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1 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 1 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 2 Tabellenverzeichnis... 2 Anlagenverzeichnis Vorbemerkung Ort, Art, Beschreibung der Maßnahme Ort, Art Beschreibung der Maßnahme Beschreibung der Biotope und der jetzigen örtlichen Verhältnisse Beschreibung Biotope Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse Methodik der Biotopkartierung Baum- und Strauchvegetation Wasser Biotopschutzziele Konflikt und Beurteilung Biotope Konflikt Beurteilung Maßnahmen zur Vermeidung zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erheblicher Beeinträchtigungen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erheblicher Beeinträchtigungen Erhaltungsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen der Renaturierungsplanung Zeitliche Umsetzung der Maßnahmen... 10

2 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht Biotope mit Flurstücken...4 Abbildung 2: Mahlsdorfer Graben im EWF, , Quelle: bioplan...5 Abbildung 3: Lesesteinhaufen EWF, Abbildung 4: Übersicht zur Biotopkartierung im UG Erweiterung Reetz, grüne Umrandung Biotop Lesesteinhaufen, blaue Umrandung Biotop Graben (Quelle: UVS, bioplan)...7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht gesetzlich geschützter Biotope im Plangebiet Erweiterung Ton-Tagebau Reetz...3 Anlagenverzeichnis 1 Übersichtspläne und Nachweise 1.1 Übersichtskarte zur Lage der geplanten Vorhabensfläche M 1 : Lageplan mit Darstellung der geschützten Biotope M 1 : Flurstückkarte mit Eintragung der betroffenen Fläche M 1 : Berechtsamsverhältnisse 2.1 Übersichtskarte der Eigentumsverhältnisse mit den Flurstücken M 1 : Katasterauszüge (nur im Exemplar LBGR) 2.3 Nutzungsvereinbarung mit den verschiedenen Unternehmensteilen (nur im Exemplar LBGR) 2.4 Nutzungsvereinbarung mit privatem Grundstückseigentümer und dem dazugehörigen Katasterauszug (nur im Exemplar LBGR)

3 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 3 1 Vorbemerkung Die mit Sitz in Reetz betreibt den Ton- Tagebau-Reetz Nordfeld im Landkreis Potsdam Mittelmark seit Das Unternehmen plant die Gewinnung des Ton-Tagebau-Reetz im 46,25 ha im grundeigenem Bodenschatz Reetz zu erweitern. Zur Genehmigung des Vorhabens ist ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan (RBP) vorzulegen. Gemäß 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie 18 Abs. 1 u. 2 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, insbesondere die Intensivierung oder Änderung der Nutzung der geschützten Biotope und der Eintrag von Stoffen, die geeignet sind, das Biotop nachteilig beeinflussen, verboten. Mit dem Vorhaben ist ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Dieser Eingriff bedarf eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung / Befreiung von den Verboten des gesetzlich geschützten Biotopschutzes. Der vorliegende Antrag sieht vor, die Genehmigung und Befreiung für den Eingriff in den Biotopen an die Laufzeit inkl. Rekultivierung zu binden. 2 Ort, Art, Beschreibung der Maßnahme 2.1 Ort, Art Der Eingriff in Natur und Landschaft (Biotope) erfolgt auf einer Fläche von 46,25 ha im Südwesten Brandenburgs innerhalb des Landkreises Potsdam - Mittelmark auf dem Gebiet der Gemeinde Wiesenburg / Mark, innerhalb der Gemarkung Reetz und Reetzerhütten. Die Lage des geplanten Vorhaben ist in der Anlage 1 dargestellt Die nachfolgend aufgeführten zwei Biotope/-typen Der nachfolgend aufgeführte Biotop ist im Vorhabensgebiet sind nach 30 BNatSchG bzw. 18 BbgNatSchAG geschützt, d.h. stellten ein gesetzlich geschützte Biotope dar, ohne dass es einer besonderen Unterschutzstellung bedarf: Tabelle 1: Übersicht gesetzlich geschützter Biotope im Plangebiet Erweiterung Ton-Tagebau Reetz Biotop / Biotoptyp Anzahl Ausprägungen Geschützt nach Lesesteinhaufen BbgNatSchAG Mahlsdorfer Graben inkl. Ufer BNatSchG In der nachfolgenden Abbildung 1 ist die Lage der des Biotopes mit Übersicht der betroffenen Flurstücke dargestellt. Biotop Lesesteinhaufen Fläche ca. 30 m² Biotop Mahlsdorfer Graben inkl. Ufer Fläche ca m²

