Europäisches Strafrecht und Strafrechtsvergleichung. Prof. Dr. Frank Peter Schuster
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1 Europäisches Strafrecht und Strafrechtsvergleichung Prof. Dr. Frank Peter Schuster
2 Gliederung 1. Teil Europäisches Strafrecht A.Einführung I. Kurzübersicht zu Europarat, Europäischer Union und weitere Akteuren auf supranationaler Ebene II. Begriff des Europäischen Strafrechts B. Materielles Strafrecht I. Eigene Sanktionsmöglichkeiten der EU unterhalb der kriminalstrafrechtlichen Eingriffsschwelle (Kurzübersicht) II. Strafrechtliche Anweisungskompetenzen der EU (Strafrechtsharmonisierung) 1. vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags a) Vertragliche Grundlagen im EGV und EUV a.f. b) Beispiele für europäisch beeinflusste Tatbestände 2. nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags a) Art. 83 I AEUV b) Art. 83 II AEUV c) Art. 83 III AEUV (Notbremsemechanismus) 3. Kompetenz zum Erlass europäischer Straftatbestände zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union (z.b. Art. 325 IV AEUV)? 4. Europarechtskonforme Auslegung und ihre Grenzen 5. Vergleich mit Formen der Strafrechtharmonisierung durch Europarat, OECD etc.
3 Gliederung III. Ausfüllung nationaler Blankette durch unmittelbar inhaltsbestimmendes Europarecht 1. Begriff des Blankettgesetzes und typische Probleme 2. Europarechtliche Vorgaben für die Strafbewehrung europarechtlicher Normen 3. Innerstaatliche Vorgaben bei Strafbewehrung europarechtlicher Normen a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit b) Art. 103 Abs. 2 GG beim gemischt nationalstaatlich-europäischen Gesamttatbestand c) Statische und dynamische Verweisungen IV. Strafbarkeitsbegrenzendes Europarecht 1. Einleitung 2. Grundfreiheiten als strafbarkeitsbeschränkendes Primärrecht 3. Verordnungen als strafbarkeitsbeschränkendes Sekundärrecht 4. Richtlinien als strafbarkeitsbeschränkendes Sekundärrecht
4 Gliederung C. Strafverfolgung I. Grundlagen einer international arbeitsteiligen Strafverfolgung 1. Strafanwendungsrecht im Überblick 2. Grundlagen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen II. Vertragliche Grundlagen für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82 ff. AEUV) III. Bestehende Europäische Institutionen IV. Bestehende Europäische Instrumente der Rechtshilfe in Strafsachen 1. des Europarates 2. der EU a) Europäischer Haftbefehl b) Europäische Beweisanordnung c) Weitere Instrumente V. Europäisches Doppelbestrafungsverbot D. Europäischer Grundrechtsschutz I. ERMK (Ebene des Europarats) 1. Einführung 2. Bedeutung der EMRK für die deutsche Strafrechtspflege (Fallbeispiele) 3. Prozessuale Geltendmachung eines Konventionsverstoßes II. Grundrechtecharta der Europäischen Union
5 Gliederung 2. Teil Strafrechtsvergleichung I. Was ist und wozu dient Rechtsvergleichung? II. Rechtskreise im Überblick III. Beispiele aus der Beratungspraxis für die Arbeit mit ausländischen Sachverhalten und Strafrechtsordnungen Verschiebungen durch Vertiefung des Stoffs an der einen und Straffung an der anderen Stelle sind jederzeit möglich.
