Das Recht auf effektive Verteidigung im europäischen Strafverfolgungsraum

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1 Exposé zum Dissertationsvorhaben: Das Recht auf effektive Verteidigung im europäischen Strafverfolgungsraum Eine (europa-)strafrechtliche Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Ermittlungsanordnung Verfasserin Mag. Birgit Gabriel angestrebter akademischer Grad Doctor iuris (Dr. iur.) Studienkennzahl: A Studienrichtung: Rechtswissenschaften Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel Wien, März 2016

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung in den Themenkomplex des Dissertationsvorhabens Aktueller Stand der Forschung Zielsetzung und forschungsleitende Fragestellungen Vorläufige Gliederung Grenzüberschreitende Strafverfolgung und Grundrechtsschutz Europäische Ermittlungsanordnung Recht auf effektive Verteidigung Zusammenfassung und Ausblick Methoden Forschungsverlauf und aktueller Stand Literaturverzeichnis Europäische Rechtsakte

3 1. Einführung in den Themenkomplex des Dissertationsvorhabens 1 In einem immer weiter zusammenwachsenden Europa sehen sich die nationalen Strafverfolgungsbehörden zunehmend mit einer hohen Mobilität von Straftätern und neuen, nicht mehr auf einen Staat begrenzbaren, Kriminalitätsphänomenen konfrontiert. Angesichts dieser Entwicklungen ist die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg unerlässlich. 2 Der Ausbau dieser Zusammenarbeit bewegte sich anfangs überwiegend im Rahmen bilateraler Verträge sowie völkerrechtlicher Instrumente, vor allem des Europarates. 3 Innerhalb der Europäischen Union wurde der Grundstein für die Intensivierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit durch den Vertrag von Amsterdam 4 gelegt, der die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorsah. Der Europäische Rat von Tampere, der anlässlich dieses neuen Unionsziels zusammentrat, entschloss sich, die Union zu einem solchen Raum auszubauen. Zur Realisierung des Vorhabens wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zum Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit auch in Strafsachen erhoben. 5 Dieses Prinzip besagt, dass grundsätzlich alle strafrechtlichen Entscheidungen der nationalen Justizbehörden weitgehend ohne Prüfung in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Wirksamkeit entfalten. Mit dem Vertrag von Lissabon 6 wurde die gegenseitige Anerkennung schließlich primärrechtlich verankert und die grundlegende Bedeutung des Grundsatzes hervorgehoben. 7 Dementsprechend hat die Europäische Union bereits zahlreiche Initiativen zur Effektivierung der Strafverfolgung auf den Weg gebracht und die justizielle Zusammenarbeit auf Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung weitgehend ausgebaut. 8 Eine besonders praxisrelevante Ausformung dieses Prinzips ist der Europäische Haftbefehl, 9 der seit über einem Jahrzehnt die Übergabe von verdächtigen und beschuldigten Personen zwischen den EU-Mitgliedstaaten erheblich beschleunigt. Daneben umfasst die justizielle Zusammenarbeit mittlerweile die Vollstreckung der wichtigsten Endentscheidungen eines Strafverfahrens, 10 den Austausch von Strafregisterinformationen sowie, 11 durch die Einführung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), 12 beinahe sämtliche (grenzüberschreitende) Ermittlungsmaßnahmen. 1 Der Nachweis der Literatur in den Anmerkungen erfolgt durch Kurztitel. Vollständige bibliografische Angaben finden sich im Literaturverzeichnis. 2 Zur Entwicklung sowie den Zielen der zwischenstaatlichen Kooperation siehe insb Sieber in Sieber/Satzger/v Heintschel- Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) 29 (61 ff). 3 Heger/Wolter in Ambos/König/Rackow (Hrsg), Rechtshilfe (2014) Vertrag von Amsterdam, ABl C 1997/340, 1. 5 Europäischer Rat (Tampere) 15./16. Oktober 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nr 33, abrufbar unter: <europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm> (Stand ). Allgemein zur justiziellen Zusammenarbeit auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung siehe ua Eser in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) Vertrag von Lissabon, ABl C 2007/306, 1. 7 Vgl Art 67 Abs 3 und Art 82 Abs 1 AEUV. 8 Ein Überblick über den Bestand an Rechtsakten der gegenseitigen Anerkennung findet sich bei Zeder, Gegenseitige Anerkennung I, JSt 2014, EHb-Rahmenbeschluss 2002/584/JI. 10 Dies betrifft die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, Freiheitsstrafen, Einziehungsentscheidungen sowie die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen. Siehe dazu auch Fn Rahmenbeschluss 2009/315/JI sowie die damit verbundenen Beschlüsse 2009/316/JI und 2014/858/EU. 12 EEA-Richtlinie 2014/41/EU. 3