4 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 4 Abbildung 1: Übersicht Biotope mit Flurstücken 2.2 Beschreibung der Maßnahme Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). Im geplanten Vorhaben soll der Oberboden (Mutterboden und Abraum) auf ca. 38,62 ha abgetragen und zwischengelagert bzw. für Schutzmaßnahmen (Schutzwälle) verwendet werden. Mit der Durchführung der Tontagebauerweiterung sind folgende direkte Maßnahmen bzw. Eingriffe verbunden: Während des Abbaus: - Aussetzen der Bodenbewirtschaftung - Beseitigung der Vegetationsdecken - Eventuell: Bodenverdichtung durch Fahrzeugbewegungen - Abgrabungen und Aufschüttung von Boden- und Deckschichten (Abraum) - Rohstoffgewinnung, -transport, -aufbereitung und lagerung - Entwässerungsmaßnahmen, Gewässerbeseitigung und neuanlage - Mäßige Emissionen von Staub, Abgasen und Lärm - Fällung von Solitärbäumen - Verlagerung des Lesesteinhaufen

5 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 5 3 Beschreibung der Biotope und der jetzigen örtlichen Verhältnisse 3.1 Beschreibung Biotope Mahlsdorfer Graben inkl. Ufer (Graben, naturfern, unbeschattet, trockengefallen ( , FGOUT)) Dieser von Ost nach West verlaufende Mahlsdorfer Graben gilt als geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG. Er ist ca. 5 m breit und war zum Zeitpunkt der Begehung im September 2012 trockengefallen, am wasserführend. Die Grabensohle war abschnittsweise mit Equisetum fluviatile bestanden. Die Grabenränder sind überwiegend mit Calamagrostis epigejos bewachsen. In der temporär wasserbeeinflussten Grabensohle wächst insbesondere Phragmites australis. Weitere feuchte- bzw. wechselfeuchteverträgliche Arten sind: Typha latifolia, Deschampsia cespitosa, Myosotis scorpioides, Mentha aquatica, Lysimachia vulgaris, Lycopus europaeus und Epilobium hirsutum. Kleinflächig hat sich am Grabenrand Rubus-Wildwuchs entwickelt. Darüber hinaus wachsen drei kleine Alnus glutinosa-sträucher grabenbegleitend. Quelle: UVS, bioplan Abbildung 2: Mahlsdorfer Graben im EWF, , Quelle: bioplan Lesesteinhaufen (Biotop-Nr. 3 ( , BEAHA)) Die aus drei Altbäumen bestehende Gruppe ist im Nordwesten des UG gelegen. Im Unterwuchs befindet sich eine ruderale Gras-/Krautflur. Außerdem wurden Lesesteine abgelagert. Laut 1 Bbg. Biotopschutzverordnung stellen Lesesteinhaufen von mind. 2 m² Fläche gesetzlich geschützte Biotope dar. Der Lesesteinhaufen im Biotop 3 nimmt eine Fläche von ca. 25 m² ein (ca. 6 m lang; 2 5 m breit) und ist damit nach 18 BbgNatSchAG geschützt. Quelle: UVS, bioplan

