Stellungnahme der Verwaltung. zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

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1 Anlage 2 der Sitzungsvorlage XXX / 2018 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (1) BauGB Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvor schlag Kreis Düren mit Schreiben vom zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung Tiefbauamt Brandschutz Umweltamt Wasserwirtschaft: Gegen dir o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht vom Grundsatz her keine Bedenken. Immissionsschutz: Immissionsschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Abgrabungen: Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Natur und Landschaft: Zur o.g. Flächennutzungsplanänderung liegen neben dem Plan mit zeichnerischen Darstellungen die Begründung, ein Umweltberiecht, ein Artenschutzgutachten (ASP) und ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) vor.

2 Zu dem betroffenen Planbereich und dessen Umgebung liegen aus angrenzenden bauleitplanverfahren der Stadt umfangreiche Gutachten zu den Belangen von Natur und Landschaft sowie zum Artenschutz vor. Die in diesem Gutachten ermittelten und beschriebenen Auswirkungen, auch auf den Planbereich "Umspannwerk", sind in den vorliegenden Unterlagen nicht gewürdigt worden. Hieraus resultiert, dass die Belange von Natur und Landschaft sowie des Artenschutzes nicht in geeigneter Weise eingestellt worden sind, teilweise mit Maßgaben der anderen Planungen kollidieren. Die im LPB als plangebietsexterne Kompensationsmaßnahme vorgeschlagene Ergänzung eines Gehölzstreifens stellt keine geeignete Maßnahme zur Aufwertung der Landschaft dar und ist somit nicht geeignet den geplanten Eingriff auszugleichen. Aus den vg. Gründen werden gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung aus landschaftspflegerischer Sicht Bedenken vorgetragen. Hinweis: Auf Grund einer telefonischen Nachfrage beim beauftragten Planungsbüro während der laufenden Trägerbeteiligung ist der artenschutzrechtliche Fachbeitrag außerhalb des Planverfahrens überarbeitet und zugesandt worden (Eingang per Mail am 27. April 2018). Hier werden jetzt Vorschläge zum Umgang mit geschützten Arten aufgezeigt. Diese sind jedoch teilweise weiterhin nicht mit den Maßnahmen angrenzender Planungen kompatibel. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Walter Weinberger Am fand ein Abstimmungsgespräch mit der UNB des Kreises Düren vor Ort statt, bei dem auch ein ortskundiger Betreuer der Fläche anwesend war. Bei diesem Termin wurden unter Berücksichtigung der Maßnahmen aus dem laufenden Verfahren geeignete Maßnahmen abgestimmt. Hier wurde die Verlagerung der im Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. A 27 genannten Maßnahme für den Steinschmätzer in den offenen Bereich zwischen Solaranlage im Süden und Umspannanlage im Norden auf dem Flurstück 142, Flur 18, Gemarkung Broich festgelegt. Die abgestimmten Maßnahmen wurden in den LBP eingearbeitet und September 2018 der UNB zugesandt. Neben der Anlage einer Hecke als Sichtschutz wird der verbleibende Kompensationsbedarf über das Ökokonto Stetternich I der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ausgeglichen (Umwandlung von Intensivacker in Grünland, Anpflanzung bodenständiger Solitärbäume/ Baumgruppen). Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt.

3 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvor schlag BUND/Nabu mit Schreiben vom Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände BUND und NABU folgende Stellungnahme ab. 4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die Flächen zeichnen sich durch eine meist mittlere, teils hohe naturschutzfachliche Wertigkeit aus. Die Struktur gebenden Einzelbäume, Baumgruppen, Gebüsche und Feldgehölze werten das Grünland auf, und machen das Gebiet in dieser Kombination für diverse geschützte und gefährdete Vogelarten interessant. Eine entsprechende Neubewertung ist deshalb erforderlich. Am Südrand des Plangebietes befindet sich ein Streuobsbestand, der als Brutrevier des Steinkauzes in Frage kommt. Auch gibt es auf den Flächen der Merscher Höhe einen Brutverdacht des Steinschmätzers aus den letzten Jahren. Zur Erfassung des Artenspektrums reicht daher eine einmalige Begehung (Spätsommer 2017) nicht aus. Methoden der Bestandserfassung Nachfolgender Untersuchungsrahmen sollte bei der Planung Berücksichtigung finden. Denn nur mit einer fach und sachgerechten Bestandsaufnahme können Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen und zur Zulässigkeit der Planung getroffen werden. Zur Erfassung der Avifauna und ihrer Lebensstätten sind Kartierungen der Brutvögel Bei der Bewertung der Fläche wurden neben der Ortsbegehung die im Vorjahr erstellte ASF zum angrenzenden B-Plans Nr. A27 mitberücksichtigt. Diese umfasst die Kartierung des Bestandes innerhalb des Kalenderjahres. Die Erfassungen erfolgten nach gängiger fachlicher Praxis und behalten innerhalb eines Zeitraums von etwa 5 Jahren ihre Gültigkeit. Insofern sind die Erfassungen zum B-Plan Nr. 27 aktuell und belastbar und dienen der Verifizierung der Ergebnisse der vorliegenden ASF. Im Eingriffsgebiet sind keine