4 Im Gegensatz zu diesen weitreichenden Fortschritten, die in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung erzielt werden konnten, ging die Entwicklung im Bereich der Grundrechte, insbesondere der Schaffung gemeinsamer Verfahrensstandards, anfangs nur sehr zögerlich voran. Erst auf Grundlage des Vertrags von Lissabon, mit dem auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) 13 verbindlich wurde, konnte der jahrelange Stillstand überwunden werden. Aufbauend auf den Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren 14 wurden inzwischen mehrere Rechtsakte angenommen, die gemeinsame Mindestgarantien im Strafverfahren einführen und EU-weit ein faires Verfahren ermöglichen sollen Aktueller Stand der Forschung Zu den Themenkomplexen Europäische Strafverfolgung und Verteidigungsrechte im europäisierten Strafverfahren ist der Forschungsstand sehr ergiebig. Hier kann auf zahlreiche Kommentare, Sammelbände sowie Fach- und Lehrbücher zurückgegriffen werden. 16 Als wichtiges Grundlagenwerk im Bereich Rechtshilfe in Strafsachen ist vor allem der von Schomburg/Lagodny ua 17 herausgegebene Kommentar zu nennen. Ein wertvoller Überblick über das Europäische Strafrecht mit zahlreichen Verweisen auf aktuelle Literatur findet sich zudem in dem von Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg herausgegebenen Sammelband Europäisches Strafrecht. 18 Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle das Kapitel Strafverteidigung in Europa, in dem von Esser einen wertvollen Überblick über die europäischen Verteidigungsrechte gibt. 19 Zudem sind bereits mehrere Hochschulschriften veröffentlicht worden: Allgemein zum Europäischen Strafrecht ist an der Universität Augsburg im Jahr 2014 eine Dissertation erschienen, die sich mit der gegenwärtigen Rechtslage und den künftigen Perspektiven des Europäischen Strafrechts auseinandersetzt. 20 Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Strafverfahren sind die Arbeiten von Kinzler, der grenzüberschreitende Strafverfahren am Beispiel des europäischen Haftbefehls 13 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl C 2012/326, Entschließung des Rates vom 30. November 2009, ABl C 2009/295, Im Rahmen der Umsetzung des Fahrplans, der fünf schrittweise zu verwirklichende Maßnahmen vorsieht, wurden bereits drei Richtlinien, die Dolmetsch-Richtlinie 2010/64/EU, die Belehrung-Richtlinie 2012/13/EU sowie die Rechtsbeistand-Richtlinie 2013/48/EU angenommen. Darüber hinaus legte die Kommission 2013 ein Legislativpaket mit weiteren RL-Vorschlägen vor. Siehe dazu Esser in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) 950 (965 ff). 16 Zur Europäischen Strafverfolgung siehe ua Satzger, Europäisches Strafrecht 7 (2016); Ambos/König/Rackow (Hrsg), Rechtshilfe (2014); Esser, Europäisches Strafrecht (2014); Böse/Hatje/Müller-Graff (Hrsg) Europäisches Strafrecht (2013); Hecker, Europäisches Strafrecht 4 (2012); Ambos, Europäisches Strafrecht (2011); Safferling, Internationales Strafrecht (2011); Schünemann (Hrsg), Gesamtkonzept europäische Strafrechtspflege (2006). Zu den europäischen Verfahrensgarantien siehe ua Holoubek/Lienbacher (Hrsg), GRC (2014); Meyer (Hrsg), GRC 4 (2014); Jarass, GRC 2 (2013); Calliess/Ruffert (Hrsg), EUV/AEUV 4 (2011); Tettinger/Stern (Hrsg), Kölner Gemeinschaftskommentar (2006). Zur EMRK ua Grabenwarter/Pabel, EMRK 6 (2016); Meyer-Ladewig, EMRK 4 (2016). 17 Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner (Hrsg), Rechtshilfe 5 (2012). 18 Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014). 19 Esser in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht (2014) Szabolcs, Europäisches Strafrecht (2014). 4