6 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 6 Abbildung 3: Lesesteinhaufen EWF, Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse Die geplante Erweiterungsfläche des Ton-Tagebau-Reetz ist gekennzeichnet durch ein Mosaik aus intensiv genutzten Äckern (im Norden), artenreichem Grünland (Brachen, Wirtschaftsgrünland, Feuchtwiesen) und Gräben mit Gehölzgruppen und Solitärbäumen. Zum Teil bestand auf den Grünlandparzellen vormals Weide- oder Mahdnutzung (Artenspektrum, alte Zäune). Unmittelbar westlich schließt das alte Abbaufeld der Firma Röben Klinkerwerke GmbH & Co.KG an. Südwestlich grenzt das Werksgelände der Firma Röben GmbH an das geplante Erweiterungsfeld. Die Vorhabensfläche ist außerdem umgeben von ähnlich strukturiertem Offenland (Grünland und Acker) sowie Waldgebiete im Norden und Osten. Regional findet sich eine mosaikartige Landschaft aus Grünland- und Ackerflächen mit Hecken, Gräben, Gehölzreihen und durchsetzt von kleineren Siedlungen. Das Vorhaben überprägt ausschließlich Offenlandbereiche (Intensivgrünland/ Feuchtwiesen, Ackerflächen, Brachen) und deren Begleitbiotope (Gräben, Gebüsche, grabenbegleitende Gehölzreihen, Solitärbäume). In die benachbarten Waldflächen wird nicht eingegriffen. 3.3 Methodik der Biotopkartierung Die Biotopkartierung erfolgte gemäß der brandenburgischen Kartieranleitung im ca. 45 ha großen UG. Die Zuordnung der Biotoptypen wurden Gesamtartenlisten erstellt. Die vorkommenden Arten wurden, entsprechend ihrer Häufigkeit auf Fläche, Dominanzklassen zugeordnet. In den nachfolgenden Punkten sind nur Auszüge der UVS beschrieben. Die komplette UVS ist in dem Rahmenbetriebsplan in der Anlage 10.1 einsehbar.

7 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 7 Abbildung 4: Übersicht zur Biotopkartierung im UG Erweiterung Reetz, grüne Umrandung Biotop Lesesteinhaufen, blaue Umrandung Biotop Graben (Quelle: UVS, bioplan) Baum- und Strauchvegetation Im Untersuchungsgebiet (UG) wurden drei Biotoptypen der Baum- und Strauchvegetation auskartiert. Solitärbäume und Baumgruppen (Biotop Nr. 3 Die aus drei Altbäume bestehende Gruppe, befindet sich im Nordwesten des UG.) Als sehr wertvoll sind die alten Solitärbäume im Nordwesten des UG mit angelagerten Lesesteinhaufen eingestuft wurden.

8 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich Wasser Fließgewässer Das Erweiterungsfeld wird von sieben kleinen Fließgewässern II. Ordnung (Gräben) durchzogen, welche z. T. untereinander in Verbindung stehen. Bis auf den Mahlsdorfer Graben, welcher das geplante Abbaufeld im Norden von Ost nach West durchfließt, sind die Gräben ausschließlich durch Oberflächenwasser gespeist. Sie wurden zur Entwässerung der Grünland- und Ackerflächen künstlich angelegt und sind nur temporär in Abhängigkeit vom anfallenden Niederschlag wasserführend. Der Mahlsdorfer Graben stellt im geplanten Erweiterungsfeld kein geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG dar. Der Mahlsdorfer Graben stellt ein geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG dar. Er wird aus einer Quelle (Alte Hölle) etwa 1 km östlich außerhalb des UG gespeist und versickert ca. 2 km westlich von Mahlsdorf. Der Graben ist bis 2,5 m tief eingeschnitten und führt insbesondere in den Sommermonaten sehr wenig Wasser bzw. fällt trocken. Durch das alte Abbaufeld wurde die Grabenführung verändert, sodass der Mahlsdorfer Graben derzeit gezielt der Tagebausohle und einem Pumpensumpf zugeführt sowie westlich des Tagebaus wieder in den alten Grabenverlauf gehoben wird. Vor Beginn der Abbauarbeiten ist eine Verlegung des Grabens etwa m nach Norden außerhalb des Erweiterungsfeldes geplant, um das Gewässer vom ersten Tag des Aufschlusses an zu erhalten. 4 Biotopschutzziele Der Biotopschutz befasst sich mit dem Schutz oder der Wiederherstellung ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) oder von Teillebensräumen einer Tier- oder Pflanzengemeinschaft. Durch geeignete Maßnahmen wird versucht, auch die Artendiversität außerhalb von Schutzgebieten zu erhalten. 5 Konflikt und Beurteilung Biotope 5.1 Konflikt Die vorliegenden und beabsichtigten Nutzungen konkurrieren grundsätzlich mit dem Naturschutz. 5.2 Beurteilung Die Umwandlung von Grünlandfläche in anderen Nutzungsarten, der Abbau von Bodenschätzen, die Fällung von Bäumen, die Veränderung von Bodengestalt sowie die Verfestigung der Böden ist erlaubnispflichtig. All diese Eingriffe werden ausgeglichen. Für das Landschaftsbild stellt der Abbau des Tones durch Minderung des Strukturreichtums sowie die Vielfalt, Naturnähe und Eigenart der Landschaft im Bereich zwischen nördlich gelegenem Wald und Reetzerhütten erhebliche Beeinträchtigungen dar.