4 sowie der Zug-, Rast- und Gastvögel notwendig Um den Vogelbestand annähernd abbilden zu können, sind die Kartierungen über den Zeitraum von zwei Kalenderjahren durchzuführen. Untersuchungsumfang und Methodik sind in den entsprechenden Gutachten ausführlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Es ist eine genaue Dokumentation der Untersuchungen inkl. der Angabe von Erfassungstagen, -zeiten, Anzahl der Erfasser und Witterungsbedingungen etc. vorzulegen. Abfrage des MTB 5004/1 Es ist allgemein bekannt, dass die LANUV Daten z.t. nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Es ist daher sehr schwierig solche Aussagen auf Grund dieser Recherche zu treffen. Zu untersuchen wäre hier aus das Vorkommen der Haselmaus, besonders in Gehözstrukturen. Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um Grünland (Offenland). Hinzu kommt das alte Problem : Der Eingriff findet im Offenland statt, ausgeglichen wird Anpflanzungen von Gehölzen. Warum findet hier kein Ausgleich für Bodenbrüter statt? Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2. Relevante Wirkung der Planung Lt. Darstellung führt dies zu einem Dauerhaften Verlust vorhandener Biotopstrukturen Veränderung der Oberflächengestalt durch Überbauung mit Technischen Anlagen Wir halten daher eine Neubewertung für erforderlich. Mit freundlichen Grüßen,. Höhlenbäume vorhanden, die dem Steinkauz als Nisthöhle dienen könnten. Die Fläche bleibt als potenzielles Nahrungshabitat erhalten. Des Weiteren fand am ein Abstimmungsgespräch mit der UNB des Kreises Düren vor Ort statt, bei dem auch ein ortskundiger Betreuer der Fläche anwesend war. Hier wurden sowohl die Ergebnisse des ASF bestätigt als auch die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen abgestimmt. Die Ergebnisse wurden im ASF sowie im LBP aufgenommen. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute ganzjährige Kartierung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren überflüssig. Eine zwei Kalenderjahre umfassende Erfassung ist zudem gänzlich unüblich und fachlich nicht geboten. Eine Erfassung ins Blaue hinein ist auch juristisch nicht geboten. Das Verbreitungsgebiet der Haselmaus erstreckt sich nicht bis in den Raum Jülich. Ein Vorkommen in diesem Raum ist weder in der Fachliteratur noch auf diversen Online-Seiten verzeichnet. Der Lebensraum der Haselmaus sind artenreiche Wälder und Feldgehölze/ Hecken mit dichtem Aufwuchs und reichhaltigem Nahrungsangebot. Dieser Lebensraum ist im Planungsgebiet wie auch im direkten Umfeld nicht gegeben, da hier nur stark fragmentierte Gehölzbereiche zu finden sind. Des Weiteren ist keine Verbindung zu größeren Waldgebieten gegeben, die ein Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt.

5 Einwandern der Haselmaus aus weiter entfernt liegenden, besiedelten Gebieten ermöglicht oder wahrscheinlich macht. Ein Vorkommen der Haselmaus ist daher nicht zu erwarten. Der geplante Ausgleich über eine Hecke dient dem Sichtschutz zum südlich angrenzenden Offenlandbereich und damit dem Schutz der dort vorkommenden Vögel vor Störung durch menschliche Anwesenheit. Der überwiegende Teil der Kompensation erfolgt durch das das Ökokonto Stetternich I der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Hier wurde u.a. Intensivacker in Extensivgrünland umgewandelt, dies ist ein adäquater Ausgleich für den Verlust von Grünland.

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