5 und des freien Beweismitteltransfers untersucht, 21 und Scheuermann, die den Schwerpunkt auf die mögliche Etablierung einer Europäischen Staatsanwaltschaft legt, 22 aus dem Jahr 2009 zu nennen. Beide widmen einen Untersuchungsschwerpunkt den Beschuldigtenrechten bzw der Verteidigung, können dabei jedoch die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich noch nicht berücksichtigen. Der Europäische Haftbefehl, als in der Praxis bislang wichtigstes Instrument auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung, war und ist Gegenstand zahlreicher Forschungsarbeiten. 23 Den Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisanordnung (EBA) 24 untersuchen Mavany 25 und Ponholzer 26 in ihren 2012 erschienen Dissertationen. Während Ponholzer nach einer allgemeinen Darstellung der Bestimmungen einen Alternativentwurf zur EBA präsentiert, erstellt Mavany einen Gesetzesvorschlag für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in deutsches Recht. Zur Europäischen Ermittlungsanordnung existieren noch kaum Forschungsarbeiten. Eine Untersuchung von Ronsfeld 27 zeigt anhand der EEA die Entwicklung und die Herausforderungen der justiziellen Zusammenarbeit bei der Verfolgung transnationaler Kriminalität aus mitgliedstaatlicher Sicht auf. Der Fokus der Arbeit liegt dabei auf der Bedeutung des gegenseitigen Vertrauens, die Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen werden hingegen kaum thematisiert. Daneben sind zwei Aufsätze anzuführen, die sich eingehend mit der EEA jedoch aus deutscher Perspektive auseinandersetzen. Zimmermann 28 geht dabei mehr auf die Verteidigungsrechte ein, während Böse 29 seinen Schwerpunkt eher auf den gerichtlichen Rechtsschutz und die Beweisverwertung legt. Ebenfalls mit der Verwendung und Verwertung eines ua mittels EEA erlangten Beweises im inländischen Verfahren beschäftigt sich, soweit ersichtlich, eine an der Universität Wien in Arbeit befindliche Dissertation. 30 Darüber hinaus sind an dieser Stelle auch die zahlreichen Beiträge von Zeder zu nennen, die seit rund zwei Jahrzehnten regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Europastrafrechts informieren. 31 Allgemein mit der Rechtsstellung des Beschuldigten im Rahmen einer europäisierten Strafverfolgung haben sich in Deutschland bereits mehrere Publikationen beschäftigt. So analysiert Heine 32 die Veränderungen, die sich durch die Europäisierung des Strafverfahrens für die Situation eines Beschuldigten ergeben können. Die Untersuchung bezieht sich jedoch auf 21 Kinzler, Grenzüberschreitende Strafverfahren (2009). 22 Scheuermann, Gegenseitigen Anerkennung (2009). 23 Als die wichtigsten bzw aktuellsten sind zu nennen: Schallmoser, Europäischer Haftbefehl (2012); Kurringer, Europäischer Haftbefehl (2009); Kluge, Europäischer Haftbefehl (2009); Murschetz, Europäischer Haftbefehl (2005), die Veröffentlichung der 2. Auflage ist für Ende 2016 angekündigt. 24 EBA-Rahmenbeschluss 2008/978/JI. 25 Mavany, Europäische Beweisanordnung (2012). 26 Ponholzer, Europäische Beweisanordnung (2012). 27 Ronsfeld, Rechtshilfe, Anerkennung und Vertrauen (2015). 28 Zimmermann, Europäische Ermittlungsanordnung, ZStW 2015, Böse, Europäische Ermittlungsanordnung, ZIS 2014/4, Dalbauer, Expose: Transnationale Beweisrechtshilfe Von der traditionellen Rechtshilfe zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, Wien, April Ua sind hier zu nennen: Zeder, Normalität und Sonderfall, JSt 2015, 126; ders, Gegenseitige Anerkennung II, JSt 2015, 25; ders, Gegenseitige Anerkennung I, JSt 2014, 233; ders, EEA statt Rechtshilfe, JSt 2011, 65; ders in ÖJK (Hrsg), Grundrechte im Europa der Zukunft (2010) 103; ders, Europastrafrecht aktuell, JSt 2010, Heine, Rechtsstellung des Beschuldigten (2009). 5

6 einen Zeitraum vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 33, sodass wesentliche Entwicklungen im Bereich der Europäisierung des Strafrechts sowie der Beschuldigtenrechte noch nicht berücksichtigt werden konnten. 34 Plekksepp wiederum untersucht in seiner 2012 erschienen Dissertation das Recht auf Verteidigerbeistand in Europa anhand von vier ausgewählten Rechtsordnungen (Deutschland, England und Wales, Finnland, Estland). 35 Eine aktuelle empirische Studie zum Thema Grenzüberschreitende Strafverteidigung in Europa wurde 2015 von Arnold veröffentlicht. 36 Auf Grundlage einer qualitativen Analyse werden aus deutscher Perspektive praktische Erfahrungen und Probleme bei grenzüberschreitender Strafverteidigung in Europa dargestellt und diese im Anschluss mit theoretischen Überzeugungen verknüpft. Zum Recht auf Verteidigung sind in Österreich ebenfalls bereits mehrere Publikationen erschienen, die sich jedoch zumeist mit den Änderungen aufgrund des Strafprozessreformgesetzes auseinandersetzen. 38 Lediglich D. Bond befasst sich in ihrer Dissertation mit den bisherigen Entwicklungen der Beschuldigtenrechte isd Art 6 Abs 3 EMRK auf europäischer Ebene und analysiert die bereits geltenden EU-Richtlinien 39 zur Erreichung eines unionsweit einheitlichen Mindeststandards, ohne diese jedoch in den Kontext einer europäisierten Strafverfolgung zu stellen. 40 In einer 2014 an der Universität Salzburg erschienen Dissertation wird das Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht in den Mittelpunkt gestellt und untersucht, ob die Bestimmungen der neuen StPO 41 dem Maßstab der österreichischen Bundesverfassung sowie einschlägigen Entscheidungen des EGMR gerecht werden. 42 Eine umfassende empirische Begleitforschung zur Umsetzung der StPO-Reform 2004 führten Birklbauer/Stangl/Soyer ua durch. 43 Der Schwerpunkt dieses Forschungsprojekts, das aus einer quantitativen sowie einer qualitativen Analyse der Verfahrenswirklichkeit und einem Literaturbericht besteht, ist die Evaluierung des materiellen Beschuldigtenbegriffs und der Beschuldigtenrechte (insbesondere: Rechtsbelehrung, Verteidigerbeiziehung, Akteneinsicht, Erkundigungen und Vernehmungen, Beweisantragsrecht). Im Rahmen des Forschungsprojekts mit dem Kurztitel Pre-trial Emergency Defence 44 wurde darüber hinaus der Zugang zu anwaltlichem Beistand im Ermittlungsverfahren in den Ländern Österreich, Deutschland, Kroatien und Slowenien rechts- und rechtstatsachenvergleichend untersucht. 45 Ebenfalls rechtsvergleichend befasst sich G.-P. Bond mit den Rechten des Beschuldigten im Strafprozess. 33 Vertrag von Lissabon, ABl C 2007/306, Wie zb Auflösung der Drei-Säulen-Struktur, Wegfall des Instruments Rahmenbeschluss, Rechtsverbindlichkeit der GRC, Aufwertung der Rolle des Europäischen Parlaments und Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten. Zu den Entwicklungen im Bereich der Beschuldigtenrechte siehe auch Fn Plekksepp, Recht auf Verteidigerbeistand (2012). 36 Arnold, Grenzüberschreitende Strafverteidigung (2015). Arnold geht bei seiner Analyse von einem Bedeutungsverlust der Beschuldigtenrechte sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene, aus und legt diese Prämisse auch seinem Interviewleitfaden zugrunde, wodurch eine Antwort des Interviewten jenseits der Vorannahme eher unwahrscheinlich und das Ergebnis der Studie partiell fragwürdig erscheint. 37 BGBl I 19/ Vgl va Lechner, Stellung des Beschuldigten und seines Verteidigers (2010); Sigl, Verteidigungsrechte (2011). 39 Dolmetsch-Richtlinie 2010/64/EU; Belehrung-Richtlinie 2012/13/EU; Rechtsbeistand-Richtlinie 2013/48/EU. 40 D. Bond, Rechte des Beschuldigten (2014). 41 BGBl 631/1975 idf I 19/ Lachinger, Akteneinsicht (2014). 43 Birklbauer/Stangl/Soyer et al, Rechtspraxis (2011). 44 Schumann/Bruckmüller/Soyer (Hrsg), Pre-trial Emergency Defence (2012). 45 Schumann/Bruckmüller/Soyer, Anwaltlicher Beistand, JSt 2011/5,