9 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 9 6 Maßnahmen zur Vermeidung zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erheblicher Beeinträchtigungen Die nachfolgend dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind für die Erweiterung des Ton-Tagbau-Reetz vorgesehen. Die Maßnahmen sind in der UVS mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan ausführlich beschrieben (Anlage 10.1). V 7 Zeitliche Regelung der Grabenverlegung V 19 Lesesteinhaufen umsetzen in stillgelegte Teilflächen des alten Abbaufeldes 6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erheblicher Beeinträchtigungen Die nachfolgend dargestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beinhaltet die Maßnahmen aus dem vorliegenden obligatorischen Rahmenbetriebsplan. Die Maßnahmen sind in der UVS mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan ausführlich beschrieben (Anlage 10.1). A 2 Anlage/Optimierung neuer Zauneidechsen-Habitatstrukturen (Totholz-, Lesesteinhaufen, Hochstaudenflur) in stillgelegten Teilflächen des alten Abbaufeldes vor und während des Aufschlusses A 4 A 6 Verlegung des Mahlsdorfer Grabens vor Beginn des Aufschlusses im Erweiterungsfeld sowie grabenbegleitende Gehölzanpflanzungen Umsetzen des Lesesteinhaufens als Ausgleich des gesetzlich geschützten Biotops und Anlagern von 3 Totholzhaufen (je ca. 5m²) auf Rohboden in stillgelegter Teilfläche des ausgetonten, alten Abbaufeldes; zeitgleich Ersatzfläche zur Umsiedlung abgefangener Zauneidechsen der Abbaublöcke Erhaltungsmaßnahmen Die nachfolgenden dargestellten Erhaltungsmaßnahmen beinhalteten die Maßnahmen aus dem vorliegenden obligatorischen Rahmenbetriebsplan. Die Maßnahmen sind in der UVS mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan ausführlich beschrieben (Anlage 10.1). Für die Zauneidechse: E 1 Entwicklung/Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Teilhabitaten für die Zauneidechse durch Anlage spezieller Strukturen (Stein- und Totholzhaufen) auf ausgetonten Flächen im Norden des Erweiterungsfeldes Fläche des Zauneidechsenhabitats: ca. 0,39 ha E 1 Entwicklung/Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Teilhabitaten für die Zauneidechse durch Anlage spezieller Strukturen (Stein- und

10 Ton-Tagebau-Reetz Ausnahmeantrag für gesetzlich 10 Totholzhaufen) auf ausgetonten Flächen im Norden des Erweiterungsfeldes als FCS Maßnahme Fläche: ca. 0,84 ha davon 5x Steinhaufen und 5x Totholzhaufen je 5 m² und ca. 0,5-1 m Höhe in einem Abstand von ca. 15 m zueinander (= 10x Kreisflächen von ca. 835 m²) (Zauneidechse) 6.4 Kompensationsmaßnahmen der Renaturierungsplanung Die nachfolgend dargestellten Kompensationsmaßnahmen der Renaturierungsplanung, beinhaltet die Maßnahmen aus dem vorliegenden obligatorischen Rahmenbetriebsplan. Die Maßnahmen sind in der UVS mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan ausführlich beschrieben (Anlage 10.1). E 4 Anlage naturnaher Gräben mit Verbindung zu/von den Kleingewässern (E3) mit Anschluss an das vorhandene Grabensystem und Anlage von grabenbegleitenden Kies- und Geröllbetten Fläche für Gräben: ca. 0,07 ha Fläche für Kies- und Geröllbetten: ca.0,8 ha 6.5 Zeitliche Umsetzung der Maßnahmen Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird bereits vor Beginn der Abbautätigkeiten begonnen. Weiterhin erfolgen die Maßnahmen abbaubegleitend, sodass die nicht mehr für den Betriebsablauf benötigten Flächen rekultiviert, bzw. der natürlichen Sukzession überlasen werden können. Spätestens 15 Jahre nach Abbauende sollen alle oben beschriebenen Ausgleichswirkungen erzielt sein.

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