wurde und es sich beim Lizenznehmer um keinen Endverbraucher im Sinn der jeweiligen nationalen Verbraucherschutzbestimmungen handelt Für das Lizenzmaterial in der dem Lizenznehmer überlassenen Fassung gewährleistet der Lizenzgeber für einen Zeitraum von 12 Monaten die Eignung für den vertragsgemäßen Gebrauch, nicht jedoch für die Herstellung eines bestimmten diagnostischen Erfolges oder Heilungserfolges, in Übereinstimmung mit der bei Versand gültigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung. Gewährleistung dafür, dass die Cellcom - Software für die Zwecke des Lizenznehmers geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet, ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber übernimmt die Gewährleitung der Softwarefunktionalität im Rahmen des Pflichtenheftes (Anlage./1). Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleitung auf Funktion und Kompatibilität von parallel installierten Softwareprogrammen Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.b. Vorlage der Fehlermeldungen, Screenshot) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.b. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, mindestens aber innerhalb 60 Tage. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist Im Falle von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist der Lizenzgeber zur Nachbesserung berechtigt und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen dem Lizenzgeber für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel mehrere Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzter Frist zu. Nach dem fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch muss der Lizenznehmer eine zweite angemessene Frist setzen. Danach hat der Lizenznehmer die Möglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr zu mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits ausgeübt werden, wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen Hat der Lizenznehmer dem Lizenzgeber wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel dem Lizenzgeber nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Lizenznehmer, sofern er die Inanspruchnahme des Lizenzgebers grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen dem Lizenzgeber entstandenen Aufwand zu ersetzen. 4
5 6.9. Die Lieferung von Handbüchern über das mit der Cellcom - Software ausgelieferte Schriftmaterial / Beschreibung und die in die Cellcom - Software implementierte Benutzerführung hinaus, oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Die Lieferung der Cellcom - Software in nicht deutschsprachige Länder mit einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist zulässig Der Lizenznehmer haftet für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung der Cellcom - Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer Inanspruchnahme des Lizenzgebers aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Für einen eventuellen Datenverlust des Lizenznehmers durch die Benützung der Cellcom - Software besteht keine Haftung Vor Installation der Software muss ein Virenscan durchgeführt werden und die bestehenden Daten durch eine fachgerechte Datensicherung auf einem externen Datenträger gespeichert und gesichert werden muss Für einen eventuellen Datenverlust des Lizenznehmers durch die Installation oder Benutzung der Cellcom - Software wird keine Haftung übernommen Der Lizenzgeber haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter Wird der Lizenzgeber aufgrund der Verletzung medizinrechtlicher, berufsrechtlicher oder sonstiger Vorschriften durch den Lizenznehmer verfolgt, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber für allfällige Ersatzansprüche in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten. 7.Verjährung, Schlussbestimmungen 7.1. Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Bestimmungen nach den Punkten 2 und 3 verjähren sechs Jahre nach ihrer Entstehung, alle anderen Ansprüche aus diesem Vertrag drei Jahre nach ihrer Entstehung Aus einer Handlung oder Unterlassung eines Vertragspartners kann kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, wenn ein solcher nicht ausdrücklich erklärt wird Für etwaige Aktualisierungen der Cellcom - Software (Updates) gelten die Bestimmungen dieses Software-Lizenzvertrages. 5
6 7.4. Im Falle einer Regelungslücke gelten die AGB des Lizenzgebers (Anlage./4). AGB des Lizenznehmers kommen in keinem Fall zur Anwendung Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Firmensitz der Lizenzgeberin sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des UN- Kaufrechtsübereinkommens Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragspartnern mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es ist in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten zu vereinbaren. Entsprechendes gilt, falls sich in diesem Vertrag eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke ergeben sollte. Anlagen: Anlage./1 Anlage./2 Anlage./3 Anlage./4 Pflichtenheft Preisliste Bestellschein AGB (Bestandteil der Preisliste) Enns, am... Enns, am Lizenznehmer Lizenzgeber EFP Elektronik GmbH 6
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT
Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................
P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Host-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG
RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:
Vertrag zur Nutzung von Software für Beckhoff-Softwareprodukte
Lizenzvertrag für Beckhoff Softwareprodukte Seite 1 von 6 Vertrag zur Nutzung von Software für Beckhoff-Softwareprodukte zwischen Lizenzgeber: BECKHOFF Automation GmbH Eiserstraße 5 D-33415 Verl und Lizenznehmer:
Allgemeine Nutzungsbedingungen und Software-Lizenzvertrag für ALLSITE
Allgemeine Nutzungsbedingungen und Software-Lizenzvertrag für ALLSITE 1 Rollen und Begriffsbestimmung 1.1 Lizenzgeber (1) Lizenzgeber sind die Eigentümer der Web-Software ALLSITE. Das sind dogmasites Information
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
L I Z E N Z V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client
Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend
Nutzung VPA compact IV als USB Modem
Nutzung VPA compact IV als USB Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu verändern oder
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin
Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:
Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)
Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008
Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.
Microsoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
Sachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden der BKA 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen der BKA - nachfolgend BKA genannt
Lizenzierte Kopien: jeweils 1 Installation pro verfügbarem Lizenzschlüssel
Lizenzvertrag WorxSimply ERP Lizenzierte Kopien: jeweils 1 Installation pro verfügbarem Lizenzschlüssel WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
Lizenzvertrag. Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer vertraglich das ausschließliche Recht eingeräumt, die Sportveranstaltung.. zu verwerten.
Lizenzvertrag zwischen Herrn/Frau - nachstehend Lizenzgeber genannt - und.. - nachstehend Lizenznehmer genannt - kommt folgende Vereinbarung zustande: Präambel Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer vertraglich
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
Allgemeine Software-Lizenzbedingungen der CENIT (Schweiz) AG
Allgemeine Software-Lizenzbedingungen der CENIT (Schweiz) AG Stand Dezember 2011 1. Gegenstand der Lizenz 1.1 Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Allgmein Die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen für Software und Hardware gelten für alle zwischen der
AGBs und Lieferbedingungen der ME Engineering M2M GmbH Fichtenstrasse 25 85649 Brunnthal Stand 1 Mai 2013 Allgmein Die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen für Software
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel
1.2 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass eine Nutzung der Lizenzsoftware technisch nur in Verbindung mit der Hardware von TEGRIS möglich ist.
LIZENZBEDINGUNGEN STREAMING / TELEMEDICINE SYSTEM Vorbemerkung Der Lizenznehmer plant den Einsatz des von der Maquet GmbH (im Folgenden: Maquet) entwickelten OP-Integrations-Systems TEGRIS in seinen Operationsräumen
Bluetooth-Kopplung. Benutzerhandbuch
Bluetooth-Kopplung Benutzerhandbuch Copyright 2012 Hewlett-Packard Development Company, L.P. Microsoft, Windows und Windows Vista sind eingetragene Marken der Microsoft Corporation in den USA. Bluetooth
FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen
Firmware-Update für das Blackberry Bold 9900
Firmware-Update für das Version 1.0 Vodafone D2 GmbH 2012 Firmware-Update für das Diese Anleitung beschreibt das Firmware-Update für das. Das Firmware-Installationspaket erhalten Sie über die Vodafone-Homepage.
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden
ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH
Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.
A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung
Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN Stand Dezember 2012 GRINTEC GmbH I Anzengrubergasse 6 I 8010 Graz, Austria I Tel +43 316 38 37 06-0 I E-Mail office@grintec.com I www.grintec.com Der Inhalt dieses
Vertrag Individualberatung
Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin
E-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
Ergebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
Einrichtung einer DFÜ Verbindung. Betriebssystem: Microsoft Windows 7
Einrichtung einer DFÜ Verbindung Betriebssystem: Microsoft Windows 7 Hinweise Dieses Dokument wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland
P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:
Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon
Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800
Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.
Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG
ÄNDERUNGSVERTRAG zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG zwischen der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg - IFTF" - und der Infineon Technologies AG, Neubiberg - Infineon" - ( Änderungsvertrag")
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
Datenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
L i z e n z v e r t r a g
L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend
Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Überblick. Einführung IT- Vertragsrecht 16.04.15. Begriffsklärung. So<wareentwicklungsprakAkum WS 2014/15 DBS/PMS
Einführung IT- Vertragsrecht So
Blacktip-Software GmbH. http://www.blacktip-software.de FVS. Fahrschul-Verwaltungs-System. Umstieg von V3 auf V4
Blacktip-Software GmbH http://www.blacktip-software.de FVS Fahrschul-Verwaltungs-System Umstieg von V3 auf V4 Version 4.0 Dezember 2012 Die in diesem Handbuch enthaltenen Informationen können ohne besondere
Service Level Agreement
Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
Endnutzer-Lizenzvereinbarung
Endnutzer-Lizenzvereinbarung 1 Nutzungsumfang... 1 2 Sonstige Verpflichtungen des Nutzers... 2 3 Gewährleistungsausschluss / Verpflichtungen des Dienstleisters... 3 4 Urheberrechtliche Bestimmungen...
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Updatehinweise für die Version forma 5.5.5
Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Seit der Version forma 5.5.0 aus 2012 gibt es nur noch eine Office-Version und keine StandAlone-Version mehr. Wenn Sie noch mit der alten Version forma 5.0.x
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone
Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,
Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de
Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.
Nutzungsbedingungen Online-Forum Präambel Das Angebot von WIR SIND GARTEN ist ein Angebot von (WIR SIND GARTEN GmbH, Nadischweg 28a, A-8044 Weinitzen). WIR SIND GARTEN stellt den Nutzern sein Angebot,
GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D
- B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen Text
Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbands Freier Werbetexter e.v. (FFW) 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Texte und Konzepte des Texters
Einleitung. - Begriff Softwarelizenzen - Gängige Softwarelizenzmodelle
Softwarelizenzen 1 Inhaltsübersicht - Gängige Softwarelizenzmodelle - Rechtlicher Hintergrund: Computerprogramme und Urheberrecht - Vertragsgestaltung - Lizenzmanagement 2 Einleitung - Begriff Softwarelizenzen
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts
1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.
Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter
Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer
ENTWURF Software Wartungsvertrag zwischen im Folgenden Auftraggeber und SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer SoulTek Software-Wartungsvertrag Seite 1/6 1 Vertragsgegenstand