7 Die Autorin stellt in ihrer an der Universität Innsbruck eingereichten Dissertation 46 wesentliche Rechte des Beschuldigten, sowohl im österreichischen als auch im deutschen Strafprozessrecht, dar und entwickelt im Anschluss daran eigene, von ihr so genannte, Modellrechte, die dem Beschuldigten durch Optimierung seiner Rechte effektiveren Schutz bieten sollen. Zudem sind bereits mehrere Beiträge zum Thema Verteidigungsrechte in Fachzeitschriften erschienen. 47 Zu erwähnen sind überdies die zahlreichen Tagungsbände und Beiträge der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, welche den Themenkomplex Strafverteidigung vor allem aus praktischer Sicht beleuchten. 48 Für all diese Beiträge gilt jedoch, dass sie sich fast ausschließlich auf das nationale Recht beziehen und wesentliche Entwicklungen, nicht nur im Bereich der Beschuldigtenrechte sondern auch im Hinblick auf die Europäisierung der Strafverfolgung, noch nicht berücksichtigen konnten. 3. Zielsetzung und forschungsleitende Fragestellungen Aus der Erhebung des Forschungsstandes hat sich ergeben, dass die Auswirkungen der europaweiten justiziellen Zusammenarbeit im Rahmen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung auf die Rechte der beschuldigten Person am Beispiel der Europäischen Ermittlungsanordnung aus österreichischer Perspektive noch nicht umfassend behandelt wurden. Mit dem vorliegenden Dissertationsvorhaben soll diese Lücke geschlossen werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Analyse der Bestimmungen der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA-RL) 49 aus grundrechtlicher Perspektive, unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf effektive Verteidigung. Es wird untersucht, ob die Einführung der EEA, die wesentlich auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruht, einer effektiven Ausübung der Verteidigungsrechte entgegensteht. Ein Forschungsschwerpunkt wird dabei auf die Gewährleistung wirksamer Verteidigungsrechte im Zuge einer grenzüberschreitenden Vernehmung von verdächtigen oder beschuldigten Personen gelegt. Ausgangspunkt der grundrechtlichen Analyse sind dabei die Bestimmungen zum Recht auf Verteidigung auf europäischer Ebene, die mit den Gewährleistungen in der österreichischen Strafprozessordnung in Beziehung zu setzen sind. Im Hinblick auf die nationalen Verteidigungsrechte ist insbesondere auch auf die Änderungen, die durch die Umsetzung der Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand 50 bedingt sind, einzugehen. Der 51 diesbezügliche Ministerialentwurf sieht partiell eine erhebliche Stärkung der Beschuldigtenrechte vor G.-P. Bond, Rechte des Beschuldigten (2013). 47 Ua Schumann, Beschuldigtenrechte, JÖR 2011, 27; Murschetz, Verteidigerbeistand, ÖJZ 2010/70, 655. Kier, Verteidigungsrechte, ÖJZ 2008/21, Ua Soyer/Stuefer (Hrsg), Effektive Strafverteidigung (2011); Soyer (Hrsg), Strafverteidigung (2008). 49 EEA-Richtlinie 2014/41/EU. 50 Rechtsbeistand-Richtlinie 2013/48/EU. 51 MinEntw 171/ME XXV. GP Abs 2 erster Satz StPO idf 171/ME XXV. GP räumt einer beschuldigten Person unter anderem die Möglichkeit ein, sich während der Vernehmung mit seinem Verteidiger über die Beantwortung einzelner Fragen zu beraten. 7