6 Literaturhinweise: I. Lehrbücher Ambos, Internationales Strafrecht, 4. Auflage, 2014, 697 S., 42,90. Böse, Internationales und Europäisches Strafrecht, in Vorbereitung für Esser, Europäisches und Internationales Strafrecht, 1. Auflage 2014, 383 S., 28,90. Hecker, Europäisches Strafrecht, 5. Auflage, 2015, 533 S., 29,99. Safferling, Internationales Strafrecht, 1. Aufl., 2011, 606 S., 29,95. Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 7. Auflage, 2016, 438 S., 26,00. Schramm, Internationales Strafrecht, 1. Auflage, 161 S., 9,90. II. Fallsammlungen Ambos, Fälle zum Internationalen Strafrecht, 1. Auflage, 2010, 168 S., 24,90. Hecker/Zöller, Fallsammlung zum Europäischen Strafrecht, 1. Auflage, 2012, 220 S., 24,95. III. Handbücher Ahlbrecht/Böhm/Esser u.a., Internationales Strafrecht in der Praxis, 2. Auflage, Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., München 2012, 298,00. Sieber/ Satzger/von Heintschel-Heinegg, Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, 2014, 1136 S., 158,00. IV. Strafrechtsvergleichung Beck u.a., Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung, 1. Auflage, 2011, 314 S., 79,00. Cadoppi/ Pradel, Fälle und Lösungen zur Strafrechtsvergleichung, 1. Auflage 2009, 246 S., 32, 95. Dubber, Einführung in das US-amerikanische Strafrecht, 1. Auflage, 2005, 216 S., 19,80. Dubber/Hörnle, The Oxford Handbook of Criminal Law, Sieber/Cornils, Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung, 5 Bände.
7 A. Einführung I. Europarat älteste originär politische Organisation Europas institutionell nicht mit EU verbunden völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen): insb. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) weitere: z.b. Europäisches Rechtshilfeübereinkommen; Geldwäschekonvention; Strafrechtsübereinkommen über Korruption; Cybercrime-Konvention, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
8 A. Einführung II. Europäische Union aus 28 (noch!) europäischen Staaten bestehender Staatenverbund davon bilden 19 Staaten die Europäische Wirtschaftsund Währungsunion Schengen-Staaten : auch Nicht-EU-Staaten, Island, Norwegen, Schweiz, aber nur eingeschränkte Teilnahme von Großbritannien und Irland
9 II. Europäische Union 1951: EGKS (Montanunion) Historischer Überblick 1957: Gründung der EWG und der EAG (Euratom) im Zuge der Römischen Verträge, seit 1967 mit gem. Organen 1985/1990: Schengen I und II 1992: Maastrichter Vertrag : Gründung der EU; aus EWG wird EG als eine von drei Säulen (+ GASP, PJZS) der EU 1997: Amsterdamer Vertrag, Rahmenbeschluss für PJZS 2001: Vertrag von Nizza ; Grundrechtecharta 2004: Unterzeichnung des Verfassungsvertrags für Europa (2005 gescheitert infolge ablehnender Plebiszite in Frankreich und der Niederlande) 2007: Vertrag von Lissabon ; seit in Kraft (in inhaltlichen Kernaspekten nahezu deckungsgleich mit Verfassungsvertrag); Wegfall der Säulenstuktur, nur EU, Grundrechtecharta verbindlich 2016: Brexit-Votum der Briten
10 III. Weitere Akteure auf supranationaler Ebene Vereinte Nationen (UNO), 193 Staaten Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR); UN-Anti-Folter-Konvention UN-SuchtstoffÜbk (1988); UN-Übereinkommen gegen Korruption (2003) Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien; Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (Ständiger) Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag (118 Staaten, Kooperationsabkommen mit UNO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), 34 Industrieländer OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausl. Amtsträger im int. Geschäftsverkehr
11 IV. Was ist Europäisches Strafrecht? Sammelbegriff, der all jene strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Normen und Praktiken umfasst, die auf das Recht und die Aktivitäten der EU (Europarecht i. e. S.) und des Europarats (Europarecht i. w. S.) zurückgehen und zu einer weitgehenden Harmonisierung der nationalen Straf(verfahrens)rechte führen (sollen) Ambos, IntStR, 9 Rn. 4
12 Zusammenhang mit EU-Recht; prozessuale Folge? Bei Zweifeln über eine entscheidungserhebliche europarechtl. Frage darf bzw. (letztinstanzlich) muss gem. Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des EuGH eingeholt werden. Bei willkürlicher Missachtung? Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG Ansonsten können Vertragsverletzungen allerdings nur von der Kommission oder einem anderen Mitgliedstaat gerügt werden. Wann Zweifel? acte-claire-doktrin, vgl. etwa BGH JuS 2014, 1043 (Routenplaner) m. krit. Anm. Hecker Praktisches Problem: Verfahrensdauer (kann drei Jahre dauern bis Entscheidung ergeht, sofern keine U-Haftsache)
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