8 Folgende forschungsleitende Fragestellung soll somit beantwortet werden: o Welche Auswirkungen hat die Einführung einer Europäischen Ermittlungsanordnung auf die Rechte der beschuldigten Person im Ermittlungsverfahren? Davon abgeleitet ergeben sich nachstehende Unterfragen: o Welche Auswirkungen hat die EEA auf die effektive Ausübung der Beschuldigtenrechte im Zuge der ersten Einvernahme? o Was ist nötig, um von einer effektiven Ausübung der Verteidigungsrechte sprechen zu können und welche (wirksamen) Rechtsschutzmöglichkeiten stehen der beschuldigten Person in einem grenzüberschreitenden europäischen Ermittlungsverfahren zur Verfügung? o Welche Fall- und Problemkonstellationen sind im gegebenen Zusammenhang bei der Ausübung der Verteidigungsrechte denkbar? 4. Vorläufige Gliederung Konkret sind folgende Forschungsschwerpunkte zu untersuchen: 4.1. Grenzüberschreitende Strafverfolgung und Grundrechtsschutz Im ersten Teil der Arbeit wird einleitend der für das Grundverständnis wichtige Entwicklungsund Diskussionsstand auf dem Gebiet der Europäischen Strafverfolgung, insbesondere in Bezug auf das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, dargestellt. Daran anschließend folgt ein allgemeiner Überblick über das Grundrechtsschutzsystem der Europäischen Union. Es soll erläutert werden, inwieweit Verfahrensgarantien im Rahmen der Europäischen Strafverfolgung zur Geltung kommen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der EMRK für die Grundrechte der Europäischen Union sowie die Frage der Anwendbarkeit nationaler und europäischer Grundrechte auf Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug Europäische Ermittlungsanordnung Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Diese Richtlinie soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf Ermittlungsmaßnahmen effektiver und effizienter gestalten und die bisherigen Bestimmungen in diesem Bereich Großteils ersetzen. 53 Um die Auswirkungen der EEA-RL beurteilen zu können, wird im ersten Kapitel des zweiten Teils zunächst ein Überblick darüber gegeben, wie die Rechtshilfe in Österreich bislang geregelt ist. Im zweiten Kapitel wird sodann die Entwicklung der EEA-RL nachgezeichnet, bevor die Bestimmungen dieser Richtlinie dargestellt und eingehend analysiert werden. Der Fokus liegt dabei auf den Bestimmungen für bestimmte, besonders eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen in den Kapiteln IV und V der EEA-RL. Hierzu zählen unter anderem die Bestimmungen für die Durchführung der Vernehmung einer verdächtigen oder beschuldigten 53 Art 34 EEA-RL. 8

9 Person per Videokonferenz oder sonstiger audiovisueller Übertragung. 54 Diesen Bestimmungen wird ein eigener Untersuchungsschwerpunkt gewidmet, da die Vernehmung in der Praxis die wichtigste Ermittlungsmaßnahme darstellt 55 und wesentlichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens nimmt. 56 Dementsprechend kommt der Gewährleistung wirksamer Verteidigungsrechte, die Thema des dritten Teils der Arbeit sind, im Zuge dieser Ermittlungsmaßnahme besondere Bedeutung zu Recht auf effektive Verteidigung Der dritte Teil stellt das Kernstück der Arbeit dar. Hier wird aufbauend auf den ersten beiden Teilen die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mittels EEA im Lichte der Verteidigungsrechte betrachtet. Die EEA-RL hebt an mehreren Stellen 57 die Wichtigkeit der Grundrechte hervor und enthält erstmalig einen Versagungsgrund für den Fall, dass die Vollstreckung der Ermittlungsanordnung nicht mit den Verpflichtungen aus Art 6 EUV und der Grundrechtecharta vereinbar wäre. 58 Da die EEA-RL jedoch ausschließlich auf europäische Grundrechte verweist, ist aufbauend auf die allgemeine Darstellung im ersten Teil zunächst ein Überblick darüber nötig, welchen Schutzstandard diese Rechte bieten, wobei hier der Fokus auf die strafrechtlichen Garantien der Charta sowie der EMRK gelegt wird. Den Verteidigungsrechten, die in Art 48 Abs 2 GRC verankert sind, wird in diesem Zusammenhang ein eigener Untersuchungsschwerpunkt gewidmet. 59 Um die Auswirkungen der EEA auf die Rechte der beschuldigten Person abschätzen zu können, werden in einem zweiten Schritt die Verteidigungsrechte der österreichischen Strafprozessordnung den europäischen Gewährleistungen gegenübergestellt, um daraus Unterschiede und Gemeinsamkeiten ableiten zu können. Im Hinblick auf die nationalen Verteidigungsrechte ist insbesondere auch auf die Änderungen, die durch die Umsetzung der Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand 60 bedingt sind, einzugehen. 61 Daran anschließend werden im zweiten Kapitel die Bestimmungen über den Rechtsschutz gegen grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen in der EEA-RL untersucht. Da der Rechtsschutz nicht einheitlich auf Unionsebene sondern weiterhin auf nationaler Ebene erfolgt, stellt sich die Frage, ob die Rechtsbehelfe der östpo ausreichen werden, um einen wirksamen Rechtsschutz gegen grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen zu gewährleisten. Im dritten Kapitel werden sodann Problemfelder, die sich durch die EEA in der Praxis in Bezug auf die effektive Ausübung der Verteidigungsrechte ergeben können, aufgezeigt. 54 Art 24 EEA-RL. 55 Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wird in rund 85% der Fälle eine Vernehmung des Beschuldigten durchgeführt, siehe Birklbauer/Stangl/Soyer, Rechtspraxis (2011) EGMR , 36391/02 (Salduz gg Türkei) Rz 54; Murschetz, Verteidigerbeistand, ÖJZ 2010/70, 650 (651). 57 So etwa in den Erwägungsgründen Nr 10, 12, 18, 19, 39 und den Artikeln 1 und 14 der EEA-RL. 58 Vgl Art 11 Abs 1 lit f EEA-RL. 59 Die EEA-RL bezeichnet in ihrem Erwägungsgrund Nr 12 die Verteidigungsrechte gemeinsam mit der Unschuldsvermutung als Eckpfeiler der Grundrechte, die in der Charta im Bereich der Strafgerichtsbarkeit anerkannt werden. 60 Rechtsbeistand-Richtlinie 2013/48/EU. 61 Vgl hierzu oben Punkt 3. letzter Absatz. 9

10 4.4. Zusammenfassung und Ausblick Im vierten und letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst. Auf Grundlage der Forschungsergebnisse soll in Form von Schlussthesen dargestellt werden, worauf es bei der Umsetzung der EEA in das österreichische Recht ankommen wird, um eine effektive Ausübung der Verfahrensgarantien zu gewährleisten. 5. Methoden Für das Erreichen des Forschungsziels werden traditionelle juristische Arbeitsmethoden herangezogen. Neben der Auswertung von Gesetzestexten und materialien wird die einschlägige Literatur und Rechtsprechung untersucht. Die Analyse der nationalen Gesetze erfolgt anhand klassischer juristischer Auslegungsmethoden. Für die Auswertung der europäischen Rechtsakte werden die Auslegungsgrundsätze des Europarechts herangezogen. 62 Für den ersten Teil der Arbeit ist eine systematische Darstellung der Entwicklung der Europäischen Strafverfolgung und des Europäischen Grundrechtsschutzes bis hin zum aktuellen Rechtszustand notwendig. Dabei werden die einschlägige Fachliteratur, die relevanten Rechtsakte und die Rechtsprechung vorwiegend objektiv-deskriptiv behandelt. Die Analyse der EEA-RL im zweiten Teil erfolgt primär anhand einer Auswertung des Rechtsaktes und den dazugehörigen Dokumenten, Protokollen und Materialien der zuständigen Institutionen. Hierfür werden die europäischen Interpretationsmethoden herangezogen. Ergänzend wird die einschlägige Literatur untersucht. In Bezug auf die Ausgestaltung einzelner Aspekte der EEA-RL kann punktuell auf den Diskussionsstand zu anderen Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung, insbesondere der Europäischen Beweisanordnung, zurückgegriffen werden. 63 Für den ersten Untersuchungsschwerpunkt im dritten Teil werden vorrangig die europäischen Rechtsquellen und Vertragstexte sowie die relevante Judikatur der europäischen Gerichtshöfe (EGMR/EuGH) untersucht. Als Sekundärliteratur werden va die einschlägigen (Grundrechts-) Kommentare herangezogen. 64 Anschließend wird im zweiten Forschungsschwerpunkt des dritten Teils die Ausgestaltung der Verfahrensrechte in der österreichischen Strafprozessordnung an den europäischen Vorgaben gemessen. Neben einer Auswertung der österreichischen Gesetze und Gesetzesmaterialien mittels klassischer Auslegungsmethoden, wird die vorhandene Literatur und Rechtsprechung untersucht. Aus dieser Analyse können Rückschlüsse für etwaige notwendige Verbesserungen der nationalen Rechtslage gezogen werden. Die zukünftigen praktischen Auswirkungen eines europäischen Ermittlungsverfahrens für den Betroffenen werden anhand von möglichen Fallkonstellationen dargestellt. 62 Zur Auslegung des Unionsrechts ua Mayer in Grabitz/Hilf/Nettesheim (Hrsg), EU Kommentar I Art 19 EUV Rz 48 ff (2010). 63 Siehe dazu Punkt 2., insb Fn 25, Siehe dazu Punkt 2., insb Fn 16,

11 6. Forschungsverlauf und aktueller Stand Die Grundidee sowie ein grobes inhaltliches Konzept wurden erstmals im Sommersemester 2011 mit Prof. Dr. Frank Höpfel und Ass.-Prof. Dr. Robert Kert diskutiert. Das Dissertationsprojekt Verfahrensgarantien im Europäischen Strafverfolgungsraum wurde schließlich im Wintersemester 2012 im Rahmen des DissertantInnenseminars bei Prof. Dr. Frank Höpfel vorgestellt, welcher auch die Betreuung der Dissertation übernahm. Danach erfolgten eine umfassende Recherche und eine erste Sichtung und Auswertung der Literatur. Die erste Konzeption des Dissertationsprojekts sah drei Untersuchungsabschnitte vor ([I.] Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz der EU; [II.] Inhaltliche Gewährleistung der Verfahrensgarantien auf europäischer Ebene; [III.] Analyse der europäischen Institutionen und Maßnahmen zur Strafverfolgung im Lichte der Verfahrensgarantien) wobei ein Forschungsschwerpunkt [I.] auf das Verhältnis zwischen EU und EMRK, insbesondere den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK und die daraus resultierenden Änderungen im Hinblick auf den europäischen Grundrechtsschutz, gelegt wurde. Im Dezember 2014 veröffentlichte der EuGH schließlich das Gutachten 2/13 65 mit dem er das geplante Beitrittsabkommen 66 verwarf. Damit ist das Beitrittsverfahren zum Stillstand gekommen und diesem Forschungsschwerpunkt die Grundlage entzogen worden. Andererseits traten in der Zwischenzeit bereits drei Richtlinien im Rahmen des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren in Kraft. 67 Die ersten beiden Richtlinien sind sogar schon in nationales Recht umgesetzt worden. 68 Die Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren, die bis 27. November 2016 umzusetzen ist 69,sieht eine weitere Stärkung der Rechte der beschuldigten Person im Ermittlungsverfahren vor und wird einige Änderungen in der östpo mit sich bringen. 70 Parallel dazu verliefen auch die Verhandlungen für eine Europäische Ermittlungsanordnung sehr erfolgreich. Die diesbezügliche Richtlinie trat am 21. Mai 2014 in Kraft. Nach Ablauf der dreijährigen Umsetzungsfrist wird den Mitgliedstaaten ein einheitlicher Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Anlässlich dieser Entwicklungen bot sich eine wesentliche Überarbeitung und Einschränkung des ursprünglichen Konzepts an, wobei die Grundidee und Ausrichtung des Dissertationsprojektes beibehalten wird. Das überarbeitete Konzept wurde im Rahmen des DissertantInnenseminars am Institut für Strafrecht und Kriminologie im Wintersemester 2015 vorgestellt. 65 ECLI:EU:C:2014: Council of Europe/Steering Committee for Human Rights (CDDH), Report to the Committee of Ministers on the elaboration of legal instruments for the accession of the European Union to the European Convention on Human Rights, Appendix: Draft legal instruments on the accession of the European Union to the European Convention on Human Rights, CDDH(2011)009, 14 Oktober 2011, Vgl auch Fn Die Umsetzung erfolgte durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013, BGBl I 195/ Art 15 Belehrung-RL. 70 Vgl MinEntw 171/ME XXV. GP. 11

12 Die Literaturauswertung zu den theoretischen Grundlagen im Hinblick auf die Entwicklung des Europäischen Strafrechts, des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union sowie der inhaltlichen Gewährleistung der Verfahrensgarantien auf europäischer Ebene ist abgeschlossen und es wurde bereits mit der Verschriftlichung begonnen, wobei die Rohfassung fertiggestellt ist. Diese kann dem nunmehrigen ersten und dritten Teil der Arbeit zugrunde gelegt werden. 7. Literaturverzeichnis Ambos, Europäisches Strafrecht post-lissabon (2011) Ambos/König/Rackow (Hrsg), Rechtshilferecht in Strafsachen (2014) Arnold, Grenzüberschreitende Strafverteidigung in Europa Praktische Erfahrungen und theoretische Überlegungen anhand von Interviews mit Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern (2015) Birklbauer/Stangl/Soyer et al, Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform Eine rechtstatsächliche Untersuchung (2011) Bond, D., Die Rechte des Beschuldigten im europäischen Strafverfahren (2014) Bond, G.-P., Die Rechte des Beschuldigten im Strafprozess Österreich - Deutschland ein Rechtsvergleich (2013) Böse, Die Europäische Ermittlungsanordnung Beweistransfer nach neuen Regeln?, ZIS 2014/4, Böse/Hatje/Müller-Graff (Hrsg) Enzyklopädie Europarecht. Band 9. Europäisches Strafrecht : mit polizeilicher Zusammenarbeit (2013) Calliess/Ruffert (Hrsg), EUV/AEUV : das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta 4 (2011) Eser, Justizielle Zusammenarbeit auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung, in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) 636 Esser, Europäisches und Internationales Strafrecht (2014) Esser, Schutz durch EU-Recht, in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) 950 Esser, Strafverteidigung, in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) 1057 Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention 6 (2016) Hecker, Europäisches Strafrecht 4 (2012) Heger/Wolter, Recht des Europarats, in Ambos/König/Rackow (Hrsg), Rechtshilferecht in Strafsachen (2014) 496. Heine, Die Rechtsstellung des Beschuldigten im Rahmen der Europäisierung des Strafverfahrens (2009) Holoubek/Lienbacher (Hrsg), Charta der Grundrechte der Europäischen Union : GRC-Kommentar (2014) 12

13 Jarass, Charta der Grundrechte der Europäischen Union : unter Einbeziehung der vom EuGH entwickelten Grundrechte, der Grundrechtsregelungen der Verträge und der EMRK 2 (2013) Kier, Beschuldigten- und Verteidigungsrechte im neuen Ermittlungsverfahren, ÖJZ 2008/21, 180 Kinzler, Grenzüberschreitende Strafverfahren : das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Strafverfahren am Beispiel von Auslieferung und Beweismitteltransfer (2009) Kluge, Der Europäische Haftbefehl aus menschenrechtlicher Perspektive : Chance einer europäischen Strafrechtsintegration? (2007) Kurringer, Der europäische Haftbefehl : eine Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung seiner Umsetzung in Österreich und Deutschland sowie der Verfahrensrechte des Verfolgten (2009) Lachinger, Das Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht im Strafverfahren als vitale Basis seines Anspruches auf rechtliches Gehör (2014) Lechner, Die Stellung des Beschuldigten und seines Verteidigers im reformierten Vorverfahren (2010) Mavany, Die Europäische Beweisanordnung und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung (2012) Mayer in Grabitz/Hilf/Nettesheim (Hrsg), Das Recht der Europäischen Union. Kommentar Art 19 EUV (41. ErgLfg 2010) Meyer (Hrsg), Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union 4 (2014) Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention : Handkommentar 4 (2016) Murschetz, Das Recht auf Verteidigerbeistand während der (ersten) Einvernahme, ÖJZ 2010/70, 655 Murschetz, Auslieferung und Europäischer Haftbefehl : Kontinentaleuropäische und angloamerikanische materielle Prinzipien des Auslieferungsrechts im Vergleich zum europäischen Haftbefehl und dessen Umsetzung in Österreich (2005) Plekksepp, Die gleichmäßige Gewährleistung des Rechts auf Verteidigerbeistand : Eine Voraussetzung der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen in Europa (2012) Ponholzer, Die Europäische Beweisanordnung in Strafsachen aus Sicht des Beschuldigten und der Verteidigung (2012) Riesenhuber (Hrsg), Europäische Methodenlehre : Handbuch für Ausbildung und Praxis 3 (2015) Ronsfeld, Rechtshilfe, Anerkennung und Vertrauen Die Europäische Ermittlungsanordnung (2015) Safferling, Internationales Strafrecht (2011) Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht 7 (2016) Schallmoser, Europäischer Haftbefehl und Grundrechte : Risiken der Verletzung von Grundrechten durch den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl im Lichte der EMRK (2012) Scheuermann, Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im geltenden und künftigen Europäischen Strafrecht : zugleich eine Abhandlung über die Notwendigkeit einer Europäischen Staatsanwaltschaft (2009) 13

14 Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner (Hrsg), Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 5 (2012) Schumann/Bruckmüller/Soyer (Hrsg), Pre-trial Emergency Defence. Assessing pre-trial access to legal advice (2012) Schumann/Bruckmüller/Soyer, Anwaltlicher Beistand im Ermittlungsverfahren Entscheidungsfaktoren für Inanspruchnahme oder Rechtsverzicht. Ergebnisse einer Rechtstatsachenforschung, JSt 2011/5, 175 Schumann, Von Beschuldigtenrechten im Vorverfahren und Erstkontakt mit der Polizei im Lichte aktueller EGMR-Rechtsprechung, JÖR 2011, 27 Schünemann (Hrsg), Ein Gesamtkonzept für die europäische Strafrechtspflege (2006) Sieber, Entwicklung, Ziele und Probleme des Europäischen Strafrechts, in Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) 29 Sieber/Satzger/v Heintschel-Heinegg (Hrsg), Europäisches Strafrecht² (2014) Sigl, Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren unter Einbeziehung der Rechtspraxis nach der Strafprozessreform (2011) Soyer (Hrsg), Strafverteidigung Neue Schwerpunkte (2008) Soyer/Stuefer (Hrsg), Effektive Strafverteidigung (2011) Szabolcs, Europäisches Strafrecht : gegenwärtige Rechtslage und künftige Perspektiven (2014) Tettinger/Stern (Hrsg), Kölner Gemeinschaftskommentar zur Europäischen Grundrechte-Charta (2006) Zeder, Normalität und ein Sonderfall: Nach dem Ende der Übergangsperiode, JSt 2015, 126 Zeder, Gegenseitige Anerkennung in Strafsachen, Teil 2: Mängel, Lücken, Entwicklungspotential, JSt 2015, 25 Zeder, Gegenseitige Anerkennung in Strafsachen, Teil 1: Status quo, JSt 2014, 233 Zeder, Ermittlungsanordnung statt Rechtshilfe, JSt 2011, 65 Zeder, Das Stockholmer Programm und das Europastrafrecht: Mehr Grundrechtsschutz? in ÖJK (Hrsg), Grundrechte im Europa der Zukunft (2010) 103 Zeder, Europastrafrecht aktuell Erste Schritte nach dem Vertrag von Lissabon (Teil 2), JSt 2010, 111 Zimmermann, Die Europäische Ermittlungsanordnung: Schreckgespenst oder Zukunftsmodell für grenzüberschreitende Strafverfahren?, ZStW 2015, Europäische Rechtsakte Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen, ABl L 2014/130, 1 Beschluss 2014/858/EU der Kommission vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen, ABl L 2014/345, 6 14

15 Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs, ABl L 2013/294, 1 Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren, ABl L 2012/142, 1 Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren, ABl L 2010/280, 1 Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten, ABl L 2009/93, 23 Beschluss 2009/316/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI, ABl L 2009/93, 33 Entschließung des Rates vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren, ABl C 2009/295, 1 Rahmenbeschluss 2008/978/JI des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen, ABl L 2008/350, 72 Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen Mitgliedstaaten, ABl L 2002/190, 1 15

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